CORONA (SARS-COV-2) HYGIENE- UND SCHUTZKONZEPT FÜR DIE KREISHANDWERKERSCHAFT OLDENBURG UND DAS BILDUNGSZENTRUM - RISIKO VERMEIDEN, ABSTAND HALTEN ...
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Corona (SARS-CoV-2) Hygiene- und Schutzkonzept für die Kreishandwerkerschaft Oldenburg und das Bildungszentrum Risiko vermeiden, Abstand halten, Hygiene beachten Stand: 11. Mai 2022
Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Verantwortlichkeiten 3. Zutrittsbeschränkungen 3.1 Verwaltungsgebäude 3.2 Bildungszentrum 4. Testkonzept 5. Persönliche Hygiene 6. Raumhygiene 7. Lüftung 8. Reinigung der Räume 9. Hygiene im Sanitärbereich 10. Infektionsschutz in den Pausen 11. Nutzung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln 12. Handlungsanweisung für Verdachtsfälle 13. Wegeführung 2
1. Vorbemerkung Ergänzend zu den einschlägigen Betriebsanweisungen und Hygieneregeln, die die wichtigsten Eckpunkte zum Infektionsschutz regeln, um durch ein hygienisches Umfeld zum Gesundheitsschutz aller Beteiligten beizutragen, wurde für die Kreishandwerkerschaft Oldenburg und das zugehörige Bildungszentrum das vorliegende Corona (SARS-CoV-2) Hygiene- und Schutzkonzept erstellt. Alle Beteiligten, insbesondere Mitarbeiter/innen, Teilnehmer/innen an unseren überbetrieblichen Lehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen und Besucher/innen unseres Hauses bzw. Bildungszentrums sind gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der zuständigen Gesundheitsbehörden und des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten. Bei Arbeitsbeginn sind alle Mitarbeiter/innen verpflichtet, sich über den aktuellen Stand des Hygiene- und Schutzkonzeptes zu informieren. Ersthelfer werden zu besonderen Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie regelmäßig unterwiesen. Die jeweils aktuelle Fassung wird allen Mitarbeiter/innen über ihr persönliches Postfach oder E-Mail umgehend zur Verfügung gestellt. Die Lehrgangsteilnehmer/innen sind im Rahmen der Sicherheitsbelehrungen von den Lehrgangs- leitern/innen bzw. Dozenten/innen auf die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Die Belehrung ist zu dokumentieren. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Anweisungen und Anordnungen werden wir angemessene Sanktionen, bis hin zum Hausverweis, aussprechen. 2. Verantwortlichkeiten Ansprechpartner für die Kreishandwerkerschaft Oldenburg ist die Geschäftsführung: Jens Schlange (Geschäftsführer), Tannenstraße 9 – 11, 26122 Oldenburg Telefon: 0441 7709-24, E-Mail: schlange@khs-ol.de Dirk Räker (stellv. Geschäftsführer), Tannenstraße 9 – 11, 26122 Oldenburg Telefon: 0441 7709-46, E-Mail: raeker@khs-ol.de Als weitere Ansprechpartner stehen zur Verfügung: Julian Bennert, Tannenstraße 9 – 11, 26122 Oldenburg Telefon: 0441 7709-26, E-Mail: bennert@khs-ol.de Andreas Pelzel (Sicherheitsbeauftragter), Tannenstraße 9 – 11, 26122 Oldenburg Telefon: 0441 7709-20, E-Mail: info@khs-ol.de 3
3. Zutrittsbeschränkungen 3.1 Verwaltungsgebäude Es gilt ein striktes Zutrittsverbot für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko oder mit respiratorischen Symptomen. Abstand halten und Kontakt reduzieren gilt in allen Situationen Persönliche Abstimmungs- oder Beratungsgespräche sind unter Wahrung des Abstandsgebotes von mindestens 1,5 Meter durchzuführen. Es gilt, durch technische und organisatorische Maßnahmen den Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zu wahren. Wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, sollte eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2 oder KN 95 getragen werden. Den Mitarbeitern/innen der Kreishandwerkerschaft Oldenburg werden entsprechende Masken zur Nutzung durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Hinweisschilder und Markierungen dienen dabei als Erinnerungshilfe. Unab- hängig von ihrem Vorhandensein, ist auf die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der persönlichen und organisatorischen Verantwortung zu achten. Alle Mitarbeiter/innen werden in regelmäßigen Abständen über die getroffenen betrieblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen unterwiesen. 3.2 Bildungszentrum Es gilt ein striktes Zutrittsverbot für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko oder mit respiratorischen Symptomen. Abstand halten und Kontakt reduzieren gilt in allen Situationen Es gilt, durch technische und organisatorische Maßnahmen den Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zu wahren. Lehrgangsteilnehmer/innen von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind verpflichtet ihren Impf- bzw. Genesungsnachweis gegenüber den jeweiligen Lehrgangsleiter/innen bzw. Dozenten/innen zu erbringen. Die Nachweise sind von diesen entsprechend zu dokumentieren. Die Impf- bzw. Genesungsnachweise sind jeweils zu Beginn des ersten Lehrgangstages vorzulegen. Ungeimpfte Lehrgangsteilnehmer/innen müssen täglich einen Nachweis über eine tagesaktuelle negative Corona-Testung durch PCR-Test, PoC-Schnelltest oder einen vom Arbeitgeber bestätigten negativen Schnelltest erbringen. Die Kosten sind von den Teilnehmer/innen bzw. deren Arbeitgeber zu tragen. Im Bildungszentrum ist von allen Personen eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2 oder KN95 zu tragen. Dies gilt für alle Bereiche innerhalb der Gebäude, auch innerhalb der Theorieräume und Lehrwerkstätten. Den Lehrgangsleitern/innen bzw. Dozenten/innen der Kreishandwerkerschaft Oldenburg werden entsprechende Masken zur Nutzung durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Für Lehrgangsteilnehmer/innen werden grundsätzlich keine Masken zur Verfügung gestellt. Diese sind aber verpflichtet, eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2 oder KN95 mitzubringen und zu nutzen. Alle Teilnehmer/innen werden vor Beginn des Aufenthaltes bzw. spätestens bei Beginn der Lehrgänge und anschließend in regelmäßigen Abständen über die getroffenen betrieblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen unterwiesen. 4
4. Testkonzept Die Kreishandwerkerschaft bietet ihren Mitarbeitern/innen unabhängig vom Impfstatus zweimal wöchentlich die Möglichkeit zur Durchführung eines freiwilligen Selbsttests und ggfs. auch Schnelltests an. Hierfür wird ggfs. auf Angebote Dritter zurückgegriffen. Teilnehmern/innen an Gremiensitzungen werden im Bedarfsfall kostenfreie Selbsttests zur Durchführung unmittelbar vor der Veranstaltung angeboten. 5. Persönliche Hygiene Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfchen- infektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Deshalb sind folgende Maßnahmen unbedingt einzuhalten: Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Halsschmerzen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns oder Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben! Unsere Lehrgangsleitern/innen bzw. Dozenten/innen sind ausdrücklich ermächtigt, entsprechend auffällige Personen aus dem Lehrgang zu verweisen. Gründliche Händehygiene! Regelmäßig Händewaschen, vor allem auch vor dem Essen, sorgfältig 20 bis 30 Sekunden lang die Hände waschen. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Hände- waschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände. Eine regelmäßige Hand- desinfektion halten wir nicht für erforderlich. Bereitgestellte Desinfektionsmöglichkeiten sind bei Bedarf zu nutzen. Das sachgerechte Desin- fizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Husten- und Niesetikette einhalten! Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen. Alle Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen werden vor Beginn des Aufenthaltes bzw. spätestens bei Beginn der Lehrgänge und anschließend in regelmäßigen Abständen über die getroffenen betrieblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen unterwiesen. 6. Raumhygiene Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion ist, wo immer möglich, auch im Lehrgangsbetrieb ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass die Arbeits- und Schulungsplätze entsprechend weit auseinanderliegen müssen oder einzelne Arbeits- und Schulungsplätze frei gelassen werden. Die Teilnehmerzahl ist abhängig von der Größe der Werkstatteinheit bzw. des Theorieraumes, den vorhandenen individuellen Arbeitsplätzen und den nutzbaren Arbeitsmitteln. In den Theorieräumen sind möglichst Einzeltische zu verwenden. Wo diese nicht vorhanden sind, sind Doppeltische mit nur einem Teilnehmer zu belegen. Die Tischreihen sind so aufzustellen, dass ein ausreichender Abstand zu allen Nebenleuten (auch zu den Lehrgangsleiter/innen bzw. Dozen- ten/innen) gewahrt wird. 5
Bei der Belegung der Lehrwerkstatt und der Aufgabenstellung sind auch die erforderlichen Wege- flächen zu beachten. Auch hier gilt, dass durch technische und organisatorische Maßnahmen die Unterschreitung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Meter möglichst zu vermeiden ist. 7. Lüftung Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten und in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster. Eine ausreichende Außenluftzufuhr ist sicher zu stellen und Umluftbetrieb zu vermeiden. Die Lüftungen in Sanitärräumen sind dauerhaft laufen zu lassen. Umluftgeräte wie Klimageräte, Heizlüfter oder Ventilatoren dürfen nur in Innenräumen mit Einzelbelegung betrieben werden. Besprechungs-, Seminarräume und Werkstätten, aber auch andere Räume die von mehreren Personen genutzt werden (z. B. die Cafeteria und Sozial- und Pausenräume) sind vor und nach Benutzung ausgiebig zu lüften. Die zeitlichen Lüftungsabstände sind an die Anzahl der Personen anzupassen. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht des/der Lehrgangsleiter/in bzw. Dozenten/in geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Lehrbetrieb nicht geeignet. 8. Reinigung der Räume Die Reinigung erfolgt weiterhin gemäß den bisherigen Vorgaben und der entsprechenden Umwelt- und Hygienestandards durch unsere Reinigungskräfte. Ergänzend dazu sind von den Mitarbeitern bei Bedarf erforderliche, einfache Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vorzunehmen. Eine routinemäßige Flächendesinfektion im Haus der Kreishandwerkerschaft und im Bildungszentrum wird nicht als notwendig erachtet. 9. Hygiene im Sanitärbereich In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bzw. Handtuchspender bereitzustellen. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten und täglich zu leeren. Ergänzend hierzu werden an geeigneten Stellen im Haus der Kreishandwerkerschaft und im Bildungszentrum Händedesinfektionsstellen bereitgestellt. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind durch die Reinigungskräfte täglich zu reinigen. 10. Infektionsschutz in den Pausen Auch in den Pausen und unmittelbar vor Lehrgangsbeginn bzw. unmittelbar nach Lehrgangsende muss gewährleistetet sein, dass der Abstand von mindesten 1,5 Metern eingehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Lehrgangsteilnehmer/innen zeitgleich die Pausen-, Sanitär- und Toilettenräume aufsuchen. 6
11. Nutzung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung muss strikt personenbezogen verwendet werden, auch ist eine personenbezogene Aufbewahrung ebenso wie die Desinfektion zu ermöglichen. Hierfür sind Teilnehmer/in und Mitarbeiter/in persönlich verantwortlich. Persönliche Arbeitsmaterialien, Schreibutensilien und Lebensmittel sollten nicht mit anderen Personen geteilt werden. 12. Handlungsanweisung für Verdachtsfälle Insbesondere Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Personen mit entsprechenden Symptomen sind aufzufordern, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw. zu Hause zu bleiben. Bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist. 13. Wegeführung Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Lehrgangsteilnehmer/innen gleichzeitig über das Treppenhaus und die Flure zu den Werkstätten- bzw. Theorieräumen gelangen. Auch bei Arbeits- und Lehrgangsbeginn/-ende muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Anfangs-, Endzeiten werden bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen eingerichtet. Die Zugänge zu den Werkstätten und Theorieräumen werden entsprechend des Abstandsgebotes von mindestens 1,5 Meter gestaltet. Entsprechende Hinweisschilder und Markierungen dienen dabei als Erinnerungshilfe. Unabhängig von ihrem Vorhandensein, ist auf die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der persönlichen und organisatorischen Verantwortung zu achten. Oldenburg, 11. Mai 2022 KREISHANDWERKERSCHAFT OLDENBURG gez. Boris Jersch gez. Jens Schlange Kreishandwerksmeister Geschäftsführer 7
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