Anzeigenpreisliste Nr. 64 - das auflagenstärkste Fachjournal im Allgäu! - Allgäuer Bauernblatt
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Für Haus, Hof & Familie 88. Jahrgang · 2020 das auflagenstärkste Fachjournal im Allgäu! Anzeigenpreisliste Nr. 64 Gültig ab 1. Januar 2020
Anzeigenpreisliste Nr. 64 gültig ab 01. 01. 2020 Erscheinun gsort: 8743 Durchschn 7 Kempten ittlich verb Landwirtschaft und Landleben – seit 88 Jahren! reitete Aufl 9 800 Exem age: Als unabhängiges Fachblatt im Bereich der Landwirtschaft informiert Erweiterte plare (2019) Mitteilung Verteilung das Allgäuer Bauernblatt wöchentlich über aktuelle Veranstaltungen, sorgan bei als Hintergrundinfos zur Agrarpolitik und bietet praxisorientierte Sonderaufl agen: bis 11 350 Ex Fachinformationen stets kompetent, unabhängig und objektiv! emplare Heftformat DIN A4, 210 mm breit x 297 mm hoch Anzeigen im Sonderformat: Zuschläge für Satzspiegelüberschreitung/Bunddurchdruck/Anschnitt entfallen. Satzspiegel 187 mm breit, 270 mm hoch Format der Druckunterlagen bei angeschnittenen Anzeigen ab 1/3 Seite: Heftformat und 3 mm Beschnittzugabe je Anschnittkante. Anzeige Breite x Höhe s/w Farbe Druckunterlagen: Die vorgenannten Preise gelten für Anzeigen, bei denen einwandfreie Druckvorlagen geliefert werden. Für Satz-, Litho- und Retuschearbeiten 1/1 Seite 187 x 270 5 130,00 5 994,00 werden unsere Selbstkosten berechnet. 1/2 Seite 90 x 270 2 565,00 2 997,00 187 x 135 ERMÄSSIGTE PREISE 1/3 Seite 60 x 270 1 710,00 1 998,00 Privatanzeigen mit Rand (lokale Gelegenheitsanzeigen) mm € 3,66 187 x 90 Privatanzeigen im Fließsatz (pro Zeile) € 6,00 1/4 Seite 45 x 270 1 282,00 1 498,00 Kennziffergebühr € 5,90 90 x 135 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 187 x 67,5 Beilagen Höchstformat 293 mm hoch, 207 mm breit, bis 25 g 1/8 Seite 45 x 135 641,00 749,00 pro 1000 Exemplare € 273,00 – inkl. Versandkosten– 90 x 67,5 (nicht rabattfähig) 187 x 34 je weitere 5 g pro 1000 Exemplare 25,85 € 1/16 Seite 45 x 67,5 320,00 373,00 Beilagen, schwerer als 50 g u. stärker wie 3 mm 90 x 34 auf Anfrage Versandanschrift KKW-Druck GmbH, Heisinger Str. 17 87437 Kempten Platzierungen ohne Aufpreis im redaktionellen Teil bei den Fachthemen Beihefter nur DIN-A4-Format, unbeschnitten anzuliefern, (s. Seite 4) und immer ab 1/3-Seite-Anzeige. nur möglich nach rechtzeitiger Terminabstimmung, Anzeigenschluss jeweils eine Woche vor Erscheinen. auf Anfrage Anzeigenverwaltung liegt beim Verlag Titelseite: 4 c auf Anfrage Erscheinungsweise wöchentlich am Donnerstag ANZEIGENTEIL – Millimeterpreis Anzeigenschluss Freitag, 10.00 Uhr, Kleinanzeigen Mittwoch, 10.00 Uhr s/w 4,75 €/mm | Farbe 5,55 €/mm | 45 mm Spaltenbreite Zahlungsbedingungen innerhalb 10 Tagen rein netto Zahlungsmöglichkeiten TEXTTEIL – Millimeterpreis Postscheckkonto München 75542-803 (BLZ 700 100 80) s/w 6,18 €/mm | Farbe 7,51 €/mm | 53 mm Spaltenbreite IBAN: DE28 7001 0080 0075 5428 03 | BIC: PBNKDEFFxxx Nachlässe Bei Abnahme innerhalb eines Jahres Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG 215 600 (BLZ 733699 20) IBAN: DE46 7336 9920 0000 2156 00 | BIC: GENODEF1SFO Wiederholungsanzeigen Sparkasse Allgäu 29 090 (BLZ 733 500 00) Malstaffel Malstaffel Mengenstaffel Mengenstaffel IBAN: DE97 7335 0000 0000 0290 90 | BIC: BYLADEM1ALG 3 mal 3 % 12 mal 10 % 500 mm 3 % 2000 mm 10 % Österreich: Sparkasse Reutte AG 800-000 499 (BLZ 205 09) 6 mal 5 % 24 mal 15 % 1000 mm 5 % 5000 mm 15 % IBAN: AT45 2050 9008 0000 0499 | BIC: SPREAT21xxx 52 mal 20 % 8000 mm 20 % Schweiz: acrevis Bank AG 160 083 269 03 (BLZ 69 00) IBAN: CH27 0690 0016 0083 269 03 | BIC: ACRGCH22xxx Ihre Berater FACHTEIL: Thomas Wallkamm Martina Wirtz Telefon: (08 31) 5 71 42 - 24 Telefon: (08 31) 5 71 42 - 28 E-Mail: t.wallkamm@ava-verlag.de E-Mail: m.wirtz@ava-verlag.de Verlag AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbH, Herausgeber: Anton Klotz Porschestraße 2, 87437 Kempten, Redaktion: Johann Stich (verantw.) Postfach 3153, 87440 Kempten Geschäftsleitung: Dr. Harald Ströhlein Telefon (08 31) 5 71 42-0 Telefax (08 31) 5 71 42-22 Internet www.allgaeuer-bauernblatt.de
Das Verbreitungsgebiet des Allgäuer Bauernblattes Mitteilungsorgan des Milchwirtschaftlichen Vereins Allgäu-Schwaben e.V. und seiner sämtlichen Anstalten, der Allgäuer Herdebuchgesellschaft und der Rinderbesamungsgenossenschaft Memmingen und der Anbietergemeinschaft »Urlaub auf dem Bauernhof im Allgäu«. Das Al die grö lgäu weist ßt in der B e Viehdichte und Deutsc esrepublik hland a uf. Neu-Ulm Ulm Augsburg Stuttgart Illertissen Schwabmünchen Babenhausen München Biberach Landsberg Mindelheim Bad Waldsee Bad Wörishofen Baden- Memmingen Kaufbeuren Württemberg Schongau Leutkirch Ravensburg Marktoberdorf Kißlegg Kempten Oy Wangen Isny Lindenberg Nesselwang Füssen Lindau Immenstadt Pfronten Oberstaufen Reutte Garmisch- Partenkirchen Bregenz Sonthofen Vorarlberg Hindelang Oberstdorf Schweiz Tirol Innsbruck Kleinwalsertal Österreich AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbH, Porschestraße 2, 87437 Kempten, Postfach 3153, 87440 Kempten Fotos: Christian Delbert/Shutterstock.com (1), Telefon (08 31) 5 71 42-0, Telefax (08 31) 5 71 42-22 Archivfoto Herdenmanagement Schick (1), Florian Maucher (3)
MEDIA-Themen-/Terminplan 2020 Heft Ersch.- Anz.- Thema / Anlass Heft Ersch.- Anz.- Thema/Anlass tag schluss tag schlus 1 02.01. 19.12. Fütterung, Mineralstoffe 26 25.06. 17.06. Heu / Geflügel 2 09.01. 19.12. Kälberhaltung, -gesundheit / Heu 27 02.07. 24.06. Schutzbekleidung / Biogas 3 16.01. 08.01. Fütterungstechnik / Düngung / 28 09.07. 01.07. Melktechnik / Eutergesundheit Ackerbau (Frühjahrsbestellung) 29 16.07. 08.07. Nachsaat / Schwarzwildschäden / Wegebau 4 23.01. 15.01. Forsttechnik / Berglandwirtschaft / Biogas Infotage 30 23.07. 15.07. Rinderfütterung / Fütterungstechnik 5 30.01. 22.01. Erntetechnik / Technik-Grünlandpflege / 31 30.07. 22.07. Klauenpflege / Fruchtbarkeit Schwarzwildschäden / RegioAgrar 32 06.08. 29.07. Allgäuer Festwoche / Direktvermarktung 6 06.02. 29.01. Silage / Silobau 33 13.08. 05.08. Maissilage / Silo / Gülle 7 13.02. 05.02. Güllelagerung 34 20.08. 12.08. Tiergesundheit / Rottalschau 8 19.02. 12.02. Stallbau / Kommunaltechnik Winterdienst / Wegebau 35 27.08. 19.08. Stallbau / Kälberhaltung 9 27.02. 19.02. Schlepper, Frontlader / Forstanpflanzung 36 03.09. 26.08. Herdenmanagement / Schweine / Ampferbekämpfung 10 05.03. 26.02. Schweine / Erneuerbare Energien / Kehrmaschinen 37 10.09. 03.09. ZLF München, Parasitenbekämpfung / Heu / 11 12.03. 04.03. Fruchtbarkeit / Hoflader / Transport Kommunaltechnik / Forstanpflanzung 12 19.03. 11.03. Klauenpflege / Gülle / Nachsaat / Maisaussaat / ForstLive 38 17.09. 09.09. ZLF München, Pferde / Entmistungstechnik 13 26.03. 18.03. Tiergesundheit / Kuhkomfort / Melktechnik / Weidehaltung 39 24.09. 19.09. Fütterung, Mineralstoffe 14 02.04. 25.03. Heu / Silagemanagement / Biogas 40 01.10. 23.09. Forsttechnik / Verbissschutz 15 08.04. 01.04. Osterausgabe / Direktvermarktung / Pferd / Tiertransport / 41 08.10. 30.09. Oberschwabenschau Ravensburg Agrarschau Allgäu 42 15.10. 07.10. Stallbau / Geflügel / Biogas 16 16.04. 08.04. Mutterkuhhaltung / Parasiten- / Fliegenbekämpfung 43 22.10. 14.10. Schafe, Ziegen / Eutergesundheit / Offroader, Pick-ups 17 23.04. 15.04. Berglandwirtschaft / Mäusebekämpfung 44 29.10. 21.10. Direktvermarktung / Erneuerbare Energien 18 29.04. 22.04. Kleinkläranlagen / Erneuerbare Energien 45 05.11. 28.10. EuroTier mit EnergyDecentral - Vorschau 19 07.05. 29.04. Hygiene / Hochdruckreiniger / Hallenbau 46 12.11. 04.11. EuroTier mit EnergyDecentral 20 14.05. 06.05. Kälberhaltung / PV-Reinigung 47 19.11. 11.11. Kälber / Tiergesundheit / Notstromaggregate / Generator 21 19.05. 13.05. Melktechnik / Eutergesundheit / Schafe, Ziegen 48 26.11. 18.11. Klauenpflege / Hallenbau 22 28.05. 20.05. Pfingstausgabe / Transporte / Notstromaggregate 49 03.12. 25.11. Jahresheft AHG / Kommunaltechnik 23 04.06. 27.05. Fütterung / Tiergesundheit / Ampferbekämpfung 50 10.12. 02.12. Jahresheft RBG Memmingen / Maissorten 24 10.06. 03.06. Stalleinrichtung / Stallklima 51/52 17.12. 09.12. Weihnachtsausgabe 25 18.06. 10.06. Zwischenfrüchte / Ackerbau (Herbstbestellung) 53/1 29.12. 23.12. Neujahrsausgabe / Fütterung, Mineralstoffe Fachzeitschrift für Grünland, Milchwirtschaft, Tierzucht, Alpwirtschaft und Waldbau. Regelmäßige inhaltliche Schwerpunkte: Aktuelles aus Tierzucht und Besamung. Markt und Preisspiegel, Landtechnik, Neuheiten aus Industrie und Handel, Recht und Rat im Alltag, Haus und Familie, Urlaub auf dem Bauernhof. ALLGÄUER BAUERNBLATT • Postfach 3153 • 87440 Kempten/Allg. • www.allgaeuer-bauernblatt.de Tel. (08 31) 5 71 42-0 • Fax (08 31) 5 71 42-22 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig- bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder machung des Auftrages. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H. mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos- Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so recht- Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies zeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen zurücktreten konnte. in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein- wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist Postweg weitergeleitet. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver- gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme beschränkt. Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – inner- kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehen- Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. halb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht den Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen (68 werden. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie mm breit) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließ- Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme lich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zur eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Verlag nicht verpflichtet. werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung 19. Filme werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber Vereinbarung bedarf. sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang des Auftrages. und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionel- der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des len Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend mit dem Wort »Anzeige« deutlich gemacht. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach 8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die deren Wohnsitz. im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertig- Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß ten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen- Zusätzliche Bedingungen des Verlages Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten des Verlages an. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft b) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Per werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages Angeboten, Verträgen und Berechnungen mit denWerbungtreibenden an die Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvorlagen übernimmt der Verlag über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Durchführung aller Korrekturen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten. Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheb- c) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der Der Verlag nimmt keine Eingriffe am gelieferten Datenbestand vor. Für Fehler liche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet der Auftraggeber. Für erkennbar zu tragen. ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehre- sofort reklamiert hat. Ersatz an. re Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, son- Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres dern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage ungenügendem Abdruck keineAnsprüche. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkauf- e) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung te (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver- von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz Insbesondere wird auch kein oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck breitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, f) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, wenn sie verkürzen.
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