Arbeitskreis "MAVen bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft im Bistum Limburg" - am 26. Februar 2019 Wiesbaden-Naurod Wilhelm-Kempf-Haus - Diag ...

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Arbeitskreis „MAVen bei
                   Schulen in
            kirchlicher Trägerschaft
              im Bistum Limburg“
                      am 26. Februar 2019
                       Wiesbaden-Naurod
                      Wilhelm-Kempf-Haus

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01.
                      A) Bericht aus und zu
                               AK

          ▪ Für das Bistum Limburg/Mitarbeiterseite:

          ▪ Vertreter Bundeskommission und
            Regionalkommission:
            Carsten Offers (c.offers@st-vincenzstift.de)
          ▪ Vertreter Regionalkommission:
            Winfried Marchner (wi.marchner@t-online.de)

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▪ Tarifübernahme:
   Beschlüsse der BK und RK im
   Amtsblatt Nr. 8 vom 1. September 2018

▪ Neue EGO
(insbesondere auch Anlage 2)
AG eingerichtet, die die Übernahme vorbereitet

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▪ Verordnung zur Festlegung von
     Pflegepersonaluntergrenzen in
     pflegesensitiven Bereichen in
     Krankenhäusern

     (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
     – PpUGV)
     Vom 5. Oktober 2018

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▪ Vorbereitungsgruppe
  für die Sitzungen der
  Arbeitsrechtlichen Kommissionen
  .

  > „Caritas“: Kollege Klinke, CV Hochtaunus
  > „Soz. Dienste“: Kollege Schmidt, Malteser
  > „Altenhilfe“: Kollege Thielicke, CAP WI
  > „Jugendhilfe“: Kollege Dilly, Joh.stift WI
  > „Behind.hilfe“: Kollegin Wilhelm, CV WW/RL
  > „Krankenhaus“: Kollegin Klee, Kath.Krkhs.Ffm
  > „DiAG“: Kollege Koser, CV Ffm
  > AK: Kollegen Offers und Marchner
▪ Nächster Termin: 5. April 2019
B) Bericht aus und zu
                  KODA im Bistum Limburg
▪ 147. Sitzung am 09.11.2018(Amtsblatt 15.01.2019)
▪ 148. Sitzung am 29.01.2019 (noch nicht im Amtsblatt)

▪ Arbeitgeber: Dr. Heinz Auerbach, Gordon
  Sobbeck, Gaby Hagmans, Dr. Sascha Koller,
  Pfr. Georg Franz
▪ Arbeitnehmer: Richard Ackva, Marientraud
  Altmeier, Martin Grether, Johannes Müller-Rörig,
  Udo Koser
▪ Vorsitzender: Dr. Sascha Koller
▪ stellvertr. Vorsitzender: Johannes Müller-Rörig
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Tarifabschluss ÖD 2018 übernommen
durch KODA-Beschluss im schriftl. Verfahren
(Amtsblatt Nr. 1 vom 15. Januar 2019)
▪ 1.3.2018: plus 3,19%
  1.4.2019: plus 3,09%
  1.3.2020: plus 1,06%
  Einmalzahlung 250€ am 1.3.2018
     EG 1-6, S 2-4, P 5-6
  Laufzeit bis 31.8.2020
▪ Azubis: 1.3.2018: plus 50,-€
           1.3.2019: plus 50,-€
  Urlaub: von 29 auf 30 Tage erhöht
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▪ Altersteilzeit:

     - verlängert bis 31. Dezember 2020
     - nicht mehr bei Arbeitgebern mit weniger
         als 40 Beschäftigte

▪ Regelungen treten zum 1. März 2018
     in Kraft

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▪ AVO-Schlichtungsordnung
     beschlossen (Amtsblatt 26.11.2018)
     Gemäß § 39 AVO sind die Beschäftigten
     verpflichtet, die kirchliche Schlichtungsstelle
     anzurufen. Im Unterschied zu vielen anderen
     Diözesen gab es im Bistum Limburg keine
     entsprechende Ordnung. Bisher wurde
     die Schlichtungsstelle durch die Generalvikare
     gebildet; teilweise nahmen sie auch den Vorsitz
     wahr.
     Jetzt wurde für die Schlichtungsstelle eine
     Ordnung beschlossen – diese findet sich in
     Anlage 5 der AVO. Ab 1.10.2018
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▪ Neuer § 5c AVO: Erweitertes Führungszeugnis
▪  (1) Beschäftigte, die i. S. v. § 72a SGB VIII verpflichtet sind, ein erweitertes
  Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  vorzulegen, sind verpflichtet, dieses unverzüglich nach Erhalt von der
  ausstellenden Behörde der neutralen Person gemäß Absatz 2 zur
  Einsichtnahme vorzulegen bzw. zuzustellen. Die in diesem Zusammenhang
  entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Beschäftigten sind nicht
  verpflichtet, ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG vorzulegen.
▪ (2) In dieses Zeugnis darf keine Person Einsicht nehmen, die zur
  Entscheidung über Einstellung oder Entlassung befugt ist oder die mit
  Personalentscheidungen in anderer Weise befasst ist. Vorlegen bedeutet,
  dass eine neutrale Person, auf die sich die Betriebsparteien entsprechend
  § 26 MAVO verständigt haben, Einsicht nehmen darf. Für das Bischöfliche
  Ordinariat und die Kirchengemeinden ist die neutrale Person ein oder eine
  Notar/-in beim Bischöflichen Offizialat. Besteht bei dem anfordernden
  Dienstgeber keine MAV, tritt an die Stelle der örtlichen Betriebspartei die
  Haupt-MAV/Diözesane Arbeitsgemeinschaft der MAVen. Nach
  Einsichtnahme ist das erweiterte Führungszeugnis der oder dem
  Beschäftigten unverzüglich zurückzureichen.
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▪      (3) Die neutrale Person ist berechtigt, Einsicht zu nehmen und
      festzustellen, ob die oder der Beschäftigte wegen einer Straftat nach den §§
      171, 174 - 174c, 176 - 180a, 181a, 182 -184g, 184i, 201a Abs. 3, 225, 232 -
      233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden ist.
      Darüber hinaus gehende Feststellungen hat die neutrale Person nicht zu
      treffen. Sollte der staatliche Gesetzgeber den maßgeblichen Katalog der
      anzugebenden Straftaten erweitern oder reduzieren, gilt die Änderung
      entsprechend. Die neutrale Person teilt dem Arbeitgeber mit, ob die oder
      der Beschäftigte wegen einer Straftat nach Satz 1 verurteilt worden ist.
▪ (4) In die Personalakte wird aufgenommen, dass Einsicht in ein von der
      oder dem Beschäftigen vorgelegtes Führungszeugnis genommen wurde
      sowie wer Einsicht genommen hat, das Datum des Führungszeugnisses
      und die Information gemäß Abs. 3 Satz 4. Die Information gemäß Abs. 3
      Satz 4 ist vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, indem sie in einem
      verschlossenen und versiegelten Umschlag aufbewahrt werden. Mittels
      elektronischer Geräte darf festgehalten werden, wann die letzte Einsicht in
      ein vorgelegtes erweitertes Führungszeugnis genommen wurde und für
      wann die nächste Vorlage vorgesehen ist. Die schriftlichen und elektroni-
      schen Daten sind unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen, wenn im
      Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit wahrgenommen wird, die
      zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Andernfalls
      sind die Daten spätestens drei Monate nach der Beendigung einer solchen
      Tätigkeit
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▪ Übergangsregelung:
     Vorliegende erweiterte Führungszeugnisse sind
     unverzüglich – jedoch bis spätestens zum 31.12.2018 –
     den Betroffenen zurückzusenden oder zu vernichten.

▪ Inkrafttreten:
     Die Änderungen treten zum 01.11.2018 in Kraft.

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▪ § 35 AVO: Neue Abs. 8 und 9:
     Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. in
     Prüfungsausschüssen wurde eine Dienstbefreiung
     erstmalig normiert (Abs.8).
     Für bestimmte Tätigkeiten in der MAV oder in der KODA
     oder in anderen Gremien des Dritten Wegs wurde die
     Entgeltfortzahlung geregelt (Abs.9). Ab 01.09.2018

▪ Stufenlaufzeit Herabgruppierung:
     Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere EG ist die
     oder der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe
     erreichten Stufe zuzuordnen; die in der bisherigen Stufe
     zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit
     in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet.
     Ab 01.11.2018

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▪ Geburtsbeihilfe Anlage 10 AVO:
 Bei der Geburt eines Kindes erhält die oder der
 Beschäftigte eine Geburtsbeihilfe für die
 Säuglings- und Kleinkinderausstattung in Höhe
 von 500 Euro pro Kind.
 Ab 01.01.2019
▪ Praktikanten-Auszubildende Anl. 27, 28
 Es gelten die jeweils gültigen Tarifverträge.
 Diese sollen künftig—ohne den bisherigen
 Vorspann—eingestellt werden. Damit sollten die
 Irritationen, es gelte nur das, was im Anhang
 abgebildet ist, beseitigt werden.

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▪ Änderung AEO EG 8 Fallgruppe 2
     Sekretär/-innen der Bischofsvikare werden in
     „Katalogbewertung“ ergänzt
▪ BEO 5 und 11 sollen modernisiert und
     zusammengefasst werden. Dazu hat die KODA
     eine neue AG eingerichtet.
▪ Nicht beschlossen – vertagt:
     Antrag AGseite auf Streichung
     Fahrtkostenzuschuss Wohnung – Arbeitsstätte
     für obere EGgruppen.
▪ Nächste KODA-Sitzung:
     9. Mai 2019
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02. Berichte aus Haupt-MAV und
                   DiAG
▪ KODA und AK‘s

▪ Haupt-MAV / DiAG im Internet:

     www.diag-mav-limburg.de

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▪ Geschäftsstelle Haupt-MAV/DiAG:
▪ Frau Christina Merkel
    Büro: Limburg, Graupfortstraße 5
    Tel.: (06431) 997-306
    Mail: C.Merkel@MAV.BistumLimburg.de

    Sekretariat: Frau Sabine Johnson-Daum
    Büro: Limburg, Graupfortstraße 5
    Mail: S.Johnson-Daum@BistumLimburg.de
    ab 1. März 2019: Frau Stephanie Baldus
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▪ Gemeinsame MAV E-Mail-Adressen
▪ Adressverteiler an MAVen

▪ Ketteler-LaRoche-Schule Oberursel
     Übernahme St. Hildegard Schul-GmbH

▪ Katharina Kasper ViaSalus
     Dernbacher Schwestern insolvent

▪ Marienstatt - MAVO
▪ AG MAVen in Gemeinden neuen Typs
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▪ Überarbeitung der Formulare
     > Verhandlungen in einer AG

▪ Beteiligung bei Umzug
▪ Beteiligung bei Online-Schulung zum
     Datenschutz

▪ Beteiligung bei Musterarbeitsfeld-
     beschreibung Kita stellv.
     Einrichtungsleitung

▪ Beteiligung bei Einführung SAP
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▪ Beteiligung IT in KG

▪ Beteiligung Arbeitsschutz-Begehungen
     in KG

▪ SBV – Wahl 2018 !!!
     > 1. Oktober bis 30. November 2018
     jetzt:
     Neuwahl SBV bei Haupt-MAV / DiAG
     am 1. März 2019 im WKH

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▪ Jubiläum 2020:
     Die Haupt-MAV / DiAG im Bistum
     Limburg wird am 13.07.2020
     50 Jahre alt !!!
     Feier mit Bischof: 26. Juni 2020

▪ Gespräch mit Generalvikar
     am 22. März 2019

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Schulungsveranstaltungen für MAVen im
Bistum Limburg
▪ Heinrich Pesch Haus (HPH)
  Frankenthaler Straße 229
  67059 Ludwigshafen/Rhein
  (0621) 5999-0
  info@hph.kirche.org
  www.heinrich-pesch-haus.de

▪ Katholisch-Soziales Institut
  der Erzdiözese Köln (KSI)
  Bergstraße 26 – 53721 Siegburg
  Tel: 02224 955 0
  E-Mail: Info@ksi.de ·
  Internet: www.ksi.de
  – MAV-Kurse –
  e-mail: mavkurse@ksi.de
▪ BGV Trier SB 2
     MAV-Seminare
     Ihr Ansprechpartner:
     Dr. Günter Gehl,
     Tel.: 06 51 / 7105-490
     E-Mail: guenter.gehl@bistum-trier.de

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03.
       Sonstige aktuelle Informationen

       ▪ AVO und alle Anlagen
         MAVO, KODA-Ordnung,
         KAG-Ordnung, Amtsblatt, etc.
       ▪ www.bistumlimburg.de
         eingeben: Rechtssammlung
         dann: SVR oder Amtsblatt
       ▪ AVR:
            http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
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▪ Rechtsvertretung für MAVen:

▪ Rechtsanwältin
     Frau Christina Merkel
     Am Fußgraben 12
     65597 Hünfelden
     Tel: 06438 – 409049
     Mobil: 0179 – 6663099
     Mail: Merkel-Ch@t-online.de

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▪ Rechtsanwalt
  Herr Michael Hünemohr

 Langenbeckstraße 9
 65189 Wiesbaden
 Telefon 0611 - 304084, 304085, 374131
 Telefax 0611 - 379004
 E-Mail: dchdw@t-online.de
 Internet: www.rae-wiesbaden.de
▪ Haupt-MAV / DiAG
 im Bistum Limburg
 Roßmarkt 4, 65549 Limburg
 Vorsitzender: Udo Koser
 Tel: 06431 / 997-256
 Fax: 06431 / 28113590
 Sekretariat: 06431 / 997-309
 Mail:
 u.koser@mav.bistumlimburg.de
04. Anfragen / Berichte

▪ Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
     haben das Wort:

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05. Verschiedenes

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▪ Nächster Termin dieses AK

                      ▪ MAVen bei Schulen im Bistum Limburg

                                       ▪

                         ▪
                           ▪☺☺ ☺ ☺
                          ▪ Montag, 24. Juni 2019
                          Priesterseminar, Limburg
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