Aktuelles zu Corona im Landkreis Haßberge - Nr. 535/21 - Aktuelles zu Corona im ...
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Pressemitteilung des Landratsamtes Haßberge Nr. 535/21 Haßfurt, 08.11.21 Aktuelles zu Corona im Landkreis Haßberge Das Gesundheitsamt Haßberge meldet über das Wochenende 85 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Dadurch erhöht sich die Gesamtzahl der bestätigten Fälle auf 5098 (Stand: 08. November, 15.00 Uhr). 4633 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wie- der genesen. Demnach sind aktuell 374 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Es gibt 22 Corona-Patienten, die stationär in Kliniken behandelt werden, sieben davon inten- sivmedizinisch. 91 Menschen sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 149 Personen. In der überwiegenden Zahl der neuen Fälle handelt es sich um eine Infektion mit der Delta-Variante. Im Landkreis Haßberge sind bisher 543 Fälle der Delta-Variante des Corona-Virus (Indien) nachgewiesen worden. Von der Variante Alpha (britische Variante) wurden mittlerweile insgesamt 1297 Fälle bestätigt. Die Variante Beta (Südafrika) wurde bisher 18 Mal nachgewiesen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut 283,6 (Stand: 08. November 0.00 Uhr). Die Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems steht für Bayern aktuell auf rot. Welche Farbe die Corona-Ampel zeigt, kann unter diesem Link eingesehen werden: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Ge- sundheit und Pflege. Die aktuellen Werte liegen über der Grenze von 600 COVID-19- Pati- enten auf Intensivstationen („Phase rot“). Die aktuellen Werte sind zu finden beim LGL: https://www.lgl.bayern.de/.../karte_coronavirus/index.htm... Landratsamt Haßberge – Pressestelle – Monika Göhr – Am Herrenhof 1 – 97437 Haßfurt Tel. 09521/27-294 - monika.goehr@hassberge.de
Seite 2 Somit gelten ab morgen bayernweit folgende Regelungen: Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, au- ßerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G). Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV. Im Landkreis Haßberge schreiten die Impfungen weiter voran: die Zahl der Erstimpfungen im Impfzentrum ist auf 31.951 gestiegen; 33.303 Personen sind mittlerweile vollständig ge- impft; dazu kommen noch 643 Auffrischungen. Hier mit eingerechnet sind die Sonderimp- fungen über die Betriebsärzte bei Valeo und Fränkische. Zahlen über Impfungen anderer Betriebsärzte liegen dem Landratsamt leider nicht vor. Die Hausärzte im Landkreis haben bisher 37.303 Dosen verabreicht (17.117 Erstimpfun- gen, 18.856 vollständig Geimpfte, 1.330 Auffrischungen). Dazu kommen noch 819 Impfun- gen in den Haßberg-Kliniken (462 Erstimpfungen, 357 vollständig Geimpfte). Die Gesamtzahl der Erstimpfungen liegt bei 49.530 (58,68 Prozent), vollständig geimpft sind bisher insgesamt 52.516 Bürgerinnen und Bürger, das entspricht einer Impfquote von 62,22 Prozent. Hinweis: Bei den vollständig Geimpften sind die Impfungen mit Johnson & Johnson enthalten; dieser Impfstoff benötigt keine zweite Impfung.
Seite 3 Kontaktverfolgung wird umgestellt Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 29.10.2021 einen Strategiewechsel bei der Kontaktpersonennachverfolgung vorgegeben. Da sich seit Ende September in ganz Bayern und auch im Landkreis Hassberge wieder ein steigender Trend der 7-Tages- Inzidenzen abzeichnet, der in der letzten Woche in allen Altersgruppen sichtbar wurde, wird das Kontaktpersonenmangagement angepasst. Zum Containment in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird noch eine gesonderte Mitteilung erfolgen. Bis dahin bleibt es für die Schulen bei den bisherigen Regularien. Die Kontaktpersonenermittlung wird auf Haushaltsangehörige sowie Einrichtungen mit vul- nerablen Personen eingeschränkt; darunter fallen voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Somit ist es möglich, dass Kontaktpersonen nicht mehr direkt durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden. Vielmehr soll der positiv Getestete seine Kontaktpersonen selbststän- dig informieren. Die als eng eingestuften Kontaktpersonen werden durch das Gesund- heitsamt kontaktiert. Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalt und der Arbeitgeber können sich über folgende Wege beim Gesundheitsamt melden (für Fragen, Testtermin, Quarantänebe- scheinigung): - Kontaktformular Gesundheitsamt (Kontaktpersonen, Testtermin usw.) auf Homepage des Landratsam- tes: o https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html o Ggf. kann auch ein Testtermin vereinbart werden o Anlass: Kontaktperson + Angabe der positiven Person, zu der Kontakt bestand o Die Kontaktperson erhält ggf. einen Rückruf - Per Mail an coronakontakt@hassberge.de o Angabe der Kontaktdaten und der positiven Person, zu der Kontakt bestand o Die Kontaktperson erhält einen Rückruf - Hotline o Hotline 09521-27721 Auswahl 1 für Kontaktperson o Hotline 09521-27600 o Über die Hotline werden die Daten der Kontaktpersonen aufgenommen o Die Kontaktperson erhält einen Rückruf Es wird gebeten bevorzugt die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme über das Ter- minvereinbarungs-Formular auf der Homepage zu nutzen.
Seite 4 Zu beachten ist, dass eine Quarantänebescheinigung nach Prüfung der Voraussetzungen in den o.g. Fällen nur ausgestellt wird, wenn sich der Betroffene direkt meldet. Personen, die sich ohne Meldung beim Gesundheitsamt in Quarantäne begeben und im Nachhinein eine Bescheinigung wünschen, können keine Bescheinigung erhalten. Personen mit positiven Selbst- oder Schnelltest werden gebeten, sich unmittelbar telefo- nisch beim Gesundheitsamt unter der 09521-27400 zu melden, werktags zu den normalen Öffnungszeiten, am Wochenende/Feiertagen ist das Gesundheitsamt ab 10 Uhr besetzt. Falls aufgrund der aktuellen Situation telefonisch niemand erreichbar, bitten wir eine Mail an gesundheitsamt@hassberge.de zu schreiben. Dies sollte die Kontaktdaten und den Hinweis auf einen positiven Selbsttest enthalten. Ein Mitarbeiter wird dann so bald wie möglich zurückrufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Es soll eine möglichst schnelle Nachtestung mittels PCR-Test gewährleistet werden, bei eigenständiger Termin- vereinbarung über Testzentrum oder verspäteter Meldung an das Gesundheitsamt kann es zu unnötigen Verzögerungen kommen. Antworten auf die häufigsten Fragen Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27- 600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle. Ganz viele Fragen lassen sich jedoch mit Blick ins Inter- net klären. Empfohlen werden hier die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ge- sundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/ und die der Bayerischen Staatsregie- rung: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirt- schaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de.
Seite 5 Patienten mit Symptomen und Krankheitsgefühl wenden sich bitte zwingend telefo- nisch an ihre Hausarztpraxis. Dort wird das weitere Vorgehen dann besprochen. Bei Auffrischungsimpfungen bitte die Empfehlung der Ständigen Impfkommission beach- ten, diese werden aktuell für folgende Personengruppen empfohlen: Über 70-Jährigen, Bewohnern und Betreuten in Pflegeeinrichtungen, Beschäftigten in Pflege- und medizini- schen Einrichtungen, die direkten Kontakt mit zu pflegenden Personen oder Patienten ha- ben und Personen mit Immundefizienz. Die Auffrischimpfung soll laut STIKO in der Regel frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Auch Menschen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, wird eine wei- tere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) empfohlen (mindestens 28 Tage nach der Erstimpfung). Für eine Impfung ist neben dem Impfpass auch ein gültiger Lichtbildausweis not- wendig. Der digitale Impfnachweis wird vor Ort ausgestellt. Weiterhin ist es möglich, sich unter der Online-Plattform www.impfzentren.bayern zu re- gistrieren, um im Impfzentrum direkt einen Termin zu vereinbaren. Dies verkürzt die War- tezeiten. Sollte die Online-Registrierung im Einzelfall für Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sein, steht die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Verfügung. Unter dieser Telefonnummer werden auch Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung beantwortet.
Seite 6 Öffnungszeiten Impfzentrum Königsberg: Das Impfzentrum Königsberg hat nach wie vor von Mittwoch – Sonntag zwischen 16 Uhr und 20 Uhr geöffnet. Aufgrund der angestiegenen Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen ist zunächst ab Samstag, den 06.11.21 keine Impfung ohne Termin (freies Impfen) im Impfzentrum Kö- nigsberg mehr möglich. Zuletzt wurden die Kapazitäten des Impfzentrums durch die „freien Impfungen“ erheblich überschritten, weshalb es auch zu längeren Wartezeiten im Impf- zentrum gekommen ist. Vor-Ort-Impfaktionen Außerdem bietet der Landkreis Haßberge in Zusammenarbeit mit den Kommunen weitere Sonderimpfaktionen gegen das Coronavirus für Erstimpfung, Zweitimpfung oder Auffri- schung an. Zur Verfügung stehen die beiden Impfstoffe Johnson & Johnson (ab 18 Jahre) und Biontech (ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern). Mitzubringen sind der Impfpass und ein gültiger Lichtbildausweis. Der digitale Impfnachweis wird vor Ort ausgestellt. Die Sonderimpfaktionen finden in folgenden Kommunen statt: Ebern, historisches Rathaus am Marktplatz: Sonntag, 21. November, 14.00 bis 18.00 Uhr und Galerie am Stadtberg: Sonntag, 28. November, 14.00 bis 18.00 Uhr. Eltmann, Stadthalle: Sonntag, 28. November und Sonntag, 19. Dezember, jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr. Hofheim, Haus des Gastes: Samstag, 27. November, von 9.00 bis 12.00 Uhr Knetzgau, Edeka-Markt Karais: Samstag, 13. November und Samstag, 4. Dezember, je- weils von 10.00 bis 14.00 Uhr. Oberaurach, Oberaurachzentrum Trossenfurt: Samstag, 27. November, von 13.00 bis 17.00 Uhr. Rauhenebrach, Kaufhaus Steigerwald (Edeka Markt Kuhn) in Untersteinbach: Sams- tag, 20. November, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr. Sand am Main, Sport- und Kulturhalle: Samstag, 13. November, und Samstag, 4. De- zember, beim Fußballspiel des 1. FC Sand, jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Seite 7 Zeil am Main, Schule: Samstag, 20. November, von 13.00 bis 17.00 Uhr und Sporthalle am Tuchanger: Sonntag, 12. Dezember, von 10.00 bis 16.00 Uhr. Impfberatung Wer noch unentschlossen ist, ob er sich impfen lassen soll oder nicht, kann sich gerne in- dividuell beraten lassen. Die Ärzte des Gesundheitsamtes Haßberge beantworten alle of- fenen Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Kontakt: Telefon 09521/27400. Testen im Testzentrum Wonfurt Seit 11. Oktober gelten neue Regelungen zu den kostenlosen Corona-Tests. Im Testzent- rum am Kreisabfallzentrum in Wonfurt (separate Zufahrt an der Staatsstraße 2275) werden für bestimmte Personengruppen von Montag bis Freitag weiterhin kostenlose PCR-Tests und Antigenschnelltests angeboten. Dazu gehören: - Personen mit einem positiven Antigentest/positiven Poolingtest (PCR/Antigen- Schnelltest) - Kontaktpersonen (PCR/Antigen-Schnelltest) - Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Anti- gen-Schnelltest) - Personen die nicht gegen Covid geimpft werden können aufgrund medizinische In- dikatoren (z.B. Impfunfähigkeit lt. ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Stillende) (Antigen-Schnelltest) - Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie ambulanten Pflegediensten (PCR/Antigen-Schnelltest) - Besuchspersonen von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Men- schen mit Behinderung (Antigen-Schnelltest). Kostenpflichtige Tests werden in Wonfurt nicht angeboten. Um wie bisher einen geordneten Betrieb der Teststation gewährleisten und lange Warte- zeiten vermeiden zu können, ist eine vorherige Anmeldung online über das Kontaktformu- lar auf der Internetseite des Landkreises Haßberge notwendig: https://www.hass- berge.de/topmenu/startseite/test.html. Den Namen bitte im Kontaktformular immer ge- nauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Der Termin wird
Seite 8 den Betroffenen dann per E-Mail mitgeteilt. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann auch telefonisch unter der Rufnummer 09521/27-720 einen Termin vereinbaren. Wichtiger Hinweis: Wer seinen vereinbarten Termin im Testzentrum Wonfurt nicht wahr- nehmen kann, wird gebeten, den Termin zu stornieren, am besten per E-Mail: testzent- rum@hassberge.de oder telefonisch 09521/27-720. Für folgende Testungen werden bereits bei der Anmeldung Nachweise sowie eine Be- gründung im „Bemerkungsfeld“ benötigt. Die Anlagen müssen unter „Datei auswählen“ hinzugefügt werden: - positiver Antigentest / positiver Pooling Test - Schwangere (Mutterpass) - Personen bei denen laut ärztlichem Zeugnis keine Covid Impfung möglich ist (Attest) - Kontaktpersonen (Quarantänebescheinigung) - Anspruch auf Testung für Kinder: Ausweis/Kinderpass - Berechtigungsschein der jeweiligen Pflege- oder Behinderteneinrichtung Des Weiteren ist zur Testung mitzubringen: 1. Versichertenkarte der Krankenkasse 2. Personalausweis 3. Mund-Nasen-Schutz 4. die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital) Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital per Email und über die Corona- App direkt über das Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden; per Brief kann dies bis zu fünf Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informa- tionen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeit- lich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.
Seite 9 Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes Die Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes bieten auch weiterhin kostenlose Anti- gen-Schnelltests für Kontaktpersonen, Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die nicht gegen Covid geimpft werden können, an (siehe oben). Zudem führt das BRK auch kostenpflichtige Antigen-Schnelltestes durch. Wichtig: Testungen sind nur noch mit einer Onlineregistrierung auf dem Portal https://meintest.brk.de möglich. Testwillige erhalten dann einen persönlichen QR-Code für ihr Smartphone, an das das Testergebnis später übermittelt wird. So entfallen die Warte- zeiten von Ort. Für alle Tests müssen sich die Bürger zudem mit einem amtlichen Licht- bildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jah- ren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsbe- rechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können. In den BRK-Schnelltestzentren gelten folgende Öffnungszeiten: Haßfurt, Rotkreuzhaus (Industriestraße 16) Montag bis Donnerstag 15 bis 18 Uhr, Freitag: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Samstag: 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, Sonntag: 10 bis 14 Uhr. Ebern, Rotkreuzhaus im Gewerbepark „Alte Kaserne (Im Frauengrund 12): Mittwoch und Freitag 15 bis 18 Uhr, Sonntag: 10 bis 14 Uhr Hofheim, Haus des Gastes: Mittwoch, Freitag und Sonntag 15 bis 18 Uhr Eltmann, Sportheim (Bamberger Straße 21): Dienstag, Donnerstag und Sonntag 15 bis 18 Uhr Kommunale Schnellteststationen Wonfurt: ehemaliger Verkaufsraum der Autoverwertung Schuck, Altachweg 8: Dienstag, Donnerstag, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr.
Seite 10 Apotheken, Arztpraxen und Sonstige die Antigen-Schnelltests anbieten Fuchs Apotheke Knetzgau, Telefon 09527/950160 Ratsapotheke Zeil, Telefon 09524/266 Die Liste der Apotheken, die im Landkreis Haßberge Antigen-Schnelltest anbieten ist ein- zusehen auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklae- rung_selbsttest Gemeinschaftspraxis Stieglitz/Katzenberger Burgpreppach: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 18.00 Uhr. Um Anmel- dung wird gebeten unter Telefon 09534/648. Praxis für Physiotherapie und Praxis für Heilkunde, Industriestraße 23, Haßfurt: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr. Wichtiger Hinweis: Im Zuge der Neufassung der Testverordnung, mit der die kostenlosen Bürgertestungen abgeschafft werden, hat das Bundesgesundheitsministerium darüber in- formiert, dass künftig bei einer Testung vor Ort unter Aufsicht (zum Beispiel Selbsttest beim Friseur), kein generell 24-Stunden gültiges Testzertifikat mehr ausgestellt werden darf, das auch für andere Bereiche, wie etwa Gastronomie, verwendet werden kann. Seit 11. Oktober gilt der Testnachweis nur noch an dem Ort, an dem die Testung vorgenom- men wurde.
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