Vereinbarung - Ministerium für ...
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Vereinbarung zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2020 zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Edmund Heller und dem Kreis Coesfeld als zugelassenem kommunalen Träger vertreten durch Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr
Gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Soziaigesetzbuch (SGB !!) schließen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) und der Kreis Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für ArbeiSsuchende für das Jahr 2020 folgende Zielvereinbarung Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Zu den zentralen An' liegen des SGB l! zählt die Sicherung des sozio-kulturelten ExEstenzminimums, die Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkelt, um eine Unabhängigkeit von Transferleistungen zu erreichen und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Zieivereinbarung ist daher darauf ausgerichtet möglichst viele Arbejtsuchende In dauerhafte und existenzsichernde Erwerbs- tätlgkeit ejnzugliedern, Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeifsiosigkeitzu vermeiden und zu ver" ungern, insgesamt die Hilfebedürftigkeitzu reduzieren, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbsarbeit nicht realistisch ist sowie die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erweitern. Die Gleichsfellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz sollte als Querschnitfs- aufgäbe gem. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II durchgängig berücksichtigt werden. Darüber hinaus tragen die zugelassenen kommunaien Träger bei der Umsetzung des SGB II den „Gemeinsamen Schwerpunkten von MAGS NRW und Regionaldirektion NRW der BA für das Jahr 2020" Rechnung und schöpfen die Möglichkeiten des EGT und VWT zugunsten der arbeitssuchenden Menschen im Kreis Coesfeld besser, aus als im Vorjahr, Das „Lokaie Pianungsdokument 2020 für den dezentralen Pianungsprozess im SGB l! des Jobcenters Kreis Coesfeld" ist Bestandteii derZielvereinbarung.
1. Ziele 2Ö2Ö Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kreis Coesfeld vereinbaren sich für 2020 zu folgenden Zielen nach § 48b Abs. 3SGBII; I. Verrinaeruncj der Hilfebedürfticjkeit Ziel ist es, dass erwerb$fähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfs- gemeinschaft unabhängig von der Grundsicherung fürArbeitsuchende nach dem SGB Il aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Für die Nachhaitimg der Erreichung des Ziels wird die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Entwickiung der Faiizahlen im Vergleich zum Vorjahr auf der Grundlage eines Mo- nitorings beobachtet. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbezieher und der Ausgaben für passive Lels- tungen werden insbesondere beeinflusst durch • .die Nachhaltigkeit der Integrationen, • den Anteil bedarfsdeckender Integrationen, • die Entwicklung der integrationsquote von Langzeitleistungsbeziehern und • die Entwicklung der Zäh! der Langzeitieistungsbezieher, die bereits vier Jahre und länger SGB ti-Leistungen beziehen. Daher erfolgt ein um diese vier AnaSysefelder erweitertes Monitoring. ILVerbesserLLnQ_deHntearation in Erwerbstätigkeit Zie! ist es, Hilfebedürftigkeit durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen zu vermeiden oder zu überwinden. Zielindikator ist die Veränderung der absoEuten Zahl der Integrationen sowie der Integrationsquote. • Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen Das Ziel ist im Jahr 2020 erreicht, wenn die absolute Zahl dar Integrationen um nicht mehr als 1 % gegenüber dem Vorjahr absinkt. • Veränderung der Integrattonsquote (K2) Das Ziel zur Integratlonsquote (K 2) ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2020 gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als 0,3 % gegenüber dem Vorjahr absinkt.
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2020 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern gelegt. Im Sinne des im SGB ii verankerten Prinzips der Gleichstellung werden daher auf der Basis des Gencter- Datenblatts die regionalen Handlungsansätze und -bedarfe analysiert, • Veränderung der Integrationsquote der Frauen Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote der Frauen in 2020 um 4>9 % gegen- über 2019 steigt. 111. Vermeidung yonJancifnstiflem Leistunasbezug Mit diesem Ziel soi! ein besonderes Augenmerk auf .diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen. Dem ganzheitlichen Ansatz, der Umsetzung des Teiihabechancen- gesetzes, der Sicherung der sozialen Teilhabe für Menschen, die keine Chance auf eine Beschäftigung haben, sowie der Förderung von Arbeitsuchenden mit gesundheitlichen Beeinträchtig ungen bzw, Behinderungen kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist die Vermeidung bzw. Verringerung von Langzeitleistungsbezug sowie die Ver" besserung der sozialen Teilhabe. Zieiindikatoren sind die Veränderung des Jahres- durchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (K3,) sowie dieVerände- rung der absoluten Zäh! der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehern. • Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungs- beziehem (K3) Das Ziel ist im Jahre 2020 erreicht, wenn der durchschnittiiche Bestand an Langzeitlelstungsbeziehern um nicht mehr als 1,4% über dem Vorjahresergebnis liegt. • Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen von Langzeitieistungsbeziehern Die absoiute Zahl der Integrationen von Langzeitieistungsbeziehern soll in 2020 um 1,0 % über der von 2019 liegen. 2. Zusammenarbeit Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Kreis Coesfeld setzen sich gemeinsam für die Erreichung der vereinbarten Ziele und die erfolgreiche Umsetzung des SGB II in Nordrhein-Westfaien ein, Die Vereinbarungspartner führen in vertrauensvoller Zusammenarbeit in 2020 zwei Steuerungsdialoge. Die Dialoge erfolgen auf der Grundlage der Jahresfortschritts- werte, der Inhalte der Zielvereinbarung sowie des lokalen Planungsdokuments.
Auch in 2020 wird das MAGS NRW zu themenspezifischen Gesprächsrunden und Veranstaltungen einladen, die dem Erfahrungsaustausch dienen, Handlungsansätze, Leistungsprozesse und Dienstleistungen in den Jobcentern weiterentwickeln und neue Impulse für die Umsetzung der Grundsicherung fürArbeitsuchende setzen sollen. Düsseldorf, den ^. ^ , Coesfeld, den M ^. ^>u Für das Ministerium für Arbeit, Für den Kreis Coesfeld Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 2 Dr. Edmund Heiler Dr. Christian Schulze Pellendahr
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