Vereinbarung - Ministerium für ...

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Vereinbarung - Ministerium für ...
Vereinbarung

                  zur Erreichung der Ziele

         der Grundsicherung für Arbeitsuchende
                        im Jahr 2020

                       zwischen dem

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
        des Landes Nordrhein-Westfalen
     vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Edmund Heller

                           und dem

                     Kreis Coesfeld

    als zugelassenem kommunalen Träger
    vertreten durch Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr
Vereinbarung - Ministerium für ...
Gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Soziaigesetzbuch (SGB !!)
                  schließen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

                         des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
             und der Kreis Coesfeld als zugelassener kommunaler Träger

           zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für ArbeiSsuchende

                               für das Jahr 2020 folgende

                                  Zielvereinbarung
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen,
ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Zu den zentralen An'
liegen des SGB l! zählt die Sicherung des sozio-kulturelten ExEstenzminimums, die
Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Aufnahme und
Beibehaltung einer Erwerbstätigkelt, um eine Unabhängigkeit von Transferleistungen
zu erreichen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Die Zieivereinbarung ist daher darauf ausgerichtet
        möglichst viele Arbejtsuchende In dauerhafte und existenzsichernde Erwerbs-
       tätlgkeit ejnzugliedern,
        Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeifsiosigkeitzu vermeiden und zu ver"
        ungern,
        insgesamt die Hilfebedürftigkeitzu reduzieren,
       gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme
       einer Erwerbsarbeit nicht realistisch ist sowie
        die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der
        Hilfebedürftigkeit zu erweitern.

Die Gleichsfellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz sollte als Querschnitfs-
aufgäbe gem. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II durchgängig berücksichtigt werden.

Darüber hinaus tragen die zugelassenen kommunaien Träger bei der Umsetzung des
SGB II den „Gemeinsamen Schwerpunkten von MAGS NRW und Regionaldirektion
NRW der BA für das Jahr 2020" Rechnung und schöpfen die Möglichkeiten des EGT
und VWT zugunsten der arbeitssuchenden Menschen im Kreis Coesfeld besser, aus
als im Vorjahr,

Das „Lokaie Pianungsdokument 2020 für den dezentralen Pianungsprozess im SGB
l! des Jobcenters Kreis Coesfeld" ist Bestandteii derZielvereinbarung.
1. Ziele 2Ö2Ö

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
und der Kreis Coesfeld vereinbaren sich für 2020 zu folgenden Zielen nach § 48b Abs.
3SGBII;

I. Verrinaeruncj der Hilfebedürfticjkeit

Ziel ist es, dass erwerb$fähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfs-
gemeinschaft unabhängig von der Grundsicherung fürArbeitsuchende nach dem SGB
Il aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt
verringert wird.

Für die Nachhaitimg der Erreichung des Ziels wird die Entwicklung der Summe der
Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie
die Entwickiung der Faiizahlen im Vergleich zum Vorjahr auf der Grundlage eines Mo-
nitorings beobachtet.

Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbezieher und der Ausgaben für passive Lels-
tungen werden insbesondere beeinflusst durch
    • .die Nachhaltigkeit der Integrationen,
    • den Anteil bedarfsdeckender Integrationen,
    • die Entwicklung der integrationsquote von Langzeitleistungsbeziehern und
    • die Entwicklung der Zäh! der Langzeitieistungsbezieher, die bereits vier Jahre
        und länger SGB ti-Leistungen beziehen.

Daher erfolgt ein um diese vier AnaSysefelder erweitertes Monitoring.

ILVerbesserLLnQ_deHntearation in Erwerbstätigkeit

Zie! ist es, Hilfebedürftigkeit durch die Erhöhung der Zahl der Integrationen zu
vermeiden oder zu überwinden. Zielindikator ist die Veränderung der absoEuten Zahl
der Integrationen sowie der Integrationsquote.

• Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen

Das Ziel ist im Jahr 2020 erreicht, wenn die absolute Zahl dar Integrationen um nicht
mehr als 1 % gegenüber dem Vorjahr absinkt.

• Veränderung der Integrattonsquote (K2)

Das Ziel zur Integratlonsquote (K 2) ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2020
gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als 0,3 % gegenüber dem Vorjahr absinkt.
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2020 auf die gleichberechtigte Förderung und
Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern gelegt. Im Sinne des im SGB ii
verankerten Prinzips der Gleichstellung werden daher auf der Basis des Gencter-
Datenblatts die regionalen Handlungsansätze und -bedarfe analysiert,

• Veränderung der Integrationsquote der Frauen

Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote der Frauen in 2020 um 4>9 % gegen-
über 2019 steigt.

111. Vermeidung yonJancifnstiflem Leistunasbezug

Mit diesem Ziel soi! ein besonderes Augenmerk auf .diejenigen Leistungsberechtigten
gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes
Risiko aufweisen. Dem ganzheitlichen Ansatz, der Umsetzung des Teiihabechancen-
gesetzes, der Sicherung der sozialen Teilhabe für Menschen, die keine Chance auf
eine Beschäftigung haben, sowie der Förderung von Arbeitsuchenden mit
gesundheitlichen Beeinträchtig ungen bzw, Behinderungen kommt hierbei eine hohe
Bedeutung zu.

Ziel ist die Vermeidung bzw. Verringerung von Langzeitleistungsbezug sowie die Ver"
besserung der sozialen Teilhabe. Zieiindikatoren sind die Veränderung des Jahres-
durchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern (K3,) sowie dieVerände-
rung der absoluten Zäh! der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehern.

• Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungs-
   beziehem (K3)

Das Ziel ist im Jahre 2020 erreicht, wenn der durchschnittiiche Bestand an
Langzeitlelstungsbeziehern um nicht mehr als 1,4% über dem Vorjahresergebnis liegt.

• Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen von
   Langzeitieistungsbeziehern

Die absoiute Zahl der Integrationen von Langzeitieistungsbeziehern soll in 2020 um
1,0 % über der von 2019 liegen.

2. Zusammenarbeit
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und der Kreis
Coesfeld setzen sich gemeinsam für die Erreichung der vereinbarten Ziele und die
erfolgreiche Umsetzung des SGB II in Nordrhein-Westfaien ein,

Die Vereinbarungspartner führen in vertrauensvoller Zusammenarbeit in 2020 zwei
Steuerungsdialoge. Die Dialoge erfolgen auf der Grundlage der Jahresfortschritts-
werte, der Inhalte der Zielvereinbarung sowie des lokalen Planungsdokuments.
Auch in 2020 wird das MAGS NRW zu themenspezifischen Gesprächsrunden und
Veranstaltungen einladen, die dem Erfahrungsaustausch dienen, Handlungsansätze,
Leistungsprozesse und Dienstleistungen in den Jobcentern weiterentwickeln und neue
Impulse für die Umsetzung der Grundsicherung fürArbeitsuchende setzen sollen.

Düsseldorf, den ^. ^ ,                            Coesfeld, den
                                                                  M ^. ^>u
Für das Ministerium für Arbeit,                   Für den Kreis Coesfeld

Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

                                                                      2
Dr. Edmund Heiler                                 Dr. Christian Schulze Pellendahr
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