Baden-Württemberg - Ministerium für Wissenschaft, Forschung ...
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Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST DIE MINISTERIN Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 ¦ 70029 Stuttgart An die Stuttgart 5. Dezember 2018 Durchwahl 0711 279-3123 Präsidenten, Aktenzeichen 23-7810.171/58/1 Rektorinnen und Rektoren (Bitte bei Antwort angeben) der staatlichen Universitäten Pädagogischen Hochschulen Hochschulen für angewandte Wissenschaften Kunst- und Musikhochschulen Dualen Hochschule und der staatlich anerkannten Hochschulen in kirchli¬ cher oder privater Trägerschaft sowie die Geschäftsführerin und Direktoren der Akademie für Darstellende Kunst GmbH Filmakademie GmbH Popakademie GmbH des Landes Baden-Württemberg Äif: Landeslehrpreis 2019 Anlagen Vergabemodalitäten Formblatt: Landeslehrpreis Formblatt: Kurzbeschreibung des Vorschlags Formblatt: Pressetext zum Vorschlag Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren Rektorinnen und Rektoren, sehr geehrte Frau Geschäftsführerin, sehr geehrte Herren Direktoren, im Jahr 2019 wird das Wissenschaftsministerium erneut besondere Leistungen in der Lehre auszeichnen. Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-0, Telefax 0711 279-3080, poststelle@mwk.b l.de, www.mwk.baden-wuerttemberg.de,ww .service-bw.de, Behindertengerechte Par plätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz
-2- Beispiel geben, Anreiz schaffen, Ideen entzünden, Diskurse starten über gute Lehre - das ist das Ziel der Landeslehrpreise 2019. Es wird pro Hochschulart ein Landeslehr¬ preis verliehen. Hierbei werden im Jahr 2019 erstmals die staatlich anerkannten Hoch¬ schulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der jeweiligen Hochschulart in das Verfahren einbezogen. Die Preissumme pro Preisträgerin bzw. Preisträger und Hochschule ist für alle Hoch¬ schularten jeweils mit 50.000 € dotiert. Insgesamt wird gute Lehre damit im Rahmen des Landeslehrpreises mit Preisgeldern in Höhe von 250.000 Euro unterstützt. Gleichzeitig soll im Rahmen des im Jahr 2019 einmalig vergebenen Preises für offene Wissenschaft Projekte ausgezeichnet werden, die Wissenschaft und Bürgergesell¬ schaft vorbildlich miteinander verbinden. Die Ausschreibung für den Preis für offene l/l/üssensc/ia if erhalten Sie mit gesondertem Schreiben. Vorschlagsberechtigt sind hier für die Wissenschaft die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Baden- Württemberg sowie Mitglieder und Gruppen dieser Hochschulen. Anträge, die bisher im Rahmen des Sonderpreises für herausragendes studentisches Engagement einge¬ reicht wurden, passen ggf. unter die Ausschreibung für den Preis für offene Wissen¬ schaft. Der Sonderpreis für herausragendes studentisches Engagement wird im Jahr 2019 einmalig ausgesetzt. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen der zentralen und hoch- schulartenübergreifenden Veranstaltung am Mittwoch, den 4. Dezember 2019 im Neuen Schloss ausgezeichnet. Dort haben sie die Möglichkeit, anschaulich darzustel¬ len, wofür die Auszeichnung erfolgt. Für die Präsentation des ausgezeichneten Pro¬ jekts oder Fachgebiets stehen jeweils maximal 10 Minuten zur Verfügung. Den Preis¬ trägerinnen und Preisträgern bleibt dabei überlassen, in welcher Form sie mit ihrer Vorstellung zum Festprogramm beitragen. Die Vorbereitung der Präsentationen wird durch das Ministerium begleitet. Ergänzend sollen im Rahmen einer digitalen Bilderschau am Tag der Preisverleihung im Foyer des Weißen Saals im Neuen Schloss alle Bewerbungen vorgestellt werden. Der Versand der Vorlage für die Präsentation erfolgt per Mail. Die Hochschulen werden gebeten, ihre Vorschläge für den Landeslehrpreis bis spä¬ testens Freitag, den 5. Juli 2019
-3- beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst per E-Mail an iris.zuck- schwerdt@mwk.bwl.de einzureichen (s. hierzu auch Ziffer 6 der Vergabemodalitäten). Vorschläge, die erst nach diesem Termin im Ministerium eingehen, können nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Die Vergabemodalitäten wurden im Rahmen des Vergabeprozesses im Jahr 2017 weiterentwickelt. Insbesondere möchten wir auf die nachfolgend genannten Ergän¬ zungen hinweisen: Berücksichtigung des Aspekts der nachhaltigen Verankerung des vorgeschlage¬ nen Konzepts in der Lehre an der jeweiligen Hochschule Reduzierung des Umfangs der Vorschläge der Hochschulen von 30 auf 10 Seiten Schärfung des Vergabekriteriums der Auszeichnung besonders motivierter Per¬ sönlichkeiten Ergänzende Regelung zum Verfahren an der Dualen Hochschule Baden-Württem¬ berg Konkretisierung der Verfahrens bei der Einreichung von Kooperationsvorhaben. Fragen zur Ausschreibung beantworten Ihnen Frau Busch (Tel.: 0711/279-3324; E-Mail: ines.busch@mwk.bwl.de) und Frau Zuckschwerdt (Tel.: 0711/279-3123; E-Mail: iris.zuckschwerdt@mwk.bwl.de). Der Ausschreibungstext mit Anlagen steht im Internet unter folgendem Link http://mwk.baden-wuerttemberq.de/ausschreibunqen zur Verfügung. Übersichten über die bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger können im Internet unter http://mwk.baden-wuerttemberq.de/de/hochschulen-studium/landeslehrpreis/ abgeru¬ fen werden. Mit freundlichen Grüßen Theresia Bauer MdL
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