VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ...

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VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ...
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER
WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN

SSB Versicherungsmakler GmbH
An der Gronau 2 | 25479 Ellerau

Tel.: 04106 / 7685-0 | Fax: 04106 / 768520
info@SSBGmbH.de | http://www.ssbgmbh.de

Stand: 01/2020
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VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER
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Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die
man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und
doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb
der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermie-
tet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem
bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein,
um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von
Ferienimmobilien - egal ob Gebäude oder Einrichtung - deutlich
schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.

Wir können helfen.

            SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

                                                                     ERDBEBEN IN DER TÜRKEI

                                                                     Familie Yildirim hat ein Ferienhaus in der Türkei am schönen
                                                                     Schwarzen Meer. Im Sommerurlaub bemerkt die Familie eine
                                                                     nasse Wand. An einem der Wasserrohre war ein Haarriss
                                                                     entstanden und Wasser ausgetreten. Es entstehen Kosten für die
                                                                     Trocknung, Austausch des Rohrstücks sowie die abschließende
                                                                     Reparatur der Wand.

                                                                     VERGESSLICHE URLAUBER IN DÄNEMARK

                                                                     Herr Weber hat ein Ferienhaus in Dänemark, das er regelmäßig
                                                                     zweimal im Jahr selbst bewohnt. Die übrige Zeit des Jahres
                                                                     vermietet er es über ein Onlineportal. Einmal vergessen Mieter
                                                                     den Herd auszuschalten und gehen an den Strand. Durch die
                                                                     starke Hitzeentwicklung fangen die Oberschränke Feuer. Das
                                                                     Feuer findet schnell seinen Weg zum Reetdach des Hauses.
                                                                     Ab diesem Zeitpunkt sind die Bemühungen der Feuerwehr, das
                                                                     Haus noch zu retten, sinnlos. Haus und Inventar werden Raub
                                                                     der Flammen. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden,
                                                                     Herr Weber muss sich nicht damit auseinandersetzen, ob seine
                                                                     letzten Mieter über ausreichenden Haftpflichtschutz verfügen.

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                          EINBRUCH IN SPANIEN

                          Die Polizei vermutet, dass es Jugendliche waren, die in das
                          spanische Ferienhaus der Familie Gundermann eingebrochen
                          sind. Da man dort keine Wertsachen finden konnte, lies man der
                          Frustration freien Lauf und verwüstete das Haus, wobei Fenster
                          zerschlagen, Wände beschmiert und Möbel zerbrochen wurden.
                          Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden.

                          STURM IN HOLLAND

                          Das Ferienhaus der Kaisers liegt etwa 10 km nördlich von
                          Groningen. Im Garten stehen zwei Bäume, von denen einer Opfer
                          eines nächtlichen Sturms wird. Der Baum bricht und knickt ins
                          Haus. Dach und Außenmauer nehmen großen Schaden. Da Wind
                          und Wetter nun freie Bahn haben, wird auch ein Teil des Haus-
                          rats in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier übernimmt die Ferien-
                          hauspolice die Kosten der Reparaturen bzw. Neuanschaffungen.

                          FEUER IN FINNLAND

                          Herr Bösendorfer liebt Finnland. Da war es nur eine Frage der
                          Zeit, sich dort ein Ferienhaus zu kaufen. Seine Frau hatte nichts
                          dagegen. Am Bodominjärvi (Bodom-See) fand er dann auch ein
                          geeignetes Objekt in ruhiger Lage. Im Frühjahr ist es abends
                          noch nicht warm genug, so dass die Bösendorfers auf das ge-
                          mütliche Kaminfeuer nicht verzichten möchten. In einer Nacht
                          heizt sich der Schlot des Hauses so stark auf, dass der Dachstuhl
                          Feuer fängt. Durch Rauch und Hitze geweckt, können sich die
                          Eheleute retten. Am Haus entsteht erheblicher Sachschaden. Die
                          Beseitigung der Schäden (Reparaturen, Reinigung, etc.) wird von
                          der Ferienhauspolice übernommen.

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            WISSENSWERTES

                                                                   Zusätzlich versicherbar sind:
                                                                   • Elementarschäden
                                                                   • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

                                                                   Bitte beachten Sie, dass sich die unterschiedlichen Tarife am Markt
                                                                   extrem unterscheiden. Die Aufzählungen können daher ausschließlich
                                                                   beispielhaften Charakter haben.

                                                                   WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
                                                                   U.A. NICHT VERSICHERT?

                                                                   Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten
                                                                   Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende
                                                                   Ursachen nicht versichert:
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
                                                                   • Vorsatz
Empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus   • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
besitzt.                                                           • Krieg

                                                                   Auch bei den ausgeschlossenen Gefahren und Schäden kann es
WAS IST VERSICHERT?                                                teils massive Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen geben,
                                                                   weshalb wir auch hier auf den beispielhaften Charakter der
Je nach Anbieter und Tarif können                                  Aufzählung hinweisen möchten.
• Gebäudeversicherung
• Hausratversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.

Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig
ist, müssen wir gesondert prüfen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN
SIND VERSICHERBAR?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
• alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestand-
  teile Dritten schuldhaft zugefügt werden
• Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter

Gebäude- und Hausratversicherung:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel
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             WISSENSWERTES

                                                                                                          WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL
                                                                                                          GELEISTET?

                                                                                                          • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten
                                                                                                            Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.

                                                                                                          • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich An-
                                                                                                            spruch auf einen Zeitwert.

                                                                                                          • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang
                                                                                                            mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über
                                                                                                            die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Auf-
                                                                                                            räum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie
                                                                                                            Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein mög-
                                                                                                            licher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt,
WO GILT DIE VERSICHERUNG?                                                                                   soweit dies vereinbart wurde.

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag be-
nannten Gebäude und ggf. deren Einrichtung.                                                               WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN
                                                                                                          SIND ZU EMPFEHLEN?

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME                                                                     Auslandsreisekrankenversicherung
ERMITTELN?                                                                                                Bei Erkrankungen im Ausland greift über die verschiedenen Sozialver-
                                                                                                          sicherungsabkommen zwar grundsätzlich der Schutz der deutschen
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohnge-                                             gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings nur in dem Rahmen,
bäudes/Hausrats. Sie kann anhand eines Wertermittlungsbogens,                                             in dem Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Gesetzlich Ver-
eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt                                     sicherte laufen also schnell Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, die
werden. Aufgrund regionaler und nationaler Unterschiede hinsichtlich                                      nicht übernommen werden. Wer kennt schon die Abrechnungssätze
der Bauweise von Gebäuden und der Materialkosten, sollten Sie Ihre                                        im Ausland?
Versicherungssumme für Gebäude regelmäßig überprüfen.
                                                                                                          Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss (auch
                                                                                                          bei bereits beinhalteter Auslandsdeckung), da es auch hier zu Abwei-
                                                                                                          chungen zwischen maximalem Erstattungssatz und lokalem Abrech-
                                                                                                          nungssatz kommen kann. Weiterhin belasten Behandlungskosten, die
                                                                                                          über eine solche Auslandsreisekrankenversicherung getragen wer-
                                                                                                          den, nicht die Selbstbeteiligung Ihres Hauptvertrags.

Dieses Druckstück dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG noch der genannte Versicherungsmakler übernehmen eine Gewähr für die Vollständig-
keit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.
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Stand: 01/2020
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ... VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ... VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ... VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ... VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FERIENHÄUSER - WEIL SIE NICHT STÄNDIG VOR ORT SEIN KÖNNEN - SSB ...
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