Wegleitung Lohntabelle - Bureau des Métiers
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Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum Vorwort Liebe Anwender Die Excel-Lohntabelle wurde vom ©Bureau des Métiers entwickelt und wird allen interessierten KMU-Betrieben zur Verfügung gestellt. Das ©Bureau des Métiers als Ersteller dieser Excel- Lohntabelle leistet hierfür keinen Support. Änderungen und allfällige Erweiterungen bleiben vorbehalten. Die aktuellste Version kann von der Website des Bureau des Métiers heruntergeladen werden. Aufgrund der Komplexität der Lohntabelle hat sich das Bureau des Métiers entschieden, diese vollumfänglich zu sperren. Lediglich die gelb hinterlegten Zellen können geändert werden. Systemanforderungen: Diese Lohntabelle wurde auf MS-Office Version 2010 erstellt. Auf älteren MS-Office-Versionen kann die Lohntabelle nicht mehr installiert werden oder es werden allenfalls Fehler auftreten. Die Verwendung dieser Lohntabelle auf MAC-Rechnern ist leider nicht möglich. Die Lohntabelle wird pro Mitarbeiter geführt. Ändert sich im Verlauf des Jahres der Beschäftigungsgrad, ein Lehrling wird zum Mitarbeiter oder wird ein Stundenlohn in einen Monatslohn überführt, so ist ab diesem Zeitpunkt eine zweite Lohntabelle zu erstellen. Es handelt sich um eine Lohntabelle und nicht um ein Lohnprogramm als solches. Drucken Sie zuerst diese Wegleitung aus und führen Sie dann die Schritte gemäss Kapitel 1.2 aus. WICHTIG: Zu Beginn des Jahres oder bei der Anstellung eines neuen Mitarbeiters sind die Ansätze Feriengeld, Feiertage, 13. Monatslohn, die Sozialversicherungsabzüge der Arbeitnehmer sowie die Sollstunden gemäss GAV inklusive Ferien und Feiertage gemäss Heft II des Bureau des Métiers im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) zu aktualisieren. Wir wünschen viel Spass beim Lesen der Wegleitung und gutes Gelingen. Projektteam und Redaktion: - Edwin Locher, Gruppenleiter Revision - Thomas Oggier, Kundenberater Revisor Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 1
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .......................................................................................................................... 4 1.1 Versionen und Inhalt ....................................................................................................... 4 1.2 Anleitung......................................................................................................................... 5 2 Arbeitsblatt (EMPL_MiA) .................................................................................................. 6 2.1 Sprache, Jahr und Versionsangaben .............................................................................. 6 2.2 Angaben zum Arbeitgeber .............................................................................................. 6 2.2.1 Zahlung Feriengeld durch Bureau des Métiers oder Arbeitgeber ........................... 6 2.2.2 Maximaler UVG-Jahreslohn ................................................................................... 6 2.2.3 Rentner-Freibetrag pro Monat ................................................................................ 6 2.2.4 Druckangaben ....................................................................................................... 7 2.3 Angaben zum Arbeitnehmer ........................................................................................... 7 2.3.1 Beruf und Lohnklasse ............................................................................................ 7 2.3.2 Pensionskassen-Fixbetrag ..................................................................................... 7 2.3.3 Lohnerfassung ....................................................................................................... 7 2.3.4 Auszahlung 13. Monatslohn ................................................................................... 8 2.3.5 Ansätze Verpflegung und km-Entschädigung......................................................... 8 2.3.6 Kinder des Mitarbeiters .......................................................................................... 8 2.4 Ansätze Feriengeld, Feiertage und 13. Monatslohn ........................................................ 8 2.5 Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer ...................................................................... 8 2.6 Sollstunden gemäss GAV ............................................................................................... 9 3 Arbeitsblatt (RAPPORT) ................................................................................................. 10 3.1 Button ................................................................ 10 3.2 Saldos Vorjahre ............................................................................................................ 10 3.3 Sollstunden pro Tag ...................................................................................................... 10 3.4 Ferienanrecht ............................................................................................................... 10 3.5 Sollstunden pro Jahr ..................................................................................................... 10 3.6 Angaben zum Arbeitgeber und zur Version................................................................... 10 3.7 Erfassung Arbeitsstunden ............................................................................................. 10 3.7.1 Erfassung Absenzcode ........................................................................................ 11 3.7.2 Erfassung Verpflegung ........................................................................................ 12 3.7.3 Erfassung km-Entschädigung .............................................................................. 12 3.8 Jahresendauswertung................................................................................................... 13 4 Arbeitsblatt (RECAP) ...................................................................................................... 14 4.1 Basislohn ...................................................................................................................... 14 4.1.1 Monatslohn (LA 1000).......................................................................................... 14 4.1.2 Korrektur Monatslohn / Stundenlohn .................................................................... 14 4.1.3 Arbeitsstunden ..................................................................................................... 14 4.1.4 Stundensatz ......................................................................................................... 14 4.1.5 Stundenlohn (LA 1005) ........................................................................................ 15 4.1.6 Überstunden für Monatslohn (ML), Zuschlag für Stundenlohn (SL) ...................... 15 4.1.7 Bonus / Malus beim konstanten Monatslohn ........................................................ 15 4.1.8 Zuschlag in % und Total Zuschläge (LA 1065) ..................................................... 15 4.1.9 Basislohn ............................................................................................................. 15 4.2 Bruttolohn 1 .................................................................................................................. 16 4.2.1 Bezahlte Ferien und Feiertage (LA 1160 und 1161) ............................................. 16 4.2.2 Bruttolohn 1 ......................................................................................................... 16 4.3 Bruttolohn 2 .................................................................................................................. 16 4.3.1 13. Monatslohn / Gratifikation (LA 1200 / 1201) ................................................... 16 4.3.2 Prämie / Bonus / Gewinnbeteiligung (LA 1210 …) ............................................... 16 4.3.3 Bruttolohn 2 ......................................................................................................... 16 4.4 Bruttolohn 3 ............................................................................................. 17 4.4.1 Pikettentschädigung (LA 1071) ............................................................................ 17 4.4.2 Karenztage UTG / KTG oder Lohnfortzahlung bei Krankheit (LA 1300 und 1301) 17 Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 2
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.4.3 MV- & IV-Taggelder (LA 2020 und 2025) ............................................................. 18 4.4.4 Lohnausfall SW / KA für SL 100% (LA 2065) ....................................................... 18 4.4.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910) ............................................................... 18 4.4.6 bezahlte Absenzen (LA 1020 - Absenzentschädigung) ........................................ 19 4.4.7 EO Militärersatz und Mutterschaftsentschädigung (LA 2000 und 2040) ............... 19 4.4.8 Zusatzkasse Militär (LA 2010 - Militärergänzungskasse [MEK/MDK]) .................. 20 4.4.9 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012 - nicht AHV-pflichtig) ............................. 20 4.4.10 Korrektur Leistungen Dritter ML (LA 2050 - Korrektur Taggelder) ........................ 20 4.4.11 Nettolohn-Ausgleich ML (LA 2051) ...................................................................... 20 4.4.12 Bruttolohn 3 .................................................................................... 20 4.5 Bruttolohn (LA 5000) ..................................................................................................... 21 4.5.1 Zahlungen SUVA / KTG (LA 2030 und 2035) ....................................................... 21 4.5.2 Kinderzulagen (LA 3000) ..................................................................................... 21 4.6 Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer .................................................................... 21 4.6.1 Korrektur Pensionskasse ..................................................................................... 21 4.6.2 Qst-Satz............................................................................................................... 22 4.6.3 Korrektur Quellensteuer ....................................................................................... 22 4.6.4 Sozialkassen-Abzüge .......................................................................................... 22 4.7 Nettolohn (LA 6500) ...................................................................................................... 22 4.8 Spesen und andere Abzüge.......................................................................................... 22 4.8.1 Lohnabzug SW / KA ML (LA 2060) ...................................................................... 22 4.8.2 Lohnausfall SW / KA SL 100% (LA 2065) ............................................................ 22 4.8.3 ALV-Entschädigung SW / KA (LA 2070) .............................................................. 22 4.8.4 Karenztag SW / KA (LA 2075).............................................................................. 22 4.8.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910) ............................................................... 22 4.8.6 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012) ............................................................. 22 4.8.7 effektive Spesen (LA 6030) .................................................................................. 22 4.8.8 Natelspesen (LA 6060) ........................................................................................ 23 4.8.9 Repräsentationsspesen (LA 6040) ....................................................................... 23 4.8.10 Verpflegung (LA 6002) ......................................................................................... 23 4.8.11 Anzahl km (LA 6001) ........................................................................................... 23 4.8.12 Zahlung Feriengeld durch das Bureau des Métiers .............................................. 23 4.8.13 Freier Text (z.B. Vorschuss, Lohnpfändung, Garage, Wohnungsmiete etc.) ........ 23 4.8.14 Spesen und andere Abzüge................................................................................. 23 4.9 Auszahlung (LA 6600) .................................................................................................. 23 5 Arbeitsblatt Lohnblätter und 13. Monatslohn ............................................................... 24 6 Arbeitsblatt Lohnausweis (LA-CS) ................................................................................ 25 7 Arbeitsblatt (SSK) ........................................................................................................... 26 8 Arbeitsblatt (TOOL) ........................................................................................................ 27 9 Lohnmeldungen an das Bureau des Métiers ................................................................ 28 Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 3
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 1 Einleitung 1.1 Versionen und Inhalt NELT_HOLZ-MALER_V2.x_20xx_df.xlsm diese Version basiert auf dem GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz für die Branchen Holz und Gipserei / Malerei und kann ebenfalls für alle anderen Berufsgattungen verwendet werden, ausser …. NELT_SUISSETEC_V2.x_20xx_df.xlsm diese Version ist nur für die Gebäudetechnik NELT_METALL_V2.x_20xx_df.xlsm diese Version ist nur für das Metallbaugewerbe NELT_ELEKTRO_V2.x_20xx_df.xlsm diese Version ist nur geeignet für die Elektro-Branche, die nicht über die Ferien- und Feiertagskasse abrechnet (berufliche Sozialeinrichtung CPS) Die Excel-Lohntabelle enthält: 1. ein Stammblatt für die Erfassung der Firmen- und Mitarbeiterdaten (EMPL_MiA) 2. eine Stundenverwaltung (RAPPORT) 3. eine Lohnrekapitulation (RECAP) 4. die monatlichen Lohnblätter sowie den 13. Monatslohn 5. den Lohnausweis (LA-CS) 6. die Möglichkeit zur Erstellung eines CSV-Files für den eLohnausweis SSK (SSK) 7. eine Rekapitulation für den konstanten Monatslohn (SC-KL) 8. ein Berechnungs-Tool netto/brutto (TOOL) Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 4
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 1.2 Anleitung Die Lohntabelle wird pro Mitarbeiter geführt. Ändert sich im Verlauf des Jahres der Beschäftigungsgrad, ein Lehrling wird zum Mitarbeiter oder wird ein Stundenlohn in einen Monatslohn überführt, so ist ab diesem Zeitpunkt eine zweite Lohntabelle zu erstellen. Es handelt sich um eine Lohntabelle und nicht um ein Lohnprogramm als solches. Drucken Sie zuerst diese Wegleitung aus und führen Sie dann die folgenden Schritte aus: Speichern Sie die Originaldatei unter NELT_VERSION_V2.x_20xx_df.xlsm ab, damit Sie immer eine Sicherheitskopie haben. Öffnen Sie die Originaldatei und speichern diese mittels unter dem Dateinamen: Master_Firmenname_20xx.xlsm. In diese Lohntabelle erfassen Sie nun all diejenigen Werte, die für alle Mitarbeiter identisch sind, wie die Daten des Arbeitgebers und die Sollstunden gemäss GAV (Arbeitsblatt EMPL_MiA) sowie die Feiertage im Arbeitsblatt (RAPPORT). Nach Abschluss der eingegebenen Werte drücken Sie auf . Gehen Sie anschliessend wiederum auf und legen den ersten Mitarbeiter an: Dateiname: 54321_Muster Hans_20xx.xlsm (dies entspricht der Mitarbeiter-Nummer des Angestellten, Name, Vorname und Jahr). Diesen Vorgang wiederholen Sie für jeden weiteren Mitarbeiter: Datei: Master_Firmenname_20JJ.xlsm öffnen und Datei: 54322_nächster Muster Hans_20xx.xlsm usw. Die Lohntabelle besteht aus folgenden Arbeitsblättern: (EMPL_MiA) zur Erfassung der Basis-Stammdaten (RAPPORT) zur Erfassung der Arbeitsstunden, Absenzen, Essen und km Entschädigung (RECAP) zentrales Lohndokument mit allen gebräuchlichen Lohnarten (JAN-DEZ) Lohnblätter Januar bis Dezember für den Mitarbeiter (13.) Lohnblatt 13. Monatslohn für den Mitarbeiter (LA-CS) Lohnausweis für den Mitarbeiter und das Steueramt (SSK) Möglichkeit zur Erstellung eines CSV-Files für den eLohnausweis SSK (SC-KL) Rekapitulation konstanter Monatslohn (TOOL) Netto- auf Bruttolohn-Aufrechnung (DB) Datenbank für alle verwendeten Texte Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 5
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 2 Arbeitsblatt (EMPL_MiA) ACHTUNG: In diesem Arbeitsblatt sind Änderungen im Verlauf des Jahres nur bedingt möglich. 2.1 Sprache, Jahr und Versionsangaben Erfassen Sie hier in Zeile 1 zuerst die gewünschte Sprache und das zu bearbeitende Jahr. In der Zelle A3 (blau eingefärbt) ist angegeben, um welche Version der Excel-Lohntabelle es sich handelt. 2.2 Angaben zum Arbeitgeber In den Zeilen 5 bis 10 erfassen Sie alle Angaben des Arbeitgebers. 2.2.1 Zahlung Feriengeld durch Bureau des Métiers oder Arbeitgeber In der Zelle K8 wählen Sie aus, ob die Ferien für Arbeitnehmer im Stundenlohn durch das oder den ausbezahlt werden. Wählen Sie Auszahlung Feriengeld durch das : die Ferien werden jeden Monat berechnet, damit die Sozialabzüge beim Arbeitnehmer gemacht werden können und dann werden diese am Schluss wieder abgezogen. ACHTUNG: Für Mitarbeiter im Stundenlohn, die nicht dem GAV unterstellt sind und nicht bei der Ferienkasse abrechnen, wie beispielsweise das Verwaltungs- und technische Personal, können Sie die Option ebenfalls wählen, wenn Sie die Ferien ein- oder zweimal jährlich selber auszahlen. Für die Auszahlung dieses Feriengeldes verwenden Sie ein freies Feld in der (RECAP) Zeilen 64 bis 66. Der Betrag errechnet sich aus der Summe von der letzten Auszahlung bis zum Moment der erneuten Auszahlung (positive Summe aus Zeile 63 Zahlung Feriengeld durch). Wählen Sie Auszahlung Feriengeld durch den : die Ferien werden jeden Monat berechnet, damit die Sozialabzüge gemacht werden können und dann wird das Feriengeld direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt. 2.2.2 Maximaler UVG-Jahreslohn Die Zelle B13 ist vorbelegt mit dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (maximaler UVG- bzw. ALV-Lohn von CHF 148’200.00), der in der Regel für mehrere Jahre gültig ist. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. Diese Zelle muss immer den aktuellen Wert enthalten. 2.2.3 Rentner-Freibetrag pro Monat Die Zelle K13 ist vorbelegt mit dem Rentner-Freibetrag von CHF 1’400.00 pro Monat. Nähere Angaben zur Berechnung finden Sie in der (RECAP) Kapitel 4.4.9. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. Diese Zelle muss immer den aktuellen Wert enthalten. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 6
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 2.2.4 Druckangaben In Zelle B14 können Sie wählen, ob der Absender auf den Lohnblättern links oder rechts ausgegeben werden soll. In Zelle Q14 können Sie angeben, ob eine Absender-Zeile über der Empfänger-Adresse auf den Lohnblättern ausgegeben werden soll. In Zelle B15 wählen Sie, ob die Ausgabe mit oder ohne Logo erfolgen soll. In Zelle E15 geben Sie den Pfad mit dem Dateinamen für Ihr Logo ein. In Zelle Q15 steuern Sie die Empfänger-Adresse, ob diese rechts oder links auf dem Lohnblatt und dem Lohnausweis ausgegeben werden soll. 2.3 Angaben zum Arbeitnehmer In den Zeilen 18 bis 26 erfassen Sie den jeweiligen Mitarbeiter mit all seinen persönlichen Daten. 2.3.1 Beruf und Lohnklasse Ab 1.1.2019 sind für alle Berufsgattungen, die dem GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz unterstellt sind, der Beruf und die Lohnklasse des Arbeitnehmers zu erfassen (gemäss Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c GAV). Diese Angaben müssen zwingend auf den Lohnblättern ausgewiesen werden. 2.3.2 Pensionskassen-Fixbetrag Zelle K27: Sind Sie bei der BVG Pensionskasse CAPAV angeschlossen oder Ihre Mitarbeiter sind dem GAV unterstellt, ist dieser Wert auf NULL zu setzen und der BVG-Abzug darf gemäss GAV nur in Prozenten vom Lohn abgezogen werden. Ist der Mitarbeiter keinem GAV oder CAPAV-Reglement unterstellt und wurde die Pensionskasse bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, kann hier der entsprechende Fixbetrag pro Monat erfasst werden (Lohnperiode Januar bis Dezember). Im Verlauf des Jahres sind hier keine Anpassungen mehr vorzunehmen, sondern in der (RECAP) die entsprechende Korrekturzeile zu verwenden. 2.3.3 Lohnerfassung In Zelle B28 erfassen Sie anfangs Jahr oder zu Beginn der Beschäftigung einen Stundenlohn für den Mitarbeiter im Stundenlohn. Ist der Mitarbeiter im Monatslohn, erfassen Sie in Zelle F28 den Monatslohn. Im Verlauf des Jahres sind hier keine Anpassungen mehr vorzunehmen, sondern in der (RECAP) die entsprechende Korrekturzeile zu verwenden. WICHTIG: Der Monatslohn übersteuert den Stundenlohn in der (RECAP). In Zelle B29 erfassen Sie die Stunden pro Woche gemäss GAV (z.B. 5 x den Tagesansatz von 8.20h ergibt 41.00h pro Woche). In Zelle F29 erfassen Sie die durchschnittlichen Stunden pro Monat gemäss GAV (Mussfeld). Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 7
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 2.3.4 Auszahlung 13. Monatslohn In der Zelle Q29 können Sie für Stunden- und Monatslöhner den 13. Monatslohn steuern, ob dieser jeden Monat (1) oder einmal jährlich (2) ausbezahlt wird. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. 2.3.5 Ansätze Verpflegung und km-Entschädigung In den Zellen B30 und H30 erfassen Sie die Ansätze für die Verpflegung und die km- Entschädigung gemäss GAV. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. 2.3.6 Kinder des Mitarbeiters In den Zeilen 33 bis 38 können Sie die Kinder des Mitarbeiters erfassen sowie aufführen, welche davon in Ausbildung sind. Diese Angaben sind nur informativ. 2.4 Ansätze Feriengeld, Feiertage und 13. Monatslohn In den Zellen D41 bis D43 erfassen Sie den Ansatz für Feriengeld, Feiertage und 13. Monatslohn. Warum Feiertage separat? Dieser Ansatz wird separat ausgewiesen, damit der Ferienanteil auf die Überstunden in der (RECAP) richtig berechnet werden kann. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. 2.5 Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer In den Zellen D45 bis D52 erfassen Sie die Sozialkassen-Ansätze gemäss dem Heft II des Bureau des Métiers. Dabei ist nach Personalkategorien zu unterscheiden, die dem GAV unterstellt sind (z.B. Betriebspersonal) und die nicht dem GAV unterstellt sind (z.B. Verwaltungs- und technisches Personal). In der Zelle D53 erfassen Sie bitte den SUVA-NBU- Ansatz gemäss dem separaten Schreiben der SUVA. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 8
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 2.6 Sollstunden gemäss GAV In den Zellen L41 bis L52 erfassen Sie für den Stundenlöhner die Sollstunden gemäss dem Jahreskalender aus dem Heft II des Bureau des Métiers. Bitte beachten Sie, dass in dieser Lohntabelle die Sollstunden gemäss GAV inklusive Ferien und Feiertage erfasst werden müssen. Für Monatslöhner erfassen Sie die durchschnittlichen Stunden pro Monat. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. Die Sollstunden sind gemäss Beschäftigungszeitraum und Beschäftigungsgrad manuell anzupassen. Anzahl Monats- und Jahresstunden Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 9
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 3 Arbeitsblatt (RAPPORT) ACHTUNG: Die Stunden werden dezimal erfasst, d.h. 8h30 = 8.50. 3.1 Button Den Button drücken Sie nur beim Erstellen eines neuen Jahres. Zuerst die Datei mit in das neue Lohnjahr ablegen. Beim Drücken des Buttons werden alle für diesen Mitarbeiter erfassten Stunden im (RAPPORT) und alle zusätzlichen Lohndaten in der (RECAP) gelöscht. Der Beschäftigungszeitraum wird standardmässig auf eine Ganzjahresperiode initialisiert. Nach der Löschung können Sie direkt mit der Aktualisierung des Arbeitsblattes (EMPL_MiA) beginnen. 3.2 Saldos Vorjahre In den Zellen M3 und M4 erfassen Sie, falls zu übertragen, den Stundensaldo (Überstunden aus dem Vorjahr) aus dem (RAPPORT) Zelle AP 82 und den verbleibenden Feriensaldo aus dem Vorjahr (RAPPORT) Zelle AP83. Der Feriensaldo ist auch in Form von Stunden zu erfassen. 3.3 Sollstunden pro Tag In Zelle Y3 erfassen Sie das Tagessoll an Stunden gemäss GAV. Dieses Tagessoll dient zur Berechnung der Absenzen. 3.4 Ferienanrecht In Zelle W4 erfassen Sie das Anrecht an Ferien in Tagen pro rata (auf halbe Tage zu runden). Die Anzahl wird multipliziert mit der Zelle Y3 (Tagesansatz) und ergibt das Total Anrecht Ferien in Form von Stunden in der Zelle Y4. 3.5 Sollstunden pro Jahr Die Zelle AF3 weist die Sollstunden gemäss GAV pro Jahr inklusive der Ferien und Feiertage aus. Diese Zahl ist ebenfalls im ersten Arbeitsblatt (EMPL_MiA) in der Zelle L53 zu finden. 3.6 Angaben zum Arbeitgeber und zur Version In der Zeile 5 finden Sie die Angaben des Arbeitgebers und zur Version der Excel-Lohntabelle. 3.7 Erfassung Arbeitsstunden In der Zeile des jeweiligen Monats können Sie die effektiv gearbeiteten Stunden von Montag bis Freitag erfassen. Beim Stundenlöhner werden diese Stunden in die (RECAP) übernommen. Beim Monatslöhner dienen diese rein zur Überwachung des Stundensaldos. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 10
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 3.7.1 Erfassung Absenzcode In der Zeile des jeweiligen Monats können Sie die Absenzen von Montag bis Freitag separat erfassen, anhand der Legende in den Zeilen 83 bis 85. Die relevanten Absenzen werden je nach Code auf der rechten Seite der Tabelle addiert und für den Jahresstundensaldo mitberücksichtigt. ACHTUNG: Absenzcode zwingend ohne Leerschläge erfassen, ansonsten wird die Berechnung auf der rechten Seite nicht korrekt ausgeführt. SW = Schlechtwetter Bei Eingabe des Absenzcodes wird in der darauffolgenden Zeile die Differenz zu den erfassten (effektiv gearbeitete Stunden) berechnet. KA = Kurzarbeit Bei Eingabe des Absenzcodes wird in der darauffolgenden Zeile die Differenz zu den erfassten (effektiv gearbeitete Stunden) berechnet. FE / FE2 = Ferien Verwenden Sie die Absenzcodes (ganzer Tag) bzw. (halber Tag) zur Erfassung von Ferien. ACHTUNG: Der Feriensaldo auf der rechten Seite des Arbeitsblattes (RAPPORT) bzw. auf den einzelnen Lohnblättern darf nicht negativ sein. Ist der Feriensaldo auf null, sind weitere unbezahlte Absenzen mit dem Absenzcode Kompensation zu erfassen. FT / FT2 = Feiertage Den Feiertagen ist mit diesem Code an den entsprechenden kantonalen Feiertagen Rechnung zu tragen. FT2 ist für Angestellte zu verwenden, die zu 50% arbeiten. K / K8 / K6 / K5 / K4 / K2 = Krankheit Verwenden Sie folgende Absenzcodes zur Erfassung von Krankheit: o K : Arbeitsunfähigkeit 100% (ganzer Tag = z.B. 8.20 Stunden) o K8: Arbeitsunfähigkeit 80% o K6: Arbeitsunfähigkeit 60% o K5: Arbeitsunfähigkeit 50% (halber Tag = z.B. 4.10 Stunden) o K4: Arbeitsunfähigkeit 40% o K2: Arbeitsunfähigkeit 25% (viertel Tag = z.B. 2.05 Stunden) Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 11
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum U / U8 / U6/ U5 / U4 / U2 = Unfall Verwenden Sie folgende Absenzcodes zur Erfassung von Unfall: o U : Arbeitsunfähigkeit 100% (ganzer Tag = z.B. 8.20 Stunden) o U8: Arbeitsunfähigkeit 80% o U6: Arbeitsunfähigkeit 60% o U5: Arbeitsunfähigkeit 50% (halber Tag = z.B. 4.10 Stunden) o U4: Arbeitsunfähigkeit 40% o U2: Arbeitsunfähigkeit 25% (viertel Tag = z.B. 2.05 Stunden) Berechtigte Absenzen: H = Heirat, G = Geburt, T = Todesfall und Z = Zügeln Verwenden Sie den entsprechenden Code zur Erfassung der bezahlten / berechtigten Absenzen gemäss GAV. M = Militärdienst- und Mutterschaftsentschädigung Verwenden Sie den entsprechenden Code zur Erfassung von Militär- bzw. Zivildienst oder für die Mutterschaftsentschädigung (MSE). A = Ausbildung Für Lehrlinge in Ausbildung sind die entsprechenden Schulstunden (bezahlte Stunden gemäss GAV) in der Zeile zu erfassen und der Absenzcode in der Zeile einzugeben. Dieser Absenzcode ist rein informativ. CO = Kompensation Für eine Kompensation der Überstunden ist der Absenzcode zu verwenden. Dieser Absenzcode ist ebenfalls rein informativ. 3.7.2 Erfassung Verpflegung In der Zeile des jeweiligen Monats können Sie jeden Tag der geschuldeten Verpflegungsentschädigung mit einer Rechnung tragen. Diese werden addiert, mit dem Ansatz (Ansatz Verpflegungsspesen aus Arbeitsblatt (EMPL_MiA)) multipliziert und in die (RECAP) in Zeile 61 übertragen. 3.7.3 Erfassung km-Entschädigung In der Zeile des jeweiligen Monats können Sie jeden Tag die zurückgelegten km erfassen. Diese werden addiert, mit dem Ansatz (Ansatz km-Entschädigung aus Arbeitsblatt (EMPL_MiA)) multipliziert und in der (RECAP) in Zeile 62 ausgewiesen. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 12
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 3.8 Jahresendauswertung Auf der rechten Seite der Zeilen 80 bis 85 finden Sie die Jahresendauswertung: Total Arbeitsstunden (effektiv gearbeitete Stunden) Total Absenzstunden (Feiertage, Krankheit, Unfall, Militär, Todesfall, Zügeln, Heirat, Geburt) Total bezogene Ferien Total Lohnausfall SW / KA = Total kumulierte Stunden ./. Total Stunden GAV inklusive Ferien und Feiertage = Jahresstundensaldo (Mehrstunden oder Minderstunden, siehe Kapitel 4.1.7) Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 13
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4 Arbeitsblatt (RECAP) Die in diesem Kapitel verwendeten Lohnarten (LA) basieren auf den Richtlinien zur Lohndatenverarbeitung von Swissdec. 4.1 Basislohn Im Folgenden wird beschrieben, wie sich der Basislohn zusammensetzt. 4.1.1 Monatslohn (LA 1000) Haben Sie im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) in Zelle F28 einen Betrag grösser als 0 erfasst, wird in der Zeile 6 nun dieser Monatslohn entsprechend dem Beschäftigungszeitraum zwischen Januar und Dezember ausgewiesen. Der 13. Monatslohn wird berechnet (Jahreslohn Jan-Dez) zusammen mit allfälligen Monatslohnkorrekturen in der Folgezeile sowie allfälliger Überstunden. 4.1.2 Korrektur Monatslohn / Stundenlohn Diese Korrektur in Zeile 7 kann sowohl beim Monatslöhner als auch beim Stundenlöhner verwendet werden. Wird beispielsweise eine Lohnanpassung im Verlauf des Jahres bestimmt, kann die entsprechende Erhöhung bzw. Reduktion zum ursprünglichen Monatslohn oder ursprünglichen Stundenlohn für die darauffolgenden Monate erfasst werden. Beim Monatslöhner ist die Differenz zum ursprünglichen Monatslohn zu erfassen. Beim Stundenlöhner sind die entsprechenden Stunden (Arbeitsstunden) mit der Differenz aus dem neu festgelegten Stundenansatz abzüglich des ursprünglichen Stundenansatzes zu multiplizieren. Rückwirkende Lohnanpassungen auf Anfang Jahr sind ebenfalls in dieser Korrekturzeile zu erfassen. Im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) sind während dem Jahr keine Lohnanpassungen zu tätigen. NEU: Bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit von ganzen Monaten kann beim Monatslöhner lediglich das Kranken- bzw. das Unfalltaggeld gemäss Kapitel 4.5.1 eingegeben werden und der Monatslohn ist auf null zu korrigieren. Dazu wird in der Korrekturzeile der Monatslohn negativ erfasst und die Lohnarten sowie werden nicht mehr automatisch durchgeführt. 4.1.3 Arbeitsstunden In Zeile 8 werden die effektiv gearbeiteten Stunden bei einem Stundenlöhner aus dem Arbeitsblatt (RAPPORT) übernommen. 4.1.4 Stundensatz Handelt es sich um einen Stundenlöhner, wird der Ansatz aus dem Arbeitsblatt (EMPL_MiA) der Zelle B28 übernommen. Beim Monatslöhner wird der Stundenansatz berechnet: Monatslohn dividiert durch den Wert aus dem Arbeitsblatt (EMPL_MiA) Zelle F29 (durchschnittliche Stunden pro Monat) und für die Berechnung allfälliger Überstunden verwendet. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 14
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.1.5 Stundenlohn (LA 1005) Ist der Mitarbeiter im Stundenlohn, wird in dieser Zeile die Berechnung der effektiv gearbeiteten Stunden durchgeführt (Arbeitsstunden aus dem Arbeitsblatt (RAPPORT) x Stundenansatz). 4.1.6 Überstunden für Monatslohn (ML), Zuschlag für Stundenlohn (SL) In dieser Zeile erfassen Sie die geleisteten Überstunden, die zahlungspflichtig werden. Beim Monatslohn werden diese effektiv berechnet und ausbezahlt. Beim Stundenlohn hingegen dienen diese Überstunden nur als BASIS für die Zuschlagsberechnung in der Zeile Total Zuschläge und werden nicht zum AHV-Lohn hinzugerechnet, da die Stunden bereits in den effektiv gearbeiteten Stunden enthalten sind. Das Total Zuschläge wird hingegen zum AHV-Lohn hinzugerechnet. 4.1.7 Bonus / Malus beim konstanten Monatslohn Sie können ebenfalls in der Zeile am Ende des Jahres den Jahresstundensaldo (Zelle AP82 aus dem RAPPORT) korrigieren. Fall Mehrstunden: Der Mitarbeiter hat während des Jahres mehr IST-Stunden als SOLL- Stunden geleistet. In diesem Fall werden hier die effektiven Mehrstunden oder Teile davon erfasst und ausbezahlt. Die restlichen nicht ausbezahlten Mehrstunden sind auf das Folgejahr, in Zelle M3 RAPPORT, zu übertragen. Die ausbezahlten Stunden sind zusätzlich im RAPPORT des Ausgleichsmonats an einem Wochenende negativ zu erfassen, damit man weiss, dass diese ausbezahlt worden sind. Fall Minderstunden: Der Mitarbeiter hat während des Jahres weniger IST-Stunden als Soll- Stunden geleistet. In diesem Fall werden hier die effektiven Minderstunden negativ erfasst und abgezogen. Die Minderstunden sind zusätzlich im RAPPORT des Ausgleichsmonats an einem Wochenende positiv zu erfassen, damit man weiss, dass dies berücksichtigt worden sind und der Jahresstundensaldo wird hiermit glattgestellt. 4.1.8 Zuschlag in % und Total Zuschläge (LA 1065) In der Zeile erfassen Sie jenen Prozentsatz, der gemäss GAV vorgeschrieben ist für die Abrechnung der entsprechenden Überstunden. Das Total Überstunden multipliziert mit dem Zuschlag in % ergibt das Total Zuschläge. 4.1.9 Basislohn In dieser Zeile erhalten Sie nun den Basislohn, der beim Stundenlöhner für die Berechnung des Feriengeldes und der Feiertagsentschädigung in den Folgezeilen dient. NEU: Ab dem 1.1.2019 sind für Betriebe des Westschweizer Ausbaugewerbes die gearbeiteten Stunden zuzüglich der bezahlten Absenzen (Heirat, Geburt, Todesfall) Feriengeld pflichtig. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 15
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.2 Bruttolohn 1 Aufbauend auf dem Basislohn wird im Folgenden beschrieben, wie sich der Bruttolohn 1 zusammensetzt. 4.2.1 Bezahlte Ferien und Feiertage (LA 1160 und 1161) Diese Zellen werden nur berechnet, wenn es sich um einen Stundenlöhner handelt. 4.2.2 Bruttolohn 1 Diese Zeile dient beim Stundenlohn als Basis für die Berechnung des 13. Monatslohnes. 4.3 Bruttolohn 2 Aufbauend auf dem Basislohn und dem Bruttolohn 1 wird im Folgenden beschrieben, wie sich der Bruttolohn 2 zusammensetzt. 4.3.1 13. Monatslohn / Gratifikation (LA 1200 / 1201) Diese Lohnzeile kann für den Stunden- und den Monatslohn angewendet werden. Wurde im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) die Auszahlung des 13. Monatslohnes auf monatlich (1, Zelle Q29) eingestellt, so erhalten Sie hier monatlich die Berechnung, ansonsten wird der 13. Monatslohn erst in Spalte P ausgegeben. 4.3.2 Prämie / Bonus / Gewinnbeteiligung (LA 1210 …) Diese Zeile erlaubt Ihnen einen Betrag zu erfassen für: Prämie, Bonus, Gewinnbeteiligung, Sonderzulage, Geschenke, Sonderleistungen oder gute Ideen des Personals etc., die zusätzlich zum 13. Monatslohn / Gratifikation ausbezahlt werden. Diese Lohnbestandteile sind in der Excel Lohntabelle nur AHV-, ALV-, FAK-, SUVA- und allenfalls Quellensteuer-pflichtig. Bitte bei der Lohndeklaration am Ende des Jahres speziell erwähnen. 4.3.3 Bruttolohn 2 Der Bruttolohn 2 bildet das Zwischentotal des bisherigen AHV-pflichtigen Lohnes. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 16
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.4 Bruttolohn 3 Zum Bruttolohn 2 werden im Folgenden eine Auswahl von Lohnarten aufgeführt, die zum pflichtigen AHV-Lohn addiert bzw. subtrahiert werden und den Bruttolohn 3 ergeben. 4.4.1 Pikettentschädigung (LA 1071) Wird eine Pikettentschädigung (Entschädigung für die Pikettbereitschaft) ausgerichtet, können Sie diese in dieser Zeile erfassen. Wird dann effektiv ein Einsatz fällig, ist dieser wie folgt zu verarbeiten: Stundenlöhner: Die Stunden sind im Arbeitsblatt (RAPPORT) zu erfassen. Diese Stunden fliessen in den Stundenlohn zuzüglich der Berechnung für Ferien und Feiertage. Monatslöhner: Die Stunden sind im Arbeitsblatt (RAPPORT) zu erfassen und dienen Ende Jahr zur Berechnung des Bonus / Malus gemäss Kapitel 4.1.7. 4.4.2 Karenztage UTG / KTG oder Lohnfortzahlung bei Krankheit (LA 1300 und 1301) Stundenlöhner: UVG: In dieser Zeile können Sie für die Stundenlöhner bei Unfall den Betrag für die Karenztage zu 80% erfassen (Unfalltag sowie 1. Tag und 2. Tag nach dem Unfall = Anzahl Stunden x Stundenansatz x 80%). Ab dem 3. Tag erhalten Sie Leistungen der Unfallversicherung SUVA. Diese Leistungen sind gemäss Kapitel 4.5.1 zu erfassen. KTG 3: Bei einer Krankentaggeldversicherung mit Leistungen ab dem 3. Tag werden die ersten beiden Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht entschädigt und gehen zulasten des Arbeitnehmers. KTG 14, 30: Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer eine Krankentaggeldversicherung mit Leistungsaufschub (Wartefrist 14 Tage, 30 Tage usw.) abschliessen. In dieser Zeile kann der Lohn bei Krankheit während der Wartezeit gemäss Ihrem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erfasst werden. Der Lohn bei Krankheit ist eine sozialkassenpflichtige Lohnart und die gewöhnlichen Sozialbeiträge sind in Abzug zu bringen. Sobald Sie Leistungen der Krankentaggeldversicherung erhalten, sind diese Leistungen gemäss Kapitel 4.5.1 zu erfassen. Monatslöhner: UVG: Falls Sie bei einem Monatslöhner bei Unfall den Betrag für die Karenztage zu 20% kürzen möchten (Unfalltag sowie 1. Tag und 2. Tag nach dem Unfall), können Sie diesen Betrag hier negativ erfassen (Anzahl Stunden x Stundenansatz aus (RECAP Zeile 9) x - 1). Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 17
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum KTG 3: Falls Sie bei einem Monatslöhner die Karenztage bei Krankheit (1. und 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit) abziehen wollen, können Sie diesen Betrag hier negativ erfassen (2 x Sollstunden GAV pro Tag x Stundenansatz aus (RECAP Zeile 9) x -1). KTG 14, 30: Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer eine Krankentaggeldversicherung mit Leistungsaufschub (Wartefrist 14 Tage, 30 Tage usw.) abschliessen. Beim Monatslöhner ist die Lohnfortzahlung gewährleistet. Sobald Sie Leistungen der Krankentaggeldversicherung erhalten, sind diese Leistungen gemäss Kapitel 4.5.1 zu erfassen. 4.4.3 MV- & IV-Taggelder (LA 2020 und 2025) Hier erfassen Sie die Leistungen aus der Militärversicherung (SUVA) und die IV-Taggelder, die als Wiedereingliederungsmassnahmen ausgerichtet werden. Taggelder der Militärversicherung (MV) und der Invalidenversicherung (IV) sind sozialkassenpflichtig, ausser BVG, Resor / Retaval, Berufsbeitrag und Suva. 4.4.4 Lohnausfall SW / KA für SL 100% (LA 2065) Rechnen Sie für Ihren Mitarbeiter im Stundenlohn Schlechtwetter oder Kurzarbeit ab, erfassen Sie in dieser Zeile den 100% Arbeitsausfall gemäss der jeweiligen Abrechnung ab. 4.4.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910) Benutzen die Geschäftsinhaber ihren Wagen ebenfalls für private Zwecke oder die Mitarbeiter können den Dienstwagen für die Anfahrt zur Arbeit einsetzen, dann sprechen wir von einer geldwerten Leistung die AHV-pflichtigen Lohn darstellt. Wird dieser Privatanteil nicht an die Firma bezahlt oder vom Lohn abgezogen, dann können Sie den AHV-pflichtigen Privatanteil hier erfassen. Der zu deklarierende Betrag pro Monat beträgt 0.8 % des Kaufpreises inkl. sämtlicher Sonderausstattungen (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.00 pro Monat bzw. CHF 1'800.00 pro Jahr. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 18
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.4.6 bezahlte Absenzen (LA 1020 - Absenzentschädigung) Bei Heirat, Geburt, Todesfall oder Umzug erhalten Sie in der Regel für Stundenlöhner eine entsprechende Absenzentschädigung, die hier ohne Arbeitgeber-Anteil erfasst und ausbezahlt werden soll. Für Monatslöhner sind die Entschädigungen nur dann zu erfassen, wenn sie allenfalls zusätzlich zum Monatslohn ausbezahlt werden. NEU: Ab dem 1.1.2019 sind für Betriebe des Westschweizer Ausbaugewerbes die bezahlten Absenzen / Absenzentschädigungen in die Berechnung des Feriengeldes zu integrieren und pflichtig. Zudem sind sie monatlich zu melden. 4.4.7 EO Militärersatz und Mutterschaftsentschädigung (LA 2000 und 2040) Leistet der Mitarbeiter während seiner Anstellung Militär- oder Zivildienst oder bekommt eine Mitarbeiterin eine Mutterschaftsentschädigung, sind die monatlichen Leistungen hier ohne Arbeitgeber-Anteil einzutragen. Das EO-Taggeld und die Mutterschaftsentschädigung MSE sind nur AHV/IV/EO und ALV-pflichtig. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 19
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.4.8 Zusatzkasse Militär (LA 2010 - Militärergänzungskasse [MEK/MDK]) Sind die Mitarbeiter beim Bureau des Métiers bei der Kasse SM - Militärdienstentschädiung (einschliesslich Entschädigung für Absenzen) versichert, dann erhalten sie eine Zusatzleistung zur EO, die hier ebenfalls ohne Arbeitgeber-Anteil erfasst werden soll. Die Leistungen aus der Militärergänzungskasse sind bei der AHV/IV/EO/ALV- und zusätzlich SUVA-pflichtig (d.h. NBU- Abzug vornehmen). 4.4.9 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012 - nicht AHV-pflichtig) Ist der Mitarbeiter 65 bzw. die Mitarbeiterin 64 oder älter, hat er bzw. sie pro Arbeitgeber eine jährliche Franchise von CHF 16’800.00 bzw. eine monatliche Franchise von CHF 1’400.00. Diese Franchise wird monatlich berücksichtigt und auf die Jahresfranchise aufkumuliert. 4.4.10 Korrektur Leistungen Dritter ML (LA 2050 - Korrektur Taggelder) Diese Lohnart wird nur für Monatslöhner benutzt und wird automatisch berechnet aus den Drittleistungen der EO, MEK und SUVA/KTG. 4.4.11 Nettolohn-Ausgleich ML (LA 2051) Hier wird beim Monatslohn automatisch die Nettolohnkorrektur berechnet gemäss den Richtlinien zur Lohndatenverarbeitung von Swissdec. WICHTIG: Sind bei der Durchführung noch Werte in der Zeile Nettolohn-Ausgleich ML vorhanden, gilt es diese mit der Maus oder der Pfeiltaste durchzuklicken. 4.4.12 Bruttolohn 3 In dieser Zeile wird der monatliche AHV-Lohn ausgewiesen. Dieser AHV-Lohn wird bei der kontoführenden Ausgleichskasse auf die individuellen Konten (IK) der versicherten Personen verbucht und ist für die Beitragserhebung (AG/AN-Beiträge) sowie für die künftigen Versicherungsleistungen massgebend. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 20
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.5 Bruttolohn (LA 5000) Den Bruttolohn erhält man, indem zum AHV-Lohn Unfall- und Krankentaggelder sowie Kinderzulagen hinzugezählt werden. 4.5.1 Zahlungen SUVA / KTG (LA 2030 und 2035) Hier erfassen Sie die Drittleistungen bei Unfall und Krankheit für Monatslöhner und Stundenlöhner. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind nicht sozialkassenpflichtig. NEU: Bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit von ganzen Monaten kann beim Monatslöhner lediglich das Kranken- bzw. das Unfalltaggeld eingegeben werden und der Monatslohn ist auf null zu korrigieren. Dazu wird in der Korrekturzeile der Monatslohn negativ erfasst und die Lohnarten sowie werden nicht mehr automatisch durchgeführt. 4.5.2 Kinderzulagen (LA 3000) Falls die Kinderzulagen über die Firma ausbezahlt werden, können Sie hier den monatlichen Betrag erfassen. Häufig beginnt der Anspruch ab dem 1. Tag des Geburtsmonats bis 16 Jahre (bis und mit Monat des Geburtstags) für die Kinderzulagen. Ab dem 16. Altersjahr bis max. zum 25. Altersjahr werden Ausbildungszulagen ausgerichtet, sofern sich das Kind in der Ausbildung befindet. 4.6 Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer Die im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) erfassten Sozialversicherungsabzüge der Arbeitnehmer gemäss Heft II des Bureau des Métiers sowie separatem Schreiben von der SUVA bezüglich SUVA-NBU- Ansatz werden im Folgenden automatisch berechnet. AHV-IV-EO LA 5010 ALV LA 5020 ALV-Z LA 5030 FAK KTG-Versicherung LA 5045 BVG Pensionskasse LA 5050 Resor / Retaval BB Berufsbeitrag SUVA NBUV LA 5040 4.6.1 Korrektur Pensionskasse In dieser Zeile können Sie Korrekturen des Pensionskassen-Beitrags vornehmen. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 21
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.6.2 Qst-Satz Hier haben Sie die Möglichkeit, jeden Monat den veränderten Qst-Satz zu erfassen (verwenden Sie bitte den aktuellen Satz aus der Quellensteuer-Tabelle). Die Quellensteuer wird anschliessend automatisch berechnet. 4.6.3 Korrektur Quellensteuer In dieser Zeile haben Sie jeden Monat die Möglichkeit, allfällige Korrekturen bei der Quellensteuer vorzunehmen. 4.6.4 Sozialkassen-Abzüge Die automatische Berechnung der Sozialversicherungsabzüge der Arbeitnehmer plus Korrekturen der Pensionskassen-Beiträge und allfällige Quellensteuern sowie Korrekturen der Quellensteuer ergeben die Sozialkassen-Abzüge. 4.7 Nettolohn (LA 6500) Der Nettolohn ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. 4.8 Spesen und andere Abzüge Im Folgenden wird eine Auswahl an Spesen und Abzügen erläutert. 4.8.1 Lohnabzug SW / KA ML (LA 2060) Der Lohnabzug für den Monatslöhner ist in dieser Zeile zu erfassen. 4.8.2 Lohnausfall SW / KA SL 100% (LA 2065) Hier wird automatisch der Lohnausfall gemäss Zeile 25 in Abzug gebracht. 4.8.3 ALV-Entschädigung SW / KA (LA 2070) In dieser Zeile erfassen Sie die Leistung der ALV für diesen Arbeitsausfall. 4.8.4 Karenztag SW / KA (LA 2075) Die Karenztage zu Lasten des Arbeitgebers erfassen Sie in dieser Zeile. 4.8.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910) Hier wird der allenfalls oben erfasste Privatanteil für Geschäftswagen automatisch wieder abgezogen. 4.8.6 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012) Der oben bei der Lohnberechnung abgezogene Rentner-Freibetrag wird in dieser Zeile automatisch wieder dazugezählt. 4.8.7 effektive Spesen (LA 6030) In dieser Zeile können Sie die effektiven Spesen des Mitarbeiters erfassen. Allfällige Korrekturen können in dieser Zeile in der Spalte des 13. Monatslohns erfasst werden. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 22
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 4.8.8 Natelspesen (LA 6060) Bekommt der Mitarbeiter für den Gebrauch seines privaten Handys eine Entschädigung, können Sie diese hier monatlich erfassen (CHF 20.00 bis 30.00). Allfällige Korrekturen können in dieser Zeile in der Spalte des 13. Monatslohns erfasst werden. 4.8.9 Repräsentationsspesen (LA 6040) Repräsentationsspesen bekommen nur die Gesellschafter (eingetragen im Handelsregister) gemäss einem gültigen Spesenreglement, welches von der kantonalen Steuerverwaltung angenommen wurde oder aber gemäss der geltenden Praxis höchstens 5% des Bruttolohnes. Allfällige Korrekturen können in dieser Zeile in der Spalte des 13. Monatslohns erfasst werden. 4.8.10 Verpflegung (LA 6002) Gemäss Erfassung im Arbeitsblatt (RAPPORT) und Ansatz Verpflegungsspesen Zelle B30 (EMPL_MiA). 4.8.11 Anzahl km (LA 6001) Gemäss Erfassung im Arbeitsblatt (RAPPORT) und Ansatz km-Entschädigung Zelle H30 (EMPL_MiA). 4.8.12 Zahlung Feriengeld durch das Bureau des Métiers Diese Option wählen Sie im Arbeitsblatt (EMPL_MiA). 4.8.13 Freier Text (z.B. Vorschuss, Lohnpfändung, Garage, Wohnungsmiete etc.) Vorschuss In Abzug zu bringende Beträge, die während dem letzten Monat bar ausbezahlt oder überwiesen worden sind. Lohnpfändung Für jene Mitarbeiter, die Kunde beim Betreibungsamt sind. 4.8.14 Spesen und andere Abzüge Die Erfassung bzw. die automatische Berechnung all dieser Spesen und anderen Abzüge ergibt das Total der Spesen und anderen Abzüge. 4.9 Auszahlung (LA 6600) Der Nettolohn plus allfälliger Spesen und andere Abzüge ergeben die effektive Auszahlung an den Arbeitnehmer. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 23
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 5 Arbeitsblatt Lohnblätter und 13. Monatslohn Die Lohnblätter können je nach Bedarf ausgedruckt werden. WICHTIG: Die einzelnen Arbeitsblätter sind vor dem Druck zwingend anzuklicken, damit allfällige Änderungen aus der (RECAP) übernommen und aktualisiert werden. Ein Sammeldruck der Lohnblätter ist nur möglich, wenn zuerst alle Lohnblätter durchgeklickt und aktualisiert werden. Ab dem 1.1.2019 sind für alle Berufsgattungen, die dem GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz unterstellt sind, der Beruf und die Lohnklasse des Arbeitnehmers zu erfassen (gemäss Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c GAV). Diese Angaben sind zwingend auf den Lohnblättern auszuweisen. Zuunterst auf dem Lohnblatt finden Sie eine Rekapitulation der Stunden, die im Arbeitsblatt (RAPPORT) erfasst wurden. In der linken Spalte sind die jeweiligen Monatsstunden aufgeführt, in der Rechten das Kumulativ des Jahres. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 24
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 6 Arbeitsblatt Lohnausweis (LA-CS) Der Lohnausweis wird direkt aus dem Arbeitsblatt (RECAP) erstellt und ist erst dann auszudrucken, wenn alle Löhne verarbeitet worden sind und das Jahresergebnis definitiv ist. Ergänzungen sind in den nicht gesperrten Zeilen 28, 38, 40, 42, 52, 68, 72, 74, 76 und 81 möglich. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 25
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 7 Arbeitsblatt (SSK) Hier haben Sie die Möglichkeit zur Erstellung eines CSV-Files für den eLohnausweis SSK mit dem offiziellen Barcode. Anleitung: 1. Applikation eLohnausweis SSK starten: https://www.elohnausweis-ssk.ch/de/#/ 2. Menüpunkt Lohnausweis öffnen 3. Datei hochladen 4. Dateiname.csv auswählen 5. Firma bearbeiten → weiter 6. Mitarbeiter auswählen 7. Lohnperiode auswählen 8. Lohnausweis drucken 9. PDF speichern Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 26
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 8 Arbeitsblatt (TOOL) Mit diesem Berechnungstool können Sie vom Netto- auf einen Bruttolohn hochrechnen. Die Variante 1 berechnet den Bruttolohn gemäss den im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) erfassten Ansätzen. Mit der Variante 2 sind die Ansätze frei wählbar. Vorgehen: Erfassen Sie den gewünschten Nettolohn und allenfalls in Variante 2 die nötigen Ansätze. Anschliessend klicken Sie in der gewünschten Variante oben auf den Start-Button. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 27
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum 9 Lohnmeldungen an das Bureau des Métiers Die Lohnmeldungen an das Bureau des Métiers erfolgen idealerweise über die Internetplattform E-Business. http://www.bureaudesmetiers.ch/de/pages/in-e-business-einsteigen-1077 Dabei wird unterschieden zwischen: Monatliche Lohnabrechnungen Nachtragsabrechnungen Folgende Angaben sind zu melden. Monatliche Lohnabrechnungen: Stundenlohn (Anzahl effektiv gearbeitete Stunden von Januar bis Dezember x Stundenlohn) Konstanter Monatslohn (Anzahl durchschnittliche Monatsstunden x Stundenlohn) ACHTUNG: Berichtigung bei allfälligen Mehr- oder Minderstunden müssen auf den Abrechnungen vom November oder Dezember vorgenommen werden = Bonus / Malus beim konstanten Monatslohn (vgl. Kapitel 4.1.7) Monatslohn Bemerkungen (Geben Sie unter Bemerkungen Gründe für die Abwesenheit Ihrer Arbeitnehmer an wie Ferien, Krankheit, Unfall, Militär, Todesfall, Zügeln, Heirat und Geburt) NEU: Ab dem 1.1.2019 sind für Betriebe des Westschweizer Ausbaugewerbes die bezahlten Absenzen / Absenzentschädigungen (vgl. Kapitel 4.4.6) monatlich zu melden. Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 28
Le centre patronal valaisan Das Walliser Arbeitgeberzentrum Nachtragsabrechnungen: Ferien / Feiertage Gratifikation / 13. Monatslohn und Prämie / Bonus / Gewinnbeteiligung (vgl. Kapitel 4.3.1 und Kapitel 4.3.2) Bruttobeträge (ohne Arbeitgeberanteil) der bezahlten Absenzen / Absenzentschädigungen (vgl. Kapitel 4.4.6) Bruttobeträge (ohne Arbeitgeberanteil) für EO Militärersatz oder Zivildienst, Mutterschaftsentschädigungen MSE und der Zusatzkasse Militärdienst (vgl. Kapitel 4.4.7 und Kapitel 4.4.8) Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020 29
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