ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars

Die Seite wird erstellt Lara Simon
 
WEITER LESEN
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
ANWEISUNGEN UND
                 INFORMATIONEN
                   FÜR VERKÄUFER DER
                 SLOWENISCHEN VIGNETTE

                  Alles, was Verkäufer der slowenischen Vignetten
                über den Verkauf und die Benutzung der Vignetten
       auf den slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen wissen müssen

                     Diese Anweisungen gelten ab dem 01. 12. 2018

DARS d.d., Gesellschaft für Autobahnen in der Republik Slowenien
Sitz: Ul. XIV. divizije 4, 3000 Celje, Slowenien
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Sehr geehrte Damen und Herren!

Um auf alle Fragen, mit denen sich die Vignettenkäufer bzw. Autobahnbenutzer an Sie wenden
werden, antworten zu können, haben wir die "Anweisungen und Informationen für Verkäufer der
slowenischen Vignetten" zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie darin alles finden, was Sie über den
Verkauf und die Benutzung der Vignetten in Slowenien wissen müssen. Bitte benachrichtigen Sie uns,
wenn Sie meinen, dass es nötig ist einen Teil der Anweisungen zu ergänzen oder näher zu erläutern.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung.

Wenn Sie in den Anweisungen auf eine Ihrer Fragen keine Antwort finden, stehen wir Ihnen für
zusätzliche Informationen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktpersonen, die auf Seite 3
aufgeführt sind, oder schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse: vinjeta@dars.si.

Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mitarbeit!

Sitz der Gesellschaft:
DARS d.d.
Ul. XIV. divizije 4
3000 Celje

Filiale:
DARS d.d.
Grič 54
1000 Ljubljana

Tel. Nr.: +386 1 518 83 40
E-Mail: vinjeta@dars.si
Internet: www.dars.si
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                                                           DARS d.d.

Inhalt:

1. Kontaktangaben ..................................................................................................................... 3

2. Wichtige Fakten...................................................................................................................... 3

3. Vignettenpflichtige Straßen ................................................................................................... 4

4. Kennzeichnung der Vignettenverkaufsstellen ....................................................................... 6

5. Arten und Preise der Vignetten.............................................................................................. 7

6. Benutzung der Vignetten ..................................................................................................... 10

7. Anbringen der Vignette ........................................................................................................ 15

8. Besondere Bestimmungen ................................................................................................... 17

9. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr.................................................................... 18

10. Verstöße und Bußgelder im Zusammenhang mit der Vignette ......................................... 19

11. Ausgabe von Ersatzvignetten ............................................................................................. 20

12. Verpackung......................................................................................................................... 22

13. Liste wichtiger Hinweise ..................................................................................................... 26

2                                             Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                              DARS d.d.

1. Logistikabteilung
    Abteilung für Vertrieb und Marketing:

                • Darja Bartolj, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 518 83 48
                • Sanja Bašič, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 518 83 47

    E-Mail: vinjeta@dars.si

2. Wichtige Fakten
•   Vor dem Verkauf der Vignette muss der Käufer gefragt werden, für welche Mautklasse die
    Vignette gekauft wird. Der Käufer ist dafür verantwortlich, zu prüfen, in welche Mautklasse das
    Fahrzeug gehört, für das er die Vignette kauft. Falls der Käufer unsicher ist, muss ihm zur Hilfe
    die Liste der gemessenen Fahrzeuge, veröffentlicht auf der Webseite www.dars.si, angeboten
    werden (siehe Seite 21).
•   Alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer Höhe, deren höchstzulässige Masse 3.500 kg nicht
    überschreitet, gehören zur Mautklasse 2A. Für Wohnmobile mit einer höchstzulässigen Masse
    von mehr als 3.500 kg muss ein DarsGo-Gerät erworben werden (ausführliche Informationen
    unter www.darsgo.si).
•   Neben den gesetzlichen obligatorischen Bestandteilen muss auf der Rechnung, die dem Käufer
    ausgestellt wird, auch die Seriennummer der verkauften Vignette verzeichnet sein.
•   Der Fahrzeuglenker hat die Rechnung und den unteren Vignettenabschnitt bis zum Ende der
    Gültigkeit aufzubewahren.
•   Die Maut gilt dann als bezahlt, wenn die Vignette ordnungsgemäß am Fahrzeug aufgeklebt ist.
•   Wenn jemand versucht, eine bereits geklebte Vignette abzulösen, ist diese ungültig – es
    erscheint     eines   der    im    Folgenden       angegebenen      Sicherheitszeichen   „NEVELJAVNO“
    (UNGÜLTIG), die Nummer „19“ oder die Bezeichnung „2B“!
•   Falls eine Vignette auf die Windschutzscheibe falsch angebracht wird, sollte der Benutzer die
    Vignette nicht entfernen, sondern sofort mit dem DarsGo Service Ljubljana in Verbindung
    treten (siehe Seite 21).
•   Nachdem sie aufgeklebt wurde, ist ein Umtausch der Vignette an der Verkaufsstelle nicht mehr
    möglich.
•   In keinem Fall ist die Vignette zwischen Fahrzeugen übertragbar.
•   „Ein einspuriges Fahrzeug“ ist ein Fahrzeug, dessen Spur nicht breiter als 50 cm ist.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                               3
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                                  DARS d.d.

3. Vignettenpflichtige Straßen
In der Republik Slowenien wird für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Maut
erhoben. Für alle einspurigen Kraftfahrzeuge (Motorräder) und zweispurigen Kraftfahrzeuge mit oder
ohne Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, wird die Maut mit dem
Kauf einer Vignette entrichtet.
Auf folgenden Straßen besteht Vignettenpflicht:

Autobahnen                                                  Schnellstrassen

    A1     Šentilj - Koper (Srmin)                     H2   Pesnica - Maribor (Tezno)

    A2     Karavanke - Obrežje                         H3   Ljubljana (razcep Zadobrova - rondo Tomačevo -
                                                            - razcep Koseze) / nördliche Umgehungsstraße
    A3     Gabrk - Fernetiči
                                                       H4   Razdrto (Nanos) - Vrtojba
    A4
           Slivnica – Draženci - Gruškovje
                                                       H5   Škofije - Srmin - Koper (Slavček)
    A5
           Maribor (Dragučova) - Pince
                                                       H6   Eine Vignette wird benötigt bis zum Anschluss
                                                            Semedela (Richtung Izola) bzw. vomAnschluss
                                                            Semedela (Richtung Ljubljana)

                                                       H7   Dolga vas – Grenze zu Ungarn

    Alle slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen, auf denen die Vignettenpflicht gilt,
    sind mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet, durch die die Benutzer über
                          das Vignettensystem informiert werden.

Karawankentunnel
Der zwischenstaatliche Karawankentunnel, der die slowenische Autobahn A2 und die österreichische
Autobahn A11 verbindet, ist nicht Teil des Vignettensystems. Aus diesem Grund ist die Benutzung
des Karawankentunnels nicht im slowenischen Vignettenpreis enthalten, sondern sind für die
Benutzung des Karawankentunnels Mautgebühren zu entrichten.
Die für die Fahrt durch den Karawankentunnel entrichteten Mautgebühren gelten zwischen den
ersten Autobahnanschlüssen auf beiden Seiten der Staatsgrenze (in Slowenien der Anschluss Hrušica,
in Österreich der Anschluss Rosenbach-Podrožca). Um die Fahrt auf der Autobahn nach dem
Anschluss Hrušica in Richtung des Landesinneren von Slowenien fortzusetzen, hat der Benutzer an
seinem Fahrzeug eine Vignette anzubringen. Weitere Informationen über die Höhe der
Mautgebühren für eine Fahrt durch den Karawankentunnel sowie über die Zahlungsmodalitäten
entnehmen Sie der Internetseite unter www.dars.si.

4                                     Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                    DARS d.d.

Vignettenpflichtige Straßen

Umfahrung Ljubljana                                                 Umfahrung Maribor

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                     5
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                         DARS d.d.

4. Kennzeichnung der Vignettenverkaufsstellen
Alle Verkaufsstellen von Vignetten in Slowenien und im Ausland müssen am Eingang oder an einer
anderen sichtbaren Stelle mit dem Verkäuferzertifikat und der Vignettenpreisliste gekennzeichnet
sein. Das Verkäuferzertifikat, mit dem eine offizielle Verkaufsstelle gekennzeichnet wird, werden Sie
im November 2018 per Post erhalten.

Alle offiziellen Verkaufsstellen der Vignetten sind auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht.

6                                     Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                       DARS d.d.

5. Arten und Preise der Vignetten
Für die Benutzung von mautpflichtigen Straßen mit einem Kraftfahrzeug, dessen höchstzulässiges
Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, sind der Kauf und das Anbringen der gültigen
Vignette am Fahrzeug grundsätzlich noch vor dem Befahren einer mautpflichtigen Straße
vorgeschrieben. Wenn das Kraftfahrzeug einen Anhänger zieht, wird für die Zuordnung des
Fahrzeugs in die unten aufgeführten Mautklassen lediglich das höchstzulässige Gesamtgewicht des
(Zug-)Fahrzeugs berücksichtigt.

Mautklassen
Kraftfahrzeuge, die verpflichtet sind, die Maut durch den Kauf einer Vignette zu entrichten, werden
in drei Mautklassen eingestuft:

MAUTKLASSE 1:
einspurige Kraftfahrzeuge, Motorräder mit oder ohne Anhänger.

MAUTKLASSE 2A:
Wohnmobile (unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse) und zweispurige
Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse unter 1,30 m, deren zulässiges
Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, mit oder ohne Anhänger.

Zu Wohnmobilen gehören ausschließlich Fahrzeuge, bei denen die Wohnmobilklasse im
Kraftfahrzeugschein oder im Zulassungsdokument / Fahrzeugkonformität eingetragen ist, und
sonstige Fahrzeuge, bei denen die erforderliche Ausstattung zu Wohnzwecken dauerhaft integriert
ist. Zu Wohnmobilen gehören jedoch keine Fahrzeuge, in denen lediglich eine entfernbare
Ausstattung, wie Matratzen, Kocher, Campingausrüstung u. dgl. angebracht ist.
Alle Fahrzeuge, die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt sind, benötigen die Vignette
der Mautklasse 2B. Alle anderen Fahrzeuge unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten
Achse und unter 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind,
benötigen eine Vignette der Mautklasse 2A! Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford
Transit etc.), die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile
eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe
zur Vignettenkategorie 2A! Wenn jedoch die permanente Ausrüstung nicht dauerhaft (fest)
angebracht ist, obwohl die Dokumente ( z. B. die Zulassung ) es als ein Wohnmobil definieren, wird
das Fahrzeug dennoch die Vignette 2B benötigen.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                        7
ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                       DARS d.d.

MAUTKLASSE 2B:
zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse ab 1,30 m, deren
zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, mit oder ohne Anhänger.

Liste der gemessenen Fahrzeuge
Die Liste der gemessenen Fahrzeuge beinhaltet die Marken und Modelle der Kraftfahrzeuge (z. B.
Fahrzeuge mit klassischer Lastkraftwagenform), bei denen man auf den ersten Blick und/oder
anhand einer einfachen Messung nicht feststellen kann, dass sie über der ersten Achse eine
Fahrzeughöhe von 1,30 m wesentlich überschreiten. Sie enthält somit die Marken und die Modelle
der „grenzwertigen“ Fahrzeuge, deren Höhe über der ersten Achse sich um den Grenzwert von
1,30 m bewegt und die deshalb speziell mit einem zertifizierten Messgerät gemessen wurden. Die
Liste ist als Hilfsmittel für Verkäufer und Käufer von Vignetten vorgesehen, um im Zweifelsfall, zu
welcher Mautklasse ein bestimmtes „grenzwertiges“ Fahrzeug gehört, zusätzlich zu prüfen, ob
dasselbe in der Liste zur Mautklasse 2B eingestuft wurde.
Alle Fahrzeuge, die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt sind, benötigen die Vignette
der Mautklasse 2B. Alle anderen Fahrzeuge unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten
Achse und unter 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind,
benötigen eine Vignette der Mautklasse 2A! Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford
Transit etc.), die in dieser Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile
eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe
zur Vignettenkategorie 2A! Wenn jedoch die permanente Ausrüstung nicht dauerhaft (fest)
angebracht ist, obwohl die Dokumente (z. B. die Zulassung) es als ein Wohnmobil definieren, wird
das Fahrzeug dennoch die Vignette 2B benötigen.

       Die Liste der gemessenen Fahrzeuge ist auf der Webseite www.dars.si
                                 veröffentlicht.

Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse
ist die Entfernung vom Untergrund zum
höchsten Punkt des Fahrzeugs auf der Ebene,
die im rechten Winkel zum Untergrund und
durch die Achse der Vorderräder verläuft.

     Der Käufer muss sich vor dem Kauf der Vignette überzeugen, in welche
                       Mautklasse sein Fahrzeug gehört.

8                                     Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                         DARS d.d.

Preisliste für Vignetten

Die Preise für Vignetten unterscheiden sich im Bezug auf die Mautklasse und die Gültigkeitsdauer.
Die Verkäufer müssen die Preislisten, die von DARS d.d. zur Verfügung gestellt werden, an einer
sichtbaren Stelle anbringen.

                                                                                 Preis
           Mautklasse                        Gültigkeitsdauer
                                                                             (inkl. MwSt.)
                                             7-Tages-Vignette                  7,50 EUR
                                             6-Monats-Vignette                30,00 EUR
                                             Jahresvignette                   55,00 EUR
                                             7-Tages-Vignette                 15,00 EUR
                                             Monats-Vignette                  30,00 EUR
                                             Jahresvignette                  110,00 EUR
                                             7-Tages-Vignette                 30,00 EUR
                                             Monats Vignette                  60,00 EUR
                                             Jahresvignette                  220,00 EUR

   Die Preise für Vignetten bestimmt die Regierung der Republik Slowenien
   und diese sind verbindlich. Jegliche kommerzielle Preisermäßigungen für
                     den Kauf der Vignette sind untersagt.

Gültigkeitsdauer der Vignetten
Alle Vignetten mit der Jahreszahl 2019 sind ab 1.12.2018 bis einschließlich 30.11.2019 im Verkauf.

7 Tages Vignetten gilt an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen: der gelochte Tag, den der Käufer
beim Kauf der Vignette festlegt und die nächsten 6 Tage.
Monats-Vignetten gelten einen Monat, d.h. vom Kaufzeitpunkt bis zum Ende des Tages im
Folgemonat, der die gleiche Zahl wie der Kauftag hat bzw. bis zum Ende des letzten Tages im
Folgemonat, wenn dieser Monat keinen solchen Tag hat.
6-Monats-Vignetten gelten sechs Monate ab dem Kauftag.
Jahresvignetten für das laufende Jahr gelten vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des
folgenden Jahres (14 Monate).

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                           9
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                      DARS d.d.

6. Benutzung der Vignetten

Jahresvignette:
Die Gültigkeit der Jahresvignette wird mit der Kennzeichnung der letzten beiden Ziffern der
Jahreszahl in der oberen linken Ecke der Vignette sowie mit der Farbe der Vignette festgelegt. Die
Farbe wechselt jedes Jahr. Die Jahresvignetten werden an eine geeignete Stelle am Fahrzeug
aufgeklebt.

                         Jahresvignetten werden nicht gelocht.

Im Gegensatz zu den Jahresvignetten müssen die Verkäufer 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-
Vignetten schon beim Verkauf validieren beziehungsweise lochen, damit ihr Gültigkeitszeitraum
festgelegt wird.

Auf Grund der kleinen Felder erfordert das Lochen besondere Aufmerksamkeit. Daher bitten wir die
Verkäufer, beim Lochen der Datumsfelder vorsichtig zu sein.

10                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                        DARS d.d.

Richtiges Lochen der 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignette:

6-Monats-Vignette:
Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 6-Monats-Vignette kann nicht im Voraus gekauft werden!

z.B. Tag     17      und Monat        VIII

6-Monats-Vignetten gelten sechs Monate, d.h. vom Lochungstag bis zum Ablauf des letzten Tages im
sechsmonatigen Zeitraum. Für das oben angegebene Beispiel gilt, dass die Vignette bis einschließlich
zum 17.2.2020 gültig ist. 6-Monats-Vignetten gibt es nur für einspurige Fahrzeuge.

      Auf der 6-Monats-Vignetten mit der Jahreszahl 2019, die im Dezember
     2018 gekauft wurde, müssen der Kauftag und das Fenster XII/18 gelocht
     werden. Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis
                          einschließlich 17.6.2019 gilt.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                        11
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                        DARS d.d.

Monatsvignette:
Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die Monatsvignette kann nicht im Voraus gekauft werden!

z.B. Tag     17       und Monat       VIII

Monatsvignetten gelten ab dem Kauftag bis zum Ablauf des Tages im Folgemonat, der die gleiche
Zahl trägt wie der Kauftag der Vignette beziehungsweise bis zum Ablauf des letzten Tages im Monat,
wenn der Folgemonat keinen Tag mit der gleichen Zahl hat. Im oben angegebenen Beispiel heißt das,
dass die Vignette bis einschließlich zum 17.9.2019 gilt. Monatsvignetten gibt es nur für zweispurige
Fahrzeuge.

      Auf der Monatsvignette mit der Jahreszahl 2019, die im Dezember 2018
     gekauft wurde, muss der Kauftag und das Fenster XII/18 gelocht werden.
          Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis
                           einschließlich 17.1.2019 gilt.

12                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                         DARS d.d.

7-Tages-Vignette:
Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 7-Tages-Vignette kann im Voraus gekauft werden!

z.B. Tag     17     und Monat        VIII

Die Wochenvignette gilt an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen: der gelochte Tag, den der Käufer
beim Kauf der Vignette festlegt und die nächsten 6 Tage. Im dargestellten Beispiel bedeutet dies,
dass die Vignette bis einschließlich 23.8.2019 gilt. Der letzte Lochungstag der Wochenvignette ist
der 30.11.2019!

     7-Tages-Vignetten mit der Jahreszahl 2019, deren Lochungsdatum der
    Kunde im Dezember 2018 festlegt, müssen auf das Datum, das der Käufer
    bestimmt, und im Fenster XII/18 gelocht werden. Für das unten gezeigte
    Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis einschließlich 23.12.2018 gilt.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                         13
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                       DARS d.d.

                   Händigen Sie dem Käufer niemals ungelochte
                 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignetten aus!

Für den Fall, dass Ihnen beim Lochen der Vignette ein Fehler unterläuft, übergeben Sie die Vignette
nicht an den Käufer, sondern behalten Sie sie, nehmen Sie sie aus dem Verkauf, tragen ihre
Seriennummer in das Formular in der Anlage für die Umsatzabrechnung ein und senden uns
dasselbe gemäß Vertrag über den Vignettenverkauf zu. Schon aufgeklebte Vignetten, die Ihnen
Käufer wegen einem falschen Lochungsdatum zurückgeben, können Sie bei der DARS nicht
reklamieren. Die Kosten für solche Vignetten trägt der Verkäufer.

Den Verkäufern an den Verkaufsstellen ist es nicht erlaubt, eine Vignette mit einem der im
Folgenden angegebenen Sicherheitszeichen zurückzunehmen:
     • „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG) oder nur ein Teil dieser Aufschrift,
     • die Nummer „19“ oder ein Teil dieser Nummer,
     • die Bezeichnung „B“ oder ein Teil dieser Bezeichnung.

Die Aufschrift erscheint nur dann teilweise oder vollständig, wenn die Vignette bereits an der
Windschutzscheibe oder an einer anderen Stelle angebracht wurde. Sie erscheint jedoch niemals,
wenn die Vignette nur von der Folie abgezogen wird. Im Falle einer Rückgabe von solchen Vignetten
berücksichtigt DARS keine Reklamation.

           Die Zangen zum Lochen der Vignetten sind mit mäßiger Kraft
       anzuwenden, die für die Validation der jeweiligen Vignette (jeweils 1
     Stück) nötig ist. Das Lochen von mehreren Vignetten gleichzeitig ist nicht
     erlaubt, da die Gefahr der Beschädigung der Vignetten (falsches Lochen)
                   und der Beschädigung des Werkzeugs besteht.

14                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                         DARS d.d.

7. Anbringen der Vignette
Der Fahrer muss vor dem Auffahren auf eine mautpflichtige Straße dafür sorgen, dass die gültige
Vignette für die seinem Fahrzeug entsprechende Mautklasse vorschriftsmäßig angebracht ist.

  Die Vignette ist grundsätzlich noch vor dem Befahren einer mautpflichtigen
  Straße am Fahrzeug aufzukleben. Bitte weisen Sie die Käufer bereits beim
                   Kauf einer Vignette auf diese Tatsache hin.

Wir wird die Vignette richtig angebracht?

Zweispurige Fahrzeuge
Nach dem Entfernen der Schutzfolie ist die unbeschädigte Vignette mit dem Originalkleber sofort an
die Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen, so dass sie von außen gut sichtbar ist (sie darf
z.B. nicht an verdunkelten Stellen der Windschutzscheibe angebracht werden). Beim Anbringen
sind die Anweisungen auf der Rückseite der Vignette zu befolgen. Aufgrund der Verkehrssicherheit
sowie zur Gewährleistung von effizienten und kundenfreundlichen Kontrollen der Mautentrichtung
ist vor dem Anbringen einer neuen gültigen Vignette die zuvor angebrachte bzw. ungültige Vignette
von der Windschutzscheibe zu entfernen. Die Vignette darf nicht an die Seitenfenster des Fahrzeugs
angebracht werden.

Einspurige Fahrzeuge
An Motorrädern werden Vignetten an ein sichtbares Teil des Motorrades angebracht, dessen
Entfernung gar nicht oder nur sehr schwer möglich ist (z. B. Kraftstoffreservoir oder Ähnliches). Die
Vignette muss unbeschädigt und mit dem Originalkleber angebracht werden. Bei der Anbringung
müssen die Anleitungen auf der Rückseite der Vignette berücksichtigt werden. Achten Sie immer
darauf, die Vignette auf eine saubere, glatte und trockene Fläche zu kleben (vor dem Aufkleben der
Vignette bitte Staub-, Öl- und Wachsrückstände entfernen)

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                         15
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                      DARS d.d.

Beim Anbringen der Vignette dürfen keine zusätzlichen oder Sonderfolien, Saugnäpfe,
Klebestreifen oder Ähnliches verwendet werden. Falls solche Hilfsmittel verwendet werden, gilt die
Vignette nicht mehr als Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Mautgebühr, das bedeutet,
dass sie ungültig ist.

Wir empfehlen die Vignette bei einer Temperatur von über 5°C anzubringen. Bei niedrigeren
Temperaturen empfehlen wir die Autoheizung vor dem Aufkleben einzuschalten und zur
Windschutzscheibe zu lenken.

      Wenn die Vignette nicht in der vorgeschriebenen Weise am Fahrzeug
       angebracht ist, bedeutet dies, dass sie ungültige ist bzw. dass der
              Mautstraßennutzer die Maut nicht entrichtet hat.

      Der Vignettenabschnitt auf der unteren Seite der Vignette wird nicht
         aufgeklebt. Der Abschnitt muss unbedingt über den gesamten
             Gültigkeitszeitraum der Vignette aufbewahrt werden.

Bitte weisen Sie die Käufer darauf hin, den unteren Vignettenabschnitt der Vignette nicht
aufzukleben. Der Kunde muss ihn aufbewahren, denn der Vignettenabschnitt ist im Fall eines Bruchs
der Windschutzscheibe einer der Nachweise für die Bezahlung der Mautgebühr und er kann dem
Käufer beim Antrag auf eine Ersatzvignette beziehungsweise bei der Rückerstattung des Kaufpreises
einer Ersatzvignette helfen.

16                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                      DARS d.d.

8. Besondere Bestimmungen
Entfernen und erneutes Anbringen der Vignette ist verboten
Nach dem ordnungsgemäßen Anbringen der Vignette am Fahrzeug ist ein Entfernen der Vignette
zum Zweck einer erneuten Nutzung an einem anderen Fahrzeug verboten, da es dabei zu einer
Selbstzerstörung der Vignette kommt und der Schriftzug „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer
„19“ oder die Bezeichnung „2B“ erscheint. Verboten ist die Verwendung von chemischen Mitteln an
der Vignette oder jede andere Art von Manipulation an der Vignette oder am Originalkleber um die
Selbstzerstörung der Vignette beim Entfernen zu verhindern. In allen diesen Fällen endet die
Gültigkeit der Vignette als Nachweis über die Entrichtung der Mautgebührt beziehungsweise es wird
davon ausgegangen, dass der Benutzer die Mautgebühr nicht entrichtet hat.

Ein- oder zweispuriges Fahrzeug?
Welche Vignette der Benutzer von mautpflichtigen Straßen im Falle eines Fahrzeugs mit drei Rädern
zu benutzen hat, hängt vom Abstand zwischen den Rädern an derselben Achse ab. Beträgt der
Abstand mehr als 50 cm, ist für ein solches Fahrzeug eine Vignette für zweispurige Fahrzeuge (2A)
vonnöten. Wenn das Fahrzeug keine Windschutzscheibe hat, wo die Vignette dieses Typs korrekt
angebracht werden kann, hat der Benutzer nach dem getätigten Kauf und vor dem Befahren von
mautpflichtigen Straßen die Erstellung einer „Bestätigung über den Vignettenkauf“ bei der
slowenischen Autobahnbetreibergesellschaft DARS zu beantragen.

Ausnahmen in Bezug auf das Anbringen der Vignette am Fahrzeug
Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen mit einem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe können die
Vignette auch ohne Anbringen an diese Art von Fahrzeug benutzen. Das gleiche gilt für Fahrzeuge,
deren Hersteller eine technische Bestätigung erstellt hat, dass die Vignette nicht an die
Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden darf.

Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen müssen in beiden Fällen des vorherigen Absatzes eine vom
Mautbetreiber ausgestellte Originalbestätigung über den Kauf der Vignette mit sich führen. Auf der
Bestätigung muss die Fahrzeugnummer, für die die Vignette erworben wurde, eingetragen sein.

         Für nähere Informationen über die Erlangung der notwendigen
     Bestätigung sollte der Benutzer der Mautstraßen mit ihrem Betreiber in
            Verbindung treten - DARS d. d., DarsGo Service Ljubljana,
          unter der Telefonnummer 080 15 03 oder +386 1 518 83 50
                        und auf der Webseite www.dars.si.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                      17
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                                   DARS d.d.

9. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr
Das Straßenmautgesetz legt fest, dass in den im Folgenden aufgeführten Fällen Mautgebühren nicht
zu entrichten sind:

     • Fahrten mit Fahrzeugen mit Vorrangrechten sowie mit Begleitfahrzeugen, einschließlich der
         Begleitfahrzeuge,
     • Fahrten mit Militärfahrzeugen der Slowenischen Armee,
     • Fahrten mit ausländischen Militärfahrzeugen für Zwecke der Landesverteidigung, Fahrten von
         internationalen       Friedenstruppen         sowie     von      anderen     Verteidigungs-       und
         Sicherheitsbeauftragten, wenn es durch internationale Verträge so festgelegt ist,
     • Fahrten mit Fahrzeugen zur Leistung von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg oder in
         Friedenszeiten durch natürliche oder sonstige Katastrophen oder durch bewaffnete
         Auseinandersetzungen geschädigt wurden,
     • Fahrten mit       Fahrzeugen der Autobahnbetreibergesellschaft               zur Durchführung von
         Wartungsarbeiten auf mautpflichtigen Straßen sowie der Tätigkeit der Erhebung von
         Mautgebühren.

Bei den Transporten mit Fahrzeugen zur Leistung von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg
oder in Friedenszeiten durch natürliche oder sonstige Katastrophen oder durch bewaffnete
Auseinandersetzungen geschädigt wurden, handelt es sich um Transporte auf Grundlage von korrekt
ausgefüllten Dienstreiseaufträgen, die durch die Autobahnbetreibergesellschaft festgelegt werden.
Die Dokumente müssen im Original vorliegen und haben sich auf die Bezeichnung auf dem
Kennzeichen des Fahrzeugs zu beziehen, für das die Befreiung von der Mautpflicht geltend gemacht
wird. Die Autobahnbetreibergesellschaft ist über die Ankunft von ausländischen Fahrzeugen
mindestens 24 Stunden vor deren Ankunft zu informieren.

18                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                                   DARS d.d.

10. Verstöße und Bußgelder im Zusammenhang mit der Vignette
Gegen den Nutzer der Mautstraße wird:

      •    eine Geldbuße in Höhe von 300 EUR verhängt, wenn er eine Mautstraße ohne gültige

           Vignette oder mit einer ungültigen Vignette für eine bestimmte Mautklasse, die auf die

           vorgeschriebene Weise angebracht ist, benutzt,

      •    eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR verhängt, wenn er die Vignette nicht mit dem
           Originalklebstoff an dem Fahrzeug anbringt oder mit einem unerlaubten Eingriff dessen
           Wirksamkeit beeinträchtigt.

Wenn für einen Verstoß laut diesem Absatz nicht festgestellt werden kann, wer der Täter ist, wird für
den Verstoß der Eigentümer beziehungsweise der Besitzer des Rechts zur Benutzung des Fahrzeugs
bestraft, es sei denn dieser weist nach, dass er den Verstoß nicht begangen hat.

Die       Aufsicht   über   die   ordnungsgemäße        Verwendung           der   Vignetten   wird   von   der
Autobahngesellschaft in der Republik Slowenien (DARS), der Finanzverwaltung der Republik
Slowenien und der Polizei durchgeführt.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                                   19
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                             DARS d.d.

11. Ausgabe von Ersatzvignetten

     Alle Informationen für die Verfahren zur Ausgabe einer Ersatzvignette oder
        zur Rückerstattung der Kaufkosten einer Ersatzvignette finden Sie auf
                          unserer Webseite www.dars.si.
     Das Verfahren für die Erteilung einer Ersatzvignette und die Erstattung des
     Wertes beim Kauf einer Ersatzvignette kann vom Benutzer persönlich oder
     per Post am DarsGo Service Ljubljana oder DarsGo Service Lopata erfolgen.

Der Benutzer von mautpflichtigen Straßen kann vom Betreiber (DARS d.d.) nur in folgenden Fällen eine
Ersatzvignette für denselben Zeitraum oder eine Rückerstattung des Kaufpreises für eine Ersatzvignette,
wenn er selber eine Ersatzjahres- oder -6-Monats-Vignette kauft, verlangen:

     •   Wenn er wegen Zerstörung die Windschutzscheibe oder den Teil der Motorrads gewechselt hat,
         auf dem die Vignette befestigt war;
     •   Wenn er im Garantiezeitraum das Fahrzeug, die Windschutzscheibe oder das Motorradteil
         gewechselt hat;
     •   Wenn er das Fahrzeug zum Verschrotten gegeben hat.

Ersatzvignette
Für die Ausgabe einer Ersatzvignette wegen eines Austausches der Windschutzscheibe, des Motorradteils
oder Fahrzeugs, an dem die Vignette befestigt war, muss ein Antrag ausgefüllt werden mit folgender Anlage:
     •   Entfernte Vignette (wenn an der entfernten Vignette die ganze Seriennummer nicht sichtbar ist,
         muss der dazugehörige Abschnitt beigelegt werden). Auf der entfernten halbjährlichen,
         monatlichen oder wöchentlichen Vignette muss die Gültigkeitsdauer ersichtlich sein, ansonsten
         muss die Rechnung oder eine Kaufbestätigung beigelegt werden;
     •   Kopie der Rechnung für den Austausch der Windschutzscheibe/des Motorradteils, ausgestellt von
         der Werkstatt, die die Reparatur ausgeführt hat (aus der beigelegten Rechnung muss ersichtlich
         sein, wer der Mautpflichtige ist und an welchem Fahrzeug die Leistung ausgeführt wurde), oder
         eine Kopie des Dokuments, welches beweist, dass das Fahrzeug oder ein Teil des Fahrzeugs
         während der Garantiezeit ausgewechselt wurde.

Für die Erstellung einer Ersatzvignette, Erstattung der Ersatzvignettenkosten bzw. Erstattung eines
verhältnismäßigen Teils der Jahres-/Halbjahresvignettenkosten im Falle einer Stilllegung des Autos ist
lediglich die entfernte Vignette vorzulegen (siehe Bestimmung oben). Wenn Sie Ihr Auto im Ausland
stilllegen lassen, sind außerdem Kopien der Unterlagen im Hinblick auf die Abmeldung, der Nachweis
über die Verwertung sowie die beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente vorzulegen.

20                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                                DARS d.d.

Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette
Eine Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette kann beansprucht werden, wenn der Benutzer aus
oben angeführten Gründen selber eine Vignette gekauft hat. Sie kann nur für Jahres- und 6-Monats-
Vignetten beansprucht werden. In diesem Fall muss der Benutzer eine Vignette kaufen, die der Vignette
gleicht, die ersetzt wird (Jahresvignette, wenn eine Jahresvignette ersetzt wird, und 6-Monats-Vignette,
wenn eine 6-Monats-Vignette ersetzt wird). Bei der Jahresvignette wird der Wert der ganzen Vignette
erstattet, jedoch nur, wenn die Erstatzvignette vor dem Beginn der Gültigkeit der Jahresvignette für das
nächste Kalenderjahr gekauft wurde. Bei der 6-Monats-vignette wird im Fall, dass der Benutzer beim Kauf
eine neue Gültigkeitsdauer festgelegt hat, der entsprechende Teil dieser Vignette für den Zeitraum bis zum
Ablauf der Gültigkeit der ersetzten beziehungsweise zerstörten Vignette zurückerstattet.

Für eine Rückerstattung des Kaufpreises der Ersatzvignette ist es erforderlich, einen Antrag auszufüllen und
Anlagen, wie vorher für den Erhalt einer Ersatzvignette aufgeführt, sowie den Abschnitt und die Rechnung
über den Kauf einer neuen (Ersatz-)Vignette beizulegen.

Den Antrag auf die Erstellung einer Ersatzvignette, Erstattung der Ersatz-Jahres- oder
Halbjahresvignettenkosten        bzw.     Erstattung     eines    verhältnismäßigen   Teils   der    Jahres-
/Halbjahresvignettenkosten im Falle einer Stilllegung des Autos (zur Verfügung auf der Internetseite
unter www.dars.si) ist binnen 30 Tagen ab Eintritt des Anspruchs zu stellen.

     Alle wichtigen Informationen für die Ausgabe einer Ersatzvignette kann
     der Käufer persönlich oder per Post an der unten stehenden Adresse
     erhalten:
     DARS d. d.
     DarsGo Service Ljubljana
     Grič 54 (nördliche Umfahrung von Ljubljana: Ausfahrt Brdo Nr. 16)
     SI-1000 Ljubljana
     Oder

     DarsGo Service Lopata (A1 Ljubljana / Maribor – Ausfahrt Celje zahod)

     Genauere Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer
     080 15 03 oder +386 1 518 83 50.
     Bürozeiten: - von Montag bis Freitag von 6:30 bis 21:00 Uhr,
                  - samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                                21
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                        DARS d.d.

12. Verpackung
Die Vignetten sind verpackt in Paketeinheiten zu jeweils:
  •  100 Stück für einspurige Kraftfahrzeuge (10-mal jeweils 10 Vignetten), diese in Paketen zu 4.500
     Stück,
  • 500 Stück für zweispurige Kraftfahrzeuge (50-mal pro 10 Stück, 10-mal pro 50 Stück, 5-mal pro 100
     Stück), diese in Paketen pro 15.000 Stück.
                                                Jahr 2019
  GTIN
  Nummer:           A C
      383003794 147       5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1
                   148    2 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1
                   149    9 Jahresvignette für Mautklasse 1
                   150    5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)
                   151    2 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)
                   152    9 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück)
                   153    6 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)
                   154    3 6-Moants-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)
                   155    0 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück)
                   156    7 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)
                   157    4 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)
                   158    1 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück)

                   159    8 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A
                   160    4 Monatsvignette für Mautklasse 2A
                   161    1 Jahresvignette für Mautklasse 2A
                   162    8 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück)
                   163    5 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück)
                   164    2 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück)
                   165    9 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück)
                   166    6 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück)
                   167    3 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück)
                   168    0 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)
                   169    7 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)
                   170    3 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück)
                   171    0 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)
                   172    7 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)
                   173    4 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück)
                   174    1 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)
                   175    8 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)
                   176    5 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück)

22                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                  DARS d.d.

                   177    2 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B
                   178    9 Monatsvignette für Mautklasse 2B
                   179    6 Jahresvignette für Mautklasse 2B
                   180    2 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück)
                   181    9 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück)
                   182    6 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück)
                   183    3 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück)
                   184    0 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück)
                   185    7 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück)
                   186    4 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)
                   187    1 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)
                   188    8 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück)
                   189    5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)
                   190    1 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)
                   191    8 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück)
                   192    5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)
                   193    2 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)
                   194    9 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück)

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                  23
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                        DARS d.d.

Auf jeder Verpackungseinheit ist ein Aufkleber mit folgenden Angaben:

     •   GTIN Nummer der Verpackungseinheit
     •   Seriennummern der Vignetten in den einzelnen Verpackungseinheiten (von – bis) und
         Barcode der Seriennummer der ersten und letzten Vignette in der Verpackungseinheit –
         Symbol ITF (interleaved 2 of 5 with check digit). Falls im Paket eine oder mehrere laufende
         Nummern fehlen, ist am Ende auch die Anzahl der fehlenden Vignetten mit den laufenden
         Nummern angegeben. Alle fehlenden Seriennummern sind auf der so genannten schwarzen
         Liste der Vignetten vermerkt.
     •   Gewicht des Pakets in Form eines Barcodes - Symbol ITF (interleaved 2 of 5).

Eigentlich dürfte es bei der Abpackung nicht zu Fehlern kommen. Falls dennoch im Paket eine
Vignette fehlt oder zuviel ist, füllen Sie das Reklamationsformular aus und schicken Sie es uns am
Ende des Abrechnungszeitraums zusammen mit der Verkaufsabrechnung der Vignetten ein.

Seriennummern
Die Seriennummer auf der Vignette besteht aus einem Buchstaben, einem Leerzeichen und sieben
Ziffern. Die Seriennummern sind in aufsteigender Reihenfolge und sind auf der Vignette
gekennzeichnet:

     •   Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben
         A, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab A 0000001).

     •   Seriennummern der 6-Monats-Vignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem
         Buchstaben B, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab B 0000001).

     •   Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben C,
         es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab C 0000001).

24                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                                  DARS d.d.

    •     Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben
          D, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab D 0000001).

    •     Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben
          E, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab E 0000001).

    •     Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben F,
          es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab F 0000001).

    •     Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben
          G, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab G 0000001).

    •     Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben
          H, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab H 0000001).

    •     Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben I,
          es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab I 0000001).

Die Seriennummer auf dem Kupon (Abschnitt) ist in Form eines Barcodes aufgedruckt - Symbol ITF
(interleaved 2 of 5 with check digit).

Struktur des Barcodes:

                                   VTSSSSSSSSLK
                                                                                   K – Kontrollnummer:
                                                                                   per Algorithmus bestimmt.

 V – Art des Fahrzeugs:     T – Zeitraum der            SSSSSSSS –              L - Gültigkeitsjahr
  - 6: Mautklasse 1         Gültigkeit der Vignette:    aufeinander folgende    2019: 9
  - 7: Mautklasse 2A         - 7: 7-Tages-Vignette,     Seriennummer, die mit
  - 8: Mautklasse 2B         - 8: Monatsvignette,       00000001 beginnt
                             - 9: 6-Monats-Vignette,
                             - 1: Jahresvignette.

Qualitätskontrolle
Falls Sie unter den Vignetten, die Ihnen zum Verkauf zugestellt wurden, Vignetten entdecken, die
irgendwie beschädigt oder schlecht gedruckt sind, werden diese nicht verkauft sondern aus dem
Verkauf ausgesondert und laut dem Vertrag über den Kommissionsverkauf der Vignetten
zurückgeschickt. Bei der Abrechung des Vignettenverkaufs müssen die Seriennummern dieser
Vignetten mitgeteilt werden.
Falls Sie an der Verpackung Mängel entdecken, öffnen Sie das Paket nicht, sondern schicken Sie es
zurück.

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                                  25
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                        DARS d.d.

13. Liste wichtiger Hinweise

Was muss beim Verkauf der Vignetten berücksichtigt werden?

•    Vor dem Verkauf der Vignette überprüfen Sie beim Käufer, für welches zweispurige Fahrzeug
     er die Vignette braucht.
     Der Käufer muss vor dem Verkauf einer Vignette für ein zweispuriges Fahrzeug gefragt werden,
     ob das Fahrzeug in die Mautklasse 2A oder in die Mautklasse 2B gehört. In die Mautklasse 2A
     gehören Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 1,30 m über der
     ersten Achse. In die Mautklasse 2B gehören zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe
     von 1,30 m oder mehr.

•    Das Messen der Höhe eines zweispurigen Fahrzeugs über der ersten Achse
     Die Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist die Entfernung vom Untergrund zum höchsten
     Punkt des Fahrzeugs auf der Ebene, die im rechten Winkel zum Untergrund und durch die Achse
     der Vorderräder verläuft. Beim Messen der Höhe ist es wichtig, dass das Fahrzeug unbeladen ist
     und einen entsprechenden Reifendruck hat.

•    Die 6-Monats-, 7-Tages- und Monatsvignetten müssen vom Verkäufer gelocht werden.

•    Vorverkauf der 7-Tages-Vignetten
     Im Vorverkauf können nur Wochenvignetten erworben werden. Für die Lochung ist der
     Antrittstag der Fahrt maßgebend. Fragen Sie Ihren Käufer nach dem voraussichtlichen
     Anfangsdatum der Fahrt auf den mautpflichtigen slowenischen Straßen, denn dieses Datum ist
     maßgebend für die Lochung der Wochenvignette.
     Weisen Sie den Käufer darauf hin, dass ein Umtausch der Vignette, falls er das Datum seiner
     Fahrt ändert, nicht möglich ist. Der letzte Tag zur Lochung der Wochenvignetten ist der
     30.11.2019.

•    Falsch gelochte Vignetten
     Falsch gelochte Vignetten, die dem Käufer noch nicht übergeben wurden, werden am Ende des
     Jahres zusammen mit den nicht verkauften Vignetten an die Gesellschaft DARS d.d.
     zurückgeschickt. Die Seriennummern dieser Vignetten müssen bei der Abrechung des
     Vignettenverkaufs mitgeteilt werden.

26                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer                                           DARS d.d.

•   Beschädigung der Vignette vor der Anbringung
    Falls die Vignette vom Käufer vor der Anbringung beschädigt wird (zerrissen), ist diese wieder auf
    die Schutzfolie zu kleben und nicht auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Eine solche
    Vignette kann an der Verkaufsstelle, an der die Vignette gekauft wurde, gegen eine neue
    ausgetauscht werden.

•   Verkaufte Vignetten können nicht zurückgegeben werden!
    Den Verkaufstellen ist es nicht erlaubt, ausgestellte Vignetten zurückzunehmen, außer wenn es
    sich an der Verkaufsstelle um den Umtausch von schon gekauften Vignetten wegen einer
    Reklamation zu Lasten des Verkäufers handelt:
             •    wenn der Verkäufer die Vignette falsch gelocht hat und der Kunde sie noch nicht
                  aufgeklebt hat,
             •    bei einem nachweisbaren Qualitätsmangel der Vignette (z. B. wenn die Vignette
                  zerreißt, bevor sie am Fahrzeug angebracht wurde) und der Schriftzug
                  „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer „19“ oder die Bezeichnung „2B“ nicht
                  erscheint,
             •    wenn der Verkäufer eine falsche Vignettenart herausgegeben hat und der Kunde sie
                  noch nicht aufgeklebt hat.

    Falsch gelochte Vignetten, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wurden oder
    Vignetten mit mangelhafter Qualität, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt
    wurden,      kann     der    Verkäufer      laut    den    Allgemeinen   Geschäftsbedingungen   des
    Kommissionsverkaufs der Mautvignetten an die DARS zurückschicken.

•    Schon aufgeklebte Vignetten, die Käufer wegen einem Lochungsfehler zurückgeben, kann der
     Verkäufer nicht bei der DARS reklamieren. Die Kosten solcher Vignetten trägt der Verkäufer.

•   Die Ausgabe von Ersatzvignetten an den Verkaufsstellen ist nicht möglich.
    Alles Notwendige hinsichtlich der Ersatzvignetten kann vom Benutzer persönlich oder per Post
    am DarsGo Service Ljubljana oder DarsGo Service Lopata erfolgen (siehe Seite 21).

                                    Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018                           27
Sie können auch lesen