DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN - der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften im Eishockey für das Spieljahr 2014/2015
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Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften im Eishockey für das Spieljahr 2014/2015 Basis Durchführungsbestimmungen des ÖEHV (DÖM 2014/15) und Durchführungsbestimmungen des KEHV 2014/2015
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 Inhalt § 1 MEISTERSCHAFTSEINTEILUNG § 2 TEILNAHMEPFLICHT/-BERECHTIGUNG § 3 AUSTRAGUNGSMODUS § 4 EHRENZEICHEN § 5 SPIELBERECHTIGUNG § 6 SONDERBESTIMMUNGEN § 8 SPIELVERSCHIEBUNGEN, SPIELAUSFÄLLE UND SPIELBERICHTE § 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN MELDESCHLUSS: 31.05.2015 NEUANMELDUNG: 15.07.2015
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 § 1 MEISTERSCHAFTSEINTEILUNG 1) Die Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften werden in folgenden Alterskategorien ausgetragen: Kärntner Meisterschaft U18 (01.06.1996) Kärntner Meisterschaft U16 (01.06.1998) Kärntner Meisterschaft U14 (01.06.2000) Kärntner Meisterschaft U12 (01.06.2002) Kärntner Meisterschaft U10 (01.06.2004) LEARN-TO-PLAY- U8 (01.06.2006) 2) Die U18-Meisterschaft (Jahrgang 01.06.1996 und jünger, der Tormann darf ein Jahr älter sein) wird in einer Gruppe ausgetragen: Teilnehmer: UEC Sparkasse Lienz/Huben/Virgen EC Feld am See 1. EHC Althofen EC St. Marein/VST Völkermarkt Tarco Wölfe Klagenfurt 3) Die U16-Meisterschaft (Jahrgang 01.06.1998 und jünger, der Tormann darf ein Jahr älter sein) wird in einer Gruppe ausgetragen: Teilnehmer: UECR Huben/Virgen/Prägraten VST Völkermarkt/St. Marein USC Velden Tarco Wölfe Klagenfurt UEC Lienz 1. EHC Althofen
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 4) Die U14-Meisterschaft (Jahrgang 01.06.2000 und jünger, der Tormann darf ein Jahr älter sein) wird in zwei Gruppen ausgetragen: Teilnehmer: Gruppe Ost: Gruppe West: EHC Althofen EC Feld am See EC St. Marein EC SV Spittal VST Völkermarkt UECR Huben/Virgen Tarco Wölfe Klagenfurt UEC Sparkasse Lienz/Leisach USC Velden/Zauchen ESC Steindorf Pontebba/Arnoldstein EC Askö Irschen 5) Die U12-Meisterschaft (Jahrgang 01.06.2002 und jünger, der Tormann darf ein Jahr älter sein) wird in einer Gruppe ausgetragen: Teilnehmer: ESC Steindorf EHC Althofen USC Velden EC Feld am See VST Völkermarkt EC KAC 6) Die U10-Meisterschaft (Jahrgang 01.06.2004 und jünger, der Tormann darf ein Jahr älter sein) wird in einer Gruppe ausgetragen: Teilnehmer: EC SV Spittal ESC Steindorf USC Velden EC Feld am See VST Völkermarkt EC St. Marein EC KAC EC VSV 7) Die Learn-to-play-Turniere (Jahrgang 01.06.2006 und jünger, der Tormann darf ein Jahr älter sein) werden in Turnierform gespielt. Die Spiele werden im Sinne des IIHF Learn-to-play-Programmes durchgeführt. 8) Die Gruppeneinteilungen können nach Bedarf und Zweckmäßigkeit vom Verbandsvorstand geändert werden.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 § 2 TEILNAHMEPFLICHT UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG 1) Bei Nachwuchsbewerben dürfen zweite Mannschaften keine Spieler doppelt spielen lassen. Der Kader der ersten und zweiten Mannschaft ist acht Tage vor Beginn der Meisterschaft namentlich dem KEHV bekannt zu geben, ein Spielerwechsel innerhalb der Mannschaften ist nicht erlaubt. Der Kader sollte nach Jahrgängen oder nach Leistungsstärken erstellt werden. Nehmen zwei Mannschaften eines Vereins an einer Meisterschaft teil, so kann in das Play-off bzw. in das Finalturnier nur eine Mannschaft des Vereins kommen. Sollte auch die zweite Mannschaft sich für die obere Gruppe bzw. das Finalturnier qualifizieren oder für das Play-off, so rückt der nächst bestplatzierte Verein anstelle der zweiten Mannschaft nach. 2) Jeder teilnehmende Verein ist verpflichtet, mit seiner jeweils spielstärksten Mannschaft am Meisterschaftsbewerb teilzunehmen. 3) Die Zurückziehung der Nennung zur Teilnahme an der Meisterschaft des KEHV nach Nennungsschluss oder die vorzeitige Rückziehung aus der Meisterschaft ziehen nach sich: a. Strafe nach der Disziplinarordnung b. Ersatz des Schadens und der Kosten, die durch dieses Verhalten dem KEHV oder einem seiner angeschlossenen Vereine entstehen c. Verwirkung des Rechtes auf Bezug von Subventionen und/oder Vergütungen aller Art wie z. B. Ligasponsor etc. 4) Unberechtigtes Ausscheiden aus dem Meisterschaftsbewerb: 4.1 Für Mannschaften, die nach Nennungsschluss aber vor Meisterschaftsbeginn ausscheiden, wurden vom Verbandsvorstand folgende Strafsätze und Sanktionen festgesetzt: siehe DB des KEHV 4.2 Für Mannschaften, die während des Bewerbs ausscheiden, wurden vom Verbandsvorstand folgende Strafsätze und Sanktionen festgesetzt: siehe DB des KEHV § 3 AUSTRAGUNGSMODUS 1) U18-Meisterschaft Die Vereine spielen eine Hin-Rück-Hinrunde mit Meister-Play-off (best of three). Spieltag: Sonntag Alle Spiele dauern 3 x 20 Minuten Keine Overtime Kein Penaltyschießen Ersatztermine: lt. Auslosung Für Sieg: 2 Punkte; für Unentschieden: Punkteteilung Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele, die bis 13.02.2015 ausgetragen wurden. Die Rangordnung erfolgt nach den IIHF-Regeln. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 2) U16-Meisterschaft Die Vereine spielen eine Hin-Rückrunde mit Play-off (best of three). Spieltag: Samstag Alle Spiele dauern 3 x 20 Minuten Keine Overtime Kein Penaltyschießen Ersatztermine: lt. Auslosung Für Sieg: 2 Punkte; für Unentschieden: Punkteteilung Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele, die bis 22.01.2015 ausgetragen wurden. Die Rangordnung erfolgt nach den IIHF-Regeln. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein. Play-off: Halbfinale: 1 gegen 4, 2 gegen 3, 4 gegen 1, 3 gegen 2, 1 gegen 4, 2 gegen 3. Heimrecht hat der im Grunddurchgang besser platzierte Verein. Gespielt wird in einer best of three-Serie. Finale: Die beiden Sieger des Halbfinales spielen im Finale in einer best of three Serie um den Kärntner U16 Meistertitel. In jedem Play-off-Spiel muss es einen Sieger geben. Sollte es nach Ende der regulären Spielzeit unentschieden stehen, kommt es zum Penaltyschießen nach den IIHF Regeln, wobei in den Nachwuchsmeisterschaften auf die Eisreinigung verzichtet wird. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein. 3) U14-Meisterschaft Die Vereine spielen in 2 Gruppen mit je einer Hin-Rückrunde mit gruppenübergreifenden Play-off- und Platzierungsspielen. Jedes Spiel muss mit mind. 10 Spielern und einem Torhüter gespielt werden. Spieler, die zum Einsatz gebracht werden, dürfen an diesem Tag nur ein Spiel pro Altersgruppe bestreiten (Ausnahme Österreichische Meisterschaften). Spieltag: Sonntag Alle Spiele dauern 3 x 20 Minuten Körperspiel erlaubt Keine Overtime Kein Penaltyschießen Ersatztermine: lt. Auslosung Für Sieg: 2 Punkte; für Unentschieden: Punkteteilung Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele, die bis 30.01.2015 ausgetragen wurden. Die Rangordnung erfolgt nach den IIHF-Regeln. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 Play-off: Halbfinale: Gruppe Ost 1. gegen 4., Gruppe West 1. gegen 4., Gruppe Ost 2. gegen 3., Gruppe West 2. gegen 3. Sieger Ost aus 1-4 gegen Sieger West aus 2-3, Sieger Ost aus 2-3 gegen Sieger West aus 1 gegen 4 (jeweils nur 1 Spiel). Heimrecht hat der im Grunddurchgang besser platzierte Verein. Finale: Die beiden Sieger der Halbfinale spielen im Finale in einer best of three Serie um den Kärntner U14 Meistertitel. Heimrecht hat der im Grunddurchgang besser platzierte Verein. Wenn beide Finalgegner im GD die gleiche Platzierung in ihrer Gruppe eingenommen haben, wird das Heimrecht für das erste Finalspiel per Los entschieden. In jedem Play-off-Spiel muss es einen Sieger geben. Sollte es nach Ende der regulären Spielzeit unentschieden stehen, kommt es zum Penaltyschießen nach den IIHF Regeln, wobei in den Nachwuchsmeisterschaften auf die Eisreinigung verzichtet wird. Platzierungsspiele: 5 West gegen 5 Ost und 6 West gegen 6 Ost und 5 Ost gegen 5 West und 6 Ost gegen 6 West. Heimrecht entscheidet das Los. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein. 4) U12-Meisterschaft Die Vereine spielen eine Hin-Rück-Hinrunde mit Play-off (best of three). Jedes Spiel muss mit mind. 10 Spielern und einem Torhüter gespielt werden. Spieler, die zum Einsatz gebracht werden, dürfen an diesem Tag nur ein Spiel pro Altersgruppe bestreiten (Ausnahme Österreichische Meisterschaften). Spieltag: Samstag Alle Spiele dauern 3 x 15 Minuten und werden NICHT unterbrochen um einen Linientausch durchzuführen (fliegender Wechsel). Nach dem ersten Drittel Eisreinigung Zwischen zweitem und drittem Drittel 5 Minuten Pause Kein Körperkontakt Keine Overtime Kein Penaltyschießen Time-out nicht möglich Torhüterwechsel: Ein Torhüter darf nur durch einen Ersatztorhüter ersetzt werden und nicht durch einen sechsten Feldspieler. Strafen: 2 Min = 2 Min, 5 Min = 5 Min, 10 Min = 10 Min. Ersatztermine: lt. Auslosung Für Sieg: 2 Punkte; für Unentschieden: Punkteteilung Gezählt für die Tabelle werden nur jene Spiele, die bis 05.02.2015 ausgetragen wurden. Die Rangordnung erfolgt nach den IIHF-Regeln. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 Play-off: Halbfinale: 1 gegen 4, 2 gegen 3, 4 gegen 1, 3 gegen 2 (auf 2 Spiele). Finale: Die beiden Sieger des Halbfinales spielen im Finale in einer best of three Serie um den Kärntner U12 Meistertitel. Heimrecht hat der im Grunddurchgang besser platzierte Verein. In jedem Play-off-Spiel muss es einen Sieger geben. Sollte es nach Ende der regulären Spielzeit unentschieden stehen, kommt es zum Penaltyschießen nach den IIHF Reglen, wobei in den Nachwuchsmeisterschaften auf die Eisreinigung verzichtet wird. Die Spielberichte müssen bis spätestens 2 Stunden nach Spielende online eingetragen sein. 5) U10-Meisterschaft a. Die U10-Meisterschaft wird in Turnierform gespielt. b. Die U10-Meisterschaft wird in den 2 Angriffsdritteln der Breite nach gespielt mit 3 Feldspielern und 1 Tormann. c. Es wird auf große Tore gespielt. d. Strafe = Penalty e. Pflichtwechsel ist nach 1,5 Minuten (Sirene) f. Jeder Verein veranstaltet sein Turnier. Spielerpässe mit positiven ärztlichem Tauglichkeitsbefund sind verpflichtend. g. Spieltag: Samstag h. Spielzeit: 2 x 12 Minuten i. Finale: Der Modus wird noch gesondert bekanntgegeben. j. Bundesligaspieler dürfen bei diesen Turnieren nicht teilnehmen. 6) Learn-to-play-Turniere a. Die Learn-to-play-Turniere werden in Turnierform gespielt. b. Die Learn-to-play-Turniere werden in den 2 Angriffsdritteln der Breite gespielt mit 3, 4 oder 5 Feldspielern und einem Tormann je nach Anzahl der Teilnehmer. c. Es wird auf kleine Tore gespielt. d. Strafe (falls nötig) = Penalty e. Pflichtwechsel nach 1,5 Minuten (Sirene). f. Jeder Verein veranstaltet ein Turnier und übernimmt die Verpflegung der Teilnehmer (Kinder). Für diese Turniere sind keine Spielerpässe vorgeschrieben. g. Spieltag: Samstag oder Sonntag h. Spielzeit: 2 x 12 Minuten § 4 EHRENZEICHEN Die Sieger sowie die Zweitplatzierten der Kärntner Meisterschaften U18-, U16-, U14-, U12-, U10 erhalten vom KEHV 20 Ehrenzeichen. Haben mehr als 20 Spieler an den Wettspielen der Meisterschaften teilgenommen, ist der Verein berechtigt weitere Ehrenzeichen auf Kosten des KEHV anzufordern.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 § 5 SPIELBERECHTIGUNG a) Jugendliche: das sind jene Spieler, die am 1. Jänner des laufenden Verbands- jahres das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben. Das Verbandsjahr erstreckt sich jeweils vom 1. Mai bis 30. April des folgenden Kalenderjahres. b) Eishockeyösterreicher sind jene ausländische oder staatenlose Nachwuchs- spieler, die vor Erreichen des 17. Geburtstages fünf Saisonen in ununterbrochener Reihenfolge bei Vereinen des ÖEHV gemeldet und nachweislich in der Meisterschaft eingesetzt wurden. Eishockeyösterreicher gelten nicht als sogenannte Transferkartenspieler. Sie werden danach wie inländische Spieler behandelt und sind in der Folge für Vereine unbeschränkt spielberechtigt. Den Status eines Eishockeyösterreichers behält ein Spieler auch dann, wenn er seine Karriere unterbricht oder aus dem Ausland wieder nach Österreich zurückkehrt. Eishockeyösterreichern gleichgestellt sind Nachwuchsspieler, die EU-Bürger sind und deren Familie (zumindest ein Elternteil) vor Erreichen des 17. Geburtstages des Spielers nachweislich nach Österreich übersiedelt ist, in Österreich den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, sowie zumindest ein Elternteil in Österreich sozialversicherungspflichtig ist. Der Nachwuchsspieler muss überdies mit den Eltern oder zumindest dem in Österreich lebenden und hier sozialversicherten Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben. Die Einschätzung als Eishockeyösterreicher obliegt dem ÖEHV und ist zwingend von Vereinsseite zu beantragen. c) Nur in der Zeit von 1. Mai bis 31. Jänner (des Folgejahres) können die An- und Abmeldungen von Spielern aller Klassen sowie die Anmeldung von Leihvertragsspielern durchgeführt werden. Dies gilt auch für ausländische Nachwuchsspieler, die noch nie in Österreich gemeldet waren. d) Weibliche Spielerinnen können gemeinsam mit männlichen Spielern bis ein- schließlich Schüleralter (U16) an Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bis zur Altersgruppe U16 dürfen weibliche Spielerinnen pro Altersklasse jeweils um einen Jahrgang älter sein. Für die U16 Altersgruppe müssen Overaged-Ansuchen (Formular) beim ÖEHV angefordert werden f) In jedem Nachwuchsspielerpass muss ein in Österreich ausgestellter positiver ärztlicher Tauglichkeitsbefund enthalten sein und darf nur in den dafür vorgesehenen Rubriken aufscheinen und nicht vor dem 1. Mai des laufenden Jahres datieren. Nachwuchsspieler ohne Tauglichkeitsbefund dürfen an keinem Wettspiel teilnehmen. Die Teilnahme eines Nachwuchsspielers an einem Wettspiel ist bei fehlender Eintragung des ärztlichen Tauglichkeitsbefundes im Spielerpass nur bei Vorlage einer ärztlichen Originalbestätigung gestattet. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, Nachwuchsspieler ohne ärztlichen Tauglichkeitsbefund an einem Wettspiel nicht teilnehmen zu lassen. Die vorgelegte ärztliche Originalbestätigung ist ab dem Datum des ersten Schiedsrichtervermerkes 14 Tage gültig. Nach Ablauf der 14 Tage wird diese vom Schiedsrichter eingezogen.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 Die Vereine sind verpflichtet, sich frühzeitig um die jährliche Verlängerung des Arztstempels zu kümmern. Wenn keine Spielerpässe vorliegen, muss die Spielberechtigung anhand eines Personalausweises und das ärztliche Attest vom Schiedsrichter vor dem Spiel überprüft werden. Ein Jugendlicher, der einen positiven ärztlichen Tauglichkeitsbefund hat, darf o an Jugendbewerben je nach Ausschreibung mitwirken. o in Verbandsspielen (Meisterschafts-, Cupspielen u.dgl.) nur dann mitwirken, wenn diese im Rahmen eines Jugendbewerbes abgehalten werden. g) Sämtliche Nachwuchsspieler sind verpflichtet, mit einem von der IIHF approbierten Kopf- und Vollgesichtsschutz zu spielen. Der Vollgesichtsschutz muss aufklappbar sein. Während des Spieles sind der Vollgesichtsschutz und das Kinnband geschlossen zu tragen. Kunststoff-Vollvisiere sind für Torhüter nicht gestattet. Die Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen können. Alle Nachwuchsspieler ab Jahrgang 1995 und jünger sind verpflichtet, einen Nacken- und Halsschutz zu tragen (mit Zertifikat). Außerdem ist für alle Nachwuchsspieler inklusive Torhüter ein Mundschutz (auch für Zahnspangenträger) verpflichtend. Dies wird vom Schiedsrichter überprüft und wird bei Missachtung geahndet. h) Folgende Ausrüstungsgegenstände können vor oder während eines Spieles vermessen oder kontrolliert werden: o Spielerstöcke o Tormannstöcke o Vollgesichtsmasken Das Vermessen der Torhüterausrüstung (Schienen, Fanghand und Stockhand, Hose) kann nur auf Antrag des Gegners unmittelbar nach Ende eines Spieldrittels verlangt werden (IIHF Regel). i) Nachwuchsspieler dürfen an einem Tag zwei Spiele bestreiten (z.B.: U18, U16, U14, U12), sofern das zweite Spiel nicht schon begonnen hat, bevor das erste beendet wurde. Für die Meisterschaften U12 und jünger gelten die entsprechenden Sonderbestimmungen.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 § 6 SONDERBESTIMMUNGEN 1) Die Spielzeit eines U18-, U16- bzw. U14-Spieles beträgt je 3 x 20 Minuten, die Pausen betragen jeweils max. 15 Minuten. Dem Gastverein soll vor dem Spiel eine Einlaufzeit von 15 Minuten ermöglicht werden. Die Spielzeit eines U12-Spieles beträgt je 3 x 15 Minuten netto, die Pause zw. zweitem und drittem Drittel beträgt max. 5 Minuten. Das Aufwärmen findet max. 5 Minuten ohne Pucks statt. Nach dem 1. Drittel Eisreinigung. 2) Der Spielbeginn eines Nachwuchsmeisterschaftsspieles darf nur in der Zeit von 10.00 bis 21.00 Uhr angesetzt werden. Sollte aus zwingenden Gründen die Verlegung eines Spieltermins auf einen Tag, auf welchen ein Arbeitstag folgt, notwendig werden, ist der Spieltermin so anzusetzen, dass der Gastverein bis spätestens 22.00 Uhr (U14/U13) bzw. 20.00 Uhr (U12 und U11) seinen Heimatort erreicht. 3) U20-Spiele dürfen an Sonn- oder Feiertagen, denen ein normaler Arbeits- bzw. Schultag folgt, nur so angesetzt werden, dass der Spielbeginn spätestens mit 18.00 Uhr anberaumt wird. 4) Die Anberaumung eines Nachwuchs-Meisterschaftsspieles vor 10.00 Uhr ist gestattet, wenn der reisende Verein vorher zustimmt. 5) Der Veranstalter ist verpflichtet, bei jedem Heimspiel für einen geeigneten Sanitätsdienst zu sorgen, um eine entsprechende medizinische Erstversorgung am Spielort zu gewährleisten. 1. KOOPERATIONEN Die Spieler der Kooperationen spielen jeweils mit ihren eigenen Spielerpässen (Heimvereine). Kooperationen gelten in der Saison 14/15 ausschließlich zwischen Landesvereinen und ausschließlich bis zur U20. Keine Kooperationen zwischen dem VSV und KAC möglich. Die Jugendspieler können nur von Vereinen unterer Ligen zu Vereinen oberer Ligen UND NICHT UMGEKEHRT zum Einsatz gebracht werden. 2. OVERAGE-SPIELER Genehmigte Overage-Spieler für die Saison 14/15 (Regelung beschlossen in der Nachwuchssitzung vom 03.04.2014) – Liste auf Anfrage beim KEHV. Sämtliche Spieler, die 1 Jahr über dem Stichtag sind, stehen unter Schiedsrichterbeobachtung. Nachnennung von Overage-Spielern nur bis 20. Oktober 2014 möglich – es gibt diesbezüglich keinerlei Ausnahmeregelungen.
Durchführungsbestimmungen der Kärntner Nachwuchs-Meisterschaften für das Spieljahr 2014/15 Neue Overage-Regelung ab der Saison 2015/2016 Als Overage-Spieler gelten Spieler die zwischen dem 01.01. und dem Stichtag 01.06. geboren sind. Es gibt keinerlei Ausnahmeregelung. § 8 SPIELVERSCHIEBUNGEN, SPIELAUSFÄLLE UND SPIELBERICHTE 1) Spielverschiebungen Spielverschiebungen sind ausnahmslos per vom KEHV online zur Verfügung gestelltem Formular zu beantragen. 2) Nicht durchgeführte Spiele Alle infolge “höherer Gewalt“ oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht durchgeführten Spiele müssen spätestens bis zu dem vom Wettspielreferenten festgesetzten Endtermin nachgetragen werden. Nach diesen Terminen ausgetragene Spiele werden für die Wertung in der Meisterschaft nicht mehr berücksichtigt. 3) Spielberichte Bei Der Veranstalter ist verpflichtet, bis spätestens 2 Stunden nach Spielende den Spielbericht online zu stellen. Bei Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung (§55) des ÖEHV in Kraft und es wird eine Strafe in der Höhe von € 20,- ausgesprochen, sofern der entsprechende Spielbericht nicht bis 09.00 Uhr am Folgetag eingelangt ist. § 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1) Die Durchführungsbestimmungen der Österreichischen Meisterschaft und der Kärntner Meisterschaft im Eishockey für das Spieljahr 2014/15 (DÖM 2014/15) finden, soweit nicht besondere Vorschriften für Nachwuchsbewerbe gelten, hilfsweise Anwendung. 2) Die Bestimmungen der vorliegenden Durchführungsbestimmungen gelten in Verbindung mit der Disziplinarordnung des ÖEHV. 3) In allen diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des KEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, auszulegen und zu entscheiden. Landesverband Kärnten des Österreichischen Eishockeyverbandes (KEHV) ZVR-Zahl: 436031232 Klagenfurt, am 28.10.2014
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