Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag

 
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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache 19/24944
19. Wahlperiode                                                                                      07.12.2020

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24583 –

Digitalisierung des Unterhaltssicherungsgesetzes für Reservisten (USG-Online)

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Zum 1. Januar 2020 wurde die Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes
         (USG), das Reservistendienst-Leistenden (RDL) für ihren Dienst Leistungen
         sichert, umgesetzt. Für die Reservistinnen und Reservisten soll der Dienst in
         der Bundeswehr dadurch noch attraktiver werden. Außerdem ist geplant, das
         USG-Leistungsverfahren zu digitalisieren. Mittels des Verfahrens USG-Online
         sollen RDL künftig ihre Anträge stellen können. Zusätzlich sollen sie über den
         Status der Bearbeitung informiert werden, den Austausch mit den Bearbeitern
         pflegen können und ihre Dokumente verwalten. Das Konzept zu USG-Online
         entstand aus der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Ver-
         teidigung, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
         BwConsulting und der BWI. Bisher hat das Projektteam einen sogenannten
         Demonstrator entwickelt, also eine Art Website-Prototyp. Nach Billigung auf
         ministerieller Ebene, kann das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstech-
         nik und Nutzung der Bundeswehr die BWI beauftragen. Fortschritte bei der
         Digitalisierung sind essenziell, schon jetzt beantragen 18 000 RDL pro Jahr
         mit 40 000 Dienstantritten ihre Leistungen nach dem USG beim zuständigen
         Referat. Diese Zahl wird zukünftig weiter steigen. Dokumente gehen dabei in
         Papierform und per E-Mail und in verschiedenen Formaten ein, dazu fehlen
         oft Angaben wie die Personenkennziffer oder die Personalnummer, was eine
         Zuordnung unmöglich macht. Klassisches Beispiel hierfür ist die Arbeitgeber-
         bescheinigung zum Ersatz des Verdienstausfalls, die durch den RDL meist nur
         weitergeleitet wird und eine zeitaufwändige, manuelle Zuordnung durch das
         zuständige Referat erzwingen (Quellen: Artikel im Intranet der Bundeswehr:
         „USG-Online für Reservedienst Leistende in Vorbereitung“ [14. Juni 2019]
         sowie „Attraktive Verbesserungen für Reservedienstleistende“ [2. August
         2019]). Die Digitalisierung des Unterhaltssicherungsgesetzes für Reservisten
         könnte das Verfahren weiter verbessern. Dennoch verbleiben hierzu Fragen.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 4. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/24944                                     –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

         1. Welche Ziele verbindet die Bundesregierung mit der Einführung des USG-
            Online, und warum hat sie sich der Digitalisierung des Verfahrens erst
            jetzt angenommen?

Im November 2015 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun-
deswehr (BAPersBw) die Aufgabe der Zahlbarmachung von Unterhaltssiche-
rung für Reservistendienst Leistende (RDL) von etwa 460 Landes- und Kom-
munalbehörden übernommen. Neben der ersten Zahlbarmachung von Leistun-
gen nach dem USG n.F. waren die Jahre 2016 und 2017 im Wesentlichen davon
geprägt, die übernommene Aufgabe erfolgreich zu gestalten und ein hohes
Servicelevel für RDL zu etablieren.
Im Jahr 2018 wurden Ideen zur Digistalisierung des Systems gesammelt und
zusammengefasst sowie anschließend mit Hilfe eines eigens entwickelten
Demonstrators visualisiert. Von Beginn an war es Ziel, eine Anwendung zu ent-
wickeln, die das Leistungsverfahren für RDL weiter vereinfacht, umfassende
Informationen zur Unterhaltssicherung bietet und von den Nutzerinnen und
Nutzern intuitiv bedient werden kann.
Im Jahr 2019 wurden die bestehenden Ideen dem Sekretariat Digitalisierung
und der BWI GmbH vorgestellt und weiterentwickelt. Im Mai 2020 fand ein
erstes Gespräch zu konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zwischen BaPersBw
und der BWI GmbH statt. Der Zeitraum zwischen Umsetzung der wesentlichen
Bestandteile, z. B. Möglichkeiten zur Verarbeitung von personenbezogenen
Daten hohen Schutzbedarfs, bis zur geplanten Einführung der App wird nach
aktuellem Stand lediglich ein Jahr betragen.
Ziel ist es, dass Reservisten erstmalig ihre Unterhaltssicherungsleistungen über
eine in sich geschlossene Anwendung (App) beantragen können, so dass ins-
gesamt das USG-Leistungsverfahren vereinfacht wird, bspw. aufgrund:
•   einer örtlich unabhängigen Antragsstellung,
•   von Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall des Postweges sowie
•   einer individuell höheren Servicequalität.
Damit einher geht die organisatorisch effizientere Antragsbearbeitung.
USG-Online soll eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen den Sach-
bearbeitenden im BAPersBw und den RDL gewährleisten.
Individuelle Fragen zum Leistungsprozess können seitens des RDL direkt aus
der Anwendung an die zuständigen Sachbearbeitenden herangetragen werden.
Ebenso ist eine direkte Übermittlung von Informationen mit Auswirkungen auf
die Leistungsgewährung ohne zeitlichen Verzug möglich USG-Online trägt da-
mit zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr bei.

         2. In welchem zeitlichen Horizont ist die Einführung des USG-Online vor-
            gesehen?

Die Einführung der USG-Online ist für das zweite Quartal 2021 geplant.

             a) Hat die erste Ausbaustufe 2020 wie geplant vollständig gegriffen, und
                falls nein, warum nicht?

Das USG-Online unterliegt nach den aktuellen Projektplanungen keiner zeitli-
chen Verzögerung. Am 16. Oktober 2020 wurde der Prototyp der ersten Aus-
baustufe auf der Jahrestagung der Reservisten der Bundeswehr präsentiert.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –3–                              Drucksache 19/24944

            b) Ist die Beantragung inzwischen, wie angekündigt, per Smartphone
               oder PC möglich?

Zukünftig ist die Beantragung von Leistungen nach dem USG über USG-
Online von einem PC, Mac, Smartphone oder Tablet möglich.

            c) In welche Phasen ist der Rollout aufgeteilt, und was ist Inhalt der je-
               weiligen Phase?

Die Nutzung/Zugangsermächtigung wird in Phasen ermöglicht. Zunächst wird
die App für einen kleinen Nutzerkreis freigegeben, anschließend wird die App
allen Reservistinnen und Reservisten zur digitalen Antragsstellung zur Ver-
fügung gestellt. Die USG-Online-App wird in den gängigen App-Stores ver-
öffentlicht.

            d) Wann soll der Rollout abgeschlossen sein?

Der Abschluss des Rollouts ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen.

         3. Wie soll die Online-Beantragung zukünftig durchgeführt werden?

In einem ersten Schritt werden alle RDL der letzten zwei Jahre (ca. 20.000)
direkt angeschrieben und über eine mögliche Nutzung von USG-Online infor-
miert. Dies ist im ersten Quartal 2021 geplant.

            a) Wie soll der Kommunikationsweg prozessual ausgestaltet sein?

Begleitet wird die Veröffentlichung der App in den gängigen App-Stores durch
das Presse und Informationszentrum Personal mit entsprechenden Artikeln und
Tweets.

            b) Wie viel Zeit wird voraussichtlich zwischen Beantragung, Bearbeitung
               und Auszahlung vergehen?

Die Bearbeitung (Prüfung) der durch die RDL übermittelten Daten erfolgt
nach angetretenem Dienst unmittelbar bei einer maximalen Bearbeitungszeit
von sechs Wochen. Diese Zeitlinien sind durch die Zahlungsabläufe des
PersWiSysBw bedingt und können durch USG-Online nicht beeinflusst wer-
den. Um mögliche unbillige Härten zu vermeiden, können die RDL direkt über
USG-Online um eine Abschlagszahlung bitten.

            c) Wie soll die Benutzeroberfläche gestaltet sein (App, Website etc.)?

In Zusammenarbeit des BAPersBw mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Infor-
mationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und der BWI GmbH wird derzeit
eine App entwickelt. Diese ist intuitiv, übersichtlich und barrierefrei gestaltet,
so dass alle RDL von der ersten Antragstellung an problemlos ihre Daten zur
Unterhaltssicherungsleistung pflegen können und ohne Zeitverzug über den
Stand der Bearbeitung und über die ausstehenden Zahlungen (z. B. Abschlag)
informiert werden.
Drucksache 19/24944                                    –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

         4. Soll das USG-Online als Basis für weitere Ausbaustufen genutzt werden?
            a) Wenn ja, für welche?
            b) Wenn nein, warum nicht?

Die Fragen 4 bis 4a werden zusammen beantwortet.
USG-Online soll in zwei Ausbaustufen realisiert werden.
Ausbaustufe 1: Nutzung der o. g. App über die gängigen App-Stores im Inter-
net.
Ausbaustufe 2: Angestrebt wird die Anbindung an die elektronische Personal-
akte (ePa) und das PersWiSysBw. Mit diesen Anbindungen werden folgende
Ziele verfolgt:
•   Ein Wegfall redundanter Nachweiserbringung der Reservistinnen und Re-
    servisten durch den internen Zugriff auf bereits vorliegende Dokumente
    innerhalb der Bundeswehr.
•   Die Neugestaltung des Bearbeitungsprozesses durch eine direkte Daten-
    übermittlung in das PersWiSysBw.

         5. Ist eine Nutzung des USG-Online für Reservisten außerhalb der Reservis-
            tendienstleistung vorgesehen?

Das USG-Online unterliegt keinerlei zeitlichen Nutzungseinschränkung. Nach
der Erstregistrierung kann die Reservistin/der Reservist zu jeder Zeit auf ihre/
seine Daten zugreifen, Daten zur Leistungsgewährung pflegen (Ende des An-
tragsrechts: sechs Monate nach Beendigung des geleisteten Reservistendiens-
tes, § 25 Absatz 2 USG), ausstehende Anlagen hochladen, über die Historie be-
reits gestellte Anträge einsehen und sich über die gesetzlichen Grundlagen und
allgemein über die Möglichkeiten zur Unterhaltssicherung informieren.

         6. Haben die RDL außerhalb des ITBw Zugriff auf notwendige Funktionen
            und Formulare?

USG-Online wird über das Internet zur Verfügung gestellt und ist infolgedessen
nicht abhängig von der ITBw. Darüber hinaus ist die Bereitstellung digitaler
Formulare entbehrlich, da im Plausibilitätsverfahren von den RDL nur die
Daten abgefragt werden, die für die Gewährung ihrer gewählten bzw. zustehen-
den Unterhaltssicherungsleistungen tatsächlich notwendig sind.

         7. Wurde der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. in
            die Konzeption des USG-Online einbezogen?
            a) Welche Personen waren Teil der Beratungen?
            b) Wie oft wurde getagt?
            c) Welche Hinweise des Verbands der Reservisten der Deutschen Bun-
               deswehr e. V. sind bei der Ausgestaltung des USG-Online berücksich-
               tigt worden?

Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 2a dargelegt, wurde der Prototyp der ersten Aus-
baustufe auf der Jahrestagung der Reservisten der Bundeswehr im Oktober
dieses Jahres vorgestellt. Prof. Dr. Sensburg, Präsident des Verbands der Reser-
visten der Deutschen Bundeswehr e. V., nahm ebenfalls an dieser Veranstaltung
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teil und brachte seine Begeisterung zum Ausdruck. Zusätzliche Anmerkungen
des Verbandes bzgl. der weiteren Ausgestaltung sind der Bundesregierung nicht
bekannt.

        8. Plant die Bundesregierung eine Evaluation des USG-Online?
            a) Wann soll die Evaluation durchgeführt werden?

Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet.
Angedacht ist eine erste Evaluation ein Jahr nach Go-Live von USG-Online.

            b) Welche Kriterien sollen Teil der Evaluation werden?

Die einzelnen Kriterien sind noch festzulegen.

            c) Welche staatlichen Stellen und Verbände sollen mit eingebunden wer-
               den?

Die Einbindung der betroffenen staatlichen Stellen und Verbände bedarf noch
der Festlegung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
                                                               ISSN 0722-8333
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