Silvester feiern in Leipzig - ab 629,- € p.P. 3-4 Tage-Reise

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Silvester feiern in Leipzig - ab 629,- € p.P. 3-4 Tage-Reise
Leserreisen
                      Beratung und Buchung:
                      HNA Leserreisen
                      Postfach 10 10 09 · 34010 Kassel

 Reisen               Tel. 05 61 / 2 03 24 24
                      Fax 05 61 / 2 03 24 25
                      leserreisen@hna.de
 – als Vermittler –   www.hna.de/leserreisen

Silvester feiern in Leipzig

                                                           3-4 Tage-Reise
                                                         ab 629,– €      p.P.

Beethovens 9. Sinfonie im Gewandhaus
Termin: 30.12.2020 - 01.01.2021(Seaside Park Hotel)
        30.12.2020 - 02.01.2021 (Steigenberger Grandhotel)
Silvester feiern in Leipzig - ab 629,- € p.P. 3-4 Tage-Reise
Silvester feiern in Leipzig
Beethovens 9. Sinfonie im Gewandhaus
Leipzig gilt als kulturelles Zentrum im mitteldeutschen Raum. Die Großstadt war Wirkungsstätte berühmter Komponisten
wie Bach, Mendelssohn Bartholdy und Schumann und ist Heimat des berühmten Gewandhausorchesters. Traditionell verab-
schiedet dieses das Jahr mit Beethovens 9. Sinfonie. Feiern Sie anschließend ganz im Sinne des Schlusschors von Friedrich
Schiller mit feuertrunkener Freude in das Neue Jahr.

                                               mit dem Salonorchester Cappuccino unter         und Käsebuffet, inklusive begleitende Ge-
                                               der musikalischen Leitung von Albrecht Win-     tränke bis Mitternacht (ausgenommen Spri-
                                               ter im Gewandhaus teil. Bei Buchung des         tuosen/Champagner an 8er oder 10er Ti-
                                               Seaside Park Hotels individuelle Heimreise      schen, Begrüßungscocktail und Glas Crémant
                                               nach dem Neujahrskonzert.                       um Mitternacht, begleitende Live-Musik.

                                               Optional und gegen Aufpreis können Sie          Freitag, 01.01.2021, 11.00 Uhr,
                                               heute das Ballett "Die Märchen der Gebrü-       Gewandhaus
                                               der Grimm" um 18.00 Uhr in der Oper Leip-       "Komm' mit nach Varasdin!" Neujahrskon-
                                               zig genießen. Eine Verlängerungsnacht re-       zert mit dem Salonorchester Cappucchino
                                               servieren wir gerne (mit Seaside Park Hotel).   Dirigent: Albrecht Winter

                                               Samstag, 02.01.2021                             Optional und gegen Aufpreis:
Mittwoch, 30.12.2020                           (mit Steigenberger Grandhotel)                  Donnerstag, 31.12.2020, 22.00 Uhr,
Individuelle Anreise nach Leipzig zum ge-      Frühstück im Hotel und individuelle Heim-       Gewandhaus
buchten Hotel. Der Abend steht Ihnen zur       reise bei Buchung des Steigenberger Grand-      Orgelkonzert zum Jahreswechsel
freien Verfügung.                              hotels.                                         Michael Schönheit (Orgel) spielt Werke von
                                                                                               Johann Sebastian Bach , Charles-Marie Wi-
Donnerstag, 31.12.2020                         Aufführungen und Veranstaltungen:               dor , Johann Christian Heinrich Rinck , Louis
Frühstück im Hotel. Im Anschluss erwartet      Donnerstag, 31.12.2020, 17.00 Uhr,              Vierne , Modest Mussorgski
Sie am Vormittag ein geführter Stadtrund-      Gewandhaus
gang (Dauer ca. 2 Stunden). Am frühen          L. v. Beethoven: 9. Sinfonie d-Moll             Optional und gegen Aufpreis:
Abend erleben Sie die Aufführung von Beetho-   Dirigent: Andris Nelsons                        Freitag, 01.01.2021, 18.00 Uhr, Oper
vens 9. Sinfonie im Gewandhaus. Danach         u.a. mit Amanda Majeski, Mihoko Fujimura,       M. Schröder: "Die Märchen der Gebrüder
genießen Sie ein festliches Silvester-Dinner   Klaus Florian Vogt, James Rutherford, Ge-       Grimm"
im Restaurant Weinstock bei Buchung des        wandhausorchester, Chor und Kinderchor          Ballett, Musik: Michael Sens
Seaside Park Hotels oder im Steigenberger      des Gewandhauses                                Dirigent: Felix Bender
Grandhotel.
                                               Donnerstag, 31.12.2020, im Anschluss            Eingeschlossene Leistungen:
Optional und gegen Aufpreis können Sie um      Mit dem Seaside Park Hotel buchen Sie ein       • 2 (Seaside Park Hotel) bzw. 3 (Steigenber-
22.00 Uhr ebenfalls im Gewandhaus das          5-Gang-Silvestermenü im gehobenen Re-             ger Grandhotel) Übernachtungen im Ho-
Orgelkonzert zum Jahreswechsel erleben.        staurant Weinstock. Sie sitzen mit anderen        tel Ihrer Wahl im Doppelzimmer inkl.
                                               Gästen an einer großer Tafel.                     Frühstück und Gästetax
Freitag, 01.01.2021                                                                            • Eintrittskarte Kategorie 1 für Beethovens
Frühstück im Hotel und Check-out bei Bu-       Bei Buchung des Steigenberger Grandhotels         9. Sinfonie im Gewandhaus Leipzig
chung des Seaside Park Hotels. Am Vormit-      festliches Silvesterdinner im Restaurant des    • 5-Gang-Silvester-Menü im Restaurant
tag nehmen Sie an einem Neujahrskonzert        Hotels mit 5-Gang-Silvestermenü, Dessert-         Weinstock (bei Buchung des Seaside Park
Silvester feiern in Leipzig - ab 629,- € p.P. 3-4 Tage-Reise
Hotels) bzw. im Steigenberger Grandho-            Hotels:
  tel                                               Seaside Park Hotel Leipzig ****                Sonderkündigungsrecht:
• Neujahrskonzert im Gewandhaus                     Das 4 Sterne Hotel im Art-Deco-Stil befindet   Für Neubuchungen ab 01.09.2020
• Geführter Stadtrundgang (ca. 2 h)                 sich gegenüber vom Hauptbahnhof nahe           bis 90 Tage vor Anreise.
                                                    des historischen Zentrums. Alle 288 Zimmer
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte            sind modern gestaltet mit offenen Desi-        Reisen in Corona-Zeiten:
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie          gnerbädern. Das Hotel verfügt außerdem         Wir achten bei unseren Reisen auf
Ausgaben persönlicher Art.                          über das Steaktrain Restaurant.                die Einhaltung der vorgeschriebenen
                                                                                                   Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
Optionale Leistungen:                               Steigenberger Grandhotel Handelshof *****      halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
Auf Anfrage und gegen Aufpreis:                     Das Hotel liegt im historischen Gebäude des
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise            ehemaligen Handelshofes im Herzen der          Reiseversicherungen:
  ab Ihrem Wunschbahnhof zum günstigs-              Stadt und kombiniert die ursprüngliche Ar-     Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  ten, anwendbaren Tarif bei Buchung.               chitektur mit zeitgenössischem Ambiente,       cherungen enthalten. Wir empfehlen
• Zusatznacht 01.01. - 02.01.2021 im Seasi-         Großzügigkeit und höchstem Komfort. Alle       dringend den Abschluss einer Reise-
  de Park Hotel inkl. Eintrittskarte Katego-        177 Zimmer sind durch den jeweils einzigar-    Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
  rie 1 für "Die Märchen der Gebrüder               tigen Grundriss Unikate. Lassen Sie sich in    der Prämie richtet sich nach dem Rei-
  Grimm" in der Oper Leipzig                        der Brasserie Le Grand von modernen und        sepreis. Die Informationsblätter zu
  pro Person im DZ                     175,- €      leichten Gerichten verwöhnen. Herzstück        Versicherungsprodukten können Sie
  pro Person im EZ                     230,- €      des Hotels ist der große Lichthof mit Bar.     vor Abschluss der Versicherung bei
• Zusatznacht 02.01. - 03.01.2021 im Stei-                                                         uns anfordern.
  genberger Grandhotel inkl. Frühstück
  pro Person im DZ                     145,- €                                                     Allgemeine Bedingungen:
  pro Person im EZ                     265,- €                                                     Diese Reise ist nur bedingt barriere-
                                                                                                   frei. Vorbehaltlich Programm- und
                                                                                                   Hoteländerungen sowie Bestätigung
                                                                                                   der von uns reservierten Eintrittskar-
                                                                                                   ten durch die jeweiligen Spielstätten.
                                                                                                   Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
                                                                                                   bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
                                                                                                   gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
                                                                                                   KG.
   Reisepreise:
   Seaside Park Hotel ****                                              HNA LR 2020 POP EV03

                                                                                                   Kontakt:
   pro Person im Doppelzimmer                                                         629,- €
   Einzelzimmerzuschlag                                                               105,- €                             Leserreisen
                                                                                                                          Beratung und Buchung:
                                                                                                                          HNA Leserreisen
                                                                                                                          Postfach 10 10 09 · 34010 Kassel

                                                                                                     Reisen
   Steigenberger Grandhotel Handelshof *****                                                                              Tel. 05 61 / 2 03 24 24
                                                                                                                          Fax 05 61 / 2 03 24 25
                                                                                                                          leserreisen@hna.de
   pro Person im Superior Doppelzimmer                                               1.189,- €       – als Vermittler –   www.hna.de/leserreisen

   Einzelzimmerzuschlag                                                               360,- €
   Aufpreis pro Person
   im Deluxe Doppelzimmer                                                               75,- €
   im Deluxe Einzelzimmer                                                               35,- €
   Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen                                                              Veranstalter:
   Anmeldeschluss: 02.10.2020, danach auf Anfrage                                                  Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-30                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Gewandhausorchester_Gert Mothes, Gewandhausorchester_Jens Gerber, Leipzig Travel_Andreas Schmidt, Pixabay
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