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PKF ISSING FAULHABER WOZAR ALTENBECK GMBH & CO. KG Nachrichten TOP-Thema: Abgabefrist 31.8.2020 für grenzüber- schreitende Steuergestaltungen gem. DAC6 08 | 20
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Jochen Reichert Auch die August-Ausgabe wird von verschiedenen Die Rubrik Recht wird mit der Neuordnung von Werk- Themen in Zusammenhang mit Corona geprägt. Der und Subunternehmerverträgen eröffnet. Durch die Schwerpunkt liegt dabei auf rechtlichen Fragestellungen. COVID-19-Ausbrüche in der Fleischindustrie sind diese Zunächst geht es aber in der Rubrik Steuern im Top-The- oft fragwürdigen Verträge in den Fokus der Öffentlich- ma wieder einmal um die sog. DAC6-Richtlinie. Nur die keit gelangt und veranlassen den Gesetzgeber zu Än- Bundesregierung und Finnland haben von der EU-Option, derungen. Anschließend thematisieren wir den Schutz die Meldefristen Corona-bedingt zu verschieben, keinen von Daten, die Corona-bedingt im Zuge von Hygiene- Gebrauch gemacht. Daher sind grenzüberschreitende maßnahmen insbesondere in der Gastronomie erhoben Gestaltungen seit Ende Juni 2018 spätestens bis Ende werden: Auch hierbei hat die Datenerhebung diskret zu August zu melden. Wir haben für Sie die wichtigsten erfolgen und die Datenvernichtung muss systematisch Eckpunkte einschließlich der Merkmale zusammenge- sichergestellt sein. Im dritten Beitrag geht es darum, ob fasst, nach denen eine Meldung zu erfolgen hat. und unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsunter- brechungsversicherung greift, wenn der Geschäftsbe- Im zweiten Beitrag gehen wir ausführlich auf die Möglich- trieb aufgrund Corona unterbrochen wurde. Dabei ist vor keiten ein, wie ein voraussichtlicher Verlust 2020 auf- allem wichtig, ob die (nicht) versicherten Fälle dynamisch grund von Corona-Sonderregelungen schon jetzt für eine oder abschließend vereinbart wurden. Verbesserung der Liquidität genutzt werden kann. An- Die Corona-veranlasste Foto-Reihe zwecks Inspiration von schließend stellen wir Erläuterungen der Finanzverwaltung Urlaubszielen in Deutschland setzen wir mit Impressionen zu den Sonderabschreibungen nach § 7b EStG auf die aus den Regionen Westfalen und Niedersachsen fort. Anschaffungs- und Herstellungskosten von gefördertem Wohnraum dar. Erfreuliches bringt der letzte Beitrag in der Eine informative Lektüre wünscht Ihnen Rubrik Steuern: Die Finanzverwaltung übernimmt nach langem Zögern die geänderte BFH-Rechtsprechung, wo- nach für einen Vorsteuerabzug unter der Rechnungsad- resse keine operative Tätigkeit stattfinden muss, sondern Ihr Jochen Reichert eine postalische Erreichbarkeit ausreichen kann. Wirtschaftsprüfer · Steuerberater 2
TOP-Thema Windmühlen bei Papenburg (Emsland) Abgabefrist 31.8.2020 für grenzüberschreitende Steuer- Inhalt gestaltungen gem. DAC6 Steuern Achtung: Abgabefrist 31.8.2020 für grenzüber- Corona-bedingte Betriebsschließung als schreitende Steuergestaltungen gem. DAC6 .............. 4 Versicherungsfall? ........................................................ 12 Erweiterter Umfang des Verlustrücktrags nach Kurz Notiert 2019 ........................................................................... 6 Lock-down: Neue Gutscheinregelung für abgesagte Neue Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau ...... 7 Veranstaltungen ........................................................... 14 Rechnungsadresse: Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers ausreichend ............................ 8 Tarifgebundene Arbeitgeber: BAG setzt neue Maßstäbe bei Neuabschluss von Arbeitsverträgen ....................... 14 Recht Vergütung deutscher Umsatzsteuer für 2019: Werk-/Subunternehmerverträge im Fokus der Politik .. 9 Ablauffrist beachten ..................................................... 15 Datenschutzkonforme Dokumentation der Kunden- Haftung der Deutschen Post für verspätete daten während Corona .............................................. 11 Zustellungen ................................................................. 15 3
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 STEUERN WP/StB Daniel Scheffbuch Achtung: Abgabefrist 31.8.2020 für grenzüber- schreitende Steuergestaltungen gem. DAC6 Seit dem 1.7.2020 sind Unternehmen und deren Bera- steuerlicher Bedeutung geändert wird: Für den Nut- ter auf der Grundlage einer EU-Richtlinie („Directive zer wird eine Struktur, ein Prozess oder eine Situ- on Administrative Cooperation – DAC 6“) verpflichtet, ation bewusst herbeigeführt, wodurch sich eine grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzei- steuerrechtliche Bedeutung ergibt, die ansonsten gen. Das bedeutet, dass alle Altgestaltungen (ab dem nicht eingetreten wäre. 25.6.2018 bis zum 30.6.2020) schon bis zum 31.8.2020 anzuzeigen sind. Seit dem 1.7.2020 neu auf den Weg » Wer ist an der Steuergestaltung beteiligt? In Betracht gebrachte Gestaltungen sind grundsätzlich innerhalb kommen Nutzer, Beteiligte und sog. Intermediäre von 30 Tagen anzuzeigen. (i.d.R. Berater). 1. Folgen bei Verletzung der Mitteilungspflichten » Liegt ein grenzüberschreitender Bezug vor? Voraus- setzung ist, dass ein EU-Mitgliedstaat und zumindest Zwar war den Mitgliedstaaten vom EU-Rat die Möglich- ein weiterer EU-Staat oder Drittstaat involviert sind. keit eingeräumt worden, die für die Mitteilungen vorgese- Dabei muss deutsches Steueraufkommen nicht be- henen Fristen um sechs Monate zu verschieben. Jedoch troffen sein. Maßgeblich ist, ob der Intermediär oder hat Deutschland von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch der Nutzer einen Inlandsbezug hat. gemacht. Deshalb ist hier für Neu-Fälle schon jetzt zu beachten, dass eine Verletzung der Mitteilungspflicht mit » Ist ein sog. Kennzeichen (Merkmal) i.S. von § 138d einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO erfüllt (vgl. dazu die Abb. 1)? kann. Die Verletzung der Meldefrist für Alt-Fälle ist zwar in Deutschland nicht bußgeldbewehrt, kann aber bei der • Falls ein bedingtes Kennzeichen gem. § 138e entsprechenden Mitteilungspflicht in anderen EU-Staaten Abs. 1 AO vorliegt: Meldung, wenn steuerlicher Bußgelder auslösen. Vorteil gegeben ist. Hinweis: Die Bußgeldrahmen in anderen EU-Staaten sind • Falls unbedingtes Kennzeichen gem. § 138e Abs. z.T. deutlich höher und können siebenstellige Beträge 2 AO vorliegt: Meldung ohne Weiteres. erreichen (z.B. Polen). Weitere Angaben hierzu sind einem unveröffentlichten 2. Voraussetzungen für mitteilungspflichtige Gestal- BMF-Schreiben vom 15.6.2020 zu entnehmen. Als tungen Anlage zu diesem Schreiben ist eine sog. „Weiße Liste“ beigefügt, die im zuvor veröffentlichten BMF-Schrei- Die Prüfung, ob es sich bei Transaktionen um grenzüber- ben vom 2.3.2020 noch nicht enthalten war. Auf dieser schreitende Gestaltungen handelt, lässt sich vereinfa- Weißen Liste sind Fallgruppen genannt, die von einer chend dargestellt in Beantwortung der folgenden Fragen Mitteilungspflicht ausgenommen sind. Beispiele sind vornehmen: die Ausübung von Wahlrechten oder die Errichtung einer ertragsteuerlichen Organschaft. Es fällt auf, dass » Ist eine Steuer betroffen, auf die das EU-Amtshilfe- die Liste mit den insgesamt 16 Punkten kaum einen gesetz (EUAHiG) Anwendung findet? Im Wesentli- internationalen Anknüpfungspunkt hat, sondern über- chen sind das die ESt, KSt, GewSt, GrESt und die wiegend den Bereich der persönlichen Einkommen- ErbSt. oder Erbschaftsteuer betrifft. Somit hilft diese Liste nicht viel weiter, so dass im Ergebnis die obige Prüfung » Liegt eine Steuergestaltung vor? Das ist der Fall, zu durchlaufen ist, ob ein Merkmal gem. § 138d AO wenn reales oder rechtliches Geschehen aufgrund erfüllt ist. 4
Empfehlung Hinweis: Die Prüfung, ob ein solches Merkmal vor- liegt, und die Durchführung des sog. „Main Benefit Test“ bei bedingten Kennzeichen können im Einzelfall sehr aufwändig sein. Sofern tatsächlich eine grenz- Sofern Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem überschreitende Gestaltung vorliegt, hat die Mittei- Unternehmen seit dem 25.8.2018 eine grenz- lung elektronisch in einem amtlich vorgeschriebenen überschreitende Gestaltung stattgefunden haben Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern könnte und insoweit der Meldeprozess noch nicht (BZSt) unter Verwendung des BZSt-Online-Portal gestartet wurde, setzen Sie sich bitte kurzfristig (BOP) zu erfolgen. mit Ihrem PKF-Berater in Verbindung. Abb. 1: DAC6-Kennzeichen gem. § 138d - § 138k AO A. Allgemeine B. Spezifische C.1 Spezifische C.2 Spezifische D. Spezifische E. Spezifische Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen Kennzeichen i.V.m. grenzüber- i.V.m. grenzüber- Finanzkonten Verrechnungs- schreitenden schreitenden preise Transaktionen Transaktionen § 138e Abs. 1 § 138e Abs. 1 § 138e Abs. 1 § 138e Abs. 2 § 138e Abs. 2 § 138e Abs. 2 Nr. 1 a), b), Nr. Nr. 3 a)-c) AO Nr. 3 d)-e) AO Nr. 1 a)-c) AO Nr. 2 a)-f), Nr. 3 Nr. 4 a)-c) AO 2 AO a)-b) AO Gestaltung mit Gestaltung mit Grenzüberschrei- Grenzüberschrei- Gestaltung unter Gestaltung unter qualifizierter gezieltem Erwerb tende Zah- tende Zah- Aushöhlung des Ausnutzung Vertraulichkeits- einer Verlust-ge- lung zwischen lung zwischen automatischen unilateraler klausel betr. sellschaft ver-bundenen ver-bundenen Informations- Safe-Harbor-Re- Steuervorteil Unternehmen, Unternehmen, aus-tausches geln bei denen… bei denen… über Finanzkon- ten Gestaltung mit Gestaltung zur • der Empfänger • der Empfänger in Gestaltung mit Gestaltung mit qualifizierter Umwandlung einem KSt-Satz keinem Steuer- rechtlich oder Übertragung von 0% oder nahe hoheitsgebiet Erfolgshonorar- von Einkünften in wirtschaftlich von schwer zu 0% besteuert wird ansässig ist vereinbarung nicht oder nied- intransparenten bewertenden betr. Steuervorteil rig besteuerte • die Zahlung beim • der Empfänger in Eigentumsketten immateriellen WG Empfänger voll- einem Hoheits- Einkünfte ständig von der gebiet aus der Steuer befreit ist EU/OECD-Liste Übertragung Gestaltung mit Gestaltung nicht kooperativer von Funktionen/ • die Zahlung beim Staaten ansässig Standard- mit zirkulären Empfänger einem Risiken und/ dokumentation/ Transaktionen ist (sog. „Blacklist“) präferenziellen oder WG mit -struktur („Round-Trip“) Steuerregime EBIT-Rückgang unterliegt Gestaltungen, bei beim Übertragen- denen in mehr den von >50% als einem Steuer- hoheitsgebiet… • AfA für dasselbe Zusätzlich erforderlich WG beansprucht werden kann • eine Befreiung von der Doppelbesteu- erung für dieselben Vermögen erfolgt • eine Übertragung oder Überführung von steuerlich „Main benefit“-Test i.S.d. § 138d Abs. 2 Nr. 3 a) AO unterschiedlich bewerteten Ver- mögen stattfindet 5
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 Externsteine im Teutoburger Wald StBin Sabine Rössler Erweiterter Umfang des Verlustrücktrags nach 2019 In der Juli-Ausgabe der PKF Nachrichten ist bereits legen damit dar, dass sie kein steuerpflichtiges Einkom- ein Überblick über die einkommen-/körperschaft- men für 2020 erwarten. steuerlichen Verlustrücktragsmöglichkeiten aus 2020 nach 2019 gem. der Vorschriften des 2. Coro- 3. Vorläufiger Verlustrücktrag als neues Instrument na-Steuerhilfegesetzes enthalten. In dieser Ausgabe 3.1 Ausgangslage gehen wir auf die verschiedenen Möglichkeiten und das jeweilige Verfahren im Einzelnen ein. Nach bisher geltendem Recht führt ein Verlustrücktrag bei der Steuerfestsetzung (Bescheid) des Verlustjahres durch 1. Erweiterter Verlustrücktrag nach § 10d EStG Abzug dieses Verlustes vom steuerlichen Vorjahresgewinn zu einer Steuererstattung für das Vorjahr. Grundsätzlich Die bisher nach § 10d EStG abziehbaren Verlustrück- könnten Unternehmen damit frühestens im Frühjahr 2021 träge wurden mit dem 2. Steuerhilfegesetz für die Ver- eine Erstattung aus solchen Verlustrückträgen aus 2020 anlagungszeiträume 2020 und 2021 auf 5.000.000 € in den Veranlagungszeitraum 2019 erwarten. bei Körperschaften und auf 5.000.000/10.000.000 € bei einzel- bzw. zusammenveranlagten natürlichen Personen Durch das Steuerhilfegesetz wird der Erstattungszeit- angehoben; die Rücktragsmöglichkeiten wurden also punkt vorgezogen, obwohl das Verlustjahr 2020 noch gar erheblich ausgeweitet. nicht beendet ist. Dazu wurde als zusätzliches Instrument ein „vorläufiger Verlustrücktrag“ für die Einkommen- und 2. Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2020 auf Null Körperschaftsteuer (nicht aber für die Gewerbesteuer) bereitgestellt. Als „erste Hilfe“ zur Liquiditätssicherung sieht die Finanz- verwaltung neben den vielfältig gewährten Steuerstundun- Hinweis: Nicht mehr zu den Voraussetzungen des vor- gen einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen läufigen Verlustrücktrags gehört jetzt – abweichend zur Ertragsteuer für 2020 auf 0,00 € vor. Unternehmen vom ursprünglich maßgebenden BMF-Schreiben vom 6
24.4.2020 – eine unmittelbare und nicht unerhebliche (3) Änderung von bereits erteilten Bescheiden für Belastung des Steuerpflichtigen durch die Corona-Krise. 2019: Bis zum 1.8.2020 ließ der Gesetzgeber nachträg- liche Anträge auf Abzug eines „vorläufigen Verlustrück- 3.2 Auswirkungen trags“ zu, sollten Steuerbescheide für 2019 bereits ergan- gen und vor dem 15.7.2020 bestandskräftig geworden (1) Nachträgliche Herabsetzung von Vorauszahlun- sein. gen für 2019: Durch einen „vorläufigen Verlustrücktrag“ kann eine Liquiditätserleichterung erreicht werden. Es (4) Stundung für 2019: Nachzahlungen für 2019 – z.B. kann beantragt werden, den Gesamtbetrag der Einkünfte wenn im Vorauszahlungsverfahren ein (höherer) vorläufi- für 2019, welcher der Bemessung der Vorauszahlungen ger Verlustrücktrag nachgewiesen wurde, im Rahmen der für 2019 zugrunde liegt, entweder pauschal um 30% Veranlagung jedoch der (niedrigere) pauschale vorläufige oder um einen höheren, nachzuweisenden Betrag eines Verlustrücktrag in Anspruch genommen wurde – werden „vorläufigen Verlustrücktrags“ für 2020 zu vermindern. auf Antrag bis einen Monat nach Festsetzung der Steuer Die Vorauszahlungen für 2019 können noch bis zum für 2020 gestundet. 31.3.2021 geändert werden! (2) Vorläufiger Verlustrücktrag in der Steuererklä- rung für 2019: Auf Antrag kann der Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 bei der Steuerfestsetzung 2019 entwe- Ausblick der pauschal um 30% oder um einen höheren, nachzu- Die oben beschriebenen Erleichterungen enden weisenden Betrag eines „vorläufigen Verlustrücktrags“ mit der Erteilung eines Bescheids für 2020. Der aus 2020 gemindert werden. Dieser Antrag kann in der „vorläufige Verlustrücktrag“ wird dann ggf. durch Steuererklärung für 2019 oder noch gesondert im Ver- den tatsächlichen ersetzt – hier gilt die bisherige anlagungsverfahren gestellt werden. Rechtslage unverändert. StBin Sabine Rössler Neue Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau Bezahlbarer Wohnraum stellt in vielen Regionen 2. Baukostenobergrenze des Bundesgebiets einen immer dringlicheren Eng- pass dar. Im Jahr 2019 wurde mit § 7b EStG eine Die Baukostenobergrenze beträgt 3.000 € je qm Wohn- neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder fläche (§ 7b Abs. 2 Nr. 2 EStG). Auch nachträgliche Errichtung neuer Mietwohnungen eingeführt und Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die innerhalb der noch im selben Jahr auf den Veranlagungszeitraum ersten drei Jahre nach dem Jahr der Anschaffung entste- 2018 erweitert. Das BMF erläutert in einem Schrei- hen, sind einzurechnen. Im Fall höherer Herstellungskos- ben vom 7.7.2020 Details zur Anwendung. ten pro qm Wohnfläche entfällt die Förderung vollständig. 1. Gegenstand der Neuerung Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für die Sonderab- schreibung ist niedriger; sie wurde auf max. 2.000 € je qm Gefördert werden neue Wohnungen, für welche der Bau- Wohnfläche beschränkt. antrag zwischen dem 31.8.2018 und dem 1.1.2022 gestellt wird. Nach § 7b EStG können im Jahr der 3. Nutzung nur zu Wohnzwecken Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5% der Die Wohnung muss zur entgeltlichen Fremdvermietung Bemessungsgrundlage zusätzlich zur AfA nach § 7 Abs. bestimmt sein. Es kann privat oder gewerblich vermietet 4 EStG in Anspruch genommen werden. Die Sonder- werden. Nicht gefördert werden die Selbstnutzung und abschreibung gilt für die Anschaffung oder Herstellung eine unentgeltliche oder stark verbilligte Überlassung der neuer Wohnungen im Inland, im EU-Ausland und in sons- Wohnungen. tigen Staaten, die es erlauben, die hier beschriebenen Voraussetzungen zu prüfen. Ein Gebäude dient Wohnzwecken, wenn es dazu 7
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 Wilhelmstein im Steinhuder Meer bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufent- zungen hierfür sind vom Anspruchsberechtigten jährlich halt und Unterkunft zu ermöglichen. Nicht einem Wohn- nachzuweisen und zwar auch dann, wenn das Gebäude zweck dienen daher Vermietungen von Ferienwohnun- innerhalb dieses Zeitraums veräußert wird. In diesem Fall gen, Boarding Houses o.Ä. hat der Begünstigte die Nutzung der begünstigten Woh- nung zu fremden Wohnzwecken durch den Erwerber Wohnungen, die an Betriebsangehörige überlassen wer- nachzuweisen. den, können begünstigt sein (z.B. Wohnungen für den Hausmeister, für das Fachpersonal, für Angehörige der 5. Rückgängigmachung der Sonderabschreibung Betriebsfeuerwehr und für andere Personen, wenn diese aus betrieblichen Gründen unmittelbar im Werksgelände Die Sonderabschreibungen sind rückgängig zu machen, ständig einsatzbereit sein müssen). wenn die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Zeitraum der Nutzungsbin- 4. Einhaltung der 10-Jahresfrist dung (10 Jahre) veräußert wird und das Veräußerungser- gebnis nicht steuerbar ist. Dies kann z.B. bei langfristig im Die begünstigte Wohnung muss im Jahr der Anschaffung Privatvermögen gehaltenen Grundstücken der Fall sein, oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren wie in die eine ansonsten begünstigte Wohnung eingebaut beschrieben den Wohnzwecken dienen. Die Vorausset- wird. Rechnungsadresse: Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers ausreichend Eine lange erhoffte Rechtssicherheit für Rechnungs- 1. Geänderte BFH-Rechtsprechung zu Adress- empfänger hat das BMF in einem aktuellen Schrei- angaben in Rechnungen ben geschaffen: Danach muss das leistende Unter- nehmen seine Lieferung oder Leistung nicht von der Bereits in 2018 hat der BFH entschieden, dass eine zum Adresse der Ausgangsrechnung erbracht haben. Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraus- Vielmehr ist es ausreichend, wenn das leistende setzt, dass die wirtschaftliche Tätigkeit des leistenden Unternehmen unter dieser Adresse erreichbar ist. Unternehmens unter der Anschrift ausgeübt wird, die in 8
der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (vgl. 2. BMF-Schreiben schafft Rechtssicherheit in der Urteile vom 13.6. und 21.6.2018 (Az.: XI R 20/14 bzw. Praxis V R 25/15, dazu Vorbericht in PKF Nachrichten 1/2019). Danach reicht jede Art von Anschrift – einschließlich einer Die Finanzverwaltung hat nun kürzlich mit BMF-Schrei- sog. Briefkastenanschrift – aus, sofern das leistende ben vom 13.7.2020 auf diese BFH-Rechtsprechung zur Unternehmen unter dieser Anschrift erreichbar ist. Dabei Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unter- hatte der BFH in Anlehnung an den EuGH (Urteil vom nehmer sowie zum Rechnungsmerkmal der vollständigen 15.11.2017, Rs. C-374/16) ausgeführt, dass der Vor- Anschrift des leistenden Unternehmers reagiert: Die vom steuerabzug die Identität von Rechnungsaussteller und BFH geprägten Grundsätze hat das BMF in die Abschn. leistendem Unternehmer erfordert. Entscheidend für die 14.5 Abs. 2 und 15.2a Abs. 2 UStAE übernommen. Sie Prüfung des Kriteriums der Erreichbarkeit ist dabei der sollen auf alle offenen Fälle Anwendung finden. Zeitpunkt der Rechnungsausstellung, wobei die Feststel- lungslast für die postalische Erreichbarkeit den Leistungs- empfänger trifft. Hinweis Zu beachten sind auch die etwas relativierenden BFH-Ur- Mit der Übernahme der BFH-Rechtsprechung teile vom 5.12.2018 (Az.: XI R22/14) und 14.2.2019 (Az.: durch die Finanzverwaltung kommt es de facto V R 47/16): Im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zu einer Umkehrung der Beweislast. Der Nach- liegt die Nachweispflicht für die postalische Erreichbar- weis, dass der leistende Unternehmer unter der keit des Rechnungsausstellers bei demjenigen, der den auf der Rechnung angegebenen Adresse nicht Vorsteuerabzug geltend machen will. Weiterhin muss der erreichbar war, liegt somit bei einer späteren Rechnungsaussteller mit dem leistenden Unternehmen Überprüfung bei den Finanzbehörden. identisch sein. RECHT RA/StB Frank Moormann Werk-/Subunternehmerverträge im Fokus der Politik Ausgelöst durch die Corona-Fälle in der Fleisch- verarbeiten) werden die Verantwortlichkeiten vom eigent- produktion ist die Auslagerung von Prozessen auf lichen Unternehmen (Schlachthofbetreiber) wegdelegiert externe Unternehmen (Outsourcing) wieder verstärkt und zersplittert, was die Kontrolle der Einhaltung von Vor- in das Blickfeld der Politik geraten. Der Gesetzgeber schriften dann entsprechend erschwert. plant, solche Modelle für die Fleischindustrie ab dem 1.1.2021 ganz zu verbieten. Anlässlich dieser aktuel- 2. Rechtliche Rahmenbedingungen len Entwicklungen geben wir Ihnen hier einen Über- blick über die derzeitige Rechtslage und skizzieren Grundsätzlich ist die Einschaltung von Fremdunternehmen die zu erwartenden Neuerungen. zur Erfüllung bestimmter betrieblicher Funktionen rechtlich zulässig und in zahlreichen Branchen vielfach geübte Pra- 1. Hintergrund der Problematik xis. Dies reicht von der Vergabe einzelner Gewerke durch einen Generalunternehmer in der Baubranche bis zur Aus- Im Kern geht es um die Verteilung und die Auslagerung lagerung von IT-Dienstleistungen und der Fremd-Bewirt- von Verantwortlichkeiten für die letztlich in einem Betrieb schaftung einer Unternehmenskantine. Oft kann man so tätigen Personen, dies insbesondere hinsichtlich der den gestiegenen Anforderungen an die Spezialisierung Arbeitsbedingungen und der Einhaltung der gesetzlichen von Arbeitsprozessen flexibler gerecht werden. Mindeststandards. Durch Einschaltung von Subunter- nehmen, die mit der Ausführung einzelner Produktions- Ob es sich dabei tatsächlich um einen Werkvertrag im schritte beauftragt werden (z.B.: schlachten, zerlegen, Sinne des BGB handelt, bei dem die Herstellung eines 9
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 Werks, also ein bestimmter Erfolg, geschuldet wird, spielt Arbeitnehmerüberlassung zugrunde liegen. Hier beginnt letztlich keine entscheidende Rolle. Die Einschaltung von die Grauzone und die Abgrenzung ist oftmals schwierig. Subunternehmern kann ebenso durch Dienstverträge Zu fragen ist u.a.: oder ähnliche Vertragstypen erfolgen, bei der im Wesent- lichen kein Erfolg, sondern eine Tätigkeit geschuldet wird. » Wer plant und organisiert die Arbeitsabläufe – der Auftraggeber oder der Auftragnehmer? Hinweis: Allerdings ist die Bezeichnung als Werkvertrag » Ist der Auftragnehmer von seiner organisatorischen eher geeignet, zu verschleiern, dass tatsächlich Arbeits- Betriebsstruktur her überhaupt in der Lage, den leistungen geschuldet werden und in Wirklichkeit eine Werkvertrag eigenverantwortlich erfüllen zu können? (unzulässige) Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. » Trägt der Auftragnehmer die unternehmerische Ver- antwortung für einen bestimmten Erfolg? 3. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung » Ist er diesbezüglichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt? Die Arbeitnehmerüberlassung („Leiharbeit“) unterliegt den » Ist das Fremdpersonal in die betrieblichen Abläufe speziellen Regeln des Arbeitnehmerüberlassungsgeset- bzw. in die betriebliche Organisation des Auftrag- zes, wonach der Verleiher insbesondere einer Erlaubnis gebers eingegliedert? der zuständigen Agentur für Arbeit bedarf. Liegt eine sol- » Wer übt die Weisungsbefugnisse gegen über dem che nicht vor, sind die Vertragsbeziehungen zwischen Ver- Fremdpersonal aus? leiher und Entleiher unwirksam und es wird kraft Geset- » Wer überwacht und kontrolliert Anwesenheit und zes ein Anstellungsverhältnis zwischen dem Entleiher und Arbeitsausführung? dem Leiharbeiter unterstellt; dies mit allen steuer-, sozial- » Wer stellt die notwendigen Arbeitsmittel (Werkzeuge, versicherungs- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Geräte)? Auf die Vertragsbezeichnung kommt es dabei nicht an. Die einzelnen Kriterien können je nach Einzelfall und Auch einem als Werkvertrag bezeichneten Vertrag kann Gericht unterschiedlich gewichtet werden, so dass in vie- nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine (illegale) len Fällen eine Rechtsunsicherheit bleibt. Schloss Nordkirchen, Münsterland 10
Empfehlung: Eine Begutachtung der zweifelhaften Fälle rell für unzulässig erklärt werden, beginnend ab dem durch fachkundige Berater ist in jedem Fall zu empfehlen. 1.1.2021. Damit würde auch eine offizielle Arbeitnehmer- Wenden Sie sich gern an Ihren Ansprechpartner bei PKF. überlassung (mit Erlaubnis) ausscheiden. 4. Mögliche Gesetzesänderungen Auch dem Gesetzgeber sind die bestehenden Rechts- unsicherheiten und die Grauzonen seit langem bekannt, Ausblick ohne dass bisher sachgerechte Lösungen gefunden wur- Ziel ist es offenbar, die direkte Festanstellung den. Bereits im Jahre 2017 wurde das „Gesetz zur Siche- aller in der Fleischindustrie Beschäftigten bei den rung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ jeweiligen Schlachthofbetreibern zu erreichen. verabschiedet. Durch die Einführung einer Art Generalunter- Lediglich Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten nehmerhaftung sollte damit dem missbräuchlichen Einsatz sollen ausgenommen werden. Der vom Bundes- von Subunternehmern begegnet werden. Die gewünschte arbeitsministerium hierzu erarbeitete Gesetzent- Wirkung hat die Neuregelung aber offenbar nicht entfaltet. wurf schreibt ferner eine deutlich höhere Kontroll- dichte vor. Es bleibt abzuwarten, ob damit die Ausgelöst durch die aktuelle öffentliche Diskussion der gewünschten Ziele erreicht werden oder ob sich Zustände in einzelnen Betrieben soll nunmehr der Fremd- neue Grauzonen eröffnen. personaleinsatz jedenfalls in der Fleischindustrie gene- RA Andy Weichler Datenschutzkonforme Dokumentation der Kundendaten während Corona Derzeit unterliegt eine Vielzahl von Gewerbetreiben- » Zu beachten ist ebenfalls, dass nicht beliebige Daten den der Verpflichtung zur Erfassung von Kontakt- erhoben werden dürfen, sondern lediglich die in der daten ihrer Kunden. Hierdurch soll sichergestellt wer- Corona-Verordnung genannten. Diese sind der Fa- den, dass bei einem COVID-19-Krankheitsausbruch milienname, der Vorname, die vollständige Anschrift, potenzielle Kontaktpersonen zuverlässig nachver- eine Telefonnummer sowie der Zeitpunkt des Betre- folgt werden können. Die Erfassung und Verarbeitung tens und Verlassens der Einrichtung. Hier ist zumin- dieser Kundendaten unterfallen den Gesetzen zum dest in der niedersächsischen Corona-Verordnung Datenschutz. Am Beispiel der geltenden Bestimmun- nicht vorgesehen, dass zusätzlich eine E-Mail-Adres- gen in Niedersachsen soll gezeigt werden, welche se erhoben wird. Datenerhebung erforderlich ist und wie sich etwaige Datenschutzverstöße vermeiden lassen. Empfehlungen: Es sollte jeden Tag eine neue Erfas- sung der Kundendaten erfolgen, da nur so den festen 1. Erhebung der Kundendaten Löschungsfristen nachgekommen werden kann. Ferner ist es notwendig, die Kunden über die Datenerhebung Bereits bei der Erhebung der Kundendaten sind einige nach Art. 13 DS-GVO zu informieren. Hierfür sollte ein Besonderheiten zu beachten, damit eine solche Daten- Aushang mit den datenschutzrechtlichen Hinweisen dort erhebung datenschutzkonform erfolgt: erfolgen, wo die Kontaktdaten erhoben werden. » Sofern Erfassungslisten für mehrere Kunden genutzt werden, kann der nächste Kunde jeweils die Kontakt- 2. Verarbeitung der Daten daten des vorherigen Kunden sehen. Um diesen Ver- stoß gegen den Datenschutz zu vermeiden, können Bezüglich der Verarbeitung der Daten muss insbeson- die Kundendaten jeweils auf einzelnen Blättern er- dere beachtet werden, dass eine Datenverarbeitung nur fasst werden. für den Zweck erfolgen darf, der in der jeweiligen Coro- » Die Kontaktdaten-Erhebung mittels einer fortlaufen- na-Verordnung vorgesehen ist. Dies ist grundsätzlich den Liste ist nur dann erlaubt, wenn die jeweils vor- die Weitergabe an die zuständige Gesundheitsbehörde, herigen Daten abgedeckt werden. um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. In 11
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 keinem Fall dürfen die erhobenen Daten zu Werbezwe- erfolgen. Eine Löschung über die Papierkorbfunktion ist cken genutzt werden. hierbei nicht ausreichend. Wenn hier keine ausreichende Organisation zur Verwaltung der Kontaktdaten geschaf- Sofern die Daten von den Gesundheitsbehörden angefor- fen wird, wird es schnell zu einem Verstoß gegen die dert werden, ist zu beachten, dass eine Übermittlung auf DS-GVO kommen, die zu einem Bußgeld führen kann. einem sicheren Übertragungsweg erfolgen muss. Hinweis: Eine Versendung durch eine einfache E-Mail ist hierbei nicht ausreichend. Es bietet sich die Versendung per Post oder per E-Mail mit Ende-zu-Ende-Verschlüsse- Fazit lung an. Da davon auszugehen ist, dass die Vorschrift zur Erfassung der Kontaktdaten noch weiter- 3. Löschen der Daten bestehen wird, ist dringend anzuraten, sich mit der datenschutzkonformen Erfassung aus- Die Kontaktdaten sind mindestens drei Wochen aufzu- einanderzusetzen. Hierzu ist beispielsweise die bewahren. Nach maximal einem Monat sind die Kon- entsprechende Seite des Landes Niedersach- taktdaten datenschutzkonform zu löschen. Hierbei sind sen hilfreich: s.u. https://lfd.niedersachsen.de/ Erfassungslisten zumindest in einem Aktenvernichter startseite/themen/wirtschaft/corona-kontakda- zu schreddern. Sollten die Kontaktdaten digital erfasst ten-187846.html. worden sein, so muss eine sichere Löschung der Daten RA Sven Hoischen Corona-bedingte Betriebsschließung als Versicherungsfall? Verweisen Versicherungsbedingungen pauschal auf Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsneh- die §§ 6, 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), de- mers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, cken die Versicherungsbedingungen (AVB) den im welches sich bei verständiger Würdigung, aufmerksa- Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht mer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren gesetzlich erfassten Krankheitserreger SARS-Coro- Zusammenhangs der jeweiligen Vertragsklauseln ergibt. na-Virus ab. Zu dieser Auffassung gelangte das LG Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders. Mannheim im Urteil vom 29.4.2020 (Az.: 11 O 66/20). Zudem nahm das Gericht zum Vorliegen einer Be- Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs sah das LG die triebsschließung Stellung. betreffende Klausel als dynamische Verweisung an. Eine solche dynamische Verweisung umfasst sämtliche – auch 1. Auslegungsbedürftige Versicherungsbedingun- bei nachträglicher Gesetzesänderung – meldepflichtigen gen im Falle einer Hotelbetriebsschließung Krankheiten und Krankheitserreger. In den Versiche- rungsbedingungen erfolgte gerade keine tabellarische Ein Hotelier klagte im Wege des einstweiligen Rechts- Aufzählung von verschiedenen Erregern oder Krankhei- chutzes gegen den Versicherer auf Leistung aus der ten. Insofern kann das Corona-Virus auch mittels der abgeschlossenen Betriebsschließungsvereinbarung. in dem IfSG enthaltenen Generalklausel, die für weitere Das LG Mannheim sah die Voraussetzungen des Ver- nicht ausdrücklich genannte Krankheiten zur Anwendung fahrens des einstweiligen Rechtsschutzes nicht gege- kommt, Grundlage einer Betriebsschließung sein. ben. Es stellte jedoch klar, dass es den Versicherer der- zeit in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zur Leistung Ferner nahm das LG Mannheim an, dass die eingetretene verurteilen würde. Die Versicherungsbedingungen des Beschränkung des Hotelbetriebs aufgrund der Untersa- Versicherers verwiesen pauschal auf die in §§ 6,7 IfSG gung von touristischen Übernachtungen sich wie eine namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserre- faktische Betriebsschließung auswirkt. Mit einer solchen ger. Nach der Auffassung des Gerichts ist dieser Verweis faktischen Betriebsschließung liege eine bedingungsge- auslegungsbedürftig. Maßstab dieser Auslegung sei das mäß versicherte Betriebsschließung vor. Einer behörd- 12
lichen Schließungsanordnung bedürfe es insofern nicht. Im Falle des pauschalen Verweises auf die §§ 6,7 IfSG und der fehlenden tabellarischen Aufzählung bestimmter Krank- 2. Einordnung der Rechtsprechung heiten oder Krankheitserreger umfasst die dort enthaltene 2.1 Teilbetriebsuntersagung als Betriebsschließung Generalklausel auch noch nicht angeführte Krankheiten. Insofern ist die Annahme einer dynamischen Verweisung Zunächst ist klärungsbedürftig, ob die im Wege einer durch das LG Mannheim zutreffend. Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung angeord- neten Beschränkungen, welche für einen wesentlichen Mittlerweile wurde das SARS-CoV-2 als meldepflichtiger Geschäftsteil des Betriebs gelten und insofern die (unwirt- Krankheitserreger in den Gesetzestext aufgenommen. Ver- schaftliche) Fortführung des Betriebs durchaus ermögli- sicherungsbestimmungen, die eine tabellarisch abschlie- chen, grundsätzlich geeignet sind, den Versicherungsfall ßende Aufzählung oder eine klare Abgrenzung von Krank- herbeizuführen. Die Beantwortung dieser Frage ist nicht heiten in ihren Bestimmungen enthalten, dürften insofern pauschal möglich, sondern einzelfallabhängig. Aus der die Eintrittspflicht bei einem davon nicht erfassten Erreger/ maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versiche- einer Krankheit ausschließen. rungsnehmers stellt die Untersagung des wesentlichen Geschäftsteils des Betriebs, die wirtschaftlich einer fakti- schen Betriebsschließung gleichkommt, eine versicherte Betriebsschließung dar. Eine Definition des Betriebsaus- falls in den Versicherungsbestimmungen erschwert die Hinweis Auslegungsmöglichkeit zugunsten des Versicherers. Eine allgemeingültige Abgrenzung des von der Versicherung umfassten Spektrums ist aufgrund 2.2 Fehlende gesetzliche Benennung des Anlasses verschiedenster Deckungskonzepte kaum mög- lich. Die Eintrittspflicht von Versicherungen für Des Weiteren ist von Bedeutung, ob das Corona-Virus Betriebsschließungen ist für noch nicht gesetz- zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses als in § 7 lich erfasste Krankheiten und Erreger weiterhin IfSG nicht ausdrücklich bezeichneter Krankheitserreger klärungsbedürftig. Dies sollte bei einem Versiche- und eine darauf beruhende Erkrankung als nicht unmittel- rungsabschluss berücksichtigt werden. bar in § 6 IfSG meldepflichtig aufgeführte Krankheit über- haupt versicherbar sind. Weserbergland 13
PKF NACHRICHTEN 08 | 20 KURZ NOTIERT Lock-down: Neue Gutscheinregelung für abgesagte Veranstaltungen Durch den allgemeinen Lock-down sind zahlreiche Beispiel: Ein Kunst- und Kulturverein hat Saisonkar- Veranstaltungen ausgefallen, für die schon Eintritts- ten für zehn Konzerte im Jahr 2020 verkauft. Nachdem karten verkauft worden waren. Der Gesetzgeber hat bereits zwei Konzerte Anfang des Jahres stattgefunden kürzlich im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der hatten, mussten fünf weitere zunächst ausfallen. Der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertrags- Verein kann für diese ausgefallenen Konzerte einen Gut- recht eine Gutscheinregelung für Veranstaltungsver- schein ausstellen, der den Wert dieser fünf Konzerte träge geschaffen. (also auch Vorverkaufsgebühren) umfassen muss. Einen Sachgutschein darf er nicht ausstellen (z.B. für einen Veranstalter dürfen demnach einen Gutschein ausstellen, Einkauf im Onlineshop des Vereins). Aus dem Gutschein wenn die Eintrittskarte vor dem 8.3.2020 gekauft wurde muss sich ergeben, dass er wegen der Covid-19-Pan- und die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pande- demie ausgestellt wurde. Außerdem muss der Gutschein mie ausgefallen ist. Der Wertgutschein kann entweder dem Inhaber der Eintritts- oder Dauerkarte übergeben für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine worden sein, z.B. persönlich in einer Vorverkaufsstelle. andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst wer- Alternativ kann der Gutschein per Brief oder E-Mail ver- den. senden werden. Anzuwenden ist die Regelung auf Freizeitveranstaltun- Hinweis: Der Inhaber des Gutscheins kann die Auszah- gen wie etwa Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, lung des Gutscheinwerts verlangen, wenn die Annahme Filmvorführungen, Lesungen, Sportwettkämpfe und Ähn- eines Gutscheins für ihn aufgrund seiner persönlichen liches. Sie gilt nicht nur für einzelne Tickets, sondern auch Lebensumstände unzumutbar ist oder wenn er den Gut- für Dauerkarten. schein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst hat. Tarifgebundene Arbeitgeber: BAG setzt neue Maßstäbe bei Neuabschluss von Arbeitsverträgen Tarifverträge sind bindend und dürfen nicht durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit der dynami- arbeitgeberseitige Bezugnahmeklauseln verwässert schen Bezugnahmeklausel, nach der sich das Arbeits- werden. Infolge eines Urteils des Bundesarbeitsge- verhältnis nach dem jeweils für den Betrieb geltenden richts (BAG) vom 13.5.2020 (Az.: 4 AZR 489/19) wer- Tarifwerk richten sollte. den einige Unternehmen Anpassungen vornehmen müssen. Das Angebot nahm die Arbeitnehmerin jedoch nicht an, sondern klagte ihre Leistungen direkt aus dem Tarif- Eine Arbeitnehmerin war bereits seit 1999 Mitglied der vertrag ein. Das BAG gab der Klägerin Recht, denn ihr IG Metall. Ihr Arbeitsvertrag enthielt keine Bezugnahme standen schon aufgrund der beiderseitigen Tarifgebun- auf Tarifverträge, da die Arbeitgeberin zunächst nicht denheit Ansprüche aus dem Tarifvertrag zu. tarifgebunden war. Dann schloss diese aber im Jahr 2015 mit der IG Metall einen Tarifvertrag ab. Ansprüche Fazit: Festzuhalten ist, dass in einem Tarifvertrag nicht aus dem Tarifvertrag sollte es aber nur geben, wenn in wirksam vereinbart werden kann, dass Ansprüche aus den einzelnen Arbeitsverträgen auch die Geltung der dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit Tarifverträge vereinbart werde. Die Arbeitgeberin machte nur dann bestehen sollen, wenn in den Arbeitsverträgen deshalb auch der Arbeitnehmerin ein Angebot zum ein Hinweis auf den Tarifvertrag steht. 14
Vergütung deutscher Umsatzsteuer für 2019: Ablauffrist beachten Unternehmer, die im Ausland ansässig sind und begründen, warum sie die Antragsfrist nicht einhalten selbst hierzulande keine Umsatzsteuer schulden, konnten. Es ist davon auszugehen, dass Begründun- können sich die im Inland gezahlte Vorsteuer über gen mit konkretem Bezug zur Corona-Krise vom BZSt das sog. Vorsteuervergütungsverfahren beim Bun- akzeptiert werden. deszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen. » Verstreicht für die Antragstellung auch der 30.9.2020, sollte der Unternehmer seine Antragsunterlagen zu- Das BZSt weist darauf hin, dass im Drittlandsgebiet ansäs- mindest innerhalb eines Monats nach Wegfall des für sige Unternehmer die Vergütung für das Kalenderjahr 2019 die Antragstellung bestehenden Hinderungsgrunds regulär bis zum 30.6.2020 hätten beantragen müssen. einreichen. Er soll zudem aussagekräftig begründen, Innerhalb dieser Frist mussten (normalerweise) der elekt- warum er die Antragsfrist nicht einhalten konnte. ronische Antrag auf Vorsteuervergütung und die originalen Rechnungen sowie Einfuhrdokumente vorliegen. Aufgrund Hinweis: Anträge auf Vorsteuervergütung müssen elektro- der Corona-Pandemie hat das BZSt in einer Pressemit- nisch über das BZSt-Online-Portal gestellt werden. Bevor teilung vom 14.5.2020 Regeln für eine gelockerte Fristset- das Portal nutzbar ist, muss sich der Unternehmer beim BZSt zung veröffentlicht. Danach gilt Folgendes: für die Nutzung anmelden und mit den erhaltenen Zugangs- » Ist die reguläre Antragsfrist verstrichen, sollen Unter- daten im Portal registrieren. Insbesondere wegen der länge- nehmer ihre Antragsunterlagen gleichwohl so schnell ren Postlaufzeiten bei der Versendung von Zugangsdaten wie möglich beim BZSt einreichen. ins Ausland können einige Wochen bis Monate vergehen, » Bei Anträgen, die in der Zeit zwischen dem 1.7.2020 bis die Anmeldung abgeschlossen ist. Unternehmer sollten und dem 30.9.2020 eingehen, sollen Unternehmer sich daher rechtzeitig im Portal anmelden. Haftung der Deutschen Post für verspätete Zustellungen Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Das OLG Köln stellte in seinem Beschluss vom 16.4.2020 Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, (Az.: 3 U 225/19) zunächst klar, dass es wegen der kann sie für den aus der verspäteten Zustellung ent- Höhe des Portos und der vereinbarten Zusatzleistung stehenden Schaden ersatzpflichtig sein. „Samstagszustellung“ offenkundig gewesen sei, dass in diesem Fall die Einhaltung der Lieferfrist von beson- Eine bayrische Postkundin wollte im Jahr 2017 bei ihrem derer Bedeutung gewesen ist. Unter der Anschrift war Arbeitgeber Ansprüche in Höhe von mehr als 20.000 € für nur diese Empfängerin vorhanden und das Klingel- Urlaub fristgemäß und in Schriftform bis zum 30.9.2017 schild genauso bezeichnet wie auf dem Brief, ebenso geltend machen. Am Freitag, den 29.9.2017, gab sie das Firmenschild am Gebäude. Eine Adressungenauig- den Brief per „Expresszustellung mit dem Zusatzservice keit habe es nicht gegeben. Zudem hätte der Bote am Samstagszustellung“ auf und zahlte dafür ein Porto von Empfang wenigstens einmal nachfragen können. Wer 23,80 €. Der Brief kam aber erst nach Ablauf der Frist für die Samstagszustellung ein erhöhtes Porto bezahlt, am 4.10.2017 an. Der Arbeitgeber lehnte unter Verweis der darf sich nach der Ansicht des OLG Köln auch dar- auf die Nichteinhaltung der Frist zum 30.9.2017 ab und auf verlassen, dass die Sendung zeitig zugestellt wird zahlte nicht. – der Bote müsse sich bei der Zustellung schon etwas Mühe geben. Daraufhin nahm die Post ihre Berufung Die Kundin verlangte Schadensersatz von der Deutschen zurück. Post AG. Diese erstattete nur das Porto und versuchte, sich mit einem fehlenden Zusatz zur Fimenbezeichnung Ergebnis: Die Deutsche Post musste für die verspä- der Empfängerin als GmbH und einem angeblich nicht tete Zustellung eines fristgebundenen Schreibens ca. beschrifteten Briefkasten herauszureden. 18.000 € Schadensersatz zahlen. 15
BONMOT ZUM SCHLUSS „Es ist keine Schande, wenn man sich überzeugen lässt und das auch zugibt.“ BONMOT ZUM SCHLUSS „We don‘t want an America that is closed to the world. Dr. Hans-Jochen Vogel, 3.2.1926 – 26.7.2020, SPD-Politiker, von 1960 – 1972 Oberbürgermeister von München, 1972 – 1974 Bundesminister für Bundesbau, danach bis 1981 Bundesminister für Justiz, What we want is a world that is open to America.“ Regierender Bürgermeister von Berlin 1981, SPD-Vorsitzender vom 14.6.1987 - 29.5.1991. George H. W. Bush, 41. Präsident der USA (1989 – 1993), 12.6.1924 - 30.11.2018. PKF ISSING FAULHABER WOZAR ALTENBECK GmbH & Co. KG Bildnachweis: Titel & S. 8: © Relaxfoto; S.3 © Dar1930; S. 6 © FsPic ; S. 10 © Miriam Gimbel; S. 13 © venemama; alle iStock.com Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Oeggstraße 2 /Jacobi-Hof | 97070 Würzburg | Tel. +49 (0) 931 35 578 - 0 | Fax +49 (0) 931 35 578 - 35 Pestalozziallee 13/15 | 97941 Tauberbischofsheim | Tel. +49 (0) 9341 89 08 - 0 | Fax +49 (0) 9341 89 08 - 20 www.pkf-issing.de Anfragen und Anregungen an die Redaktion bitte an: pkf-nachrichten@pkf.de Die Inhalte der PKF* Nachrichten können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die Besonderheiten von Einzel- fällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF Nachrichten dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. So- weit innerhalb der PKF Fachnachrichten rechtliche Themen dargestellt sind, liegt die Verantwortlichkeit bei den Rechtsanwälten, die im PKF-Netzwerk tätig sind. * PKF ISSING FAULHABER WOZAR ALTENBECK GmbH & Co. KG ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mit- glied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF ISSING FAUL- HABER WOZAR ALTENBECK GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. Die Angaben nach der Dienstleistungsinformationspflichten-Verordnung sind unter www.pkf-issing.de einsehbar.
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