Arbeitskreis "MAVen bei Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe im Bistum Limburg" - am 25. Februar 2019 Wiesbaden-Naurod ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Arbeitskreis „MAVen bei Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe im Bistum Limburg“ am 25. Februar 2019 Wiesbaden-Naurod Wilhelm-Kempf-Haus 05.03.2019 19:23:40 1
01. A) Bericht aus und zu AK ▪ Für das Bistum Limburg/Mitarbeiterseite: ▪ Vertreter Bundeskommission und Regionalkommission: Carsten Offers (c.offers@st-vincenzstift.de) ▪ Vertreter Regionalkommission: Winfried Marchner (wi.marchner@t-online.de) 05.03.2019 19:23:40 2
▪ Tarifübernahme: Beschlüsse der BK und RK im Amtsblatt Nr. 8 vom 1. September 2018 ▪ Neue EGO (insbesondere auch Anlage 2) AG eingerichtet, die die Übernahme vorbereitet 05.03.2019 19:23:40 3
▪ Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) Vom 5. Oktober 2018 05.03.2019 19:23:40 4
▪ Vorbereitungsgruppe für die Sitzungen der Arbeitsrechtlichen Kommissionen . > „Caritas“: Kollege Klinke, CV Hochtaunus > „Soz. Dienste“: Kollege Schmidt, Malteser > „Altenhilfe“: Kollege Thielicke, CAP WI > „Jugendhilfe“: Kollege Dilly, Joh.stift WI > „Behind.hilfe“: Kollegin Wilhelm, CV WW/RL > „Krankenhaus“: Kollegin Klee, Kath.Krkhs.Ffm > „DiAG“: Kollege Koser, CV Ffm > AK: Kollegen Offers und Marchner ▪ Nächster Termin: 5. April 2019
B) Bericht aus und zu KODA im Bistum Limburg ▪ 147. Sitzung am 09.11.2018(Amtsblatt 15.01.2019) ▪ 148. Sitzung am 29.01.2019 (noch nicht im Amtsblatt) ▪ Arbeitgeber: Dr. Heinz Auerbach, Gordon Sobbeck, Gaby Hagmans, Dr. Sascha Koller, Pfr. Georg Franz ▪ Arbeitnehmer: Richard Ackva, Marientraud Altmeier, Martin Grether, Johannes Müller-Rörig, Udo Koser ▪ Vorsitzender: Dr. Sascha Koller ▪ stellvertr. Vorsitzender: Johannes Müller-Rörig 05.03.2019 19:23:40 6
Tarifabschluss ÖD 2018 übernommen durch KODA-Beschluss im schriftl. Verfahren (Amtsblatt Nr. 1 vom 15. Januar 2019) ▪ 1.3.2018: plus 3,19% 1.4.2019: plus 3,09% 1.3.2020: plus 1,06% Einmalzahlung 250€ am 1.3.2018 EG 1-6, S 2-4, P 5-6 Laufzeit bis 31.8.2020 ▪ Azubis: 1.3.2018: plus 50,-€ 1.3.2019: plus 50,-€ Urlaub: von 29 auf 30 Tage erhöht 05.03.2019 19:23:40 7
▪ Altersteilzeit: - verlängert bis 31. Dezember 2020 - nicht mehr bei Arbeitgebern mit weniger als 40 Beschäftigte ▪ Regelungen treten zum 1. März 2018 in Kraft 05.03.2019 19:23:40 8
▪ AVO-Schlichtungsordnung beschlossen (Amtsblatt 26.11.2018) Gemäß § 39 AVO sind die Beschäftigten verpflichtet, die kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen. Im Unterschied zu vielen anderen Diözesen gab es im Bistum Limburg keine entsprechende Ordnung. Bisher wurde die Schlichtungsstelle durch die Generalvikare gebildet; teilweise nahmen sie auch den Vorsitz wahr. Jetzt wurde für die Schlichtungsstelle eine Ordnung beschlossen – diese findet sich in Anlage 5 der AVO. Ab 1.10.2018 05.03.2019 19:23:40 9
▪ Neuer § 5c AVO: Erweitertes Führungszeugnis ▪ (1) Beschäftigte, die i. S. v. § 72a SGB VIII verpflichtet sind, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen, sind verpflichtet, dieses unverzüglich nach Erhalt von der ausstellenden Behörde der neutralen Person gemäß Absatz 2 zur Einsichtnahme vorzulegen bzw. zuzustellen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG vorzulegen. ▪ (2) In dieses Zeugnis darf keine Person Einsicht nehmen, die zur Entscheidung über Einstellung oder Entlassung befugt ist oder die mit Personalentscheidungen in anderer Weise befasst ist. Vorlegen bedeutet, dass eine neutrale Person, auf die sich die Betriebsparteien entsprechend § 26 MAVO verständigt haben, Einsicht nehmen darf. Für das Bischöfliche Ordinariat und die Kirchengemeinden ist die neutrale Person ein oder eine Notar/-in beim Bischöflichen Offizialat. Besteht bei dem anfordernden Dienstgeber keine MAV, tritt an die Stelle der örtlichen Betriebspartei die Haupt-MAV/Diözesane Arbeitsgemeinschaft der MAVen. Nach Einsichtnahme ist das erweiterte Führungszeugnis der oder dem Beschäftigten unverzüglich zurückzureichen. 05.03.2019 19:23:40 10
▪ (3) Die neutrale Person ist berechtigt, Einsicht zu nehmen und festzustellen, ob die oder der Beschäftigte wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 - 174c, 176 - 180a, 181a, 182 -184g, 184i, 201a Abs. 3, 225, 232 - 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden ist. Darüber hinaus gehende Feststellungen hat die neutrale Person nicht zu treffen. Sollte der staatliche Gesetzgeber den maßgeblichen Katalog der anzugebenden Straftaten erweitern oder reduzieren, gilt die Änderung entsprechend. Die neutrale Person teilt dem Arbeitgeber mit, ob die oder der Beschäftigte wegen einer Straftat nach Satz 1 verurteilt worden ist. ▪ (4) In die Personalakte wird aufgenommen, dass Einsicht in ein von der oder dem Beschäftigen vorgelegtes Führungszeugnis genommen wurde sowie wer Einsicht genommen hat, das Datum des Führungszeugnisses und die Information gemäß Abs. 3 Satz 4. Die Information gemäß Abs. 3 Satz 4 ist vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, indem sie in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag aufbewahrt werden. Mittels elektronischer Geräte darf festgehalten werden, wann die letzte Einsicht in ein vorgelegtes erweitertes Führungszeugnis genommen wurde und für wann die nächste Vorlage vorgesehen ist. Die schriftlichen und elektroni- schen Daten sind unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen, wenn im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit wahrgenommen wird, die zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Andernfalls sind die Daten spätestens drei Monate nach der Beendigung einer solchen Tätigkeit 05.03.2019 19:23:40 zu vernichten oder zu löschen. 11
▪ Übergangsregelung: Vorliegende erweiterte Führungszeugnisse sind unverzüglich – jedoch bis spätestens zum 31.12.2018 – den Betroffenen zurückzusenden oder zu vernichten. ▪ Inkrafttreten: Die Änderungen treten zum 01.11.2018 in Kraft. 05.03.2019 19:23:40 12
▪ § 35 AVO: Neue Abs. 8 und 9: Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. in Prüfungsausschüssen wurde eine Dienstbefreiung erstmalig normiert (Abs.8). Für bestimmte Tätigkeiten in der MAV oder in der KODA oder in anderen Gremien des Dritten Wegs wurde die Entgeltfortzahlung geregelt (Abs.9). Ab 01.09.2018 ▪ Stufenlaufzeit Herabgruppierung: Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere EG ist die oder der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen; die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet. Ab 01.11.2018 05.03.2019 19:23:40 13
▪ Geburtsbeihilfe Anlage 10 AVO: Bei der Geburt eines Kindes erhält die oder der Beschäftigte eine Geburtsbeihilfe für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung in Höhe von 500 Euro pro Kind. Ab 01.01.2019 ▪ Praktikanten-Auszubildende Anl. 27, 28 Es gelten die jeweils gültigen Tarifverträge. Diese sollen künftig—ohne den bisherigen Vorspann—eingestellt werden. Damit sollten die Irritationen, es gelte nur das, was im Anhang abgebildet ist, beseitigt werden. 14
▪ Änderung AEO EG 8 Fallgruppe 2 Sekretär/-innen der Bischofsvikare werden in „Katalogbewertung“ ergänzt ▪ BEO 5 und 11 sollen modernisiert und zusammengefasst werden. Dazu hat die KODA eine neue AG eingerichtet. ▪ Nicht beschlossen – vertagt: Antrag AGseite auf Streichung Fahrtkostenzuschuss Wohnung – Arbeitsstätte für obere EGgruppen. ▪ Nächste KODA-Sitzung: 9. Mai 2019 05.03.2019 19:23:40 15
02. Berichte aus Haupt-MAV und DiAG ▪ KODA und AK‘s ▪ Haupt-MAV / DiAG im Internet: www.diag-mav-limburg.de 05.03.2019 19:23:40 16
▪ Geschäftsstelle Haupt-MAV/DiAG: ▪ Frau Christina Merkel Büro: Limburg, Graupfortstraße 5 Tel.: (06431) 997-306 Mail: C.Merkel@MAV.BistumLimburg.de Sekretariat: Frau Sabine Johnson-Daum Büro: Limburg, Graupfortstraße 5 Mail: S.Johnson-Daum@BistumLimburg.de ab 1. März 2019: Frau Stephanie Baldus 05.03.2019 19:23:40 17
▪ Gemeinsame MAV E-Mail-Adressen ▪ Adressverteiler an MAVen ▪ Ketteler-LaRoche-Schule Oberursel Übernahme St. Hildegard Schul-GmbH ▪ Katharina Kasper ViaSalus Dernbacher Schwestern insolvent ▪ Marienstatt - MAVO ▪ AG MAVen in Gemeinden neuen Typs 05.03.2019 19:23:40 18
▪ Überarbeitung der Formulare > Verhandlungen in einer AG ▪ Beteiligung bei Umzug ▪ Beteiligung bei Online-Schulung zum Datenschutz ▪ Beteiligung bei Musterarbeitsfeld- beschreibung Kita stellv. Einrichtungsleitung ▪ Beteiligung bei Einführung SAP 05.03.2019 19:23:40 19
▪ Beteiligung IT in KG ▪ Beteiligung Arbeitsschutz-Begehungen in KG ▪ SBV – Wahl 2018 !!! > 1. Oktober bis 30. November 2018 jetzt: Neuwahl SBV bei Haupt-MAV / DiAG am 1. März 2019 im WKH 05.03.2019 19:23:40 20
▪ Jubiläum 2020: Die Haupt-MAV / DiAG im Bistum Limburg wird am 13.07.2020 50 Jahre alt !!! Feier mit Bischof: 26. Juni 2020 ▪ Gespräch mit Generalvikar am 22. März 2019 05.03.2019 19:23:40 21
Schulungsveranstaltungen für MAVen im Bistum Limburg ▪ Heinrich Pesch Haus (HPH) Frankenthaler Straße 229 67059 Ludwigshafen/Rhein (0621) 5999-0 info@hph.kirche.org www.heinrich-pesch-haus.de ▪ Katholisch-Soziales Institut der Erzdiözese Köln (KSI) Bergstraße 26 – 53721 Siegburg Tel: 02224 955 0 E-Mail: Info@ksi.de · Internet: www.ksi.de – MAV-Kurse – e-mail: mavkurse@ksi.de
▪ BGV Trier SB 2 MAV-Seminare Ihr Ansprechpartner: Dr. Günter Gehl, Tel.: 06 51 / 7105-490 E-Mail: guenter.gehl@bistum-trier.de 05.03.2019 19:23:40 23
03. Sonstige aktuelle Informationen ▪ AVO und alle Anlagen MAVO, KODA-Ordnung, KAG-Ordnung, Amtsblatt, etc. ▪ www.bistumlimburg.de eingeben: Rechtssammlung dann: SVR oder Amtsblatt ▪ AVR: http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm 05.03.2019 19:23:40 24
▪ Rechtsvertretung für MAVen: ▪ Rechtsanwältin Frau Christina Merkel Am Fußgraben 12 65597 Hünfelden Tel: 06438 – 409049 Mobil: 0179 – 6663099 Mail: Merkel-Ch@t-online.de 05.03.2019 19:23:40 25
▪ Rechtsanwalt Herr Michael Hünemohr Langenbeckstraße 9 65189 Wiesbaden Telefon 0611 - 304084, 304085, 374131 Telefax 0611 - 379004 E-Mail: dchdw@t-online.de Internet: www.rae-wiesbaden.de
▪ Haupt-MAV / DiAG im Bistum Limburg Roßmarkt 4, 65549 Limburg Vorsitzender: Udo Koser Tel: 06431 / 997-256 Fax: 06431 / 28113590 Sekretariat: 06431 / 997-309 Mail: u.koser@mav.bistumlimburg.de
04. Anfragen / Berichte ▪ Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Wort: 05.03.2019 19:23:40 28
05. Verschiedenes 05.03.2019 19:23:40 29
▪ Nächster Termin dieses AK ▪ Einrichtungen der Behindertenhilfe / Jugendhilfe ▪ ▪☺☺ ☺ ☺ ▪ Dienstag, 25. Juni 2019 Priesterseminar, Limburg 05.03.2019 19:23:40 30
Sie können auch lesen