AUSGEWÄHLTE STEUERTIPPS UND -FALLSTRICKE FÜR UNTERNEHMER - UNTERNEHMENS- UND GRÜNDUNGSTAG REGION GOSLAR - WIREGO

 
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Ausgewählte Steuertipps und
 -fallstricke für Unternehmer

             Unternehmens- und
         Gründungstag Region Goslar
Gliederung

1.   Vorauszahlungsmanagement
2.   Der verlockende Schätzungsbescheid
3.   Das lästige Fahrtenbuch
4.   Unvorteilhafte Investitionen
5.   Verlockendes Steuersparmodell
6.   Gefährliche Verträge

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1. Vorauszahlungsmanagement (1)

Bei Steuernachzahlungen aufgrund unerwartet hoher Betriebsgewinne
sind immer auch erhöhte (nachträgliche) Vorauszahlen einzukalkulieren.

Fall:
•   Der Unternehmer leistet auf Basis eines erwarteten Gewinns von 20.000 €
    folgende Vorauszahlungen:
•   ESt-Vorauszahlungen (10.3.; 10.6.; 10.9.; 10.12.) jeweils
    500 € -> insgesamt 2.000 € für 2018
•   Abgabe Steuererklärung 3.9.2019
•   Erklärter Gewinn: 40.000 €
•   Steuerbescheid vom 10.10.2019
•   Angepasster Vorauszahlungsbescheid vom 10.10.2019

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1. Vorauszahlungsmanagement (2)

Lösung:

•   Einkommensteuer 2018: 8.000 € -> Nachzahlung: 6.000 €, da bisher nur
    2.000 € vorausgezahlt

    fällig: 13.11.2019
•   Angepasste Vorauszahlung 2019: 8.000 € -> bisher gezahlt: 1.500 €
    verbleiben (8.000 € - 1.500 €): 6.500 €
    fällig: 10.12.2019
•   Innerhalb kurzer Zeit also zu entrichten: (6.000 € + 6.500 €) = 12.500 €

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2. Der verlockende Schätzungsbescheid

•   Steuererklärungen sind bis zum 31.5. des Folgejahres, mit
    Steuerberater bis zum 31.12. abzugeben.
•   Begründete Fristverlängerung möglich
•   Bei Fristüberschreitung:
    Erinnerung -> Androhung Schätzung -> Schätzungsbescheid
•   Trotz Schätzbescheid bleibt Erklärungspflicht erhalten!
•   Wird Schätzungsbescheid bestandskräftig, liegt
    Steuerhinterziehung vor!
•   Irgendwann kommt die Steuerfahndung!
•   Zu niedrig geschätzte Steuer: Verzinste Steuernachzahlung in
    Zukunft, Strafverfahren
•   Zu hoch geschätzte Steuer: Nachteil für Steuerpflichtigen

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3. Das lästige Fahrtenbuch

•   Wer ein betriebliches Kfz auch privat nutzt, muss die private Verwendung
    versteuern.
•   Grundlage für Versteuerung entweder 1%-Regelung oder Fahrtenbuch
•   Fehler im Fahrtenbuch führen idR. zur Anwendung der meist nachteiligen
    1%-Regelung.
•   Typische Fehler:
     –   Rechenfehler
     –   Abweichungen der Eintragung zu Tank-/Reparatur- oder anderen Belegen
     –   Zusammenfassung unterschiedlicher Fahrten in einer Zeile
     –   Unzureichende Beschreibung des Ziels oder des Anlasses

•   Folge: Mehr Eigenverbrauch, höherer Gewinn
    -> mehr Einkommensteuer, mehr Umsatzsteuer

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4. Unvorteilhafte Investition (1)
    Investitionen in Gegenstände über 410,- Euro (ab 2018 800,00 €)
    sind nur im Wege der Abschreibung steuerwirksam.

Beispiel

Geschäftsentwicklung eines Einzelhändlers 2017:

                                      Euro
-   Einnahmen                        60.000
-   Wareneinkäufe                   -24.000
-   Miete                           -12.000
-   Sonstige Kosten                  - 8.000
-   Autokauf 03.12.2017             -15.000
    Liquidität Jahresende              1.000

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4. Unvorteilhafte Investition (2)
Fortführung Beispiel

Steuerliche Gewinnermittlung 2017:
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•   Einnahmen                                             60.000
•   Wareneinkäufe                                        -24.000
•   Miete                                                -12.000
•   Sonstige Kosten                                        -8.000
•   Abschreibung Auto (1/6 v. 15 T€ x 1/12)                  -208
•   Zu versteuernder Gewinn 2017                          15.792

Je nach persönlicher Situation kann die Steuer auf diesen Gewinn
mehrere tausend Euro betragen!

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5. Verlockendes Steuersparmodell (1)

Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- für die künftige Anschaffung oder Herstellung
- eines abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgutes des
   Anlagevermögens
- bis zu 40% der voraussichtlichen AK/HK
- außerbilanziell
- gewinnmindernd
Voraussetzungen (IAB)
1. Größenmerkmale (am Schluss des Jahres, in dem der Abzug
    vorgenommen werden soll):
   -   Betriebsvermögen maximal 235.000 € (bei bilanzierenden Unternehmen)
   -   Wirtschaftswert maximal 125.000 € (bei L+F)
   -   Gewinn 100.000 € ohne IAB bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
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5. Verlockendes Steuersparmodell (2)

Voraussetzungen (IAB)
2. Der Steuerpflichtige beabsichtigt
    -   voraussichtlich in den dem WJ des Abzugs folgenden drei WJ anzuschaffen
        oder herzustellen
    -   mindestens bis zum Ende des dem WJ der Anschaffung folgenden WJ in
        einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast
        ausschließlich (min. 90%) betrieblich zu nutzen
          - Achtung: Bei PKW unbedingt Fahrtenbuch zum Nachweis der min. 90% !!!!
3. einzureichende Unterlagen für das FA (elektronisch nach einem amtlich
    vorgeschriebenen Datensatz zu übermitteln)
    -   Benennung der Funktion des WG
    -   Höhe der voraussichtlichen AK/HK
Höchstbetrag (IAB)
Insgesamt maximal 200.000 € je Betrieb
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5. Verlockendes Steuersparmodell (3)

Folgen im Jahr der Investition
- Gewinnerhöhende (außerbilanzielle) Auflösung des zuvor
  gebildeten IAB
- In der Bilanz gewinnmindernde Kürzung der AK/HK ->
  Minderung der Afa-BMG
- Möglichkeit von Sonderabschreibungen
   -   (bis zu 20% der AK/HK) im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier WJ
   -   Betriebsgrößenmerkmale, betriebliche Nutzung beachten!
   -   Verbleib des WG in einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen
   -   Gleichmäßige/ungleichmäßige Verteilung der Sonderabschreibungen
       möglich

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5. Verlockendes Steuersparmodell (4)

Folgen bei fehlender / zu niedriger Investition
− Rückwirkende Korrektur des Steuerbescheides im Jahr der
  Bildung des IAB
− Drohende Steuernachzahlungen zzgl. Zinsen

                                FAZIT
Verlockend ja
Steuersparmodell nein
Steuerstundungsmodell ja
Grundsätzlich nur sinnvoll bei tatsächlich durchgeführter Investition

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6. Gefährliche Verträge (1)
•   Grundsätzlich können Verträge auch mündlich geschlossen werden,
    im Zweifel fehlt aber eine schlüssige Dokumentation.

•   Verträge zwischen dem Unternehmer und seinen Angehörigen (auch
    der GmbH-Gesellschafter ist „Angehöriger“ seiner GmbH) werden
    steuerlich allerdings nur anerkannt, wenn sie folgende Merkmale
    aufweisen:
     –   Zivilrechtlich korrekt vereinbart
     –   Fremdübliche Konditionen
     –   Vor Beginn der Vertragslaufzeit abgeschlossen
     –   Durchführung wie vereinbart

•   Besondere Bedeutung bei
     – Miet-/Pachtverträgen
     – Arbeitsverhältnissen
     – Darlehensverträgen

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6. Gefährliche Verträge (2)
Typische Fehler in diesem Zusammenhang sind bspw.:

•   Die mit der Schwester vereinbarten Mietzahlungen werden nicht
    monatlich auf das Bankkonto des Vermieter-Bruders überwiesen.
•   Der angestellte Vater hat die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
    nicht abgeleistet.
•   Der GmbH-Gesellschafter vereinbart im Juli 2016 eine Tantieme
    für das Gesamtjahr.

Folge ist in der Regel die steuerliche Nichtanerkennung der
Zahlungen als Betriebsausgaben. Sie werden wie steuerlich
unbeachtliche Entnahmen beurteilt.

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Göcke-Körber-Domroes   15
    Partnerschaft
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit

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      Gründungstag Region Goslar
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