1to1 energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte

 
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1to1 energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte
Ihr Energieversorger

                                   Gültig ab 1. 1. 2015 bis 31. 12. 2015

1to1 energy break: Der Strom für
unterbrechbare Anlagen und Geräte
1to1 energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte
1to1 energy break: günstiger Strom
dank gezieltem Stromunterbruch

1to1 energy break ist unser Stromprodukt             – Kombinierbarkeit: Es lässt sich mit anderen
für Kunden, die ihre sperrbaren Verbraucher            Produkten kombinieren. Lassen Sie sich infor-
an einem zusätzlichen Zähler angeschlos-               mieren.
                                                     – Transparenz: Dank dem separaten Zähler
sen haben.
                                                       wissen Sie jederzeit Bescheid über den Strom-
Wen sprechen wir mit 1to1 energy break an?             verbrauch aller angeschlossenen Verbraucher.
1to1 energy break ist unser Zusatzprodukt für
Kunden, die Strom ab 40 000 kWh pro Jahr mit         Wie setzt sich der Preis von 1to1 energy
Leistungsmessung und mit fest angeschlossenen        break zusammen?
Geräten und Anlagen (zum Beispiel Wärmepum-          Er setzt sich zusammen aus:
pen, Elektroheizungen, Grossboilern, gewerb-         – Preis für Energielieferung
lichen Backöfen), die während der Hochtarifzeit      – Preis für Netznutzung
für zweimal 2 Stunden unterbrochen werden            – Abgaben und Leistungen an die Gemeinde
können. Ihren übrigen Strombezug decken Sie          – Gesetzliche Förderabgaben
mit einem anderen Produkt von 1to1 energy ab.        – Systemdienstleistungen Swissgrid

Falls das Segment durch Mehrverbrauch nicht          Anwendung des Netznutzungstarifs
mehr zutrifft, wird die Einreihung jeweils auf den   – Abgaben werden separat verrechnet. Zurzeit
1. Januar angepasst. Der Produktwechsel erfolgt        sind dies die gesetzliche Förderabgabe, die
nicht rückwirkend. Bei Wechsel der Anwendungen         Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und
hat der Kunde für eventuell entstehende Kosten         Fische sowie gegebenenfalls die Abgaben und
der Zähleranpassungen aufzukommen.                     Leistungen an das Gemeinwesen (z.B. Konzes-
                                                       sionsabgaben).
Welche Vorteile bietet Ihnen 1to1 energy break?      – Weitere Informationen zu Ihrem Netznutzungs-
– Für die Energie- und Netznutzungstarife gelten       tarif erhalten Sie bei Ihrem Energieversorger.
  folgende Tarifzeiten:
  Niedertarif: Montag bis Freitag von 20.00 bis
  07.00 Uhr.
  Samstag ab 13.00 bis Montag 07.00 Uhr.
– Günstiger Preis: Dank der Sperrbarkeit Ihrer
  Anlagen und Geräte können wir Ihnen 1to1
  energy break zu einem tieferen Preis anbieten.
  Gerne informieren wir Sie über die genauen
  Sperrzeiten.
– Das Preiselement «Messung und Abrechnung»            Rechnungsstellung
  wird pro Messstelle und Jahr bzw. Monat und          Als Abrechnungsperiode gilt der Monat. Die Zah-
  auf den Abrechnungszeitraum anteilig verrech-        lungsfrist für sämtliche Rechnungen beträgt
  net. Darin sind die Kosten der Zählerinfrastruktur   30 Tage rein netto.
  inkl. Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Daten-
  bereitstellung und Abrechnung enthalten.             Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
– Die Preisansätze für Messung und Abrechnung          Reglemente und Bestimmungen Ihres Energie-
  richten sich nach der Spannung der Messung           versorgers.
  und nicht nach der Spannungsebene der Abga-
  bestelle.
– Der Leistungspreis für die Netznutzung wird
  vom Monatsmaximum berechnet. Als Monats-/
  Jahresmaximum gilt die höchstbelastete
  1
   ⁄4-Stunde im Monat/Jahr.

  • Im Grundpreis 1 wird monatlich abgerechnet
     (1⁄
       4 Leistung/Monat) mit Lastprofil-Messung

  • Im Grundpreis 2 wird jährlich mit 3 Akonto
     abgerechnet (1⁄ 4 Leistung/Jahr) ohne Last-

     profil-Messung (mit Leistungsmessung)
– Der Leistungsfaktor cos phi darf den Wert von
  0.90 nicht unterschreiten. Ein allfälliger Über-
  bezug von Blindenergie (über 50 % des Wirk
  energiebezuges im HT) wird in der Netznutzung
  belastet.
– Weitere Informationen zum Netznutzungstarif
  erhalten Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber.
Energiepreis 1to1 energy break                             Netznutzungstarif NS

    Energie (Strom)          exkl. MwSt.    inkl. MwSt.     Nutzung der          exkl.   inkl.
                                                            Netzinfrastruktur    MwSt.   MwSt.
    Hochtarif (HT)            7.30           7.88
    Rp. / kWh                                               Leistungspreis       56.00   60.48   CHF / kW /
                                                                                                 Jahr
    Niedertarif (NT)          6.00           6.48
    Rp. / kWh                                               Arbeitspreis HT       7.80    8.42   Rp. / kWh

                                                            Arbeitspreis NT       4.20    4.54   Rp. / kWh

                                                            Systemdienstleis-     0.54    0.58   Rp. / kWh
Die folgenden Tarife für die Netznutzung gelten
                                                            tungen Swissgrid
für Kunden mit Abgabestelle auf dem Nieder-
spannungsnetz (0.4 kV) und einem jährlichen                 Blindenergie
Energiebezug ab 40 000 kWh.                                 Blindenergie HT       4.50    4.86   Rp. / kVarh

Möglicherweise haben Sie aufgrund der tech-                 Messung und Abrechnung
nischen Rahmenbedingungen Ihres Anschlusses                 Grundpreis 1         25.00   27.00   CHF /
an das Stromnetz und Ihres Nutzungsverhaltens               NS-Lastprofil-                       Monat
einen anderen Netznutzungstarif. Auf Ihrer Rech-            messung
nung finden Sie den entsprechenden Netznut-
                                                            Grundpreis 2          7.00    7.56   CHF /
zungstarif. Weitere Informationen dazu erhalten             NS-Leistungs-                        Monat
Sie bei Ihrem Verteilnetzbetreiber.                         messung

                                                            Abgaben
1
    Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV
    wird vom Bundesamt für Energie jährlich im Herbst       Gesetzliche Förde-    1.00    1.08   Rp. / kWh
    neu festgelegt und dient der Förderung von Strompro-    rabgabe (KEV)1
    duktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. Für 2015
    beträgt er 1.00 Rp./kWh exkl. MWSt.                     Bundesabgabe          0.10    0.11   Rp./kWh
                                                            zum Schutz
2
    zudem wird eine Bundesabgabe zum Schutz der             der Gewässer und
    Gewässer und Fische erhoben. Diese beläuft sich auf
                                                            Fische2
    0.10 Rp./kWh exkl. MWSt.
                                                            Abgaben und Leis-     0.30    0.32   Rp. / kWh
Bei den Preisen inkl. 8% MWSt handelt es sich um kauf-
männisch gerundete Angaben.                                 tungen an das Ge-
                                                            meinwesen

Gültig ab 1.1. 2015 bis 31. 12. 2015
Ihr Energieversorger
Ihr Energieversorger liefert Ihnen rund um die Uhr Strom und berät
Sie in allen Fragen zu Ihrer Energie. Kompetent, engagiert, zuverlässig.

Technische Betriebe Glarus Nord, Büntgasse 2, 8752 Näfels
Telefon 058 611 77 11, www.tbgn.ch

Ihr Strom
1to1 energy heisst der Strom Ihres lokalen Energieversorgers. Gemein-
sam mit mehr als 140 Partnern aus 15 Kantonen und dem Fürstentum
Liechtenstein beliefert er über eine Million Menschen mit durchdachten
Produkten wie Ökostrom und mit Angeboten für den effizienten Umgang
mit Energie. Mehr dazu unter www.1to1energy.ch
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