TANSANIA UND SANSIBAR - 15.08.-28.08.2018 ZU DEN SCHÖNSTEN NATIONALPARKS OSTAFRIKAS - VDLA/DBB STUDIENREISEN

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TANSANIA UND SANSIBAR - 15.08.-28.08.2018 ZU DEN SCHÖNSTEN NATIONALPARKS OSTAFRIKAS - VDLA/DBB STUDIENREISEN
Tansania und Sansibar
 Zu den schönsten Nationalparks Ostafrikas

          15.08.-28.08.2018
                (14-tägige Rundreise)

Erlebnis Tansania - ein Besuch in Ostafrika ist für jeden Besucher eine unvergessliche Erfahrung.
              Serengeti, Ngorongoro, die größten Wildschutzgebiete Afrikas warten auf Entdeckung.
              Weite akazienbestandene Savannen, bunt schillernde Seen, rotfarbene afrikanische Erde -
              alles überragt vom schneebedeckten Haupt des berühmten Kilimanjaro - hier findet sich
              wahrhaft ein Bilderbuch-Afrika, von dem man träumt. Aber nicht nur Tiere machen den
              Reiz aus. Auch eine reiche Natur, unterschiedlichste Landschaften, mächtige Baobabbäume
              und freundliche Menschen verleihen Tansania seinen besonderen Charakter. Kombiniert
              mit den weißen Stränden der Gewürzinsel Zanzibar ist diese Reise ein unvergessliches
              Erlebnis!

1. Tag: Mittwoch Frankfurt - Arusha (A)
Flug am Morgen mit CONDOR ab Frankfurt direkt nach Kilimanjaro/Arusha, wo wir am Abend ankommen.
voraussichtliche Flugzeiten:
DE 2280 Frankfurt – Kilimanjaro 10:00 – 19:35 Uhr

Wir werden von unserem deutsch sprechenden Reiseleiter empfangen und fahren sogleich zu unserer
Lodge außerhalb von Arusha, inmitten eines privaten Game Reserve gelegen.
                            vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf
                 Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011
                                          www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
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Abendessen und Übernachtung in der Mount Meru Game Lodge o.ä.

2. Tag: Donnerstag Arusha (F/A)

Herzlich Willkommen in Afrika. Der heutige Tag steht uns zur freien Verfügung. Vor Ort können wir
beispielsweise eine Kaffee-Tour, oder mit einem Angestellten der Lodge einen Spaziergang zu
umliegenden Siedlungen unternehmen, wo wir das authentische Leben der Einheimischen kennen lernen
werden.. Unser Abendessen nehmen wir heute bei Einheimischen ein.
Übernachtung wie am Vortag o.ä.

3. Tag: Freitag Arusha Nationalpark (F/M/A)

Den heutigen Tag verbringen wir mit Pirschfahrtenin 4x4 Safarifahrzeugen im Arusha Nationalpark,
einer der bezauberndsten Nationalparks von Tanzania. Drei unterschiedliche Zonen prägen den Park: die
üppigen Sümpfe des Ngurdoto Kraters, die stille Schönheit der sich farblich unterscheidenden Momella
Seen und die kühlen felsigen Höhen des 4 566 Meter hohen Mount Meru. Weitläufige, steppenartige
Weidelandschaften und Sümpfe finden sich hier ebenso wie schattige Wälder mit Wasserfällen oder
karge Berghöhen. Neben mehr als 400 Vogelarten beheimatet dieser Nationalpark Leoparden, Giraffen,
Zebras und diverse Affenarten. Abendessen in der Lodge. Übernachtung wie am Vortag o.ä.

4. Tag: Samstag Arusha Nationalpark – Arusha – Tarangire Nationalpark (F/M/A)

Nach einem Zwischenstop in Arusha, wo wir nach einer kleinen Rundfahrt noch ein bisschen Freizeit
haben, fahren wir weiter zum Tarangire Nationalpark. Er hat seinen Namen vom Tarangire Fluss, der
sich durch den ganzen Park schlängelt, der ganzjährig Wasser führt und somit zahlreiche Tier anlockt.
Nach unserer Ankunft unternehmen wir eine Pirschfahrt und zum Sonnenuntergang geht es zum
Sangaiwe Hill, von wo aus wir einen tollen Ausblick genießen können. Abendessen und Übernachtung in
der Sangaiwe Tented Lodge o.ä.

5. Tag: Sonntag Tarangire Nationapark –Karatu (F/M/A)

Nach dem Frühstück besuchen wir eine Massai-Gemeinde in Tarangire, so wir genaueres über den
Alltag und die Kultur der Massai lernen. Anschließend besuchen wir einen lokalen Markt in Karatu bevor
wir weiter zu unserer nächsten Unterkunft fahren. Nach dem Mittagessen in der Lodge unternehmen wir
gemeinsam einen Spaziergang durch die Kaffeeplantage, wo selbstverständlich auch eine Kostprobe
nicht fehlen darf. Abendessen und Übernachtung in der Bouganvilleas Safari Lodge o.ä.

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6. Tag: Montag Karatu – Serengeti (F/M/A)

Am Naabi Hill betreten wir die berühmte Serengeti, der berühmteste und, mit ca. 3 Millionen größeren
Säugetieren, wildreichster Nationalpark der Welt. Hier leben neben unterschiedlichsten Arten von
Antilopen auch Gazellen, Löwen, Leoparden, Geparde, Zebras, Gnus, Büffel, Warzenschweine, Giraffen,
Nilkrokodile, Flusspferde, Elefanten, Strauße, zahlreiche Greifvögel und viele mehr. Picknick-Mittagessen
unterwegs. Die Fahrt durch den Park zu unserer Lodge ist schon die erste Safari in der Serengeti. Am
späten Nachmittag erreichen wir unsere Lodge im Serengeti Nationalpark. Abendessen und
Übernachtung in der Serengeti Sopa Lodge oder im Thorntree Camp o.ä.

7. Tag: Dienstag Serengeti (F/M/A)

Den heutigen Tag verbringen wir im Serengeti Nationalpark mit Pirschfahrten bei denen wir mit etwas
Glück zahlreiche Bewohner des Parks zu sehen bekommen. Es geht früh los – unser Frühstück nehmen
wir beim „Hippo-Pool“ ein – ein unvergessliches Erlebnis. Das Wort "Serengeti" ist abgeleitet aus der
Maasai-Sprache und bedeutet "das endlose Land". Ausgedehnte, flache Grassteppen im Süden stehen
leicht hügeligen, geringfügig bewaldeten Ebenen im Norden gegenüber. Genießen wir die
Wildbeobachtungsfahrten in einem der berühmtesten Nationalparks Afrikas. Mittagessen in der Lodge.
Unterwegs besuchen wir auch das Seronera Besucherzentrum, wo wir genaueres über das
Ökosystem der Serengeti lernen. Der wunderschön angelegte Lehrpfad mit seinen Ausstellungsstücken
und Erklärungen ist dazu gedacht, dass sich der Besucher selbst über die Geschichte, die Ökologie, die
Menschen und den Naturschutz in der Serengeti informiert. Abendessen in der Lodge. Übernachtung wie
am Vortag o.ä.

8. Tag: Mittwoch Serengeti - Ngorongoro Krater (F/M/A)

Am Morgen machen wir uns auf zum bekannten Ngorogoro Krater. Hier fand man sehr alte humanoide
Fußspuren. Picknick-Mittagessen unterwegs am Lake Magadi. Die Fahrt geht anschließend hinauf zum
fruchtbaren Kraterrand mit seinen bewaldeten Hängen und dann hinunter zum Kraterboden. Der
Ngorongoro-Nationalpark, von Prof. Dr. Bernhard Grzimek als ‚achtes Weltwunder’ bezeichnet, ist heute
UNESCO-Welt-Naturerbe. Abendessen und Übernachtung in der Ngorongoro Sopa Lodge o.ä.

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9. Tag: Donnerstag Ngorongoro Crater – Arusha - Sansibar (F/M/A)

Fahrt zurück nach Arusha. Unterwegs legen wir einen Stop in Mto wa Mbu ein - ein Ort, an dem man
Menschen der verschiedensten Stämme Tansanias treffen kann: Mbugwe, Iraqw, Gorowa, Irangi, Chagga
und Massai - alle leben sie hier sehr harmonisch zusammen. Auf dem lokalen Markt können wir noch
letzte Souvenirs shoppen, bevor wir unser Mittagessen in einem lokalen Restaurant genießen. Weiterfahrt
zum Flughafen für unseren Flug nach Sansibar (voraussichtliche Flugzeit: 15:30 Uhr). Nach der Ankunft
auf Sansibar fahren wir nach Stonetown, das historische Zentrum von Sansibar Stadt mit einer Vielzahl
von prachtvollen Kolonialbauten. Bei einer Showcruise entlang der Küste können wir den schönen
Sonnenuntergang genießen. Unser Abendessen nehmen wir in einem lokalen Restaurant (Rooftop-
Restaurant) ein. Übernachtung in Stonetown im Maru Maru Hotel o.ä.

10. Tag: Freitag Sansibar (F/M/A)

Zunächst unternehmen wir heute eine Stadtrundfahrt durch Stonetown. Pompöse Gebäude wie
beispielsweise der ehemalige Wohn-Palast des Sultans (heute Palace Museum) oder sein Zeremonie-
Palast, das House of Wonders, wurden majestätisch zwischen den schmalen Straßen des alten
Stadtkerns Stonetown und der Küste errichtet. Das Zentrum der Steinernen Stadt von Sansibar besteht
aus einem Gewirr aus verwinkelten Gassen, die von Korallenstein-Häusern, Läden, Basaren und
Moscheen gesäumt werden. Nach dem Mittagessen in einem lokalen Restaurant unternehmen wir eine
Gewürztour, welche auf der „Gewürzinsel“ Sansibar nicht fehlen darf. Anschließend fahren wir zu
unserem Badehotel an der Westküste. Abendessen und Übernachtung im Ocean Paradise Resort o.ä.

11. Tag: Samstag Sansibar (F/A)

Der heutige Tag steht uns im Strandhotel zur freien Verfügung. Die weitläufigen, von Kokospalmen
gesäumten Sandstrände laden ein zu Spaziergängen entlang des türkisblauen Wassers. Auf Wunsch
können wir verschiedene optionale Aktivitäten vor Ort buchen wie beispielsweise mit einheimischen
Fischerbooten (Ngalawas) zum Angeln fahren oder zum Schnorcheln gehen. Abendessen und
Übernachtung.

12. Tag Sonntag Sansibar (F/A)

Der Tag steht uns zur freien Verfügung

13. Tag Montag Sansibar (F/A)

Der Tag steht uns zur freien Verfügung

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14. Tag: Dienstag Sansibar – Frankfurt (F)

Am Morgen werden wir am Hotel abgeholt und zum Flughafen von Sansibar gebracht werden. Mit
CONDOR geht es direkt nach Frankfurt. Ankunft in Frankfurt am frühen Abend.
voraussichtliche Flugzeiten:

DE 2282 Sansibar – Frankfurt 10:15 – 17:35 Uhr.

Änderungen vorbehalten (F=Frühstück/M=Mittagessen/A=Abendessen

Eingeschlossene Leistungen:

* Rail&Fly Bahnzubringer (2. Klasse ohne Sitzplatzreservierung) ab allen deutschen Bahnhöfen bis/ab
  Frankfurt Flughafen inkl. IC/ICE Zuschlag
* Linienflug mit CONDOR von Frankfurt nach Kilimanjaro und zurück von Sansibar/ Economy Class,
  20 kg Freigepäck, Bordverpflegung nach Tageszeit
* Inlandsflug: Arusha – Sansibar
* Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, Luftverkehrssteuer und Treibstoffzuschläge
* 8 Übernachtungen in landestypischen Hotels und Lodges in Tansania mit Frühstück
* 5 Übernachtungen auf Sansibar mit Frühstück
* Zusätzliche Mahlzeiten gemäß dem Reiseverlauf: 8 x Mittagessen, 13 x Abendessen (ohne Getränke)
* Flughafentransfers in Bussen
* Safaris und Exkursionen, Ausflüge, weitere Transfers und Führungen wie im Programm beschrieben
  (in 4x4 Fahrzeugen - ab 15 Teilnehmer 3 Fahrzeuge, Fensterplatzgarantie während den Safaris)
* sämtliche Eintrittsgelder für die angegebenen Besichtigungen sowie für die Nationalparks
* Mineralwasser während der Pirschfahrten und Transfers
* qualifizierte deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort
* zusätzlich zur Reiseleitung deutsch- oder englischsprechende Driverguides in den Fahrzeugen
* 1 Reiseführer pro Zimmer
* vdla-studienreisen Reisebegleitung
* Reisepreis-Sicherungsschein

Reisepreis pro Person
im Doppelzimmer € 4.895,--,
im Einzelzimmer € 5.480,--.
Mindestteilnehmerzahl 22 Personen.

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Verbindliche Reiseanmeldung
               Tansania 15.08. - 28.08.2018

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         Karl-Heinz Florian
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    1. Reiseteilnehmer / Reiseanmelder (Name, Vorname)                                                                  Geburtsdatum

    2. Reiseteilnehmer (Name, Vorname)                                                                                  Geburtsdatum

    Straße und Hausnummer                                                                                               Telefon privat

    PLZ, Ort                                                                                                            Telefon dienstlich

    eMail-Adresse                                                                                                       DBB-Mitglied / Fachverband

                                                                   IBAN Nr.
    Bankverbindung (für evtl. Erstattungen/Gutschriften im
    Zusammenhang mit dieser Reise)

     Gewünschte Reisebuchung bitte ankreuzen (DZ = Doppelzimmer, EZ = Einzelzimmer):

         2 Personen                                        DZ, Reisepreis        € 4.895,--                     Reisepreis gesamt            € 9.790,--

                                                           EZ, Reisepreis         € 5.480,--
         1 Person

         5-Sterne-Premium-Schutz                                                                                        DZ: Prämie pro Person € 259,--
         (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung), Reise-                      EZ: Prämie pro Person € 345,--
         Krankenversicherung, Notfallversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung)
         4-Sterne-Komfort-Schutz                                                                                        DZ: Prämie pro Person € 209,--
         (Leistungen wie beim 5-Sterne-Premium-Schutz, jedoch ohne Reise-Krankenversicherung)                           EZ: Prämie pro Person € 295,--
         Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie                                                          DZ: Prämie pro Person € 179,--
         (Reiseabbruch-Versicherung)                                                                                    EZ: Prämie pro Person € 259,--
                                                                                                                        DZ: Prämie pro Person € 159,--
         Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (solo)                                                                     EZ: Prämie pro Person € 239,--
         Ich/wir wünsche(n) keine Reiseversicherung
Die Möglichkeiten zum Abschluss von Reiseversicherungen sind mir/uns bekannt. Besonders wichtig sind eine Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung sowie bei Auslandsreisen eine Reise-Krankenversicherung mit Absicherung evtl. notwendiger Kranken-Rücktransportkosten.
Bitte buchen und berechnen Sie für mich/uns folgende Reiseversicherung (gewünschte Reiseversicherung bitte ankreuzen):

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen der vdla studienreisen für alle hier angemeldeten Reiseteilnehmer an
und stehe für sämtliche anstehenden Forderungen selbst ein.
[ ] Ich bin nicht damit einverstanden, dass außer dem/den Namen auch meine Adress-, Telefon- und eMail-Daten in der Liste der
Reiseteilnehmer veröffentlicht werden.

Datum/Unterschrift:   ______________ / ___________________________________________________________
                                       vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf
                            Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011
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Teilnahmebedingungen
                                                            4.4       Zahlungen sind unter Angabe der                6.2 Der Veranstalter kann vom Vertrag
                                                            Reisebezeichnung ausschließlich auf die in der           zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reise-
                                                            Reisebestätigung genannte Bankverbindung                 ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl
§ 1: Vertragsparteien                                       des Veranstalters zu leisten.                            nicht erreicht wird und in der Reisebestätigung
Reiseveranstalter         nach           dem                4.5 Änderungen des Reisepreises durch den                die Mindestteilnehmerzahl und der späteste
Reisevertragsgesetz ist Karl-Heinz Florian,                 Veranstalter sind bis zur Bestätigung der                Termin für die Zustellung der Rücktrittserklärung
Mitglied im Landesverband vdla, im folgenden                Anmeldung möglich. Dies gilt auch für                    deutlich genannt sind. Ein Rücktritt ist dem
Veranstalter genannt. Vertragsparteien nach                 Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder                Reisenden gegenüber spätestens 8 Wochen vor
dem Reisevertragsgesetz sind Karl-Heinz                     Irrtümern.                                               Reisebeginn und vor dem Termin für die
Florian und der Reisende, auch bezüglich der                4.6 Preiserhöhungen infolge von Änderungen               Restzahlung des Reisepreises zu erklären. Die
Anmeldung weiterer Personen, soweit sich aus                offizieller Beförderungstarife oder behördlicher         auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
der Anmeldung nichts anderes ergibt. Durch                  Maßnahmen bleiben dem Veranstalter auch                  werden umgehend erstattet. Ein weiter
den Reisevertrag werden Rechts-beziehungen                  nach der Buchungsbestätigung vorbehalten.                gehender Anspruch des Reisenden besteht
weder zum vdla, dem Landesbund NW im                        Dies gilt insbesondere bei nachträglicher                nicht.
Deutschen Beamtenbund noch zu den                           Preiserhöhung           der        unabhängigen          6.3 Jede der Vertragsparteien kann den
Kreisverbänden bzw. anderen Fachgruppen des                 Leistungsträger (z.B. Treibstoff-Zuschläge) oder         Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge
Landesbundes NW im Deutschen Beamtenbund                    bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen           von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
begründet.                                                  Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen,              höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
§ 2: Reisevertrag                                           Steuern. etc.).                                          oder beeinträchtigt wird. Als höhere Gewalt
2.1      Der Reisevertrag zwischen dem                      4.7 Preiserhöhungen müssen dem Reisenden                 gelten auch politische Unruhen im Reiseland,
Veranstalter und dem Reisenden kommt durch                  bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn                   durch die die Sicherheit der Reisenden in Frage
die Bestätigung der Reiseanmeldung zustande.                mitgeteilt werden und sind nur wirksam, wenn             gestellt ist. Bei Kündigung vor Reisebeginn
2.2 Meldet der Reisende weitere Personen zu                 zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn               gelten die in § 6.1+2 festgelegten Bedingungen.
einer Reise an, so ist er auch bezüglich dieser             mehr                                           als       Wird die Reise aus Gründen höherer Gewalt
Personen Vertragspartner, es sei denn, der                  4     Monate      liegen.   Überschreitet    eine        abgebrochen, sind die Mehrkosten für die
Reisende     erklärt   auf   der   Anmeldung                nachträgliche Preiserhöhung 5% des bereits               Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte
ausdrücklich, dass er nur als Vertreter dieser              bestätigten Pauschalpreises, so hat der                  zu tragen. Die übrigen Mehrkosten gehen zu
Personen handelt. In diesem Fall erfolgt die                Reisende        das Recht eines kostenlosen              Lasten        des       Reisenden.        Weitere
Reisebestätigung (§1) gegenüber diesen                      Rücktritts, den er dem Veranstalter gegenüber            Ersatzansprüche bestehen nicht.
Personen.                                                   unverzüglich nach Erhalt der Preiserhöhung               § 7: Teilnahme eines Dritten
§   3:        Vertragspflichten               des           mitzuteilen hat. In diesem Falle erhält er bereits       7.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende
Veranstalters                                               geleistete Zahlungen zurück. Der Reisende                verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der
3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die Reise           kann aber auch die Teilnahme an einer                    Reise teilnimmt. Der Veranstalter kann der
wie    in    der    Ausschreibung     angegeben             gleichwertigen Reise verlangen, wenn diese               Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn
durchzuführen. Hat sich der Veranstalter in der             vom Veranstalter aus seinem Programm ohne                dieser den besonderen Reiseerfordernissen
Ausschreibung Änderungen vorbehalten, so ist                Mehrpreis angeboten werden kann.                         nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
er verpflichtet, eine der Ausschreibung                     § 5: Haftung                                             Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entsprechende Reise gleicher Art und Güte                   5.1 Ausschließlich der Veranstalter haftet dem           entgegenstehen.
durchzuführen.     Bezüglich     den     in    der          Reisenden gegenüber für die nach den                     7.2 Der Veranstalter kann vom Reisenden die
Ausschreibung angegebenen Hotels und                        gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäße                 durch die Teilnahme des Dritten entstehenden
Beförderungsmitteln gilt in jedem Fall nur die              Durchführung der Reise. Eine Haftung des                 Mehrkosten verlangen.
Hotelkategorie und die Beförderungsart, nicht               Landesbundes NW Im Deutschen Beamtenbund                 7.3 Wenn der Teilnahme des Dritten gemäß §
jedoch ein bestimmtes Hotel oder ein                        oder anderer Kreis- bzw. Fachgruppen des                 7.1 widersprochen wird, so gilt das Verlangen
bestimmter      Beförderungsunternehmer        als          Landesbundes NW ist ausgeschlossen.                      des Reisenden nach § 7.1 als Rücktritt im Sinne
zugesichert.                                                5.2 Die Haftung des Veranstalters wird auf den           des
3.2 Können einzelne Programmteile der Reise                 dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein             § 6.1.
aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu                  Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich                  § 8: Administrative Vorschriften
vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so ist            noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit           Der Reisende ist für die Einhaltung der Devisen-
er verpflichtet, entfallene Programmteile durch             der Veranstalter für den entsprechenden                  , Zoll- und Impfvorschriften selbst verantwortlich.
andere nach Art und Güte entsprechende                      Schaden allein wegen des Verschuldens eines              Der Reisende haftet für alle aus der
Programmteile zu ersetzen. Ist dies nicht                   Leistungsträgers verantwortlich ist.                     Nichtbefolgung      dieser     Vorschriften   dem
möglich, so wird der Veranstalter bei diesem                5.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger            Veranstalter     oder     Dritten    entstehenden
Programmteil von seiner Leistungspflicht befreit,           zu erbringende Reiseleistung gesetzliche                 Schäden. Sofern es dem Veranstalter möglich
und der Reisende erhält einen dem                           Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf                ist, wird er sich bemühen, den Reisenden über
ausgefallenen Programmteil entsprechenden                   Schadenersatz      nur    unter      bestimmten          die     jeweils   geltenden      Vorschriften    zu
Anteil      des       Reisepreises       erstattet.         Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend              informieren. Für irrtümlich fehlerhafte Angaben
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.                     gemacht              werden                kann,         haftet der Veranstalter nicht.
3.3 Die Betreuung der Reisenden erfolgt durch               so kann sich auch der Veranstalter gegenüber             § 9: Datenschutz
vom Veranstalter bestellte Betreuer.                        dem Reisenden hierauf berufen.                           Die personenbezogenen Daten, die der
3.4 Bei Reisen, die nicht vom Veranstalter                  5.4 Der Ersatzanspruch des Reisenden wird im             Reisende dem Veranstalter zur Verfügung stellt,
durchgeführt        werden,       gelten       die          gesetzlich zulässigen Umfang auf den Ersatz              werden elektronisch verarbeitet und genutzt,
Reisebedingungen          des    durchführenden             des unmittelbaren Schadens beschränkt.                   soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Reiseveranstalters, die auf Verlangen zugestellt            5.5 Eine Haftung des Veranstalters gemäß § 3.4           § 10: Sonstiges
werden.                                                     wird ausgeschlossen.                                     Grundsätzlich muss sich jeder Reisende in die
§ 4: Zahlung des Reisepreises                               § 6: Rücktritt und Kündigung                             Reisegemeinschaft       einordnen.          Den
4.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur                 6.1 Der Reisende kann vor Reisebeginn                    Anordnungen der vom Veranstalter eingesetzten
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines                   jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Wir             Reiseleiter und Betreuer, die den Veranstalter
im Sinne von § 651 k, Abs. 3 BGB verlangt                   empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.        vertreten, ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße
werden.      Ausgenommen        davon      sind             In jedem Fall des Rücktritts oder Nichtantritts          gegen diese Anordnungen können zum
Tagesfahrten.                                               einer Reise stehen dem Veranstalter in                   Ausschluss aus der Gemeinschaft führen. Die
4.2 Der Reisende verpflichtet sich, den in der              Prozenten      vom        Reisepreis       (ohne         daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten
Ausschreibung festgelegten Reisepreis zu                    Berücksichtigung von Reiseversicherungen) die            des Reisenden.
zahlen. Kommt der Reisende mit der Zahlung in               folgenden, pauschalierten Entschädigungen zu:            § 11: Gerichtsstand
Verzug, so kann der Veranstalter nach seiner                                                                         Ausschließlicher   Gerichtsstand        für    das
Wahl     vom    Vertrag    zurücktreten    oder               Flug-                                     Bus-         Mahnverfahren ist Düsseldorf.
                                                                        Zeitraum vor Reisebeginn
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.                reisen                                    reisen
                                                                                                                     § 12: Teilnichtigkeit
4.3     Mit der Reisebestätigung wird eine                    25%             bis 31 Tage               10%
                                                                                                                     Sollten    einzelne    Bestimmungen   dieser
Anzahlung fällig. Bei einem Reisepreis bis €                  40%        vom 30. bis zum 8. Tag         25%          Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird
500,--                                                        80%         vom 7. bis zum 1. Tag         80%          die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
beträgt die Anzahlung € 50,-- und für Reisen ab               90%              Abreisetag               90%          hiervon nicht berührt.
€ 501,-- 10% des Reisepreises (aufgerundet auf
€ 10,--), soweit die Reisebestätigung keine
andere Angabe enthält. Der Gesamtpreis muss
                                                                                                                                                  Stand Februar 2012
dem Konto des Veranstalters spätestens zum in
der Reise-bestätigung genannten Termin
gutgeschrieben sein. Bei Tagesfahrten ist sofort
nach Bestätigung der Gesamtpreis fäll

                                           vdla studienreisen Karl-Heinz Florian - Robert-Kratz-Weg 16 - 40593 Düsseldorf
                                Telefon dienstl.: 0211-8713219, privat: 0211-7000329. Fax dienstl.: 0211-871163219, privat 0211-7021011
                                                         www.vdla-dbb-reisen.de, eMail: info@vdla-dbb-reisen.de
TANSANIA UND SANSIBAR - 15.08.-28.08.2018 ZU DEN SCHÖNSTEN NATIONALPARKS OSTAFRIKAS - VDLA/DBB STUDIENREISEN TANSANIA UND SANSIBAR - 15.08.-28.08.2018 ZU DEN SCHÖNSTEN NATIONALPARKS OSTAFRIKAS - VDLA/DBB STUDIENREISEN
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