TANSANIA UND SANSIBAR - 15.08.-28.08.2018 ZU DEN SCHÖNSTEN NATIONALPARKS OSTAFRIKAS - VDLA/DBB STUDIENREISEN
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Tansania und Sansibar Zu den schönsten Nationalparks Ostafrikas 15.08.-28.08.2018 (14-tägige Rundreise) Erlebnis Tansania - ein Besuch in Ostafrika ist für jeden Besucher eine unvergessliche Erfahrung. Serengeti, Ngorongoro, die größten Wildschutzgebiete Afrikas warten auf Entdeckung. Weite akazienbestandene Savannen, bunt schillernde Seen, rotfarbene afrikanische Erde - alles überragt vom schneebedeckten Haupt des berühmten Kilimanjaro - hier findet sich wahrhaft ein Bilderbuch-Afrika, von dem man träumt. Aber nicht nur Tiere machen den Reiz aus. Auch eine reiche Natur, unterschiedlichste Landschaften, mächtige Baobabbäume und freundliche Menschen verleihen Tansania seinen besonderen Charakter. Kombiniert mit den weißen Stränden der Gewürzinsel Zanzibar ist diese Reise ein unvergessliches Erlebnis! 1. Tag: Mittwoch Frankfurt - Arusha (A) Flug am Morgen mit CONDOR ab Frankfurt direkt nach Kilimanjaro/Arusha, wo wir am Abend ankommen. voraussichtliche Flugzeiten: DE 2280 Frankfurt – Kilimanjaro 10:00 – 19:35 Uhr Wir werden von unserem deutsch sprechenden Reiseleiter empfangen und fahren sogleich zu unserer Lodge außerhalb von Arusha, inmitten eines privaten Game Reserve gelegen. vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011 www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
Abendessen und Übernachtung in der Mount Meru Game Lodge o.ä. 2. Tag: Donnerstag Arusha (F/A) Herzlich Willkommen in Afrika. Der heutige Tag steht uns zur freien Verfügung. Vor Ort können wir beispielsweise eine Kaffee-Tour, oder mit einem Angestellten der Lodge einen Spaziergang zu umliegenden Siedlungen unternehmen, wo wir das authentische Leben der Einheimischen kennen lernen werden.. Unser Abendessen nehmen wir heute bei Einheimischen ein. Übernachtung wie am Vortag o.ä. 3. Tag: Freitag Arusha Nationalpark (F/M/A) Den heutigen Tag verbringen wir mit Pirschfahrtenin 4x4 Safarifahrzeugen im Arusha Nationalpark, einer der bezauberndsten Nationalparks von Tanzania. Drei unterschiedliche Zonen prägen den Park: die üppigen Sümpfe des Ngurdoto Kraters, die stille Schönheit der sich farblich unterscheidenden Momella Seen und die kühlen felsigen Höhen des 4 566 Meter hohen Mount Meru. Weitläufige, steppenartige Weidelandschaften und Sümpfe finden sich hier ebenso wie schattige Wälder mit Wasserfällen oder karge Berghöhen. Neben mehr als 400 Vogelarten beheimatet dieser Nationalpark Leoparden, Giraffen, Zebras und diverse Affenarten. Abendessen in der Lodge. Übernachtung wie am Vortag o.ä. 4. Tag: Samstag Arusha Nationalpark – Arusha – Tarangire Nationalpark (F/M/A) Nach einem Zwischenstop in Arusha, wo wir nach einer kleinen Rundfahrt noch ein bisschen Freizeit haben, fahren wir weiter zum Tarangire Nationalpark. Er hat seinen Namen vom Tarangire Fluss, der sich durch den ganzen Park schlängelt, der ganzjährig Wasser führt und somit zahlreiche Tier anlockt. Nach unserer Ankunft unternehmen wir eine Pirschfahrt und zum Sonnenuntergang geht es zum Sangaiwe Hill, von wo aus wir einen tollen Ausblick genießen können. Abendessen und Übernachtung in der Sangaiwe Tented Lodge o.ä. 5. Tag: Sonntag Tarangire Nationapark –Karatu (F/M/A) Nach dem Frühstück besuchen wir eine Massai-Gemeinde in Tarangire, so wir genaueres über den Alltag und die Kultur der Massai lernen. Anschließend besuchen wir einen lokalen Markt in Karatu bevor wir weiter zu unserer nächsten Unterkunft fahren. Nach dem Mittagessen in der Lodge unternehmen wir gemeinsam einen Spaziergang durch die Kaffeeplantage, wo selbstverständlich auch eine Kostprobe nicht fehlen darf. Abendessen und Übernachtung in der Bouganvilleas Safari Lodge o.ä. vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011 www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
6. Tag: Montag Karatu – Serengeti (F/M/A) Am Naabi Hill betreten wir die berühmte Serengeti, der berühmteste und, mit ca. 3 Millionen größeren Säugetieren, wildreichster Nationalpark der Welt. Hier leben neben unterschiedlichsten Arten von Antilopen auch Gazellen, Löwen, Leoparden, Geparde, Zebras, Gnus, Büffel, Warzenschweine, Giraffen, Nilkrokodile, Flusspferde, Elefanten, Strauße, zahlreiche Greifvögel und viele mehr. Picknick-Mittagessen unterwegs. Die Fahrt durch den Park zu unserer Lodge ist schon die erste Safari in der Serengeti. Am späten Nachmittag erreichen wir unsere Lodge im Serengeti Nationalpark. Abendessen und Übernachtung in der Serengeti Sopa Lodge oder im Thorntree Camp o.ä. 7. Tag: Dienstag Serengeti (F/M/A) Den heutigen Tag verbringen wir im Serengeti Nationalpark mit Pirschfahrten bei denen wir mit etwas Glück zahlreiche Bewohner des Parks zu sehen bekommen. Es geht früh los – unser Frühstück nehmen wir beim „Hippo-Pool“ ein – ein unvergessliches Erlebnis. Das Wort "Serengeti" ist abgeleitet aus der Maasai-Sprache und bedeutet "das endlose Land". Ausgedehnte, flache Grassteppen im Süden stehen leicht hügeligen, geringfügig bewaldeten Ebenen im Norden gegenüber. Genießen wir die Wildbeobachtungsfahrten in einem der berühmtesten Nationalparks Afrikas. Mittagessen in der Lodge. Unterwegs besuchen wir auch das Seronera Besucherzentrum, wo wir genaueres über das Ökosystem der Serengeti lernen. Der wunderschön angelegte Lehrpfad mit seinen Ausstellungsstücken und Erklärungen ist dazu gedacht, dass sich der Besucher selbst über die Geschichte, die Ökologie, die Menschen und den Naturschutz in der Serengeti informiert. Abendessen in der Lodge. Übernachtung wie am Vortag o.ä. 8. Tag: Mittwoch Serengeti - Ngorongoro Krater (F/M/A) Am Morgen machen wir uns auf zum bekannten Ngorogoro Krater. Hier fand man sehr alte humanoide Fußspuren. Picknick-Mittagessen unterwegs am Lake Magadi. Die Fahrt geht anschließend hinauf zum fruchtbaren Kraterrand mit seinen bewaldeten Hängen und dann hinunter zum Kraterboden. Der Ngorongoro-Nationalpark, von Prof. Dr. Bernhard Grzimek als ‚achtes Weltwunder’ bezeichnet, ist heute UNESCO-Welt-Naturerbe. Abendessen und Übernachtung in der Ngorongoro Sopa Lodge o.ä. vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011 www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
9. Tag: Donnerstag Ngorongoro Crater – Arusha - Sansibar (F/M/A) Fahrt zurück nach Arusha. Unterwegs legen wir einen Stop in Mto wa Mbu ein - ein Ort, an dem man Menschen der verschiedensten Stämme Tansanias treffen kann: Mbugwe, Iraqw, Gorowa, Irangi, Chagga und Massai - alle leben sie hier sehr harmonisch zusammen. Auf dem lokalen Markt können wir noch letzte Souvenirs shoppen, bevor wir unser Mittagessen in einem lokalen Restaurant genießen. Weiterfahrt zum Flughafen für unseren Flug nach Sansibar (voraussichtliche Flugzeit: 15:30 Uhr). Nach der Ankunft auf Sansibar fahren wir nach Stonetown, das historische Zentrum von Sansibar Stadt mit einer Vielzahl von prachtvollen Kolonialbauten. Bei einer Showcruise entlang der Küste können wir den schönen Sonnenuntergang genießen. Unser Abendessen nehmen wir in einem lokalen Restaurant (Rooftop- Restaurant) ein. Übernachtung in Stonetown im Maru Maru Hotel o.ä. 10. Tag: Freitag Sansibar (F/M/A) Zunächst unternehmen wir heute eine Stadtrundfahrt durch Stonetown. Pompöse Gebäude wie beispielsweise der ehemalige Wohn-Palast des Sultans (heute Palace Museum) oder sein Zeremonie- Palast, das House of Wonders, wurden majestätisch zwischen den schmalen Straßen des alten Stadtkerns Stonetown und der Küste errichtet. Das Zentrum der Steinernen Stadt von Sansibar besteht aus einem Gewirr aus verwinkelten Gassen, die von Korallenstein-Häusern, Läden, Basaren und Moscheen gesäumt werden. Nach dem Mittagessen in einem lokalen Restaurant unternehmen wir eine Gewürztour, welche auf der „Gewürzinsel“ Sansibar nicht fehlen darf. Anschließend fahren wir zu unserem Badehotel an der Westküste. Abendessen und Übernachtung im Ocean Paradise Resort o.ä. 11. Tag: Samstag Sansibar (F/A) Der heutige Tag steht uns im Strandhotel zur freien Verfügung. Die weitläufigen, von Kokospalmen gesäumten Sandstrände laden ein zu Spaziergängen entlang des türkisblauen Wassers. Auf Wunsch können wir verschiedene optionale Aktivitäten vor Ort buchen wie beispielsweise mit einheimischen Fischerbooten (Ngalawas) zum Angeln fahren oder zum Schnorcheln gehen. Abendessen und Übernachtung. 12. Tag Sonntag Sansibar (F/A) Der Tag steht uns zur freien Verfügung 13. Tag Montag Sansibar (F/A) Der Tag steht uns zur freien Verfügung vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011 www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
14. Tag: Dienstag Sansibar – Frankfurt (F) Am Morgen werden wir am Hotel abgeholt und zum Flughafen von Sansibar gebracht werden. Mit CONDOR geht es direkt nach Frankfurt. Ankunft in Frankfurt am frühen Abend. voraussichtliche Flugzeiten: DE 2282 Sansibar – Frankfurt 10:15 – 17:35 Uhr. Änderungen vorbehalten (F=Frühstück/M=Mittagessen/A=Abendessen Eingeschlossene Leistungen: * Rail&Fly Bahnzubringer (2. Klasse ohne Sitzplatzreservierung) ab allen deutschen Bahnhöfen bis/ab Frankfurt Flughafen inkl. IC/ICE Zuschlag * Linienflug mit CONDOR von Frankfurt nach Kilimanjaro und zurück von Sansibar/ Economy Class, 20 kg Freigepäck, Bordverpflegung nach Tageszeit * Inlandsflug: Arusha – Sansibar * Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, Luftverkehrssteuer und Treibstoffzuschläge * 8 Übernachtungen in landestypischen Hotels und Lodges in Tansania mit Frühstück * 5 Übernachtungen auf Sansibar mit Frühstück * Zusätzliche Mahlzeiten gemäß dem Reiseverlauf: 8 x Mittagessen, 13 x Abendessen (ohne Getränke) * Flughafentransfers in Bussen * Safaris und Exkursionen, Ausflüge, weitere Transfers und Führungen wie im Programm beschrieben (in 4x4 Fahrzeugen - ab 15 Teilnehmer 3 Fahrzeuge, Fensterplatzgarantie während den Safaris) * sämtliche Eintrittsgelder für die angegebenen Besichtigungen sowie für die Nationalparks * Mineralwasser während der Pirschfahrten und Transfers * qualifizierte deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort * zusätzlich zur Reiseleitung deutsch- oder englischsprechende Driverguides in den Fahrzeugen * 1 Reiseführer pro Zimmer * vdla-studienreisen Reisebegleitung * Reisepreis-Sicherungsschein Reisepreis pro Person im Doppelzimmer € 4.895,--, im Einzelzimmer € 5.480,--. Mindestteilnehmerzahl 22 Personen. vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011 www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
Verbindliche Reiseanmeldung Tansania 15.08. - 28.08.2018 vdla studienreisen Karl-Heinz Florian Robert-Kratz-Weg 16 40593 Düsseldorf per Fax 0211/7021011 1. Reiseteilnehmer / Reiseanmelder (Name, Vorname) Geburtsdatum 2. Reiseteilnehmer (Name, Vorname) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Telefon privat PLZ, Ort Telefon dienstlich eMail-Adresse DBB-Mitglied / Fachverband IBAN Nr. Bankverbindung (für evtl. Erstattungen/Gutschriften im Zusammenhang mit dieser Reise) Gewünschte Reisebuchung bitte ankreuzen (DZ = Doppelzimmer, EZ = Einzelzimmer): 2 Personen DZ, Reisepreis € 4.895,-- Reisepreis gesamt € 9.790,-- EZ, Reisepreis € 5.480,-- 1 Person 5-Sterne-Premium-Schutz DZ: Prämie pro Person € 259,-- (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung), Reise- EZ: Prämie pro Person € 345,-- Krankenversicherung, Notfallversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung) 4-Sterne-Komfort-Schutz DZ: Prämie pro Person € 209,-- (Leistungen wie beim 5-Sterne-Premium-Schutz, jedoch ohne Reise-Krankenversicherung) EZ: Prämie pro Person € 295,-- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie DZ: Prämie pro Person € 179,-- (Reiseabbruch-Versicherung) EZ: Prämie pro Person € 259,-- DZ: Prämie pro Person € 159,-- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (solo) EZ: Prämie pro Person € 239,-- Ich/wir wünsche(n) keine Reiseversicherung Die Möglichkeiten zum Abschluss von Reiseversicherungen sind mir/uns bekannt. Besonders wichtig sind eine Reise-Rücktrittskosten- Versicherung sowie bei Auslandsreisen eine Reise-Krankenversicherung mit Absicherung evtl. notwendiger Kranken-Rücktransportkosten. Bitte buchen und berechnen Sie für mich/uns folgende Reiseversicherung (gewünschte Reiseversicherung bitte ankreuzen): Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen der vdla studienreisen für alle hier angemeldeten Reiseteilnehmer an und stehe für sämtliche anstehenden Forderungen selbst ein. [ ] Ich bin nicht damit einverstanden, dass außer dem/den Namen auch meine Adress-, Telefon- und eMail-Daten in der Liste der Reiseteilnehmer veröffentlicht werden. Datum/Unterschrift: ______________ / ___________________________________________________________ vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011 www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
Teilnahmebedingungen 4.4 Zahlungen sind unter Angabe der 6.2 Der Veranstalter kann vom Vertrag Reisebezeichnung ausschließlich auf die in der zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reise- Reisebestätigung genannte Bankverbindung ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl § 1: Vertragsparteien des Veranstalters zu leisten. nicht erreicht wird und in der Reisebestätigung Reiseveranstalter nach dem 4.5 Änderungen des Reisepreises durch den die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Reisevertragsgesetz ist Karl-Heinz Florian, Veranstalter sind bis zur Bestätigung der Termin für die Zustellung der Rücktrittserklärung Mitglied im Landesverband vdla, im folgenden Anmeldung möglich. Dies gilt auch für deutlich genannt sind. Ein Rücktritt ist dem Veranstalter genannt. Vertragsparteien nach Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Reisenden gegenüber spätestens 8 Wochen vor dem Reisevertragsgesetz sind Karl-Heinz Irrtümern. Reisebeginn und vor dem Termin für die Florian und der Reisende, auch bezüglich der 4.6 Preiserhöhungen infolge von Änderungen Restzahlung des Reisepreises zu erklären. Die Anmeldung weiterer Personen, soweit sich aus offizieller Beförderungstarife oder behördlicher auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen der Anmeldung nichts anderes ergibt. Durch Maßnahmen bleiben dem Veranstalter auch werden umgehend erstattet. Ein weiter den Reisevertrag werden Rechts-beziehungen nach der Buchungsbestätigung vorbehalten. gehender Anspruch des Reisenden besteht weder zum vdla, dem Landesbund NW im Dies gilt insbesondere bei nachträglicher nicht. Deutschen Beamtenbund noch zu den Preiserhöhung der unabhängigen 6.3 Jede der Vertragsparteien kann den Kreisverbänden bzw. anderen Fachgruppen des Leistungsträger (z.B. Treibstoff-Zuschläge) oder Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge Landesbundes NW im Deutschen Beamtenbund bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer begründet. Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet § 2: Reisevertrag Steuern. etc.). oder beeinträchtigt wird. Als höhere Gewalt 2.1 Der Reisevertrag zwischen dem 4.7 Preiserhöhungen müssen dem Reisenden gelten auch politische Unruhen im Reiseland, Veranstalter und dem Reisenden kommt durch bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn durch die die Sicherheit der Reisenden in Frage die Bestätigung der Reiseanmeldung zustande. mitgeteilt werden und sind nur wirksam, wenn gestellt ist. Bei Kündigung vor Reisebeginn 2.2 Meldet der Reisende weitere Personen zu zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn gelten die in § 6.1+2 festgelegten Bedingungen. einer Reise an, so ist er auch bezüglich dieser mehr als Wird die Reise aus Gründen höherer Gewalt Personen Vertragspartner, es sei denn, der 4 Monate liegen. Überschreitet eine abgebrochen, sind die Mehrkosten für die Reisende erklärt auf der Anmeldung nachträgliche Preiserhöhung 5% des bereits Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte ausdrücklich, dass er nur als Vertreter dieser bestätigten Pauschalpreises, so hat der zu tragen. Die übrigen Mehrkosten gehen zu Personen handelt. In diesem Fall erfolgt die Reisende das Recht eines kostenlosen Lasten des Reisenden. Weitere Reisebestätigung (§1) gegenüber diesen Rücktritts, den er dem Veranstalter gegenüber Ersatzansprüche bestehen nicht. Personen. unverzüglich nach Erhalt der Preiserhöhung § 7: Teilnahme eines Dritten § 3: Vertragspflichten des mitzuteilen hat. In diesem Falle erhält er bereits 7.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende Veranstalters geleistete Zahlungen zurück. Der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der 3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die Reise kann aber auch die Teilnahme an einer Reise teilnimmt. Der Veranstalter kann der wie in der Ausschreibung angegeben gleichwertigen Reise verlangen, wenn diese Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn durchzuführen. Hat sich der Veranstalter in der vom Veranstalter aus seinem Programm ohne dieser den besonderen Reiseerfordernissen Ausschreibung Änderungen vorbehalten, so ist Mehrpreis angeboten werden kann. nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche er verpflichtet, eine der Ausschreibung § 5: Haftung Vorschriften oder behördliche Anordnungen entsprechende Reise gleicher Art und Güte 5.1 Ausschließlich der Veranstalter haftet dem entgegenstehen. durchzuführen. Bezüglich den in der Reisenden gegenüber für die nach den 7.2 Der Veranstalter kann vom Reisenden die Ausschreibung angegebenen Hotels und gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäße durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Beförderungsmitteln gilt in jedem Fall nur die Durchführung der Reise. Eine Haftung des Mehrkosten verlangen. Hotelkategorie und die Beförderungsart, nicht Landesbundes NW Im Deutschen Beamtenbund 7.3 Wenn der Teilnahme des Dritten gemäß § jedoch ein bestimmtes Hotel oder ein oder anderer Kreis- bzw. Fachgruppen des 7.1 widersprochen wird, so gilt das Verlangen bestimmter Beförderungsunternehmer als Landesbundes NW ist ausgeschlossen. des Reisenden nach § 7.1 als Rücktritt im Sinne zugesichert. 5.2 Die Haftung des Veranstalters wird auf den des 3.2 Können einzelne Programmteile der Reise dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein § 6.1. aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich § 8: Administrative Vorschriften vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so ist noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit Der Reisende ist für die Einhaltung der Devisen- er verpflichtet, entfallene Programmteile durch der Veranstalter für den entsprechenden , Zoll- und Impfvorschriften selbst verantwortlich. andere nach Art und Güte entsprechende Schaden allein wegen des Verschuldens eines Der Reisende haftet für alle aus der Programmteile zu ersetzen. Ist dies nicht Leistungsträgers verantwortlich ist. Nichtbefolgung dieser Vorschriften dem möglich, so wird der Veranstalter bei diesem 5.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger Veranstalter oder Dritten entstehenden Programmteil von seiner Leistungspflicht befreit, zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Schäden. Sofern es dem Veranstalter möglich und der Reisende erhält einen dem Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf ist, wird er sich bemühen, den Reisenden über ausgefallenen Programmteil entsprechenden Schadenersatz nur unter bestimmten die jeweils geltenden Vorschriften zu Anteil des Reisepreises erstattet. Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend informieren. Für irrtümlich fehlerhafte Angaben Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. gemacht werden kann, haftet der Veranstalter nicht. 3.3 Die Betreuung der Reisenden erfolgt durch so kann sich auch der Veranstalter gegenüber § 9: Datenschutz vom Veranstalter bestellte Betreuer. dem Reisenden hierauf berufen. Die personenbezogenen Daten, die der 3.4 Bei Reisen, die nicht vom Veranstalter 5.4 Der Ersatzanspruch des Reisenden wird im Reisende dem Veranstalter zur Verfügung stellt, durchgeführt werden, gelten die gesetzlich zulässigen Umfang auf den Ersatz werden elektronisch verarbeitet und genutzt, Reisebedingungen des durchführenden des unmittelbaren Schadens beschränkt. soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Reiseveranstalters, die auf Verlangen zugestellt 5.5 Eine Haftung des Veranstalters gemäß § 3.4 § 10: Sonstiges werden. wird ausgeschlossen. Grundsätzlich muss sich jeder Reisende in die § 4: Zahlung des Reisepreises § 6: Rücktritt und Kündigung Reisegemeinschaft einordnen. Den 4.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur 6.1 Der Reisende kann vor Reisebeginn Anordnungen der vom Veranstalter eingesetzten gegen Aushändigung des Sicherungsscheines jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Wir Reiseleiter und Betreuer, die den Veranstalter im Sinne von § 651 k, Abs. 3 BGB verlangt empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. vertreten, ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße werden. Ausgenommen davon sind In jedem Fall des Rücktritts oder Nichtantritts gegen diese Anordnungen können zum Tagesfahrten. einer Reise stehen dem Veranstalter in Ausschluss aus der Gemeinschaft führen. Die 4.2 Der Reisende verpflichtet sich, den in der Prozenten vom Reisepreis (ohne daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten Ausschreibung festgelegten Reisepreis zu Berücksichtigung von Reiseversicherungen) die des Reisenden. zahlen. Kommt der Reisende mit der Zahlung in folgenden, pauschalierten Entschädigungen zu: § 11: Gerichtsstand Verzug, so kann der Veranstalter nach seiner Ausschließlicher Gerichtsstand für das Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Flug- Bus- Mahnverfahren ist Düsseldorf. Zeitraum vor Reisebeginn Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. reisen reisen § 12: Teilnichtigkeit 4.3 Mit der Reisebestätigung wird eine 25% bis 31 Tage 10% Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anzahlung fällig. Bei einem Reisepreis bis € 40% vom 30. bis zum 8. Tag 25% Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird 500,-- 80% vom 7. bis zum 1. Tag 80% die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beträgt die Anzahlung € 50,-- und für Reisen ab 90% Abreisetag 90% hiervon nicht berührt. € 501,-- 10% des Reisepreises (aufgerundet auf € 10,--), soweit die Reisebestätigung keine andere Angabe enthält. Der Gesamtpreis muss Stand Februar 2012 dem Konto des Veranstalters spätestens zum in der Reise-bestätigung genannten Termin gutgeschrieben sein. Bei Tagesfahrten ist sofort nach Bestätigung der Gesamtpreis fäll vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. 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