BEZIRK SCHWABEN TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Durchführungsbestimmungen 2020/21
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Durchführungsbestimmungen 2020/21 BEZIRK SCHWABEN TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Stand: 30.09.2020 A Allgemeine Bestimmungen Diese Durchführungsbestimmungen (Dfb) gelten für Meisterschaftsspiele aller Ligen des Bezirks Schwaben im Spieljahr 2020/21. 1. Hygienemaßnahmen (1) Aufgrund der Corona-Pandemie hat jeder Verein ein auf die individuelle Sporthalle zugeschnittenes Hygienekonzept in Zusammenarbeit mit dem Halleneigner zu erstellen und dann zugänglich zu machen. Grundlage sind die jeweils vor Ort aktuell gültigen Bestimmungen zur Eindämmung der Sars-Cov-2-Pandemie (Corona). Bei Bedarf ist Rücksprache bei den zuständigen Behörden zu nehmen. Die jeweiligen Vorgaben sind einzuhalten und vorrangig umzusetzen. Der Hygienebeauftragte des Vereins ist in nuLiga unter Vereinsfunktionen zu hinterlegen und ist Ansprechpartner für Fragen zum jeweiligen Hygienekonzept und zusammen mit Heimverein/ Ausrichter verantwortlich für die Einhaltung. (2) Der BHV hat als Hilfestellung für die Vereine eine Handlungsempfehlung erstellt - Hygienekonzept Praxis – und bereits verteilt. (3) Bis zur Umsetzung der Upload Möglichkeit des Hygienekonzeptes in nuLiga bei den jeweiligen Mannschaftsdaten – dies ist aktuell im Oktober geplant - sind dem jeweiligen Gegner und möglichst auch dem/den Schiedsrichter/n die jeweils aktuellen Hygienekonzepte zur Verfügung zu stellen. (4) Über die Verfügbarkeit der Upload Möglichkeit für Hygienekonzepte in nuLiga wird per Rundschreiben informiert. Mit erfolgtem Upload bzw. spätestens nach den dort genannten Fristen entfällt der Mailversand vor jedem Spiel an Gegner und SR. (5) Sollte für eine Mannschaft nach Ablauf der genannten Karenzfrist kein Hygienekonzept mittels Upload hochgeladen sein, werden die folgenden Spiele für diese Mannschaft grundsätzlich abgesetzt und kostenpflichtig verlegt; eine Spielverlustwertung bleibt vorbehalten. (6) Die nachfolgenden Regelungen gelten nur unter dem Vorbehalt der Erfüllung des Hygienekonzepts oder weiterer behördlicher Auflagen. Individuelle Änderungen vor Ort sind in Abstimmung mit der Spielleitende Stelle im Einzelfall zulässig. (7) Die grundsätzliche Verantwortung für die aktuell vom Gesetzgeber bzw. den Behörden vorgeschriebene Registrierung von in der Halle anwesenden Personen hat der Heimverein /Ausrichter. Die Gastmannschaft hat rechtzeitig vor dem Spiel eine den rechtlichen Anforderungen genügende Teilnehmerliste zu erstellen. Betreten dürfen die Halle nur solche Personen, die die gesundheitlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Liste ist vor Ort beim Betreten der Halle dem ausrichtenden Heimverein unaufgefordert zu übergeben. Seite 1 von 11
2. Satzung, Meldung und Anerkennung (1) Alle Spiele werden gemäß den Regeln der IHF mit Zusatzbestimmungen des DHB und BHV, den Satzungen und Ordnungen des DHB und BHV, sowie den vorliegenden Bestimmungen durchgeführt und von der zuständigen Spielleitung beaufsichtigt. Die Dfb ergänzen die Regelungen in den Dfb des BHV 2020/21, die grundsätzlich auch für den Bezirk Schwaben gelten. Soweit Regelungen der Dfb gegen geltende Bestimmungen des DHB oder des BHV verstoßen sollten, gilt das übergeordnete Recht. (2) Die Abteilungsleiter sind verpflichtet, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen und diese vor dem ersten Spieltag an alle Trainer, Übungsleiter und sonstige Personen, die für den Spielbetrieb verantwortlich sind, weiterzuleiten. (3) Die Kenntnisnahme der Dfb muss von den Vereinen auf dem angefügten Formblatt durch Unterschrift des Abteilungsleiters und Vereins-/Abteilungsstempel bestätigt werden. Dieses ist per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle des Bezirks zu schicken. Dadurch werden die Durchführungsbestimmungen anerkannt. Spätester Abgabetermin ist der 15.10.2020. (4) Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt im Allgemeinen elektronisch per E-Mail. Dazu hat jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein außer einer offiziellen Postanschrift auch eine offizielle E-Mail-Adresse anzugeben. Weiterhin sind alle Vereine verpflichtet, einen Zugang zum nuLiga-Handballprogramm sicherzustellen, um offizielle Informationen zu empfangen. In das nuLiga-Handballprogramm sind die Adressdaten einzustellen und eigenständig zu aktualisieren. (5) Mit der Mannschafts-Meldung zu einer Liga verpflichten sich die Vereine, am Wettbewerb teilzunehmen, sowie alle sich aus der Teilnahme ergebenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem BHV und den anderen Vereinen zu erfüllen. Die Angaben in nuLiga sind verbindlich und bilden die Grundlage für die Staffelkontaktdaten. (6) Die Durchführungsbestimmungen sind für Mannschaften, Spielleiter, Schiedsrichter sowie alle Offizielle im Sinne der Satzung und Ordnung bindend. Verstöße gegen die Regelungen der Durchführungsbestimmungen werden gem. § 25 RO, Zusatzbestimmung Nr. 3 Ziffer. 14 des BHV mit einer Geldbuße geahndet. B Spieltechnische Bestimmungen 1. Austragungsmodus (1) Der Austragungsmodus der Spiele ergibt sich, soweit er nicht in der Spielordnung (SpO) oder den Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO geregelt ist, aus Teil 2: Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021 sowie Teil 3: Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben 2020/2021. (2) Die Spielleitenden Stellen und deren Kontaktdaten ergeben sich aus Teil 2: Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021 sowie Teil 3: Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben 2020/2021. (3) In allen Spielklassen mit Ausnahme der Altersklassen E- und F-Jugend werden Meisterschaften ausgetragen. (4) Die Spielleitende Stelle/der Spielausschuss (SpA) behält sich vor, bei Spielen eine amtliche Aufsicht (= technischer Delegierter gemäß SpO § 80a) einzusetzen. (5) Für den Fall, dass der Spielbetrieb nicht wie geplant durchgeführt werden kann, behält sich die Bezirksspielleitung vor, den Austragungsmodus nach sportlichen Gesichtspunkten anzupassen. Seite 2 von 11
2. Altersklassen Männer, Frauen vor dem 01.01.2002 geboren A-Jugend Jahrgang 2002/2003 B-Jugend Jahrgang 2004/2005 C-Jugend Jahrgang 2006/2007 D-Jugend Jahrgang 2008/2009 E-Jugend Jahrgang 2010/2011 F-Jugend am oder nach dem 01.01.2012 geboren Jungseniorinnen ab 30 Jahre (Stichtag Geburtstag) Jungsenioren ab 30 Jahre (Stichtag Geburtstag) 3. Verlegung von Spielen, Hallenänderung (1) Für Spielverlegungen ist ausschließlich der elektronische Weg über nuLiga zu verwenden. Spielverlegungen in den Spielklassen des Bezirks Schwaben sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Antragsgebühr beträgt pro Spielverlegung einheitlich 40 € und 20 € bei ausschließlicher Hallenänderung. (2) Spielverlegungen aus der Vorrunde müssen grundsätzlich noch in der Vorrunde oder gleich zu Beginn der Rückrunde platziert werden. Terminliche Verlegungen von Spielen am letzten Spieltag der Rückrunde der Bezirksoberliga Männer und Frauen sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Spielverlegungen ist darauf zu achten, dass weiterführende Meisterschaften eventuell am Wochenende vor den Osterferien bzw. am Wochenende vor Ostern stattfinden können. Hierbei sind die Rahmenspielpläne und die aktuellen Informationen der Bezirksspielleitung zu beachten. (3) Spielverlegungen müssen spätestens eine Woche vor dem Spieltermin komplett abgewickelt und nachhaltig begründet werden. Später beantragte Spielverlegungen werden nur mit entsprechendem Nachweis (z.B. Atteste) genehmigt. Das Spiel ist nur dann wirksam verlegt bzw. abgesetzt, wenn die Spielleitende Stelle den Antrag bewilligt. Über die Verlegung/Neuansetzung entscheidet die Spielleitende Stelle in Absprache mit den Vereinen entsprechend SpO § 46. Andernfalls ist der Antrag auf Spielverlegung ein angekündigtes Nichtantreten mit Ahndung nach Rechtsordnung. (4) Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins aus „Corona“-bedingten Gründen ist zulässig, wenn • die für diesen Verein zuständige Gesundheitsbehörde (oder sonstige Behörde) eine Quarantäne für mindestens einen Spieler/eine Spielerin der betreffenden Mannschaft oder einen Offiziellen, der in Kontakt mit Spielerin bzw. Spielerinnen war, angeordnet hat. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage der Anordnung /Verfügung unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung wegen Quarantäne entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar. • die Halle Corona-bedingt gesperrt ist. Betroffene Mannschaften beantragen die kostenfreie, vorläufige Absetzung der davon betroffenen Spiele bei ihrem Spielleiter. • innerhalb einer Mannschaft mind. 3 Spieler ein Corona-Verdachtsfall sind oder von einer vorläufigen Quarantäne betroffen sind. Betroffene Mannschaften beantragen die kostenfreie, vorläufige Absetzung der davon betroffenen Spiele bei ihrem Spielleiter. Seite 3 von 11
(5) Sollen Spiele aufgrund vereinsexterner Vorgaben (nicht „Corona“-bedingt) verlegt werden, sind den Spielverlegungsanträgen entsprechende Bescheinigungen beizufügen. Spielverlegungen auf Grund von Terminüberschneidungen zwischen Frauenligen und der Jugend-Bundesliga (weiblich) sind auf Antrag kostenfrei und zwingend vorzunehmen, sofern der Antragsteller mit jeweils einer Mannschaft in beiden Spielklassen vertreten ist. Unbeschadet von § 82 Abs. 1 letzter Satz SpO ist bei Spielverlegungsanträgen gem. § 82 Abs. 6 SpO 5 eine Kopie des offiziellen Einladungsschreibens des Verbandes vorzulegen (Verlegungen aus diesen Gründen erfolgen kostenfrei). (6) Alle sonstigen Spielverlegungen aufgrund von Terminüberschneidungen mit Jugendspielen sind kostenpflichtig und setzen das Einverständnis beider Vereine voraus. (7) Spiele sind soweit wie möglich nachzuholen. Können Spiele aufgrund besonderer Umstände nicht innerhalb von 6 Wochen ausgetragen werden, so entscheidet die Spielleitende Stelle über die Wertung oder Neuansetzung. Eine Schadensregulierung gemäß § 48 SpO ist für diese Fälle ausgeschlossen. (8) Die Wertung von nicht ausgetragenen Spielen oder ein Spielabbruch nach § 47 SpO, welche auf die Nichtbeachtung von Hygienekonzepten durch am Spiel Beteiligte zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu Lasten der fehlbaren Mannschaft. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle. (9) Mannschaften, die aufgrund von Hallensperrungen in den letzten Wochen noch nicht in ihrer Halle trainieren konnten oder den Zugang zur Halle für den Spielbetrieb jetzt bei ihrem Hallenbetreiber z.B. wegen der Erstellung des Hygienekonzepts noch nicht erreichen konnten, beantragen bei ihrer/m Spielleiter/in die vorläufige kostenlose Absetzung der ersten Spiele im Oktober. 4. Saisonunterbrechung Notwendige Änderungen des Spielsystems sowie eine zeitweise Aussetzung der Saison und eine Wiederaufnahme, ggf. mit einem veränderten Spielsystem (z.B. einfache Runde) und/oder einer geänderten Tabellenwertung bzw. geänderten Ermittlung von Auf- und Absteigern, sind grundsätzlich zulässig. Die Entscheidung trifft die Bezirksspielleitung. 5. Saisonabbruch Im Falle eines endgültigen Saisonabbruchs findet die Quotienten-Regelung nach § 52 a SpO Anwendung. 6.Hallenbestimmungen Siehe BHV-Durchführungsbestimmungen 7. Verwendung von Haftmitteln Die Verwendung von Haftmitteln aller Art ist für den Bereich des BHV grundsätzlich verboten (SpO Anhang II Spielbetrieb des BHV, Abschnitt IX, 17). Eine ggf. in den Staffelkontaktdaten zur Halle angegebene Haftmittelerlaubnis gilt nicht im Bezirksspielbetrieb und nicht im bezirksübergreifenden Jugendspielbetrieb aller Altersklassen. Verstöße gegen die genannten Bestimmungen werden gemäß Rechtsordnung § 25 BHV-Zusatzbestimmung Nr. 3 Ziffer 4 geahndet. 8. Ordnungsdienst Siehe BHV-Durchführungsbestimmungen Seite 4 von 11
9. Spielkleidung Der Heimverein ist verpflichtet, mit der in den „Staffelkontaktdaten“ in nuLiga genannten Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung muss der Gastverein die Spielkleidung wechseln. Bei Verwechslungsmöglichkeiten zwischen TW und Feldspielern der gegnerischen Mannschaften muss der TW (ggf. auch des Heimvereins) wechseln. 10. Schiedsrichter (1) Die Schiedsrichter (SR) werden vom Bezirksschiedsrichterwart bzw. den Schiedsrichter-Einteilern eingeteilt. Für den Bezirk Schwaben sind die SR-Einteiler: Markus Salesch Thomas Kamlah Gustav-Mahler-Str. 16, 86356 Neusäß Flurstraße 16 a, 86356 Steppach Handy: 0179/4161696 Handy: 0172/8514850 E-Mail: markus.salesch@bhv-online.de E-Mail: thomas.kamlah@bhv-online.de Kai Füller Nebelhornweg 42, 89231 Neu-Ulm Handy: 0176/20394668 E-Mail: kai.fueller@bhv-online.de Ebenso können diese über die E-Mail Adresse einteilungbez5@bhv-online.de kontaktiert werden. Die genaue Zuordnung der Einteiler zu den Staffeln ergibt sich aus Teil 2: Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021, Teil 3: Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben 2020/2021 und den Angaben in den Staffeln in nuLiga. Die einteilende Stelle ist berechtigt, jederzeit Änderungen vorzunehmen. Die SR-Ansetzung ist sportgerichtlich nicht anfechtbar. (2) Auf die Zusatzbestimmungen des § 76 der SpO wird hingewiesen. Vereine sind verpflichtet, für ein bestimmtes Spiel einen geprüften SR zu stellen, auch wenn statt namentlicher Nennung nur der Verein genannt ist. (3) Auf § 77 der SpO sowie die dazu vom BHV erlassenen Zusatzbestimmungen (Ausbleiben des Schiedsrichters) wird hingewiesen. Untere Spielklassen sind hierbei Bezirksliga und Bezirksklasse (4) Auf die Spielleitungsentschädigung für Jugendspiele auf Bezirksebene wird hingewiesen. Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die Schiedsrichter Anspruch auf Ersatz der Hälfte der Spielleitungsgebühr und die volle Wegstreckenentschädigung. (5) Für Unfälle in Ausübung des SR-Einsatzes haftet der Bezirk Schwaben nicht. SR sind über den BHV versichert. 11. Zeitnehmer und Sekretär (1) Bei allen Spielen auf Bezirksebene stellt der Heimverein regelkundige Personen als Zeitnehmer und als Sekretär. Mindestalter für den Zeitnehmer: 18 Jahre, bei Einsatz eines Schiedsrichters mit gültigem SR-Ausweis: 16 Jahre; Seite 5 von 11
Mindestalter für den Sekretär: bei Spielen der Männer und Frauen: 16 Jahre; bei Jugendspielen: 14 Jahre. Der zum Einsatz kommende Sekretär sollte eine nuScore-Schulung besucht haben. (2) Für die Bezirksoberligen der Männer und Frauen werden nur geschulte Zeitnehmer und Sekretäre zugelassen, die sich durch einen gültigen Lehrgangsnachweis (in Verbindung mit Lichtbildausweis) oder einen gültigen Schiedsrichterausweis (in Verbindung mit Lichtbildausweis) ausweisen können. Die Kontrolle erfolgt durch die SR. Fehlt ein geprüfter Zeitnehmer oder Sekretär, so wird ein entsprechender Bescheid nach RO erstellt. 12. Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb (1) Den Schiedsrichtern ist eine eigene, möglichst abschließbare Kabine mit Tisch und Stuhl zur Verfügung zu stellen. Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung sind die Schiedsrichter. (2) In den Bezirksoberligen der Männer und Frauen findet 30 Minuten vor Spielbeginn in der SR- Kabine mit je einem Offiziellen beider Mannschaften, sowie Zeitnehmer/Sekretär eine „Technische Besprechung“ statt, zu der der nuScore-Spielbericht vollständig ausgefüllt den SR zu übergeben ist. (3) Für alle anderen Ligen ist die Durchführung einer technischen Besprechung optional und liegt im Ermessen des SRs. Es gilt jedoch, dass die beiden Offiziellen, sowie Z/S mit vorbereitetem nuScore 20 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert in der SR-Kabine erscheinen müssen. (4) Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch den SR in nuScore. Nur bei Fehlern im nuScore- Download, manuellem Eintrag von Spielern oder Verwendung eines Papier-Spielberichts sind die Spielausweise der betroffenen Spieler als pdf-Ausdruck oder in digitaler Form dem SR vorzulegen. Der SR nimmt entsprechende Hinweise in den SR-Bericht auf. (5) Die technische Besprechung hat u.a. folgende Inhalte: • Ausrüstung der Spieler/Trikotabgleich bzgl. Farben und ggf. Überziehleibchen. • Ist zu erwarten, dass Spieler und/oder Offizielle nachgemeldet werden? Wenn ja, Absprache des Ablaufs (Pass, Vordruck Spieler ohne Spielausweis für nuScore, zeitliche Unterbrechung) • Einweisung von Z/S in ihre Aufgaben • Losen von Platzwahl und Anwurf • Funktion der Zeitmessanlage • Einhalten des Auswechselreglements / Coaching-Zone • Sicherheitsbelange/Anzahl und Position der Ordnungskräfte • Hinweis auf Datenschutz bezüglich Einsichtnahme unberechtigter Dritter vor Ort auf die nuScore-Daten (6) Spätestens 15 Minuten nach Spielende haben die beiden MVs in der SR-Kabine die Unterschrift in nuScore zu leisten. Hier hat auch die Auszahlung der SR-Spesen und weiterer Auslagen zu erfolgen. Verstöße gegen die Vorgaben werden nach § 25 RO/DHB Zusatzbestimmungen BHV, Punkt 14 geahndet. Seite 6 von 11
13. Elektronischer Spielbericht (1) Bei allen Spielen ist der elektronische Spielbericht nuScore verpflichtend zu verwenden (§ 81 SpO). Die Handlungsanleitung für nuScore sind abrufbar unter https://www.bhv-online.de/verband/spielbetrieb/formulare-spielbetieb.html Der Aufruf der nuScore-App erfolgt über: https://hbde-apps.liga.nu/nuscore/#/Login Daher sind von allen teilnehmenden Mannschaften immer für alle Spiele des Bezirksspielbetriebs der Saison 2020/21 die Spiel-PINS oder das persönliche nuScore-Passwort des Mannschaftsverantwortlichen (MV) mitzuführen. Die Spiel-PINS und Spielcodes (SMS-Codes) stehen in nuLiga im Downloadbereich der Vereine unter „Spielcodes 2020/21“ zur Verfügung. Kann nuScore wegen fehlender Spiel-PINS nicht eingesetzt werden stellt dies grundsätzlich einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen dar und wird nach RO § 25 Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 14 geahndet. (2) Für die Funktions- und Einsatzfähigkeit und die ordnungsgemäße Bedienung der technischen Ausrüstung ist ausschließlich der Heimverein verantwortlich, z.B. Zugang zum Internet (mind. vor und nach dem Spiel, online Zugang während des Spiels wird empfohlen), Stromanschluss oder Akkuleistung für mind. 3,5 h. Nichteinsatz im Spielbetrieb der Erwachsenen und der D-Jugend stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen dar und wird nach RO § 25 Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 14 geahndet. Das Laden des Spiels auf die verwendete Hardware muss spätestens 45 Minuten frühestens 24 h vor Spielbeginn erfolgen. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ist die Mannschaftsaufstellung durch die beiden MVs dem Sekretär bekanntzugeben Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spieler/innen und der vollständigen und richtigen Daten zu den Mannschaftsoffiziellen im Spielbericht (keine Kürzel oder Spitznamen, keine falschen Geburtsdaten) sind auch bei nuScore- Einsatz ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig und verantwortlich, und bestätigen dies durch die digitale Unterschrift (Spiel-PIN oder persönliches nuScore- Passwort) spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn. Gesperrte oder aus anderen Gründen nicht teilnahmeberechtigte Spieler oder Offizielle dürfen – unbeschadet der Auflistung in der nuScore-Spielerliste – nicht eingesetzt werden (siehe z.B. SpO §§ 10, 22, 26, 50, 82). Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach der PIN-Eingabe können nur durch Zurücksetzen der digitalen Unterschrift, Korrektur der Eintragungen durch den Sekretär, Information der SR und anschließend erneute digitale Unterschrift (PIN-Eingabe des MV) durchgeführt werden. Das Spiel kann nur mit vollständig vorliegenden digitalen Unterschriften beider Mannschaften gestartet werden. Alle dabei eingetragenen Spieler und Offiziellen sind damit verbindlich als anwesend, spielberechtigt und am Spiel beteiligt festgestellt. Für unrichtige Eintragungen haftet der fehlbare Verein nach § 50 SpO bzw. § 19 RO. Spieler oder Offizielle können während des Spiels nur durch den Sekretär in der Mannschaftsaufstellung nachgetragen werden und sind erst nach Freigabe durch den Sekretär teilnahmeberechtigt. Dieser Eintrag sollte normalerweise nur während Spielunterbrechungen erfolgen, um Eintragungsfehler zu vermeiden. Der MV übergibt dazu den Spielausweis (pdf-Ausdruck oder digital) dem Sekretär und nennt die Trikotnummer. Bei fehlendem Ausweis übergibt der MV für den nachzutragenden Spieler das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt dem Sekretär. (3) In der Halbzeitpause und nach Spielende vergleichen/kontrollieren SR und Sekretär gemeinsam das Spielprotokoll. Erst nach dieser Kontrolle wird das Spiel nach Spielende abgeschlossen. Anschließend erfolgen die ergänzenden Eintragungen des SR und die Vervollständigung des Spielberichts. Hierbei müssen eventuelle Korrekturen der nicht mehr änderbaren Spielprotokolleintragungen verbal eindeutig benannt werden. Im Falle etwaiger Einsprüche ist Seite 7 von 11
dies vom Sekretär oder vom SR vor der digitalen Unterschrift einzutragen. Einsprüche sind vom SR unabhängig von seiner Einschätzung der Zulässigkeit nach Angabe des MV einzutragen. Gemäß RO § 34 ist einzutragen, gegen was sich der Einspruch wendet und die Gründe dafür. Bei Einsatz von nuScore (auch offline) sind die Spielberichte spätestens bis 23:00 Uhr des Spieltages vom Heimverein über Internet hochzuladen (Online-Freigabe des Spielberichts). Verstöße werden nach RO § 25 Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 16 geahndet. 14. Einsatz des 5-fach-Papierspielberichts Auch bei Einsatz von nuScore ist vom Heimverein ein 5-fach-Papierspielbericht und ein ausreichend frankierter Briefumschlag adressiert an die Spielleitende Stelle vorrätig zu halten (z.B. bei techn. Versagen oder für das unterschriebene Formblatt (Nachtrag Spieler ohne Spielausweis)). Falls der elektronische Spielbericht aus technischen oder sonstigen Gründen nicht verwendet werden kann, gilt: a) Es ist ein 5-fach Spielberichtsbogen in Papierform zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Spieler/innen sind in aufsteigender Nummerierung einzutragen. b) Der Spielverlauf ist ab dem technischen Ausfall auf dem Spielberichtsbogen fortzuschreiben. Der SR-Bericht am Ende des Spiels erfolgt auf dem Papier-Spielbericht. Die Schiedsrichter tragen dort auch den Grund für die Verwendung der Papierform ein. Für den unter nuScore bearbeiteten Teil des Spiels ist wie unter e) beschrieben der lokale Spielbericht zu exportieren und zu melden. c) Das Original und die 1. Kopie des Spielberichtes erhält die Spielleitende Stelle, je eine Durchschrift erhalten die Schiedsrichter und die beteiligten Vereine d) Für die Versendung der Spielberichte ist dem Schiedsrichter ein adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag vom Heimverein zur Verfügung zu stellen. Die Spielberichte sind durch den Schiedsrichter spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel an die Spielleitende Stelle abzusenden. e) Für den Fall, dass sich das vollständig protokollierte, abgeschlossene und mit SR-Bericht vervollständigte Spiel in nuScore nicht freigeben (d.h. hochladen) lässt, ist wie folgt zu verfahren: - Im Online-Betrieb erneutes Betätigen der grünen Speicher-Buttons auf allen zugänglichen nuScore-Bildschirmen (damit wird evtl. ein Großteil der Spielberichtsdaten hochgeladen, allerdings ohne formale Freigabe durch die digitale Unterschrift). - Exportieren und speichern des lokalen Spielberichts auf dem für nuScore verwendeten Rechner in eine Datei (MeetingReport_xyz.json) durch den Button „Lokalen Spielbericht exportieren“ auf der Seite „Übersicht“. - Meldung per Mail an den Spielleiter und an die Verbandsadministratoren (andreas.hesselmannn@bhv-online.de und klaus-dieter.sahrmann@bhv-online.de) mit Spielergebnis, Screenshot der nuScore-Fehlermeldung bzw. Beschreibung des Fehlers und der abgespeicherten Datei (MeetingReport_xyz.json). f) Das Spielergebnis ist in diesen Fällen spätestens bis 23:00 Uhr des Spieltages vom Heimverein per WEB oder SMS an die nuLiga-Ergebniserfassung zu melden. 15. Spielausweis Spielausweise von manuell eingetragenen Spielern, die bis zum Spielende in nuScore nicht überprüft und nicht als pdf-File vorgelegt werden konnten, sind unaufgefordert innerhalb von 5 Tagen im PDF-Format als elektronischer Spielausweis per E-Mail an die Spielleitende Stelle zu Seite 8 von 11
senden. Ein Bußgeld nach RO § 25 Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 1 bleibt davon unberührt. 16. Anwurfzeit (1) Spielbeginn für Spiele der Männer und Frauen grundsätzlich an Samstagen nur zwischen 11.00 und 20.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 09:30 und 18:00 Uhr. Spielbeginn für Spiele der D-Jugend grundsätzlich an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Bei Zustimmung der zuständigen Spielleitenden Stelle und dem Einverständnis beider Vereine sowie Zustimmung des zuständigen Schiedsrichter-Einteilers kann von den vorgegebenen Zeiten abgewichen werden. (2) Tritt der Gastverein nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten, wenn dadurch der nachfolgende Spiel- und Sportbetrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die rechtzeitige Anreise zu Auswärtsspielen auch bei schwierigen Straßen- und Verkehrsverhältnissen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Gastvereins. 17. Festspielen Das Festspielen wird auf schriftlichen Antrag (nicht auf dem Spielbericht) von der Spielleitenden Stelle gebührenpflichtig überprüft, Für Anträge auf Überprüfung des Festspielens nach SpO § 55 ist durch den Antragsteller eine Gebühr von 10 € zu entrichten und auf das Konto des Bezirkes Schwaben einzuzahlen. IBAN: DE65 7225 0160 0190 0002 16 BIC: BYLADEM1DON Der Nachweis über die Einzahlung ist durch eine Bestätigung der Bank zu erbringen und dem Antrag beizufügen. Führt die Überprüfung zu einer Bestrafung des fehlbaren Vereines, so wird die Gebühr dem Antragsteller erstattet. Die Abrechnung der Gebühr erfolgt über die Quartalsabrechnung. C Wirtschaftliche Bestimmungen 1.Spielbeiträge Herren BOL EUR 200.-- Damen BOL EUR 200.-- Herren BL EUR 150.-- Damen BL EUR 150.-- Herren BK EUR 100.-- Damen BK EUR 100.-- Jungsenioren EUR 40.-- Jungseniorinnen EUR 40.-- D-Jugend BOL EUR 40.-- D-Jugend BL EUR 25.-- (1) Bei Ausscheiden einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb können die Spielbeiträge nicht mit dem zu erlassenden Bescheid aufgerechnet werden. Seite 9 von 11
(2) Für jeden ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Bezirksspielleitung wird ein Teil der bezahlten Spielbeiträge rückerstattet. 2. Finanzausgleich für Schiedsrichterkosten (1) Für die dem Schiedsrichter entstandenen Spesen, die Spielleitungsentschädigung und Wegestreckentschädigung haftet in jedem Falle der Heimverein. (2) Der Finanzausgleich wird für alle Spielklassen, für die eine Schiedsrichtereinteilung durch den Bezirk erfolgt, durchgeführt. Diese sind alle Ligen der Männer und Frauen sowie die Bezirksoberliga und Bezirksliga in der männlichen und weiblichen D-Jugend. 3. Zusätzlicher Spielbeitrag durch Minderspiele Die Bezirksspielleitung wird für das Nicht-Erreichen der SR-Einsatzzahlen zusätzliche Spielbeiträge verhängen, deren Höhe sich nach den Vorgaben der SpO richtet. Im Interesse der Vereine und der Zusammenarbeit im Bezirk wird festgelegt, dass zur Förderung der Jungschiedsrichter auch Heimspiele und Spiele der D-Jugend angerechnet werden und dass die Spiele der Jugendqualifikation zur neuen Saison angerechnet werden. 4. Geschäftsstellenabgabe Nach Beschluss der Bezirksspielleitung im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 wird für die Saison 2020/2021 eine Geschäftsstellenabgabe von 130,-€ erhoben. D. Datenschutz Bestimmungen Die im Zuge der Anlage und Bearbeitung des elektronischen Spielberichtes nuScore erfassten Daten aller am Spiel beteiligten Personen (Spieler, Offizielle, Z/S, Schiedsrichter und sonstige Personen werden gespeichert. Im Zuge der öffentlichen Darstellung des Spieles (öffentlich einsehbarer Spielbericht) erfolgt nur die Bekanntgabe von Name und Vorname. Alle anderen persönlichen Daten sind nur für Zugangsberechtigte im internen Bereich einsehbar und werden bis zum Ende der Verwahrfrist gespeichert. Zur statistischen Darstellung werden spielbezogene Daten von Spielern, z.B. geworfene Tore usw., ebenfalls dargestellt. Bei diesen Daten handelt es sich nicht um personenbezogene Daten und sind nach Satzung und Zwecke des Spielbetriebes regelmäßig für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit geeignet und verwendbar. Für erstmalig in diesem Zusammenhang von Personen erfasste Daten gelten die Ausführungen der beigefügten Anlage „Information zum Datenschutz“ und die Datenschutzbestimmungen des Verbandes. Ein Abfotografieren von Bildschirmeinträgen ist in jedem Falle nicht statthaft. Ein entsprechender Schutz vor Einsichtnahme ist – soweit möglich - umzusetzen; der verwendete Laptop ist vor unberechtigtem Zugriff/Einsichtnahme der Bildschirminhalte durch unberechtigte Dritte ab dem Zeitpunkt der ersten Spieldatenerfassung bis zum Versenden des freigegebenen Spielberichtes nach Spielende zu schützen. Dieser datenschutzrechtliche Hinweis ist zwingend auch den Sekretären und den Zeitnehmern der Vereine mitzuteilen. Seite 10 von 11
E. Rechtliche Bestimmungen Die Zuständigkeit für Streitfragen aus dem Spielbetrieb ergibt sich aus § 30 RO und den Zusatzbestimmungen des BHV hierzu. Einsprüche sind beim zuständigen Bezirkssportgericht Schwaben unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 31, 34, 35, 37 und § 39 RO einschl. Zusatzbestimmungen des BHV einzureichen. Anschrift: Detlef Przybylok Walter-Ludwig-Str. 1, 89331 Burgau Tel.: 08222/2379 E-Mail: detlef.przybylok@t-online.de Die Einzahlung der Gebühren und Vorschüsse für das Einlegen eines Rechtsbehelfs beim Bezirkssportgericht (siehe Abschnitt II Nr. 11 des Anhangs II zur Finanzordnung) erfolgt auf das Konto des Bezirkes Schwaben: Sparkasse Erlangen, Konto Nr. 600 379 96, BLZ 763 500 00, IBAN: DE 30763500000060037996 Der Nachweis über die Einzahlung ist durch eine Bestätigung der Bank zu erbringen und dem Rechtsbehelf beizufügen. F. Sonderbestimmungen Diese Durchführungsbestimmungen (Teil I: Allgemeine Bestimmungen) werden für den vom Bezirk Schwaben geleiteten Spielbetrieb durch die Sonderbestimmungen 2020/21 ergänzt: • Teil 2: Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021 • Teil 3: Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben 2020/2021 G. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmungen treten am 01.07.2020 in Kraft und wurden von der Bezirksspielleitung erlassen. H. Empfangsbestätigung Die Empfangsbestätigung ist mit dem vorgegebenen Formular bis spätestens 15.10.2020 an die Geschäftsstelle des Bezirkes Schwaben zu senden. Der Eingang der Empfangsbestätigungen wird von der GS überprüft. Langweid / Bäumenheim, 30.09.2020 Für den Bezirk Schwaben gez. Rainer Kopp gez. Stefan Schiele BV Schwaben Stv. BV Spielbetrieb Schwaben Seite 11 von 11
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