Wussten Sie's: Selbst die Olympia-Elite scheitert an Schinznacher Betonqualität - Preisliste 2022 - Samuel Amsler AG
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INHALT / KONTAKTE Wir sind für Sie da Schinznacherin Elena Quirici Olympia-Teilnehmerin 2021 Beton Disposition & Materialbestellungen Telefon 056 463 66 40 Betonsorten nach Eigenschaften SN EN 206 – Preise 4 kieswerk@samuel-amsler.ch Betonsorten ohne Qualitätsangaben – Preise 6 Verkauf & Administration Öko-Beton – Preise 8 Nicole Stumm Telefon 056 463 66 48 Zusatzleistungen Beton – Preise 9 ns@samuel-amsler.ch Sand und Kies Sand und Kies – Preise 10 Betonelemente Materialannahme – Preise 11 ABlocks – Preise 15 Transport Geschäftsbedingungen Belieferung Ortschaften – Preise 12 Fahrzeuge und Zusatzleistungen – Preise 13 Allgemeine Lieferbedingungen 16 ÖFFNUNGSZEITEN 3. Januar bis 25. März 2022 Werk 7:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Materialabgabe Kies und Sand 7:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 16:45 Uhr Materialabgabe Beton 7:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr 28. März bis 23. September 2022 Werk 6:30 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Materialabgabe Kies und Sand 6:30 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 16:45 Uhr Materialabgabe Beton 6:30 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr 26. September bis 23. Dezember 2022 Werk 7:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Materialabgabe Kies und Sand 7:00 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 16:45 Uhr Materialabgabe Beton 7:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 16:30 Uhr Januar bis Dezember 14.04.2022 Donnerstag Tag vor Karfreitag ab 16:00 Uhr 15.04.2022 Freitag Karfreitag ganzer Tag 18.04.2022 Montag Ostermontag ganzer Tag 25.05.2022 Mittwoch Tag vor Auffahrt ab 16.00 Uhr 26.05.2022 Donnerstag Auffahrt ganzer Tag 27.05.2022 Freitag Auffahrtsbrücke ganzer Tag 06.06.2022 Montag Pfingstmontag ganzer Tag 24.12.2022 bis 02.01.2023 Freitag bis Montag Betriebsferien 2 3
BETONSORTEN NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206 – PREISE Expositionsklassengruppe D, E, F, G (Tiefbaubeton) Sorten-Nr. Festigkeitsklasse Grösstkorn max. w/z-Wert Konsistenz Anwendung Preis in CHF/m3 ab Werk D231-0 C25/30 32 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 222.50 D261-0 C25/30 16 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 231.50 Expositionsklassengruppe A E231-0 C25/30 32 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 224.50 A230-0 C25/30 32 0.65 C3/F4 Kranbeton 174.00 E261-0 C25/30 16 0.50 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 233.50 A230-4 C25/30 32 0.65 C3/F4 Kran-/Sichtbeton 184.50 F330-0 C30/37 32 0.45 C3/F4 Kranbeton 235.00 A231-0 C25/30 32 0.65 F4 Pumpbeton 180.00 F331-0 C30/37 32 0.45 C3/F4 Pumpbeton 238.50 A232-0 C25/30 32 0.65 F6 Fliessbeton/LVB 207.50 F361-0 C30/37 16 0.45 C3/F4 Kran-/Pumpbeton 247.50 A260-0 C25/30 16 0.65 C3/F4 Kranbeton 188.50 G330-0 C30/37 32 0.45 C3/F4 Kranbeton 236.50 A261-0 C25/30 16 0.65 F4 Pumpbeton 193.50 G331-0 C30/37 32 0.45 F4 Pumpbeton 239.50 Expositionsklassengruppe B G361-0 C30/37 16 0.45 F4 Kran-/Pumpbeton 248.50 B230-0 C25/30 32 0.60 C3/F4 Kranbeton 181.00 Expositionsklassengruppe H, I (Pfahlbeton) B230-4 C25/30 32 0.60 C3/F4 Kran-/Sichtbeton 191.50 H236-0 C25/30 32 0.50 F4 P1 im Trockenen 220.00 B230-6 C25/30 32 0.55 C3/F4 Weisse Wanne Kranbeton 192.50 H266-0 C25/30 16 0.50 F4 P1 im Trockenen 230.00 B231-0 C25/30 32 0.60 F4 Pumpbeton 187.00 I237-0 C25/30 32 0.50 F5 P2 unter Wasser 235.00 B260-0 C25/30 16 0.60 C3/F4 Kranbeton 195.50 I267-0 C25/30 16 0.50 F5 P2 unter Wasser 248.00 B261-0 C25/30 16 0.60 F4 Pumpbeton 200.50 B260-4 C25/30 16 0.60 C3/F4 Kran-/Sichtbeton 205.50 Expositionsklasse XA Falls der Beton einer chemisch aggressiven Umgebung (z.B. sulfathaltiges Grundwasser, Kanalisation, Kläranlagen etc.) ausgesetzt ist, Expositionsklassengruppe C wird die Betonzusammensetzung entsprechend angepasst. Auf Anfrage können diese Betonsorten der Klasse XA geliefert werden C330-0 C30/37 32 0.50 C3/F4 Kranbeton 194.50 (siehe SN EN 206, Tabelle NA.10). Sorten und Preise auf Anfrage. Hinweis: Vorversuche mit entsprechender Vorlaufzeit könnten notwendig sein. C331-0 C30/37 32 0.50 F4 Pumpbeton 198.00 AAR-Beständigkeit C333-0 C30/37 32 0.50 C3/F4 Mono-/Kranbeton 196.00 Falls AAR-Beständigkeit als zusätzliche Anforderung an den Beton gefordert ist, liefern wir Ihnen auf Anfrage AAR-beständigen Beton. Die AAR-Beständigkeit dieser Betonsorten ist mit der Beton-Performance-Prüfung gemäss Merkblatt SIA 2042 nachgewiesen. C334-0 C30/37 32 0.50 F4 Mono-/Pumpbeton 199.00 C431-0 C35/45 32 0.50 F4 Pumpbeton 210.00 Beton mit anderem Grösstkorn, Spezialzementen oder für spezielle Anwendungen als Beton nach Zusam- Preis auf Anfrage C360-0 C30/37 16 0.50 C3/F4 Kranbeton 209.50 mensetzung nach Norm SN EN 206 C361-0 C30/37 16 0.50 F4 Pumpbeton 214.50 Sämtliche Betonsorten unseres Sortiments erfüllen die Anforderungen der Chloridgehaltsklasse CI 0.10 C361-5 C30/37 16 0.50 F4/F5 Pumpbeton Ø > 65 mm 227.50 C364-0 C30/37 16 0.50 F4 Mono-/Pumpbeton 214.50 C365-0 C30/37 16 0.50 F6 Selbstverdichtend/SVB 257.50 C461-0 C35/45 16 0.50 F4 Pumpbeton 220.00 Monobeton Bei Aussentemperaturen unter +5 °C oder über +30 °C sind nebst den zusätzlichen Massnahmen beim Betonieren im Winter bzw. Sommer weitere Vorkehrungen bezüglich des Abbindeverhaltens zu treffen. Selbstverdichtender Beton (SVB) Der Schalungsdruck ist gegenüber vibriertem Beton erhöht, weshalb eine sorgfältige Schalungsdimensionierung erforderlich ist. Die hohe Fliessfähigkeit kann zum Aufschwimmen von Einlageteilen und Abschalungen führen. Auf die Dichtigkeit der Schalung muss geachtet werden. Unterbrüche beim Betonieren sind zu vermeiden. Freie Fallhöhen sollten vermieden werden, da sich der SVB sonst entmischen kann. Bei tiefen Temperaturen verlängert sich die Ausschalfrist. Der Nachbehandlung ist beim Einsatz von SVB ein beson- deres Augenmerk zu schenken. Sichtbeton Für Sichtbetonflächen sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Die Einflussfaktoren für ein optimales Resultat sind u.a. geeigneter Schalungstyp, Art und Auftrag des Trennmittels, Betonverarbeitung (Einbau, Verdichtung, Ausschalfristen), Witterung (Niederschlag, Temperatur, Wind), Nachbehandlung und sonstige Schutzmassnahmen. 4
BETONSORTEN OHNE QUALITÄTSANGABEN – PREISE Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Bindemittelgehalt kg/m3 Konsistenz Preis in CHF/m3 ab Werk Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Bindemittelgehalt kg/m3 Konsistenz Preis in CHF/m3 ab Werk Splittbeton 6–11 mm Überzug 0–4 mm 596 Splittbeton 6–11 mm 200 C0 160.50 600 Überzug 0–4 mm 300 C0 179.50 601 Überzug 0–4 mm 350 C0 190.00 Rundkornbeton 4–8 mm 602 Überzug 0–4 mm 400 C0 199.00 598 Rundkornbeton 4–8 mm 200 C0 165.50 603 Überzug 0–4 mm 450 C0 209.50 Sickerbeton 4–8 mm 604 Überzug 0–4 mm 500 C0 220.50 599 Sickerbeton 4–8 mm 300 C0 184.00 Überzug 0–8 mm Sickerbeton 8–16 mm 610 Überzug 0–8 mm 300 C0 178.50 655 Sickerbeton 8–16 mm 150 C0 136.00 611 Überzug 0–8 mm 350 C0 189.00 656 Sickerbeton 8–16 mm 200 C0 145.50 612 Überzug 0–8 mm 400 C0 198.00 Sickerbeton 16–32 mm 613 Überzug 0–8 mm 450 C0 208.50 650 Sickerbeton 16–32 mm 100 C0 128.00 614 Überzug 0–8 mm 500 C0 219.50 651 Sickerbeton 16–32 mm 150 C0 136.00 Pumpbeton 0–8 mm 652 Sickerbeton 16–32 mm 200 C0 149.50 616 Pumpbeton 0–8 mm 350 C3 207.00 Sickerbeton 32–45 mm 617 Pumpbeton 0–8 mm 400 C3 218.00 660 Sickerbeton 32–45 mm 100 C0 125.00 Beton 0–16 mm 661 Sickerbeton 32–45 mm 150 C0 133.00 620 Magerbeton 0–16 mm 150 C1 141.00 662 Sickerbeton 32–45 mm 200 C0 145.50 621 Magerbeton 0–16 mm 200 C1 154.50 Trocken-Spritzbeton 623 Beton 0–16 mm 250 C1 168.50 SC2T Trocken-Spritzbeton 8 mm 300 – 185.00 628 Beton 0–16 mm 300 C1 176.50 SC3T Trocken-Spritzbeton 8 mm 350 – 195.00 Beton 0–32 mm Nass-Spritzbeton 630 Magerbeton 0–32 mm 100 C1 131.00 SC2N Nass-Spritzbeton 8 mm 400 – 210.00 631 Magerbeton 0–32 mm 150 C1 138.00 SC3N Nass-Spritzbeton 8 mm 450 – 220.00 632 Magerbeton 0–32 mm 200 C1 150.50 634 Beton 0–32 mm 250 C3 160.50 Die Trocken- und Nass-Spritzbetone basieren auf Richtrezepten, mit denen verschiedene Spritzbetonklassen erreicht werden können. Mit zugehörigen Expositions- und Druckfestigkeitsklassen, gemäss Norm SIA 198, Tab. 2. Ein allfälliger Nachweis der Eigenschaften Kanalfüllbeton (z.B. Druckfestigkeit) erfolgt am gespritzten Bauteil und ist durch den Unternehmer zu erbringen. Füllbeton Eignet sich für Grabenauffüllungen, Auffüllun- Die geforderten Eigenschaften bei der Übergabe der Grundmischung (Trocken- oder Nassgemisch), wie z.B. Zementgehalt oder Kon- 800 gen stillgelegter Werkleitungen, Kanalisatio- 0–8 mm 200 fliessfähig 171.50 sistenz, müssen vorgängig vom Unternehmer definiert werden. nen und für das Füllen schwer zugänglicher Hohlräume. Beim Trockenspritzbeton erhöht sich nach der Applikation der effektive Zementgehalt pro m3 durch Verdichtung und Rückprall. Wussten Sie’s: Wir beraten Sie auch persönlich. Telefon 056 463 66 40 6 7
ÖKO-BETON – PREISE ZUSATZLEISTUNGEN – PREISE Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Bindemittelgehalt kg/m3 Konsistenz Preis in CHF/m3 ab Werk Was Preise in CHF Öko-Beton 0–16 mm Betonzusatzmittel 680 Öko-Beton 0–16 mm 150 C0 134.00 Fliessmittel 7.50/kg 681 Öko-Beton 0–16 mm 200 C0 147.50 Verzögerer 6.50/kg 682 Öko-Beton 0–16 mm 250 C0 158.50 Frostschutz 5.50/kg 683 Öko-Beton 0–16 mm 300 C0 170.50 Bindemittel Üblicherweise wird Portlandkalksteinzement Cem II/A-LL 42.5 N eingesetzt; ein Zementwechsel hat einen Öko-Beton 0–32 mm Preisaufschlag zur Folge, welchen wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt geben. 665 Öko-Beton 0–32 mm 100 C0 123.00 Zusatzstoffe 666 Öko-Beton 0–32 mm 150 C0 131.00 Hydrolith 0.35/kg 667 Öko-Beton 0–32 mm 200 C0 143.50 Flugasche 0.35/kg 668 Öko-Beton 0–32 mm 250 C0 150.50 Stahlfasern auf Anfrage Kunststofffasern auf Anfrage Farbstoffe auf Anfrage Kleinmengenzuschlag für alle Produktionen, Lieferungen und Materialannahmen < 0.5m3 12.00 für zugeladene Schmiermischungen und Mörtelvorlagen < 0.5m 3 12.00 Zuschläge für industrielle Betriebe und Private 20.00/m3 Samstagszuschlag 17.00/m3 Winterzuschlag vom 1. Dezember bis Ende Februar 6.00/m3 Rücknahme und Entsorgung von Restbeton 50.00/m3 Behördliche Bewilligungen auf Anfrage Materiallieferungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit Grundpauschale in CHF pro Einsatz zusätzliche Kosten in CHF Nachteinsatz Montag bis Freitag von 20.00 bis 6.00 Uhr 300.00 110.00/Std. Transport 25% Samstagseinsatz Samstag von 11.00 bis 17.00 Uhr 450.00 110.00/Std. Transport 25% Sonntagseinsatz Samstag von 17.00 bis Montag 6.00 Uhr 600.00 160.00/Std. Transport 35% 8 9
SAND UND KIES – PREISE MATERIALANNAHME – PREISE Sorten-Nr. Bezeichnung Korngrösse Preis in CHF/m3 ab Werk Bezeichnung Preise in CHF Aushubmaterial, Deponiemöglichkeit auf Anfrage 26.00/m3 Sandmaterial Zuschlag nasses Aushubmaterial oder nasse Witterung 6.00/m3 126 Spielsand 0–4 mm 51.50 138 * Sand gewaschen 0–1 mm 47.50 Betonabbruch unarmiert < 100 x 70 x 35 cm 21.00/m3 128 ** Sand gewaschen 0–4 mm 69.50 Betonabbruch armiert < 100 x 70 x 35 cm 36.00/m3 129 Sand gewaschen 0–8 mm 69.50 131 Brechsand 0–3 mm 74.50 Annahmebedingungen für Aushubmaterial 132 Brechsand 0–4 mm 73.50 Es wird nur deklarierter Aushub gemäss VVEA aus Baugruben, frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen, angenommen. Das 135 Mauersand 0–4 mm 73.00 Material wird stichprobenartig chemisch analysiert. Entspricht das angelieferte Material nicht den nachstehenden Bedingungen, wird die Annahme verweigert. Bereits gekipptes Material muss durch den Anlieferer wieder abgeholt und in einer geeigneten Deponie entsorgt werden oder es wird durch das Werkspersonal auf Kosten des Anlieferers weggebracht. Runde Komponenten 116 ** Rundkies 4–8 mm 65.50 Die Materialbeprobung sowie die Umtriebe werden dem Anlieferer verrechnet. Bei Schlechtwetter ist mit Schliessung der Deponie zu rechnen. Aushubdeklarationsformulare können auf unserer Webseite www.samuel-amsler-ag.ch heruntergeladen werden. 117 ** Rundkies 8–16 mm 56.00 118 ** Rundkies 16–32 mm 49.50 Anlieferungen müssen am Vortag bis 16.00 Uhr mit Deklaration auf unserer Dispo (Tel. 056 463 66 40) angemeldet werden. Ohne Anmeldung wird kein Material entgegen genommen. 119 Rundkies 32–50 mm 46.50 123 Geröll ≥ 16–50 mm 38.50 125 Bollensteine > 120 mm 49.50 Mischkies 114 Leitungskies 0–16 mm 50.50 105 Leitungskies 0–32 mm 46.00 111 Betonkies 0–16 mm 63.50 108 Betonkies 0–32 mm 59.00 Gebrochene Komponenten 141 Splitt 3–6 mm 72.50 142 Splitt 6–11 mm 70.50 143 Splitt 11–16 mm 68.00 163 Mergel Egerkingen 0–25 mm 81.50 Diverses 152 ungebundenes Gemisch 0/22 45.50 153 ungebundenes Gemisch 0/45 40.50 154 Wandkies 1. Klasse 0–63 mm 33.00 156 Wandkies 1. Klasse unsortiert 24.00 165 RC-Kiesgemisch B 0/22 32.50 166 RC-Kiesgemisch B 0/45 24.00 175 Humus 33.50 * Eignet sich besonders gut für Spiel- und Leitungssand. Nur verfügbar solange Vorrat. ** Nach SN EN 12620. Zertifizierte Gesteinskörnung für die Herstellung von Beton nach SN EN 206. Unser Rohmaterial für die Herstellung von Gesteinskörnungen für Beton stammt aus dem Niederterrassenschotter des unteren Aaretals. Deklaration und Haftung Vor dem Abkippen ist das Deponiegut beim Werkspersonal zu deklarieren. Die Weisungen des aufsichtführenden Personals sind zu befolgen. Für Schä- den haftet der Anlieferer. 10 11
BELIEFERUNG ORTSCHAFTEN – PREISE FAHRZEUGE UND ZUSATZLEISTUNGEN – PREISE Ortschaft Beton* Kies & Sand* Ortschaft Beton* Kies & Sand* Fahrzeuge Preise in CHF A M Kipper Aarau 34.00 24.00 Mägenwil 31.00 22.00 4-Achs Kipper 160.00/Std. Aarau – Rohr 33.00 23.00 Mönthal 37.00 27.00 Au Auenstein/Veltheim 23.00 16.00 Möriken 25.00 18.00 5-Achs Kipper 180.00/Std. Auenstein 24.00 17.00 Mülligen 31.00 22.00 Silowagen B N 4-Achs Silowagen 170.00/Std. Biberstein 31.00 22.00 Niederlenz 27.00 19.00 Birmenstorf 33.00 23.00 R Fahrmischer Birr 25.00 18.00 Remigen 30.00 21.00 4-Achs Fahrmischer 170.00/Std. Birrhard 31.00 22.00 Riniken 25.00 18.00 5-Achs Fahrmischer 190.00/Std. Bözberg – Gallenkirch 30.00 21.00 Rüfenach 30.00 21.00 Bözberg – Hafen 25.00 18.00 Rüfenach – Hinterrein 31.00 22.00 4-Achs Fahrmischer/Band 246.00/Std. Bözberg – Linn 30.00 22.00 Rüfenach – Vorderrein 30.00 21.00 Förderbandablad (16 m ) 1 26.50/m3 Bözberg – Oberbözberg 31.00 22.00 Rupperswil 27.00 19.00 Kran Bözberg – Stalden 29.00 20.00 S Bözberg – Unterbözberg 27.00 19.00 Schinznach – Schinznach-Dorf 23.00 15.00 Kranlastwagen 15 mto 180.00/Std. Bözberg – Ursprung 27.00 19.00 Schinznach – Oberflachs 23.00 15.00 Kranlastwagen 36 mto 200.00/Std. Bözen 33.00 23.00 Siggenthal Station 32.00 22.00 Kranlastwagen 65 mto 270.00/Std. Brugg 26.00 18.00 T Kranlastwagen 135 mto 305.00/Std. Brugg – Lauffohr 28.00 20.00 Thalheim 26.00 19.00 Brugg – Schinznach-Bad 23.00 15.00 Thalheim – Höfe 30.00 22.00 Big Bag Brugg – Umiken 23.00 15.00 Turgi 31.00 22.00 Big Bag abfüllen mit Sand, Kies oder Beton 45.00/Sack Brunegg 29.00 20.00 U Depotpauschale für Big Bag 60.00 Buchs 33.00 23.00 Ueken 39.00 27.00 D Untersiggenthal 33.00 23.00 Densbüren 35.00 25.00 V Densbüren-Asp 34.00 24.00 Veltheim 23.00 15.00 E Villigen 34.00 24.00 Mindestransportpreise Effingen 30.00 22.00 Villigen – Stilli 30.00 22.00 Als Mindesttransportpreise werden pro Fuhre die jeweiligen Ansätze berechnet: Beton 7 m3 und Kies & Sand 10 m3 Elfingen 34.00 24.00 Villnachern 23.00 15.00 G W Transportbedingungen Gebenstorf 29.00 20.00 Wildegg 26.00 17.00 Die Wahl des Transportmittels ist ausschliesslich Sache des Lieferwerks. Frost- und frosttau- Gebenstorf – Vogelsang 28.00 19.00 Windisch 27.00 19.00 salzbeständiger Beton wird ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. H Z Habsburg 24.00 17.00 Zeihen 34.00 24.00 Warte-/Abladezeit Hausen 26.00 19.00 Zeihen – Oberzeihen 38.00 27.00 Im Transportpreis ist eine maximale Ablade- und Wartezeit auf der Baustelle inbegriffen: Herznach 37.00 26.00 Beton 3 Min./m3 und Kies & Sand 2 Min./m3 Holderbank 25.00 16.00 Für kürzere Abladezeiten kann kein Guthaben abgeleitet werden. Durch den Besteller ver- Hornussen 35.00 25.00 ursachte Warte- und längere Abladezeiten werden folgendermassen in Rechnung gestellt: K Pro Min. CHF 3.00 Küttigen 35.00 25.00 Küttigen Rombach 37.00 26.00 Preisanpassungen an die Transportpreisentwicklung vorbehalten. L Lenzburg 28.00 20.00 Lupfig 25.00 18.00 Lupfig – Scherz 23.00 15.00 *Alle Preise in CHF/m3 ab Werk inkl. LSVA 12 13
ABLOCKS – PREISE 2021/22 Hauptsponsor von Karateka Elena Quirici ABlocks sind universell einsetzbare Betonsteine von Samuel Amsler AG zum Stapeln und eignen sich für einfache Trockenmauern, Abtrennsysteme sowie temporäre Einsätze. Da die Steine beim Versetzen weder geklebt noch vermörtelt werden, sind sie vielseitig wieder verwendbar. Das ABlock-System kann demzufolge beliebig ab-, um- und wieder aufgebaut werden. Der massive Baustein eignet sich speziell für: • Flächen- und Wegbegrenzungen (z.B. Parkplätze, Bauhöfe, Gärten) • Böschungsbefestigungen • Hochwasserschutz • Schüttlagerungen • Futtermittellagerungen • Stützwände • Hangabfangungen und zeichnet sich aus durch: • keine Vorarbeiten nötig – tragfähiger, ebener Untergrund genügt • Dauerhafter Allrounder • Einmalige Anschaffung, Wiederverwendung ohne Wertverlust • Stabil dank hohem Eigengewicht Typ Aussenmass L x B x H Volumen Gewicht Preis in CHF Typ 1 160 x 80 x 80 cm 1,024m3 +/- 2‘400kg 220.00 Typ 2 120 x 80 x 80 cm 0,768m3 +/- 1’800 kg 180.00 Typ 3 80 x 80 x 80 cm 0,512m 3 +/- 1‘200kg 140.00 Typ 4 40 x 80 x 80 cm 0,256m 3 +/- 600kg 105.00 14 15
ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN Allgemeine Lieferbedingungen Beton Allgemeine Lieferbedingungen Gesteinskörnungen Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nach- 3. Zusätze die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach de- 1. Gewährleistung und Haftung stehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl ren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Men- Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Liefer- von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Wer- hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine ge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie den bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller ver- sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. langt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garan- einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Be- Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste tiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg tonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden über- Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des er- dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wacht und zertifziert, soweit in der Norm gefordert. härteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen ge- zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, mäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, Norm SIA 262/1 und SN EN 206 aufgeführten Prüfnormen. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Ma- erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls terial beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnach- Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Be- sind sie vom Besteller zu tragen. lass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte 1. Preislisten und Offerten tonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Verein- Zweck nicht verwendbar ist. barungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer, Staats- 7. Zahlungsbedingungen und Gemeindeverwaltungen und Gartenbauunternehmer. Die darin 4. Lieferung Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfäl- z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Ab- Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwen- bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie wer- ligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. machungen vorbehalten, 30 Tage netto. dung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes den erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offer- Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zu- Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzes- das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt ten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate lieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies sivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunter- zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten brüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Bean- ohne MwSt. Die m3-Preise beziehen sich auf 1m3 verarbeiteten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für standungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über Beton. allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, all- Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintra- wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende fällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk so- gung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im fort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verur- Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb sachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand 2. Mengen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Bau- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Bau- Für Schüttdichte (t/m3) und Liefermenge (t) sind die Messungen im stelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für 5. Garantie stelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umge- Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m3 aufgrund der neu- hende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit und Qualität. zuständig. tral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtig- für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. keit. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfung- Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann en gemäss SIA 262/1 und SN EN 206 des Betons und der daraus durch ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Wit- das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Beton- 3. Lademenge terungsverhältnissen, wie z.B. Bergregionen, kann in der Preisliste werks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der ge- eine andere Zeitspanne festgelegt werden. Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Ver- setzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure Wussten Sie’s: einbarung garantiert. die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk – recht- Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das zeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt – be- anstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material Wir drucken das 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische An- beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an gaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SN EN 206), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vo- Kleingeschriebene nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. rausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und fer- ner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung über- klein, weil es auch 5. Termine Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften nehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. gross geschrieben Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet niemand gross verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK- nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. Betonsorte anzugeben. 6. Mängelrüge Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob: interessiert. Gross 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zu- a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzu- sammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die kor- rekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist sind dafür unsere bringen. der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vor- Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons Dienstleistungen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Un- zusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche not- auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das tersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden wendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftrag- Auftraggeber zu übernehmen. dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, gebers. 16 17
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