Baden-Württemberg - Ministerium für Wissenschaft, Forschung ...

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Baden-Württemberg - Ministerium für Wissenschaft, Forschung ...
Baden-Württemberg
                           MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
                                                           DIE MINISTERIN

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
                Postfach 10 34 53 ¦ 70029 Stuttgart

An die                                                                                         Stuttgart 5. Dezember 2018
                                                                                              Durchwahl 0711 279-3123
Präsidenten,
                                                                                            Aktenzeichen 23-7810.171/58/1
Rektorinnen und Rektoren
                                                                                                         (Bitte bei Antwort angeben)
der staatlichen
Universitäten
Pädagogischen Hochschulen
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Kunst- und Musikhochschulen
Dualen Hochschule und der
staatlich anerkannten Hochschulen in kirchli¬
cher oder privater Trägerschaft
sowie die
Geschäftsführerin und Direktoren der
Akademie für Darstellende Kunst GmbH
Filmakademie GmbH
Popakademie GmbH

des Landes Baden-Württemberg

 Äif: Landeslehrpreis 2019

       Anlagen
       Vergabemodalitäten
       Formblatt: Landeslehrpreis
       Formblatt: Kurzbeschreibung des Vorschlags
       Formblatt: Pressetext zum Vorschlag

       Sehr geehrte Herren Präsidenten,
       sehr geehrte Damen und Herren Rektorinnen und Rektoren,
       sehr geehrte Frau Geschäftsführerin, sehr geehrte Herren Direktoren,

       im Jahr 2019 wird das Wissenschaftsministerium erneut besondere Leistungen in der
       Lehre auszeichnen.

                         Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-0, Telefax 0711 279-3080, poststelle@mwk.b l.de,
                                               www.mwk.baden-wuerttemberg.de,ww .service-bw.de,
          Behindertengerechte Par plätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz
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Beispiel geben, Anreiz schaffen, Ideen entzünden, Diskurse starten über gute Lehre -
das ist das Ziel der Landeslehrpreise 2019. Es wird pro Hochschulart ein Landeslehr¬
preis verliehen. Hierbei werden im Jahr 2019 erstmals die staatlich anerkannten Hoch¬
schulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg im
Rahmen der jeweiligen Hochschulart in das Verfahren einbezogen.

Die Preissumme pro Preisträgerin bzw. Preisträger und Hochschule ist für alle Hoch¬
schularten jeweils mit 50.000 € dotiert. Insgesamt wird gute Lehre damit im Rahmen
des Landeslehrpreises mit Preisgeldern in Höhe von 250.000 Euro unterstützt.

Gleichzeitig soll im Rahmen des im Jahr 2019 einmalig vergebenen Preises für offene
Wissenschaft Projekte ausgezeichnet werden, die Wissenschaft und Bürgergesell¬
schaft vorbildlich miteinander verbinden. Die Ausschreibung für den Preis für offene
l/l/üssensc/ia if erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. Vorschlagsberechtigt sind hier
für die Wissenschaft die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Baden-
Württemberg sowie Mitglieder und Gruppen dieser Hochschulen. Anträge, die bisher
im Rahmen des Sonderpreises für herausragendes studentisches Engagement einge¬
reicht wurden, passen ggf. unter die Ausschreibung für den Preis für offene Wissen¬
schaft. Der Sonderpreis für herausragendes studentisches Engagement wird im Jahr
2019 einmalig ausgesetzt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen der zentralen und hoch-
schulartenübergreifenden Veranstaltung am Mittwoch, den 4. Dezember 2019 im
Neuen Schloss ausgezeichnet. Dort haben sie die Möglichkeit, anschaulich darzustel¬
len, wofür die Auszeichnung erfolgt. Für die Präsentation des ausgezeichneten Pro¬
jekts oder Fachgebiets stehen jeweils maximal 10 Minuten zur Verfügung. Den Preis¬
trägerinnen und Preisträgern bleibt dabei überlassen, in welcher Form sie mit ihrer
Vorstellung zum Festprogramm beitragen. Die Vorbereitung der Präsentationen wird
durch das Ministerium begleitet.

Ergänzend sollen im Rahmen einer digitalen Bilderschau am Tag der Preisverleihung
im Foyer des Weißen Saals im Neuen Schloss alle Bewerbungen vorgestellt werden.
Der Versand der Vorlage für die Präsentation erfolgt per Mail.

Die Hochschulen werden gebeten, ihre Vorschläge für den Landeslehrpreis bis spä¬
testens
                               Freitag, den 5. Juli 2019
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beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst per E-Mail an iris.zuck-
schwerdt@mwk.bwl.de einzureichen (s. hierzu auch Ziffer 6 der Vergabemodalitäten).

Vorschläge, die erst nach diesem Termin im Ministerium eingehen, können nicht im
Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

Die Vergabemodalitäten wurden im Rahmen des Vergabeprozesses im Jahr 2017
weiterentwickelt. Insbesondere möchten wir auf die nachfolgend genannten Ergän¬
zungen hinweisen:
   Berücksichtigung des Aspekts der nachhaltigen Verankerung des vorgeschlage¬
   nen Konzepts in der Lehre an der jeweiligen Hochschule
   Reduzierung des Umfangs der Vorschläge der Hochschulen von 30 auf 10 Seiten
   Schärfung des Vergabekriteriums der Auszeichnung besonders motivierter Per¬
   sönlichkeiten
   Ergänzende Regelung zum Verfahren an der Dualen Hochschule Baden-Württem¬
   berg
   Konkretisierung der Verfahrens bei der Einreichung von Kooperationsvorhaben.

Fragen zur Ausschreibung beantworten Ihnen Frau Busch (Tel.: 0711/279-3324;
E-Mail: ines.busch@mwk.bwl.de) und Frau Zuckschwerdt (Tel.: 0711/279-3123;
E-Mail: iris.zuckschwerdt@mwk.bwl.de).

Der Ausschreibungstext mit Anlagen steht im Internet unter folgendem Link
http://mwk.baden-wuerttemberq.de/ausschreibunqen zur Verfügung. Übersichten über
die bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger können im Internet unter
http://mwk.baden-wuerttemberq.de/de/hochschulen-studium/landeslehrpreis/ abgeru¬
fen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Theresia Bauer MdL
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