Entwicklungsziele für die Ausgleichsfläche "Nachtkoppel" im Falle des Erwerbes der Fläche durch die Stadt Preetz

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Entwicklungsziele für die Ausgleichsfläche "Nachtkoppel" im Falle des Erwerbes der Fläche durch die Stadt Preetz
Entwicklungsziele
für die Ausgleichsfläche „Nachtkoppel“
im Falle des Erwerbes der Fläche durch
            die Stadt Preetz

                               Stadt Preetz,
                                Kreis Plön

Auftraggeber:   Stadt Preetz

Bearbeitung:                         GmbH Landschaftsökologie & Artenschutz

                M.Sc. Nanette Kober
                M.Sc. Kristina Schulze-Böttcher

                Dorfplatz 3
                24238 Selent

                Tel: (0 43 84) 59 74 0
                Fax: (0 43 84) 59 74 17
                E-Mail: planung@alse.de

Erstellt:       08. April 2021
Entwicklungsziele für die Ausgleichsfläche "Nachtkoppel" im Falle des Erwerbes der Fläche durch die Stadt Preetz
Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                                                  Ausgleichsfläche Nachtkoppel

Inhaltsverzeichnis

1. Anlass / Aufgabenstellung.............................................................................................. 3

2. Beschreibung der Ausgangssituation ........................................................................... 3

   2.1 Lage im Raum ............................................................................................................. 3
   2.2 Übergeordnete Planungsvorgaben .............................................................................. 4
   2.3 Bestandserfassung ...................................................................................................... 6

3. Entwicklungsziel ............................................................................................................13

   3.1 Leitbild ........................................................................................................................13
   3.2 Maßnahmen (mit Zielen sowie Hinweisen zur Erhaltungspflege) ................................13
     3.2.1 Grünland ..............................................................................................................14
     3.2.2 Schwardenbeck ...................................................................................................16
     3.2.3 Stillgewässer........................................................................................................16
     3.2.4 Sukzessionsfläche ...............................................................................................17
     3.2.5 Knick ....................................................................................................................18

4. Hinweise zu einem Monitoring ......................................................................................18

5. Literatur...........................................................................................................................19

ALSE GmbH                                                                                                                             -2-
Entwicklungsziele für die Ausgleichsfläche "Nachtkoppel" im Falle des Erwerbes der Fläche durch die Stadt Preetz
Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                           Ausgleichsfläche Nachtkoppel

   1. Anlass / Aufgabenstellung
Zur Umsetzung des B-Plans Nr. 97a benötigt die Stadt Preetz noch weitere 31.902,30 m² Aus-
gleichsfläche. Mit dem Kauf der 36.701 m² großen Nachtkoppel in der Postseefeldmarkt be-
absichtigt die Stadt diesem Erfordernis nachzukommen.

Im Rahmen dieses Fachbeitrages sollen mögliche Entwicklungsziele für eine zukünftige Nut-
zung der Nachtkoppel als Ausgleichsfläche aufgezeigt werden.

2. Beschreibung der Ausgangssituation
2.1 Lage im Raum
Die Stadt Preetz liegt innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit Ostholsteinisches Hügel-
land, Untereinheit Moränengebiet der Oberen Eider im Kreis Plön.

Die Nachtkoppel (Flurstück 41, Flur 16, Gemarkung Preetz) liegt im Stadtgebiet, am Ostrand
der Postseefeldmarkt, westlich der Wohnbebauung am Lohmühlenweg und ist über den Vier-
brooks Redder zu erreichen (vgl. Abbildung 1). Sie befindet sich derzeit in Privatbesitz.

Abbildung 1: Lage im Raum (roter Kreis markiert die Lage der Nachtkoppel) (GeoBasis-DE/LVermGeo SH, BKG,
18.03.2020)

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Entwicklungsziele für die Ausgleichsfläche "Nachtkoppel" im Falle des Erwerbes der Fläche durch die Stadt Preetz
Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                    Ausgleichsfläche Nachtkoppel

2.2 Übergeordnete Planungsvorgaben
Landesentwicklungsplan (2010)
    −   Lage innerhalb des Ordnungsraumes (Ziffer 1.3)
    −   Lage im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (Ziffer 3.7.2)
    −   Lage zwischen zwei Biotopverbundachsen auf Landesebene (Ziffer 5.2.2) (eine ver-
        läuft entlang des Postsees im Westen und eine entlang des Lanker Sees im Osten)

Regionalplan Planungsraum III (2000)
    −   Lage im regionalen Grünzug (Ziffer 5.8)
    −   Lage innerhalb der Nahbereichsgrenze von Kiel (Ziffer 61.)

Landschaftsprogramm (1999)
    −   Lage im Achsenraum des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der landesweiten
        Planungsebene
    −   Lage im Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer
        Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum

Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (2020)
    −   Lage im Dichtezentrum für Seeadlervorkommen
    −   Lage im Gebiet mit besonderer Erholungseignung
    −   Lage im Landschaftsschutzgebiet
    −   Eine potentiell natürliche Vegetation würde aus einem Waldmeister-Buchenwald, ört-
        lich mit Flattergras Buchenwald bestehen
    −   Gesteinsvorkommen aus Schmelzwassersand, Sander, Kames (Weichseleiszeit)
    −   Vorherrschende Bodenart ist Braunerde aus Sand oder aus Sand über Lehm
    −   Lage innerhalb einer strukturreichen Agrarlandschaft
    −   Lage östlich des Achsenraumes und westlich des Schwerpunktraumes des Schutzge-
        biets- und Biotopverbundsystems auf landesweiter Ebene

Biotopverbundplanung (LLUR 2017) (Landwirtschafts- und Umweltatlas, zuletzt abgerufen am
18.03.2021)
    −   Ein Schwerpunktbereich des regionalen Biotopverbundsystems verläuft ca. unmittelbar
        nordwestlich / nördlich der Nachtkoppel. Die Fläche selber liegt jedoch nicht im regio-
        nalen Biotopverbundsystem.

Schutzgebiete (Landwirtschafts- und Umweltatlas, zuletzt abgerufen am 18.03.2021)
    −   Lage im Landschaftsschutzgebiet Postsee - Neuwührener Au - Klosterforst Preetz und
        Umgebung (Nr.: 57-PLOE-19)
    −   Keine Lage innerhalb von europäischen Schutzgebieten (FFH-Gebiet oder EU-
        Vogelschutzgebiet).
        Im räumlichen Umfeld liegen nachfolgende FFH und EU-Vogelschutzgebiete: Lanker
        See und Kührener Teich (östlich), Untere Schwentine (nördlich) sowie Klosterforst

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Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                               Ausgleichsfläche Nachtkoppel

        Preetz (nördlich)

Kompensationsflächen (Landwirtschafts- und Umweltatlas, zuletzt abgerufen am 18.03.2021)
    −   Nicht als Kompensationsfläche ausgewiesen

Flächennutzungsplan der Stadt (2004)
    −   Ausgewiesen als Fläche für die Landwirtschaft
    −   An der Westgrenze verläuft ein überörtlicher / örtlicher Weg - Hauptwanderweg
    −   Am Westrand verläuft ein Streifen einer lokalen Biotopverbundfläche (vgl. Abbildung 2)

        Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (roter Kreis markiert die Nachtkoppel; „V“, teilw.
        in Kombination mit grüner Schrägschraffur = lokale Biotopverbundfläche)

Landschaftsplan der Stadt (2003)
    −   Karte Bodenarten: im Westen Sand, im Osten Bereich anlehmiger Sand (vgl. Abbildung
        3)

        Abbildung 3: Ausschnitt aus der Karte – Bodenarten- nach der Reichsbodenschätzung aus dem Land-
        schaftsplan der Stadt Preetz (roter Kreis markiert die Nachtkoppel)

    −   Karte Bestand-Biotoptypen und Fauna: Ausgewiesen als Grünland, nördlich und öst-
        lich angrenzend "Sonstiges Feuchtgrünland", Vorkommen von Grasfröschen Rana
        temporaria in nordöstlich angrenzender Senke, südlich und östlich Vorkommen des
        Mädesüß-Perlmuttfalters Brenthis ino, westlich Vorkommen der Waldeidechse Zoo-
        toca vivipara auf Trockenrasen, nordöstlich befindet sich ein Kleingewässer, umgeben
        von Binsen-, seggenreiche Nasswiese und weiteren Vorkommen von Grasfröschen
        (vgl. Abbildung 4)

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Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                               Ausgleichsfläche Nachtkoppel

        Abbildung 4: Ausschnitt aus der Karte: Biotoptypen und Fauna (roter Kreis markiert die Nachtkoppel)

    −   Karte Entwicklung: Postseefeldmark – Erhalt der historischen Knick - und Redderland-
        schaft
    −   Karte Rechtliche Bindungen: Lage im Landschaftsschutzgebiet
    −   Karte Grundwasserstand: 2 - 3 m unter GOF
    −   Karte Konflikte: Keine Konflikte benannt
    −   Karte Potentiell natürliche Vegetation: Flattergras Buchenwald

2.3 Bestandserfassung
Die Nachtkoppel wird derzeit als intensives Grünland genutzt und zumindest teilweise intensiv
beweidet (vgl. Abbildung 5).

Abbildung 5: Blick aus Nordosten auf die Fläche (Foto: ALSE: 23.02.2021)

Die gesamte Nachtkoppel ist von Knicks mit Überhältern umgeben. Zum Flurstück der Nacht-
koppel gehört jedoch lediglich der Knickabschnitt vom Vierbrooks Redder bis weiter südlich
zum Ende des Nachtbargrundstücks mit Wohnbebauung (insgesamt ca. 250 m an der West-
kante) (vgl. Abbildung 6).

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Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                                Ausgleichsfläche Nachtkoppel

                                                 Schwardenbek

                                                                                      Senke

                                              historische Zufahrt

                            Zufahrt

Abbildung 6: Luftbild von der Nachtkoppel (rot umrandet), zur Nachtkoppel gehörender Knickabschnitt (gelbe Li-
nie auf rotem Grund) (Luftbild DAN 18.03.2021, © GeoBasis-DE/LVermGeo SH, BKG).

Die Knicks sind länger nicht "auf den Stock gesetzt " worden und hierdurch im unteren Bereich
abschnittsweise recht kahl (vgl. Abbildung 7 – 1). Der Zustand ist insgesamt als mittelmäßig
zu bewerten.
Der Westknick weißt mehrere große Eichen als Überhälter auf, die mit Efeu bewachsen sind
und wertvolle Habitatbäume darstellen (vgl. Abbildung 10). Aber auch im Osten sind im Knick-
verlauf mit Efeu bewachsene Eichen zu finden (vgl. Abbildung 11, 12).

 Abbildung 7: Knick vor Wohnhaus im Südwesten            Abbildung 8: Knick im Süden, im Hintergrund Wohn-
 (Foto: ALSE: 23.02.2021)                                haus am Vierbrooks Redder (Foto: ALSE:
                                                         23.02.2021)

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Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                                Ausgleichsfläche Nachtkoppel

 Abbildung 9: links Knick im Osten, südlich des Klein-   Abbildung 10: Knick im Westen (Foto: ALSE:
 gewässers (Foto: ALSE: 23.02.2021)                      23.02.2021)

 Abbildung 11: Knick im Norden (Foto: ALSE:              Abbildung 12: Knick im Norden (Foto: ALSE:
 23.02.2021)                                             23.02.2021)

Die Erschließung der Nachtkoppel erfolgte historisch über den Nachtkoppelweg, der als Sack-
gasse an der Nachtkoppel endete (vgl. Abbildung 5). Dieser Weg wurde über viele Jahre je-
doch nicht genutzt und ist derzeit zugewachsen (vgl. Abbildung 13), weshalb die Erschließung
aktuell über den Vierbrooks Redder erfolgt (vgl. Abbildung 5, 14).

Abbildung 13, 14: links: historische Erschließung, rechts: heutige Erschließung (Foto: ALSE: 23.02.2021)

Die Schwardenbeck ist ein kleiner Bachlauf der auf der Doctorkoppel, ca. 400 m südwestlich,
entspringt und im Postsee mündet. Die Schwardenbeck verläuft bis unter die Nachtkoppel über
Verrohrungen und dann (bis auf den Hundeplatz) als offenes Gewässer bis zum Postsee (vgl.
Abbildung 15, 16). Der Hundeplatz wurde zuletzt von der Stadt mit der Absicht erworben, die
dort erfolgte Verrohrung rückzubauen.

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Abbildung 15, 16: Schwardenbeck nördlich der Doctorkoppel, Beginn als offenes Gewässer (Foto: ALSE
23.02.2021)

Die Nachtkoppel liegt relativ eben zwischen 28 und 29 m ü. NHN (vgl. Abbildung 17).

                                         quellig

Abbildung 17: Topografische Karte von der Nachtkoppel (rot umrandet) (DAN 23.03.2021, © GeoBasis-
DE/LVermGeo SH, BKG).

Im Nordosten, südlich der historischen Zufahrt, direkt an der Grenze zur Nachtkoppel befindet
sich eine von Gehölzen (insbesondere junge Zitterpappeln Populus tremula und Schlehe
Prunus spinosa) umgebe Senke (vgl. Abbildung 6), die zumindest zum Zeitpunkt der Bege-
hung mit Wasser gefüllt war (vgl. Abbildung 18).

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                     historische Zufahrt                                        Senke

Abbildung 18: Mit Wasser gefüllte Senke im Nordosten (Foto: ALSE: 23.02.2021)

Im Südosten der Nachtkoppel befindet sich ein Bereich, der quellig zu sein scheint, bzw. ober-
flächennahe Stauhorizonte aufweist (vgl. Abbildung 17). Zum Zeitpunkt der Begehung sam-
melte sich hier stellenweise Wasser und der Boden war durchnässt (vgl. Abbildung 19 - 24).

 Abbildung 19: Vernässte Strukturen (Foto: ALSE        Abbildung 20: Vernässte Strukturen (Foto: ALSE
 23.02.2021)                                           23.02.2021)

 Abbildung 21: Vernässte Strukturen (Foto: ALSE        Abbildung 22: Vernässte Strukturen (Foto: ALSE
 23.02.2021)                                           23.02.2021)

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 Abbildung 23: Vernässte Strukturen (Foto: ALSE          Abbildung 24: Vernässte Strukturen (Foto: ALSE
 23.02.2021)                                             23.02.2021)

Informationen zu vorhandenen oder nicht vorhandenen Drainagen liegen nicht vor.

Im Südwesten befindet sich ein Wohngebäude (nicht dauerhaft bewohnt) unmittelbar hinter
dem Knick. Laut amtlicher Kartendarstellungen befindet sich das Wohngebäude mit 17 m² auf
dem Flurstück 41, Flur 16, Gemarkung Preetz und somit auf der Nachtkoppel (vgl. Abbildung
25).

Abbildung 25: Datenauszug amtliches GIS, erstellt von Jan Birk, 23.02.2021, Stadt Preetz

Die Nachtkoppel liegt am Südost Rand der Postseefeldmark. 2003 wurde von der Stadt Preetz,
der Marius Böger-Böger Stiftung, dem NABU, der Stiftung Naturschutz und einem Landwirt
das Naturschutzprojekt Weidelandschaft Postseefeldmark ins Leben gerufen. Die dazugehö-
rigen Flächen bilden einen Komplex aus Feuchtwiesen, Trockenfluren, Knicks, Gebüschen,
Kleingewässern und Röhrichten. Diese Vielfalt an Strukturen bieten zahlreichen Tierarten ge-
eigneten Lebensraum, darunter auch streng nach der FFH-Richtlinie geschützten Amphibien-
arten wie dem Laubfrosch, dem Moorfrosch der der Knoblauchkröte. Die Flächen der Weide-
landschaft liegen nördlich / nordwestlich des Postfelder Weges, ca. 350 m von der Nachtkop-
pel entfernt (vgl. Abbildung 26).

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Abbildung 26: Lage der Weidelandschaft (schwarz umrandet) in Bezug zur Lage der Nachtkoppel (rotes Kreuz)
(Karte: Datenauszug amtliches GIS, erstellt von Jan Birk, 23.02.2021, Stadt Preetz, Lage Weidelandschaft Jan
Birk, Lage Nachtkoppel ALSE)

Im Zuge verschiedener Naturschutzmaßnahmen in der Postseefeldmark wurden außerdem
zahlreiche Kleingewässer geschaffen (vgl. Abbildung 27). Dieser Komplex aus Kleingewäs-
sern bildet einen wertvollen Biotopverbund.

                                                               x

Abbildung 27: Lage der in der Postseefeldmark entstandenen Kleingewässer (Darstellung Stadt Preetz), Lage
Nachtkoppel (rotes Kreuz ALSE)

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3. Entwicklungsziel
3.1 Leitbild
Vorabbemerkung: Nachfolgende Erläuterungen (Leitbild) beziehen sich - gemäß fachlicher
Anforderungen für Leitbildaussagen - auf einen zukünftigen Zustand.

Leitbild: Im Zuge der Entwicklung der Nachtkoppel wurde die bisher arten- und strukturarme
Grünlandfläche durch vielfältige Strukturen aufgewertet.
Die Schwardenbeck quert als natürlicher, gewundener Bachlauf mit Gleit- und Prallhängen im
Westen die Nachtkoppel. Die auf der westlichen Bachseite befindliche, besonnte Steilkante
bietet verschiedenen Arten und Artengruppen (z.B.: Eisvogel, Wildbienen) einen geeigneten
Lebensraum.
Das Grünland wird extensiv durch eine kleine Schafherde beweidet. Im Südosten hat sich
durch Entfernung von Drainagen eine Feuchtwiese entwickelt. Die kleinen Senken füllen sich
bei Starkregenereignissen mit Wasser und stellen temporäre Gewässer dar, die sich als Laich-
platz für Amphibienarten wie den Laubfrosch eignen. Neben den temporären Gewässern bietet
das neu entstandene, dauerhafte, besonnte Stillgewässer mit ausgeprägten Verlandungs- und
Flachwasserzonen weiteren Amphibienarten ein geeignetes Laichhabitat. Einzelne, insbeson-
dere im mittleren Bereich der Nachtkoppel verteilte, landschaftsbildprägende Bäume bieten
Schattenplätze und stellen zugleich Sitzwarten für den Laubfrosch sowie geeignete Strukturen
für verschiedene Vogelarten dar. Die sich um die Bäume herum befindlichen großen Lese-
steinhäufen bieten zum einen Schutz vor Fraßschäden durch Weidetiere und stellen zugleich
einen idealen Lebensraum für u.a. Eidechsen dar. Der Bereich der historischen Zufahrt hat
sich durch (gesteuerte) Sukzession zu einem, von heimischen, beeren- und blütenreichen
Kleingehölzen und Hochstaudenfluren bewachsenen Biotop weiterentwickelt. Diese stellen
Nistplätze und Nahrungsvorkommen für europäische Vogelarten bereit und dienen als Land-
lebensraum für Amphibien und Reptilien. Strukturen aus Totholz ergänzen diesen Bereich.

Die Flora des extensiv beweideten Grünlandes ist reich an Arten und bietet mit den Gewäs-
serstrukturen verschiedenen Tierarten wie Insekten, Vögeln, Amphibien, Reptilien und
Kleinsäugern sowie Fledermäusen geeigneten Lebens- und Schutzraum, Nahrungshabitat
und stellt eine Verbindung zwischen einzelnen Lebensräumen dar. Dadurch wird ein Aus-
tausch zwischen den einzelnen, besiedelten Habitaten gefördert.
Insgesamt bildet die Nachtkoppel eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Naturschutz-
flächen in der Postseefeldmark und stellt so einen weiteren Trittstein im lokalen Biotopverbund
dar.

3.2 Maßnahmen (mit Zielen sowie Hinweisen zur Erhaltungspflege)
Mit der Entwicklung der Nachtkoppel zu einer Maßnahmenfläche für den Naturschutz wird das
Ziel verfolgt, den Verbund an bereits bestehenden, hochwertigen Naturschutzflächen in der
Postseefeldmark nach Südosten zu erweitern.

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Stadt Preetz, Entwicklungsziele                                   Ausgleichsfläche Nachtkoppel

Für die Entwicklung der Fläche kommen unterschiedliche Strukturen, Formen und Kombinati-
onen als Maßnahmen in Betracht, wie:
   −   extensive Flächennutzung,
   −   Neuanlage von Kleingewässern,
   −   Renaturierung der Schwardenbeck
   −   Vernässung von feuchten Senken / Flächen mit hoch anstehendem Stauwasser
   −   Anlage von Häufen aus Lesesteinen und / oder Totholzstämmen
   −   Schaffung von Sukzessionsflächen
   −   Pflanzung von Bäumen

3.2.1 Grünland
Zielsetzung: Das bisher an Arten verarmte, intensiv genutzte Grünland soll in seiner Entwick-
lung zu einer naturnahen, artenreichen Weide gefördert werden (Zielbiotoptyp; GM /GF). Ziel
ist der Erhalt einer naturnahen, artenreichen Weide, die sich aus feuchten, ggf. nassen Berei-
chen und trockeneren Bereichen zusammensetzt. Sie soll Standort für unterschiedlich spezi-
alisierte Pflanzenarten sein und verschiedenen Tierarten, darunter Vogelarten der Gilden Bo-
denbrüter und bodennahbrütende Vögel der Gras- und Staudenfluren geeignete Habitate zur
Fortpflanzung und Aufzucht bieten. Den Gilden Gehölzfreibrüter und Gehölzhöhlenbrüter bie-
tet, neben den umgebenden Knickstrukturen, langfristig eine kleine Baumgruppe aus ~ drei
Bäumen geeignete Brutstrukturen. Aber auch andere Tierarten wie Insekten, Fledermäuse,
Reptilien und Amphibien nutzen den Grünlandbereich als Lebensraum und Nahrungsgrund-
lage.

Maßnahmen: Naturnahes Grünland bedarf einer regelmäßigen, extensiven Pflege. Ohne
Pflege würde es im Laufe der Sukzession zu einem Wald heranwachsen.
Ziel ist eine extensive Beweidung durch vorzugsweise Schafe (aufgrund der begrenzten Flä-
chengröße). Hierbei ist in Anlehnung an die Erläuterungen zum Vertragsmuster „Weidewirt-
schaft“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
des Landes Schleswig-Holstein auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngung, ein Ab-
senken des Wasserstandes, eine Zufütterung des Weideviehs sowie auf eine Bodenbearbei-
tung zu verzichten. Eine jährliche Mahd der Fläche kann übergangsweise zu Beginn der Funk-
tion als Ausgleichsfläche eingesetzt werden, um der Fläche durch den Abtransport des Mahd-
gutes Nährstoffe zu entziehen und so die Pflanzenvielfalt zu fördern. Die Mahd kann, sofern
die Möglichkeit vorhanden ist, durch Nachbeweidung mit max. 9 Schafen pro Hektar Weide-
land (dies entspricht max. 3 Rindern entsprechend der Erläuterungen zum Vertragsmuster
„Weidewirtschaft“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Di-
gitalisierung des Landes Schleswig-Holstein) bis zum 31. Oktober ergänzt werden. Für die
Wahl eines geeigneten Mahdzeitpunktes (frühestens 20. Juni) sind je nach Standort die Brut-
und Nestlingszeit der Wiesenvögel sowie die Aktivitätszeiten von Insekten (u.a. Heuschrecken,
Tagfalter und Spinnen), Reptilien sowie die Wanderzeiten von Amphibien zu berücksichtigen.
Neben der Mahd der gesamten Fläche zu einem Zeitpunkt, würde eine weitere Variante in
einer abschnittsweisen durchgeführten Mahd (im Abstand von 2 – 4 Wochen) bestehen.

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Hierdurch würde ein Mosaik aus unterschiedlichen Stadien mit einem kontinuierlichen Blühan-
gebot für Insekten entstehen. Die Mahd sollte unter tierschonenden Aspekten erfolgen (Ver-
zicht auf Rotationsmähwerke, Mähaufbereiter, Schlegelmulchgeräte und Saugmäher, Schnitt-
höhe von mind. 7 cm, besser sind 10 - 12 cm). Empfohlen wird die Verwendung eines Balken-
mähers. Langfristig ist auf eine Mahd zu verzichten und die Grünlandnutzung ausschließlich
auf eine extensive Beweidung zu beschränken. Hierbei soll die Weidezeit mind. 8 Monate mit
max. 4,5 Schafen pro Hektar (dies entspricht 1,5 Rindern nach den Erläuterungen zum Ver-
tragsmuster „Weidewirtschaft“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,
Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein) betragen. Alternativ ist auch die Nut-
zung als Winterweide, mit einem Weidegang vom 1. November bis 30. April möglich. Die Be-
satzstärke ist so zu wählen, dass in beiden Varianten auf eine Zufütterung verzichtet wird und
sich dennoch ein Blühhorizont entwickeln kann.

Zur Schaffung von weiteren, langfristigen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für u.a. Vögel (Ge-
hölzfreibrüter, Gehölzhöhlenbrüter) und baumbewohnenden Fledermäusen sollen außerdem
zumindest 3 heimische, standortgerechte Bäume (z.B. Stiel-Eiche, Rotbuche, Hainbuche,
Spitzahorn, Bergahorn, Feldahorn) als Gruppe, zumindest in der Qualität 14 - 16 cm Stamm-
umfang (STU), 3 x verpflanzte Baumschulware, abseits der Randstrukturen auf der Nachtkop-
pel gepflanzt werden. Diese sind in fachgerechte Pflanzgruben zu setzen und anfangs gegen
Winddruck und Verbiss zu sichern.

Um die Bäume herum sind Lesesteine zu Haufen aufgeschichtet, die einen zusätzlichen
Schutz vor Fraßschäden bieten und zugleich Rückzugsraum für Amphibien und Reptilien (so-
wohl als Sommer- als auch als Winterlebensraum) darstellen. Die Lesesteinhaufen sind so zu
errichten, dass sie zur Sonne ausgerichtet sind.

Durch das Einstellen von jeglichen Entwässerungsmaßnahmen, bzw. dem Beibehalten des
Verzichtes auf Entwässerungsmaßnahmen, entstehen bei Starkregenereignissen sowie wäh-
rend regenreicher Wetterperioden in den natürlichen Senken kleine, temporäre Gewässer, die
Amphibien im Frühjahr als Laichgewässer dienen können.

Erhaltungspflege: Eine extensive Beweidung durch vorzugsweise Schafe (die Besatzstärke
richtet sich nach der Beweidungsmethode, siehe unter Maßnahmen) stellt das Hauptpflegein-
strument dar. Bei Bedarf können weitere lenkende / erhaltende Maßnahmen wie z.B. Entfer-
nen von auftretenden Neophyten, Ausbesserungen der Lesesteinhäufen, Anbringen und War-
tung von Nisthilfen für Brutvögel und / oder Fledermauskästen, Wartung / Reparatur des Wind-
und Fraßschutzes der Bäume durchgeführt werden.

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3.2.2 Schwardenbeck
Zielsetzung: Ziel ist die Renaturierung der Schwadenbeck und somit die Entwicklung einer
naturnahen Bachlandschaft mit auentypischen Lebensräumen, die die Funktion einer Bio-
topverbundstuktur einnimmt (Zielbiotoptyp: FBf oder FBn). Die entstanden Strukturen (Bach-
lauf, Steilkante, Auenbereich, Ufervegetation) bieten außerdem zahlreichen Tierarten geeig-
nete Habitate zur Fortpflanzung und Nahrungssuche.

Maßnahmen: Der im Bereich der Nachtkoppel noch durch unterirdische Rohre fließenden
Schwardenbeck soll wieder Raum für eine natürliche, eigendynamische Gewässerentwicklung
gegeben werden. Die Verrohrung wird vollständig zurückgebaut und ein natürlicher, gewun-
dener Gewässerverlauf mit Gleit- und Prallhängen wiederhergestellt. Dieser wird zusätzlich
durch Strömungslenker (beispielsweise Störsteine, Wurzelstöcke oder Kiesansammlungen)
gefördert. Der durch die Herstellung des Bachbettes entstehende Aushub wird bei geeigneten
Eigenschaften (andernfalls ist anderes Material zu verwenden) auf der westlichen Bachseite
abschnittweise, in besonnten Bereichen als Steilkante modelliert. Diese bietet u.a. verschie-
denen Wildbienenarten, Reptilien oder auch dem Eisvogel geeignete Habitate zur Fortpflan-
zung. Durch Bodenabtrag um den Bachlauf herum (außer im Bereich der Steilkante) kann ein
Auenbereich mit periodischen Überschwemmungen hergestellt werden. Sofern sich bei diesen
Arbeiten die Möglichkeit abzeichnet auf östlicher Bachseite ein Auengewässer mit hydrodyna-
mischer Anbindung an den Bach herzustellen, sollte dies unbedingt vorgenommen werden.
Eine Bepflanzung der Uferbereiche ist i.d.R. nicht notwendig, vielmehr wird eine natürliche
Sukzession in Verbindung mit der extensiven Beweidung angestrebt.

Erhaltungspflege: Pflegemaßnahmen sind in naturnahen Fließgewässern zumeist nicht not-
wendig. Eine Ausnahme kann die abschnittsweise Räumung im Falle einer drohenden Verlan-
dung sein. Die Randbereiche werden durch die extensive Beweidung offengehalten. Zusätz-
lich können bei Bedarf gezielte Maßnahmen zur Entfernung von dominanten Stauden (z.B.
Brennnessel oder Rohrglanzgras) oder Gehölzen erfolgen, sofern diese eine Beeinträchtigung
darstellen.

3.2.3 Stillgewässer
Zielsetzung: Ziel ist die Anlange von einem oder mehreren Gewässern als Lebensraum und
Fortpflanzungsstätte für u.a. Amphibien und Insekten wie z.B. Libellen oder Wasserkäfer.

Maßnahmen: Im Südosten der Nachtkoppel bestehen feuchte Bodenbereiche, mit anzuneh-
menden undurchlässigen Schichten in der Tiefe. Dieser Bereich (vormals als quellig bezeich-
net) eignet sich potentiell zur Anlage eines größeren Stillgewässers oder mehrerer Kleinge-
wässern die beispielsweise bei Starkregenereignissen ein großes Gewässer bilden. Insgesamt
ist eine Wasserfläche von mind. 1.000 m² anzustreben. Um eine Eignung des Standortes ge-
währleisten zu können, sind vorab Probebohrungen durchzuführen, die Aufschluss auf die ge-
nauen Bodeneigenschaften und Stauschichten geben. Ist auf der Nachtkoppel kein geeigneter

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Standort zu finden, kann auf diese Maßnahme verzichtet werden.
Sind geeignete Bodenverhältnisse Vorort anzutreffen, so ist zuerst sicherzustellen, ob Draina-
gen vorhanden sind. Diese sollten in jedem Fall entfernt werden. Je nach Situation der Boden-
verhältnisse sowie der Entwässerung durch Drainagen, sind das / die Gewässer durch An-
stauung oder Bodenaushub herzustellen. Das / die Gewässer sollen als offene, nicht beschat-
tete Gewässer, die sich schnell erwärmen und so die notwendigen Voraussetzungen als Am-
phibienlaichgewässer erfüllen, hergestellt werden. Besteht die Möglichkeit aus Aushub kleine
Inseln als Brutstätte für Vögel herzustellen, so sollte dies wahrgenommen werden. Der Be-
wuchs der Ufer und Wasservegetation wird sich durch die Samenbank, Einträge durch Tiere,
etc. von selbst einstellen.
Bei der Herstellung ist darauf zu achten unterschiedliche Tiefen zu wählen, sodass zumindest
einzelne Bereiche / Gewässer eine erhöhte Chance haben länger Wasser zu führen. Auch ist
die Anlage umfangreicher Flachwasserbereiche (ca. 50 % der Wasserfläche) zu berücksichti-
gen. Ein periodisches Trockenfallen der / des Gewässer(s) ist sogar von Vorteil, um einen
dauerhaften Besatz durch Fische zu verhindern.

Erhaltungspflege: Durch die extensive Beweidung im Umfeld der / des Gewässer(s) werden
die Uferbereiche offengehalten und Nährstoffeinträge minimiert. Führt die Beweidung zu ei-
nem großflächigen Zertreten der Uferbereiche, ist die Besatzstärke anzupassen. Reicht die
Beweidung nicht aus, um einen Gehölzaufwuchs am Ufer zu verhindern, so können bei Bedarf
Sträuchern und Gehölzen zwischen Anfang Oktober und Ende Januar ausgerissen und / oder
zurückgeschnitten werden.

3.2.4 Sukzessionsfläche
Zielsetzung: Ziel ist die Schaffung eines Bereiches, der ohne regelmäßige Pflegemaßnahmen
der natürlichen Sukzession überlassen wird (Zielbiotoptyp: HBy/HG). Die sich so entwickeln-
den Gehölzbestände dienen u.a. verschiedenen Vogelarten als Nahrungsgrundlage und Fort-
pflanzungsstätte, aber auch als Schutzraum. Totholz am Boden dient außerdem Amphibien
und Reptilien als Versteckmöglichkeiten.

Maßnahmen: Der Bereich der historischen Zufahrt im Nordosten der Nachtkoppel
(ca. 2.000 m²) wird einer natürlichen Sukzession überlassen. Hierzu wird er von der Bewei-
dung ausgenommen.
Dies bedeutet, dass heimische Gehölze hier frei wachsen und sich vermehren können. Ange-
strebt wird ein dichter Bewuchs. Zu Beginn wird die die Fläche durch Totholz (Haufen, einzelne
Stämme und / oder Baumstubben) angereichert.

Erhaltungspflege: Eine Fläche, die der Sukzession überlassen wird, bedarf in der Regel keiner
Pflege. Eine Ausnahme kann das Entnehmen gebietsfremder oder sich stark verbreitender
Arten (wie der angrenzend vorkommenden Zitterpappel Populus tremula) sein.

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3.2.5 Knick
Zielsetzung: Ziel ist der Erhalt der vorhandenen Knickstrukturen samt der Überhälter sowie
ihrer vielfältigen Funktionen (Zielbiotoptyp: HWy).

Maßnahmen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Erhaltungspflege: Der Knick ist alle 10 bis 15 Jahre - zwischen dem 1. Okt. und dem ein-
schließlich letzten Februartag (empfohlen wird aufgrund immer milderer Winter ein verkürzter
Eingriffszeitraum bis Ende Januar). – gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Knick-
schutz (MELUND 2017) auf den Stock zu setzten. Da lediglich der Knick im Westen / Südwes-
ten zur Nachtkoppel gehört, wird empfohlen die Pflege nicht zeitgleich mit den anderen die
Nachtkoppel umgebenden Knickstrukturen durchzuführen, sodass lediglich abschnittsweise
ein „auf den Stock zu setzten“ erfolgt.

4. Hinweise zu einem Monitoring
Zur Herstellung des angestrebten Zielzustandes sowie zur nachhaltigen Sicherung dieses wird
eine jährliche Überprüfung der Maßnahmen sowie deren Entwicklungsstadien durch die Stadt
Preetz empfohlen. Diese jährliche Kontrolle hat zum Ziel den Zustand / den Entwicklungsstand
der Vegetation zu beurteilen, um rechtzeitig beispielsweise durch Anpassung des Viehbesat-
zes oder gezieltes Entfernen von Gehölzen oder dominanten Stauden eine Korrektur vorneh-
men zu können. Aber auch andere rechtzeitig erkannte Defizite (z.B. abgängige Bäume, be-
schädigte Lesesteinhäufen) können hierdurch ohne schwerwiegende Folgen zeitnah behoben
werden.
Ergänzend wird eine wissenschaftliche Erhebung der Biotoptypen und der Fauna (als Indika-
toren zumindest Brutvögel und Amphibien) nach 5 sowie nach 10 Jahren empfohlen, um die
Leistungsfähigkeit der Gesamtmaßnahme beurteilen zu können.

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5. Literatur
Brunke, M. (2017): Gewässerökologische Empfehlungen für die Renaturierung von Flussauen, Landes-
             amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
             (LLUR) (Hrsg.)

DVL (2018): Anlage und Aufwertung von Kleingewässern. Naturschutzberatung in Schleswig-Holstein
            – Massnahmensteckbrief.

Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2001): Kleingewässer - Mit dem
           Wasser kehrt die Natur zurück „Regenwälder“ der gemäßigten Zonen, In: Bauernblatt/
           Landpost 55/151 (7), S. 19-21.

Land SH (2019): Biotopkartierung Schleswig-Holstein, http://zebis.landsh.de/webauswertung/pa-
           ges/home/welcome.xhtml zuletzt geprüft 22.03.2021

MELUND (2020): Vertragsnaturschutz Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft“ des Ministe-
          riums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes
          Schleswig-Holstein, Stand 22.09.2020

MELUR (2017): Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz. Erlass des Ministeriums für Energie-
          wende, Landwirtschaft und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – V 534-
          531.04, 20.01.2017.

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