UMJUBELTER CHINA-AUFTRITT - Mediadaten 2020 - Düsseldorfer Jonges
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Heft 7| 2018| 84. Jahrgang F ü r s t a r ke R e g i o n | N e u e B ä u m e i m E l b ro i c h - Pa r k | Pa t e n f ü r M u t t e r E y Mediadaten 2020 UMJUBELTER CHINA-AUFTRITT Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH Preisliste Nr. 37 | gültig ab 1. Januar 2020 180614_DAS TOR_Gesamtlayout_07_2018_RZ.indd 1 14.06.18 17:39
Kurzcharakteristik das tor das tor ist die Zeitschrift des „Heimatvereins Düsseldorfer Jonges e.V.“, dem größten Heimatverein Deutschlands und erscheint in 12 Ausgaben per anno jeweils zum 25. des Vormonats. Verbreitung Landeshauptstadt Düsseldorf und Umgebung. Leserschaft Die überwiegende Zahl der Mitglieder sind angesehene Entscheider und Multiplikatoren aus Handwerk, Wirtschaft, Verwaltung, Politik sowie Kultur und stellen eine exklusive Zielgruppe dar.
Daten. Termine. Kontakt Termine 2020 Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss 01/20 20. Dezember 2019 29. November 2019 03. Dezember 2019 02/20 24. Januar 2020 03. Januar 2020 07. Januar 2020 03/20 25. Februar 2020 04. Februar 2020 06. Februar 2020 04/20 25. März 2020 04. März 2020 06. März 2020 05/20 24. April 2020 01. April 2020 03. April 2020 06/20 25. Mai 2020 30. April 2020 05. Mai 2020 07/20 25. Juni 2020 03. Juni 2020 05. Juni 2020 08/20 24. Juli 2020 03. Juli 2020 07. Juli 2020 09/20 25. August 2020 04. August 2020 06. August 2020 10/20 25. September 2020 04. September 2020 08. September 2020 11/20 23. Oktober 2020 02. Oktober 2020 06. Oktober 2020 12/20 25. November 2020 04. November 2020 06. November 2020 01/21 23. Dezember 2020 01. Dezember 2020 03. Dezember 2020 Druckauflage Anzeigenverkauf 4.500 Exemplare Reiner Hoffmann Telefon 0211 505-27875 Formate hoffmann@rp-media.de Breite x Höhe Heftgröße: 210 x 280 mm Disposition Satzspiegel: 190 x 254 mm Tel.: 0211 505-2426, Fax: 0211 505-1003003 Beschnittzugabe: je angeschnittenem mediaberatung@rheinische-post.de Seitenteil 4 mm Zahlungsbedingungen Spalten Zahlbar nach Rechnungserhalt netto Kasse 3 Spalten je 60,5 mm breit Zahlungsmöglichkeiten Verlag Deutsche Bank Düsseldorf, Sebastian Hofer | Leiter Corporate Publishing BLZ: 300 700 10, Kto.-Nr.: 379 685 100 Sarina Ihme | Produktmanagerin Corporate Publishing IBAN: DE66 3007 0010 0379 6851 00 Tel. 0211 505-2404 | Fax 0211 505-1002404 BIC (SWIFT-CODE): DEUTDEDDXX sarina.ihme@rheinische-post.de USt-IdNr.: DE 121 306 412 Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH Zülpicher Straße 10 | 40196 Düsseldorf
Anzeigenformate. Preise Format (Breite × Höhe in mm) Lage Satzspiegel Anschnitt Farbe 190,0 × 254,0 210,0 × 280,0 1.295,– € 1/1 190,0 × 127,0 210,0 × 140,0 870,– € 1/2 quer 190,0 × 76,2 210,0 × 92,2 660,– € 1/3 hoch 60,5 × 254,0 70,5 × 280,0 660,– € Block 125,3 × 112,0 135,3 × 127,7 660,– € 1/4 quer 190,0 × 56,5 210,0 × 72,5 555,– € Block 92,8 × 112,0 102,8 × 127,7 555,– € 1/6 60,5 × 114,0 395,– € 1/8 92,8 × 55,0 315,– €
Kleinanzeigen. Technische Daten. Beilagen/Beihefter Format (Breite × Höhe in mm) Lage Satzspiegel Farbe 1/16 hoch 44,5 × 60 129,– € 1/32 quer 44,5 × 28 69,– € Nachlässe Malstaffel: 3 Anzeigen 3% 6 Anzeigen 5% 12 Anzeigen 10 % Farbanzeige Gültig ist die Euro-Skala nach DIN 16539. Druckunterlagen, Reprokosten Vorzugsweise Daten. Bei Reinzeichnungen, Aufsichtsvorlagen oder Dias werden die Reproduktionskosten in Rechnung gestellt. Technische Daten Per Mail an mediaberatung@rheinische-post.de. Der Dateiname/Ordner sollte mit den Buchstaben „TOR“ beginnen. Bilder (TIFF, EPS) mitschicken. Schriften: Texte in Zeichenwege umwandeln. Verwendete Schriften in selbsterstellten Grafiken einbinden. Dokument in endgültiger Fassung (Größe, Farbe) senden. Nur CMYK-Farben verwenden. Bei Rückfragen: 0211 505-2426. Folgende Programme können verarbeitet werden: QuarkXPress, Creative Suite CS4. Gestaltete Dateien aus Word, Powerpoint, Excel, CorelDraw, Publisher oder anderen nicht gängigen Programmen können für die Druckproduktion nichtverarbeitet werden. Über PostScript erstellte druckoptimierte PDF mit eingebundenen Schriften können verwendet werden. Beilagen/Beihefter Bis 25 g pro Tausend 125,– € inkl. Vertriebskosten. Bei höheren Gewichten je 5 g Mehrgewicht = 5,– € zusätzlich. Kleinstformat: 148 mm breit, 105 mm hoch Höchstformat: 205 mm breit, 275 mm hoch Muster vorab erforderlich. Beihefter auf Anfrage. Auf Beileger und Beihefter werden keine Rabatte gewährt. Lieferanschrift für Beilagen und Beihefter L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien Stichwort: das tor Marktweg 42-50, 47608 Geldern
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch- sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % wird. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 % 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 % 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 % abzurufen. beträgt. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich 18. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe des Verlages beruht. der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre- auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt 6. Aufträge und Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht zu sein. werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffre-Dienstes zu Prüfzwecken zu Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass diese der ausdrück- öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der lichen Vereinbarung bedarf. Verlag nicht verpflichtet. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver- Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahme- deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei stellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder 1. Für rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Werbungtreibende verantwortlich. Die der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Rückgabe erfolgt im allgemeinen nur auf besonderen Wunsch und auf dem einfachen Postweg. Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen 2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen Möglichkeiten. wird keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollstän- 3. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der digem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzan- Anzeigenverwaltung Gültigkeit. zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der 4. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige nicht Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigen- einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma- aufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedin- chung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden gungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind 5. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verle- es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, gers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe gegen den Verlag zu. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden die geschäftsübliche Sorgfalt der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Gegendarstellung, die sich auf tatsächlichen Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten 6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Frist mitgeteilt werden. Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort rekla- 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst miert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bei sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Anzeigen, sowie Schadenersatzanzeigen bei Beilagen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. des Verlages oder seiner leitenden Angestellten vor. Soweit es die Gesetze zwingend vorsehen, Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur haftet der Verlag auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungshilfen. Eine Haftung Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist der Höhe nach, begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, in erster Linie auf eine Ersatzanzeige, hilfsweise auf den Wert auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne der Anzeige, bei Beilagen auf den Herstellungswert der Beilagen beschränkt. Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages 7. Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge). Für Einzelaufträge, die 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen soll. Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle 8. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung 9. Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen der Anzeige. mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünsch- Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. te oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der 10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Auftraggeber zu tragen. jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
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