Babysitting & Kinderbetreuung in Familien - Ein Qualifizierungskurs für Jugendliche (ab 14 Jahren) - Kreisstadt Bergheim

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Babysitting & Kinderbetreuung in Familien - Ein Qualifizierungskurs für Jugendliche (ab 14 Jahren) - Kreisstadt Bergheim
Babysitting & Kinderbetreuung in Familien
    Ein Qualifizierungskurs für Jugendliche (ab 14 Jahren)

Das Katholische Bildungsforum Rhein-Erft im Anton–Heinen–Haus, als Träger und Veranstalter der
Maßnahme, bietet mit Unterstützung der Kreisstadt Bergheim Jugendlichen von 14 bis 20
Jahren die Gelegenheit, einen Babysitterführerschein zu erwerben.

Der Kurs bietet alles Wichtige, was Babysitterinnen und Babysitter für ihre Tätigkeit wissen müssen
und vermittelt darüber hinaus durch ein selbst organisiertes Hospitationsmodul von 4
Unterrichtsstunden praktische Erfahrungen.

Welche Themen werden dort behandelt?
       Respektvoller Umgang mit Kindern
       Jugendarbeitsschutz
       Informationen zu Honorar, Steuer und Versicherung
       Kindliche Entwicklung
       Spiel - und Beschäftigungsmöglichkeiten
       Ernährung und Gesundheit (Ernährung und Nahrungszubereitung im Rahmen der
        Betreuungszeit von Babys, Kleinkindern und Kindern)
       Pflege eines Babys/ Kleinkindes/ Kindes
       Notfall– und schwierige Situationen
       Elternarbeit
       4-stündige Hospitation in einer Kindertagesstätte.
        Wichtig: Die Jugendlichen suchen zeitnah an den Qualifizierungskurs selbstständig einen
        Hospitationsplatz. Ansprechpartner bei Rückfragen hierzu ist das Katholische Bildungsforum
        Rhein-Erft, Tel: 02271-47900, Mail: info@bildungsforum-rhein-erft.de.

Die Inhalte sollen den Jugendlichen die Möglichkeit bieten, mit mehr Wissen und somit auch mit
mehr Sicherheit Babysitter–Tätigkeiten durchzuführen.
Babysitting & Kinderbetreuung in Familien - Ein Qualifizierungskurs für Jugendliche (ab 14 Jahren) - Kreisstadt Bergheim
Wann findet der Kurs zum Babysitterführerschein statt?
Der Kurs findet an insgesamt drei Terminen statt: Am Samstag, 08.05.2021 von 10.00 Uhr bis
17.00 Uhr sowie am Dienstag, 11.05.2021 und Dienstag, 18.05.2021 jeweils von 16.30 Uhr
bis 20.00 Uhr. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der dann gültigen
Bestimmungen laut CoronaSchVO.

Wo kann ich den Babysitterführerschein erwerben?
Der Qualifizierungskurs findet in dem Kath. Bildungsforum Rhein-Erft im Anton–Heinen–Haus statt
(Kirchstr. 1b, 50126 Bergheim).

Wie teuer ist der Erwerb des Babysitterführerscheins?
Die Kurskosten betragen komplett 20,- € pro Teilnehmerin und Teilnehmer. Da die Kreisstadt
Bergheim die Maßnahme für Jugendliche aus dem Stadtgebiet Bergheim fördert, beträgt die
Gebühr für diese Teilnehmergruppe nur noch 10,- €.
Überweisen Sie bitte die Teilnahmegebühr (20,- € / 10,- € für Jugendliche aus dem Stadtgebiet
Bergheim) nach der Bestätigung Ihrer Anmeldung mit der Kurs-Nr. 6901015 bis zum
30.04.2021 auf das Konto des Katholischen Bildungsforums: IBAN: DE69 3705 0299 0142
0113 42.

Wo kann ich mich für den Babysitterführerschein anmelden?
Die verbindliche Anmeldung (bei Minderjährigen inklusive der Einverständniserklärung der Eltern)
ist bitte bis zum 30.04.2021 an folgende Adresse zu verschicken:
Kath. Bildungsforum Rhein-Erft | Anton-Heinen-Haus
Kirchstr. 1b
50126 Bergheim

Tel. 02271/ 47900
Mail: info@bildungsforum-rhein-erft.de

Das   Anmeldeformular     kann    zudem   unter   der   städt.   Internetseite   www.bergheim.de
heruntergeladen werden.

Anmeldefrist ist der 30.04.2021

Was sonst noch wichtig ist zu wissen…
Um einen Babysitterführerschein erwerben zu können, ist eine verbindliche Teilnahme und die
Anwesenheit an allen Kursterminen verpflichtend. Nach Teilnahme an den Kursterminen und
erfolgter Hospitation wird eine Teilnahme-Bescheinigung ausgestellt. Zudem ist die Aufnahme in
die Babysitter-Datenbank der Kreisstadt Bergheim möglich (siehe Einverständniserklärung).
Die Veranstalter weisen auf eine begrenzte Teilnehmerzahl hin (10 Personen).
Babysitting & Kinderbetreuung in Familien - Ein Qualifizierungskurs für Jugendliche (ab 14 Jahren) - Kreisstadt Bergheim
Anmeldeformular
              Babysitting & Kinderbetreuung in Familien

Hiermit melde ich mich / mein Kind (bei minderjährigen Personen) verbindlich zum
Qualifizierungskurs „Babysitterführerschein 2021“ an:

Vorname:      ________________________________________

Name:         ________________________________________

E-Mail:       ________________________________________*

Anschrift:    ________________________________________

PLZ /Ort:     ________________________________________

Ortsteil:     ________________________________________*

Geburtstag:   ________________________________________* (TT MM JJ)

Telefon:      ________________________________________

Mobil:        ________________________________________*

*=bei Aufnahme in die Datenbank „Babysitter“ unbedingt mit angeben!

Die Teilnahmegebühr (20,- € / 10,- € für Jugendliche aus dem Stadtgebiet Bergheim) überweise
ich bis zum 30.04.2021 unter Angabe der Kurs-Nr. 6901015 auf das Konto des Kath.
Bildungsforum: IBAN: DE69 3705 0299 0142 0113 42.

Bitte bei Einverständnis zur Aufnahme in die Datenbank „Babysitter“ ankreuzen:

    Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten / die Daten meines Kindes (bei
     minderjährigen Personen) für Babysitter-Anfragen in einer Datenbank der Fachabteilung
     Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Kreisstadt Bergheim erfasst werden.
und
    Ich bin damit einverstanden, dass die o.g. Daten direkt an interessierte Eltern/
     Personensorgeberechtigte weitergegeben werden.
oder
    Ich möchte per Email oder telefonisch von der Fachabteilung der Kreisstadt Bergheim
     informiert werden, wenn ein Babysitter gesucht wird und mich dann eigenständig bei den
     Eltern/ Personensorgeberechtigten melden.

_________________________            ______________________________________
Ort, Datum                           Unterschrift der volljährigen Person oder
                                     Unterschrift der Eltern/ Personensorgeberechtigten (bei
                                     minderjährigen Personen)

Die Durchführung der Maßnahme                   erfolgt   vorbehaltlich    der   dann    gültigen
Bestimmungen laut CoronaSchVO.
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