Silvester feiern in Leipzig - ab 679,- € p.P. 3-4 Tage-Reise - ZEIT Reisen

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Silvester feiern in Leipzig - ab 679,- € p.P. 3-4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
Silvester feiern in Leipzig

                                       3-4 Tage-Reise
                                     ab 679,– €      p.P.

Individualreise: Die 9. Sinfonie im Gewandhaus
Termin: 30.12.2019 - 01.01.2020 (Dorint Hotel)
        30.12.2019 - 02.01.2020 (Steigenberger Grandhotel)
Silvester feiern in Leipzig - ab 679,- € p.P. 3-4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
Silvester feiern in Leipzig
Individualreise: Die 9. Sinfonie im Gewandhaus
Leipzig gilt als kulturelles Zentrum im mitteldeutschen Raum. Die Großstadt war Wirkungsstätte berühmter Komponisten
wie Bach, Mendelssohn Bartholdy und Schumann und ist Heimat des berühmten Gewandhausorchesters. Traditionell verab-
schiedet dieses das Jahr mit Beethovens 9. Sinfonie. Feiern Sie anschließend ganz im Sinne des Schlusschors von Friedrich
Schiller mit feuertrunkener Freude in das Neue Jahr.

                                               und haben danach Gelegenheit, das Men-         schen, Begrüßungscocktail und Glas Crémant
                                               delssohn-Haus zu besichtigen. Bei Buchung      um Mitternacht, begleitende Live-Musik.
                                               des Dorint Hotels individuelle Heimreise
                                               nach dem Neujahrskonzert.                      Optional und gegen Aufpreis:
                                               Optional und gegen Aufpreis können Sie         Dienstag, 31.12.2019, 22.00 Uhr,
                                               heute das Ballett "Der Nussknacker" um         Gewandhaus
                                               18.00 Uhr in der Oper Leipzig genießen. Eine   Orgelkonzert zum Jahreswechsel
                                               Verlängerungsnacht reservieren wir gerne       Michael Schönheit (Orgel) spielt Werke von
                                               (mit Dorint Hotel).                            Franz Liszt, Johann Sebastian Bach, Charles-
                                                                                              Marie Widor, Max Reger
                                               Donnerstag, 02.01.2020 (mit Steigenberger
                                               Grandhotel)                                    Optional und gegen Aufpreis:
                                               Frühstück im Hotel und individuelle Heim-      Mittwoch, 01.01.2020, 18.00 Uhr, Oper
Montag, 30.12.2019                             reise bei Buchung des Steigenberger Grand-     R. Nurejew: "Der Nussknacker"
Individuelle Anreise nach Leipzig zum ge-      hotels.                                        Ballett, Musik: P. I. Tschaikowsky
buchten Hotel. Der Abend steht Ihnen zur                                                      Dirigent: Tobias Engeli
freien Verfügung.                              Aufführungen und Veranstaltungen:
                                               Dienstag, 31.12.2019, 17.00 Uhr,               Eingeschlossene Leistungen:
Dienstag, 31.12.2019                           Gewandhaus                                     • 2 (Dorint Hotel) bzw. 3 (Steigenberger
Frühstück im Hotel. Im Anschluss erwartet      L. van Beethoven: 9. Sinfonie d-Moll             Grandhotel) Übernachtungen im Hotel
Sie am Vormittag ein geführter Stadtrund-      Dirigent: Daniele Gatti                          Ihrer Wahl im Doppelzimmer inkl.
gang (Dauer ca. 2 Stunden). Am frühen          u.a. mit Olga Peretyatko, Matthias Goerne,       Frühstück und Gästetax
Abend erleben Sie die Aufführung von Beetho-   Gewandhausorchester, Chor und Kinderchor       • Eintrittskarte Kategorie 1 für Beethovens
vens 9. Sinfonie im Gewandhaus. Danach         des Gewandhauses                                 9. Sinfonie im Gewandhaus Leipzig
genießen Sie ein festliches Silvester-Dinner                                                  • 5-Gang-Silvester-Menü im Restaurant
im Restaurant Weinstock bei Buchung des        Dienstag, 31.12.2019, im Anschluss               Weinstock (bei Buchung des Dorint Ho-
Dorint Hotels oder im Steigenberger Grand-     Bei Buchung des Dorint Hotels 5-Gang-Sil-        tels) bzw. im Steigenberger Grandhotel
hotel.                                         vestermenü im gehobenen Restaurant Wein-       • Neujahrskonzert im Gartenhaus des
Optional und gegen Aufpreis können Sie um      stock. Sie sitzen mit anderen Gästen an ei-      Mendelssohn-Haus
22.00 Uhr ebenfalls im Gewandhaus das          ner großer Tafel.                              • Geführter Stadtrundgang (ca. 2 h)
Orgelkonzert zum Jahreswechsel erleben.
                                               Bei Buchung des Steigenberger Grandhotels      Nicht eingeschlossen sind nicht genannte
Mittwoch, 01.01.2020                           festliches Silvesterdinner im Restaurant des   Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie
Frühstück im Hotel und Check-out bei Bu-       Hotels mit 5-Gang-Silvestermenü, Dessert-      Ausgaben persönlicher Art.
chung des Dorint Hotels. Am Vormittag          und Käsebuffet, inklusive begleitende Ge-
nehmen Sie an einem Neujahrskonzert im         tränke bis Mitternacht (ausgenommen Spi-
Gartenhaus des Mendelssohn-Hauses teil         rituosen/Champagner an 8er oder 10er Ti-
Silvester feiern in Leipzig - ab 679,- € p.P. 3-4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
Optionale Leistungen:                               Steigenberger Grandhotel Handelshof *****
Auf Anfrage und gegen Aufpreis:                     Das Hotel liegt im historischen Gebäude des   Reiseversicherungen:
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahn- oder             ehemaligen Handelshofes im Herzen der         Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  Fluganreise ab Ihrem Wunschbahnhof                Stadt und kombiniert die ursprüngliche Ar-    cherungen enthalten. Wir empfehlen
  bzw. Wunschflughafen zum günstigsten,             chitektur mit zeitgenössischem Ambiente,      dringend den Abschluss einer Reise-
  anwendbaren Tarif bei Buchung.                    Großzügigkeit und höchstem Komfort. Alle      Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
• Zusatznächte im Hotel inkl. Frühstück             177 Zimmer sind durch den jeweils einzigar-   der Prämie richtet sich nach dem Rei-
• Zusatznacht im Dorint Hotel inkl.                 tigen Grundriss Unikate. Lassen Sie sich in   sepreis. Die Informationsblätter zu
  Frühstück und Eintrittskarte Kategorie 1          der Brasserie Le Grand von modernen und       Versicherungsprodukten können Sie
  für "Der Nussknacker" in der Oper Leipzig         leichten Gerichten verwöhnen. Herzstück       vor Abschluss der Versicherung bei
  am 01.01.2020                                     des Hotels ist der große Lichthof mit Bar     uns anfordern.
  pro Person im DZ                   180,- €        und der 350 m² Spa Bereich bietet Erholung.
  pro Person im EZ                   250,- €                                                      Allgemeine Bedingungen:
• Zusatznacht im Steigenberger Grandho-                                                           Diese Reise ist nur bedingt barriere-
  tel inkl. Frühstück                                                                             frei. Vorbehaltlich Programm- und
  pro Person im DZ                   125,- €                                                      Hoteländerungen sowie Bestätigung
  pro Person im EZ                   225,- €                                                      der von uns reservierten Eintrittskar-
                                                                                                  ten durch die jeweiligen Spielstätten.
Hotels:                                                                                           Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
Dorint Hotel Leipzig ****                                                                         bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
Das Stadthotel liegt unweit der City am Jo-                                                       gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
hannisplatz. Die 174 eleganten und moder-                                                         KG.
nen Zimmer sind in warmen Farben einge-
richtet. Es gibt eine Sauna und einen Fitneß-
bereich, weiterhin verfügt das Hotel über
ein Restaurant und eine Bar.                                                                      Buchung und Beratung:

                                                                                                  Susanne Holzenthal
                                                                                                  Tel.: +49/(0)40/3280-2070
   Reisepreise:                                                                                   Email: zeitreisen@zeit.de oder
                                                                                                  Susanne.Holzenthal@poppe-reisen.de
   Dorint Hotel Leipzig ****
                                                                                                  www.zeitreisen.zeit.de/leipzig-silvester
   pro Person im Doppelzimmer                                                         679,- €
   Einzelzimmerzuschlag                                                               150,- €

   Steigenberger Grandhotel Handelshof *****
                                                                                                  Veranstalter:
                                                                                                  Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
   pro Person im Superior Doppelzimmer                                              1.159,- €
   Einzelzimmerzuschlag                                                               325,- €
   Aufpreis pro Person
   im Deluxe Doppelzimmer                                                              75,- €
   im Deluxe Einzelzimmer                                                             145,- €
   Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
   Anmeldeschluss: 04.10.2019, danach auf Anfrage
Silvester feiern in Leipzig - ab 679,- € p.P. 3-4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz

     Bilder: Andreas Schmidt LTM, LTM Andreas Schmidt, Leipzig Travel Andreas Schmidt, Leipzig Travel Michael Bader, Pixabay
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