ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU

Die Seite wird erstellt Leon Preuß
 
WEITER LESEN
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Universität für Bodenkultur Wien

             ERASMUS+ Studienaufenthalt
     Administrative Abläufe nach Nominierung

10.03.2021                                                             1
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Ansprechpersonen
                                                                                   Universität für Bodenkultur Wien

                                                                      Allgemeine Email-Adresse:
                                                                      erasmus@boku.ac.at

      Deutschland, Polen, Tschechien, Frankreich,        Alle weiteren Erasmus+ Programmländer
      Griechenland, Niederlande und Schweden             (gekennzeichnet in grün)
      (gekennzeichnet in rot)
      DI Claudia Zefferer: claudia.zefferer@boku.ac.at   DI Mag. Lisa Kargl: lisa.kargl@boku.ac.at

10.03.2021                                                                                                            2
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Inhalt
        Sie sind nominiert, das heißt …                            Universität für Bodenkultur Wien

        Bewerbung an der Gastuniversität
        Formulare an der BOKU:
         Äquivalenzliste & Learning Agreement

        Fristen
        Erasmus+ Zuschusshöhen
        Sonstige Zuschüsse und Stipendien

        Datenbank Mobility Online
        OLS - Online Linguistic Support
        Weitere Infos (Covid-19 Infos, FAQs, ZOOM IN.ternationale Tage, Erasmus+
         Praktikum, soziale Vorbereitung auf den Austausch, Erasmus+ Kontakt)

10.03.2021                                                                                             3
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Sie sind nominiert, das heißt…
                                                               Universität für Bodenkultur Wien

 Von der BOKU wurden Sie für eine bestimmte Partneruni
      ausgewählt.
 BOKU-IR hat diese Partneruni bereits per Mail (oder Datenbank) über
      Ihre Nominierung informiert (WS & Studienjahr; SoSe tlw. erst ab
      Sommer möglich) Trotzdem: Wir können die Partneruni nicht zwingen,
      Sie aufzunehmen (Ablehnung aber selten!).
 Sie müssen sich eigenständig auch bei der Partneruni bewerben.
      Info auf der Webseite Ihrer Gastuni über Anmeldemodalitäten für
      Austauschstudierende (Achtung: Application Deadlines!) und
      kontaktieren Sie die dortige Ansprechperson.
 SoSe: Bewerbungsdeadlines ca. Anfang Herbst, je nach Uni

10.03.2021                                                                                        4
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Gastuniversität
                                                            Universität für Bodenkultur Wien

 Bewerbungsfristen und -modalitäten für Austauschstudierende
      selbstständig prüfen!!! Skandinavien: Fristen sehr bald, Süden: eher
      später.
     KEINE Weitergabe von Unterlagen von BOKU-IR an Partneruni 
      Registrierung Partneruni + BOKU-Schritte parallel erfüllen!
     Semesterdaten (in Skandinavien: Beginn WS im August, SS im Jänner)
     Lehrveranstaltungen (Voraussetzungen erfüllt? Niveau
      Bachelor/Master?)
     Unterkunft, vor allem für die ersten Tage (Hostel, CS, Buddy etc.)
     Versicherung
     Sprachkurs (freiwillig)
     Orientierung (Welcome Days)

Schweiz: Swiss-European Mobility Programme statt Erasmus+ (admin.
Ablauf gleich, aber Stipendium von CH!)

10.03.2021                                                                                     5
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Weitere Schritte
                                                                   Universität für Bodenkultur Wien

   Mobility Online: https://www.service4mobility.com/mobility/LoginServlet
             Login und Passwort wie für BOKUonline (für MO bitte NIE Internet
             Explorer verwenden, sondern andere Browser); Link zu MO
             Lesezeichen speichern
   Genauen Zeitraum und (Haupt-)Unterrichtssprache bis 20.05.
         (WS/Studienjahr) / 20.11. (SS) erfassen => Mobility Online (ein paar
         Tage davor + danach als Puffer sinnvoll)
   Learning Agreement („Studienvertrag“) => Mobility Online
   Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis („Äquivalenzliste“)
   min. 3 anrechenbare ECTS pro Monat für Stipendium erforderlich
         (empfohlen: 25-30 ECTS pro Semester)  wird nun auch vermehrt
         vom OeAD kontrolliert!

10.03.2021                                                                                            6
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Learning Agreement – Wer unterschreibt
    wann?                                                    Universität für Bodenkultur Wien

 1. Eigene Unterschrift

 2. Fachkoordinator*in (= departmental coordinator)

 3. Unterschrift der Partneruni (per Mail)

 Bei Änderungen nach Ankunft: Neues LA über MO erstellen (erneut
      Einholung der Unterschriften erforderlich: Ihre Unterschrift, die der
      Erasmus+ Outgoing Koordinatorin an der BOKU und die Unterschrift der
      Gastuniversität)

10.03.2021                                                                                      7
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Äquivalenzliste – Wer unterschreibt
    wann?                                                     Universität für Bodenkultur Wien

 1. Eigene Unterschrift

 2. Pflicht- und Wahlpflicht-LV-Leiter*innen  entfällt, wenn nur freie
      Wahlfächer

 3. Fachkoordinator*in

 4. Per Mail an die Studienservices senden; Abholung nach ein paar Tagen
      mit Unterschrift des Studiendekans  erst dann rechtlich gültig.
      ACHTUNG: Ohne Unterschrift des Studiendekans keine Anrechnung
      mögl.!
      Studiendekan muss als einziger im Original unterschreiben!

10.03.2021                                                                                       8
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Fachkoordinator*innen
                                                               Universität für Bodenkultur Wien

 Zuständig für akademische Fragen

 Wer ist mein/e Fachkoordinator*in?
             Steht automatisch auf Learning Agreement / Äquivalenzliste (MO)
             und auf BOKU-IR Seite ersichtlich

 Derzeit Kommunikation und Einholung der Unterschriften per Mail

 ACHTUNG: Ein an der BOKU negativ abgeschlossener Kurs, kann
      nicht vom Ausland angerechnet werden!!! Zulassungsauflagen müssen
      auch an der BOKU abgelegt werden.

10.03.2021                                                                                        9
ERASMUS+ Studienaufenthalt Administrative Abläufe nach Nominierung - Universität für Bodenkultur Wien - BOKU
Äquivalenzliste - Hinweise
                                                               Universität für Bodenkultur Wien

 Idealerweise: Kombination aus Pflicht LVen & (freien) Wahlfächern
 Pflicht- und Wahlpflichtfächer: OK (Unterschrift) von BOKU-LV-Leiter*in
     Schicken Sie möglichst detaillierte Kursbeschreibungen mit.
     Wenn es während des Auslandssemesters zu Änderungen kommt,
     unbedingt per Mail sofort Rücksprache mit Fachkoordinator*in bzw. LV-
     Leiter*in halten (ansonsten werden die Kurse u.U. NICHT angerechnet)
 Kurse, die im Vorfeld von BOKU LV-Leiter*in, Fachkoordinator*in UND
     Studiendekan Prof. Peyerl (in Studienservices zur Unterschrift abgeben)
     bestätigt wurden, müssen angerechnet werden.
 Es sind immer Äquivalenzliste & Learning Agreement auszufüllen, auch
     wenn „nur“ freie Wahlfächer belegt werden.

10.03.2021                                                                                        10
Äquivalenzliste
                          Universität für Bodenkultur Wien

10.03.2021                                                   11
Äquivalenzliste
                                                              Universität für Bodenkultur Wien

 Mobility Online – Geplante Lehrveranstaltungen erfassen  Weitere
    Lehrveranstaltung erfassen (Möglich Kurse zu splitten!)

10.03.2021                                                                                       12
Äquivalenzliste
                          Universität für Bodenkultur Wien

10.03.2021                                                   13
Äquivalenzliste
                          Universität für Bodenkultur Wien

10.03.2021                                                   14
Was, bis wann, wohin?
                                                            Universität für Bodenkultur Wien

Bis 20.05. (WS/nächstes Studienjahr) / 20.11. (SS)
   Aufenthaltsdaten und (Haupt-)Unterrichtssprache in Mobility Online
   ergänzen, Eingabe der LVen und Semesterdaten für den Erasmus-
   Vertrag (bitte eher großzügigen Zeitraum angeben; bei SS oder
   ganzem Jahr: Enddatum max. 30. September 2022).

Bis spätestens zur Abreise:
 Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis („Äquivalenzliste“) inkl.
      aller Unterschriften
      => Upload in MO
 Learning Agreement inkl. aller Unterschriften => Upload in MO
 OLS (Online Linguistic Support) („Sprachtest“) => Link wird per Mail
      versendet - OLS-Test vor dem Aufenthalt ist verpflichtend!

10.03.2021                                                                                     15
Studiengebühren
                                                            Universität für Bodenkultur Wien

Studiengebührenbefreiung WÄHREND Austausch (verändert nichts an
Toleranzsemestern!)

Falls Sie z.B. im WS 2021/22 Studiengebühr bezahlen UND im Jänner
2022 (min. 4 Wochen während BOKU-WS exkl. Ferienzeit) nachweislich
bereits an Gastuni sein müssen (SS) => Studiengebührenbefreiung auch
für WS 2021/22 möglich, Deadline dafür 30. November in
Studienservices. Bitte bei uns vorher rechtzeitig melden. Rückwirkend
geht nicht!

ÖH-Beitrag MUSS einbezahlt werden (Sie können an der BOKU
Prüfungen von bereits absolvierten Kurse ablegen; diese zählen aber nicht
für die 3 ECTS/Monat).

10.03.2021                                                                                     16
Erasmus+ Zuschusshöhen*
                                                           Universität für Bodenkultur Wien

      3 Ländergruppen: zw. € 380,- und € 480,- monatlicher Zuschuss:

                                                       *Stand: Frühling 2021

10.03.2021                                                                                    17
Berechnung des Erasmus+ Zuschusses
                                                               Universität für Bodenkultur Wien

 Zuschusshöhe wird auf den Tag genau berechnet
 70% am Beginn des Auslandsaufenthalts, 30% nach Beendigung und
      Einreichung aller Unterlagen bei BOKU-IR via Mobility Online
 Endgültige Berechnung erfolgt anhand der Aufenthaltsbestätigung, die
      von Ihrer Gastuniversität unterschrieben werden muss (frühestens 7 Tage
      vor Abreise oder später – jedenfalls VOR Ort)
       entweder nach Ende des Aufenthalts im Original an BOKU-IR
       oder Ihre Gastuni schickt sie direkt per Mail an BOKU-IR (und in MO
      hochladen & Studienservices in Kopie schicken).
 Tipp: Geben Sie in MO einen großzügigen Zeitraum an, da eine
      Verlängerung für ein paar Tage oder Wochen u.U. nicht möglich bzw.
      mühsam ist. Im schlimmsten Fall zahlen Sie den Betrag, den Sie zu viel
      erhalten haben, aliquot zurück.

10.03.2021                                                                                        18
Studienbeihilfenbezieher*innen
    (zusätzl.):                                                                        Universität für Bodenkultur Wien

  Seit 2019/20: volle Erasmus+ Förderung & Studienbeihilfe
      https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/

  Antrag vom Studiendekan unterschreiben lassen
       (gemeinsam mit Äquivalenzliste per Mail in den Studienservices zur Unterschrift einreichen)

  Kopie des Bescheids über Beihilfe für ein Auslandsstudium bitte an den OeAD
      (Erasmus-Referat Wien) schicken – bis spätestens 2 Wochen vor Ende des
      Erasmus+ Aufenthalts, besser früher, d.h. sobald Sie ihn erhalten haben!

  Informationspflicht: Wenn sich Ihr Status ändert, bitte SOFORT OeAD
      (erasmus-wien@oead.at), Stipendienstelle und das BOKU-IR Büro
      informieren.

10.03.2021                                                                                                                19
Sonstige Zuschüsse und Stipendien
                                                                        Universität für Bodenkultur Wien
https://grants.at//
http://www.scholarshipportal.com/
Bestätigung über Nominierung in MO

Stipendien der Bundesländer:
 TOP-Stipendien der NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB)
 Auslandsstipendium der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
 Auslandsstudienbeihilfen des Landes Steiermark
 Stipendien der Tiroler Landesregierung
 Vorarlberg-Stipendium zur Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland

Länderspezifische Stipendien (Bsp.)
 Semester- und Jahresstipendien des Spanischen Außenministeriums
 Stipendien im Rahmen des Kulturabkommens mit Italien

ACHTUNG: Erasmus+ Stipendium darf NICHT gleichzeitig bezogen werden mit:
 Auslandsstipendien, die vom BMWFW oder anderen Bundesstellen direkt finanziert werden
 Andere Zuschüsse aus Mitteln der EU (z.B. für ein Joint Master Studium, etc.)
 Bitte bei entsprechender Stipendienstelle klären!

10.03.2021                                                                                                 20
Grant Agreement (GA) in Mobility Online
                                                                Universität für Bodenkultur Wien

   GA = Vertrag für Erasmus+ Förderung
   GA ca. 20 Tage vor Antritt über Mobility Online verfügbar
   ACHTUNG: richtige Daten angeben bzw. kontrollieren (Name,
       Meldeadresse, Bankverbindung, IBAN (d.h. EU-Konto)
   ERASMUS+ Vertrag ausdrucken, unterschreiben und in MO hochladen

10.03.2021                                                                                         21
OLS – Online Linguistic Support
                                                             Universität für Bodenkultur Wien

     Sprachliche Unterstützung durch EU
     Sprach-Assessment („Sprachtest“) vor Antritt des Aufenthalts ist
        verpflichtend (Ausnahme Muttersprache)

     Bezieht sich auf die Arbeitssprache während des Auslandsaufenthalt
     Nach Test Möglichkeit eines freiwilligen OLS-Online Sprachkurses

10.03.2021                                                                                      22
Erasmus+ in Zeiten von Corona
                                                                           Universität für Bodenkultur Wien

     Aufenthalte sind möglich!
     Um Erasmus+ Förderung beziehen zu können, physischer Aufenthalt
         im Gastland erforderlich
     Aufenthalt erfolgt auf eigenes Risiko – bitte informieren Sie sich über:
          aktuelle Situation in Ihrem Gastland
          Vorgaben und den Lehrbetrieb an Ihrer Gastuniversität
          etwaige Ein- und Ausreisebestimmungen (Reisewarnungen, PCR-Tests,
             Quarantäne, …)
            Ihren persönlichen Versicherungsschutz
            Richtlinien an der BOKU: https://short.boku.ac.at/int-out-aktuell
            Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
            Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
            FAQs vom OeAD: https://bildung.erasmusplus.at/de/hochschulbildung/erasmus-
             aufenthalte-und-covid-19/faqs-zu-erasmus-aufenthalten-von-studierenden-im-
             kontext-von-covid-19/

10.03.2021                                                                                                    23
Noch ein paar Hinweise …
                                                                       Universität für Bodenkultur Wien

     Erasmus+ Studienaufenthalt: min. 3 volle Monate, min. 3 ECTS pro Monat
        (besser mehr!)
     BOKU Empfehlung: 25-30 ECTS pro Semester
     Erasmus+ Stipendium pro Studienzyklus für max. 12 Monate möglich;
        d.h. 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master, 12 Monate im PhD.
        Kombination mit Praktikum möglich; z.B.:
              7 Monate Studienaufenthalt und 5 Monate Praktikumsaufenthalt
              12 Monate Studienaufenthalt oder 12 Monate Praktikumsaufenthalt
     Zu Ende des Aufenthalts auszufüllen: Online-Bericht für die EU (EU Online
        Survey), ansonsten muss evtl. Erasmus+ Zuschuss zurückgezahlt werden.
     Verpflichtender Erfahrungsbericht für die BOKU
     Weitere Infos: http://www.boku.ac.at/int-out-e.html „Ablauf des Aufenthalts“

10.03.2021                                                                                                24
Weitere Infos auf BOKU-IR Website
                                                                      Universität für Bodenkultur Wien

     „Ablauf des Aufenthalts“: http://www.boku.ac.at/int-out-e.html (Präsentation)
     NEU! Umfangreiche FAQs: https://short.boku.ac.at/6rk46z

10.03.2021                                                                                               25
Erasmus+ Praktikum
                                                               Universität für Bodenkultur Wien

        Ähnliche Voraussetzungen wie bei Studierendenaufenthalt
        min. zwei absolvierte BOKU Semester
        Dauer: 2 - 12 Monate
        Studienrelevant!
        Zuschuss: € 480,- bis € 580,- Euro pro Monat (je nach Zielland)
        max. insgesamt 12 Monate pro Studienzyklus (Studienniveau), allerdings
         unter Berücksichtigung von vorherigen Erasmus+ Aufenthalten (inkl.
         Studienaufenthalten)
        Anträge laufend möglich
        Bewerbung über Mobility Online bis 2 Monate vor Antritt
        Weitere Infos inkl. Bewerbungsunterlagen:
         http://www.boku.ac.at/int-out-ep.html
        Kontakt: Nicole Fohringer

10.03.2021                                                                                        27
Weitere Infos…
                                                          Universität für Bodenkultur Wien

 ZOOM IN.ternationale Tage 3. - 5. Mai 2021

 Facebook BOKU Exchange Gruppe

 Stammtisch für internationale Studierende (derzeit online)
 Buddy www.boku.ac.at/int-out-buddies.html
 Tandem www.boku.ac.at/int-languages-tandem.html

10.03.2021                                                                                   28
Viel Erfolg
    bei den Vorbereitungen für Ihren   Universität für Bodenkultur Wien

    Erasmus+ Studienaufenthalt!

10.03.2021                                                                29
Sie können auch lesen