TECHNISCHE LIEFERBEDINGUNGEN TL-A 22 - Ausgabe 1 15. Juni 2020 Seite 1 von 17 Erstellt 02.300 - Niedersachsen

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TECHNISCHE
LIEFERBEDINGUNGEN          TL-A 22
          für            Ausgabe 1
 Unterziehschutzesten   15. Juni 2020
  Damen und Herren      Seite 1 von 17
                        Erstellt 02.300
TL-A 22 06/2020                           Unterziehschutzwesten Damen und Herren

            Artikelnummer:        72010
            Artikelbezeichnung:   Unterziehschutzweste

                                                                                   Seite 2 von 17
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Inhalt
1.          Allgemein (A) ........................................................................................................................................................................................................ 4
     1.1.      Ausschlusskriterium ........................................................................................................................................................................................... 4
     1.2.      Richtlinien, geltende Normen (A) ....................................................................................................................................................................... 5
     1.3.      Qualitätsprüfung/Bewertung............................................................................................................................................................................... 5
     1.4.      Angebotsmuster (A) ........................................................................................................................................................................................... 5
     1.5.      Größenspiegel (A) ............................................................................................................................................................................................. 6
     1.6.      Technische Angebotsunterlagen (A) .................................................................................................................................................................. 7
     1.7.      Vorproduktionsmuster ........................................................................................................................................................................................ 7
     1.8.      Qualitätssicherung (A) ....................................................................................................................................................................................... 7
2.          Technische Anforderungen (A) .............................................................................................................................................................................. 8
     2.1.      Oberstoff (A) ...................................................................................................................................................................................................... 8
     2.2.      Scheuerschutz (A) ............................................................................................................................................................................................. 9
3.          Trageakzeptanz (B) ............................................................................................................................................................................................. 11
     3.1.      Bewegungsfreiheit (B) ..................................................................................................................................................................................... 11
     3.2.      Gestaltung der individuellen Anpassbarkeit (B)................................................................................................................................................ 11
4.          Eigenschaften (A) ................................................................................................................................................................................................ 12
5.          Konstruktive Details, Ausführung, Material (A) .................................................................................................................................................... 12
     5.1.      Ballistisches Schutzpaket mit integriertem Stichschutz und Traumaschutz (Schockabsorber)(A) .................................................................... 12
     5.2.      Traumaschutz als integrierte Komponente des ballistischen Paketes (A) ........................................................................................................ 13
6.          Ausführung der Westenhüllen (A) ........................................................................................................................................................................ 14
7.          Kennzeichnung (A) .............................................................................................................................................................................................. 15
8.          Beschaffenheit der Transporttasche (A) .............................................................................................................................................................. 15
9.          Durchführung von Vermessungen (A) ................................................................................................................................................................. 16
10.         Verpackung ......................................................................................................................................................................................................... 17
     10.1.        Grundverpackung ......................................................................................................................................................................................... 17
     10.2.        Versandverpackungen ................................................................................................................................................................................. 17

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    1. Allgemein (A)
       Persönliche Schutzausstattung für Polizeivollzugsbeamte/-innen (w, m, div) im gesamten Aufgabenbereich des Polizeidienstes des Landes Niedersach-
       sen.
       Ballistische Unterziehschutzweste (UZSW) gemäß Technischer Richtlinie (TR) „Ballistische Schutzwesten" Stand März 2008,
       Revisionen: 10/2008 (Nr.4.4, letzter Absatz) und 09/2009 (Anlage1, Geschossangaben SK4)
       mit der Schutzwirkung SK 1 ST (UZSW) für Damen und Herren (VPAM-APR 2006, Prüfstufe 3 und Sondermunition sowie VPAM-KDIW 2004, Stand:
       18.05.2011 Klasse K1).
       Die Schutzweste muss der unter Punkt 1 angegebenen Technischen Richtlinie „Ballistische Schutzwesten" in dem jeweils aktuell gültigen Stand voll-
       ständig entsprechen und nach den darin spezifizierten Vorgaben geprüft und zertifiziert sein. Eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist beizu-
       fügen.
       Anderweitige Gutachten oder Firmenaussagen werden nicht berücksichtigt.

       Der Damenschutz muss im Hinblick auf DIN EN 13402 in ausreichend verschiedenen Versionen im Brustbereich lieferbar sein, so dass diverse Kombinationen
       aus Unterbrustumfang und Brustumfang/Oberweite ohne Beeinträchtigung des Tragekomforts oder der Schutzwirkung Rechnung getragen wird.
       Vom Bieter ist im Angebot gefordert, die Variationsmöglichkeiten der Weste textlich zu beschreiben und die Zahl der möglichen Versionen zu quantifizieren.

       Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht mehr einsatzbereite/verwendbare ballistische Schutzpakete kostenneutral zurückzunehmen und ordnungsgemäß
       zu verwerten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zurückgegebenen Schutzpakete nicht mehr in verwendungsfähigem Zustand in den Verkehr gelan-
       gen. Über die Rücknahmeverpflichtung, Verwertung bzw. Entsorgung der ballistischen Schutzpakete können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

        Bieter:                Erfüllt:                 Nicht erfüllt: (A)

       1.1. Ausschlusskriterium
       Die mit "(A)" gekennzeichneten Forderungen stellen Ausschlusskriterien dar.
       Die mit einem "(B)" versehenen Punkte erfordern eine Bewertung.
       Hinweis: Bei den mit einem"(A)" gekennzeichneten Punkten erfolgt bei Nichteinhaltung einer der Forderungen der sofortige Ausschluss des Angebots!

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       1.2. Richtlinien, geltende Normen (A)
       Alle in dieser Weste verarbeiteten, zertifizierbaren Materialien müssen Öko-Tex Standard 100 Kl.2, oder gleichwertig zertifiziert sein.
       Die verwendeten Zutaten haben farblich zum Oberstoff zu passen, müssen farbecht und waschbeständig sein und in ihren Maßänderungen dem
       Oberstoff entsprechen.
       Es sind Pflegehinweise gemäß DIN EN ISO 3758, Textilien-Pflegekennzeichnungs-Code auf der Basis von Symbolen, anzubringen.
        Bieter:                 Erfüllt:                   Nicht erfüllt: (A)

       1.3. Qualitätsprüfung/Bewertung
       Die Bewertung der Angebotsmuster erfolgt durch den Auftraggeber in 2 Schritten, auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung, sowie eines Praxis-
       tests.

       1.4. Angebotsmuster (A)
       Jeder Bieter hat ein komplettes UZSW-Set für Damen und Herren anzubieten.
       Die UZSW bestehen aus einem kompletten Paket (Unterziehschutzwestenset) mit folgendem
       Lieferumfang:
       1       Stück Transport- und Aufbewahrungstasche,
       1       Set Ballistisches Paket (Vorder- und Rückenteil) mit integriertem Stichschutz und Traumschutz,
       2       Stück Unterziehhüllen in zwei Farben: wahlweise Dark Navy (PANTONE Nr. 19-4013 TC) sowie creme weiß (RAL 9001) oder schwarz,
       1       Stück Gebrauchs-/Nutzungsanleitung in deutscher Sprache mit Hinweisen zur Trageweise sowie Pflege und Aufbewahrung.

       Die Nachbestellung und Lieferung der o.g. Komponenten und Verschleißmaterialien wie z.B. Unterziehhüllen muss über einen Zeitraum von mindestens 10
       Jahren gewährleistet sein.

       Eine Teilvergabe von Einzelbestandteilen des UZSW-Sets erfolgt nicht.
       Angebote für einzelne Komponenten des UZSW-Sets werden nicht gewertet.
       Gleichwohl sind die einzelnen Komponenten, die für eine Ersatzbestellung in Frage kommen, zu benennen.

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       Zwingend erforderlich sind die Abgabe zweier Herrenmodelle und zweier Damenmodelle im Farbton Dark Navy (PANTONE Nr. 19-4013 TC) oder schwarz als
       Angebotsmuster im kompletten Lieferumfang.
       Die Angebotsmuster sind in folgenden Standardgrößen zu liefern:
       1 x Herrn Gr. L (normale Größe 52)
       1 x Herren Gr. S
       1 x Damen Gr. M Cup B
       1 x Damen Gr. S Cup D
       1x Eine Nestzeichnung im Maßstab 1:1 (Gradierung) der Konfektionsgrößen der Herren ist einzureichen.
       1x Eine Nestzeichnung im Maßstab 1:1 (Gradierung) der Konfektionsgrößen der Damen ist einzureichen.

       In diesem Zusammenhang hat sich ein feingliedriges Größensystem bei den Westen bewährt, welches sowohl eine optimale Passform als auch eine wirt-
       schaftliche Weiterverwendung abgegebener Unterziehschutzwesten gewährleistet. Durch den Bieter ist das von ihm verwendete Größensystem bzw. die
       Größenzuordnung bei Angebotsabgabe detailliert darzustellen. Es wird die Übermittlung eines Größenkatalogs, durch welchen die Zuordnung der ballisti-
       schen Pakete, hinterlegt mit Maßen in mm, zu den jeweiligen, handelsüblichen Konfektionsgrößen möglich ist, gefordert.

       Die Nichtabgabe eines oder aller Angebotsmuster führt zum Ausschluss.
       Nebenangebote sind nicht zugelassen.
       Eine Beschaffung z.B. zur Poolbildung soll auch ohne individuelle Anpassung in Konfektionsgrößen möglich sein.

       1.5. Größenspiegel (A)
       Die Beschaffung erfolgt nach:
         1. Individuellen Körpermaßen des Trägers
         2. Konfektionsgrößen Damen und Herren
         3. Lieferbarkeit des Damenschutzes in den Cupgrößen A bis D

              Bieter:                 Erfüllt:               Nicht Erfüllt: (A)

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       1.6. Technische Angebotsunterlagen (A)
       Technische Datenblätter/Werksprüfzeugnisse der Oberstoffe mit allen in der TL geforderten Daten sind dem Angebot beizufügen.
       Öko-Tex Standard 100 Kl. 2 Zertifikate für alle eingesetzten, zertifizierbaren Materialien sind dem Angebot beizufügen.
       Angebote ohne diese vollständigen Unterlagen werden nicht gewertet.

       Ausführungen, wie Zertifizierungen, Erläuterungen sowie konkrete Beantwortung geforderter Angaben zu den Eigenschaften und Leistungsmerkmalen des
       Angebotes sind nach der Chronologie der Leistungsbeschreibung vorzunehmen.
       Der Bieter ist gehalten Referenzen darzulegen, mit denen nachvollziehbar ersichtlich ist, wie er in den letzten fünf Jahren Unterziehschutzwesten in entspre-
       chender Qualität produziert hat. Des Weiteren sollen aus den Angaben die Menge (Produktionskapazität) mit der dafür benötigten Produktionszeit ersicht-
       lich sein.
       Es ist in den Angebotsunterlagen schriftlich zu garantieren, dass der Aufbau der ballistischen Pakete der zu liefernden Unterziehschutzweste mit dem ange-
       botenem und im Zertifikat beschriebenen Aufbau identisch ist.

       Ein Angebot ist auszuschließen, wenn diese Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden.

       Hinweis: Bei den mit einem (A) gekennzeichneten Punkten erfolgt bei Nichteinhaltung einer der Forderungen der sofortige Ausschluss des Angebots!

        Bieter:                Erfüllt:                  Nicht erfüllt: (A)

       1.7. Vorproduktionsmuster
       Vor Beginn der Produktion sind je zwei Westen in der Damengröße 38 und der Herrengröße 52 zur Freigabe vorzulegen. Je eine Weste wird mit einem
       Freigabevermerk zurückgesandt. Erst nach Freigabe dieser Muster kann mit der Serienfertigung, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Forde-
       rungen, begonnen werden.

       1.8. Qualitätssicherung (A)
       Neben der Beibringung der geforderten Zertifikate verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Durch Quali-
       tätssicherungsmaßnahmen/-prüfungen während der Abnahme der Schutzwesten und durch eine begleitende Qualitätssicherung soll nachgewiesen werden,
       dass die ballistische Schutzweste die zugesagten ballistischen Schutzeigenschaften über die garantierte Lebensdauer erfüllt. Im Rahmen dieser Qualitätssi-
       cherung sind zu ermitteln:
       - Traumawert

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       - V50-Grenzwert

       Die erforderlichen Westen werden vom Auftraggeber gezogen. Hierbei wird jede 500ste Weste einer Überprüfung unterzogen.
       Die Prüfungen sind in einem anerkannten Prüfinstitut durchzuführen. Sollten keine geeigneten Prüfräume zur Verfügung stehen oder der Anbieter keinen
       deutschen Fertigungsstandort haben, ist die Prüfung in einem deutschen Beschussamt durchzuführen.
       Die Kosten für die Prüfung trägt der Auftragnehmer.
       Entsprechende Prüfprotokolle sind zu führen und dem Auftraggeber jährlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
       Bestätigung des Bieters in den Angebotsunterlagen.

          Bieter:              Erfüllt:                    Nicht erfüllt: (A)

    2. Technische Anforderungen (A)
       2.1. Oberstoff (A)
   Alternativen sind unter der Voraussetzung, dass alle hier geforderten Materialeigenschaften er-      Bieter:
   füllt werden zugelassen. Ist dies nicht der Fall, muss der Bieter ausgeschlossen werden.             Erfüllt:   Nicht erfüllt (A):
   Material Obermaterial             100 % Polyester
   Farbe                             Dunkelblau, schwarz, creme weiß
   Gewicht                           ISO 3801, Methode 5 / DIN EN 12127             180 g/m² ± 5 g/m²
   Garn                              Kette: 100 dtex                               Schuss: 220 dtex
   Fadenanzahl/cm                    Kette: 60 +/- 1                            Schuss: 36 +/- 1
   Luftdurchlässigkeit im Neuzu-     EN ISO 9237, 100 Pa
                                                                                  30 +/- 10 l/m²/sec
   stand
   Maßänderung nach 3 Wäschen        DIN EN ISO 5077/ ISO 6330 4N; F
   Kette                                                                          ± 1,5 %
   Schuss                                                                         ± 1,5 %
   Höchstzugkraft                    EN ISO 13934-1

                                                                                                                                              Seite 8 von 17
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   Kette                                                                      ≥ 1100 N/5cm
   Schuss                                                                      ≥ 1100 N/5cm
   Weiterreißfestigkeit             EN ISO 13937-2
   Kette                                                                      ≥ 35 N/5 cm
   Schuss                                                                     ≥ 35 N/5cm
   Pilling Abseite                  EN ISO 12945-2                            Note ≥ 4
   Scheuerbeständigkeit             DIN EN ISO 12947-2, 9 kPa, Wolle
                                                                              ≥ 50.000 Touren
   Obermaterial
   Schiebefestigkeit                EN ISO 13936-1
                                                                              ≥ 250 N
   Kette
                                                                              ≥ 250 N
   Schuss
   Farbechtheiten                   Mindestanforderungen gemäß                               Note
   Waschen 40 °C                    DIN EN ISO 105 - C06                                   ≥4
   (Anbluten/ Farbtonänderung)
   Schweißechtheiten                DIN EN ISO 105 - E04                       alkalisch ≥ 4
   (Anbluten/ Farbtonänderung)                                                   sauer     ≥4
   Reibechtheiten (Anbluten)        DIN EN ISO 105 - X12                       trocken     ≥4
                                                                                 nass      ≥4

       2.2. Scheuerschutz (A)
   Alternativen sind unter der Voraussetzung, dass alle hier geforderten Materialeigenschaften er-   Bieter:
   füllt werden zugelassen. Ist dies nicht der Fall, muss der Bieter ausgeschlossen werden.          Erfüllt:   Nicht erfüllt (A):
   Material Obermaterial            100 % Polyamid 6.6
   Farbe                            siehe Oberstoff

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   Gewicht                       ISO 3801, Methode 5 / DIN EN 12127     220 g/m² ± 5 g/m²
   Bindung                       Leinwandbindung
   Garn                          Kette: 470 dtex                      Schuss: 470 dtex
   Fadenanzahl/cm                Kette: 23 +/- 1                      Schuss: 15 +/- 1
   Maßänderung nach 3 Wäschen    DIN EN ISO 5077/ ISO 6330 4N; F
   Kette                                                                ±2%
   Schuss                                                               ±2%
   Höchstzugkraft / Dehnung      EN ISO 13934-1
   Kette                                                                ca. 35%
   Schuss                                                               ca- 30%
   Höchstzugkraft                EN ISO 13934-1
                                                                        ≥ 3100 N/5 cm
   Kette
                                                                        ≥ 2200 N/5cm
   Schuss
   Weiterreißfestigkeit          EN ISO 13937-2
                                                                        ≥ 150 N/5 cm
   Kette
                                                                        ≥ 130 N/5cm
   Schuss
   Farbechtheiten                Mindestanforderungen gemäß                              Note
   Waschen 40 °C                 DIN EN ISO 105 - C06                                    ≥ 4-5
   (Anbluten/ Farbtonänderung)
   Schweißechtheiten             DIN EN ISO 105 - E04                    alkalisch       ≥4
   (Anbluten/ Farbtonänderung)                                            sauer          ≥4
   Reibechtheiten (Anbluten)     DIN EN ISO 105 - X12                    trocken         ≥ 4-5
                                                                           nass          ≥4

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    3. Trageakzeptanz (B)
      Die Bewertung erfolgt im Rahmen des beschriebenen Praxistests.

       3.1. Bewegungsfreiheit (B)
      Beim Tragen der Weste müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
      Neben einer grundsätzlichen Bewegungsfreiheit, müssen insbesondere die Arme frei beweglich sein. Durch die Weste dürfen keine Behinderungen oder Druck-
      einwirkungen auf den Körper des Trägers/der Trägerin erfolgen.
      Die Tätigkeiten, die die Trägerin/der Träger durchführen können muss, umfassen z.B. beidhändiges Schießen, das Führen eines Kraftfahrzeugs, Beugen des
      Oberkörpers in diverse Richtungen, Hinknien/Aufrichten oder sonstige mobile Bewegungen wie laufen, strecken oder springen.
      Die UZSW ist so zu gestalten, dass sie auch bei schnellen Bewegungen gut am Körper sitzt.
      Beim Sitzen, insbesondere im Kfz, darf die Weste nicht stauchen oder gegen den Hals drücken.
      Das Tragen und der Zugriff auf die am Einsatzmittelgurt befindlichen Einsatzmittel darf nicht eingeschränkt werden.
      Beim Rückenteil wird besonderer Wert auf eine gute Anpassung im Bereich der Schulterblätter gelegt. Ferner muss eine gute Beweglichkeit des Kopfes ge-
      währleistet sein.

       3.2. Gestaltung der individuellen Anpassbarkeit (B)
      Die Unterziehschutzweste muss für eine verdeckte Trageweise (direkt am Körper) geeignet sein.
      Die Weste muss von der Nutzerin / vom Nutzer ohne fremde Hilfe anzulegen sein.
      Durch einen körperbetonten Schnitt und entsprechender Konstruktion der UZSW ist ein unauffälliges Tragen sicherzustellen.
      Zur Erreichung der notwendigen Trageakzeptanz ist bei Gestaltung der Schutzweste besonderer Wert auf hohen Tagekomfort zu legen. Dieser muss durch ein
      geringes Flächengewicht verbunden mit hoher Flexibilität, gleichmäßiger Lastverteilung und optimaler Passform erreicht werden.

      Zur optimalen, individuellen Anpassung der UZSW an die Trägerin / den Träger müssen ausreichende Möglichkeiten für Einstellungen im Schulterbereich und
      Seitenbereich vorhanden sein.
      Die Verbindung von Vorder- und Rückenteil muss im Schulter- und Seitenbereich durch Elastik - Klettverbindungen erfolgen. Diese sollen auch nach mehreren
      Waschvorgängen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sein.

                                                                                                                                              Seite 11 von 17
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    4. Eigenschaften (A)
      Im Dienstbetrieb wird die Weste bis zu 12 Stunden ohne Unterbrechung getragen. Die Ausführung der Weste soll durch Wahl entsprechender Materialien und
      Machart dafür sorgen, dass die Verwendung über diesen Zeitraum unter den zu erwartenden klimatischen Bedingungen mit möglichst geringen Beeinträchti-
      gungen einhergeht.
      Es wird ein Rundumschutz gefordert.
      Überdeckung über den gesamten Einstellbereich gewährleistet wird und kein Seitenspalt auftreten kann (Rundum-Schutz). Die seitlichen Klettverschlüsse
      müssen von hinten nach vorn geführt werden.
      Der Schutz aller lebenswichtigen Organe muss gewährleistet sein. Dabei ist eine anatomisch sinnvolle Flächenaufteilung zu wählen.
      Durch den Einsatz geeigneter Materialien und Konstruktionen sind Beschädigungen an der Oberbekleidung zu verhindern. Die Unterziehschutzweste darf nur
      geringe Konturen auf der Oberbekleidung hervorrufen.

      Der Bieter beschreibt in seinem Angebot die Eigenschaften, die die Weste zu diesem Zweck besitzt.

        Bieter:                Erfüllt:                  Nicht erfüllt: (A)

    5. Konstruktive Details, Ausführung, Material (A)
       Unter Beachtung bzw. Voraussetzung von der Technischen Richtlinie Ballistische Schutzwesten, wird eine integrierte Lösung vom ballistischen Schutzpaket,
       Stichschutz und Traumaschutz (Schockabsorber) gefordert. (Schutzwestenmodell SK 1 ST)

         Bieter:               Erfüllt:                  Nicht erfüllt: (A)

       5.1. Ballistisches Schutzpaket mit integriertem Stichschutz und Traumaschutz (Schockabsorber)(A)
       Ballistisches Material auf der Basis von Kunstfasern.
       Schutzwesten, bei denen die ballistischen Schutzpakete die Faser Zylon (PBO) enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Nichtanwendung der Faser Zylon
       ist schriftlich zu bescheinigen.

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       Das Flächengewicht der ballistischen Materialien darf als 5,7 kg / m² nicht überschreiten.
       Das ballistische Schutzpaket muss gemäß VPAM KDIW 2004, Klasse K 1 einen Stichschutz von mindestens 25 Joule bieten.
       Der Damenschutz in verschiedenen Cupgrößen lieferbar sein.
       Der ballistische Schutz des Front- und Rückenbereiches ist, soweit dies aus Tragbarkeitsgründen möglich ist, so hochgezogen wie möglich zu gestalten. Ins-
       gesamt soll die Schutzfläche so groß wie möglich gewählt werden. Vorder- und Rückenteil sowie Angriff- und Körperseite müssen klar unterscheidbar sein.
       Der Bieter gibt im Angebot die Höhe des ballistischen Schutzes für Westen der Konfektionsgrößen 52 (m) und 38 (w) an.
       Des Weiteren verpflichtet sich der Bieter zur Angabe aller Größen von ballistischen Paketen, die bezogen werden können, unter Einordnung in handelsübli-
       che Konfektionsgrößen mit der jeweiligen Angabe von Maßen in cm.
       Der Nachweis ist durch ein Prüfprotokoll oder einen Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen.

                  Bieter:                      Erfüllt:        Nicht erfüllt: (A)

       5.2. Traumaschutz als integrierte Komponente des ballistischen Paketes (A)
       Zur Reduzierung einer Verletzung, die durch den Impulsübertrag eines von der Schutzweste gestoppten Geschosses auf den Körper erzeugt wird (Trauma),
       müssen auf dem vorderen ballistischen Paket im Bereich des Solarplexus (Herzbereich) sowie auf dem hinteren ballistischen Paket entlang der Wirbelsäule
       (Spinalbereich) jeweils die Traumschutzfunktion gewährleistet werden.
       Vorderteil: Der Traumaschutz soll eine Größe von etwa 250 x 250mm (bei Konfektionsgröße M) haben und hauptsächlich den Herzbereich abdecken.
       Rückenteil: Der Traumaschutz soll die Wirbelsäule und einen Streifen von etwa 50 mm links- und rechtsseitig der Wirbelsäule über nahezu die gesamte
       Länge des ballistischen Schutzpaketes abdecken. Ein Rückstand des Schockabsorbers von etwa 10 mm an der oberen und unteren Seite des Schutzpaketes
       wird zugelassen.
       Anzustreben ist ein möglichst geringer Wert hinsichtlich eines Traumas.

       Der Nachweis ist durch ein Prüfprotokoll oder einen Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen.

        Bieter:                     Erfüllt:                   Nicht erfüllt: (A)

                                                                                                                                                 Seite 13 von 17
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    6. Ausführung der Westenhüllen (A)
      Die Westenhüllen sollen mechanisch strapazierbar sein. Die Westenhülle muss in handelsüblichen Waschmaschinen bei mindestens 40°C waschbar sein und
      darf sich weder verziehen noch ihre Form ändern.
      Zur Vermeidung von Beschädigungen durch Abrieb sollen der untere Bereich der hinteren Schutzwestenhülle auf der Innenseite ca. 30mm und auf der Au-
      ßenseite mit einem ca. 120mm hohen Scheuerschutz versehen werden. Der Scheuerschutz kann entfallen, wenn das verwendete Material der Hülle diese
      Aufgabe leistet und dies durch den Anbieter schriftlich bestätigt wird.

      Die Westenhüllen dienen zur passgenauen Aufnahme der ballistischen Pakete einschließlich des integrierten Stich-und Traumaschutzes. Sie müssen so ge-
      staltet sein, dass die Schutzelemente am Körper unter allen Bedingungen in einer optimalen Position gehalten werden und sowohl Körperabdeckung als auch
      Tragekomfort gewährleistet sind.
      Die Schutzelemente sollen sich aus der Westenhülle leicht entnehmen und sicher wieder einbringen lassen. Ein entsprechender Verschlussmechanismus
      (Reißverschluss) muss in Robustheit und Größe so dimensioniert sein, dass dies über den Zeitraum der Nutzung der Weste gewährleistet ist. Die Reißver-
      schlüsse der Einschuböffnungen befinden sich nicht in den unteren Kanten, da der Reißverschluss nicht permanent dem Gewicht der Schutzelemente ausge-
      setzt werden darf.

      Stoffhüllen sind in individueller Größenanpassung zu fertigen.

      Die Farbe der Stoffhülle ist grundsätzlich Dark Navy (Pantone Nr. 19-4013 TC), optional cremeweiß (RAL 9001) oder schwarz.

      Durch den Einsatz eines geeigneten, stabilen Innenfutters sind eine möglichst geringe Stauwärme und optimale Feuchtigkeitsaufnahmen zu gewährleisteten.
      Der Bieter muss die entsprechenden Eigenschaften der von ihm eingesetzten Materialien in den Angebotsunterlagen erläutern.

      Die eingesetzten Materialien müssen nach dem OEKO-TEX Standard 100, Produktklasse II (hautnah verwendete Textilien) geprüft sein.
      Die Zertifikate sind in mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

        Bieter:                     Erfüllt:                  Nicht erfüllt: (A)

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    7. Kennzeichnung (A)
       Neben der Kennzeichnung der ballistischen Schutzpakete gemäß Nr. 4.1 der TR sind die Schutzwesten durch den Auftragnehmer mit einer individuellen
       Kennzeichnung gem. polizeilichen Bestandserfassungssystem (Objektnummer) durch Aufdruck oder in einer anderen geeigneten Form zu versehen.
       Die Objektnummern (sog. GOE-Nummern) werden von dem Auftraggeber zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Die Anbringung muss an der Innenseite des
       vorderen Schutzpaketes (werkseitiges Etikett) erfolgen.
       Für die Angebotsmuster ist die Objektnummer GOE 123456 zu nutzen.

       Die Westenhülle ist im Bereich der Einschuböffnungen mit einem Etikett zu versehen, dass, folgende Angaben macht:
       - Hersteller
       - Modell/Artikel
       - Größe
       - Herstellungsmonat / Herstellungsjahr

       Das Etikett darf die Funktion des Reißverschlusses nicht beeinträchtigen.
       Die Lesbarkeit aller Kennzeichnungen wird bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und der, vom Anbieter empfohlenen Reinigung, mindestens über den Ga-
       rantiezeitraum zugesichert.

        Bieter:               Erfüllt:                 Nicht erfüllt: (A)

    8. Beschaffenheit der Transporttasche (A)
      Die Lieferung der Weste erfolgt in der beauftragten Trage- und Aufbewahrungstasche (Transporttasche).
      Durch diese Tasche muss eine sichere, knickfreie und hygienische Unterbringung, der Transport und die garantieerhaltende Aufbewahrung aller Bestandteile
      der Unterziehschutzweste gewährleistet werden.
      Ein leichtes und schnelles Herausnehmen und Verstauen muss möglich sein. Durch konstruktive Details ist eine getrennte Aufbewahrung der einsatzfähigen
      UZSW und anderer Teile des Lieferumfangs (Stoffwechselhüllen etc.) zu gewährleisten.
      In einem Klarsichteinschub an der Transporttasche ist ein Etikett anzubringen auf dem, neben werkseitigen Daten, die individuelle Kennzeichnung des Nut-
      zers (Name-Vorname, DILP-Kennung oder sonstige interne Kennzeichnung), die Polizeibehörde, ggf. Dienststelle und die vorgegebene Objektnummer anzu-
      bringen sind.

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        Bieter:               Erfüllt:                 Nicht erfüllt: (A)

    9. Durchführung von Vermessungen (A)
      Die Vermessung der PVB erfolgt grundsätzlich durch den Auftragnehmer jährlich an drei Standorten der Polizeiakademie Niedersachsen sowie mindestens an
      zwei Orten jeder Polizeibehörde. Die Vermessungsorte werden durch die Polizeibehörden/durch die Polizeiakademie Niedersachsen benannt. Die Zeit für
      entsprechende Vermessungen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf vor Ort. Gegebenenfalls sind mehrere Tage einzuplanen.
      Die für die Vermessung anfallenden Aufwendungen des Auftragnehmers, wie Personal-, Fahrt-, Unterbringungskosten usw. werden nicht gesondert vergütet.

      Zur Ermittlung der Anzahl von Bedarfsträger werden jährlich die Bestandszahlen von Schutzwesten, die erneuert werden müssen, herangezogen. Hierbei
      handelt es sich um Planungszahlen, die keinen Anspruch auf die tatsächlichen Abnahmemengen begründen.
      Bei den UZSW handelt es sich um personenbezogene Westen, d.h. die Produktion erfolgt auf der Grundlage der persönlichen Vermessung der Nutzerin/des
      Nutzers.
      Zur Gewährleistung des optimalen Schutzes, sind die Körpermaße der Trägerin/des Trägers durch den Hersteller der Westen im Rahmen des Vermessungs-
      termins individuell zu ermitteln.
      In diesem Zusammenhang hat sich ein feingliedriges Größensystem bei den UZSW bewährt, welches sowohl eine optimale Passform als auch eine wirtschaft-
      liche Weiterverwendung abgegebener UZSW gewährleistet.
      Durch den Bieter ist das von ihm verwendete Größensystem bzw. die Größenzuordnung bei Angebotsabgabe detailliert darzustellen.
      Übermittlung eines Größenkatalogs, durch welchen die Zuordnung der ballistischen Pakete, hinterlegt mit Maßen in cm, zu den jeweiligen, handelsüblichen
      Konfektionsgrößen möglich ist.

      Bei der Größenermittlung einer UZSW hat sich neben dem angeführten, individuellen Vermessen der Körpermaße nach Vorgabe von Maßblättern, auch die
      Größenermittlung mit Modell-/Musterwesten bzw. sogenannten Verpass-Sätzen bewährt.
      Aus diesem Grund wird vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Muster-/Modellwesten in diversen Größen bzw. Verpass-Sätze insbesondere zu den
      Vermessungsterminen erwartet.
      Auf Grund der täglichen und langjährigen Tragezeit der Weste, wird auf dem Tragekomfort und damit der Trageakzeptanz ein hoher Stellenwert beigemes-
      sen. Insofern ist bei Vermessungen ausreichend Zeit für Fragen seitens der Bedarfsträger oder Erläuterungen der Auftragnehmer (Vermesser), sowie die
      Durchführung von Sitzproben mit angelegter Musterweste einzuplanen.

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      Bestätigung des Bieters in den Angebotsunterlagen:

        Bieter:                 Erfüllt:                Nicht erfüllt: (A)

    10.           Verpackung
       10.1.      Grundverpackung
      Das ballistische UZSW-Set ist in der Aufbewahrungs- und Transporttasche zu liefern.

       10.2.      Versandverpackungen
      Alle Abrufe sind in der Grundverpackung in stabilen Transportkartons (doppelwellig) mit maximal 5 UZSW-Sets zu versenden.
      Jedem Transportkarton ist ein Inhaltsverzeichnis mit folgenden Angaben beizufügen:
      Vertragsnummer, Objektnummer (GOE-Nummer), Nutzer (Name-Vorname oder DILP-Kennung oder interne Individualnummer), Behörden, ggf. Dienststelle
      und Seriennummer gemäß Zuordnungsliste.
      Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich an den Auftraggeber bzw. nach Absprache auch an den Standort der Behörde oder Polizeiakademie.

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