Anzeigenpreisliste Nr. 64 - das auflagenstärkste Fachjournal im Allgäu! - Allgäuer Bauernblatt

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Anzeigenpreisliste Nr. 64 - das auflagenstärkste Fachjournal im Allgäu! - Allgäuer Bauernblatt
Für Haus, Hof & Familie        88. Jahrgang · 2020

                das auflagenstärkste
               Fachjournal im Allgäu!

Anzeigenpreisliste Nr. 64
    Gültig ab 1. Januar 2020
Anzeigenpreisliste Nr. 64 - das auflagenstärkste Fachjournal im Allgäu! - Allgäuer Bauernblatt
Anzeigenpreisliste Nr. 64
                                                                                                                                                gültig ab 01. 01. 2020

                                                                                                        Erscheinun
                                                                                                                    gsort: 8743
                                                                                                       Durchschn                  7 Kempten
                                                                                                                 ittlich verb
Landwirtschaft und Landleben – seit 88 Jahren!                                                                                reitete Aufl
                                                                                                       9 800       Exem                    age:
Als unabhängiges Fachblatt im Bereich der Landwirtschaft informiert                                          Erweiterte
                                                                                                                            plare (2019)
                                                                                                      Mitteilung        Verteilung
das Allgäuer Bauernblatt wöchentlich über aktuelle Veranstaltungen,                                              sorgan bei        als
Hintergrundinfos zur Agrarpolitik und bietet praxisorientierte                                                              Sonderaufl
                                                                                                                                       agen:
                                                                                                       bis    11 350 Ex
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Heftformat              DIN A4, 210 mm breit x 297 mm hoch                           Anzeigen im Sonderformat:
                                                                                     Zuschläge für Satzspiegelüberschreitung/Bunddurchdruck/Anschnitt entfallen.
Satzspiegel             187 mm breit, 270 mm hoch
                                                                                     Format der Druckunterlagen bei angeschnittenen Anzeigen ab 1/3 Seite:
                                                                                     Heftformat und 3 mm Beschnittzugabe je Anschnittkante.
  Anzeige        Breite x Höhe              s/w                Farbe                 Druckunterlagen:
                                                                                     Die vorgenannten Preise gelten für Anzeigen, bei denen einwandfreie
                                                                                     Druckvorlagen geliefert werden. Für Satz-, Litho- und Retuschearbeiten
  1/1 Seite      187     x    270         5 130,00           5 994,00                werden unsere Selbstkosten berechnet.
  1/2 Seite        90    x    270         2 565,00           2 997,00
                 187     x    135                                                    ERMÄSSIGTE PREISE
  1/3 Seite        60    x    270         1 710,00           1 998,00                Privatanzeigen mit Rand (lokale Gelegenheitsanzeigen) mm                  € 3,66
                 187     x     90                                                    Privatanzeigen im Fließsatz (pro Zeile)                                   € 6,00
  1/4 Seite       45     x 270            1 282,00           1 498,00                Kennziffergebühr                                                          € 5,90
                  90     x 135                                                       Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
                 187     x 67,5
                                                                                     Beilagen Höchstformat 293 mm hoch, 207 mm breit, bis 25 g
  1/8 Seite       45     x 135             641,00             749,00                          pro 1000 Exemplare € 273,00 – inkl. Versandkosten–
                  90     x 67,5                                                               (nicht rabattfähig)
                 187     x  34                                                                je weitere 5 g pro 1000 Exemplare 25,85 €
  1/16 Seite      45     x 67,5            320,00             373,00                          Beilagen, schwerer als 50 g u. stärker wie 3 mm
                  90     x  34                                                                auf Anfrage
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Platzierungen ohne Aufpreis im redaktionellen Teil bei den Fachthemen                Beihefter                  nur DIN-A4-Format, unbeschnitten anzuliefern,
(s. Seite 4) und immer ab 1/3-Seite-Anzeige.                                                                    nur möglich nach rechtzeitiger Terminabstimmung,
Anzeigenschluss jeweils eine Woche vor Erscheinen.                                                              auf Anfrage
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Titelseite: 4 c auf Anfrage
                                                                                     Erscheinungsweise          wöchentlich am Donnerstag
ANZEIGENTEIL – Millimeterpreis                                                       Anzeigenschluss            Freitag, 10.00 Uhr, Kleinanzeigen Mittwoch, 10.00 Uhr
s/w 4,75 €/mm | Farbe 5,55 €/mm | 45 mm Spaltenbreite                                Zahlungsbedingungen innerhalb 10 Tagen rein netto
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Wiederholungsanzeigen
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Malstaffel       Malstaffel              Mengenstaffel       Mengenstaffel           IBAN: DE97 7335 0000 0000 0290 90 | BIC: BYLADEM1ALG
 3 mal 3 %           12 mal 10 %          500 mm 3 %         2000 mm 10 %            Österreich: Sparkasse Reutte AG 800-000 499 (BLZ 205 09)
 6 mal 5 %           24 mal 15 %         1000 mm 5 %         5000 mm 15 %            IBAN: AT45 2050 9008 0000 0499 | BIC: SPREAT21xxx
                     52 mal 20 %                             8000 mm 20 %            Schweiz: acrevis Bank AG 160 083 269 03 (BLZ 69 00)
                                                                                     IBAN: CH27 0690 0016 0083 269 03 | BIC: ACRGCH22xxx

Ihre Berater
FACHTEIL:

                    Thomas Wallkamm                                           Martina Wirtz
                    Telefon: (08 31) 5 71 42 - 24                             Telefon: (08 31) 5 71 42 - 28
                    E-Mail: t.wallkamm@ava-verlag.de                          E-Mail: m.wirtz@ava-verlag.de

Verlag             AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbH,              Herausgeber:             Anton Klotz
                   Porschestraße 2, 87437 Kempten,            Redaktion:               Johann Stich (verantw.)
                   Postfach 3153, 87440 Kempten               Geschäftsleitung:        Dr. Harald Ströhlein
Telefon            (08 31) 5 71 42-0
Telefax            (08 31) 5 71 42-22                         Internet                 www.allgaeuer-bauernblatt.de
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Das Verbreitungsgebiet des Allgäuer Bauernblattes
                                                   Mitteilungsorgan des Milchwirtschaftlichen Vereins Allgäu-Schwaben e.V. und seiner sämtlichen Anstalten,
                                                   der Allgäuer Herdebuchgesellschaft und der Rinderbesamungsgenossenschaft Memmingen und der
                                                   Anbietergemeinschaft »Urlaub auf dem Bauernhof im Allgäu«.

                                                                                                                          Das Al
                                                                                                                       die grö lgäu weist
                                                                                                                              ßt
                                                                                                                      in der B e Viehdichte
                                                                                                                              und
                                                                                                                        Deutsc esrepublik
                                                                                                                               hland a
                                                                                                                                       uf.

                                       Neu-Ulm
                         Ulm                                                                   Augsburg

   Stuttgart

                         Illertissen
                                                                                        Schwabmünchen

                                                          Babenhausen

                                                                                                                                                    München
                           Biberach                                                            Landsberg
                                                                    Mindelheim

                       Bad Waldsee
                                                                       Bad Wörishofen

               Baden-                                 Memmingen
                                                                         Kaufbeuren
               Württemberg                                                                  Schongau
                                       Leutkirch
Ravensburg
                                                                                     Marktoberdorf
               Kißlegg
                                              Kempten
                                                                       Oy
    Wangen
                                  Isny

                  Lindenberg                                 Nesselwang                  Füssen
    Lindau                                 Immenstadt

                                                                         Pfronten
                                 Oberstaufen                                          Reutte               Garmisch-
                                                                                                           Partenkirchen
             Bregenz
                                                                Sonthofen

               Vorarlberg                                                Hindelang

                                             Oberstdorf

Schweiz                                                                          Tirol
                                                                                                          Innsbruck

                                                   Kleinwalsertal

                                            Österreich

                       AVA-Agrar Verlag Allgäu GmbH,
                       Porschestraße 2, 87437 Kempten,
                       Postfach 3153, 87440 Kempten                                                                           Fotos: Christian Delbert/Shutterstock.com (1),
                       Telefon (08 31) 5 71 42-0, Telefax (08 31) 5 71 42-22                                                  Archivfoto Herdenmanagement Schick (1), Florian Maucher (3)
Anzeigenpreisliste Nr. 64 - das auflagenstärkste Fachjournal im Allgäu! - Allgäuer Bauernblatt
MEDIA-Themen-/Terminplan 2020
Heft
   Ersch.- Anz.-                         Thema / Anlass                                                                              Heft Ersch.- Anz.- Thema/Anlass
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1  02.01.  19.12.                        Fütterung, Mineralstoffe                                                                    26    25.06.   17.06. Heu / Geflügel
2  09.01.  19.12.                        Kälberhaltung, -gesundheit / Heu                                                            27    02.07.   24.06. Schutzbekleidung / Biogas
3  16.01.  08.01.                        Fütterungstechnik / Düngung /                                                               28    09.07.   01.07. Melktechnik / Eutergesundheit
			                                      Ackerbau (Frühjahrsbestellung)                                                              29    16.07.   08.07. Nachsaat / Schwarzwildschäden / Wegebau
4  23.01.  15.01.                        Forsttechnik / Berglandwirtschaft / Biogas Infotage                                         30    23.07.   15.07. Rinderfütterung / Fütterungstechnik
5  30.01.  22.01.                        Erntetechnik / Technik-Grünlandpflege /                                                     31    30.07.   22.07. Klauenpflege / Fruchtbarkeit
			                                      Schwarzwildschäden / RegioAgrar                                                             32    06.08.   29.07. Allgäuer Festwoche / Direktvermarktung
6  06.02.  29.01.                        Silage / Silobau                                                                            33    13.08.   05.08. Maissilage / Silo / Gülle
7  13.02.  05.02.                        Güllelagerung                                                                               34    20.08.   12.08. Tiergesundheit / Rottalschau
8  19.02.  12.02.                        Stallbau / Kommunaltechnik Winterdienst / Wegebau                                           35    27.08.   19.08. Stallbau / Kälberhaltung
9  27.02.  19.02.                        Schlepper, Frontlader / Forstanpflanzung                                                    36    03.09.   26.08. Herdenmanagement / Schweine / Ampferbekämpfung
10 05.03.  26.02.                        Schweine / Erneuerbare Energien / Kehrmaschinen                                             37    10.09.   03.09. ZLF München, Parasitenbekämpfung / Heu /
11 12.03.  04.03.                        Fruchtbarkeit / Hoflader / Transport                                                        			                   Kommunaltechnik / Forstanpflanzung
12 19.03.  11.03.                        Klauenpflege / Gülle / Nachsaat / Maisaussaat / ForstLive                                   38    17.09.   09.09. ZLF München, Pferde / Entmistungstechnik
13 26.03.  18.03.                        Tiergesundheit / Kuhkomfort / Melktechnik / Weidehaltung                                    39    24.09.   19.09. Fütterung, Mineralstoffe
14 02.04.  25.03.                        Heu / Silagemanagement / Biogas                                                             40    01.10.   23.09. Forsttechnik / Verbissschutz
15 08.04.  01.04.                        Osterausgabe / Direktvermarktung / Pferd / Tiertransport /                                  41    08.10.   30.09. Oberschwabenschau Ravensburg
			                                      Agrarschau Allgäu                                                                           42    15.10.   07.10. Stallbau / Geflügel / Biogas
16 16.04.  08.04.                        Mutterkuhhaltung / Parasiten- / Fliegenbekämpfung                                           43    22.10.   14.10. Schafe, Ziegen / Eutergesundheit / Offroader, Pick-ups
17 23.04.  15.04.                        Berglandwirtschaft / Mäusebekämpfung                                                        44    29.10.   21.10. Direktvermarktung / Erneuerbare Energien
18 29.04.  22.04.                        Kleinkläranlagen / Erneuerbare Energien                                                     45    05.11.   28.10. EuroTier mit EnergyDecentral - Vorschau
19 07.05.  29.04.                        Hygiene / Hochdruckreiniger / Hallenbau                                                     46    12.11.   04.11. EuroTier mit EnergyDecentral
20 14.05.  06.05.                        Kälberhaltung / PV-Reinigung                                                                47    19.11.   11.11. Kälber / Tiergesundheit / Notstromaggregate / Generator
21 19.05.  13.05.                        Melktechnik / Eutergesundheit / Schafe, Ziegen                                              48    26.11.   18.11. Klauenpflege / Hallenbau
22 28.05.  20.05.                        Pfingstausgabe / Transporte / Notstromaggregate                                             49    03.12.   25.11. Jahresheft AHG / Kommunaltechnik
23 04.06.  27.05.                        Fütterung / Tiergesundheit / Ampferbekämpfung                                               50    10.12.   02.12. Jahresheft RBG Memmingen / Maissorten
24 10.06.  03.06.                        Stalleinrichtung / Stallklima                                                               51/52 17.12.   09.12. Weihnachtsausgabe
25 18.06.  10.06.                        Zwischenfrüchte / Ackerbau (Herbstbestellung)                                               53/1 29.12.    23.12. Neujahrsausgabe / Fütterung, Mineralstoffe

Fachzeitschrift für Grünland, Milchwirtschaft, Tierzucht, Alpwirtschaft und Waldbau. Regelmäßige inhaltliche Schwerpunkte: Aktuelles aus Tierzucht und
Besamung. Markt und Preisspiegel, Landtechnik, Neuheiten aus Industrie und Handel, Recht und Rat im Alltag, Haus und Familie, Urlaub auf dem Bauernhof.

           ALLGÄUER BAUERNBLATT • Postfach 3153 • 87440 Kempten/Allg. • www.allgaeuer-bauernblatt.de
                                                                                      Tel. (08 31) 5 71 42-0 • Fax (08 31) 5 71 42-22

                                 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
     1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen                         so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig-                   bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder               machung des Auftrages.                                                                     bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.
mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer                Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden               bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.                                                 bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer                bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
     2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach       Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit              Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos-
Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum               der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens        sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so recht-
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit     und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies        zeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der       gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen    zurücktreten konnte.
in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.                            Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden            18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht-
     3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein-          wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.                       zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte                Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch         Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.                                        nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist      Postweg weitergeleitet.
     4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver-      gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach                  Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,     auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts         Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme                beschränkt.                                                                           Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag
entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die            Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – inner-         kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehen-
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.                 halb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht              den Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
     5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen (68           werden.                                                                               Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie
mm breit) dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.                         11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der              Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
     6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließ-         Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten          ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme
lich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen              Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb      und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden,
der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag        der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.           daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zur
eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann,               12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art       Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen            der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.         Verlag nicht verpflichtet.
werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen                 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung             19. Filme werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
Vereinbarung bedarf.                                                                    sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.           zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf
     7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text          Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang      des Auftrages.
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionel-       der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine           20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des
len Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag          andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.                               Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
mit dem Wort »Anzeige« deutlich gemacht.                                                     Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.     gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach
     8. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe                   14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die                     deren Wohnsitz.
im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der               Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere                Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertig-          Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die        der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß
ten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze                restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.                                          seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den                   Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers     Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,           ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.                                       Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
     Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der           Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen-                                 Zusätzliche Bedingungen des Verlages
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung         stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.                                             a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken             15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach      Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste
oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.                                  Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten          des Verlages an.
     9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier             oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft              b) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Per              werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages   Angeboten, Verträgen und Berechnungen mit denWerbungtreibenden an die
Datenfernübertragung übermittelte Anzeigenvorlagen übernimmt der Verlag                 über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.                                Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an
wie angeliefert. Verantwortlich für die Erstellung der Daten sowie für die                   16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und               die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
Durchführung aller Korrekturen ist allein der Ersteller bzw. Lieferant der Daten.       Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheb-               c) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der
Der Verlag nimmt keine Eingriffe am gelieferten Datenbestand vor. Für Fehler            liche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber          ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz
in diesen Unterlagen und deren Folgen haftet der Auftraggeber. Für erkennbar            zu tragen.                                                                            ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich                 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehre-              sofort reklamiert hat.
Ersatz an.                                                                              re Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im                    d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, son-
     Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im       Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres            dern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.                           die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage        ungenügendem Abdruck keineAnsprüche.
     10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem        oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkauf-                 e) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung
oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung             te (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich ver-        von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz Insbesondere wird auch kein
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck          breitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine            Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte            Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel,               f) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,     wenn sie                                                                              verkürzen.
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