Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag
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Deutscher Bundestag Drucksache 20/5144 20. Wahlperiode 06.01.2023 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/4807 – Mögliche Kryptospenden an die Ukraine Vorbemerkung der Fragesteller Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ruft die Kiewer Regierung von Präsident Wolodymir Selenskij zu Spenden in Form von Kryptowährungen auf. Offiziellen Angaben zufolge betrug das Spendenvolu- men umgerechnet bislang 229 216 787 US-Dollar (vgl. https://u24.gov.ua/, Stand: 23. November 2022). Die ukrainische Regierung initiierte die Sammel- aktion gemeinsam mit der auf den Bahamas ansässigen Kryptobörse FTX des US-Amerikaners und selbsternannten Philanthropen Sam Bankman-Fried, der in den Jahren 2021 und 2022 mit Gesamtspenden in Höhe von 39,8 Mio. Euro zudem der zweitgrößte Einzelspender der Demokratischen Partei in seinem Heimatland war (vgl. https://exxpress.at/kritik-an-selenskyj-hilfgelder-bei-ban krott-der-krypto-boerse-ftx-vernichtet/). Die Spenden sollten bei FTX als Spekulationsobjekt dienen und – nach erhoffter Aufwertung – in Fiatgeld an die Ukrainische Nationalbank fließen, die sie wiederum für humanitäre Hilfe sowie die Streitkräfte der Ukraine freigeben sollte. Medienberichten zufolge könnten auch Regierungen, darunter die US-Administration, von der anony- men Spendenmöglichkeit Gebrauch gemacht haben, um inoffizielle Militär- hilfen an die Ukraine zu leiten (ebd.). Im November 2022 jedoch wurden fun- damentale Missstände bei FTX bekannt, die zum Kollaps und der Insolvenz der Kryptobörse sowie ihrer Schwestergesellschaft führten (vgl. https://www.n zz.ch/finanzen/ftx-was-bedeutet-das-aus-der-bitcoin-boerse-fuer-den-krypto- markt-ld.1712941). FTX-Gründer Sam Bankman Fried wurde als mutmaß- licher Betrüger enttarnt, der mindestens 300 Mio. US-Dollar Spendengelder veruntreut haben soll (vgl. https://www.nzz.ch/finanzen/ftx-was-bedeutet-das- aus-der-bitcoin-boerse-fuer-den-krypto-markt-ld.1712941). Auch die Krypto- spenden für die Ukraine, mit denen der ukrainische Präsident Wolodymir Selenskij bei FTX spekuliert haben soll, dürften damit unwiederbringlich ver- loren sein (vgl. https://exxpress.at/kritik-an-selenskyj-hilfgelder-bei-bankrott- der-krypto-boerse-ftx-vernichtet/). In der Bundesrepublik Deutschland ver- fügen mindestens Staatsanwaltschaften über beschlagnahmte Kryptover- mögenswerte (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/kryptogeld- staatsanwaltschaft-101.html). Die Fragesteller beabsichtigen daher, den mög- lichen Besitz und die Verwendung von Kryptowährungen seitens des Bundes zu erfragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Januar 2023 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 20/5144 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 1. Sind aktuell Kryptovermögenswerte im Besitz des Bundes, und wenn ja, wie lange werden diese gehalten (bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl und bisherige Haltedauer aufschlüsseln)? 2. Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie viele Kryptovermögenswerte befanden sich seit der Bitcoin-Einführung 2009 im Besitz des Bundes, und wie lange wurden diese gehalten (bitte nach Jahresscheiben, Wert bzw. Coin, Anzahl und Haltedauer aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Aktuell besitzen ausgewählte Bundesbehörden Kryptowerte in Höhe von 31,41954211 Bitcoins (BTC). Erstmals wurden BTC im Jahr 2015 erworben. Der letzte Ankauf erfolgte im Jahr 2021. Die Kryptowerte werden nicht für Investitionszwecke genutzt. Der Bund hält im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmte Kryptowerte (siehe Tabelle). Aus ermittlungstaktischen Gründen und zur Vermeidung möglicher Rückschlüsse auf einzelne Ermittlungsverfahren erfolgt die Angabe der vor- liegenden Werte für den Zeitraum 2015 bis 2022 gebündelt. Krypto-Wert Anzahl Bitcoin 38,66446619 Ethereum 14,70944557 ETC 7,84650810 Monero 269,20730907 Zcash 21,31483070 BAT 3.934,85963610 DOT 439,10425300 Giga IOTA 23,37800000 EOS 1.810,99410000 VET 17.862,89580000 MANA 1.108,07005000 BNB 2,97955290 Sand 961,021790 Doge 6.856,280 Matic 290,000 AXS 25,400 CHZ 775,040 Gala 1.905,000 ILV 0,960 Für den Bundesnachrichtendienst (BND) betrifft die Beantwortung der Fragen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Der BND ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage für seinen Bereich nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informations- recht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Inte- ressen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden. Infolge- dessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rück- schlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/5144 BND – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt wer- den könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesent- lich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenz- ten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Hierunter fällt insbesondere auch die Frage, ob etwaiger Kontakt zu einer Han- delsbörse, einem Kreditinstitut oder sonstigen Entität, die von nachrichten- dienstlicher Bedeutung sein können, stattgefunden hat oder stattfindet. Dies gilt umso mehr für den Erwerb oder die Nutzung von Kryptowerten. Bei einem Be- kanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Darüber hinaus kann die Beantwortung der Fragen aus Staatswohlgründen nicht erfolgen, weil die Kooperation des BND mit Unternehmen besonders schützenswert ist. Die einzelnen Kooperationspartner arbeiten mit dem BND nur unter der Voraussetzung zusammen, dass die konkrete Kooperation mit ihnen – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich be- handelt wird. Dies bedeutet, dass die geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu und aus der Kooperation nicht außerhalb des BND weitergegeben werden dürfen. Eine Offenlegung der Kooperationspartner würde das Ansehen von deutschen Nachrichtendiensten und das Vertrauen in diese daher weltweit er- heblich schädigen. Dementsprechend bestünde die ernstzunehmende Gefahr eines weitreichenden Wegfalls von Kooperationsmöglichkeiten nicht nur bei zivilen Firmen. Würde die Bundesregierung die Informationen freigeben, so wäre zudem zu befürchten, dass Kooperationspartner ihrerseits die Vertraulich- keit nicht oder nur noch eingeschränkt wahren würden. In der Konsequenz könnte es künftig zu einem Rückgang oder zum Wegfall zukünftiger Vertrags- partner und in der Folge zu einem Wegfall der Erkenntnisgewinnung der deut- schen Nachrichtendienste kommen. Zudem würde das Offenlegen der angef- ragten Inhalte durch den Bundesnachrichtendienst staatlichen und nichtstaat- lichen Akteuren eine belastbare Grundlage und einen erheblichen Mehrwert mit Blick auf deren Bestreben zur Informationsgewinnung bieten. Dies alles würde dem deutschen Staatswohl zuwiderlaufen. Dies hätte signifikante Informations- lücken und negative Folgewirkungen für die Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland zur Folge. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl ge- genüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Ein- zelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
Drucksache 20/5144 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 3. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit von Staatsanwalt- schaften oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten Kryptovermögenswerten, insofern diese der Staatskasse zukommen (bitte erläutern)? Durch den Generalbundesanwalt wurden bislang keine Kryptowerte gesichert. Zur Vorgehensweise der Landesjustizbehörden im Einzelnen hat die Bundes- regierung mangels Zuständigkeit keine eigenen Erkenntnisse. 4. Hat der Bund in der Vergangenheit selbst Kryptovermögenswerte erwor- ben, und wenn ja, in welcher Höhe, und bei welcher Institution (bitte nach Wert bzw. Coin, Anzahl, Handelsbörse bzw. Kreditinstitut und Haltedauer aufschlüsseln)? 5. Gibt es Handelsbörsen oder Kreditinstitute, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bei Angelegenheiten im Umgang mit Kryptowährungen Ge- schäftsbeziehungen unterhält oder in der Vergangenheit unterhalten hat, und wenn ja, welche? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Der Erwerb und die Verwaltung finden z. B. über die Handelsplattform „Bitcoin.de“ statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 ver- wiesen. 6. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des russischen An- griffskrieges gegen die Ukraine an Kryptospenden an die Ukraine be- teiligt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüs- seln)? Die Bundesregierung hat sich zu keinem Zeitpunkt seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an Krypto-Spenden an die Ukraine beteiligt. 7. Hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu Kryptospenden an die Ukraine aufgerufen, und wenn ja in welchem Rahmen (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat nicht zu Krypto-Spenden an die Ukraine aufgerufen. Hingegen ruft die Bundesregierung die Bevölkerung auf, die Menschen in der Ukraine mit Geldspenden oder Sachspenden wie warmer Kleidung, Decken und Schlafsäcken zu unterstützen. Eine Übersicht von Möglichkeiten zur Un- terstützung wird auf folgender Website der Bundesregierung aufgeführt: https:// www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/unterstuetzung- ukraine-2009338. 8. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des russischen An- griffskrieges gegen die Ukraine an Kryptospenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Empfänger beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination und Spendenzweck, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat sich zu keinem Zeitpunkt seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an Krypto-Spenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Empfänger beteiligt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/5144 9. Hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu Kryptospenden an Drittstaaten oder nichtstaatliche Emp- fänger aufgerufen, und wenn ja, in welchem Rahmen (bitte erläutern sowie nach Datum, Spendendestination und Spendenzweck, Wert bzw. Coin und Transaktionsplattform aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat nicht zu Krypto-Spenden an Drittstaaten oder nicht- staatliche Empfänger aufgerufen.
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