BEZIRK SCHWABEN TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Durchführungsbestimmungen 2020/21

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BEZIRK SCHWABEN TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - Durchführungsbestimmungen 2020/21
Durchführungsbestimmungen 2020/21
                                       BEZIRK SCHWABEN
                           TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

                                                                                 Stand: 30.09.2020

A           Allgemeine Bestimmungen

Diese Durchführungsbestimmungen (Dfb) gelten für Meisterschaftsspiele aller Ligen des Bezirks
Schwaben im Spieljahr 2020/21.

1. Hygienemaßnahmen
(1) Aufgrund der Corona-Pandemie hat jeder Verein ein auf die individuelle Sporthalle
    zugeschnittenes Hygienekonzept in Zusammenarbeit mit dem Halleneigner zu erstellen und dann
    zugänglich zu machen. Grundlage sind die jeweils vor Ort aktuell gültigen Bestimmungen zur
    Eindämmung der Sars-Cov-2-Pandemie (Corona). Bei Bedarf ist Rücksprache bei den
    zuständigen Behörden zu nehmen. Die jeweiligen Vorgaben sind einzuhalten und vorrangig
    umzusetzen. Der Hygienebeauftragte des Vereins ist in nuLiga unter Vereinsfunktionen zu
    hinterlegen und ist Ansprechpartner für Fragen zum jeweiligen Hygienekonzept und zusammen
    mit Heimverein/ Ausrichter verantwortlich für die Einhaltung.
(2) Der BHV hat als Hilfestellung für die Vereine eine Handlungsempfehlung erstellt - Hygienekonzept
    Praxis – und bereits verteilt.
(3) Bis zur Umsetzung der Upload Möglichkeit des Hygienekonzeptes in nuLiga bei den jeweiligen
    Mannschaftsdaten – dies ist aktuell im Oktober geplant - sind dem jeweiligen Gegner und
    möglichst auch dem/den Schiedsrichter/n die jeweils aktuellen Hygienekonzepte zur Verfügung
    zu stellen.
(4) Über die Verfügbarkeit der Upload Möglichkeit für Hygienekonzepte in nuLiga wird per
    Rundschreiben informiert. Mit erfolgtem Upload bzw. spätestens nach den dort genannten Fristen
    entfällt der Mailversand vor jedem Spiel an Gegner und SR.
(5) Sollte für eine Mannschaft nach Ablauf der genannten Karenzfrist kein Hygienekonzept mittels
    Upload hochgeladen sein, werden die folgenden Spiele für diese Mannschaft grundsätzlich
    abgesetzt und kostenpflichtig verlegt; eine Spielverlustwertung bleibt vorbehalten.
(6) Die nachfolgenden Regelungen gelten nur unter dem Vorbehalt der Erfüllung des
    Hygienekonzepts oder weiterer behördlicher Auflagen. Individuelle Änderungen vor Ort sind in
    Abstimmung mit der Spielleitende Stelle im Einzelfall zulässig.
(7) Die grundsätzliche Verantwortung für die aktuell vom Gesetzgeber bzw. den Behörden
    vorgeschriebene Registrierung von in der Halle anwesenden Personen hat der Heimverein
    /Ausrichter. Die Gastmannschaft hat rechtzeitig vor dem Spiel eine den rechtlichen Anforderungen
    genügende Teilnehmerliste zu erstellen. Betreten dürfen die Halle nur solche Personen, die die
    gesundheitlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Liste ist vor Ort beim Betreten
    der Halle dem ausrichtenden Heimverein unaufgefordert zu übergeben.

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2. Satzung, Meldung und Anerkennung
(1) Alle Spiele werden gemäß den Regeln der IHF mit Zusatzbestimmungen des DHB und BHV, den
    Satzungen und Ordnungen des DHB und BHV, sowie den vorliegenden Bestimmungen
    durchgeführt und von der zuständigen Spielleitung beaufsichtigt. Die Dfb ergänzen die
    Regelungen in den Dfb des BHV 2020/21, die grundsätzlich auch für den Bezirk Schwaben gelten.
    Soweit Regelungen der Dfb gegen geltende Bestimmungen des DHB oder des BHV verstoßen
    sollten, gilt das übergeordnete Recht.
(2) Die Abteilungsleiter sind verpflichtet, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen und diese
    vor dem ersten Spieltag an alle Trainer, Übungsleiter und sonstige Personen, die für den
    Spielbetrieb verantwortlich sind, weiterzuleiten.
(3) Die Kenntnisnahme der Dfb muss von den Vereinen auf dem angefügten Formblatt durch
    Unterschrift des Abteilungsleiters und Vereins-/Abteilungsstempel bestätigt werden. Dieses ist per
    E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle des Bezirks zu schicken. Dadurch werden die
    Durchführungsbestimmungen anerkannt. Spätester Abgabetermin ist der 15.10.2020.
(4) Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt im Allgemeinen elektronisch
    per E-Mail. Dazu hat jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein außer einer offiziellen
    Postanschrift auch eine offizielle E-Mail-Adresse anzugeben. Weiterhin sind alle Vereine
    verpflichtet, einen Zugang zum nuLiga-Handballprogramm sicherzustellen, um offizielle
    Informationen zu empfangen. In das nuLiga-Handballprogramm sind die Adressdaten
    einzustellen und eigenständig zu aktualisieren.
(5) Mit der Mannschafts-Meldung zu einer Liga verpflichten sich die Vereine, am Wettbewerb
    teilzunehmen, sowie alle sich aus der Teilnahme ergebenden finanziellen Verpflichtungen
    gegenüber dem BHV und den anderen Vereinen zu erfüllen. Die Angaben in nuLiga sind
    verbindlich und bilden die Grundlage für die Staffelkontaktdaten.
(6) Die Durchführungsbestimmungen sind für Mannschaften, Spielleiter, Schiedsrichter sowie alle
    Offizielle im Sinne der Satzung und Ordnung bindend. Verstöße gegen die Regelungen der
    Durchführungsbestimmungen werden gem. § 25 RO, Zusatzbestimmung Nr. 3 Ziffer. 14 des BHV
    mit einer Geldbuße geahndet.

B            Spieltechnische Bestimmungen
1. Austragungsmodus
(1) Der Austragungsmodus der Spiele ergibt sich, soweit er nicht in der Spielordnung (SpO) oder den
    Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO geregelt ist, aus Teil 2: Sonderbestimmungen für den
    Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021 sowie Teil 3:
    Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben
    2020/2021.
(2) Die Spielleitenden Stellen und deren Kontaktdaten ergeben sich aus Teil 2: Sonderbestimmungen
    für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021 sowie Teil 3:
    Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben
    2020/2021.
(3) In allen Spielklassen mit Ausnahme der Altersklassen E- und F-Jugend werden Meisterschaften
    ausgetragen.
(4) Die Spielleitende Stelle/der Spielausschuss (SpA) behält sich vor, bei Spielen eine amtliche
    Aufsicht (= technischer Delegierter gemäß SpO § 80a) einzusetzen.
(5) Für den Fall, dass der Spielbetrieb nicht wie geplant durchgeführt werden kann, behält sich die
    Bezirksspielleitung vor, den Austragungsmodus nach sportlichen Gesichtspunkten anzupassen.

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2. Altersklassen
Männer, Frauen               vor dem 01.01.2002 geboren
A-Jugend                     Jahrgang 2002/2003
B-Jugend                     Jahrgang 2004/2005
C-Jugend                     Jahrgang 2006/2007
D-Jugend                     Jahrgang 2008/2009
E-Jugend                     Jahrgang 2010/2011
F-Jugend                     am oder nach dem 01.01.2012 geboren
Jungseniorinnen              ab 30 Jahre (Stichtag Geburtstag)
Jungsenioren                 ab 30 Jahre (Stichtag Geburtstag)

3. Verlegung von Spielen, Hallenänderung
(1) Für Spielverlegungen ist ausschließlich der elektronische Weg über nuLiga zu verwenden.
    Spielverlegungen in den Spielklassen des Bezirks Schwaben sind grundsätzlich kostenpflichtig.
    Die Antragsgebühr beträgt pro Spielverlegung einheitlich 40 € und 20 € bei ausschließlicher
    Hallenänderung.
(2) Spielverlegungen aus der Vorrunde müssen grundsätzlich noch in der Vorrunde oder gleich zu
    Beginn der Rückrunde platziert werden. Terminliche Verlegungen von Spielen am letzten Spieltag
    der Rückrunde der Bezirksoberliga Männer und Frauen sind grundsätzlich nicht möglich. Bei
    Spielverlegungen ist darauf zu achten, dass weiterführende Meisterschaften eventuell am
    Wochenende vor den Osterferien bzw. am Wochenende vor Ostern stattfinden können. Hierbei
    sind die Rahmenspielpläne und die aktuellen Informationen der Bezirksspielleitung zu beachten.
(3) Spielverlegungen müssen spätestens eine Woche vor dem Spieltermin komplett abgewickelt und
    nachhaltig begründet werden. Später beantragte Spielverlegungen werden nur mit
    entsprechendem Nachweis (z.B. Atteste) genehmigt. Das Spiel ist nur dann wirksam verlegt bzw.
    abgesetzt, wenn die Spielleitende Stelle den Antrag bewilligt. Über die Verlegung/Neuansetzung
    entscheidet die Spielleitende Stelle in Absprache mit den Vereinen entsprechend SpO § 46.
    Andernfalls ist der Antrag auf Spielverlegung ein angekündigtes Nichtantreten mit Ahndung nach
    Rechtsordnung.
(4) Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins aus „Corona“-bedingten Gründen ist
    zulässig, wenn
           •   die für diesen Verein zuständige Gesundheitsbehörde (oder sonstige Behörde) eine
               Quarantäne für mindestens einen Spieler/eine Spielerin der betreffenden Mannschaft
               oder einen Offiziellen, der in Kontakt mit Spielerin bzw. Spielerinnen war, angeordnet
               hat. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage der Anordnung /Verfügung
               unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung wegen Quarantäne
               entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und
               unanfechtbar.
           •   die Halle Corona-bedingt gesperrt ist. Betroffene Mannschaften beantragen die
               kostenfreie, vorläufige Absetzung der davon betroffenen Spiele bei ihrem Spielleiter.
           •   innerhalb einer Mannschaft mind. 3 Spieler ein Corona-Verdachtsfall sind oder von
               einer vorläufigen Quarantäne betroffen sind. Betroffene Mannschaften beantragen die
               kostenfreie, vorläufige Absetzung der davon betroffenen Spiele bei ihrem Spielleiter.

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(5) Sollen Spiele aufgrund vereinsexterner Vorgaben (nicht „Corona“-bedingt) verlegt werden, sind
    den Spielverlegungsanträgen entsprechende Bescheinigungen beizufügen. Spielverlegungen auf
    Grund von Terminüberschneidungen zwischen Frauenligen und der Jugend-Bundesliga
    (weiblich) sind auf Antrag kostenfrei und zwingend vorzunehmen, sofern der Antragsteller mit
    jeweils einer Mannschaft in beiden Spielklassen vertreten ist. Unbeschadet von § 82 Abs. 1 letzter
    Satz SpO ist bei Spielverlegungsanträgen gem. § 82 Abs. 6 SpO 5 eine Kopie des offiziellen
    Einladungsschreibens des Verbandes vorzulegen (Verlegungen aus diesen Gründen erfolgen
    kostenfrei).
(6) Alle sonstigen Spielverlegungen aufgrund von Terminüberschneidungen mit Jugendspielen sind
    kostenpflichtig und setzen das Einverständnis beider Vereine voraus.
(7) Spiele sind soweit wie möglich nachzuholen. Können Spiele aufgrund besonderer Umstände nicht
    innerhalb von 6 Wochen ausgetragen werden, so entscheidet die Spielleitende Stelle über die
    Wertung oder Neuansetzung. Eine Schadensregulierung gemäß § 48 SpO ist für diese Fälle
    ausgeschlossen.
(8) Die Wertung von nicht ausgetragenen Spielen oder ein Spielabbruch nach § 47 SpO, welche auf
    die Nichtbeachtung von Hygienekonzepten durch am Spiel Beteiligte zurückzuführen sind, gehen
    grundsätzlich zu Lasten der fehlbaren Mannschaft. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle.
(9) Mannschaften, die aufgrund von Hallensperrungen in den letzten Wochen noch nicht in ihrer Halle
    trainieren konnten oder den Zugang zur Halle für den Spielbetrieb jetzt bei ihrem Hallenbetreiber
    z.B. wegen der Erstellung des Hygienekonzepts noch nicht erreichen konnten, beantragen bei
    ihrer/m Spielleiter/in die vorläufige kostenlose Absetzung der ersten Spiele im Oktober.

4. Saisonunterbrechung
   Notwendige Änderungen des Spielsystems sowie eine zeitweise Aussetzung der Saison und eine
   Wiederaufnahme, ggf. mit einem veränderten Spielsystem (z.B. einfache Runde) und/oder einer
   geänderten Tabellenwertung bzw. geänderten Ermittlung von Auf- und Absteigern, sind
   grundsätzlich zulässig. Die Entscheidung trifft die Bezirksspielleitung.

5. Saisonabbruch
   Im Falle eines endgültigen Saisonabbruchs findet die Quotienten-Regelung nach § 52 a SpO
   Anwendung.

6.Hallenbestimmungen
   Siehe BHV-Durchführungsbestimmungen

7. Verwendung von Haftmitteln
   Die Verwendung von Haftmitteln aller Art ist für den Bereich des BHV grundsätzlich verboten (SpO
   Anhang II Spielbetrieb des BHV, Abschnitt IX, 17). Eine ggf. in den Staffelkontaktdaten zur Halle
   angegebene Haftmittelerlaubnis gilt nicht im Bezirksspielbetrieb und nicht im
   bezirksübergreifenden Jugendspielbetrieb aller Altersklassen. Verstöße gegen die genannten
   Bestimmungen werden gemäß Rechtsordnung § 25 BHV-Zusatzbestimmung Nr. 3 Ziffer 4
   geahndet.

8. Ordnungsdienst
   Siehe BHV-Durchführungsbestimmungen

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9. Spielkleidung
   Der Heimverein ist verpflichtet, mit der in den „Staffelkontaktdaten“ in nuLiga genannten
   Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung muss der Gastverein
   die Spielkleidung wechseln. Bei Verwechslungsmöglichkeiten zwischen TW und Feldspielern der
   gegnerischen Mannschaften muss der TW (ggf. auch des Heimvereins) wechseln.

10. Schiedsrichter
(1) Die Schiedsrichter (SR) werden vom Bezirksschiedsrichterwart bzw. den Schiedsrichter-Einteilern
    eingeteilt.
   Für den Bezirk Schwaben sind die SR-Einteiler:
   Markus Salesch                                 Thomas Kamlah
   Gustav-Mahler-Str. 16, 86356 Neusäß            Flurstraße 16 a, 86356 Steppach
   Handy: 0179/4161696                            Handy: 0172/8514850
   E-Mail: markus.salesch@bhv-online.de           E-Mail: thomas.kamlah@bhv-online.de

   Kai Füller
   Nebelhornweg 42, 89231 Neu-Ulm
   Handy: 0176/20394668
   E-Mail: kai.fueller@bhv-online.de

   Ebenso können diese über die E-Mail Adresse einteilungbez5@bhv-online.de kontaktiert
   werden.
   Die genaue Zuordnung der Einteiler zu den Staffeln ergibt sich aus Teil 2: Sonderbestimmungen
   für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks Schwaben 2020/2021, Teil 3:
   Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks Schwaben
   2020/2021 und den Angaben in den Staffeln in nuLiga. Die einteilende Stelle ist berechtigt,
   jederzeit Änderungen vorzunehmen. Die SR-Ansetzung ist sportgerichtlich nicht anfechtbar.
(2) Auf die Zusatzbestimmungen des § 76 der SpO wird hingewiesen. Vereine sind verpflichtet, für
    ein bestimmtes Spiel einen geprüften SR zu stellen, auch wenn statt namentlicher Nennung nur
    der Verein genannt ist.
(3) Auf § 77 der SpO sowie die dazu vom BHV erlassenen Zusatzbestimmungen (Ausbleiben des
    Schiedsrichters) wird hingewiesen. Untere Spielklassen sind hierbei Bezirksliga und
    Bezirksklasse
(4) Auf die Spielleitungsentschädigung für Jugendspiele auf Bezirksebene wird hingewiesen. Bei
    Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die Schiedsrichter Anspruch auf Ersatz der
    Hälfte der Spielleitungsgebühr und die volle Wegstreckenentschädigung.
(5) Für Unfälle in Ausübung des SR-Einsatzes haftet der Bezirk Schwaben nicht. SR sind über den
    BHV versichert.

11. Zeitnehmer und Sekretär
(1) Bei allen Spielen auf Bezirksebene stellt der Heimverein regelkundige Personen als Zeitnehmer
    und als Sekretär.
   Mindestalter für den Zeitnehmer: 18 Jahre,
   bei Einsatz eines Schiedsrichters mit gültigem SR-Ausweis: 16 Jahre;

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Mindestalter für den Sekretär: bei Spielen der Männer und Frauen: 16 Jahre;
   bei Jugendspielen: 14 Jahre.
   Der zum Einsatz kommende Sekretär sollte eine nuScore-Schulung besucht haben.

(2) Für die Bezirksoberligen der Männer und Frauen werden nur geschulte Zeitnehmer und Sekretäre
    zugelassen, die sich durch einen gültigen Lehrgangsnachweis (in Verbindung mit
    Lichtbildausweis) oder einen gültigen Schiedsrichterausweis (in Verbindung mit Lichtbildausweis)
    ausweisen können. Die Kontrolle erfolgt durch die SR. Fehlt ein geprüfter Zeitnehmer oder
    Sekretär, so wird ein entsprechender Bescheid nach RO erstellt.

12. Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb
(1) Den Schiedsrichtern ist eine eigene, möglichst abschließbare Kabine mit Tisch und Stuhl zur
    Verfügung zu stellen. Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung sind die
    Schiedsrichter.
(2) In den Bezirksoberligen der Männer und Frauen findet 30 Minuten vor Spielbeginn in der SR-
    Kabine mit je einem Offiziellen beider Mannschaften, sowie Zeitnehmer/Sekretär eine
    „Technische Besprechung“ statt, zu der der nuScore-Spielbericht vollständig ausgefüllt den SR
    zu übergeben ist.
(3) Für alle anderen Ligen ist die Durchführung einer technischen Besprechung optional und liegt im
    Ermessen des SRs. Es gilt jedoch, dass die beiden Offiziellen, sowie Z/S mit vorbereitetem
    nuScore 20 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert in der SR-Kabine erscheinen müssen.
(4) Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch den SR in nuScore. Nur bei Fehlern im nuScore-
    Download, manuellem Eintrag von Spielern oder Verwendung eines Papier-Spielberichts sind die
    Spielausweise der betroffenen Spieler als pdf-Ausdruck oder in digitaler Form dem SR
    vorzulegen. Der SR nimmt entsprechende Hinweise in den SR-Bericht auf.
(5) Die technische Besprechung hat u.a. folgende Inhalte:
       •   Ausrüstung der Spieler/Trikotabgleich bzgl. Farben und ggf. Überziehleibchen.
       •   Ist zu erwarten, dass Spieler und/oder Offizielle nachgemeldet werden? Wenn ja,
           Absprache des Ablaufs (Pass, Vordruck Spieler ohne Spielausweis für nuScore, zeitliche
           Unterbrechung)
       •   Einweisung von Z/S in ihre Aufgaben
       •   Losen von Platzwahl und Anwurf
       •   Funktion der Zeitmessanlage
       •   Einhalten des Auswechselreglements / Coaching-Zone
       •   Sicherheitsbelange/Anzahl und Position der Ordnungskräfte
       •   Hinweis auf Datenschutz bezüglich Einsichtnahme unberechtigter Dritter vor Ort auf die
           nuScore-Daten
(6) Spätestens 15 Minuten nach Spielende haben die beiden MVs in der SR-Kabine die Unterschrift
    in nuScore zu leisten. Hier hat auch die Auszahlung der SR-Spesen und weiterer Auslagen zu
    erfolgen. Verstöße gegen die Vorgaben werden nach § 25 RO/DHB Zusatzbestimmungen BHV,
    Punkt 14 geahndet.

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13. Elektronischer Spielbericht
(1) Bei allen Spielen ist der elektronische Spielbericht nuScore verpflichtend zu verwenden (§ 81
    SpO).
   Die Handlungsanleitung für nuScore sind abrufbar unter
   https://www.bhv-online.de/verband/spielbetrieb/formulare-spielbetieb.html
   Der Aufruf der nuScore-App erfolgt über:
   https://hbde-apps.liga.nu/nuscore/#/Login
   Daher sind von allen teilnehmenden Mannschaften immer für alle Spiele des Bezirksspielbetriebs
   der Saison 2020/21 die Spiel-PINS oder das persönliche nuScore-Passwort des
   Mannschaftsverantwortlichen (MV) mitzuführen. Die Spiel-PINS und Spielcodes (SMS-Codes)
   stehen in nuLiga im Downloadbereich der Vereine unter „Spielcodes 2020/21“ zur Verfügung.
   Kann nuScore wegen fehlender Spiel-PINS nicht eingesetzt werden stellt dies grundsätzlich einen
   Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen dar und wird nach RO § 25
   Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 14 geahndet.
(2) Für die Funktions- und Einsatzfähigkeit und die ordnungsgemäße Bedienung der technischen
    Ausrüstung ist ausschließlich der Heimverein verantwortlich, z.B. Zugang zum Internet (mind. vor
    und nach dem Spiel, online Zugang während des Spiels wird empfohlen), Stromanschluss oder
    Akkuleistung für mind. 3,5 h.
   Nichteinsatz im Spielbetrieb der Erwachsenen und der D-Jugend stellt grundsätzlich einen
   Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen dar und wird nach RO § 25
   Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 14 geahndet.
   Das Laden des Spiels auf die verwendete Hardware muss spätestens 45 Minuten frühestens 24
   h vor Spielbeginn erfolgen. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ist die Mannschaftsaufstellung
   durch die beiden MVs dem Sekretär bekanntzugeben Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich
   der Spieler/innen und der vollständigen und richtigen Daten zu den Mannschaftsoffiziellen im
   Spielbericht (keine Kürzel oder Spitznamen, keine falschen Geburtsdaten) sind auch bei nuScore-
   Einsatz ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig und verantwortlich,
   und bestätigen dies durch die digitale Unterschrift (Spiel-PIN oder persönliches nuScore-
   Passwort) spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn.
   Gesperrte oder aus anderen Gründen nicht teilnahmeberechtigte Spieler oder Offizielle dürfen –
   unbeschadet der Auflistung in der nuScore-Spielerliste – nicht eingesetzt werden (siehe z.B. SpO
   §§ 10, 22, 26, 50, 82). Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach der PIN-Eingabe können
   nur durch Zurücksetzen der digitalen Unterschrift, Korrektur der Eintragungen durch den Sekretär,
   Information der SR und anschließend erneute digitale Unterschrift (PIN-Eingabe des MV)
   durchgeführt werden. Das Spiel kann nur mit vollständig vorliegenden digitalen Unterschriften
   beider Mannschaften gestartet werden. Alle dabei eingetragenen Spieler und Offiziellen sind
   damit verbindlich als anwesend, spielberechtigt und am Spiel beteiligt festgestellt.
   Für unrichtige Eintragungen haftet der fehlbare Verein nach § 50 SpO bzw. § 19 RO. Spieler oder
   Offizielle können während des Spiels nur durch den Sekretär in der Mannschaftsaufstellung
   nachgetragen werden und sind erst nach Freigabe durch den Sekretär teilnahmeberechtigt.
   Dieser Eintrag sollte normalerweise nur während Spielunterbrechungen erfolgen, um
   Eintragungsfehler zu vermeiden. Der MV übergibt dazu den Spielausweis (pdf-Ausdruck oder
   digital) dem Sekretär und nennt die Trikotnummer. Bei fehlendem Ausweis übergibt der MV für
   den nachzutragenden Spieler das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt dem Sekretär.
(3) In der Halbzeitpause und nach Spielende vergleichen/kontrollieren SR und Sekretär gemeinsam
    das Spielprotokoll. Erst nach dieser Kontrolle wird das Spiel nach Spielende abgeschlossen.
    Anschließend erfolgen die ergänzenden Eintragungen des SR und die Vervollständigung des
    Spielberichts. Hierbei müssen eventuelle Korrekturen der nicht mehr änderbaren
    Spielprotokolleintragungen verbal eindeutig benannt werden. Im Falle etwaiger Einsprüche ist

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dies vom Sekretär oder vom SR vor der digitalen Unterschrift einzutragen. Einsprüche sind vom
   SR unabhängig von seiner Einschätzung der Zulässigkeit nach Angabe des MV einzutragen.
   Gemäß RO § 34 ist einzutragen, gegen was sich der Einspruch wendet und die Gründe dafür.
   Bei Einsatz von nuScore (auch offline) sind die Spielberichte spätestens bis 23:00 Uhr des
   Spieltages vom Heimverein über Internet hochzuladen (Online-Freigabe des Spielberichts).
   Verstöße werden nach RO § 25 Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 16 geahndet.

14. Einsatz des 5-fach-Papierspielberichts
   Auch bei Einsatz von nuScore ist vom Heimverein ein 5-fach-Papierspielbericht und ein
   ausreichend frankierter Briefumschlag adressiert an die Spielleitende Stelle vorrätig zu halten
   (z.B. bei techn. Versagen oder für das unterschriebene Formblatt (Nachtrag Spieler ohne
   Spielausweis)).
   Falls der elektronische Spielbericht aus technischen oder sonstigen Gründen nicht verwendet
   werden kann, gilt:
   a) Es ist ein 5-fach Spielberichtsbogen in Papierform zu verwenden und vollständig auszufüllen.
   Die Spieler/innen sind in aufsteigender Nummerierung einzutragen.
   b) Der Spielverlauf ist ab dem technischen Ausfall auf dem Spielberichtsbogen fortzuschreiben.
   Der SR-Bericht am Ende des Spiels erfolgt auf dem Papier-Spielbericht. Die Schiedsrichter tragen
   dort auch den Grund für die Verwendung der Papierform ein. Für den unter nuScore bearbeiteten
   Teil des Spiels ist wie unter e) beschrieben der lokale Spielbericht zu exportieren und zu melden.
   c) Das Original und die 1. Kopie des Spielberichtes erhält die Spielleitende Stelle, je eine
   Durchschrift erhalten die Schiedsrichter und die beteiligten Vereine
   d) Für die Versendung der Spielberichte ist dem Schiedsrichter ein adressierter und ausreichend
   frankierter Briefumschlag vom Heimverein zur Verfügung zu stellen. Die Spielberichte sind durch
   den Schiedsrichter spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel an die Spielleitende Stelle
   abzusenden.
   e) Für den Fall, dass sich das vollständig protokollierte, abgeschlossene und mit SR-Bericht
   vervollständigte Spiel in nuScore nicht freigeben (d.h. hochladen) lässt, ist wie folgt zu verfahren:
      - Im Online-Betrieb erneutes Betätigen der grünen Speicher-Buttons auf allen zugänglichen
      nuScore-Bildschirmen (damit wird evtl. ein Großteil der Spielberichtsdaten hochgeladen,
      allerdings ohne formale Freigabe durch die digitale Unterschrift).
      - Exportieren und speichern des lokalen Spielberichts auf dem für nuScore verwendeten
      Rechner in eine Datei (MeetingReport_xyz.json) durch den Button „Lokalen Spielbericht
      exportieren“ auf der Seite „Übersicht“.
      - Meldung per Mail an den Spielleiter und an die Verbandsadministratoren
      (andreas.hesselmannn@bhv-online.de und klaus-dieter.sahrmann@bhv-online.de) mit
      Spielergebnis, Screenshot der nuScore-Fehlermeldung bzw. Beschreibung des Fehlers und
      der abgespeicherten Datei (MeetingReport_xyz.json).
   f) Das Spielergebnis ist in diesen Fällen spätestens bis 23:00 Uhr des Spieltages vom Heimverein
   per WEB oder SMS an die nuLiga-Ergebniserfassung zu melden.

15. Spielausweis
   Spielausweise von manuell eingetragenen Spielern, die bis zum Spielende in nuScore nicht
   überprüft und nicht als pdf-File vorgelegt werden konnten, sind unaufgefordert innerhalb von 5
   Tagen im PDF-Format als elektronischer Spielausweis per E-Mail an die Spielleitende Stelle zu

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senden. Ein Bußgeld nach RO § 25 Zusatzbestimmungen des BHV Nr. 3 Ziff. 1 bleibt davon
    unberührt.

16. Anwurfzeit
(1) Spielbeginn für Spiele der Männer und Frauen grundsätzlich an
              Samstagen nur zwischen 11.00 und 20.30 Uhr,
              an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 09:30 und 18:00 Uhr.
              Spielbeginn für Spiele der D-Jugend grundsätzlich an Samstagen und an Sonn- und
              Feiertagen nur zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.
    Bei Zustimmung der zuständigen Spielleitenden Stelle und dem Einverständnis beider Vereine
    sowie Zustimmung des zuständigen Schiedsrichter-Einteilers kann von den vorgegebenen Zeiten
    abgewichen werden.
(2) Tritt der Gastverein nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten,
    wenn dadurch der nachfolgende Spiel- und Sportbetrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die
    rechtzeitige Anreise zu Auswärtsspielen auch bei schwierigen Straßen- und
    Verkehrsverhältnissen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Gastvereins.

17. Festspielen
    Das Festspielen wird auf schriftlichen Antrag (nicht auf dem Spielbericht) von der Spielleitenden
    Stelle gebührenpflichtig überprüft, Für Anträge auf Überprüfung des Festspielens nach SpO § 55
    ist durch den Antragsteller eine Gebühr von 10 € zu entrichten und auf das Konto des Bezirkes
    Schwaben einzuzahlen.
                                     IBAN: DE65 7225 0160 0190 0002 16
                                     BIC: BYLADEM1DON
    Der Nachweis über die Einzahlung ist durch eine Bestätigung der Bank zu erbringen und dem
    Antrag beizufügen. Führt die Überprüfung zu einer Bestrafung des fehlbaren Vereines, so wird
    die Gebühr dem Antragsteller erstattet. Die Abrechnung der Gebühr erfolgt über die
    Quartalsabrechnung.

C            Wirtschaftliche Bestimmungen

1.Spielbeiträge

             Herren BOL              EUR 200.--              Damen BOL              EUR 200.--
              Herren BL              EUR 150.--               Damen BL              EUR 150.--
              Herren BK              EUR 100.--               Damen BK              EUR 100.--
            Jungsenioren             EUR 40.--             Jungseniorinnen          EUR 40.--
            D-Jugend BOL             EUR 40.--              D-Jugend BL             EUR 25.--

(1) Bei Ausscheiden einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb können die Spielbeiträge nicht mit dem
    zu erlassenden Bescheid aufgerechnet werden.

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(2) Für jeden ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Bezirksspielleitung wird ein Teil der bezahlten
    Spielbeiträge rückerstattet.

2. Finanzausgleich für Schiedsrichterkosten
(1) Für die dem Schiedsrichter entstandenen Spesen, die Spielleitungsentschädigung und
    Wegestreckentschädigung haftet in jedem Falle der Heimverein.
(2) Der Finanzausgleich wird für alle Spielklassen, für die eine Schiedsrichtereinteilung durch den
    Bezirk erfolgt, durchgeführt. Diese sind alle Ligen der Männer und Frauen sowie die
    Bezirksoberliga und Bezirksliga in der männlichen und weiblichen D-Jugend.

3. Zusätzlicher Spielbeitrag durch Minderspiele
   Die Bezirksspielleitung wird für das Nicht-Erreichen der SR-Einsatzzahlen zusätzliche
   Spielbeiträge verhängen, deren Höhe sich nach den Vorgaben der SpO richtet. Im Interesse der
   Vereine und der Zusammenarbeit im Bezirk wird festgelegt, dass zur Förderung der
   Jungschiedsrichter auch Heimspiele und Spiele der D-Jugend angerechnet werden und dass die
   Spiele der Jugendqualifikation zur neuen Saison angerechnet werden.

4. Geschäftsstellenabgabe
   Nach Beschluss der Bezirksspielleitung im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 wird
   für die Saison 2020/2021 eine Geschäftsstellenabgabe von 130,-€ erhoben.

D. Datenschutz Bestimmungen
   Die im Zuge der Anlage und Bearbeitung des elektronischen Spielberichtes nuScore erfassten
   Daten aller am Spiel beteiligten Personen (Spieler, Offizielle, Z/S, Schiedsrichter und sonstige
   Personen werden gespeichert. Im Zuge der öffentlichen Darstellung des Spieles (öffentlich
   einsehbarer Spielbericht) erfolgt nur die Bekanntgabe von Name und Vorname. Alle anderen
   persönlichen Daten sind nur für Zugangsberechtigte im internen Bereich einsehbar und werden
   bis zum Ende der Verwahrfrist gespeichert. Zur statistischen Darstellung werden spielbezogene
   Daten von Spielern, z.B. geworfene Tore usw., ebenfalls dargestellt. Bei diesen Daten handelt es
   sich nicht um personenbezogene Daten und sind nach Satzung und Zwecke des Spielbetriebes
   regelmäßig für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit geeignet und verwendbar. Für erstmalig in
   diesem Zusammenhang von Personen erfasste Daten gelten die Ausführungen der beigefügten
   Anlage „Information zum Datenschutz“ und die Datenschutzbestimmungen des Verbandes. Ein
   Abfotografieren von Bildschirmeinträgen ist in jedem Falle nicht statthaft. Ein entsprechender
   Schutz vor Einsichtnahme ist – soweit möglich - umzusetzen; der verwendete Laptop ist vor
   unberechtigtem Zugriff/Einsichtnahme der Bildschirminhalte durch unberechtigte Dritte ab dem
   Zeitpunkt der ersten Spieldatenerfassung bis zum Versenden des freigegebenen Spielberichtes
   nach Spielende zu schützen. Dieser datenschutzrechtliche Hinweis ist zwingend auch den
   Sekretären und den Zeitnehmern der Vereine mitzuteilen.

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E. Rechtliche Bestimmungen
   Die Zuständigkeit für Streitfragen aus dem Spielbetrieb ergibt sich aus § 30 RO und den
   Zusatzbestimmungen des BHV hierzu. Einsprüche sind beim zuständigen Bezirkssportgericht
   Schwaben unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 31, 34, 35, 37 und § 39 RO einschl.
   Zusatzbestimmungen des BHV einzureichen.
   Anschrift:        Detlef Przybylok
                     Walter-Ludwig-Str. 1, 89331 Burgau
                     Tel.: 08222/2379
                     E-Mail: detlef.przybylok@t-online.de

   Die Einzahlung der Gebühren und Vorschüsse für das Einlegen eines Rechtsbehelfs beim
   Bezirkssportgericht (siehe Abschnitt II Nr. 11 des Anhangs II zur Finanzordnung) erfolgt auf das
   Konto des Bezirkes Schwaben: Sparkasse Erlangen, Konto Nr. 600 379 96, BLZ 763 500 00,
   IBAN: DE 30763500000060037996
   Der Nachweis über die Einzahlung ist durch eine Bestätigung der Bank zu erbringen und dem
   Rechtsbehelf beizufügen.

F. Sonderbestimmungen
   Diese Durchführungsbestimmungen (Teil I: Allgemeine Bestimmungen) werden für den vom
   Bezirk Schwaben geleiteten Spielbetrieb durch die Sonderbestimmungen 2020/21 ergänzt:
      •   Teil 2: Sonderbestimmungen für den Spielbetrieb der Männer und Frauen des Bezirks
          Schwaben 2020/2021
      •   Teil 3: Sonderbestimmungen für die D-Jugend sowie den Kinderhandball des Bezirks
          Schwaben 2020/2021
G. Inkrafttreten
   Diese Durchführungsbestimmungen treten am 01.07.2020 in Kraft und wurden von der
   Bezirksspielleitung erlassen.

H. Empfangsbestätigung
   Die Empfangsbestätigung ist mit dem vorgegebenen Formular bis spätestens 15.10.2020 an die
   Geschäftsstelle des Bezirkes Schwaben zu senden.
   Der Eingang der Empfangsbestätigungen wird von der GS überprüft.

Langweid / Bäumenheim, 30.09.2020

            Für den Bezirk Schwaben

            gez. Rainer Kopp                                gez. Stefan Schiele
            BV Schwaben                                     Stv. BV Spielbetrieb Schwaben

                                                                                   Seite 11 von 11
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