Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab.
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Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 10 Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab. Diese Zinsen kennen nur eine Richtung. Der Stufenzins-Pfandbrief Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf Seite 6 sowie die Bedingungen von Seite 7 bis 9.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 10 Garantiert steigende Zinsen bei hoher Sicherheit . 1) Der Stufenzins-Pfandbrief. Besondere Besicherung. Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen, und das bei Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, hoher Sicherheit1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es die durch ein Sondervermögen, bestehend aus Bank Austria möglich. HypothekarDarlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausge- wählten Anleihen, besichert sind. Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhänderin bzw. einem Die steigenden Zinsen Treuhänder überwacht. Zusätzlich haftet die UniCredit auf einen Blick: Bank Austria AG mit ihrem gesamten Bankvermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes. 1. Jahr 0,375 % p. a.2) 2. Jahr 0,375 % p. a.2) 3. Jahr 0,375 % p. a.2) Verfügbarkeit des Kapitals. 4. Jahr 0,375 % p. a.2) Am Ende der 9-jährigen Laufzeit, am 2. Februar 2024, erhalten 5. Jahr 0,375 % p. a. 2) Sie 100 % des Nennwertes Ihres Stufenzins-Pfandbriefes zu- 6. Jahr 0,5 % p. a.2) rückgezahlt. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, 7. Jahr 0,5 % p. a.2) können Sie Ihren Stufenzins-Pfandbrief zum jeweils gültigen 8. Jahr 0,5 % p. a.2) Marktpreis verkaufen. Bitte beachten Sie, dass der Marktpreis 9. Jahr 1 % p. a.2) vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes) sowie den Grund Das ergibt durchschnittlich 0,486111 % p. a. 2) Zinsen bei Einhaltung der Laufzeit von neun Jahren. sätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Jährliche Zinsengutschrift. Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die gesamte Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu einem fixen Termin, jeweils am 2. Februar jedes Jahres, ausbezahlt. 1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes am Laufzeitende. 2) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 25 % KESt. Bitte lesen Sie vor Zeichnung des Stufenzins-Pfandbriefes Reihe 135/2015–2024 • den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf Seite 6 und • die Bedingungen von Seite 7 bis 9 gut durch.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 10 Der neue Stufenzins-Pfandbrief: Mündelsicheres Wertpapier, das durch ein Sondervermögen zusätzlich besichert ist. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung Steigende Zinsen von 0,375 % bis 1 % p. a.1) zu 100 % des Nennwerts am Ende der Das ergibt bei Einhaltung der Laufzeit Laufzeit. durchschnittlich 0,486111 % p. a.1) 9 Die Laufzeit dieses Pfandbriefes Jährliche Auszahlung beträgt neun Jahre. der Zinsen. Bitte beachten Sie: – Bei Pfandbriefen gibt es das Bonitätsrisiko des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes). Näheres dazu siehe Seite 6. – Bei vorzeitigem Verkauf kann es zu Kapitalverlusten kommen. 1) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 25 % KESt.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 10 Der neue Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024: Daten und Fakten. Emittent: UniCredit Bank Austria AG Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter www.bankaustria.at (Investor Relations) ISIN: AT000B049564 Laufzeit: 9 Jahre – 2. 2. 2015 bis 1. 2. 2024 Verzinsung – bezogen auf den Nennwert bei Einhaltung der Laufzeit von 100 % vor Abzug von 25 % KESt: durchschnittlich 0,486111 % p. a. 1. Jahr: 0,375 % p. a. 2. Jahr: 0,375 % p. a. 3. Jahr: 0,375 % p. a. 4. Jahr: 0,375 % p. a. 5. Jahr: 0,375 % p. a. 6. Jahr: 0,5 % p. a. 7. Jahr: 0,5 % p. a. 8. Jahr: 0,5 % p. a. 9. Jahr: 1 % p. a. Termin, zu dem die Zinsen fällig sind: 2. 2. eines jeden Jahres, erstmals 2016 Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Anlegerin, des Anlegers ausgeschlossen Rückzahlungstermin: 2. 2. 2024 zum Nennwert von 100 % Stückelung/Nennwert: EUR 100,– (Mindestveranlagung EUR 3.000,–) Ausgabekurs: Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Betreuerin, Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: • Depotgebühr: jährlich 0,235 % + 20 USt. vom Kurswert (mindestens EUR 3,92 jährlich + 20 % USt. je Wertpapierposition), mindestens jedoch je Wertpapierdepot EUR 26,28 jährlich + 20 % USt. • Verkaufsspesen: 0,7 % vom Verkaufswert (mindestens EUR 23,50). Steuern: • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privat- vermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen inländischen Körperschaften: – 25 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert). – 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne). • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. • Bei natürlichen Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich ansässig sind, werden Zinszahlungen mit 35 % EU-Quellensteuer besteuert. • Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen aus Nicht- EU-Staaten werden die Zinsen mit 25 % KESt besteuert. Bitte beachten Sie: • Art und Höhe der Steuern hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater. • Alle Angaben basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Börsennotierung: wird im amtlichen Handel beantragt Verkaufsbeschränkungen: Der Pfandbrief darf nur in Österreich angeboten werden. Staatsangehörigen der USA und Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht angeboten werden; diese Personen dürfen diesen Pfandbrief auch nicht erwerben. Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 10 In Balance: Chancen und Risiken. Grundsätzlich gilt: Bei Wertpapier-Veranlagungen halten sich Chancen und Risiken die Waage. Je höher die Ertragschancen, umso höher die Risiken – und umgekehrt. Der neue Stufenzins-Pfandbrief eignet sich für Sie, wenn Sie • Ihr Geld mit garantiert steigenden Zinsen • rund 9 Jahre lang, bis 2. Februar 2024, veranlagen möchten und • auf hohe Kapitalsicherheit am Laufzeitende Wert legen. Lassen Sie sich beraten. Ihre Betreuerin, Ihr Betreuer informiert Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch über alle Details des Stufenzins-Pfandbriefes. • Einen Termin für ein Beratungsgespräch können Sie rund um die Uhr auf www.bankaustria.at oder mit den Kollegin- nen und Kollegen unserer 24h ServiceLine vereinbaren, Tel.: 05 05 05-25. • Oder Sie wenden sich einfach an unsere SmartBanking- Betreuerinnen und -Betreuer: Sie nehmen sich Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr gerne Zeit für ein aus- führliches Gespräch. Bitte beachten Sie: • Der Kaufpreis nach dem Laufzeitbeginn beinhaltet die schon angefallenen Zinsen (Stückzinsen). • L assen Sie sich umfassend beraten und lesen Sie den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf der nächsten Seite sowie die Bedingungen von Seite 7 bis 9 dieses Folders gut durch.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 10 Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick: Mündelsicher. Durch zusätzliche Besicherung in Zinsänderungsrisiko: Wenn das Marktzins- Form eines Sondervermögens. niveau schwankt und die Zinsen während der Laufzeit steigen sollten. Dies kann sich bei vorzei- tigem Verkauf negativ auf den Kurs auswirken. Steigende Zinsen, die jährlich ausbezahlt werden. Bonitätsrisiko: Wenn sich die Bonität des Emit- So sichern Sie sich bei Einhaltung der Gesamtlauf- tenten (Begebers des Pfandbriefes) während der zeit durchschnittlich 0,486111 % p. a. Zinsen bezo- Laufzeit verschlechtert, kann sich dies bei einem gen auf den Nennwert vor Abzug von 25 % KESt. vorzeitigen Verkauf negativ auf den Kurs auswirken. Laufzeit von neun Jahren. Ideal für die mittel Liquiditätsrisiko: Kann bei großem Angebot oder fristige Zukunftsplanung. geringer Nachfrage bei einem vorzeitigen Verkauf den Kurs negativ beeinflussen. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung zu 100 % Kapitalrisiko: Tritt bei einem vorzeitigen Verkauf des Nennwertes am Laufzeitende. bei fallenden Kursen ein. Kapitalverluste sind dadurch möglich. Vorzeitiger Verkauf möglich: Sie können den Kosten mindern den Ertrag (siehe Tabelle „Spesen Pfandbrief jederzeit zum aktuellen Marktwert und Gebühren“ auf Seite 4). Diese sind für die Kapi- verkaufen. talertragsteuer nicht abzugsfähig.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 10 Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG darauf folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch ISIN: AT000B049564 nicht verlängert oder verkürzt. §1 Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung §5 Laufzeit (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der Die Laufzeit beginnt am 2. Februar 2015 und endet mit Ablauf UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden „Pfandbriefe“ ge- des 1. Februar 2024. nannt) wird im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale von bis zu EUR 30.000.000,– mit Aufstockungsmöglichkeit §6 Tilgung begeben. Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 2. Februar 2024 zum Nomina- (2) Das Gesamtnominale der Reihe 135/2015–2024 ist in auf le. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der kein Geschäftstag Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100,– unterteilt. ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgenden Geschäftstag. Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und die Höhe des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Emission §7 Kündigung festgelegt. Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderbare UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlossen. Sammelurkunde (§ 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder §8 Verjährung einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des vom Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach Eintritt Bundesminister für Finanzen bestellten Treuhänders oder des- der Fälligkeit. sen Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver Stücke besteht nicht. §9 Hinterlegung bei Gericht Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht behobene §2 Haftung Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfandbriefe (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCredit haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Vermö- Bank Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der gen, namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun- Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus gen mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister einge- den Pfandbriefen gegen die UniCredit Bank Austria AG. tragenen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Sicherungs- geschäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie den dem § 10 Bekanntmachungen Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus welchen Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbriefgläubiger die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit bevorzugt zu befriedigen sind. Bank Austria AG (www.bankaustria.at) veröffentlicht. Einer (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhänder besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Pfand- wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschriebenen briefe bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit genügt und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. stets die Bekanntmachung nach den obigen Bestimmungen. Von diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche Verpflichtungen §3 Mündelsicherheit (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Veröffentlichung Die Pfandbriefe sind gemäß § 217 Ziff. 3 ABGB mündelsicher. bestimmter Informationen auf anderen Wegen, z. B. im Amts- blatt zur Wiener Zeitung, unberührt. §4 Verzinsung Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom § 11 Zahlungen Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalender- Die Zahlungen erfolgen in Euro. mäßig (ICMA) verzinst: Zinsperiode Prozentsatz § 12 Zahlstellen Kupontermin Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift der 2. 2. 2015–1. 2. 2016 0,375 % p. a. Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den Inhaber fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2016 der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle. 2. 2. 2016–1. 2. 2017 0,375 % p. a. fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2017 § 13 Steuerliche Hinweise 2. 2. 2017–1. 2. 2018 0,375 % p. a. Unbeschränkt Steuerpflichtige: fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2018 Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland 2. 2. 2018–1. 2. 2019 0,375 % p. a. unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (laufen- fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2019 de Zinserträge), Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen 2. 2. 2019–1. 2. 2020 0,375 % p. a. (Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung oder Abschichtung) fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2020 und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei in Österreich unbe- 2. 2. 2020–1. 2. 2021 0,500 % p. a. schränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2021 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für Einkünfte aus unver- 2. 2. 2021–1. 2. 2022 0,500 % p. a. brieften Derivaten besteht seitens der depotführenden bzw. fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2022 auszahlenden Stelle seit dem 1. Jänner 2013 ein Wahlrecht über 2. 2. 2022–1. 2. 2023 0,500 % p. a. einen Einbezug in das KESt-System. fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2023 Die Kapitalertragsteuer hat im privaten Bereich grundsätzlich 2. 2. 2023–1. 2. 2024 1,000 % p. a. Abgeltungscharakter hinsichtlich Einkommensteuer. Im betrieb- fällig und ausbezahlt am 2. 2. 2024 lichen Bereich von natürlichen Personen gilt die Steuerabgel-
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 10 tung nicht für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und das Abgabenänderungsgesetz 2011, auf das Budgetbegleitge- Einkünfte aus Derivaten. Bei der Ermittlung der Kapitalertrag- setz 2012, auf das Abgabenänderungsgesetz 2012 sowie auf steuerbemessungsgrundlage von realisierten Wertsteigerungen das Abgabenänderungsgesetz 2014. sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten etc.) anzusetzen. § 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ein Verlustausgleich 1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG i. d. F. Abgabenänderungs- Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Geschäft gesetz (AbgÄG) 2012 durch die depotführende Stelle durchge- abgeschlossen wurde. führt. (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Sofern die Einkünfte Betriebseinnahmen einer inländischen UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht. Kapitalgesellschaft darstellen, sind diese körperschaftsteuer- (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Bank Austria pflichtig; von der Verpflichtung, eine grundsätzlich anfallende AG können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Kapitalertragsteuer abzuziehen, kann abgesehen werden, wenn Hauptniederlassung der UniCredit Bank Austria AG erhoben sämtliche Voraussetzungen gemäß § 94 Z 5 EStG i. d .F. Budget- werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der UniCredit begleitgesetz (BBG) 2011 erfüllt sind, d. h. insbesondere, wenn Bank Austria AG gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei der Bank eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 lit. b EStG die UniCredit Bank Austria AG berechtigt ist, ihre Rechte auch i. d. F. BBG 2011 vorliegt. bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht Ist im Inland eine depotführende bzw. auszahlende Stelle nicht geltend zu machen. vorhanden, unterliegen die Einkünfte bei in Österreich unbe- Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher schränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG gege- Veranlagung einem besonderen Steuersatz von 25 %. Bei Ein- bene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann künften aus Kapitalvermögen kann ein Verlustausgleich nach erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Maßgabe des § 27 Abs. 8 EStG i. d. F. Budgetbegleitgesetz (BBG) Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche 2012 im Rahmen der Veranlagung durchgeführt werden. Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Beschränkt Steuerpflichtige: § 15 Rückkauf Natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufent- Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der ge- halt in Österreich sowie Körperschaften ohne Sitz und Ort der samten Laufzeit der Reihe 135/2015–2024 Pfandbriefe im Geschäftsleitung in Österreich (beide ohne Betriebsstätte in Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zu- Österreich) unterliegen mit den Erträgen/Gewinnen jedenfalls rückzukaufen. bis zum 31. 12. 2014 keiner österreichischen Kapitalertragsteu- er, wenn der depotführenden bzw. auszahlenden Stelle gegen- § 16 Börseneinführung über der entsprechende Nachweis der Ausländereigenschaft Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der rechtzeitig erbracht wird. Seit dem 1. 1. 2015 unterliegen inlän- Wiener Börse wird beantragt werden. dische Zinsen, welche an beschränkt Steuerpflichtige gezahlt werden, grundsätzlich einem KESt-Abzug i. H. v. 25 %. Es wird § 17 Begriffsbestimmungen darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Auslegung der neuen Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet: Rechtsvorschriften Unklarheiten bestehen. Diesbezügliche „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist. Klarstellungen vom österreichischen Bundesministerium für „TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Settle- Finanzen bleiben abzuwarten. Ausgenommen von der KESt- ment Express Transfer System 2)“ ist das Zahlungsverkehrssys- Pflicht sind jedenfalls natürliche Personen, die in einem anderen tem, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Zahlungen in Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in bestimmten Echtzeit zur Verfügung gestellt wird. Hier werden Zahlungen im abhängigen bzw. assoziierten Gebieten ansässig sind. Bei diesen Interbankenverkehr, Transaktionen der Zentralbanken sowie Personen unterliegen laufende Zinserträge und ein allenfalls andere Überweisungen unwiderruflich und ausschließlich in gegebener steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag aus diesen Euro durchgeführt, oder ein entsprechendes Nachfolgesystem. Wertpapieren gemäß der Richtlinie 2003/48/EC vom 3. Juni Quelle für „TARGET2“ ist die Homepage der Oesterreichischen 2003 einer EU-Quellenbesteuerung i. H. v. 35 %. Ein Abzug von Nationalbank. EU-Quellensteuer ist nicht vorzunehmen, wenn der Inhaber der „kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA)“ Wertpapiere eine von seinem Wohnsitzfinanzamt des Mitglied- (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer ist staates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt ausgestellte Bescheinigung gemäß § 10 EU-Quellensteuerge- (z. B. wenn jeweils der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszahlungs- setz rechtzeitig der depotführenden bzw. auszahlenden Bank tage und Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 30. 9. zu berech- vorlegt. Diese Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei nen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperiode geteilt Jahren ab Ausstellung. Eine Anrechnung der EU-Quellensteuer durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in der fiktiven auf die Steuer des Wohnsitzstaates ist bei Vorliegen von ent- vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und (B) der sprechenden innerstaatlichen Gesetzesbestimmungen möglich. Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezogene Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel sind das 2 Zinszah- Informationen und stellen keine institutionelle Steuerberatung lungstage); oder dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, sich Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die Ausfüh- der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für rungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage und be- eine Periode vom 1. 8. bis 28. 2. des Folgejahres zu berechnen kannten Verwaltungspraxis. sind), die Summe: Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbehör- (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in jene den oder höchstrichterliche Judikate können die oben darge- fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt (im stellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. verändern. Wir Beispiel die Tage vom 1. 8. bis 30. 9.), geteilt durch das Produkt verweisen ausdrücklich auf das Budgetbegleitgesetz 2011, auf aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 9 von 10 Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und (2) der Anzahl § 19 Sonstiges der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrechten das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis erlangen, eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage); und die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen (bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in die Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderungen der Rechtsla- nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom 1. 10. bis ge), werden diese Umstände innerhalb angemessener Zeit von 28. 2. des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1) der der UniCredit Bank Austria AG gemäß § 10 der Bedingungen Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperiode bekannt gegeben und diesen Emissionsbedingungen beigefügt. (im Beispiel vom 1. 10. bis 31. 3.) und (2) der Anzahl der Zins- festsetzungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr eintre- ten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage). § 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Z 3 KMG ausge- nommen. Wien, im Februar 2015
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 10 von 10 Bitte beachten Sie: Persönliche Beratung. Die vorliegenden Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen Kommen Sie zu einem Beratungsgespräch in keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produktemp- die Bank Austria. Wir informieren Sie gerne fehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses Stufen- über alle Details des neuen Stufenzins- zins-Pfandbriefes bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu Pfandbriefes. stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin, des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zum Stufenzins-Pfand- brief erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin, Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Marketingmitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 135/2015–2024 wird als Daueremission beworben und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 KMG ausgenommen. Filiale Rund 240 Standorte in ganz Österreich filialfinder.bankaustria.at SmartBanking Persönliche Beratung: Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr Telefon 24h ServiceLine: 05 05 05-25 oder *bank (= *2265) SmartBanking ServiceLine: 05 05 05-26999 Internet www.bankaustria.at Diese Marketingmitteilung wurde www.smartbanking.at von der UniCredit Bank Austria AG, 84122500 xM/09.14/SK/x E-Mail Schottengasse 6–8, 1010 Wien, info@unicreditgroup.at erstellt. smartbanking@unicreditgroup.at Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: Februar 2015
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