Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

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Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise

                                       Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

                        Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien
Sehr erfreulich ist, dass heute immer weitere Verbraucherkreise biologische Produkte verlangen und die Handelsketten sie anbieten. Doch wir verfol-
gen mit Sorge, wie die Bedingungen für wirklich wertvolle Lebensmittel immer weiter verwässert werden. Zwischen EU-Bio und Demeter besteht ein
riesiger Unterschied an Qualität, an Lebenskraft (und auch am sozialen Umgang miteinander.)
In der folgenden Tabelle haben zwei Demeter-Berater die Unterschiede im Detail zusammengestellt.
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                     Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene        EG-Bio-Verordnung*                          Bioland                                            Demeter
Bereiche

                                                                        Allgemein

           Teilumstellung möglich, ökologi-
           sche und konventionelle Bewirt-     Gesamtbetriebsumstellung, ausschließ- Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirt-
Umstellung
           schaftung auf einem Betrieb         lich ökologische Bewirtschaftung      schaftung
           möglich.

                                                                                      Wenn Demeter-Vertrag schon bei Umstellungsbeginn:
             Jährige Kulturen                                                         Jährige Kulturen
             Ernte 1.bis 12.Monat n. Umstel- Jährige Kulturen                         Ernte 1.bis 12.Monat n. Umstellung: konventionell
             lung: konventionell
                                             Ernte 1.bis 12.Monat n. Umstellung:      12 Monate nach Umstellung = „in Umstellung auf Demeter“
             12 Monate nach Umstellung = „in konventionell
             Umstellung“                                                              Aussaat/Pflanzung
                                             12 Monate nach Umstellung = „in Um-      24 Monate nach Umstellung -> Ernte = Demeter
             Aussaat/Pflanzung               stellung“
 Umstel-     24 Monate nach Umstellung ->                                             Dauerkulturen (außer Grünland)
                                             Aussaat/Pflanzung
lungszeit-   Ernte = „Öko“                                                            Ernte
  raum                                       24 Monate nach Umstellung -> Ernte =
                                                                                      12 Monate nach Umstellung = „in Umstellung auf Demeter“
                                             Bioland
             Dauerkulturen (außer Grün-                                               36 Monate nach Umstellung = Demeter
                                             Dauerkulturen (außer Grünland)
             land)                                                                    Bei entsprechender biologisch-dynamischer Bewirtschaftung
                                             Ernte
             Ernte                                                                    mit Präparate-Einsatz
                                             12 Monate nach Umstellung = „in Um-
             12 Monate nach Umstellung = „in stellung“                                Bei späterem Demeter-Vertrag:
             Umstellung“                                                              Bei mind. 3 Jahre zertifizierter Öko-Bewirtschaftung kann im 4.
                                             36 Monate nach Umstellung = Bioland
             36 Monate nach Umstellung =                                              Jahr (also im 1.Demeter-Vertragsjahr) bei biologisch-dynami-
             Bio                                                                      scher Bewirtschaftung mit Präparate- Einsatz die Demeter- An-
                                                                                      erkennung erteilt werden.

                                                                        -2-
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                                        Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene          EG-Bio-Verordnung*                          Bioland                                             Demeter
Bereiche

                                                                                         Jährliche EG- Bio- Kontrolle und Verbands- Kontrolle auf je-
 Zertifizie-   Jährliche EG- Bio-Kontrolle auf   Jährliche EG- Bio- Kontrolle und Ver-   dem Betrieb.
   rung        jedem Betrieb                     bands- Kontrolle auf jedem Betrieb      Zusätzlich jährliches Betriebs- Entwicklungsgespräch mit Kolle-
                                                                                         gen / Beratung vorgeschrieben.

                                                                           Dünger

                                            Höhe der Düngung orientiert sich an
                                            dem zulässigen Tierbesatz je Fläche
            Stickstoffdüngermenge ist nicht (max. 1,4 DE/ha/Jahr =
                                                                                         Höhe der Düngung orientiert sich an dem zulässigen Tierbe-
            begrenzt.                       112 kg N/ha/Jahr).
                                                                                         satz je Fläche (max. 1,4 DE/ha/Jahr = 112 kg N/ha/Jahr).
                                            Für Gartenbau und Sonderkulturen zu-
                                                                                         Gemüse u. Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Hopfen sowie im
            aber max. 170 kg N/ha/Jahr Dün- sätzliche Regelungen:                        Weinbau ebenfalls max. 112 kg N/ha/Jahr
Stickstoff-                                 Gemüse u. Zierpflanzen max. 110 kg N,
            ger aus Tierhaltung möglich.                                                 Obstbau max. 90 kg N/ha.
Düngung                                     Gewächshaus max. 330 kg N,
            Keine speziellen Regelungen für Obstbau und Baumschulkulturen max.
            den Gartenbau und für Sonder-   90 kg N,
            kulturen.                       Hopfen max. 70 kg N,                         (Für Gewächshaus gibt es noch keine Sonderregelung!!!)
                                            Weinbau max. 150 kg N im dreijährigen
                                            Turnus

                                                 Konv. Mais und konv. Getreide als Co-       • Kein konventioneller Mais als Co-Substrat
  Biogas       Nicht weiter geregelt
                                                 Substrat zulässig                           • kein Getreide in Anlagen ab Juni 2005

                                                                          -3-
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                                    Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene        EG-Bio-Verordnung*                        Bioland                                        Demeter
Bereiche

                                                                                 Zwingend vorgeschrieben:
                                                                                 Homöopathische Spritzpräparate:
                                                                                 Hornkiesel: verbessert die Pflanzenqualität (pulverisiertes
                                                                                 Quarz, Bergkristall, wird in einem Kuhhorn von Frühjahr bis
                                                                                 Herbst im Boden eingegraben und speichert dabei die kosmi-
                                                                                 schen Kräfte, dieses Horn wird im Herbst wieder ausgegraben
                                                                                 und 4 g /ha in Wasser rhythmisch verrührt als homöopathi-
                                                                                 sches Spritzpräparat auf dem Acker aufgebracht)
                                                                                 Hornmist: fördert das Bodenleben (Kuhmist wird in einem
Biodynami-
           Nicht vorgeschrieben aber zuläs-                                      Kuhhorn im Herbst in den Boden eingegraben und dadurch mit
 sche Prä-                                  Nicht vorgeschrieben aber zulässig
           sig                                                                   Lebenskräften angereichert. 2-3 Horninhalte werden in Wasser
  parate
                                                                                 rhythmisch verrührt und als Spritzpräparat auf den Acker auf-
                                                                                 gebracht.)

                                                                                 Kompostpräparate auf Kräuterbasis (fermentierte Schafgar-
                                                                                 be, Kamille, Brennessel, Eichenrinde, Löwenzahn, Baldrian)
                                                                                 werden dem Wirtschaftsdünger in homöopathisch feiner Dosie-
                                                                                 rung zugegeben. Sensibilisierung von Boden und Pflanze für
                                                                                 kosmische Lebenskräfte.

                                                                                 Fladenpräparat

  Kosmi- Keine Beachtung.                    Keine Beachtung.                    Beachtung von Gestirnskonstellationen bei Aussaat, Pflege
   sche                                                                          und Ernte sowie Tierzucht zur Unterstützung der jeweiligen
 Rhythmen                                                                        Maßnahme empfohlen.

                                                                      -4-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                     Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene        EG-Bio-Verordnung*                         Bioland                                                Demeter
Bereiche

                                            Zukauf auf max. 40 kg N/ha/Jahr be-
                                            grenzt
                                            Sonderregelungen:                           Zukauf auf max. 40 kg N/ha/Jahr begrenzt, auch für Gemüse-
           Zukauf nicht limitiert, Bedarf   Gemüse u. Zierpflanzen max. 110 kg N,       bau und Sonderkulturen
           muss aber dokumentiert werden Gewächshaus max. 330 kg N,
Zukauf von
  organi-                                   Obstbau und Baumschulkulturen max.          z.B.: Mg-Kainit nicht zulässig.
schen und z.B.: Mg Kainit sowie Vinasse zu- 90 kg N,
 minerali- lässig                           Hopfen max. 70 kg N,                        Vinasse/ vinassehaltige Dünger (Maltaflor, Organo-Quick) sind
schen Han-                                  Weinbau max. 150 kg N im dreijährigen       nur in der Jungpflanzenanzucht und im Gemüsebau, Obstbau,
 delsdün-                                   Turnus                                      Zierpflanzen- und Staudenanbau bis 30 kg N/ha zulässig
   gern
           Blut-, Fleisch-, Knochenmehle    z.B.: Mg Kainit sowie Vinasse (bis 110
           sind zugelassen, ebenso Guano bzw 330 kg N/ha) zulässig.
                                            Blut-, Fleisch-, Knochenmehle sind          Keine organische Handelsdünger mit Fleisch- Blut- oder Kno-
                                            ebenso wie Guano verboten, nur weni-        chenmehl, kein Guano, kein hydrolisiertes tierisches Eiweiß!
                                            ge Handelsdünger sind erlaubt!

 Jungpflan-
zensubstra- Mit max. 80% Torf                 Mit max. 80% Torf                         Mit minimal 25% präpariertem Kompost
     te

                                              Gülle, Jauche, Geflügelmist aus kon-
Zukauf von   Zukauf von Gülle, Jauche und                                               Gülle, Jauche, Geflügelmist aus konventioneller Haltung sowie
                                              ventioneller Haltung sowie Gärreste aus
   Wirt-     Geflügelmist aus konventioneller                                           Gärreste aus Biogasanlagen die nur mit konventionellen Fer-
                                              Biogasanlagen die nur mit konventionel-
 schafts-    flächengebundener Tierhaltung                                              mentationsstoffen betrieben werden, sind verboten.
                                              len Fermentationsstoffen betrieben wer-
 düngern     zulässig                                                                   Eingeführte Biogas-Gülle muss Demeter Richtlinien entspre-
                                              den, sind verboten.
                                                                                        chen

                                                                       -5-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                      Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene        EG-Bio-Verordnung*                          Bioland                                           Demeter
Bereiche

                                                                        Tierhaltung

 Höchstzu-
            230 Legehennen, 580 Masthüh-      140 Legehennen, 280 Masthühner, 10
lässige An-                                                                           140 Legehennen, 280 Masthühner, 10 Mastschweine und 2
            ner, 14 Mastschweine und 2        Mastschweine und 2 Milchkühe pro ha
  zahl von                                                                            Milchkühe pro ha und Jahr
            Milchkühe pro ha und Jahr         und Jahr
   Tieren

                                                                                     Landwirtschaftlicher Organismus:
                                                                                     Tierhaltung vorgeschrieben für landw. Betriebe.
                                                                                     Mindestens 0,2 RGV/ha (Raufutterfressende Großvieheinhei-
                                                                                     ten = Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) oder Kooperation, Tier-
                                                                                     besatz ist auch an Flächen gebunden.
                                              Tierhaltung nicht vorgeschrieben.      Gartenbau und Sonderkulturen sind ohne Tierhaltung möglich
 Mindest-                                     Tierbesatz an Flächen gebunden         wenn 1. die Kompostierung, 2. die Gründüngungswirtschaft
  Viehhal-  Tierhaltung nicht vorgeschrieben.                                        und 3. die Präparateanwendung intensiv betrieben werden.
    tung    Tierbesatz an Flächen gebunden
                                              Mietenkompostierung nicht vorgeschrie- Rinder müssen Hörner tragen!
                                              ben                                    Enthornung nicht zulässig!
und Tierbe- Enthornung zulässig
                                                                                     Hörnertragende Rinder zwingend vorgeschrieben
 handlung
                                              Enthornung zulässig                    Genetisch hornloses Milchvieh nicht erlaubt.
                                                                                     Rinder und Schafe müssen von Betrieben des ökologischen
                                                                                     Landbaus stammen.
                                                                                     Rinder und Schafe von EG-Bio-Betrieben erhalten keine De-
                                                                                     meter- Anerkennung.
                                                                                     Bei Schafen ist Schwänze kupieren verboten

                                                                         -6-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                      Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene         EG-Bio-Verordnung*                           Bioland                                           Demeter
Bereiche

                                               Tiertransporte sollen mit wenig Stress
                                               sowie keinem unnötigen Leiden einher-
              Tiertransporte sollen mit wenig  gehen. Tiere dürfen weder mit Strom-     Tiertransporte sollen mit wenig Stress sowie keinem unnötigen
              Stress einhergehen. Tiere dürfen stößen getrieben werden noch mit allo-   Leiden einhergehen. Tiere dürfen weder mit Stromstößen ge-
 Tiertrans-   weder mit Stromstößen getrieben pathischen Beruhigungsmitteln behan-      trieben werden noch mit allopathischen Beruhigungsmitteln be-
   porte      werden noch mit allopathischen delt werden. Kurze Transportwege so-       handelt werden. Kurze Transportwege sowie der Transport von
              Beruhigungsmitteln behandelt     wie der Transport von Schlachtkörpern    Schlachtkörpern sind anzustreben. Max. Entfernung nur 200
              werden.                          sind anzustreben. Max. Transport je-     km.
                                               doch nur 4 Stunden und max. 200 km
                                               Entfernung.

              Futtererzeugung vom eigenen                                               Mind. 50 % des Futters vom eigenen Betrieb oder Betriebsko-
              Hof ist nicht eindeutig vorge-                                            operation, im Mittel über alle Tierarten.
              schrieben, wobei aber eine
                                                 Mind. 50 % des Futters vom eigenen
              standortunabhängige Tierhaltung                                          50 % der Tagesration muß Demeter-Futter sein
                                                 Betrieb oder Betriebskooperation.
              möglich ist
                                                                                       2/3 der Jahresration muß Demeter- Futter sein
              Großzügige Liste mit ca. 80 Pro-
  Futter      dukten, zugelassen sind z.B.       Bei jeweils unter 1000 Legehennen, 30 Max 1/3 der Jahresration in Umstellung auf Demeter, max. 20
              konventionelles Soja und Trester   Sauen, 60 Mastschweinen und 10 Pfer- % Ökofutter
              aus Zitrusfrüchten.                den können bis zu 100 % zugekauft
                                                 werden wenn die Viehbesatzdichte      Geflügel: max. 30 % U- Futter
              Konventionelle Futtermittel bei
                                                 nicht überschritten wird.
              Schweinen und Geflügel bis
              max. 10 % zulässig                                                        Schweine und Geflügel bei nachgewiesener Nicht-Verfügbar-
              bei Rindern, Ziegen und Schafen                                           keit: max. 50 % U-Futter
              0 % konv. Futter.

                                                                          -7-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                      Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene        EG-Bio-Verordnung*                          Bioland                                             Demeter
Bereiche

                                                                                        Mischfutter:
                                                                                        Zukauf nur von nur zugelassen Anbietern
 Mischfut-                                     Mischfutter:
             Zukauf nicht geregelt                                                      Alle Komponenten des Mischfutters müssen Bio sein.
ter-Zukauf                                     Zukauf nur von nur zugelassen Anbie-
                                               tern                                     (Öko- zertifiziertes Mischfutter kann konv. Komponenten ent-
                                                                                        halten, das ist bei Demeter nicht zulässig.)

             Bei Nichtverfügbarkeit ökologi- Grundsätzlich 100 % Biofutter.
             scher Herkünfte sind            Konvent. Futtermittel dürfen bei drohen-
             ca. 80 Produkte konvent. Her-   der Mangelernährung oder wenn Öko-
             kunft zugelassen,               komponenten nicht verfügbar sind bis
             z.B. konventionelles Soja und   max. 25 % der Tagesration eingesetzt
             Trester aus Zitrusfrüchten.     werden und zwar bei
                                                                                        Kompromißlos 100 % Biofutter für alle Tierarten.
                                             • Schweinen (Sauen, Ferkel,
Zugelasse-                                      Vormast) :
             Der Höchstanteil an konventio-
ne konven-                                                                              Angestrebt wird 100 % Futter aus biologisch-dynamischer Er-
             nellem Futtermittel beträgt bei nur konv. Kartoffeleiweiß bis max. 5 %
  tionelle                                                                              zeugung.
             Schweinen und Geflügel max. 10 der Jahresration und bis max.
Futtermittel
             %, bei Rindern, Ziegen und      31.12.2011
             Schafen 0 %.                    • Geflügel                                 Auch konventionelle Futtermittelkomponenten in anerkanntem
                                                                                        Öko- Mischfutter sind bei allen Tierarten verboten.
                                             Konv. Kartoffeleiweiß und konv. Mais-
                                             kleber
             Mischfutter:                    Bis 10% der Jahresration ( bis max.
             darf konvent. Komponenten ent- 31.12.2009)
             halten                          Bis 5 % der Jahresration ( bis max.
                                             31.12.2011)

                                                                        -8-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                       Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene           EG-Bio-Verordnung*                         Bioland                                             Demeter
Bereiche

Silagefütte-
    rung                                                                             Die ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten.
                                                 Die ganzjährige ausschließliche Fütte-
                                                                                     Im Sommer muss überwiegend Grünfutter gegeben werden,
                                                 rung mit Silage ist verboten.       wobei die Futteraufnahme über einen Weidegang anzustreben
Grünfütte-
               Ist nicht geregelt                                                    ist.
  rung
                                                 Im Sommer muss überwiegend Grünfut- Im Winter soll ein möglichst hoher Anteil Heu gegeben werden
                                                 ter gegeben werden.                 (Kühe und Pferde min. 3 kg/Tier/Tag, Kleinwiederkäuer weni-
 Heufütte-                                                                           ger).
   rung

                                                                      Pflanzenbau

                                                                                          Pyrethrine nur im Gartenbau und Dauerkulturen, jedoch nicht
                                                 Pyrethrine dürfen nur im Gartenbau und   bei der Pilzerzeugung.
               Pyrethroide dürfen eingesetzt     in Dauerkulturen angewendet werden.
                                                                                          Max. 3 kg Kupfer /ha/Jahr nur in Dauerkulturen (Weinbau,
               werden.                           Kupfereinsatz max. 3 kg/ha/Jahr, im      Obstbau),
 Pflanzen-
               Kupfereinsatz max. 6 kg/ha/Jahr   Hopfen max. 4 kg/ha/Jahr
  schutz                                                                                  Kupfereinsatz in Kartoffeln und Tomaten nicht zugelassen.
               gemäß den Pflanzenschutzbe-       Kupfer im Kartoffelanbau nur mit Aus-
               stimmungen                                                                 Hydrolisiertes Eiweiß nicht zulässig
                                                 nahmegenehmigung durch den Ver-
               Hydrolisiertes Eiweiß zulässig    band                                     Energetische Kompost-, Spritz- und Fladenpräparate vorge-
                                                                                          schrieben, um die Pflanze und den Boden zu stärken
                                                 Hydrolisiertes Eiweiß zulässig

                                                                          -9-
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                     Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene        EG-Bio-Verordnung*                            Bioland                                               Demeter
Bereiche

                                                                                           Chemisch-synthetisch behandeltes Saatgut sowie Elektronen-
                                                                                           beizung sind grundsätzlich verboten
                                                                                           - Keine Hybriden im Getreidebau
                                                                                           (Ausnahme Mais)
                                                                                           - Keine Hybridzucht und keine Hybridvermehrung
             Chemisch-synthetisch behandel-     Chemisch-synthetisch behandeltes
 Saatgut,                                       Saatgut ist grundsätzlich verboten.        auf Demeter-Betrieben
             tes Saatgut ist seit 2004 grund-
  Sorten,                                                                                  - Keine Sorten aus Protoplasten / Cytoplasten- Fusion (künstli-
             sätzlich nicht mehr erlaubt.       Hybriden, Züchtungstechnik nicht gere-
 Züchtung                                                                                  che Fusion zwischen verschiedenen Pflanzenarten im Grenz-
             Hybriden, Züchtungstechnik nicht   gelt
                                                                                           bereich zur Gentechnik)
             geregelt
                                                                                           Züchtung von samenfesten, harmonisch abreifenden und ener-
                                                                                           getisch wertvollen Sorten für den biol.- dyn. Landbau
                                                                                           (Gemüse: Bingenheim
                                                                                           Getreide: Spiess, Kunz, Heyden, Müller)

                                                                     Verarbeitung

                                                Min. 95 % der Zutaten müssen Bioland-
           95 % der Zutaten müssen ökolo-       Ursprungs sein, damit das „Bioland-
                                                                                           Min. 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs und
           gischen Ursprungs sein, damit        Logo“ geführt werden darf.
                                                                                           min. 90 % der Zutaten müssen aus Demeterherstellung sein,
           das „Bio-Logo“ geführt werden        Nichtbiolandzutaten nur mit Ausnahme-      damit das „Demeter-Logo“ geführt werden darf.
Kennzeich- darf.                                genehmigung.
  nung                                          Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit
                                                                                           Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Demeterprodukten
           Ausnahmen gibt es nur bei einer      von Zutaten in Bioqualität kann eine
                                                                                           können ökologische Zutaten mit einer Ausnahmegenehmigung
           Nichtverfügbarkeit von Zutaten in    Ausnahmegenehmigung für max. 5 %
                                                                                           verwendet werden.
           Bioqualität.                         konventioneller Zutaten ausgestellt wer-
                                                den.

                                                                          - 10 -
Verein zur Förderung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise
                                       Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

Betroffene         EG-Bio-Verordnung*                            Bioland                                                Demeter
Bereiche

                                                                                             Ca. 20 Zusatzstoffe erlaubt.
             Ca. 45 Zusatzstoffe zulässig                                                    Für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe.

            Positivliste regelt deren Einsatz,   Ca. 25 Zusatzstoffe erlaubt.                Nitritpökelsalz und Enzyme sind nicht erlaubt.
            aber weniger produktspezifisch
Lebensmit- wie bei den Verbänden.
 telzusatz-                                      Für jedes Lebensmittel nur explizit er-     Aromen:
   stoffe                                        laubte Zusatzstoffe.                        Es sind nur Aromaextrakte der namensgebenden Pflanze er-
            Erlaubt sind auch Enzyme und                                                     laubt, wie z. B. reine ätherische Öle oder reine Extrakte mit
            Nitritpökelsalz.                     Nitritpökelsalz ist nicht erlaubt, Enzyme   Rohstoffidentität.
                                                 sind nur produktspezifisch zugelassen.
             (Vergleich: in konv. Verarbeitung                                               Keine „natürlichen Aromen“
             ca. 350 Zusatzstoffe zulässig)                                                  (z.B. Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf
                                                                                             Sägemehl).

                                                                           - 11 -
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                                     Unterschiede EG-Bio-Verordnung, Bioland, Demeter-Richtlinien

EG-Bio- oder -Öko-Verordnungen:
   •   EG-Öko-Basisverordnung (834/2007 vom 28. Juni 2007)
   •   EG-Öko-DVO – Durchführungsverordnung 889/2008

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