Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr-Vebeg
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Seite 1 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr – Vertragsbedingungen Entfallstellen und Mengen Merkblatt AGB Rahmenvertrag über die Dauerabnahme von Sekundärrohstoffen 1. Vorbemerkung (1) Für die Dauerabnahme von Mischschrott aus unlegierten Fe-Schrotten, teilweise mit Fremdanhaftungen, sowie NE- Metallschrotten, legierten Schrotten und Kabelschrotten in Mengen jeweils unter 1.000 kg, bietet die VEBEG den Abschluss von Rahmenverträ- gen mit einer festen Laufzeit von 2 Jahren an. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an in Deutschland ansässige leistungsfähige Schrotthandelsfirmen und Recyclingunter- nehmen, die in der Lage sind, bei kostenfreier Containergestellung diese Schrotte an Entfallstellen der Bundeswehr und ggf. anderer Auftraggeber jeweils kurzfristig nach Zu- weisung zu übernehmen. (2) Beigefügt finden Sie eine Übersicht der Bundeswehrdienstleistungszentren (BWDLZ) mit den in deren Einflussbereich liegenden Entfallstellen. Die Anzahl sowie die Angaben der Tonnage je Entfallstelle aus der vergangenen Vertragsperiode sind unverbindlich und dienen lediglich als Anhalt. Bei Entfallstellen mit der Mengenangabe -0- sind aller Vo- raussicht nach während der Vertragslaufzeit auf Verlangen des jeweiligen BWDLZ Con- tainer aufzustellen bzw. Schrott abzufahren. (3) Sie als Interessent und Bieter geben ein verbindliches Übernahmepreisangebot in EURO/Tonne für üblicherweise anfallenden Mischschrott für alle Entfallstellen im Be- reich des jeweiligen BWDLZ ab. Aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus wurden bei einigen Vertragsangeboten mehrere BWDLZ zusammengefasst. 1. Vertragsgegenstand (1) Die VEBEG verkauft an den Rahmenvertragshändler Mischschrott (Blech-, Eisen-, Stahl-, Gussschrott, teilw. mit Fremdanhaftungen), NE- Metallschrott, legierter Schrott und Kabelschrott, so wie er während der Vertragslaufzeit an Entfallstellen der Bundeswehr bzw. bei In- standsetzungsunternehmen im Servicebereich der einzelnen Bundeswehrdienstleis- tungszentren (BWDLZ) anfällt. Dem Rahmenvertragshändler ist bekannt, dass die VEBEG weder die zu erwartenden Mengen, noch die Anzahl der Entfallstellen je BWDLZ zusichern kann. Die in der Anlage 1, Entfallstellen und Mengen, genannten An- fallmengen der Periode 2017 bis Mai 2019 je Entfallstelle sind unverbindlich und dienen lediglich als Anhalt. Der Rahmenvertragshändler hat nur Anspruch auf den ihm durch die VEBEG zugewiesenen Schrott. Getrennt gelagerter NE- Metallschrott, legierter Schrott und Kabelschrott wird in der Regel nur in Mengen bis zu 1.000 kg zugewiesen. (2) Die VEBEG ist nicht verpflichtet, alles bei den Dienststellen anfallende Material an die RV- Händler zu verkaufen. Sie ist jederzeit berechtigt, dieses auch außerhalb des Rahmenver- trages im Ausschreibungsverfahren losweise anzubieten. Der RV-Händler kann sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. 2. Kaufpreis
Seite 2 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - (1) Die Berechnung des vom RV-Händler zu übernehmenden Mischschrottes erfolgt zu Prei- sen, die von den Vertragsparteien für die gesamte Laufzeit des Vertrages schriftlich ver- einbart werden. Alle Preise verstehen sich Netto. Grundlage für die Änderung des verein- barten Preises ist die Notierung der durchschnittlichen, bundesweit geltenden Lagerver- kaufspreise der Sorte 1, mit dem von der „Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. BDSV“ veröffentlichten Stand April 2019. Sollte sich diese Basisnotierung während der Vertragslaufzeit um mehr als 5,00 EUR/t gegenüber dem Stand bei der letzten Preisfestlegung verändern, so erhöht oder ermäßigt sich auto- matisch ab dem 1. des Folgemonats der Abnahmepreis für Mischschrott um 75 % des Veränderungsbetrages. (2) Zur ersten Preisfestlegung, Übernahmepreis ab 01.07.2019, wird der Veränderungsbe- trag zwischen den Basisnotierungen April 2019 und Juni 2019, berücksichtigt. Sollten sich diese Notierungen um mehr als 5,00 EUR/t verändern, so erhöht oder ermäßigt sich der Gebotspreis um 75% des Veränderungsbetrages und bildet den ersten Übernahmepreis. (3) Alle anstehenden Abnahmepreisänderungen werden dem Rahmenvertragshändler von der VEBEG schriftlich mitgeteilt. (4) NE-Metalle, legierte Schrotte und Kabelschrotte werden von der VEBEG zu einem Preis berechnet, der auf der Basis der Euvid- oder anderer einschlägiger Notierungen unter Berücksichtigung der Materialbeschaffenheit und –zusammensetzung ermittelt wird. Die jeweiligen Preise gelten als anerkannt, wenn der Rahmenvertragshändler ihnen nicht in- nerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum durch ein schriftliches Gegengebot wider- spricht. Kommt keine Einigung zustande, so verfügt die VEBEG über das Material ander- weitig. (5) Die Übernahme großer und sperriger Teile, die erst vor Ort auf Transportmaß geschnitten werden müssen, erfolgt nach vorheriger Absprache mit der VEBEG; der Übernahmepreis ist für den Einzelfall zwischen den Vertragspartnern auszuhandeln. 3. Zuweisung / Abholung (1) Angefallenes Material wird der VEBEG von den BWDLZ zur Verwertung angemeldet. Die VEBEG entscheidet, ob die jeweilige Verwertungsanmeldung über den Rahmenvertrag abgewickelt werden soll und übersendet dem RV-Händler gegebenenfalls eine Rechnung (Erstberechnung) mit geschätzten Gewichtsangaben. Für jede Materialsorte (jedes Los) wird eine Abholvollmacht erstellt, gegen deren Vorlage der RV-Händler bei den Dienststel- len das zugewiesene Material unverzüglich abzuholen hat. (2) Der RV-Händler bestätigt die Übernahme des Materials auf der Abholvollmacht (Vorder- seite unten rechts). Die abgebende Dienststelle trägt das Gewicht des ausgelieferten Ma- terials auf der Rückseite der Abholvollmacht ein und bestätigt dies mit Unterschrift. Die Leer- und Ladeverwiegung hat nach vorheriger Vereinbarung mit der Abgabedienststelle im Beisein eines Beauftragten der Dienststelle auf der dem Lagerort nächstgelegenen Waage zu erfolgen. (3) Die Abholvollmacht mit den dazugehörigen Wiegekarten wird von der abgebenden Dienst- stelle an die VEBEG gesandt, die aufgrund dieser Unterlagen die Endabrechnung erstellt und dem RV-Händler übermittelt. Bei Mindermengen erfolgt GUTSCHRIFT, bei Mehrmen- gen NACHBERECHNUNG zu den vereinbarten Preisen (entfällt bei Minimalwerten unter 2,50 EUR). (4) Wegen der beschränkten Lagermöglichkeit bei den abgebenden Dienststellen ist der RV- Händler verpflichtet, das Material unverzüglich abzuholen; die Abholtermine sind vom RV- Händler rechtzeitig mit den lagerhaltenden Stellen zu vereinbaren. Der RV-Händler gerät in Abnahmeverzug, wenn das Material nicht innerhalb von 3 Wochen nach Datum der Erstberechnung vollständig abgezogen ist. Nach Ablauf dieser 3-Wochen- Frist ist die VEBEG ohne weitere Mahnung berechtigt, die Materialien freihändig nach drit-
Seite 3 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - ter Seite zu veräußern. Der RV-Händler ist in diesem Fall verpflichtet, der VEBEG die ent- standenen Verkaufs- und Lagerungskosten sowie - bei einem Verkauf zu geringeren Prei- sen als den mit dem RV-Händler vereinbarten - die Differenz zwischen den erlösten und den mit dem RV-Händler vereinbarten Preisen zu erstatten. (5) In dringenden Fällen kann die Materialzuweisung mit Einverständnis der VEBEG direkt erfolgen. In diesen Fällen ist die Übernahme, auch von getrennt gelagerten Kleinmengen an NE- oder Buntmetall-, Aluminium- und Kabelschrott, vom RV-Händler formlos zu quit- tieren 4. Wechselbehälter (1) Auf Verlangen der abgebenden Dienststellen hat der RV-Händler zu seinen Kosten und Lasten handelsübliche Abroll- und/oder Absetzcontainer an den Entfallstellen aufzustellen. Die Anzahl und die Größe der Container ist in Absprache mit der Dienststelle so zu wählen, dass der anfallende Mischschrott verzugslos abgefahren werden kann. Die Aufstellung dieses/dieser Container hat grundsätzlich kostenlos zu erfolgen, solange wirtschaftlich ver- tretbare Mengen, mind. 150 kg pro gestelltem m³ und Quartal, zur Übernahme bereitge- stellt werden. Sollte diese Menge wiederholt nicht erreicht werden, ist der RV-Händler be- rechtigt, seinen Container abzuziehen. Eine zu tauschähnlichem Umsatz führende Entsor- gungsleistung fällt nicht an. Die Verrechnung sonstiger Leistungen mit der Vergütung der bereitgestellten Schrotte ist ausgeschlossen. Besteht die Dienststelle weiterhin auf das Aufstellen eines Containers, kann der Rahmenvertragshändler hierfür ein angemessenes, ortsübliches Mietentgelt verlangen. (2) Bestehen Dienststellen auf das Aufstellen von Sonderanfertigungen, wie abgedeckte oder abschließbare Container, kann der Rahmenvertragshändler hierfür grundsätzlich ein an- gemessenes, ortsübliches Mietentgelt verlangen. (3) Entsprechende Mietverträge sind zwischen dem Rahmenvertragshändler und dem zustän- digen BWDLZ abzuschließen. Besteht der RV-Händler seinerseits auf das Aufstellen zu- sätzlicher Container, hat dies grundsätzlich kostenlos zu erfolgen. Das in Containern be- findliche Material ist auch dann über die VEBEG abzurechnen. 5. Gewährleistung (1) Das Material wird verkauft, wie es steht und liegt. Der RV-Händler trägt sämtliche Kosten der Verladung, Verwiegung und Abfuhr. (2) Für die Einhaltung anzuwendender gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Kreislaufwirtschafts- gesetz, Immissionsschutzgesetz, Nachweisverordnung, Gefahrgutverordnung Straße) ist der RV-Händler verantwortlich. Die abgebenden Dienststellen sind berechtigt, die Auslie- ferung von gefährlichen Gütern zu verweigern, wenn die Vorschriften der GGVS (z.B. durch Verwendung von ungeeigneten Fahrzeugen/Behältern) nicht beachtet werden. Der Rahmenvertragshändler ist berechtigt, die Übernahme ihm zugewiesener Schrotte ab- zulehnen, - wenn diesem Material Abfälle beigemischt sind, die in der Abfallverzeichnisverord- nung mit einem Stern (*) versehen gelistet und somit im Sinne dieser Verordnung als gefährliche Abfälle einzustufen sind, - wenn diesem Material Sprengkörper, explosionsverdächtige Gegenstände und/oder geschlossene Hohlkörper beigemischt sind und dafür keine Unbedenklichkeitserklä- rung vorliegt. Nähere Angaben enthält die Anlage 2, Merkblatt Hohlkörper im Schrott.
Seite 4 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - (3) Sollte bei Schrott, der dem Rahmenvertragshändler zugewiesen wurde, ionisierende Strahlung festgestellt werden, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinaus- geht, ist er berechtigt und verpflichtet, die Annahme dieser Partie zu weigern und die zu- ständige Behörde, die abgebende Dienststelle/Bundeswehr und nachrichtlich die VEBEG GmbH unverzüglich zu unterrichten. Sofern die zuständige Behörde keine anderen Maß- nahmen anordnet, hat der Rahmenvertragshändler die Strahlenquelle zu lokalisieren und solange zu separieren, bis sie durch die Bundeswehr übernommen und der ordnungsge- mäßen Entsorgung zugeführt wird. 6. Abrechnung/Sicherheit Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung erfolgt die Zahlung mittels SEPA- Firmen-Lastschrift. Dazu holt die VEBEG ein Firmenlastschrift-Mandat ein, das sie ermäch- tigt, wiederkehrend, jeweils zum Monatsende, frühestens jedoch 10 Kalendertage nach Avis, alle fälligen Beträge aus Lieferungen und Leistungen gegen den Zahlungspflichtigen einzuziehen und gleichzeitig die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Last- schrift zu beauftragen. Das Firmen-Lastschrift-Mandat (DD B2B) wird Bestandteil des Rah- menvertrages. Es erlischt mit Vertragsende. Weist der RV-Händler sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstermin an, eine reguläre Lastschrift nicht einzulösen oder wird sie wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst, haftet der Rahmenvertragshändler für alle damit in Zusammenhang stehenden Schäden. Zur Absicherung der Forderungen der VEBEG hat der RV-Händler der VEBEG ausreichende Sicherheiten in Form einer selbstschuldneri- schen Bankbürgschaft zu stellen. 7. Laufzeit (1) Der Rahmenvertrag gilt für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2021 und endet mit dem Ablauf des 30.06.2021, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verpflichtungen des RV- Händlers aus Zuweisungen aus den Jahren 2019 bis 2021 bleiben jedoch auch über den 30.06.2021 hinaus bestehen. (2) Unberührt davon kann die VEBEG im Falle von wiederholtem Zahlungs- und/oder Abnah- meverzug das Rahmenvertragsverhältnis fristlos kündigen und den RV-Händler auf Scha- denersatz in Anspruch nehmen. (3) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG, Anlage 3 AGB, in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Bestandteil dieses Vertrages sind. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Seite 5 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Anlage 1 Entfallstellen und Mengen Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.001 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden, 01219 Dresden 01619 Zeithain, Abendrothstr. 20 0 02957 Weißkeißel, Muskauer Forst 01 68 09496 Marienberg, Zschopauer Str. 43 2 Summe: 70 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.002 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain, 03253 Doberlug-Kirchhain 03253 Doberlug-Kirchhain, Torgauer Straße 55 03253 Doberlug-Kirchhain, Schönborner Str. 13, HIL 36 04916 Schönewalde, Fliegerhorstallee 1, Flugplatz 21 14547 Beelitz, Husarenalle 1 17 15859 Storkow, Beeskower Chaussee 15a 0 15848 Beeskow/Schneeberg, Am Mühlenweg 1, LwMun 15 15913 Märkische Heide, Krugauer Dorfstr. 84 0 15344 Strausberg, Umgehungsstr. 1 2 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin, 13405 Berlin 13405 Berlin, Kurt-Schuhmacher-Damm 41 19 Summe: 165
Seite 6 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.003 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels, 06667 Weißenfels 06567 Bad Frankenhausen, Seehäuser Str. 60 17 06667 Weißenfels, Zeitzer Str. 112 12 07554 Gera-Hain, Zum Hain 1 5 38889 Blankenburg, Lessingsplatz 1 2 99706 Sondershausen, Kurt-Hafermalz-str. 5 0 Summe: 36 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.004 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow, 17358 Torgelow 17034 Neubrandenburg, Südstraße 27 17358 Torgelow, Pasewalker Chaussee 7 35 18445 Kramerhof, Pappelallee 30 50 Summe: 112 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.005 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock, 18057 Rostock 18119 Warnemünde, Hohe Düne 30 93 18190 Sanitz, Sülzer Str. 10, 18190 Sanitz 20 19230 Hagenow, Sieben Eichen 6 54 Summe: 167
Seite 7 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.006 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hamburg, 22589 Hamburg 22045 Hamburg, Rahlau 47-49 21 25482 Appen, Hauptstr. 141 4 22880 Wedel, Bundeseigenes Lager 9 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Plön, 24306 Plön 23701 Eutin, Oldenburger Landstr. 13 27 23730 Neustadt, Auf dem Wieksberg 7-9 19 23758 Oldenburg/Hol., Putloser Chaussee 35 37 24598 Boostedt, Neumünster Str. 8 Summe: 125 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.007 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel, 24106 Kiel 24106 Kiel, Herthastr. 11 32 24148 Kiel, Klausdorfer Weg 2-24 41 24235 Laboe, Heikendorfer Weg 3 24340 Eckernförde, Am Ort 6 12 24791 Alt Duvenstedt, Krummenorter Heide 7-10 28 24939 Flensburg, Schiffbrücke 66b, Instandsetzung 69 Summe: 185
Seite 8 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.008 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Husum, 25813 Husum 24960 Glücksburg, Uferstraße 0 24878 Jagel, An der B 77 0 25746 Heide, Hamburger Str. 162 0 25813 Husum, Industriestraße 15 150 Summe: 150 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.009 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Oldenburg, 26135 Oldenburg 26133 Oldenburg, Bümmersteder Tredde 34 3 27637 Nordholz, Peter-Strasser-Platz 1 14 27639 Wurster Nordseeküste, Peter-Strasser-Platz 1 32 27755 Delmenhorst, Abernettistraße 200 79 28777 Bremen, Betonstraße 88 49356 Diepholz, Maschstraße 200 65 Summe: 281
Seite 9 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.010 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wilhelmshaven, 26382 Wilhelmshaven 25926 Ladelund, Nordmarkstr. 1 11 26382 Wilhelsmshaven, Rheinstraße 53 33 26382 Wilhelmshaven, Ebertstraße 56 15 26384 Wilhelmshaven, Endrasstraße 11 117 26384 Wilhelmshaven, Gökerstraße 1 91 26384 Wilhelmshaven, Heppenser Groden 80 26826 Weener, Rostocker Str. 12 22 Summe: 369 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.011 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer, 26789 Leer (Ostfriesland) 26409 Wittmund, Isumser Straße 20 68 26419 Schortens, Upjeversche Straße 1 15 26607 Aurich (Diedrichsfeld), Esenser Postweg 99 28 49716 Meppen, Am Schießplatz 25 650 Summe: 761
Seite 10 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.012 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rotenburg (Wümme), 27356 Rotenburg (Wümme) 27356 Rotenburg, Am Luhner Holze 39 58 27404 Seedorf, Twistenberg 119 70 27432 Bremervörde, Am Horner Holz 290 28790 Schwandewede, An der Kaserne 41 53 27607 Geestland, Im Steinviertel 45, Instandsetzung 47 Summe: 518 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.013 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen, 29303 Lohheide 29303 Lohheide, Lager Hohne MB 22 112 29328 Faßberg, Große Horststraße 73 29345 Unterlüß, Instandsetzung 15 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Munster, 29633 Munster 21337 Lüneburg, Bleckeder Landstr. 59 0 29633 Munster, Emminger Weg 59-61 162 Summe: 362
Seite 11 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.014 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover, 30179 Hannover 29225 Celle, Luftbrückenstr. 1, Flugplatz 16 30657 Hannover, Langenforther Straße1 16 37603 Holzminden, Bodenstr. 9-11 20 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf, 31515 Wunstorf 31515 Wunstorf, Am Dänenberg2 9 31515 Wunstorf, Zur Luftbrücke 1 17 31535 Neustadt am Rübenberge 0 31675 Bückeburg, Achumer Str. 1 6 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf, 32832 Augustdorf 32429 Minden, Wettinger Allee 15 21 32832 Augustdorf, Lopshorner Weg 49 70 37671 Höxter, Triftweg 2 8 Summe: 183
Seite 12 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.015 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/Efze, 34576 Homberg (Efze) 34576 Homberg/Efze, Waßmuthshäuser Str. 43 10 34639 Schwarzenborn, Neukirchener Str. 1 54 34560 Fritzlar, Berliner Straße 100 30 35066 Frankenberg, Marburger Straße 75 7 35260 Stadtallendorf, Moltkestraße 10 116 61381 Friedrichsdorf, Wehrheimer Straße 3 34379 Calden, Bundeseigenes Lager 15 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Erfurt, 99085 Erfurt 36433 Bad Salzungen, Hersfelder Str. 03 0 Summe: 235 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.016 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg, 39288 Burg 39288 Burg, Thomas-Müntzer-Str. 5b 54 39291 Dörnitz, An der Bergstraße 0 39539 Havelberg, Wilsnacker Str. 50 22 39638 Gardelegen OT Letzlingen, Salchauer Chaussee1 47 39524 Klietz, Trübenweg 41 Summe: 164
Seite 13 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.017 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster, 48157 Münster 46286 Dorsten-Wulfen, Munastraße 1 26 46487 Wesel, Bocholter Straße 6 16 47546 Kalkar, Römerstr. 122-130 20 47638 Straelen, Quellenweg 12, MatDp Mechernich 11 48157 Münster, Lützowstr. 1a 43 48432 Rheine, Schüttorfer Damm 52 48432 Rheine, Kleinbahnstraße 35 2 48607 Ochtrup, Wester 416 58 Summe: 228
Seite 14 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.018 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln, 51147 Köln 40724 Hilden, Elberfelder Str. 200 28 51147 Köln, Flughafenstraße 0 41462 Neuss, Bundeseigenes Lager 3 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen, 52078 Aachen 52078 Aachen, Trierer Str. 445 48 52388 Nörvenich, Oswald-Boelcke-Allee1 62 52428 Jülich, Wilhelm-Johnen-Str. 1 97 52511 Geilenkirchen 17 53894 Mechernich, Bleibstraße 1 34 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn, 53121 Bonn 53123 Bonn, Fontaingraben 150 38 53879 Euskirchen, Kommerner Straße 188 9 53639 Königswinter, Bundeseigenes Lager 15 Summe: 351
Seite 15 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.019 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein, 55743 Idar-Oberstein 55129 Mainz, Generaloberst-Beck-Str. 1F 36 55743 Idar-Oberstein, Am Rilchenberg 61 25 55774 Baumholder, Lager Aulenbach 37 64293 Darmstadt, Michaelisstraße 35 110 64319 Pfungstadt, An der neuen Bergstr. 102 58 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz, 56076 Koblenz 56076 Koblenz, Ellingshohl 69-75 65 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen, 56727 Mayen 54296 Trier, Kolonnenweg 0 56727 Mayen, Holler Pfad 6 1 Summe: 332
Seite 16 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.020 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken, 66482 Zweibrücken 66482 Zweibrücken, Felsbachstr. 14 13 66482 Zweibrücken, 22er Str. 25 10 66606 St. Wendel, Werkstr. 16 254 66663 Merzig, Auf der Ell 28 66706 Perl, Auf der Schäferei 3 66740 Saarlouis, Wallerfanger Str. 35 6 66822 Lebach/saar, Lindchesdell 11 15 76726 Germerheim, An der Hexenbrücke 5/10 43 Summe: 372 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.021 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Stetten am kalten Markt, 72510 Stetten 72510 Stetten a.k.M, Hardtstr. 58 232 72469 Meßstetten, Geisbühlstr. 51/48 0 72488 Sigmaringen, Bingener Str. 28 0 78166 Donaueschingen, Friedhofstr. 26 24 79379 Müllheim, Kinzigstr. 2 19 88630 Pfullendorf, Kasernenstr. 20 29 Summe: 304
Seite 17 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.022 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal, 76646 Bruchsal 70374 Stuttgart, Nürnberger Str. 184 33 74821 Mosbach, Heilbronner Straße 15 21 75181 Pforzheim/Huchenfeld, Würmer Landstr. 27 75365 Calw, Graf-Zeppelin-Str. 33 31 76149 Karlsruhe, An der Trift 13-15 2 76149 Karlsruhe, Eggensteiner Str. 7 76187 Karlsruhe, Sudetenstr. 91 a 15 76646 Bruchsal, Karlsruher Str. 25 47 76532 Baden Baden, Flugplatz Baden Oos 0 Summe: 183 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.023 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München, 80637 München 80637 München, Dachauer Str. 128 3 80937 München, Neuherbergstr. 11 6 85435 Erding, Landshuter Str. 70 110 80995 München, Bundeseigenes Lager 14 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Fürstenfeldbruck, 82256 Fürstenfeldbruck 82255 Fürstenfeldbruck, Straße der Luftwaffe 233A 67 82343 Pöcking, Maxhofstr. 1 0 86836 Kolsterlechfeld, Landsberger Straße 3 54 Summe: 254
Seite 18 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.024 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bad Reichenhall, 83435 Bad Reichenhall 83435 Bad Reichenhall, Von-Martius-Str. 7 36 83435 Bad Reichenhall, Nonnerstr. 23-25 34 83458 Schneizlreuth, Oberjettenberg 31 83483 Bischofswiesen/Strub, Gebirgsjägerstr. 26 19 Summe: 120 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.025 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt, 85053 Ingolstadt 85053 Ingolstadt, Marlene-Dietrich-Str. 12 98 85077 Manching, Immelmannstr. 7a 0 85077 Manching, Flugplatz 29 86633 Neuburg, Grünauer Str. 170 43 91147 Roth, BwDLZ 20 91171 Greding, Bergstraße 18 20 Summe: 210
Seite 19 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.026 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg, 86929 Penzing 82418 Murnau, Weilheimer Str. 60 9 82481 Mittenwald, In der Kofel 1 64 86929 Penzing, Kauferinger Str. 48 167 86899 Landsberg, Iglingerstr. 72 0 86972 Altenstadt, Burglachbergstr. 30 22 Summe: 262 Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.027 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kaufbeuren, 87600 Kaufbeuren 87527 Sonthofen, Salzweg 24 15 87600 Kaufbeuren, Apfeltranger Str. 15 50 87629 Füssen, Kemptener Str. 70 24 Summe: 89
Seite 20 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.028 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ulm, 89077 Ulm 73479 Ellwangen, Hohenstaufenstr. 2, 0 73447 Oberkochen, Carl-Zeiss-Str. 22 Güteprüfstelle 0 88444 Ummendorf, Biberacher Str. 83 26 88471 Laupheim, Walpertshofer Str. 11 33 89077 Ulm, Speidelweg 40 (Westerlinger Str. 13/2) 72 89081 Ulm, Oberer Eselsberg 40, BW Krankenhaus 47 89081 Ulm, Stuttgarter Str. 199 0 89160 Dornstadt, Auf dem Lerchenfeld 1 72 89407 Dillingen, Rudolf-Diesel-Str. 1a 4 89129 Setzingen 17 89077 Ulm, Wörthstr. 85, Güteprüfstelle 0 Summe: 271
Seite 21 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.029 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg, 92224 Amberg 92655 Grafenwöhr, Lager-Gebäude 449 Nato Truppenü. 10 92526 Oberviechtach, Schönseer Str. 65 13 92536 Pfreimd, Schloßbergstr. 1 14 92637 Weiden, Frauenrichter Str. 142 6 92245 Kümmersbruck, Schweppermannstr. 0 95030 Hof/Saale, Kulmbacher Str. 58-60 0 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen, 94327 Bogen 93426 Roding, Oberst-Frhr -v- Boeselager Str. 1 SAKgA 0 94327 Bogen, Bayerwaldstr. 36 8 94351 Feldkirchen, Mitterharthausen 55 66 94209 Regen, Bodenmaiser Str. 66 0 Summe: 117
Seite 22 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Losnummer Vertragsangebot Entfallstellen/Ort Tonnage 17/19 1923100.030 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim, 97209 Veitshöchheim 74731 Walldürn, Jahnstr. 1 34 74736 Hardheim, Alte Würzburger Str. 50 4 74731 Walldürn, Erfelder Str. 35 0 97996 Niederstetten, Wildentierbacher Str. 100 26 74423 Obersontheim, Instandsetzung 9 74736 Hardheim, Bundeseigenes Lager 52 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg, 97762 Hammelburg 97762 Hammelburg, Rommelstr. 376 68 97772 Wildflecken, -Ast.- 70 Summe: 263
Seite 23 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Anlage 2 Merkblatt Hohlkörper im Schrott MERKBLATT FÜR ENTFALLSTELLEN Umgang mit geschlossenen Hohlkörpern im Schrott Was sind geschlossene Hohlkörper? Geschlossene Hohlkörper sind z. B. Behälter für verflüssigte und verdichtete Gase, kurz Gasflaschen, Feuerlöscher, Autostoßdämpfer, Hydraulikzylinder, Behälter für brennbare Flüssigkeiten, Fässer, Kanister und Kleincontainer. Diese Gegenstände können nur dann in den Schrottcontainer geworfen werden, wenn sie vorbehandelt, d. h. restentleerte Gasflaschen und Feuerlöscher in der Mitte durch- trennt, restentleerte Behälter flach zusammengepresst und größere Gebinde wie Klein- container vorzerlegt worden sind! Bitte achten Sie schon also schon bei der Anlieferung an Ihre Entfallstelle darauf, ob der Schrott Abfälle und Hohlkörper enthält. Wohin, wenn nicht in den Schrott? Können Sie die Hohlkörper nicht wie gefordert vorbehandeln, sollten Sie sie getrennt la- gern und nach Rücksprache mit dem Rahmenvertragsnehmer separat abholen lassen. Alternativ können wir getrennt gelagerte, restentleerte Gasflasche und Feuerlöscher als Wirtschaftsgut im Ausschreibungsverfahren verkaufen. Sprechen Sie uns bitte dazu im Vorfeld an. An wen soll ich mich mit Fragen wenden? Erster Ansprechpartner ist Ihr Rahmenvertragshändler. Er unterbreitet Ihnen ein Angebot zur Übernahme dieser Hohlkörper. Lehnt er dies prinzipiell ab, sprechen Sie bitte mit uns.
Seite 24 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Anlag 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN A Allgemeines 1. Die VEBEG verkauft ausgemusterte Güter ihrer Auftraggeber grundsätzlich im Aus- schreibungsverfahren gegen Höchstgebot. Die Ausschreibungen werden auf der Internet- seite www.vebeg.de veröffentlicht. 2. Für die Verkäufe gelten die nachstehenden und die jeweils in der Ausschreibung genannten Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Be- stätigung der VEBEG. 3. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich im eigenen Namen für fremde Rechnung (Kommis- sionsgeschäft). Bei Verkäufen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers (Agentur- geschäft), gelten die gleichen Bedingungen ebenso als vereinbart. 4. Die Ausschreibungen der VEBEG sind unverbindlich und stellen keine verbindlichen Vertragsanträge im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich als Aufforderung an die Bie- ter, ihrerseits verbindliche Anträge ("Gebote") abzugeben. 5. Die Ausschreibungen der VEBEG umfassen auch Waren, die nach Einschätzung der VEBEG von der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung erfasst sind und für deren Ausfuhr somit eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich ist. Diese Waren werden mit einem entsprechenden Hinweis verse- hen. B Hinweise zur Gebotsabgabe 1. Ware unbedingt vor Gebotsabgabe besichtigen (vgl. Punkt G "Gewährleistung"). 2. Gebote können grundsätzlich nur online unter www.vebeg.de abgegeben werden. 3. Zugelassen zur Abgabe von Online-Geboten sind unbeschränkt geschäftsfähige na- türliche und juristische Personen, die sich registriert haben und deren Benutzerkonto frei- geschaltet ist. 4. Die Rücknahme eines Online-Gebotes erfolgt durch Abgabe eines weiteren Gebotes in Höhe von 0,01 Euro auf das gleiche Los oder durch Betätigen des "Storno"-Buttons. 5. Die VEBEG ist jederzeit berechtigt, Bieter von der Gebotsabgabe auszuschließen und die Registrierung zu widerrufen. 6. Schriftliche Gebote per Brief oder Telefax werden nur noch bei besonders gekenn- zeichneten Ausschreibungen angenommen. Diese müssen unterzeichnet sein, die ge- naue Anschrift des Bieters (möglichst mit Telefon- oder Telefax-Nummer) enthalten und vor Ablauf des Gebotstermins bei der VEBEG vorliegen. Bei mehreren schriftlichen Ge- boten eines Bieters auf das selbe Los gilt stets das zuletzt bei der VEBEG eingegangene Gebot. Die Rücknahme eines schriftlichen Gebotes muss schriftlich vor Ablauf des Ge- botstermins bei der VEBEG vorliegen. 7. Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, wird innerhalb von 7 Tagen durch Übersen- dung der Rechnung benachrichtigt. Bieter, die nach Ablauf dieser Zeit keine Nachricht erhalten haben, können davon ausgehen, dass ihr Gebot nicht berücksichtigt wurde. Die Zuschlagspreise werden im Internet veröffentlicht. 1. C Verkauf 1. Gebote eines Bieters sind verbindliche Vertragsanträge. 2. Der Kaufvertrag mit einem Bieter kommt durch die Erteilung des Zuschlags im Gebots- termin zustande (Versteigerung gemäß § 156 BGB). Der Zuschlag wird grundsätzlich auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Höchstgebot erteilt. Ein Anspruch des Höchstbieters auf Zuschlagserteilung besteht nicht. 3. Zum Kaufpreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit nicht von der Re- gelung des § 25a UStG Gebrauch gemacht wird. Ausgabe Allgemein: Februar 2012
Seite 25 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - D Zahlung 1. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Ab- zug auf einem Konto der VEBEG eingegangen sein. 2. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet und bei Ausfuhrlieferungen in das Drittlandsgebiet i.S. des UStG hat der Käufer zusätzlich zu dem Kaufpreis als Sicherheit einen Betrag in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Sicherheitsleistung wird bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erstattet, wenn nach Abholung der Ware die "Gelangensbestätigung" des Käufers bei der VEBEG vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen erfolgt die Erstattung, wenn die Ausgangszollstelle der VEBEG den elektronischen Ausgangsvermerk übermittelt hat, bei Fahrzeugen ist zusätz- lich eine Bescheinigung über die Zulassung oder die Verzollung oder die Einfuhrbesteu- erung im Drittland vorzulegen. Der Erstattungsbetrag verfällt, wenn die geforderten Nach- weise nicht innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum bei der VEBEG vorliegen; die Verpflichtung des Käufers zur Vorlage der Nachweise wird hierdurch nicht berührt. 3. Zahlungen sind in EURO unbar zu leisten. Bankspesen und Kursdifferenzen gehen zu Lasten des Käufers. 4. Der Käufer kann gegen Ansprüche der VEBEG nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der VEBEG nicht bestritten wurden. E Lieferung 1. Der Käufer erhält nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Abhol- vollmacht. 2. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware innerhalb von drei Wochen ab Rech- nungsdatum unter Vorlage der Abholvollmacht abzuholen. Diese Abnahmeverpflichtung gehört zu den Hauptleistungspflichten des Käufers. Der Käufer hat den Abholtermin rechtzeitig vorher mit der Lagerstelle zu vereinbaren. 3. Beim Verkauf an ausländische Abnehmer ist die VEBEG als Ausführer verantwort- lich für die Beachtung der Zollvorschriften und für das Ausfuhrgenehmigungsverfah- ren. Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Drittländer mel- det die VEBEG die Waren elektronisch bei der für den Lagerort zuständigen Ausfuhrzoll- stelle zur Ausfuhr an. Drittlandskunden müssen grundsätzlich die Ware vor der Abholung bei der Ausfuhrzollstelle gestellen. Zur Gestellung erhält der Käufer zusammen mit der Abholvollmacht den durch die VEBEG unterschriebenen Status der Ausfuhranmeldung mit der entsprechenden Movement-Reference-Number (MRN). Die Ausfuhrzollstelle übermittelt nach der Gestellung die MRN an die Ausgangszollstelle und erstellt für den Käufer das Ausfuhrbegleitdokument. 4. Bei der Ausfuhr von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Übergabe der Ware erst nach Erteilung der Aus- fuhrgenehmigung durch das BAFA. Die Ausfuhrgenehmigung wird von der VEBEG be- antragt. Der Käufer hat der VEBEG die für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Dokumente (z.B. Endverbleibsdokumente) unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Beim Verkauf an inländische Abnehmer obliegt es diesen, die Ware gegebenenfalls auf ihre Ausfuhrgenehmigungspflicht zu prüfen und eine Ausfuhrgenehmigung beim BAFA zu be- antragen. 5. Die Ware wird ab Stand- bzw. Lagerplatz im Lagerort verkauft. Der Käufer hat die für Verladung und Transport notwendigen Arbeitskräfte und Gerätschaften zu stellen und alle Abholkosten (einschl. etwaiger Hilfeleistungen der abgebenden Dienststellen sowie Kos- ten der Zollbehandlung) zu zahlen. 6. Mit der Übergabe der Ware, spätestens jedoch mit Ablauf der Drei-Wochen-Frist, geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der Ware auf den Käufer über. 7. Bei Ware, die nach Gewicht, Stückzahl oder Maß verkauft ist, wird die genaue Menge durch Wiegen, Zählen oder Messen bei der Auslieferung unter Aufsicht der Abgabestelle festgestellt. Ausgabe Allgemein: Februar 2012
Seite 26 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - Bei Verkauf nach Gewicht ist die Ware auf der dem Lagerort nächstgelegenen Waage auf Kosten des Käufers zu wiegen, die Wiegekarten sind unverzüglich der Abgabestelle auszuhändigen. Handelsübliche Mehrmengen sind vom Käufer abzunehmen, wenn die VEBEG dies ver- langt; sie werden mit dem vereinbarten Preis nachberechnet. Für handelsübliche Minder- mengen werden entsprechende Gutschriften erstellt; Nachlieferung ist ausgeschlossen. 8. Der Käufer hat nur Anspruch auf diejenigen Dokumente (Zulassungs- bzw. Ersatzbe- scheinigungen, Betriebsbücher u.ä.), die der VEBEG von ihren Auftraggebern zur Weiter- gabe genehmigt sind. F Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit Bezahlung und Übergabe auf den Käufer über. G Gewährleistung 1. Die angebotenen Fahrzeuge/Waren sind durch die Auftraggeber ausgemustert wor- den, weil sie in der Regel nicht mehr fahrbereit, funktionsfähig bzw. unvollständig sind. Zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Funktionsfähigkeit oder Vollständigkeit kön- nen umfangreiche Reparaturen und Ersatzbeschaffungen erforderlich sein. Der Käufer hat die Ware aus diesem Grund vor einer Gebotsabgabe unbedingt zu besichtigen. 2. Der Verkauf der Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern der Käufer Unternehmer i.S. § 14 BGB ist. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Ge- währleistungsfrist ein Jahr. Mängel, die bei einer Besichtigung erkennbar sind oder infolge unterlassener Besichtigung nicht erkannt werden, unterliegen keiner Gewährleistung. 3. Aufgrund der Unkenntnis des tatsächlichen Zustands der Ware übernimmt die VEBEG grundsätzlich keine Garantien für Art, Menge, Güte, Zustand, Verwendbarkeit, Funktionsfähigkeit, Zulassungsfähigkeit, Unfallfreiheit und Nichtvorhandensein von Män- geln. 4. Hinweise auf Art, Zustand oder Zusammensetzung der Ware sowie Mengenangaben bei En-bloc-Angeboten sind unverbindlich. Auskünfte, Angaben oder Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie von der VEBEG schriftlich bestätigt sind. 5. Die Beachtung von Sicherheits-, Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften so- wie die Einholung von Betriebserlaubnissen sind Sache des Käufers. H Haftung 1. Die Haftung der VEBEG wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder arglistigen Ver- schweigens eines Sachmangels richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Im Übrigen haftet die VEBEG für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 3. Weitergehende Haftungsansprüche von Unternehmern gegenüber der VEBEG beste- hen nicht. 4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die VEBEG gegenüber Verbrauchern nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwe- ckes von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehba- ren, typischerweise eingetretenen Schaden, mit dessen Entstehung im Rahmen einer Ge- brauchsüberlassung gerechnet werden muss, begrenzt, maximal auf die Höhe des Kauf- preises. Eine weitergehende Haftung für Mangel- oder Mangelfolgeschäden ist ausge- schlossen. 5. Die vorstehend genannten Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetz- lichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VEBEG. 6. Die VEBEG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Website www.vebeg.de und haftet nicht für technische Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Ausgabe Allgemein: Februar 2012
Seite 27 - Anlage zur Ausschreibung RV 2019/2021 - Bundeswehr - I Zahlungs- und Abnahmeverzug 1. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers kann die VEBEG unter Vorbehalt aller wei- tergehenden Rechte (§§ 280, 281 BGB) Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz berechnen und ihre fälligen Leistungen aus allen mit dem Käufer ab- geschlossenen Kaufverträgen zurückhalten. Ansonsten beträgt der Zinssatz 5 Prozent- punkte p.a. über dem Basiszinssatz. 2. Bei Abnahmeverzug ist die VEBEG berechtigt, Verzugskosten in Höhe der bei Spe- diteuren üblichen Lagergebühren zu berechnen und/oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers abtransportieren und anderweitig einlagern zu lassen. Sie kann darüber hin- aus gemäß §§ 280, 281 BGB nach Fristsetzung die Ware freihändig veräußern bzw. an- derweitig verwerten/entsorgen und dem Käufer die entstandenen Kosten und Verzugs- schäden berechnen. J Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Internationale UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Best- immungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Ausgabe Allgemein: Februar 2012
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