ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN - FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE - Dars
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ANWEISUNGEN UND INFORMATIONEN FÜR VERKÄUFER DER SLOWENISCHEN VIGNETTE Alles, was Verkäufer der slowenischen Vignetten über den Verkauf und die Benutzung der Vignetten auf den slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen wissen müssen Diese Anweisungen gelten ab dem 01. 12. 2018 DARS d.d., Gesellschaft für Autobahnen in der Republik Slowenien Sitz: Ul. XIV. divizije 4, 3000 Celje, Slowenien
Sehr geehrte Damen und Herren! Um auf alle Fragen, mit denen sich die Vignettenkäufer bzw. Autobahnbenutzer an Sie wenden werden, antworten zu können, haben wir die "Anweisungen und Informationen für Verkäufer der slowenischen Vignetten" zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie darin alles finden, was Sie über den Verkauf und die Benutzung der Vignetten in Slowenien wissen müssen. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie meinen, dass es nötig ist einen Teil der Anweisungen zu ergänzen oder näher zu erläutern. Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Wenn Sie in den Anweisungen auf eine Ihrer Fragen keine Antwort finden, stehen wir Ihnen für zusätzliche Informationen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktpersonen, die auf Seite 3 aufgeführt sind, oder schreiben Sie uns an die E-Mail-Adresse: vinjeta@dars.si. Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mitarbeit! Sitz der Gesellschaft: DARS d.d. Ul. XIV. divizije 4 3000 Celje Filiale: DARS d.d. Grič 54 1000 Ljubljana Tel. Nr.: +386 1 518 83 40 E-Mail: vinjeta@dars.si Internet: www.dars.si
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Inhalt: 1. Kontaktangaben ..................................................................................................................... 3 2. Wichtige Fakten...................................................................................................................... 3 3. Vignettenpflichtige Straßen ................................................................................................... 4 4. Kennzeichnung der Vignettenverkaufsstellen ....................................................................... 6 5. Arten und Preise der Vignetten.............................................................................................. 7 6. Benutzung der Vignetten ..................................................................................................... 10 7. Anbringen der Vignette ........................................................................................................ 15 8. Besondere Bestimmungen ................................................................................................... 17 9. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr.................................................................... 18 10. Verstöße und Bußgelder im Zusammenhang mit der Vignette ......................................... 19 11. Ausgabe von Ersatzvignetten ............................................................................................. 20 12. Verpackung......................................................................................................................... 22 13. Liste wichtiger Hinweise ..................................................................................................... 26 2 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 1. Logistikabteilung Abteilung für Vertrieb und Marketing: • Darja Bartolj, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 518 83 48 • Sanja Bašič, Tel. Nr.: 00386 (0) 1 518 83 47 E-Mail: vinjeta@dars.si 2. Wichtige Fakten • Vor dem Verkauf der Vignette muss der Käufer gefragt werden, für welche Mautklasse die Vignette gekauft wird. Der Käufer ist dafür verantwortlich, zu prüfen, in welche Mautklasse das Fahrzeug gehört, für das er die Vignette kauft. Falls der Käufer unsicher ist, muss ihm zur Hilfe die Liste der gemessenen Fahrzeuge, veröffentlicht auf der Webseite www.dars.si, angeboten werden (siehe Seite 21). • Alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer Höhe, deren höchstzulässige Masse 3.500 kg nicht überschreitet, gehören zur Mautklasse 2A. Für Wohnmobile mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 3.500 kg muss ein DarsGo-Gerät erworben werden (ausführliche Informationen unter www.darsgo.si). • Neben den gesetzlichen obligatorischen Bestandteilen muss auf der Rechnung, die dem Käufer ausgestellt wird, auch die Seriennummer der verkauften Vignette verzeichnet sein. • Der Fahrzeuglenker hat die Rechnung und den unteren Vignettenabschnitt bis zum Ende der Gültigkeit aufzubewahren. • Die Maut gilt dann als bezahlt, wenn die Vignette ordnungsgemäß am Fahrzeug aufgeklebt ist. • Wenn jemand versucht, eine bereits geklebte Vignette abzulösen, ist diese ungültig – es erscheint eines der im Folgenden angegebenen Sicherheitszeichen „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer „19“ oder die Bezeichnung „2B“! • Falls eine Vignette auf die Windschutzscheibe falsch angebracht wird, sollte der Benutzer die Vignette nicht entfernen, sondern sofort mit dem DarsGo Service Ljubljana in Verbindung treten (siehe Seite 21). • Nachdem sie aufgeklebt wurde, ist ein Umtausch der Vignette an der Verkaufsstelle nicht mehr möglich. • In keinem Fall ist die Vignette zwischen Fahrzeugen übertragbar. • „Ein einspuriges Fahrzeug“ ist ein Fahrzeug, dessen Spur nicht breiter als 50 cm ist. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 3
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 3. Vignettenpflichtige Straßen In der Republik Slowenien wird für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Maut erhoben. Für alle einspurigen Kraftfahrzeuge (Motorräder) und zweispurigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, wird die Maut mit dem Kauf einer Vignette entrichtet. Auf folgenden Straßen besteht Vignettenpflicht: Autobahnen Schnellstrassen A1 Šentilj - Koper (Srmin) H2 Pesnica - Maribor (Tezno) A2 Karavanke - Obrežje H3 Ljubljana (razcep Zadobrova - rondo Tomačevo - - razcep Koseze) / nördliche Umgehungsstraße A3 Gabrk - Fernetiči H4 Razdrto (Nanos) - Vrtojba A4 Slivnica – Draženci - Gruškovje H5 Škofije - Srmin - Koper (Slavček) A5 Maribor (Dragučova) - Pince H6 Eine Vignette wird benötigt bis zum Anschluss Semedela (Richtung Izola) bzw. vomAnschluss Semedela (Richtung Ljubljana) H7 Dolga vas – Grenze zu Ungarn Alle slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen, auf denen die Vignettenpflicht gilt, sind mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet, durch die die Benutzer über das Vignettensystem informiert werden. Karawankentunnel Der zwischenstaatliche Karawankentunnel, der die slowenische Autobahn A2 und die österreichische Autobahn A11 verbindet, ist nicht Teil des Vignettensystems. Aus diesem Grund ist die Benutzung des Karawankentunnels nicht im slowenischen Vignettenpreis enthalten, sondern sind für die Benutzung des Karawankentunnels Mautgebühren zu entrichten. Die für die Fahrt durch den Karawankentunnel entrichteten Mautgebühren gelten zwischen den ersten Autobahnanschlüssen auf beiden Seiten der Staatsgrenze (in Slowenien der Anschluss Hrušica, in Österreich der Anschluss Rosenbach-Podrožca). Um die Fahrt auf der Autobahn nach dem Anschluss Hrušica in Richtung des Landesinneren von Slowenien fortzusetzen, hat der Benutzer an seinem Fahrzeug eine Vignette anzubringen. Weitere Informationen über die Höhe der Mautgebühren für eine Fahrt durch den Karawankentunnel sowie über die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie der Internetseite unter www.dars.si. 4 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Vignettenpflichtige Straßen Umfahrung Ljubljana Umfahrung Maribor Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 5
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 4. Kennzeichnung der Vignettenverkaufsstellen Alle Verkaufsstellen von Vignetten in Slowenien und im Ausland müssen am Eingang oder an einer anderen sichtbaren Stelle mit dem Verkäuferzertifikat und der Vignettenpreisliste gekennzeichnet sein. Das Verkäuferzertifikat, mit dem eine offizielle Verkaufsstelle gekennzeichnet wird, werden Sie im November 2018 per Post erhalten. Alle offiziellen Verkaufsstellen der Vignetten sind auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht. 6 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 5. Arten und Preise der Vignetten Für die Benutzung von mautpflichtigen Straßen mit einem Kraftfahrzeug, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, sind der Kauf und das Anbringen der gültigen Vignette am Fahrzeug grundsätzlich noch vor dem Befahren einer mautpflichtigen Straße vorgeschrieben. Wenn das Kraftfahrzeug einen Anhänger zieht, wird für die Zuordnung des Fahrzeugs in die unten aufgeführten Mautklassen lediglich das höchstzulässige Gesamtgewicht des (Zug-)Fahrzeugs berücksichtigt. Mautklassen Kraftfahrzeuge, die verpflichtet sind, die Maut durch den Kauf einer Vignette zu entrichten, werden in drei Mautklassen eingestuft: MAUTKLASSE 1: einspurige Kraftfahrzeuge, Motorräder mit oder ohne Anhänger. MAUTKLASSE 2A: Wohnmobile (unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse) und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse unter 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, mit oder ohne Anhänger. Zu Wohnmobilen gehören ausschließlich Fahrzeuge, bei denen die Wohnmobilklasse im Kraftfahrzeugschein oder im Zulassungsdokument / Fahrzeugkonformität eingetragen ist, und sonstige Fahrzeuge, bei denen die erforderliche Ausstattung zu Wohnzwecken dauerhaft integriert ist. Zu Wohnmobilen gehören jedoch keine Fahrzeuge, in denen lediglich eine entfernbare Ausstattung, wie Matratzen, Kocher, Campingausrüstung u. dgl. angebracht ist. Alle Fahrzeuge, die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt sind, benötigen die Vignette der Mautklasse 2B. Alle anderen Fahrzeuge unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse und unter 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, benötigen eine Vignette der Mautklasse 2A! Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford Transit etc.), die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe zur Vignettenkategorie 2A! Wenn jedoch die permanente Ausrüstung nicht dauerhaft (fest) angebracht ist, obwohl die Dokumente ( z. B. die Zulassung ) es als ein Wohnmobil definieren, wird das Fahrzeug dennoch die Vignette 2B benötigen. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 7
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. MAUTKLASSE 2B: zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse ab 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, mit oder ohne Anhänger. Liste der gemessenen Fahrzeuge Die Liste der gemessenen Fahrzeuge beinhaltet die Marken und Modelle der Kraftfahrzeuge (z. B. Fahrzeuge mit klassischer Lastkraftwagenform), bei denen man auf den ersten Blick und/oder anhand einer einfachen Messung nicht feststellen kann, dass sie über der ersten Achse eine Fahrzeughöhe von 1,30 m wesentlich überschreiten. Sie enthält somit die Marken und die Modelle der „grenzwertigen“ Fahrzeuge, deren Höhe über der ersten Achse sich um den Grenzwert von 1,30 m bewegt und die deshalb speziell mit einem zertifizierten Messgerät gemessen wurden. Die Liste ist als Hilfsmittel für Verkäufer und Käufer von Vignetten vorgesehen, um im Zweifelsfall, zu welcher Mautklasse ein bestimmtes „grenzwertiges“ Fahrzeug gehört, zusätzlich zu prüfen, ob dasselbe in der Liste zur Mautklasse 2B eingestuft wurde. Alle Fahrzeuge, die in der Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt sind, benötigen die Vignette der Mautklasse 2B. Alle anderen Fahrzeuge unabhängig von der gemessenen Höhe über der ersten Achse und unter 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, benötigen eine Vignette der Mautklasse 2A! Fahrzeugmodelle (z.B. VW T5, Fiat Ducato, Ford Transit etc.), die in dieser Liste der gemessenen Fahrzeuge aufgeführt und als Wohnmobile eingetragen od. dauerhaft zu Wohnzwecken ausgestattet sind, gehören unabhängig von der Höhe zur Vignettenkategorie 2A! Wenn jedoch die permanente Ausrüstung nicht dauerhaft (fest) angebracht ist, obwohl die Dokumente (z. B. die Zulassung) es als ein Wohnmobil definieren, wird das Fahrzeug dennoch die Vignette 2B benötigen. Die Liste der gemessenen Fahrzeuge ist auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht. Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist die Entfernung vom Untergrund zum höchsten Punkt des Fahrzeugs auf der Ebene, die im rechten Winkel zum Untergrund und durch die Achse der Vorderräder verläuft. Der Käufer muss sich vor dem Kauf der Vignette überzeugen, in welche Mautklasse sein Fahrzeug gehört. 8 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Preisliste für Vignetten Die Preise für Vignetten unterscheiden sich im Bezug auf die Mautklasse und die Gültigkeitsdauer. Die Verkäufer müssen die Preislisten, die von DARS d.d. zur Verfügung gestellt werden, an einer sichtbaren Stelle anbringen. Preis Mautklasse Gültigkeitsdauer (inkl. MwSt.) 7-Tages-Vignette 7,50 EUR 6-Monats-Vignette 30,00 EUR Jahresvignette 55,00 EUR 7-Tages-Vignette 15,00 EUR Monats-Vignette 30,00 EUR Jahresvignette 110,00 EUR 7-Tages-Vignette 30,00 EUR Monats Vignette 60,00 EUR Jahresvignette 220,00 EUR Die Preise für Vignetten bestimmt die Regierung der Republik Slowenien und diese sind verbindlich. Jegliche kommerzielle Preisermäßigungen für den Kauf der Vignette sind untersagt. Gültigkeitsdauer der Vignetten Alle Vignetten mit der Jahreszahl 2019 sind ab 1.12.2018 bis einschließlich 30.11.2019 im Verkauf. 7 Tages Vignetten gilt an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen: der gelochte Tag, den der Käufer beim Kauf der Vignette festlegt und die nächsten 6 Tage. Monats-Vignetten gelten einen Monat, d.h. vom Kaufzeitpunkt bis zum Ende des Tages im Folgemonat, der die gleiche Zahl wie der Kauftag hat bzw. bis zum Ende des letzten Tages im Folgemonat, wenn dieser Monat keinen solchen Tag hat. 6-Monats-Vignetten gelten sechs Monate ab dem Kauftag. Jahresvignetten für das laufende Jahr gelten vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres (14 Monate). Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 9
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 6. Benutzung der Vignetten Jahresvignette: Die Gültigkeit der Jahresvignette wird mit der Kennzeichnung der letzten beiden Ziffern der Jahreszahl in der oberen linken Ecke der Vignette sowie mit der Farbe der Vignette festgelegt. Die Farbe wechselt jedes Jahr. Die Jahresvignetten werden an eine geeignete Stelle am Fahrzeug aufgeklebt. Jahresvignetten werden nicht gelocht. Im Gegensatz zu den Jahresvignetten müssen die Verkäufer 6-Monats-, Monats- und 7-Tages- Vignetten schon beim Verkauf validieren beziehungsweise lochen, damit ihr Gültigkeitszeitraum festgelegt wird. Auf Grund der kleinen Felder erfordert das Lochen besondere Aufmerksamkeit. Daher bitten wir die Verkäufer, beim Lochen der Datumsfelder vorsichtig zu sein. 10 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Richtiges Lochen der 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignette: 6-Monats-Vignette: Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 6-Monats-Vignette kann nicht im Voraus gekauft werden! z.B. Tag 17 und Monat VIII 6-Monats-Vignetten gelten sechs Monate, d.h. vom Lochungstag bis zum Ablauf des letzten Tages im sechsmonatigen Zeitraum. Für das oben angegebene Beispiel gilt, dass die Vignette bis einschließlich zum 17.2.2020 gültig ist. 6-Monats-Vignetten gibt es nur für einspurige Fahrzeuge. Auf der 6-Monats-Vignetten mit der Jahreszahl 2019, die im Dezember 2018 gekauft wurde, müssen der Kauftag und das Fenster XII/18 gelocht werden. Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis einschließlich 17.6.2019 gilt. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 11
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Monatsvignette: Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die Monatsvignette kann nicht im Voraus gekauft werden! z.B. Tag 17 und Monat VIII Monatsvignetten gelten ab dem Kauftag bis zum Ablauf des Tages im Folgemonat, der die gleiche Zahl trägt wie der Kauftag der Vignette beziehungsweise bis zum Ablauf des letzten Tages im Monat, wenn der Folgemonat keinen Tag mit der gleichen Zahl hat. Im oben angegebenen Beispiel heißt das, dass die Vignette bis einschließlich zum 17.9.2019 gilt. Monatsvignetten gibt es nur für zweispurige Fahrzeuge. Auf der Monatsvignette mit der Jahreszahl 2019, die im Dezember 2018 gekauft wurde, muss der Kauftag und das Fenster XII/18 gelocht werden. Im unten gezeigten Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis einschließlich 17.1.2019 gilt. 12 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 7-Tages-Vignette: Gelocht wird der erste Gültigkeitstag. Die 7-Tages-Vignette kann im Voraus gekauft werden! z.B. Tag 17 und Monat VIII Die Wochenvignette gilt an 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen: der gelochte Tag, den der Käufer beim Kauf der Vignette festlegt und die nächsten 6 Tage. Im dargestellten Beispiel bedeutet dies, dass die Vignette bis einschließlich 23.8.2019 gilt. Der letzte Lochungstag der Wochenvignette ist der 30.11.2019! 7-Tages-Vignetten mit der Jahreszahl 2019, deren Lochungsdatum der Kunde im Dezember 2018 festlegt, müssen auf das Datum, das der Käufer bestimmt, und im Fenster XII/18 gelocht werden. Für das unten gezeigte Beispiel bedeutet das, dass die Vignette bis einschließlich 23.12.2018 gilt. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 13
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Händigen Sie dem Käufer niemals ungelochte 6-Monats-, Monats- und 7-Tages-Vignetten aus! Für den Fall, dass Ihnen beim Lochen der Vignette ein Fehler unterläuft, übergeben Sie die Vignette nicht an den Käufer, sondern behalten Sie sie, nehmen Sie sie aus dem Verkauf, tragen ihre Seriennummer in das Formular in der Anlage für die Umsatzabrechnung ein und senden uns dasselbe gemäß Vertrag über den Vignettenverkauf zu. Schon aufgeklebte Vignetten, die Ihnen Käufer wegen einem falschen Lochungsdatum zurückgeben, können Sie bei der DARS nicht reklamieren. Die Kosten für solche Vignetten trägt der Verkäufer. Den Verkäufern an den Verkaufsstellen ist es nicht erlaubt, eine Vignette mit einem der im Folgenden angegebenen Sicherheitszeichen zurückzunehmen: • „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG) oder nur ein Teil dieser Aufschrift, • die Nummer „19“ oder ein Teil dieser Nummer, • die Bezeichnung „B“ oder ein Teil dieser Bezeichnung. Die Aufschrift erscheint nur dann teilweise oder vollständig, wenn die Vignette bereits an der Windschutzscheibe oder an einer anderen Stelle angebracht wurde. Sie erscheint jedoch niemals, wenn die Vignette nur von der Folie abgezogen wird. Im Falle einer Rückgabe von solchen Vignetten berücksichtigt DARS keine Reklamation. Die Zangen zum Lochen der Vignetten sind mit mäßiger Kraft anzuwenden, die für die Validation der jeweiligen Vignette (jeweils 1 Stück) nötig ist. Das Lochen von mehreren Vignetten gleichzeitig ist nicht erlaubt, da die Gefahr der Beschädigung der Vignetten (falsches Lochen) und der Beschädigung des Werkzeugs besteht. 14 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 7. Anbringen der Vignette Der Fahrer muss vor dem Auffahren auf eine mautpflichtige Straße dafür sorgen, dass die gültige Vignette für die seinem Fahrzeug entsprechende Mautklasse vorschriftsmäßig angebracht ist. Die Vignette ist grundsätzlich noch vor dem Befahren einer mautpflichtigen Straße am Fahrzeug aufzukleben. Bitte weisen Sie die Käufer bereits beim Kauf einer Vignette auf diese Tatsache hin. Wir wird die Vignette richtig angebracht? Zweispurige Fahrzeuge Nach dem Entfernen der Schutzfolie ist die unbeschädigte Vignette mit dem Originalkleber sofort an die Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen, so dass sie von außen gut sichtbar ist (sie darf z.B. nicht an verdunkelten Stellen der Windschutzscheibe angebracht werden). Beim Anbringen sind die Anweisungen auf der Rückseite der Vignette zu befolgen. Aufgrund der Verkehrssicherheit sowie zur Gewährleistung von effizienten und kundenfreundlichen Kontrollen der Mautentrichtung ist vor dem Anbringen einer neuen gültigen Vignette die zuvor angebrachte bzw. ungültige Vignette von der Windschutzscheibe zu entfernen. Die Vignette darf nicht an die Seitenfenster des Fahrzeugs angebracht werden. Einspurige Fahrzeuge An Motorrädern werden Vignetten an ein sichtbares Teil des Motorrades angebracht, dessen Entfernung gar nicht oder nur sehr schwer möglich ist (z. B. Kraftstoffreservoir oder Ähnliches). Die Vignette muss unbeschädigt und mit dem Originalkleber angebracht werden. Bei der Anbringung müssen die Anleitungen auf der Rückseite der Vignette berücksichtigt werden. Achten Sie immer darauf, die Vignette auf eine saubere, glatte und trockene Fläche zu kleben (vor dem Aufkleben der Vignette bitte Staub-, Öl- und Wachsrückstände entfernen) Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 15
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Beim Anbringen der Vignette dürfen keine zusätzlichen oder Sonderfolien, Saugnäpfe, Klebestreifen oder Ähnliches verwendet werden. Falls solche Hilfsmittel verwendet werden, gilt die Vignette nicht mehr als Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Mautgebühr, das bedeutet, dass sie ungültig ist. Wir empfehlen die Vignette bei einer Temperatur von über 5°C anzubringen. Bei niedrigeren Temperaturen empfehlen wir die Autoheizung vor dem Aufkleben einzuschalten und zur Windschutzscheibe zu lenken. Wenn die Vignette nicht in der vorgeschriebenen Weise am Fahrzeug angebracht ist, bedeutet dies, dass sie ungültige ist bzw. dass der Mautstraßennutzer die Maut nicht entrichtet hat. Der Vignettenabschnitt auf der unteren Seite der Vignette wird nicht aufgeklebt. Der Abschnitt muss unbedingt über den gesamten Gültigkeitszeitraum der Vignette aufbewahrt werden. Bitte weisen Sie die Käufer darauf hin, den unteren Vignettenabschnitt der Vignette nicht aufzukleben. Der Kunde muss ihn aufbewahren, denn der Vignettenabschnitt ist im Fall eines Bruchs der Windschutzscheibe einer der Nachweise für die Bezahlung der Mautgebühr und er kann dem Käufer beim Antrag auf eine Ersatzvignette beziehungsweise bei der Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette helfen. 16 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 8. Besondere Bestimmungen Entfernen und erneutes Anbringen der Vignette ist verboten Nach dem ordnungsgemäßen Anbringen der Vignette am Fahrzeug ist ein Entfernen der Vignette zum Zweck einer erneuten Nutzung an einem anderen Fahrzeug verboten, da es dabei zu einer Selbstzerstörung der Vignette kommt und der Schriftzug „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer „19“ oder die Bezeichnung „2B“ erscheint. Verboten ist die Verwendung von chemischen Mitteln an der Vignette oder jede andere Art von Manipulation an der Vignette oder am Originalkleber um die Selbstzerstörung der Vignette beim Entfernen zu verhindern. In allen diesen Fällen endet die Gültigkeit der Vignette als Nachweis über die Entrichtung der Mautgebührt beziehungsweise es wird davon ausgegangen, dass der Benutzer die Mautgebühr nicht entrichtet hat. Ein- oder zweispuriges Fahrzeug? Welche Vignette der Benutzer von mautpflichtigen Straßen im Falle eines Fahrzeugs mit drei Rädern zu benutzen hat, hängt vom Abstand zwischen den Rädern an derselben Achse ab. Beträgt der Abstand mehr als 50 cm, ist für ein solches Fahrzeug eine Vignette für zweispurige Fahrzeuge (2A) vonnöten. Wenn das Fahrzeug keine Windschutzscheibe hat, wo die Vignette dieses Typs korrekt angebracht werden kann, hat der Benutzer nach dem getätigten Kauf und vor dem Befahren von mautpflichtigen Straßen die Erstellung einer „Bestätigung über den Vignettenkauf“ bei der slowenischen Autobahnbetreibergesellschaft DARS zu beantragen. Ausnahmen in Bezug auf das Anbringen der Vignette am Fahrzeug Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen mit einem Fahrzeug ohne Windschutzscheibe können die Vignette auch ohne Anbringen an diese Art von Fahrzeug benutzen. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, deren Hersteller eine technische Bestätigung erstellt hat, dass die Vignette nicht an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt werden darf. Die Benutzer von mautpflichtigen Straßen müssen in beiden Fällen des vorherigen Absatzes eine vom Mautbetreiber ausgestellte Originalbestätigung über den Kauf der Vignette mit sich führen. Auf der Bestätigung muss die Fahrzeugnummer, für die die Vignette erworben wurde, eingetragen sein. Für nähere Informationen über die Erlangung der notwendigen Bestätigung sollte der Benutzer der Mautstraßen mit ihrem Betreiber in Verbindung treten - DARS d. d., DarsGo Service Ljubljana, unter der Telefonnummer 080 15 03 oder +386 1 518 83 50 und auf der Webseite www.dars.si. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 17
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 9. Befreiung von der Bezahlung der Mautgebühr Das Straßenmautgesetz legt fest, dass in den im Folgenden aufgeführten Fällen Mautgebühren nicht zu entrichten sind: • Fahrten mit Fahrzeugen mit Vorrangrechten sowie mit Begleitfahrzeugen, einschließlich der Begleitfahrzeuge, • Fahrten mit Militärfahrzeugen der Slowenischen Armee, • Fahrten mit ausländischen Militärfahrzeugen für Zwecke der Landesverteidigung, Fahrten von internationalen Friedenstruppen sowie von anderen Verteidigungs- und Sicherheitsbeauftragten, wenn es durch internationale Verträge so festgelegt ist, • Fahrten mit Fahrzeugen zur Leistung von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg oder in Friedenszeiten durch natürliche oder sonstige Katastrophen oder durch bewaffnete Auseinandersetzungen geschädigt wurden, • Fahrten mit Fahrzeugen der Autobahnbetreibergesellschaft zur Durchführung von Wartungsarbeiten auf mautpflichtigen Straßen sowie der Tätigkeit der Erhebung von Mautgebühren. Bei den Transporten mit Fahrzeugen zur Leistung von humanitärer Hilfe für Personen, die im Krieg oder in Friedenszeiten durch natürliche oder sonstige Katastrophen oder durch bewaffnete Auseinandersetzungen geschädigt wurden, handelt es sich um Transporte auf Grundlage von korrekt ausgefüllten Dienstreiseaufträgen, die durch die Autobahnbetreibergesellschaft festgelegt werden. Die Dokumente müssen im Original vorliegen und haben sich auf die Bezeichnung auf dem Kennzeichen des Fahrzeugs zu beziehen, für das die Befreiung von der Mautpflicht geltend gemacht wird. Die Autobahnbetreibergesellschaft ist über die Ankunft von ausländischen Fahrzeugen mindestens 24 Stunden vor deren Ankunft zu informieren. 18 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 10. Verstöße und Bußgelder im Zusammenhang mit der Vignette Gegen den Nutzer der Mautstraße wird: • eine Geldbuße in Höhe von 300 EUR verhängt, wenn er eine Mautstraße ohne gültige Vignette oder mit einer ungültigen Vignette für eine bestimmte Mautklasse, die auf die vorgeschriebene Weise angebracht ist, benutzt, • eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR verhängt, wenn er die Vignette nicht mit dem Originalklebstoff an dem Fahrzeug anbringt oder mit einem unerlaubten Eingriff dessen Wirksamkeit beeinträchtigt. Wenn für einen Verstoß laut diesem Absatz nicht festgestellt werden kann, wer der Täter ist, wird für den Verstoß der Eigentümer beziehungsweise der Besitzer des Rechts zur Benutzung des Fahrzeugs bestraft, es sei denn dieser weist nach, dass er den Verstoß nicht begangen hat. Die Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung der Vignetten wird von der Autobahngesellschaft in der Republik Slowenien (DARS), der Finanzverwaltung der Republik Slowenien und der Polizei durchgeführt. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 19
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 11. Ausgabe von Ersatzvignetten Alle Informationen für die Verfahren zur Ausgabe einer Ersatzvignette oder zur Rückerstattung der Kaufkosten einer Ersatzvignette finden Sie auf unserer Webseite www.dars.si. Das Verfahren für die Erteilung einer Ersatzvignette und die Erstattung des Wertes beim Kauf einer Ersatzvignette kann vom Benutzer persönlich oder per Post am DarsGo Service Ljubljana oder DarsGo Service Lopata erfolgen. Der Benutzer von mautpflichtigen Straßen kann vom Betreiber (DARS d.d.) nur in folgenden Fällen eine Ersatzvignette für denselben Zeitraum oder eine Rückerstattung des Kaufpreises für eine Ersatzvignette, wenn er selber eine Ersatzjahres- oder -6-Monats-Vignette kauft, verlangen: • Wenn er wegen Zerstörung die Windschutzscheibe oder den Teil der Motorrads gewechselt hat, auf dem die Vignette befestigt war; • Wenn er im Garantiezeitraum das Fahrzeug, die Windschutzscheibe oder das Motorradteil gewechselt hat; • Wenn er das Fahrzeug zum Verschrotten gegeben hat. Ersatzvignette Für die Ausgabe einer Ersatzvignette wegen eines Austausches der Windschutzscheibe, des Motorradteils oder Fahrzeugs, an dem die Vignette befestigt war, muss ein Antrag ausgefüllt werden mit folgender Anlage: • Entfernte Vignette (wenn an der entfernten Vignette die ganze Seriennummer nicht sichtbar ist, muss der dazugehörige Abschnitt beigelegt werden). Auf der entfernten halbjährlichen, monatlichen oder wöchentlichen Vignette muss die Gültigkeitsdauer ersichtlich sein, ansonsten muss die Rechnung oder eine Kaufbestätigung beigelegt werden; • Kopie der Rechnung für den Austausch der Windschutzscheibe/des Motorradteils, ausgestellt von der Werkstatt, die die Reparatur ausgeführt hat (aus der beigelegten Rechnung muss ersichtlich sein, wer der Mautpflichtige ist und an welchem Fahrzeug die Leistung ausgeführt wurde), oder eine Kopie des Dokuments, welches beweist, dass das Fahrzeug oder ein Teil des Fahrzeugs während der Garantiezeit ausgewechselt wurde. Für die Erstellung einer Ersatzvignette, Erstattung der Ersatzvignettenkosten bzw. Erstattung eines verhältnismäßigen Teils der Jahres-/Halbjahresvignettenkosten im Falle einer Stilllegung des Autos ist lediglich die entfernte Vignette vorzulegen (siehe Bestimmung oben). Wenn Sie Ihr Auto im Ausland stilllegen lassen, sind außerdem Kopien der Unterlagen im Hinblick auf die Abmeldung, der Nachweis über die Verwertung sowie die beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente vorzulegen. 20 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette Eine Rückerstattung des Kaufpreises einer Ersatzvignette kann beansprucht werden, wenn der Benutzer aus oben angeführten Gründen selber eine Vignette gekauft hat. Sie kann nur für Jahres- und 6-Monats- Vignetten beansprucht werden. In diesem Fall muss der Benutzer eine Vignette kaufen, die der Vignette gleicht, die ersetzt wird (Jahresvignette, wenn eine Jahresvignette ersetzt wird, und 6-Monats-Vignette, wenn eine 6-Monats-Vignette ersetzt wird). Bei der Jahresvignette wird der Wert der ganzen Vignette erstattet, jedoch nur, wenn die Erstatzvignette vor dem Beginn der Gültigkeit der Jahresvignette für das nächste Kalenderjahr gekauft wurde. Bei der 6-Monats-vignette wird im Fall, dass der Benutzer beim Kauf eine neue Gültigkeitsdauer festgelegt hat, der entsprechende Teil dieser Vignette für den Zeitraum bis zum Ablauf der Gültigkeit der ersetzten beziehungsweise zerstörten Vignette zurückerstattet. Für eine Rückerstattung des Kaufpreises der Ersatzvignette ist es erforderlich, einen Antrag auszufüllen und Anlagen, wie vorher für den Erhalt einer Ersatzvignette aufgeführt, sowie den Abschnitt und die Rechnung über den Kauf einer neuen (Ersatz-)Vignette beizulegen. Den Antrag auf die Erstellung einer Ersatzvignette, Erstattung der Ersatz-Jahres- oder Halbjahresvignettenkosten bzw. Erstattung eines verhältnismäßigen Teils der Jahres- /Halbjahresvignettenkosten im Falle einer Stilllegung des Autos (zur Verfügung auf der Internetseite unter www.dars.si) ist binnen 30 Tagen ab Eintritt des Anspruchs zu stellen. Alle wichtigen Informationen für die Ausgabe einer Ersatzvignette kann der Käufer persönlich oder per Post an der unten stehenden Adresse erhalten: DARS d. d. DarsGo Service Ljubljana Grič 54 (nördliche Umfahrung von Ljubljana: Ausfahrt Brdo Nr. 16) SI-1000 Ljubljana Oder DarsGo Service Lopata (A1 Ljubljana / Maribor – Ausfahrt Celje zahod) Genauere Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 080 15 03 oder +386 1 518 83 50. Bürozeiten: - von Montag bis Freitag von 6:30 bis 21:00 Uhr, - samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 21
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 12. Verpackung Die Vignetten sind verpackt in Paketeinheiten zu jeweils: • 100 Stück für einspurige Kraftfahrzeuge (10-mal jeweils 10 Vignetten), diese in Paketen zu 4.500 Stück, • 500 Stück für zweispurige Kraftfahrzeuge (50-mal pro 10 Stück, 10-mal pro 50 Stück, 5-mal pro 100 Stück), diese in Paketen pro 15.000 Stück. Jahr 2019 GTIN Nummer: A C 383003794 147 5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 148 2 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 149 9 Jahresvignette für Mautklasse 1 150 5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück) 151 2 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück) 152 9 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 10 Stück) 153 6 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück) 154 3 6-Moants-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück) 155 0 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 100 Stück) 156 7 7-Tages-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück) 157 4 6-Monats-Vignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück) 158 1 Jahresvignette für Mautklasse 1 (Paket 4.500 Stück) 159 8 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A 160 4 Monatsvignette für Mautklasse 2A 161 1 Jahresvignette für Mautklasse 2A 162 8 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück) 163 5 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück) 164 2 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 10 Stück) 165 9 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück) 166 6 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück) 167 3 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 50 Stück) 168 0 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück) 169 7 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück) 170 3 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 100 Stück) 171 0 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück) 172 7 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück) 173 4 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 500 Stück) 174 1 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück) 175 8 Monatsvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück) 176 5 Jahresvignette für Mautklasse 2A (Paket 15.000 Stück) 22 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 177 2 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B 178 9 Monatsvignette für Mautklasse 2B 179 6 Jahresvignette für Mautklasse 2B 180 2 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück) 181 9 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück) 182 6 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 10 Stück) 183 3 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück) 184 0 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück) 185 7 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 50 Stück) 186 4 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück) 187 1 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück) 188 8 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 100 Stück) 189 5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück) 190 1 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück) 191 8 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 500 Stück) 192 5 7-Tages-Vignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück) 193 2 Monatsvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück) 194 9 Jahresvignette für Mautklasse 2B (Paket 15.000 Stück) Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 23
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. Auf jeder Verpackungseinheit ist ein Aufkleber mit folgenden Angaben: • GTIN Nummer der Verpackungseinheit • Seriennummern der Vignetten in den einzelnen Verpackungseinheiten (von – bis) und Barcode der Seriennummer der ersten und letzten Vignette in der Verpackungseinheit – Symbol ITF (interleaved 2 of 5 with check digit). Falls im Paket eine oder mehrere laufende Nummern fehlen, ist am Ende auch die Anzahl der fehlenden Vignetten mit den laufenden Nummern angegeben. Alle fehlenden Seriennummern sind auf der so genannten schwarzen Liste der Vignetten vermerkt. • Gewicht des Pakets in Form eines Barcodes - Symbol ITF (interleaved 2 of 5). Eigentlich dürfte es bei der Abpackung nicht zu Fehlern kommen. Falls dennoch im Paket eine Vignette fehlt oder zuviel ist, füllen Sie das Reklamationsformular aus und schicken Sie es uns am Ende des Abrechnungszeitraums zusammen mit der Verkaufsabrechnung der Vignetten ein. Seriennummern Die Seriennummer auf der Vignette besteht aus einem Buchstaben, einem Leerzeichen und sieben Ziffern. Die Seriennummern sind in aufsteigender Reihenfolge und sind auf der Vignette gekennzeichnet: • Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben A, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab A 0000001). • Seriennummern der 6-Monats-Vignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben B, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab B 0000001). • Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 1 beginnen mit dem Buchstaben C, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab C 0000001). 24 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. • Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben D, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab D 0000001). • Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben E, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab E 0000001). • Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2A beginnen mit dem Buchstaben F, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab F 0000001). • Seriennummern der 7-Tages-Vignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben G, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab G 0000001). • Seriennummern der Monatsvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben H, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab H 0000001). • Seriennummern der Jahresvignetten für die Mautklasse 2B beginnen mit dem Buchstaben I, es folgen ein Leerzeichen und eine siebenstellige Zahl (ab I 0000001). Die Seriennummer auf dem Kupon (Abschnitt) ist in Form eines Barcodes aufgedruckt - Symbol ITF (interleaved 2 of 5 with check digit). Struktur des Barcodes: VTSSSSSSSSLK K – Kontrollnummer: per Algorithmus bestimmt. V – Art des Fahrzeugs: T – Zeitraum der SSSSSSSS – L - Gültigkeitsjahr - 6: Mautklasse 1 Gültigkeit der Vignette: aufeinander folgende 2019: 9 - 7: Mautklasse 2A - 7: 7-Tages-Vignette, Seriennummer, die mit - 8: Mautklasse 2B - 8: Monatsvignette, 00000001 beginnt - 9: 6-Monats-Vignette, - 1: Jahresvignette. Qualitätskontrolle Falls Sie unter den Vignetten, die Ihnen zum Verkauf zugestellt wurden, Vignetten entdecken, die irgendwie beschädigt oder schlecht gedruckt sind, werden diese nicht verkauft sondern aus dem Verkauf ausgesondert und laut dem Vertrag über den Kommissionsverkauf der Vignetten zurückgeschickt. Bei der Abrechung des Vignettenverkaufs müssen die Seriennummern dieser Vignetten mitgeteilt werden. Falls Sie an der Verpackung Mängel entdecken, öffnen Sie das Paket nicht, sondern schicken Sie es zurück. Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 25
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. 13. Liste wichtiger Hinweise Was muss beim Verkauf der Vignetten berücksichtigt werden? • Vor dem Verkauf der Vignette überprüfen Sie beim Käufer, für welches zweispurige Fahrzeug er die Vignette braucht. Der Käufer muss vor dem Verkauf einer Vignette für ein zweispuriges Fahrzeug gefragt werden, ob das Fahrzeug in die Mautklasse 2A oder in die Mautklasse 2B gehört. In die Mautklasse 2A gehören Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 1,30 m über der ersten Achse. In die Mautklasse 2B gehören zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von 1,30 m oder mehr. • Das Messen der Höhe eines zweispurigen Fahrzeugs über der ersten Achse Die Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist die Entfernung vom Untergrund zum höchsten Punkt des Fahrzeugs auf der Ebene, die im rechten Winkel zum Untergrund und durch die Achse der Vorderräder verläuft. Beim Messen der Höhe ist es wichtig, dass das Fahrzeug unbeladen ist und einen entsprechenden Reifendruck hat. • Die 6-Monats-, 7-Tages- und Monatsvignetten müssen vom Verkäufer gelocht werden. • Vorverkauf der 7-Tages-Vignetten Im Vorverkauf können nur Wochenvignetten erworben werden. Für die Lochung ist der Antrittstag der Fahrt maßgebend. Fragen Sie Ihren Käufer nach dem voraussichtlichen Anfangsdatum der Fahrt auf den mautpflichtigen slowenischen Straßen, denn dieses Datum ist maßgebend für die Lochung der Wochenvignette. Weisen Sie den Käufer darauf hin, dass ein Umtausch der Vignette, falls er das Datum seiner Fahrt ändert, nicht möglich ist. Der letzte Tag zur Lochung der Wochenvignetten ist der 30.11.2019. • Falsch gelochte Vignetten Falsch gelochte Vignetten, die dem Käufer noch nicht übergeben wurden, werden am Ende des Jahres zusammen mit den nicht verkauften Vignetten an die Gesellschaft DARS d.d. zurückgeschickt. Die Seriennummern dieser Vignetten müssen bei der Abrechung des Vignettenverkaufs mitgeteilt werden. 26 Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018
Anweisungen und Informationen für Vignettenverkäufer DARS d.d. • Beschädigung der Vignette vor der Anbringung Falls die Vignette vom Käufer vor der Anbringung beschädigt wird (zerrissen), ist diese wieder auf die Schutzfolie zu kleben und nicht auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Eine solche Vignette kann an der Verkaufsstelle, an der die Vignette gekauft wurde, gegen eine neue ausgetauscht werden. • Verkaufte Vignetten können nicht zurückgegeben werden! Den Verkaufstellen ist es nicht erlaubt, ausgestellte Vignetten zurückzunehmen, außer wenn es sich an der Verkaufsstelle um den Umtausch von schon gekauften Vignetten wegen einer Reklamation zu Lasten des Verkäufers handelt: • wenn der Verkäufer die Vignette falsch gelocht hat und der Kunde sie noch nicht aufgeklebt hat, • bei einem nachweisbaren Qualitätsmangel der Vignette (z. B. wenn die Vignette zerreißt, bevor sie am Fahrzeug angebracht wurde) und der Schriftzug „NEVELJAVNO“ (UNGÜLTIG), die Nummer „19“ oder die Bezeichnung „2B“ nicht erscheint, • wenn der Verkäufer eine falsche Vignettenart herausgegeben hat und der Kunde sie noch nicht aufgeklebt hat. Falsch gelochte Vignetten, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wurden oder Vignetten mit mangelhafter Qualität, die noch nicht auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wurden, kann der Verkäufer laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kommissionsverkaufs der Mautvignetten an die DARS zurückschicken. • Schon aufgeklebte Vignetten, die Käufer wegen einem Lochungsfehler zurückgeben, kann der Verkäufer nicht bei der DARS reklamieren. Die Kosten solcher Vignetten trägt der Verkäufer. • Die Ausgabe von Ersatzvignetten an den Verkaufsstellen ist nicht möglich. Alles Notwendige hinsichtlich der Ersatzvignetten kann vom Benutzer persönlich oder per Post am DarsGo Service Ljubljana oder DarsGo Service Lopata erfolgen (siehe Seite 21). Anweisungen gültig ab dem 01. 12. 2018 27
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