DER GEMEINDE WEISSBACH - ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN - Gemeinde Weißbach

 
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Mitteilungsblatt
                         DER GEMEINDE WEISSBACH
                    ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN
                                           www.gemeinde-weissbach.de
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    58. Jahrgang                               Den 20. August 2021                                             Nr. 33

                                       SPRECHZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG
               Montag – Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
                                  Tel. 07947/9126-0, E-Mail: info@gemeinde-weissbach.de.

                                      >> AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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     b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundes-
        wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
     c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
        Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021,
     18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
     Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumut-
     baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
     zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
     Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c ange-
     gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
     Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
     dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
     Person bedienen.
6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
       einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
       einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
       einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbrief-
        umschlag und
       ein Merkblatt für die Briefwahl.
     Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung
     zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevoll-
     mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang-
     nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
     Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme
     gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16.
     Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtig-
     ten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter
     missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberech-
     tigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Ge-
     heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt
     hat.
     Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
     angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
     Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
     von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
     abgegeben werden.

     Weißbach, den 18.08.2021

     gez. Thomas Weinmann, 1. stv. Bürgermeister

                                               >> AKTUELLES
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GELBER SACK, LEICHTVERPACKUNGEN, ABFUHRTERMIN 27.08.2021
Die nächste Abfuhr erfolgt am Freitag, dem 27.08.2021, ab 06.00 Uhr.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner die Gelben Säcke bei der Bereitstellung zur Abfuhr so zu sichern, dass
sie bei Wind nicht fortgeweht werden können. Außerdem sollten die Säcke stets mit dem integrierten Bändel zugebun-
den werden, damit nichts rausfallen kann. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

SOMMERFERIENPROGRAMM: OUTDOOR-FERIENERLEBNIS - AM KREAKTIV-PFAD IST WAS LOS!
Am Freitag, dem 20.08.2021 von 14.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr findet der 2. Outdoor-Ferienerlebnis-Tag auf der Wiese
am Kreaktiv-Pfad-Eingang von Crispenhofen herkommend (Schotterweg zwischen Weißbach und Crispenhofen) statt.
Das Ferienerlebnis mit kreativen Aktionen und Workshops ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 – 16 Jahren.
Wir bauen ein Kreaktiv-Pfad-Lager, werken, basteln, spielen, singen und entdecken. Kommt vorbei, die Teilnahme ist
ohne Anmeldung möglich. Wir freuen uns auf euch! Euer Ferienprogramm-Team

                                    >> VEREINE / ORGANISATIONEN
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SCHÜTZENVEREIN WEISSBACH
Ab sofort dürfen wir auch das Schützenhaus für den allgemeinen Schießbetrieb unter Einhaltung der bereits bekannten
Corona-Hygienemaßnahmen wieder öffnen. Die Öffnungszeiten sind wie gehabt dienstags von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
und sonntags auch gern zum Frühschoppen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Auch die Vermietungen für Privat- oder Betriebsfeiern sowie für den Trauerkaffee nach Beerdigungen finden wieder
statt. Besuchen Sie uns auch gern auf unserer Homepage unter info@schuetzenhaus-weissbach.de.
Wie freuen uns über rege Beteiligung. Der Vorstand Wolfgang Lempe

                                                >> SONSTIGES
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SCHABLONEN FÜR SEHBEHINDERTE UND BLINDE MENSCHEN
Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur
Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so
schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos
die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone aus-
gespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone
wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt wer-
den. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig
aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt
ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern
Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den
Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“

GELBES BAND – FREIE HAND
Flurneuordnungsamt kennzeichnet Bäume zur Selbsternte
Mit einem gelben Band haben Mitarbeiter des Flurneuordnungsamts des Landratsamts Hohenlohekreis gemeinsam mit
Ernst Waldvogel, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Kocher-Jagst, erste Pflaumenbäume zum freien Ernten
gekennzeichnet. Die Obstbäume entlang des Radweges zwischen Künzelsau-Gaisbach und Haag wurden als Aus-
gleichsmaßnahme im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Künzelsau-Gaisbach (B 19) vor etwa zehn Jahren ge-
pflanzt. Vereinzelte Bäume tragen dieses Jahr zum ersten Mal intensiv, sodass sich eine Ernte lohnt. Die Obstbaum-
hochstämme befinden sich im Eigentum der Stadt Künzelsau und diese hat zugestimmt, dass die Früchte frei geerntet
werden dürfen.
Als erste Obstart wurden nun Pflaumen der Sorte Ontario zur Ernte freigegeben. Die Früchte der mit einem gelben
Band gekennzeichneten Bäume dürfen ohne weitere Nachfrage gepflückt werden. Allerdings sollte dies schonend ge-
schehen und keine Äste abgebrochen werden, damit es im nächsten Jahr auch wieder eine Ernte geben kann. Im Laufe
der nächsten Wochen werden weitere Bäume gekennzeichnet, wenn die Früchte erntereif sind.
Das Ernteprojekt „Gelbes Band“ soll dafür sorgen, dass Kirschen, Mirabellen, Zwetschgen, Äpfel und Birnen eine sinn-
volle Verwertung finden und nicht verderben. Obst von heimischen Streuobstwiesen ist gesund und trägt durch kurze
Wege zum Verbraucher auch zum Klimaschutz bei. Die Idee des Projekts ist, dass Obstwiesenbesitzer, welche ihre
Bäume nicht selbst abernten können, den entsprechenden Baum mit einem gelben Band markieren. Diese sind für die
Allgemeinheit freigegeben und dürfen dann in haushaltsüblichen Mengen für den Eigenbedarf kostenlos abgeerntet
werden.
Interessierte Obstbaumbesitzer und Landwirte erhalten das gelbe Band bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen,
dem Landschaftserhaltungsverband, bei Fachwarten des Obst- und Gartenbauvereins und beim Landwirtschaftsamt
des Hohenlohekreises.

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SELBSTHILFE BADEN-WÜRTTEMBERG E.V. - BERATUNG                                OHNE    SOM-
MERPAUSE
Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Angehörige haben es oft schwer, sich im bürokratischen Dschun-
gel zurechtzufinden. Oft wissen sie gar nicht, welche Unterstützungsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Da ist
guter Rat oft teuer und eine unabhängige Meinung sehr wünschenswert und hilfreich.
Für solche Fälle hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für viele Stadt und Landkreise bundesweit die EUTB
geschaffen. Die Ergänzende - Unabhängige - Teilhabe Beratung, die für alle Ratsuchenden kostenlos ist. Träger der
EUTB im Hohenlohekreis ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg (LAG SELBSTHILFE) mit
Sitz in Stuttgart. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung zu stärken.
Kontakt: Stettenstraße 30 in Künzelsau (Ärzte- und Gesundheitszentrum). Telefonsprechstunden ohne Termin diens-
tags 10.00 – 13.00 Uhr und mittwochs 13.00 – 17.00 Uhr unter 07940/9815111. Weitere Termine nach Vereinbarung
von Montag bis Freitag gerne per Mail beratung@eutb-kuenzelsau.de oder über die Homepage www.teilhabebera-
tung.de.

                                                  >> KIRCHEN
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Im August 2021 machen wir ein besonderes Angebot an unserem ökumenischen Pilgerweg. An vier Samstagen um
jeweils 21.00 Uhr, wenn es allmählich dämmerig wird, laden wir ein zu Abendandachten am Pilgerweg. Jedes Mal
treffen wir uns an einer anderen Station. Das Thema der Andacht wird von den Stationen vorgegeben.

Urlaub von Herrn Pfarrer Müller
Herr Pfarrer Müller befindet sich vom 23.08.2021 bis zum 12.09.2021 im Urlaub. Vertretung in dringenden Fällen über-
nimmt freundlicherweise vom 23.08.2021 bis zum 29.08.2021 Frau Pfarrerin Schünemann (Telefon: 07943/459) und
vom 30.08.2021 bis zum 12.09.2021 Herr Pfarrer Schirkonyer (Telefon: 07940/2498).

KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. BONIFATIUS WEISSBACH
Sonntag   22.08. 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Maria Niedernhall

KATHOLISCHE KIRCHE SCHLEIERHOF – MARIA HILF
Sonntag       22.08. 10.30 Uhr    Sonntagsmesse in Schleierhof

                                  >> WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE
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