Aktuelle Information für Lieferanten - Infineon Austria, Standort Villach

 
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Aktuelle Information für Lieferanten - Infineon Austria, Standort Villach
Aktuelle Information für Lieferanten
Infineon Austria, Standort Villach

Auf den folgenden Seiten finden Sie aktuelle Informationen zu den Maßnahmen und
Regelungen an unserem Standort in Villach:

› Parken am Standort Villach
› Aktuelle Einreisebestimmungen für Österreich (Stand: 08.02.2021)
› Aktuelle COVID-19-Maßnahmen bei Infineon Austria (Stand: 05.02.2021)

Bitte beachten Sie auch unsere Aushänge vor Ort.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
worksafe@infineon.com

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Parken am Standort Villach
(Stand 05.02.2021)

Für Lieferanten stehen aktuell am Standort Villach die in der folgenden Grafik
rot markierten Parkmöglichkeiten zur Verfügung:

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Aktuelle Einreisebestimmungen
Österreich (Stand: 08.02.2021)
Verpflichtende Tests für Pendler*innen & Registrierung bei Einreise nach Österreich:
Die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung gilt ab Mittwoch, 10.02.2021, und sieht
Folgendes vor:
› Wochenpendler*innen müssen sich vor der Einreise in der Form der Pre-Travel-
 Clearance registrieren. Bei Tagespendler*innen reicht es, wenn sie sich einmal
 wöchentlich registrieren.
› Weiters benötigen Pendler*innen aus dem Ausland ein ärztliches Zeugnis über ein
 negatives Testergebnis oder eine in Österreich ausgestellte negative COVID-
 Testbescheinigung, die nicht älter als sieben Tage ist und in deutscher oder englischer
 Sprache ist. Diese ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
› Bei Einreise ohne Testbescheinigung, muss er/sie in Quarantäne, kann sich aber
 innerhalb von 24 Stunden freitesten.
› Grundsätzlich sind die Kosten für den Test von jedem/r Pendler*in selber zu tragen.
 Anmeldungen für kostenlose Tests sind über www.oesterreich-testet.at möglich.
› Wir bieten kostenlose COVID-Tests für Fremdfirmen-Mitarbeiter*innen, die für einen
 Einsatz am Standort Villach nach Österreich einreisen, an. Die Terminbuchung ist unter
 der Telefonnummer 0043(0)5 1777 2404 möglich.

>>Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums

Weitere Informationen zur Einreise nach Österreich:
› Fragen und Antworten zu Reisen und Tourismus des Gesundheitsministeriums
› Einreisebestimmungen für Angehörige unterschiedlicher Statten
› Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-Einreiseverordnung der österreichischen
 Bundesregierung (Stand 05.02.2021)
› Österreichisches Außenministerium

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Aktuelle COVID-19-Maßnahmen
(Stand: 05.02.2021)

Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen und Hygienerichtlinien zur Eindämmung
des Coronavirus bei Infineon Austria:

Mindestabstand von zwei Metern
Der Mindestabstand von zwei Metern gilt generell. Somit auch in der Arbeitsstätte und
für die Arbeitsplätze. Personenaufzüge dürfen nur noch einzeln benutzt werden.
Der Mindestabstand von zwei Metern hat auch im Freien Gültigkeit und damit auch in
den Raucherzonen. Halten Sie bitte den Abstand strikt ein, insbesondere auch in den
Pausenräumen und Kaffeeküchen. Halten Sie bitte auch strikt die zugelassene
Maximalbelegung der Raucherbereiche vor Ort ein.

Generelle MNS-Pflicht, partielle FFP2-Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen in Arbeitsstätten ist das Halten des Mindestabstands von
zwei Metern und das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden Maske
Pflicht. Damit gilt die MNS-Pflicht in allen Gebäuden von Infineon Austria, auch am
eigenen Arbeitsplatz. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes von zwei Metern gilt
die Maskenpflicht ab sofort auch im Freien.

Laut den gesetzlichen Vorschriften ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske (ohne
Ventil) am Werksgelände von Infineon Austria in folgenden Bereichen Pflicht:
› Im gesamten Bau05
› In den Umkleiden und Sit Over
› In allen Bereichen, wo der neue Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten
 werden kann, wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen

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Aktuelle COVID-19-Maßnahmen
(Stand: 05.02.2021)
Infrastruktur Standort Villach
Im gesamten Bau 05 gilt FFP2-Maskenpflicht!

Pausenräume
Wir sind uns bewusst, das speziell in den Pausenzeiten die Räumlichkeiten aufgrund
der limitierten Belegung derzeit sehr knapp sind. Dennoch ersuchen wir hier, strikt den
Mindestabstand von zwei Metern und die Maskenpflicht einzuhalten, da wir in den
Pausenräumen bereits Ansteckungsfälle aufgrund der Nichteinhaltung der Vorgaben
hatten. Insbesondere wenn Sie etwas trinken oder essen, halten Sie zu Ihrer eigenen
Gesundheit den zwei Meter Abstand jedenfalls ein! Helfen wir gemeinsam mit und
bitte machen auch Sie Ihre Mitarbeiter*innen aufmerksam, wenn die Maßnahmen
nicht entsprechend umgesetzt werden. Ebenso ersuchen wir, in den Raucherbereichen
Maximalbelegung und Mindestabstand konsequent einzuhalten.

Cafeterien
Bitte beachten Sie, dass die CaFETeria und das Café Ella bis auf Weiteres geschlossen
bleiben.

Helfen Sie mit und machen Sie bitte auch Ihre Mitarbeiter*innen aufmerksam, wenn
die Maßnahmen nicht entsprechend umgesetzt werden.

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Aktuelle COVID-19-Maßnahmen
(Stand: 05.02.2021)
Was ist bei einer Infektion oder einem Verdachtsfall zu tun?
Im Falle eines Covid-19-Verdachtes bzw. einer Covid-19-Infektion von
Mitarbeiter*innen Ihres Unternehmens, die an einem der Infineon Austria Standorte im
Einsatz sind, ersuchen wir daher um Ihre umgehende Benachrichtigung an unsere E-
Mail-Adresse: covid-notification-for-suppliers-aut@infineon.com

Regelmäßige Hygienemaßnahmen
Achten Sie auch weiterhin verstärkt auf persönliche Hygiene:
› Häufiges Händewaschen
› Nicht ins Gesicht greifen
› Kein Händeschütteln
› Husten und Niesen in die Armbeuge
› Lüften Sie ausreichend die Räumlichkeiten.
› Bitte prüfen Sie täglich Ihren persönlichen Gesundheitszustand.
› Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden.

Weitere Informationen zu COVID-19 und den Maßnahmen in Österreich:
› "Schau auf dich, schau auf mich." – Informationen der Österreichischen
 Bundesregierung
› Informationen der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und
 Ernährungssicherheit GmbH) zum Coronavirus (AGES Info-Hotline: 0800 555 621)
› Aktuelle Informationen zum Coronavirus des Österreichischen
 Gesundheitsministeriums
› Dashboard ‚Corona-Schutzimpfung in Österreich‘
› Corona-Informationen der WKO Kärnten
› Corona-Sicherheitsmaßnahmen in 17 Sprachen
› "Corona-Ampel" der Österreichischen Bundesregierung

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