Familienfreizeit vom 2.-6. November 2021 in Arta Terme - (Friaul/Italien) Villa Belvedere
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 Familienfreizeit vom 2.-6. November 2021 in Arta Terme (Friaul/Italien) Villa Belvedere Ein Angebot für alle Familien von
2 Liebe Familien! Vielleicht möchten Sie mit der Familie in den Herbstferien noch gemeinsam Urlaub machen. Vielleicht würden Sie als Großeltern gerne mit den Enkeln noch wegfahren, weil die Eltern ihren Urlaub bereits aufgebraucht haben? Dann herzliche Einladung, hier mit dabei zu sein. Wir wagen diese Freizeit, da die Situation vor Ort hinsichtlich Corona es jetzt zulässt und es länger schon keine Infektionen mehr gab. Natürlich müssen sich alle Teilnehmer aufgrund der aktuellen Situation an die dann geltenden Hygieneregeln halten. Sollten sich bis zur Familienfreizeit coronabedingt die Umstände derart ändern, behalten wir uns vor, die Freizeit - auch kurzfristig - abzusagen. Spuren hinterlassen Das Thema der diesjährigen Familienfreizeit „Spuren hinterlassen“ soll uns nicht nur zum Nachdenken und Diskutieren anregen, sondern auch zum Entdecken, Erleben, Nach- denken, Basteln, Spielen und miteinander Freude haben. Die Kinder haben im großen Garten oder auf dem nahegelegenen Bolzplatz die Möglich- keit zu toben. Die Erwachsenen können auf der Sonnenterrasse oder in der eigenen Hausbar bei einem Cappuccino entspannte Momente zu genießen. Ein Erkunden der Umgebung steht natürlich auch auf dem Programm, ebenso wie ein gemütliches Lagerfeuer am Abend. Wer möchte, kann beim Morgen- und Abendlob mitmachen und Impulse für sich gewin- nen. Wir helfen auf dieser Freizeit zusammen und packen da an, wo gerade etwas zu tun ist. Die Mahlzeiten werden für uns von einem erfahrenen Küchenteam zubereitet. Die Verpflegung beginnt mit dem Abendessen. Nach der Ankunft gibt es erst mal Kaffee und etwas dazu. Eine Checkliste, was für den Aufenthalt gebraucht wird, erhalten Sie nach der Anmeldung per Mail. Bitte aber unbedingt mitbringen: • Gültiger Ausweis für alle Familienmitglieder • Reisekrankenversicherung, Impfpass Wir freuen uns auf eine interessante und spannende Familienfreizeit!
3 Organisations- und Leitungsteam: Melanie Meiselbach, Beauftragte für Ehe und Familie im Kolping Bezirksverband Maria Thanbichler, Pastoralreferentin, Geistliche Leiterin im Kolping Bezirksverband Wichtige Infos ARTA TERME (22 km von der österreichischen Grenze und 110 km vom Meer entfernt) liegt im Norden von Friaul-Julisch-Venetien und gehört zur Region Carnia. Früher führte hier die Via Julia Augusta durch. Ganz prägend für das Ortsbild ist das Tal des But. Hausanschrift: Villa Belvedere, Via Marconi N. 39, I-33022 Arta Terme (UD) Telefon 0039 0433 928811 Weitere Hinweise zur Villa und Umgebung im Internet: www.arta-terme.de Anfahrt: Es gibt 2 Möglichkeiten: 1) über die Autobahn: Salzburg – Villach – Richtung Italien – Ausfahrt Tolmezzo – Arta Terme (ca. 380 km) 2) über die Landstraße: Kufstein – Kitzbühl – Mittersill – Lienz – Oberdrauburg – Köt- schach-Mauthen – Plöckenpass – Arta Terme (ca. 260 km) Für die Anfahrt ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Ankunft sollte am Dienstag, 2. November 2021 bis spätestens 15:00 Uhr erfolgen. Rückkehr: Samstag, 6. November 2021 gegen 12.30 Uhr ab Arta Terme in eigener Regie. Kosten für die Familienfreizeit (Übernachtung, Verpflegung, Bastelmaterial) Erwachsene: 80 € Kolpingmitglieder – Erwachsene wie Kinder – Kinder ab 3 Jahren: 60 € zahlen 10 €/Person weniger. ab dem 3. Kind: 50 € Die Maßnahme wird auch gefördert vom Kreisjugendring Miesbach. Bei ausreichender Zahl von Anmeldungen kann sich ggf. die Teilnehmergebühr noch etwas reduzie- ren. Sollten die Kosten ein knappes Familienbudget übersteigen und eine Teilnahme verhindern, so lässt sich auf Anfrage beim Leitungsteam sicher ein diskreter Weg für eine Ermäßigung finden. In der Freizeit ist einmal vorgesehen, dass alle auf eigene Kosten in einer Pizzeria essen. Anmeldung: Um planen zu können, ist eine rechtzeitige Anmeldung nötig bis 19. September 2021. Anmeldebögen können herunter geladen werden von der Homepage des Kolpingbezirks- verbands unter www. kolping-bezirk-toel-wor-mb.de Anmeldebogen sorgfältig ausfüllen und bis 19. September 2021 senden an die Mitglie- der der Freizeitleitung:
4 - Maria Thanbichler, Tel. 08022 – 1870674, maria@thanbichler.org oder - Melanie Meiselbach, Tel. 08022 – 8596598, melanie.meiselbach@t-online.de Nach Anmeldeschluss erhalten Sie frühestens nach dem 19. September 2021 eine An- meldebestätigung mit Ihrem Reisepreis. Den Betrag überweisen Sie bitte nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf folgendes Konto: Kolpingbezirksverband Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach Raiffeisenbank Oberland: IBAN: DE 33 7016 9598 0000 4190 01; BIC: GENODEF1MIB Verwendungszweck: Familienfreizeit 2021 Die Stornogebühren gelten, wie im Folgenden erläutert. Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Die Anmeldung muss schriftlich bis zum 19. September 2021 erfolgen. Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind allein die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich be- stätigt worden sind. 2. Rücktritt, Ersatzperson Der (die) Teilnehmer(in) kann vor Beginn der Freizeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachprüfbarkeit schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Der (die) Teilnehmer(in) kann sich mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzper- son vertreten lassen. Tritt der (die) Teilnehmer(in) vom Vertrag zurück oder tritt er (sie) – ohne vom Vertrag zurückzutreten – die Freizeit nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen veranlagen. Der Träger kann seinen Schaden konkret berechnen oder einen pauschalierten Ersatz- anspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt * mehr als 30 Tage vor Freizeitbeginn 30% * zwischen dem 30. und 10. Tag vor der Freizeit 50% * vom 9. Tag an und dem Beginn der Freizeit 80% des Teilnahmebeitrags. 3. Rücktritt durch den Träger Wird die vom Träger festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder ändert sich die Lage hinsichtlich Corona derart, ist er berechtigt, die Freizeit abzusagen. Den eingezahlten Teilnahmebeitrag erhält der Teilnehmer in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5 Das Leitungsteam und alle Mitwirkenden freuen sich auf diese gemeinsame Freizeit mit Ihnen in Arta und sind sicher, dass es eine schöne und wertvolle Zeit wird. Bis dahin noch viel Freude! Maria Thanbichler Melanie Meiselbach (Mitglieder in Kolpingfamilien des Bezirks Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach)
Sie können auch lesen