Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien
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Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Sehr erfreulich ist, dass heute immer weitere Verbraucherkreise biologische Produkte verlangen und die Handelsketten sie anbieten. Doch wir verfol- gen mit Sorge, wie die Bedingungen für wirklich wertvolle Lebensmittel immer weiter verwässert werden. Zwischen EU-Bio und Demeter besteht ein riesiger Unterschied an Qualität, an Lebenskraft (und auch am sozialen Umgang miteinander.) In der folgenden Tabelle haben zwei Demeter-Berater die Unterschiede im Detail zusammengestellt.
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Allgemein Teilumstellung möglich, ökologi- sche und konventionelle Bewirt- Gesamtbetriebsumstellung, ausschließ- Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirt- Umstellung schaftung auf einem Betrieb lich ökologische Bewirtschaftung schaftung möglich. Wenn Demeter-Vertrag schon bei Umstellungsbeginn: Jährige Kulturen Jährige Kulturen Ernte 1.bis 12.Monat n. Umstel- Jährige Kulturen Ernte 1.bis 12.Monat n. Umstellung: konventionell lung: konventionell Ernte 1.bis 12.Monat n. Umstellung: 12 Monate nach Umstellung = „in Umstellung auf Demeter“ 12 Monate nach Umstellung = „in konventionell Umstellung“ Aussaat/Pflanzung 12 Monate nach Umstellung = „in Um- 24 Monate nach Umstellung -> Ernte = Demeter Aussaat/Pflanzung stellung“ Umstel- 24 Monate nach Umstellung -> Dauerkulturen (außer Grünland) Aussaat/Pflanzung lungszeit- Ernte = „Öko“ Ernte raum 24 Monate nach Umstellung -> Ernte = 12 Monate nach Umstellung = „in Umstellung auf Demeter“ Bioland Dauerkulturen (außer Grün- 36 Monate nach Umstellung = Demeter Dauerkulturen (außer Grünland) land) Bei entsprechender biologisch-dynamischer Bewirtschaftung Ernte Ernte mit Präparate-Einsatz 12 Monate nach Umstellung = „in Um- 12 Monate nach Umstellung = „in stellung“ Bei späterem Demeter-Vertrag: Umstellung“ Bei mind. 3 Jahre zertifizierter Öko-Bewirtschaftung kann im 4. 36 Monate nach Umstellung = Bioland 36 Monate nach Umstellung = Jahr (also im 1.Demeter-Vertragsjahr) bei biologisch-dynami- Bio scher Bewirtschaftung mit Präparate- Einsatz die Demeter- An- erkennung erteilt werden. -2-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Jährliche EG- Bio- Kontrolle und Verbands- Kontrolle auf je- Zertifizie- Jährliche EG- Bio-Kontrolle auf Jährliche EG- Bio- Kontrolle und Ver- dem Betrieb. rung jedem Betrieb bands- Kontrolle auf jedem Betrieb Zusätzlich jährliches Betriebs- Entwicklungsgespräch mit Kolle- gen / Beratung vorgeschrieben. Dünger Höhe der Düngung orientiert sich an dem zulässigen Tierbesatz je Fläche Stickstoffdüngermenge ist nicht (max. 1,4 DE/ha/Jahr = Höhe der Düngung orientiert sich an dem zulässigen Tierbe- begrenzt. 112 kg N/ha/Jahr). satz je Fläche (max. 1,4 DE/ha/Jahr = 112 kg N/ha/Jahr). Für Gartenbau und Sonderkulturen zu- Gemüse u. Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Hopfen sowie im aber max. 170 kg N/ha/Jahr Dün- sätzliche Regelungen: Weinbau ebenfalls max. 112 kg N/ha/Jahr Stickstoff- Gemüse u. Zierpflanzen max. 110 kg N, ger aus Tierhaltung möglich. Obstbau max. 90 kg N/ha. Düngung Gewächshaus max. 330 kg N, Keine speziellen Regelungen für Obstbau und Baumschulkulturen max. den Gartenbau und für Sonder- 90 kg N, kulturen. Hopfen max. 70 kg N, (Für Gewächshaus gibt es noch keine Sonderregelung!!!) Weinbau max. 150 kg N im dreijährigen Turnus Konv. Mais und konv. Getreide als Co- • Kein konventioneller Mais als Co-Substrat Biogas Nicht weiter geregelt Substrat zulässig • kein Getreide in Anlagen ab Juni 2005 -3-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Zwingend vorgeschrieben: Homöopathische Spritzpräparate: Hornkiesel: verbessert die Pflanzenqualität (pulverisiertes Quarz, Bergkristall, wird in einem Kuhhorn von Frühjahr bis Herbst im Boden eingegraben und speichert dabei die kosmi- schen Kräfte, dieses Horn wird im Herbst wieder ausgegraben und 4 g /ha in Wasser rhythmisch verrührt als homöopathi- sches Spritzpräparat auf dem Acker aufgebracht) Hornmist: fördert das Bodenleben (Kuhmist wird in einem Biodynami- Nicht vorgeschrieben aber zuläs- Kuhhorn im Herbst in den Boden eingegraben und dadurch mit sche Prä- Nicht vorgeschrieben aber zulässig sig Lebenskräften angereichert. 2-3 Horninhalte werden in Wasser parate rhythmisch verrührt und als Spritzpräparat auf den Acker auf- gebracht.) Kompostpräparate auf Kräuterbasis (fermentierte Schafgar- be, Kamille, Brennessel, Eichenrinde, Löwenzahn, Baldrian) werden dem Wirtschaftsdünger in homöopathisch feiner Dosie- rung zugegeben. Sensibilisierung von Boden und Pflanze für kosmische Lebenskräfte. Fladenpräparat Kosmi- Keine Beachtung. Keine Beachtung. Beachtung von Gestirnskonstellationen bei Aussaat, Pflege sche und Ernte sowie Tierzucht zur Unterstützung der jeweiligen Rhythmen Maßnahme empfohlen. -4-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Zukauf auf max. 40 kg N/ha/Jahr be- grenzt Sonderregelungen: Zukauf auf max. 40 kg N/ha/Jahr begrenzt, auch für Gemüse- Zukauf nicht limitiert, Bedarf Gemüse u. Zierpflanzen max. 110 kg N, bau und Sonderkulturen muss aber dokumentiert werden Gewächshaus max. 330 kg N, Zukauf von organi- Obstbau und Baumschulkulturen max. z.B.: Mg-Kainit nicht zulässig. schen und z.B.: Mg Kainit sowie Vinasse zu- 90 kg N, minerali- lässig Hopfen max. 70 kg N, Vinasse/ vinassehaltige Dünger (Maltaflor, Organo-Quick) sind schen Han- Weinbau max. 150 kg N im dreijährigen nur in der Jungpflanzenanzucht und im Gemüsebau, Obstbau, delsdün- Turnus Zierpflanzen- und Staudenanbau bis 30 kg N/ha zulässig gern Blut-, Fleisch-, Knochenmehle z.B.: Mg Kainit sowie Vinasse (bis 110 sind zugelassen, ebenso Guano bzw 330 kg N/ha) zulässig. Blut-, Fleisch-, Knochenmehle sind Keine organische Handelsdünger mit Fleisch- Blut- oder Kno- ebenso wie Guano verboten, nur weni- chenmehl, kein Guano, kein hydrolisiertes tierisches Eiweiß! ge Handelsdünger sind erlaubt! Jungpflan- zensubstra- Mit max. 80% Torf Mit max. 80% Torf Mit minimal 25% präpariertem Kompost te Gülle, Jauche, Geflügelmist aus kon- Zukauf von Zukauf von Gülle, Jauche und Gülle, Jauche, Geflügelmist aus konventioneller Haltung sowie ventioneller Haltung sowie Gärreste aus Wirt- Geflügelmist aus konventioneller Gärreste aus Biogasanlagen die nur mit konventionellen Fer- Biogasanlagen die nur mit konventionel- schafts- flächengebundener Tierhaltung mentationsstoffen betrieben werden, sind verboten. len Fermentationsstoffen betrieben wer- düngern zulässig Eingeführte Biogas-Gülle muss Demeter Richtlinien entspre- den, sind verboten. chen -5-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Tierhaltung Höchstzu- 230 Legehennen, 580 Masthüh- 140 Legehennen, 280 Masthühner, 10 lässige An- 140 Legehennen, 280 Masthühner, 10 Mastschweine und 2 ner, 14 Mastschweine und 2 Mastschweine und 2 Milchkühe pro ha zahl von Milchkühe pro ha und Jahr Milchkühe pro ha und Jahr und Jahr Tieren Landwirtschaftlicher Organismus: Tierhaltung vorgeschrieben für landw. Betriebe. Mindestens 0,2 RGV/ha (Raufutterfressende Großvieheinhei- ten = Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) oder Kooperation, Tier- besatz ist auch an Flächen gebunden. Tierhaltung nicht vorgeschrieben. Gartenbau und Sonderkulturen sind ohne Tierhaltung möglich Mindest- Tierbesatz an Flächen gebunden wenn 1. die Kompostierung, 2. die Gründüngungswirtschaft Viehhal- Tierhaltung nicht vorgeschrieben. und 3. die Präparateanwendung intensiv betrieben werden. tung Tierbesatz an Flächen gebunden Mietenkompostierung nicht vorgeschrie- Rinder müssen Hörner tragen! ben Enthornung nicht zulässig! und Tierbe- Enthornung zulässig Hörnertragende Rinder zwingend vorgeschrieben handlung Enthornung zulässig Genetisch hornloses Milchvieh nicht erlaubt. Rinder und Schafe müssen von Betrieben des ökologischen Landbaus stammen. Rinder und Schafe von EG-Bio-Betrieben erhalten keine De- meter- Anerkennung. Bei Schafen ist Schwänze kupieren verboten -6-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Tiertransporte sollen mit wenig Stress sowie keinem unnötigen Leiden einher- Tiertransporte sollen mit wenig gehen. Tiere dürfen weder mit Strom- Tiertransporte sollen mit wenig Stress sowie keinem unnötigen Stress einhergehen. Tiere dürfen stößen getrieben werden noch mit allo- Leiden einhergehen. Tiere dürfen weder mit Stromstößen ge- Tiertrans- weder mit Stromstößen getrieben pathischen Beruhigungsmitteln behan- trieben werden noch mit allopathischen Beruhigungsmitteln be- porte werden noch mit allopathischen delt werden. Kurze Transportwege so- handelt werden. Kurze Transportwege sowie der Transport von Beruhigungsmitteln behandelt wie der Transport von Schlachtkörpern Schlachtkörpern sind anzustreben. Max. Entfernung nur 200 werden. sind anzustreben. Max. Transport je- km. doch nur 4 Stunden und max. 200 km Entfernung. Futtererzeugung vom eigenen Mind. 50 % des Futters vom eigenen Betrieb oder Betriebsko- Hof ist nicht eindeutig vorge- operation, im Mittel über alle Tierarten. schrieben, wobei aber eine Mind. 50 % des Futters vom eigenen standortunabhängige Tierhaltung 50 % der Tagesration muß Demeter-Futter sein Betrieb oder Betriebskooperation. möglich ist 2/3 der Jahresration muß Demeter- Futter sein Großzügige Liste mit ca. 80 Pro- Futter dukten, zugelassen sind z.B. Bei jeweils unter 1000 Legehennen, 30 Max 1/3 der Jahresration in Umstellung auf Demeter, max. 20 konventionelles Soja und Trester Sauen, 60 Mastschweinen und 10 Pfer- % Ökofutter aus Zitrusfrüchten. den können bis zu 100 % zugekauft werden wenn die Viehbesatzdichte Geflügel: max. 30 % U- Futter Konventionelle Futtermittel bei nicht überschritten wird. Schweinen und Geflügel bis max. 10 % zulässig Schweine und Geflügel bei nachgewiesener Nicht-Verfügbar- bei Rindern, Ziegen und Schafen keit: max. 50 % U-Futter 0 % konv. Futter. -7-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Mischfutter: Zukauf nur von nur zugelassen Anbietern Mischfut- Mischfutter: Zukauf nicht geregelt Alle Komponenten des Mischfutters müssen Bio sein. ter-Zukauf Zukauf nur von nur zugelassen Anbie- tern (Öko- zertifiziertes Mischfutter kann konv. Komponenten ent- halten, das ist bei Demeter nicht zulässig.) Bei Nichtverfügbarkeit ökologi- Grundsätzlich 100 % Biofutter. scher Herkünfte sind Konvent. Futtermittel dürfen bei drohen- ca. 80 Produkte konvent. Her- der Mangelernährung oder wenn Öko- kunft zugelassen, komponenten nicht verfügbar sind bis z.B. konventionelles Soja und max. 25 % der Tagesration eingesetzt Trester aus Zitrusfrüchten. werden und zwar bei Kompromißlos 100 % Biofutter für alle Tierarten. • Schweinen (Sauen, Ferkel, Zugelasse- Vormast) : Der Höchstanteil an konventio- ne konven- Angestrebt wird 100 % Futter aus biologisch-dynamischer Er- nellem Futtermittel beträgt bei nur konv. Kartoffeleiweiß bis max. 5 % tionelle zeugung. Schweinen und Geflügel max. 10 der Jahresration und bis max. Futtermittel %, bei Rindern, Ziegen und 31.12.2011 Schafen 0 %. • Geflügel Auch konventionelle Futtermittelkomponenten in anerkanntem Öko- Mischfutter sind bei allen Tierarten verboten. Konv. Kartoffeleiweiß und konv. Mais- kleber Mischfutter: Bis 10% der Jahresration ( bis max. darf konvent. Komponenten ent- 31.12.2009) halten Bis 5 % der Jahresration ( bis max. 31.12.2011) -8-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Silagefütte- rung Die ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten. Die ganzjährige ausschließliche Fütte- Im Sommer muss überwiegend Grünfutter gegeben werden, rung mit Silage ist verboten. wobei die Futteraufnahme über einen Weidegang anzustreben Grünfütte- Ist nicht geregelt ist. rung Im Sommer muss überwiegend Grünfut- Im Winter soll ein möglichst hoher Anteil Heu gegeben werden ter gegeben werden. (Kühe und Pferde min. 3 kg/Tier/Tag, Kleinwiederkäuer weni- Heufütte- ger). rung Pflanzenbau Pyrethrine nur im Gartenbau und Dauerkulturen, jedoch nicht Pyrethrine dürfen nur im Gartenbau und bei der Pilzerzeugung. Pyrethroide dürfen eingesetzt in Dauerkulturen angewendet werden. Max. 3 kg Kupfer /ha/Jahr nur in Dauerkulturen (Weinbau, werden. Kupfereinsatz max. 3 kg/ha/Jahr, im Obstbau), Pflanzen- Kupfereinsatz max. 6 kg/ha/Jahr Hopfen max. 4 kg/ha/Jahr schutz Kupfereinsatz in Kartoffeln und Tomaten nicht zugelassen. gemäß den Pflanzenschutzbe- Kupfer im Kartoffelanbau nur mit Aus- stimmungen Hydrolisiertes Eiweiß nicht zulässig nahmegenehmigung durch den Ver- Hydrolisiertes Eiweiß zulässig band Energetische Kompost-, Spritz- und Fladenpräparate vorge- schrieben, um die Pflanze und den Boden zu stärken Hydrolisiertes Eiweiß zulässig -9-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Chemisch-synthetisch behandeltes Saatgut sowie Elektronen- beizung sind grundsätzlich verboten - Keine Hybriden im Getreidebau (Ausnahme Mais) - Keine Hybridzucht und keine Hybridvermehrung Chemisch-synthetisch behandel- Chemisch-synthetisch behandeltes Saatgut, Saatgut ist grundsätzlich verboten. auf Demeter-Betrieben tes Saatgut ist seit 2004 grund- Sorten, - Keine Sorten aus Protoplasten / Cytoplasten- Fusion (künstli- sätzlich nicht mehr erlaubt. Hybriden, Züchtungstechnik nicht gere- Züchtung che Fusion zwischen verschiedenen Pflanzenarten im Grenz- Hybriden, Züchtungstechnik nicht gelt bereich zur Gentechnik) geregelt Züchtung von samenfesten, harmonisch abreifenden und ener- getisch wertvollen Sorten für den biol.- dyn. Landbau (Gemüse: Bingenheim Getreide: Spiess, Kunz, Heyden, Müller) Verarbeitung Min. 95 % der Zutaten müssen Bioland- 95 % der Zutaten müssen ökolo- Ursprungs sein, damit das „Bioland- Min. 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs und gischen Ursprungs sein, damit Logo“ geführt werden darf. min. 90 % der Zutaten müssen aus Demeterherstellung sein, das „Bio-Logo“ geführt werden Nichtbiolandzutaten nur mit Ausnahme- damit das „Demeter-Logo“ geführt werden darf. Kennzeich- darf. genehmigung. nung Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Demeterprodukten Ausnahmen gibt es nur bei einer von Zutaten in Bioqualität kann eine können ökologische Zutaten mit einer Ausnahmegenehmigung Nichtverfügbarkeit von Zutaten in Ausnahmegenehmigung für max. 5 % verwendet werden. Bioqualität. konventioneller Zutaten ausgestellt wer- den. - 10 -
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien Betroffene EG-Bio-Verordnung* Bioland Demeter Bereiche Ca. 20 Zusatzstoffe erlaubt. Ca. 45 Zusatzstoffe zulässig Für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe. Positivliste regelt deren Einsatz, Ca. 25 Zusatzstoffe erlaubt. Nitritpökelsalz und Enzyme sind nicht erlaubt. aber weniger produktspezifisch Lebensmit- wie bei den Verbänden. telzusatz- Für jedes Lebensmittel nur explizit er- Aromen: stoffe laubte Zusatzstoffe. Es sind nur Aromaextrakte der namensgebenden Pflanze er- Erlaubt sind auch Enzyme und laubt, wie z. B. reine ätherische Öle oder reine Extrakte mit Nitritpökelsalz. Nitritpökelsalz ist nicht erlaubt, Enzyme Rohstoffidentität. sind nur produktspezifisch zugelassen. (Vergleich: in konv. Verarbeitung Keine „natürlichen Aromen“ ca. 350 Zusatzstoffe zulässig) (z.B. Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl). - 11 -
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien EG-Bio- oder -Öko-Verordnungen: • EG-Öko-Basisverordnung (834/2007 vom 28. Juni 2007) • EG-Öko-DVO – Durchführungsverordnung 889/2008 - 12 -
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