Wegleitung Lohntabelle - Bureau des Métiers

Die Seite wird erstellt Hauke Keil
 
WEITER LESEN
Wegleitung Lohntabelle - Bureau des Métiers
Wegleitung Lohntabelle
Wegleitung Lohntabelle - Bureau des Métiers
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

Vorwort

Liebe Anwender

Die Excel-Lohntabelle wurde vom ©Bureau des Métiers entwickelt und wird allen interessierten
KMU-Betrieben zur Verfügung gestellt. Das ©Bureau des Métiers als Ersteller dieser Excel-
Lohntabelle leistet hierfür keinen Support. Änderungen und allfällige Erweiterungen bleiben
vorbehalten. Die aktuellste Version kann von der Website des Bureau des Métiers
heruntergeladen werden.

Aufgrund der Komplexität der Lohntabelle hat sich das Bureau des Métiers entschieden, diese
vollumfänglich zu sperren. Lediglich die gelb hinterlegten Zellen können geändert werden.

Systemanforderungen: Diese Lohntabelle wurde auf MS-Office Version 2010 erstellt. Auf
älteren MS-Office-Versionen kann die Lohntabelle nicht mehr installiert werden oder es werden
allenfalls Fehler auftreten.
Die Verwendung dieser Lohntabelle auf MAC-Rechnern ist leider nicht möglich.

Die Lohntabelle wird pro Mitarbeiter geführt. Ändert sich im Verlauf des Jahres der
Beschäftigungsgrad, ein Lehrling wird zum Mitarbeiter oder wird ein Stundenlohn in einen
Monatslohn überführt, so ist ab diesem Zeitpunkt eine zweite Lohntabelle zu erstellen. Es
handelt sich um eine Lohntabelle und nicht um ein Lohnprogramm als solches.

Drucken Sie zuerst diese Wegleitung aus und führen Sie dann die Schritte gemäss Kapitel
1.2 aus.

WICHTIG:
Zu Beginn des Jahres oder bei der Anstellung eines neuen Mitarbeiters sind die Ansätze
Feriengeld, Feiertage, 13. Monatslohn, die Sozialversicherungsabzüge der Arbeitnehmer
sowie die Sollstunden gemäss GAV inklusive Ferien und Feiertage gemäss Heft II des
Bureau des Métiers im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) zu aktualisieren.

Wir wünschen viel Spass beim Lesen der Wegleitung und gutes Gelingen.

Projektteam und Redaktion:
    -   Edwin Locher, Gruppenleiter Revision
    -   Thomas Oggier, Kundenberater Revisor

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                1
Wegleitung Lohntabelle - Bureau des Métiers
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

Inhaltsverzeichnis
1     Einleitung .......................................................................................................................... 4
    1.1 Versionen und Inhalt ....................................................................................................... 4
    1.2 Anleitung......................................................................................................................... 5
2     Arbeitsblatt (EMPL_MiA) .................................................................................................. 6
    2.1 Sprache, Jahr und Versionsangaben .............................................................................. 6
    2.2 Angaben zum Arbeitgeber .............................................................................................. 6
      2.2.1 Zahlung Feriengeld durch Bureau des Métiers oder Arbeitgeber ........................... 6
      2.2.2 Maximaler UVG-Jahreslohn ................................................................................... 6
      2.2.3 Rentner-Freibetrag pro Monat ................................................................................ 6
      2.2.4 Druckangaben ....................................................................................................... 7
    2.3 Angaben zum Arbeitnehmer ........................................................................................... 7
      2.3.1 Beruf und Lohnklasse ............................................................................................ 7
      2.3.2 Pensionskassen-Fixbetrag ..................................................................................... 7
      2.3.3 Lohnerfassung ....................................................................................................... 7
      2.3.4 Auszahlung 13. Monatslohn ................................................................................... 8
      2.3.5 Ansätze Verpflegung und km-Entschädigung......................................................... 8
      2.3.6 Kinder des Mitarbeiters .......................................................................................... 8
    2.4 Ansätze Feriengeld, Feiertage und 13. Monatslohn ........................................................ 8
    2.5 Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer ...................................................................... 8
    2.6 Sollstunden gemäss GAV ............................................................................................... 9
3     Arbeitsblatt (RAPPORT) ................................................................................................. 10
    3.1 Button  ................................................................ 10
    3.2 Saldos Vorjahre ............................................................................................................ 10
    3.3 Sollstunden pro Tag ...................................................................................................... 10
    3.4 Ferienanrecht ............................................................................................................... 10
    3.5 Sollstunden pro Jahr ..................................................................................................... 10
    3.6 Angaben zum Arbeitgeber und zur Version................................................................... 10
    3.7 Erfassung Arbeitsstunden ............................................................................................. 10
      3.7.1 Erfassung Absenzcode ........................................................................................ 11
      3.7.2 Erfassung Verpflegung ........................................................................................ 12
      3.7.3 Erfassung km-Entschädigung .............................................................................. 12
    3.8 Jahresendauswertung................................................................................................... 13
4     Arbeitsblatt (RECAP) ...................................................................................................... 14
    4.1 Basislohn ...................................................................................................................... 14
      4.1.1 Monatslohn (LA 1000).......................................................................................... 14
      4.1.2 Korrektur Monatslohn / Stundenlohn .................................................................... 14
      4.1.3 Arbeitsstunden ..................................................................................................... 14
      4.1.4 Stundensatz ......................................................................................................... 14
      4.1.5 Stundenlohn (LA 1005) ........................................................................................ 15
      4.1.6 Überstunden für Monatslohn (ML), Zuschlag für Stundenlohn (SL) ...................... 15
      4.1.7 Bonus / Malus beim konstanten Monatslohn ........................................................ 15
      4.1.8 Zuschlag in % und Total Zuschläge (LA 1065) ..................................................... 15
      4.1.9 Basislohn ............................................................................................................. 15
    4.2 Bruttolohn 1 .................................................................................................................. 16
      4.2.1 Bezahlte Ferien und Feiertage (LA 1160 und 1161) ............................................. 16
      4.2.2 Bruttolohn 1 ......................................................................................................... 16
    4.3 Bruttolohn 2 .................................................................................................................. 16
      4.3.1 13. Monatslohn / Gratifikation (LA 1200 / 1201) ................................................... 16
      4.3.2 Prämie / Bonus / Gewinnbeteiligung (LA 1210 …) ............................................... 16
      4.3.3 Bruttolohn 2 ......................................................................................................... 16
    4.4 Bruttolohn 3  ............................................................................................. 17
      4.4.1 Pikettentschädigung (LA 1071) ............................................................................ 17
      4.4.2 Karenztage UTG / KTG oder Lohnfortzahlung bei Krankheit (LA 1300 und 1301) 17

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                                                               2
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

      4.4.3 MV- & IV-Taggelder (LA 2020 und 2025) ............................................................. 18
      4.4.4 Lohnausfall SW / KA für SL 100% (LA 2065) ....................................................... 18
      4.4.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910) ............................................................... 18
      4.4.6 bezahlte Absenzen (LA 1020 - Absenzentschädigung) ........................................ 19
      4.4.7 EO Militärersatz und Mutterschaftsentschädigung (LA 2000 und 2040) ............... 19
      4.4.8 Zusatzkasse Militär (LA 2010 - Militärergänzungskasse [MEK/MDK]) .................. 20
      4.4.9 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012 - nicht AHV-pflichtig) ............................. 20
      4.4.10 Korrektur Leistungen Dritter ML (LA 2050 - Korrektur Taggelder) ........................ 20
      4.4.11 Nettolohn-Ausgleich ML (LA 2051) ...................................................................... 20
      4.4.12 Bruttolohn 3  .................................................................................... 20
    4.5 Bruttolohn (LA 5000) ..................................................................................................... 21
      4.5.1 Zahlungen SUVA / KTG (LA 2030 und 2035) ....................................................... 21
      4.5.2 Kinderzulagen (LA 3000) ..................................................................................... 21
    4.6 Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer .................................................................... 21
      4.6.1 Korrektur Pensionskasse ..................................................................................... 21
      4.6.2 Qst-Satz............................................................................................................... 22
      4.6.3 Korrektur Quellensteuer ....................................................................................... 22
      4.6.4 Sozialkassen-Abzüge .......................................................................................... 22
    4.7 Nettolohn (LA 6500) ...................................................................................................... 22
    4.8 Spesen und andere Abzüge.......................................................................................... 22
      4.8.1 Lohnabzug SW / KA ML (LA 2060) ...................................................................... 22
      4.8.2 Lohnausfall SW / KA SL 100% (LA 2065) ............................................................ 22
      4.8.3 ALV-Entschädigung SW / KA (LA 2070) .............................................................. 22
      4.8.4 Karenztag SW / KA (LA 2075).............................................................................. 22
      4.8.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910) ............................................................... 22
      4.8.6 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012) ............................................................. 22
      4.8.7 effektive Spesen (LA 6030) .................................................................................. 22
      4.8.8 Natelspesen (LA 6060) ........................................................................................ 23
      4.8.9 Repräsentationsspesen (LA 6040) ....................................................................... 23
      4.8.10 Verpflegung (LA 6002) ......................................................................................... 23
      4.8.11 Anzahl km (LA 6001) ........................................................................................... 23
      4.8.12 Zahlung Feriengeld durch das Bureau des Métiers .............................................. 23
      4.8.13 Freier Text (z.B. Vorschuss, Lohnpfändung, Garage, Wohnungsmiete etc.) ........ 23
      4.8.14 Spesen und andere Abzüge................................................................................. 23
    4.9 Auszahlung (LA 6600) .................................................................................................. 23
5      Arbeitsblatt Lohnblätter und 13. Monatslohn ............................................................... 24
6      Arbeitsblatt Lohnausweis (LA-CS) ................................................................................ 25
7      Arbeitsblatt (SSK) ........................................................................................................... 26
8      Arbeitsblatt (TOOL) ........................................................................................................ 27
9      Lohnmeldungen an das Bureau des Métiers ................................................................ 28

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                                                          3
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

1     Einleitung
1.1       Versionen und Inhalt
NELT_HOLZ-MALER_V2.x_20xx_df.xlsm
diese Version basiert auf dem GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz für die Branchen Holz
und Gipserei / Malerei und kann ebenfalls für alle anderen Berufsgattungen verwendet werden,
ausser ….

NELT_SUISSETEC_V2.x_20xx_df.xlsm
      diese Version ist nur für die Gebäudetechnik

NELT_METALL_V2.x_20xx_df.xlsm
      diese Version ist nur für das Metallbaugewerbe

NELT_ELEKTRO_V2.x_20xx_df.xlsm
      diese Version ist nur geeignet für die Elektro-Branche, die nicht über die Ferien- und
      Feiertagskasse abrechnet (berufliche Sozialeinrichtung CPS)

Die Excel-Lohntabelle enthält:
    1. ein Stammblatt für die Erfassung der Firmen- und Mitarbeiterdaten (EMPL_MiA)
    2. eine Stundenverwaltung (RAPPORT)
    3. eine Lohnrekapitulation (RECAP)
    4. die monatlichen Lohnblätter sowie den 13. Monatslohn
    5. den Lohnausweis (LA-CS)
    6. die Möglichkeit zur Erstellung eines CSV-Files für den eLohnausweis SSK (SSK)
    7. eine Rekapitulation für den konstanten Monatslohn (SC-KL)
    8. ein Berechnungs-Tool netto/brutto (TOOL)

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                              4
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

1.2       Anleitung
Die Lohntabelle wird pro Mitarbeiter geführt. Ändert sich im Verlauf des Jahres der
Beschäftigungsgrad, ein Lehrling wird zum Mitarbeiter oder wird ein Stundenlohn in einen
Monatslohn überführt, so ist ab diesem Zeitpunkt eine zweite Lohntabelle zu erstellen. Es
handelt sich um eine Lohntabelle und nicht um ein Lohnprogramm als solches.
Drucken Sie zuerst diese Wegleitung aus und führen Sie dann die folgenden Schritte aus:
       Speichern Sie die Originaldatei unter NELT_VERSION_V2.x_20xx_df.xlsm ab, damit Sie
        immer eine Sicherheitskopie haben.
       Öffnen Sie die Originaldatei und speichern diese mittels  unter dem
        Dateinamen: Master_Firmenname_20xx.xlsm.
       In diese Lohntabelle erfassen Sie nun all diejenigen Werte, die für alle Mitarbeiter
        identisch sind, wie die Daten des Arbeitgebers und die Sollstunden gemäss GAV
        (Arbeitsblatt EMPL_MiA) sowie die Feiertage im Arbeitsblatt (RAPPORT). Nach
        Abschluss der eingegebenen Werte drücken Sie auf .
       Gehen Sie anschliessend wiederum auf  und legen den ersten
        Mitarbeiter an:
        Dateiname: 54321_Muster Hans_20xx.xlsm (dies entspricht der Mitarbeiter-Nummer
        des Angestellten, Name, Vorname und Jahr).
       Diesen Vorgang wiederholen Sie für jeden weiteren Mitarbeiter:
        Datei:    Master_Firmenname_20JJ.xlsm        öffnen   und       Datei:
        54322_nächster Muster Hans_20xx.xlsm usw.

Die Lohntabelle besteht aus folgenden Arbeitsblättern:
       (EMPL_MiA)        zur Erfassung der Basis-Stammdaten
       (RAPPORT)         zur Erfassung der Arbeitsstunden, Absenzen, Essen und km
                          Entschädigung
       (RECAP)           zentrales Lohndokument mit allen gebräuchlichen Lohnarten
       (JAN-DEZ)         Lohnblätter Januar bis Dezember für den Mitarbeiter
       (13.)             Lohnblatt 13. Monatslohn für den Mitarbeiter
       (LA-CS)           Lohnausweis für den Mitarbeiter und das Steueramt
       (SSK)             Möglichkeit zur Erstellung eines CSV-Files für den eLohnausweis SSK
       (SC-KL)           Rekapitulation konstanter Monatslohn
       (TOOL)            Netto- auf Bruttolohn-Aufrechnung
       (DB)              Datenbank für alle verwendeten Texte

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                    5
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

2       Arbeitsblatt (EMPL_MiA)
ACHTUNG: In diesem Arbeitsblatt sind Änderungen im Verlauf des Jahres nur bedingt
möglich.

2.1        Sprache, Jahr und Versionsangaben
Erfassen Sie hier in Zeile 1 zuerst die gewünschte Sprache und das zu bearbeitende Jahr.
In der Zelle A3 (blau eingefärbt) ist angegeben, um welche Version der Excel-Lohntabelle es sich
handelt.

2.2        Angaben zum Arbeitgeber
In den Zeilen 5 bis 10 erfassen Sie alle Angaben des Arbeitgebers.

2.2.1 Zahlung Feriengeld durch Bureau des Métiers oder Arbeitgeber
In der Zelle K8 wählen Sie aus, ob die Ferien für Arbeitnehmer im Stundenlohn durch das
 oder den  ausbezahlt werden.
       Wählen Sie Auszahlung Feriengeld durch das : die Ferien werden
        jeden Monat berechnet, damit die Sozialabzüge beim Arbeitnehmer gemacht werden
        können und dann werden diese am Schluss wieder abgezogen.
        ACHTUNG:
        Für Mitarbeiter im Stundenlohn, die nicht dem GAV unterstellt sind und nicht bei
        der Ferienkasse abrechnen, wie beispielsweise das Verwaltungs- und technische
        Personal, können Sie die Option  ebenfalls wählen, wenn Sie
        die Ferien ein- oder zweimal jährlich selber auszahlen. Für die Auszahlung dieses
        Feriengeldes verwenden Sie ein freies Feld in der (RECAP) Zeilen 64 bis 66. Der
        Betrag errechnet sich aus der Summe von der letzten Auszahlung bis zum Moment
        der erneuten Auszahlung (positive Summe aus Zeile 63 Zahlung Feriengeld durch).
       Wählen Sie Auszahlung Feriengeld durch den : die Ferien werden jeden
        Monat berechnet, damit die Sozialabzüge gemacht werden können und dann wird das
        Feriengeld direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.

2.2.2 Maximaler UVG-Jahreslohn

Die Zelle B13 ist vorbelegt mit dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der
obligatorischen Unfallversicherung (maximaler UVG- bzw. ALV-Lohn von CHF 148’200.00), der
in der Regel für mehrere Jahre gültig ist. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich. Diese Zelle
muss immer den aktuellen Wert enthalten.

2.2.3 Rentner-Freibetrag pro Monat
Die Zelle K13 ist vorbelegt mit dem Rentner-Freibetrag von CHF 1’400.00 pro Monat. Nähere
Angaben zur Berechnung finden Sie in der (RECAP) Kapitel 4.4.9. Eine Änderung ist nur anfangs
Jahr möglich. Diese Zelle muss immer den aktuellen Wert enthalten.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                    6
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

2.2.4 Druckangaben

In Zelle B14 können Sie wählen, ob der Absender auf den Lohnblättern links oder rechts
ausgegeben werden soll.
In Zelle Q14 können Sie angeben, ob eine Absender-Zeile über der Empfänger-Adresse auf den
Lohnblättern ausgegeben werden soll.
In Zelle B15 wählen Sie, ob die Ausgabe mit oder ohne Logo erfolgen soll.
In Zelle E15 geben Sie den Pfad mit dem Dateinamen für Ihr Logo ein.
In Zelle Q15 steuern Sie die Empfänger-Adresse, ob diese rechts oder links auf dem Lohnblatt
und dem Lohnausweis ausgegeben werden soll.

2.3       Angaben zum Arbeitnehmer
In den Zeilen 18 bis 26 erfassen Sie den jeweiligen Mitarbeiter mit all seinen persönlichen Daten.

2.3.1 Beruf und Lohnklasse
Ab 1.1.2019 sind für alle Berufsgattungen, die dem GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz
unterstellt sind, der Beruf und die Lohnklasse des Arbeitnehmers zu erfassen (gemäss Artikel
31 Abs. 1 lit. b und c GAV). Diese Angaben müssen zwingend auf den Lohnblättern
ausgewiesen werden.

2.3.2 Pensionskassen-Fixbetrag
Zelle K27: Sind Sie bei der BVG Pensionskasse CAPAV angeschlossen oder Ihre Mitarbeiter sind
dem GAV unterstellt, ist dieser Wert auf NULL zu setzen und der BVG-Abzug darf gemäss GAV
nur in Prozenten vom Lohn abgezogen werden.
Ist der Mitarbeiter keinem GAV oder CAPAV-Reglement unterstellt und wurde die Pensionskasse
bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, kann hier der entsprechende Fixbetrag pro
Monat erfasst werden (Lohnperiode Januar bis Dezember).
Im Verlauf des Jahres sind hier keine Anpassungen mehr vorzunehmen, sondern in der (RECAP)
die entsprechende Korrekturzeile  zu verwenden.

2.3.3 Lohnerfassung

In Zelle B28 erfassen Sie anfangs Jahr oder zu Beginn der Beschäftigung einen Stundenlohn für
den Mitarbeiter im Stundenlohn. Ist der Mitarbeiter im Monatslohn, erfassen Sie in Zelle F28 den
Monatslohn. Im Verlauf des Jahres sind hier keine Anpassungen mehr vorzunehmen, sondern in
der (RECAP) die entsprechende Korrekturzeile  zu
verwenden.
WICHTIG: Der Monatslohn übersteuert den Stundenlohn in der (RECAP).
In Zelle B29 erfassen Sie die Stunden pro Woche gemäss GAV (z.B. 5 x den Tagesansatz von
8.20h ergibt 41.00h pro Woche).
In Zelle F29 erfassen Sie die durchschnittlichen Stunden pro Monat gemäss GAV (Mussfeld).

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                    7
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

2.3.4 Auszahlung 13. Monatslohn

In der Zelle Q29 können Sie für Stunden- und Monatslöhner den 13. Monatslohn steuern, ob
dieser jeden Monat (1) oder einmal jährlich (2) ausbezahlt wird. Eine Änderung ist nur anfangs
Jahr möglich.

2.3.5 Ansätze Verpflegung und km-Entschädigung
In den Zellen B30 und H30 erfassen Sie die Ansätze für die Verpflegung und die km-
Entschädigung gemäss GAV. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr möglich.

2.3.6 Kinder des Mitarbeiters

In den Zeilen 33 bis 38 können Sie die Kinder des Mitarbeiters erfassen sowie aufführen, welche
davon in Ausbildung sind. Diese Angaben sind nur informativ.

2.4        Ansätze Feriengeld, Feiertage und 13. Monatslohn
In den Zellen D41 bis D43 erfassen Sie den Ansatz für Feriengeld, Feiertage und 13. Monatslohn.
Warum Feiertage separat? Dieser Ansatz wird separat ausgewiesen, damit der Ferienanteil auf
die Überstunden in der (RECAP) richtig berechnet werden kann. Eine Änderung ist nur anfangs
Jahr möglich.

2.5        Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer
In den Zellen D45 bis D52 erfassen Sie die Sozialkassen-Ansätze gemäss dem Heft II des
Bureau des Métiers. Dabei ist nach Personalkategorien zu unterscheiden, die dem GAV
unterstellt sind (z.B. Betriebspersonal) und die nicht dem GAV unterstellt sind (z.B.
Verwaltungs- und technisches Personal). In der Zelle D53 erfassen Sie bitte den SUVA-NBU-
Ansatz gemäss dem separaten Schreiben der SUVA. Eine Änderung ist nur anfangs Jahr
möglich.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                 8
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

2.6       Sollstunden gemäss GAV
       In den Zellen L41 bis L52 erfassen Sie für den Stundenlöhner die Sollstunden gemäss
        dem Jahreskalender aus dem Heft II des Bureau des Métiers. Bitte beachten Sie, dass
        in dieser Lohntabelle die Sollstunden gemäss GAV inklusive Ferien und Feiertage erfasst
        werden müssen.
       Für Monatslöhner erfassen Sie die durchschnittlichen Stunden pro Monat.

Eine    Änderung      ist   nur   anfangs      Jahr   möglich.   Die   Sollstunden   sind   gemäss
Beschäftigungszeitraum und Beschäftigungsgrad manuell anzupassen.

Anzahl Monats- und Jahresstunden

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                     9
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

3     Arbeitsblatt (RAPPORT)
ACHTUNG: Die Stunden werden dezimal erfasst, d.h. 8h30 = 8.50.

3.1       Button 
Den Button  drücken Sie nur beim Erstellen eines neuen
Jahres. Zuerst die Datei mit  in das neue Lohnjahr ablegen. Beim Drücken des
Buttons werden alle für diesen Mitarbeiter erfassten Stunden im (RAPPORT) und alle
zusätzlichen Lohndaten in der (RECAP) gelöscht. Der Beschäftigungszeitraum wird
standardmässig auf eine Ganzjahresperiode initialisiert. Nach der Löschung können Sie direkt
mit der Aktualisierung des Arbeitsblattes (EMPL_MiA) beginnen.

3.2       Saldos Vorjahre
In den Zellen M3 und M4 erfassen Sie, falls zu übertragen, den Stundensaldo (Überstunden aus
dem Vorjahr) aus dem (RAPPORT) Zelle AP 82 und den verbleibenden Feriensaldo aus dem
Vorjahr (RAPPORT) Zelle AP83. Der Feriensaldo ist auch in Form von Stunden zu erfassen.

3.3       Sollstunden pro Tag
In Zelle Y3 erfassen Sie das Tagessoll an Stunden gemäss GAV. Dieses Tagessoll dient zur
Berechnung der Absenzen.

3.4       Ferienanrecht
In Zelle W4 erfassen Sie das Anrecht an Ferien in Tagen pro rata (auf halbe Tage zu runden).
Die Anzahl wird multipliziert mit der Zelle Y3 (Tagesansatz) und ergibt das Total Anrecht Ferien
in Form von Stunden in der Zelle Y4.

3.5       Sollstunden pro Jahr
Die Zelle AF3 weist die Sollstunden gemäss GAV pro Jahr inklusive der Ferien und Feiertage
aus. Diese Zahl ist ebenfalls im ersten Arbeitsblatt (EMPL_MiA) in der Zelle L53 zu finden.

3.6       Angaben zum Arbeitgeber und zur Version
In der Zeile 5 finden Sie die Angaben des Arbeitgebers und zur Version der Excel-Lohntabelle.

3.7       Erfassung Arbeitsstunden
In der Zeile  des jeweiligen Monats können Sie die effektiv gearbeiteten
Stunden von Montag bis Freitag erfassen. Beim Stundenlöhner werden diese Stunden in die
(RECAP) übernommen. Beim Monatslöhner dienen diese rein zur Überwachung des
Stundensaldos.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                  10
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

3.7.1 Erfassung Absenzcode

In der Zeile  des jeweiligen Monats können Sie die Absenzen von Montag bis
Freitag separat erfassen, anhand der Legende in den Zeilen 83 bis 85. Die relevanten Absenzen
werden je nach Code auf der rechten Seite der Tabelle addiert und für den Jahresstundensaldo
mitberücksichtigt.
ACHTUNG:
Absenzcode zwingend ohne Leerschläge erfassen, ansonsten wird die Berechnung auf
der rechten Seite nicht korrekt ausgeführt.

       SW = Schlechtwetter
        Bei Eingabe des Absenzcodes  wird in der darauffolgenden Zeile die Differenz zu
        den erfassten  (effektiv gearbeitete Stunden) berechnet.

       KA = Kurzarbeit
        Bei Eingabe des Absenzcodes  wird in der darauffolgenden Zeile die Differenz zu
        den erfassten  (effektiv gearbeitete Stunden) berechnet.

       FE / FE2 = Ferien
        Verwenden Sie die Absenzcodes  (ganzer Tag) bzw.  (halber Tag) zur
        Erfassung von Ferien.
        ACHTUNG: Der Feriensaldo auf der rechten Seite des Arbeitsblattes (RAPPORT)
        bzw. auf den einzelnen Lohnblättern darf nicht negativ sein. Ist der Feriensaldo auf
        null, sind weitere unbezahlte Absenzen mit dem Absenzcode  Kompensation
        zu erfassen.

       FT / FT2 = Feiertage
        Den Feiertagen ist mit diesem Code an den entsprechenden kantonalen Feiertagen
        Rechnung zu tragen. FT2 ist für Angestellte zu verwenden, die zu 50% arbeiten.

       K / K8 / K6 / K5 / K4 / K2 = Krankheit
        Verwenden Sie folgende Absenzcodes zur Erfassung von Krankheit:
            o   K : Arbeitsunfähigkeit 100% (ganzer Tag = z.B. 8.20 Stunden)
            o   K8: Arbeitsunfähigkeit 80%
            o   K6: Arbeitsunfähigkeit 60%
            o   K5: Arbeitsunfähigkeit 50% (halber Tag = z.B. 4.10 Stunden)
            o   K4: Arbeitsunfähigkeit 40%
            o   K2: Arbeitsunfähigkeit 25% (viertel Tag = z.B. 2.05 Stunden)

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                              11
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

       U / U8 / U6/ U5 / U4 / U2 = Unfall
        Verwenden Sie folgende Absenzcodes zur Erfassung von Unfall:
            o   U : Arbeitsunfähigkeit 100% (ganzer Tag = z.B. 8.20 Stunden)
            o   U8: Arbeitsunfähigkeit 80%
            o   U6: Arbeitsunfähigkeit 60%
            o   U5: Arbeitsunfähigkeit 50% (halber Tag = z.B. 4.10 Stunden)
            o   U4: Arbeitsunfähigkeit 40%
            o   U2: Arbeitsunfähigkeit 25% (viertel Tag = z.B. 2.05 Stunden)

       Berechtigte Absenzen: H = Heirat, G = Geburt, T = Todesfall und Z = Zügeln
        Verwenden Sie den entsprechenden Code zur Erfassung der bezahlten / berechtigten
        Absenzen gemäss GAV.

       M = Militärdienst- und Mutterschaftsentschädigung
        Verwenden Sie den entsprechenden Code zur Erfassung von Militär- bzw. Zivildienst oder
        für die Mutterschaftsentschädigung (MSE).

       A = Ausbildung
        Für Lehrlinge in Ausbildung sind die entsprechenden Schulstunden (bezahlte Stunden
        gemäss GAV) in der Zeile  zu erfassen und der Absenzcode  in der
        Zeile  einzugeben. Dieser Absenzcode ist rein informativ.

       CO = Kompensation
        Für eine Kompensation der Überstunden ist der Absenzcode  zu verwenden. Dieser
        Absenzcode ist ebenfalls rein informativ.

3.7.2 Erfassung Verpflegung

In der Zeile  des jeweiligen Monats können Sie jeden Tag der geschuldeten
Verpflegungsentschädigung mit einer  Rechnung tragen. Diese werden addiert, mit dem
Ansatz (Ansatz Verpflegungsspesen aus Arbeitsblatt (EMPL_MiA)) multipliziert und in die
(RECAP) in Zeile 61 übertragen.

3.7.3 Erfassung km-Entschädigung

In der Zeile  des jeweiligen Monats können Sie jeden Tag die zurückgelegten km
erfassen. Diese werden addiert, mit dem Ansatz (Ansatz km-Entschädigung aus Arbeitsblatt
(EMPL_MiA)) multipliziert und in der (RECAP) in Zeile 62 ausgewiesen.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                               12
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

3.8       Jahresendauswertung
Auf der rechten Seite der Zeilen 80 bis 85 finden Sie die Jahresendauswertung:
       Total Arbeitsstunden (effektiv gearbeitete Stunden)
       Total Absenzstunden (Feiertage, Krankheit, Unfall, Militär, Todesfall,
        Zügeln, Heirat, Geburt)
       Total bezogene Ferien
       Total Lohnausfall SW / KA
    = Total kumulierte Stunden

    ./. Total Stunden GAV inklusive Ferien und Feiertage

    = Jahresstundensaldo (Mehrstunden oder Minderstunden, siehe Kapitel 4.1.7)

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                     13
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4     Arbeitsblatt (RECAP)
Die in diesem Kapitel verwendeten Lohnarten (LA) basieren auf den Richtlinien zur
Lohndatenverarbeitung von Swissdec.

4.1        Basislohn
Im Folgenden wird beschrieben, wie sich der Basislohn zusammensetzt.

4.1.1 Monatslohn (LA 1000)
Haben Sie im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) in Zelle F28 einen Betrag grösser als 0 erfasst, wird in
der Zeile 6 nun dieser Monatslohn entsprechend dem Beschäftigungszeitraum zwischen Januar
und Dezember ausgewiesen. Der 13. Monatslohn wird berechnet (Jahreslohn Jan-Dez)
zusammen mit allfälligen Monatslohnkorrekturen in der Folgezeile sowie allfälliger Überstunden.

4.1.2 Korrektur Monatslohn / Stundenlohn
Diese Korrektur in Zeile 7 kann sowohl beim Monatslöhner als auch beim Stundenlöhner
verwendet werden. Wird beispielsweise eine Lohnanpassung im Verlauf des Jahres bestimmt,
kann die entsprechende Erhöhung bzw. Reduktion zum ursprünglichen Monatslohn oder
ursprünglichen Stundenlohn für die darauffolgenden Monate erfasst werden.
Beim Monatslöhner ist die Differenz zum ursprünglichen Monatslohn zu erfassen. Beim
Stundenlöhner sind die entsprechenden Stunden (Arbeitsstunden) mit der Differenz aus dem neu
festgelegten Stundenansatz abzüglich des ursprünglichen Stundenansatzes zu multiplizieren.
Rückwirkende Lohnanpassungen auf Anfang Jahr sind ebenfalls in dieser Korrekturzeile zu
erfassen. Im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) sind während dem Jahr keine Lohnanpassungen zu
tätigen.
NEU: Bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit von ganzen Monaten kann beim
Monatslöhner lediglich das Kranken- bzw. das Unfalltaggeld gemäss Kapitel 4.5.1 eingegeben
werden und der Monatslohn ist auf null zu korrigieren. Dazu wird in der Korrekturzeile
 der Monatslohn negativ erfasst und die Lohnarten  sowie  werden nicht mehr automatisch
durchgeführt.

4.1.3 Arbeitsstunden

In Zeile 8 werden die effektiv gearbeiteten Stunden bei einem Stundenlöhner aus dem Arbeitsblatt
(RAPPORT) übernommen.

4.1.4 Stundensatz

Handelt es sich um einen Stundenlöhner, wird der Ansatz aus dem Arbeitsblatt (EMPL_MiA) der
Zelle B28 übernommen. Beim Monatslöhner wird der Stundenansatz berechnet: Monatslohn
dividiert durch den Wert aus dem Arbeitsblatt (EMPL_MiA) Zelle F29 (durchschnittliche Stunden
pro Monat) und für die Berechnung allfälliger Überstunden verwendet.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                 14
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.1.5 Stundenlohn (LA 1005)

Ist der Mitarbeiter im Stundenlohn, wird in dieser Zeile die Berechnung der effektiv gearbeiteten
Stunden durchgeführt (Arbeitsstunden aus dem Arbeitsblatt (RAPPORT) x Stundenansatz).

4.1.6 Überstunden für Monatslohn (ML), Zuschlag für Stundenlohn (SL)

In dieser Zeile erfassen Sie die geleisteten Überstunden, die zahlungspflichtig werden.
Beim Monatslohn werden diese effektiv berechnet und ausbezahlt. Beim Stundenlohn hingegen
dienen diese Überstunden nur als BASIS für die Zuschlagsberechnung in der Zeile Total
Zuschläge und werden nicht zum AHV-Lohn hinzugerechnet, da die Stunden bereits in den
effektiv gearbeiteten Stunden enthalten sind. Das Total Zuschläge wird hingegen zum AHV-Lohn
hinzugerechnet.

4.1.7 Bonus / Malus beim konstanten Monatslohn
Sie können ebenfalls in der Zeile  am Ende des Jahres den Jahresstundensaldo (Zelle AP82 aus dem RAPPORT)
korrigieren.
Fall Mehrstunden: Der Mitarbeiter hat während des Jahres mehr IST-Stunden als SOLL-
Stunden geleistet. In diesem Fall werden hier die effektiven Mehrstunden oder Teile davon erfasst
und ausbezahlt. Die restlichen nicht ausbezahlten Mehrstunden sind auf das Folgejahr, in Zelle
M3 RAPPORT, zu übertragen. Die ausbezahlten Stunden sind zusätzlich im RAPPORT des
Ausgleichsmonats an einem Wochenende negativ zu erfassen, damit man weiss, dass diese
ausbezahlt worden sind.
Fall Minderstunden: Der Mitarbeiter hat während des Jahres weniger IST-Stunden als Soll-
Stunden geleistet. In diesem Fall werden hier die effektiven Minderstunden negativ erfasst und
abgezogen. Die Minderstunden sind zusätzlich im RAPPORT des Ausgleichsmonats an einem
Wochenende positiv zu erfassen, damit man weiss, dass dies berücksichtigt worden sind und der
Jahresstundensaldo wird hiermit glattgestellt.

4.1.8 Zuschlag in % und Total Zuschläge (LA 1065)
In der Zeile  erfassen Sie jenen Prozentsatz, der gemäss GAV vorgeschrieben
ist für die Abrechnung der entsprechenden Überstunden. Das Total Überstunden multipliziert mit
dem Zuschlag in % ergibt das Total Zuschläge.

4.1.9 Basislohn

In dieser Zeile erhalten Sie nun den Basislohn, der beim Stundenlöhner für die Berechnung des
Feriengeldes und der Feiertagsentschädigung in den Folgezeilen dient.
NEU: Ab dem 1.1.2019 sind für Betriebe des Westschweizer Ausbaugewerbes die
gearbeiteten Stunden zuzüglich der bezahlten Absenzen (Heirat, Geburt, Todesfall)
Feriengeld pflichtig.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                  15
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.2       Bruttolohn 1
Aufbauend auf dem Basislohn wird im Folgenden beschrieben, wie sich der Bruttolohn 1
zusammensetzt.

4.2.1 Bezahlte Ferien und Feiertage (LA 1160 und 1161)
Diese Zellen werden nur berechnet, wenn es sich um einen Stundenlöhner handelt.

4.2.2 Bruttolohn 1
Diese Zeile dient beim Stundenlohn als Basis für die Berechnung des 13. Monatslohnes.

4.3       Bruttolohn 2
Aufbauend auf dem Basislohn und dem Bruttolohn 1 wird im Folgenden beschrieben, wie sich
der Bruttolohn 2 zusammensetzt.

4.3.1 13. Monatslohn / Gratifikation (LA 1200 / 1201)
Diese Lohnzeile kann für den Stunden- und den Monatslohn angewendet werden. Wurde im
Arbeitsblatt (EMPL_MiA) die Auszahlung des 13. Monatslohnes auf monatlich (1, Zelle Q29)
eingestellt, so erhalten Sie hier monatlich die Berechnung, ansonsten wird der 13. Monatslohn
erst in Spalte P ausgegeben.

4.3.2 Prämie / Bonus / Gewinnbeteiligung (LA 1210 …)
Diese Zeile erlaubt Ihnen einen Betrag zu erfassen für: Prämie, Bonus, Gewinnbeteiligung,
Sonderzulage, Geschenke, Sonderleistungen oder gute Ideen des Personals etc., die zusätzlich
zum 13. Monatslohn / Gratifikation ausbezahlt werden. Diese Lohnbestandteile sind in der
Excel Lohntabelle nur AHV-, ALV-, FAK-, SUVA- und allenfalls Quellensteuer-pflichtig. Bitte bei
der Lohndeklaration am Ende des Jahres speziell erwähnen.

4.3.3 Bruttolohn 2

Der Bruttolohn 2 bildet das Zwischentotal des bisherigen AHV-pflichtigen Lohnes.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                16
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.4       Bruttolohn 3 
Zum Bruttolohn 2 werden im Folgenden eine Auswahl von Lohnarten aufgeführt, die zum
pflichtigen AHV-Lohn addiert bzw. subtrahiert werden und den Bruttolohn 3 
ergeben.

4.4.1 Pikettentschädigung (LA 1071)

Wird eine Pikettentschädigung (Entschädigung für die Pikettbereitschaft) ausgerichtet, können
Sie diese in dieser Zeile erfassen. Wird dann effektiv ein Einsatz fällig, ist dieser wie folgt zu
verarbeiten:
       Stundenlöhner:
        Die Stunden sind im Arbeitsblatt (RAPPORT) zu erfassen. Diese Stunden fliessen in den
        Stundenlohn zuzüglich der Berechnung für Ferien und Feiertage.
       Monatslöhner:
        Die Stunden sind im Arbeitsblatt (RAPPORT) zu erfassen und dienen Ende Jahr zur
        Berechnung des Bonus / Malus gemäss Kapitel 4.1.7.

4.4.2 Karenztage UTG / KTG oder Lohnfortzahlung bei Krankheit (LA 1300 und 1301)

       Stundenlöhner:
        UVG: In dieser Zeile können Sie für die Stundenlöhner bei Unfall den Betrag für die
        Karenztage zu 80% erfassen (Unfalltag sowie 1. Tag und 2. Tag nach dem Unfall = Anzahl
        Stunden x Stundenansatz x 80%). Ab dem 3. Tag erhalten Sie Leistungen der
        Unfallversicherung SUVA. Diese Leistungen sind gemäss Kapitel 4.5.1 zu erfassen.

        KTG 3: Bei einer Krankentaggeldversicherung mit Leistungen ab dem 3. Tag werden die
        ersten beiden Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht entschädigt und gehen zulasten des
        Arbeitnehmers.
        KTG       14,    30:     Der      Arbeitgeber   kann   für   den    Arbeitnehmer     eine
        Krankentaggeldversicherung mit Leistungsaufschub (Wartefrist 14 Tage, 30 Tage usw.)
        abschliessen. In dieser Zeile kann der Lohn bei Krankheit während der Wartezeit gemäss
        Ihrem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erfasst werden. Der Lohn bei Krankheit ist eine
        sozialkassenpflichtige Lohnart und die gewöhnlichen Sozialbeiträge sind in Abzug zu
        bringen. Sobald Sie Leistungen der Krankentaggeldversicherung erhalten, sind diese
        Leistungen gemäss Kapitel 4.5.1 zu erfassen.

       Monatslöhner:
        UVG: Falls Sie bei einem Monatslöhner bei Unfall den Betrag für die Karenztage zu 20%
        kürzen möchten (Unfalltag sowie 1. Tag und 2. Tag nach dem Unfall), können Sie diesen
        Betrag hier negativ erfassen (Anzahl Stunden x Stundenansatz aus (RECAP Zeile 9) x -
        1).

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                   17
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

        KTG 3: Falls Sie bei einem Monatslöhner die Karenztage bei Krankheit (1. und 2. Tag der
        Arbeitsunfähigkeit) abziehen wollen, können Sie diesen Betrag hier negativ erfassen
        (2 x Sollstunden GAV pro Tag x Stundenansatz aus (RECAP Zeile 9) x -1).
        KTG       14,    30:     Der      Arbeitgeber   kann   für   den    Arbeitnehmer      eine
        Krankentaggeldversicherung mit Leistungsaufschub (Wartefrist 14 Tage, 30 Tage usw.)
        abschliessen. Beim Monatslöhner ist die Lohnfortzahlung gewährleistet. Sobald Sie
        Leistungen der Krankentaggeldversicherung erhalten, sind diese Leistungen gemäss
        Kapitel 4.5.1 zu erfassen.

4.4.3 MV- & IV-Taggelder (LA 2020 und 2025)

Hier erfassen Sie die Leistungen aus der Militärversicherung (SUVA) und die IV-Taggelder, die
als Wiedereingliederungsmassnahmen ausgerichtet werden. Taggelder der Militärversicherung
(MV) und der Invalidenversicherung (IV) sind sozialkassenpflichtig, ausser BVG, Resor / Retaval,
Berufsbeitrag und Suva.

4.4.4 Lohnausfall SW / KA für SL 100% (LA 2065)
Rechnen Sie für Ihren Mitarbeiter im Stundenlohn Schlechtwetter oder Kurzarbeit ab, erfassen
Sie in dieser Zeile den 100% Arbeitsausfall gemäss der jeweiligen Abrechnung ab.

4.4.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910)
Benutzen die Geschäftsinhaber ihren Wagen ebenfalls für private Zwecke oder die Mitarbeiter
können den Dienstwagen für die Anfahrt zur Arbeit einsetzen, dann sprechen wir von einer
geldwerten Leistung die AHV-pflichtigen Lohn darstellt. Wird dieser Privatanteil nicht an die Firma
bezahlt oder vom Lohn abgezogen, dann können Sie den AHV-pflichtigen Privatanteil hier
erfassen. Der zu deklarierende Betrag pro Monat beträgt 0.8 % des Kaufpreises inkl. sämtlicher
Sonderausstattungen (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150.00 pro Monat bzw. CHF
1'800.00 pro Jahr.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                    18
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.4.6 bezahlte Absenzen (LA 1020 - Absenzentschädigung)

Bei Heirat, Geburt, Todesfall oder Umzug erhalten Sie in der Regel für Stundenlöhner eine
entsprechende Absenzentschädigung, die hier ohne Arbeitgeber-Anteil erfasst und ausbezahlt
werden soll. Für Monatslöhner sind die Entschädigungen nur dann zu erfassen, wenn sie
allenfalls zusätzlich zum Monatslohn ausbezahlt werden.

NEU: Ab dem 1.1.2019 sind für Betriebe des Westschweizer Ausbaugewerbes die
bezahlten Absenzen / Absenzentschädigungen in die Berechnung des Feriengeldes zu
integrieren und pflichtig. Zudem sind sie monatlich zu melden.

4.4.7 EO Militärersatz und Mutterschaftsentschädigung (LA 2000 und 2040)

Leistet der Mitarbeiter während seiner Anstellung Militär- oder Zivildienst oder bekommt eine
Mitarbeiterin eine Mutterschaftsentschädigung, sind die monatlichen Leistungen hier ohne
Arbeitgeber-Anteil einzutragen. Das EO-Taggeld und die Mutterschaftsentschädigung MSE
sind nur AHV/IV/EO und ALV-pflichtig.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                              19
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.4.8 Zusatzkasse Militär (LA 2010 - Militärergänzungskasse [MEK/MDK])

Sind die Mitarbeiter beim Bureau des Métiers bei der Kasse SM - Militärdienstentschädiung
(einschliesslich Entschädigung für Absenzen) versichert, dann erhalten sie eine Zusatzleistung
zur EO, die hier ebenfalls ohne Arbeitgeber-Anteil erfasst werden soll. Die Leistungen aus der
Militärergänzungskasse sind bei der AHV/IV/EO/ALV- und zusätzlich SUVA-pflichtig (d.h. NBU-
Abzug vornehmen).

4.4.9 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012 - nicht AHV-pflichtig)
Ist der Mitarbeiter 65 bzw. die Mitarbeiterin 64 oder älter, hat er bzw. sie pro Arbeitgeber eine
jährliche Franchise von CHF 16’800.00 bzw. eine monatliche Franchise von CHF 1’400.00.
Diese Franchise wird monatlich berücksichtigt und auf die Jahresfranchise aufkumuliert.

4.4.10 Korrektur Leistungen Dritter ML (LA 2050 - Korrektur Taggelder)

Diese Lohnart wird nur für Monatslöhner benutzt und wird automatisch berechnet aus den
Drittleistungen der EO, MEK und SUVA/KTG.

4.4.11 Nettolohn-Ausgleich ML (LA 2051)

Hier wird beim Monatslohn automatisch die Nettolohnkorrektur berechnet gemäss den Richtlinien
zur Lohndatenverarbeitung von Swissdec.
WICHTIG: Sind bei der Durchführung  noch Werte in der
Zeile Nettolohn-Ausgleich ML vorhanden, gilt es diese mit der Maus oder der Pfeiltaste
durchzuklicken.

4.4.12 Bruttolohn 3 

In dieser Zeile wird der monatliche AHV-Lohn ausgewiesen. Dieser AHV-Lohn wird bei der
kontoführenden Ausgleichskasse auf die individuellen Konten (IK) der versicherten Personen
verbucht und ist für die Beitragserhebung (AG/AN-Beiträge) sowie für die künftigen
Versicherungsleistungen massgebend.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                  20
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.5         Bruttolohn (LA 5000)
Den Bruttolohn erhält man, indem zum AHV-Lohn Unfall- und Krankentaggelder sowie
Kinderzulagen hinzugezählt werden.

4.5.1 Zahlungen SUVA / KTG (LA 2030 und 2035)
Hier erfassen Sie die Drittleistungen bei Unfall und Krankheit für Monatslöhner und
Stundenlöhner. Die Taggelder aus der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind nicht
sozialkassenpflichtig.
NEU: Bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit von ganzen Monaten kann beim
Monatslöhner lediglich das Kranken- bzw. das Unfalltaggeld eingegeben werden und der
Monatslohn ist auf null zu korrigieren. Dazu wird in der Korrekturzeile  der Monatslohn negativ erfasst und die Lohnarten  sowie  werden nicht mehr automatisch durchgeführt.

4.5.2 Kinderzulagen (LA 3000)

Falls die Kinderzulagen über die Firma ausbezahlt werden, können Sie hier den monatlichen
Betrag erfassen. Häufig beginnt der Anspruch ab dem 1. Tag des Geburtsmonats bis 16 Jahre
(bis und mit Monat des Geburtstags) für die Kinderzulagen. Ab dem 16. Altersjahr bis max. zum
25. Altersjahr werden Ausbildungszulagen ausgerichtet, sofern sich das Kind in der Ausbildung
befindet.

4.6         Sozialversicherungsabzüge Arbeitnehmer
Die im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) erfassten Sozialversicherungsabzüge der Arbeitnehmer gemäss
Heft II des Bureau des Métiers sowie separatem Schreiben von der SUVA bezüglich SUVA-NBU-
Ansatz werden im Folgenden automatisch berechnet.
       AHV-IV-EO                      LA 5010
       ALV                            LA 5020
       ALV-Z                          LA 5030
       FAK
       KTG-Versicherung               LA 5045
       BVG Pensionskasse              LA 5050
       Resor / Retaval
       BB Berufsbeitrag
       SUVA NBUV                      LA 5040

4.6.1 Korrektur Pensionskasse

In dieser Zeile können Sie Korrekturen des Pensionskassen-Beitrags vornehmen.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                              21
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.6.2 Qst-Satz

Hier haben Sie die Möglichkeit, jeden Monat den veränderten Qst-Satz zu erfassen (verwenden
Sie bitte den aktuellen Satz aus der Quellensteuer-Tabelle). Die Quellensteuer wird
anschliessend automatisch berechnet.

4.6.3 Korrektur Quellensteuer
In dieser Zeile haben Sie jeden Monat die Möglichkeit, allfällige Korrekturen bei der Quellensteuer
vorzunehmen.

4.6.4 Sozialkassen-Abzüge

Die automatische Berechnung der Sozialversicherungsabzüge der Arbeitnehmer plus
Korrekturen der Pensionskassen-Beiträge und allfällige Quellensteuern sowie Korrekturen der
Quellensteuer ergeben die Sozialkassen-Abzüge.

4.7       Nettolohn (LA 6500)
Der Nettolohn ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.

4.8       Spesen und andere Abzüge
Im Folgenden wird eine Auswahl an Spesen und Abzügen erläutert.

4.8.1 Lohnabzug SW / KA ML (LA 2060)
Der Lohnabzug für den Monatslöhner ist in dieser Zeile zu erfassen.

4.8.2 Lohnausfall SW / KA SL 100% (LA 2065)
Hier wird automatisch der Lohnausfall gemäss Zeile 25 in Abzug gebracht.

4.8.3 ALV-Entschädigung SW / KA (LA 2070)

In dieser Zeile erfassen Sie die Leistung der ALV für diesen Arbeitsausfall.

4.8.4 Karenztag SW / KA (LA 2075)

Die Karenztage zu Lasten des Arbeitgebers erfassen Sie in dieser Zeile.

4.8.5 Privatanteil Geschäftswagen (LA 1910)

Hier wird der allenfalls oben erfasste Privatanteil für Geschäftswagen automatisch wieder
abgezogen.

4.8.6 Rentner-Freibetrag pro Monat (LA 9012)
Der oben bei der Lohnberechnung abgezogene Rentner-Freibetrag wird in dieser Zeile
automatisch wieder dazugezählt.

4.8.7 effektive Spesen (LA 6030)
In dieser Zeile können Sie die effektiven Spesen des Mitarbeiters erfassen. Allfällige Korrekturen
können in dieser Zeile in der Spalte des 13. Monatslohns erfasst werden.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                    22
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

4.8.8 Natelspesen (LA 6060)

Bekommt der Mitarbeiter für den Gebrauch seines privaten Handys eine Entschädigung, können
Sie diese hier monatlich erfassen (CHF 20.00 bis 30.00). Allfällige Korrekturen können in dieser
Zeile in der Spalte des 13. Monatslohns erfasst werden.

4.8.9 Repräsentationsspesen (LA 6040)
Repräsentationsspesen bekommen nur die Gesellschafter (eingetragen im Handelsregister)
gemäss einem gültigen Spesenreglement, welches von der kantonalen Steuerverwaltung
angenommen wurde oder aber gemäss der geltenden Praxis höchstens 5% des
Bruttolohnes. Allfällige Korrekturen können in dieser Zeile in der Spalte des 13. Monatslohns
erfasst werden.

4.8.10 Verpflegung (LA 6002)
Gemäss Erfassung im Arbeitsblatt (RAPPORT) und Ansatz Verpflegungsspesen Zelle B30
(EMPL_MiA).

4.8.11 Anzahl km (LA 6001)
Gemäss Erfassung im Arbeitsblatt (RAPPORT) und Ansatz km-Entschädigung Zelle H30
(EMPL_MiA).

4.8.12 Zahlung Feriengeld durch das Bureau des Métiers
Diese Option wählen Sie im Arbeitsblatt (EMPL_MiA).

4.8.13 Freier Text (z.B. Vorschuss, Lohnpfändung, Garage, Wohnungsmiete etc.)

       Vorschuss
        In Abzug zu bringende Beträge, die während dem letzten Monat bar ausbezahlt oder
        überwiesen worden sind.
       Lohnpfändung
        Für jene Mitarbeiter, die Kunde beim Betreibungsamt sind.

4.8.14 Spesen und andere Abzüge

Die Erfassung bzw. die automatische Berechnung all dieser Spesen und anderen Abzüge ergibt
das Total der Spesen und anderen Abzüge.

4.9       Auszahlung (LA 6600)
Der Nettolohn plus allfälliger Spesen und andere Abzüge ergeben die effektive Auszahlung an
den Arbeitnehmer.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                 23
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

5     Arbeitsblatt Lohnblätter und 13. Monatslohn
Die Lohnblätter können je nach Bedarf ausgedruckt werden.
WICHTIG: Die einzelnen Arbeitsblätter sind vor dem Druck zwingend anzuklicken, damit
allfällige Änderungen aus der (RECAP) übernommen und aktualisiert werden.
Ein Sammeldruck der Lohnblätter ist nur möglich, wenn zuerst alle Lohnblätter durchgeklickt und
aktualisiert werden.

Ab dem 1.1.2019 sind für alle Berufsgattungen, die dem GAV des Ausbaugewerbes der
Westschweiz unterstellt sind, der Beruf und die Lohnklasse des Arbeitnehmers zu erfassen
(gemäss Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c GAV). Diese Angaben sind zwingend auf den Lohnblättern
auszuweisen.

Zuunterst auf dem Lohnblatt finden Sie eine Rekapitulation der Stunden, die im Arbeitsblatt
(RAPPORT) erfasst wurden. In der linken Spalte sind die jeweiligen Monatsstunden aufgeführt,
in der Rechten das Kumulativ des Jahres.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                24
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

6     Arbeitsblatt Lohnausweis (LA-CS)
Der Lohnausweis wird direkt aus dem Arbeitsblatt (RECAP) erstellt und ist erst dann
auszudrucken, wenn alle Löhne verarbeitet worden sind und das Jahresergebnis definitiv ist.
Ergänzungen sind in den nicht gesperrten Zeilen 28, 38, 40, 42, 52, 68, 72, 74, 76 und 81 möglich.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                   25
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

7     Arbeitsblatt (SSK)
Hier haben Sie die Möglichkeit zur Erstellung eines CSV-Files für den eLohnausweis SSK mit
dem offiziellen Barcode.

Anleitung:

    1. Applikation eLohnausweis SSK starten: https://www.elohnausweis-ssk.ch/de/#/
    2. Menüpunkt Lohnausweis öffnen
    3. Datei hochladen
    4. Dateiname.csv auswählen
    5. Firma bearbeiten → weiter
    6. Mitarbeiter auswählen
    7. Lohnperiode auswählen
    8. Lohnausweis drucken
    9. PDF speichern

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                           26
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

8     Arbeitsblatt (TOOL)
Mit diesem Berechnungstool können Sie vom Netto- auf einen Bruttolohn hochrechnen.
Die Variante 1 berechnet den Bruttolohn gemäss den im Arbeitsblatt (EMPL_MiA) erfassten
Ansätzen.
Mit der Variante 2 sind die Ansätze frei wählbar.

Vorgehen: Erfassen Sie den gewünschten Nettolohn und allenfalls in Variante 2 die nötigen
Ansätze. Anschliessend klicken Sie in der gewünschten Variante oben auf den Start-Button.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                27
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

9       Lohnmeldungen an das Bureau des Métiers
Die Lohnmeldungen an das Bureau des Métiers erfolgen idealerweise über die Internetplattform
E-Business.

http://www.bureaudesmetiers.ch/de/pages/in-e-business-einsteigen-1077

Dabei wird unterschieden zwischen:
       Monatliche Lohnabrechnungen
       Nachtragsabrechnungen

Folgende Angaben sind zu melden.

Monatliche Lohnabrechnungen:
       Stundenlohn
        (Anzahl effektiv gearbeitete Stunden von Januar bis Dezember x Stundenlohn)
       Konstanter Monatslohn
        (Anzahl durchschnittliche Monatsstunden x Stundenlohn)
    ACHTUNG: Berichtigung bei allfälligen Mehr- oder Minderstunden müssen auf den
    Abrechnungen vom November oder Dezember vorgenommen werden = Bonus / Malus
    beim konstanten Monatslohn (vgl. Kapitel 4.1.7)
       Monatslohn
       Bemerkungen
        (Geben Sie unter Bemerkungen Gründe für die Abwesenheit Ihrer Arbeitnehmer an wie
        Ferien, Krankheit, Unfall, Militär, Todesfall, Zügeln, Heirat und Geburt)

NEU: Ab dem 1.1.2019 sind für Betriebe des Westschweizer Ausbaugewerbes die
bezahlten Absenzen / Absenzentschädigungen (vgl. Kapitel 4.4.6) monatlich zu melden.

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                             28
Le centre patronal valaisan
Das Walliser Arbeitgeberzentrum

Nachtragsabrechnungen:
       Ferien / Feiertage
       Gratifikation / 13. Monatslohn und Prämie / Bonus / Gewinnbeteiligung (vgl. Kapitel 4.3.1
        und Kapitel 4.3.2)
       Bruttobeträge        (ohne       Arbeitgeberanteil)     der      bezahlten      Absenzen        /
        Absenzentschädigungen (vgl. Kapitel 4.4.6)
       Bruttobeträge      (ohne     Arbeitgeberanteil)   für   EO    Militärersatz   oder   Zivildienst,
        Mutterschaftsentschädigungen MSE und der Zusatzkasse Militärdienst (vgl. Kapitel 4.4.7
        und Kapitel 4.4.8)

Wegleitung Lohntabelle – Version Januar 2020                                                          29
BUREAU DES METIERS
RUE DE LA DIXENCE 20
POSTFACH 141
1951 SITTEN

info@bureaudesmetiers.ch
www.bureaudesmetiers.ch
Sie können auch lesen