Erlasse der Bundesländer - zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen - DEHOGA Bundesverband

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Erlasse der Bundesländer
             zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                                       (Stand: 24. Juli 2020)

Bundesland          Voraussetzung bei einer          Voraussetzung bei einer          Umfang des erforderlichen       Antragstellung
                    stationären TSE-Lösung           cloud TSE-Lösung                 Nachweises über Vorliegen
                                                                                      der Voraussetzungen

Baden-Württemberg   Der Unternehmer hat die er-      Es ist der Einbau einer cloud-   Die Voraussetzungen sind        Die Billigkeitsmaßnahme gilt
                    forderliche Anzahl an TSE        basierten TSE vorgesehen,        durch eine entsprechende        bei Vorliegen aller Vorausset-
                    bei einem Kassenfachhänd-        eine solche ist jedoch nach-     Dokumentation festzuhalten,     zungen stillschweigend als
                    ler oder einem anderen           weislich noch nicht verfügbar.   der Verfahrensdokumenta-        gewährt.
                    Dienstleister nachweislich bis                                    tion zur Kassenführung bei-     Ein gesonderter Antrag ist
                    zum 30. September 2020                                            zufügen, für die Dauer der      nicht erforderlich.
                    verbindlich bestellt oder in                                      gesetzlichen Aufbewahrungs-     Bereits vor Bekanntgabe des
                    Auftrag gegeben.                                                  fristen vorzuhalten und auf     Erlasses gestellte Anträge
                                                                                      Verlangen vorzulegen.           gelten als bewilligt, wenn die
                                                                                                                      genannten Voraussetzungen
                                                                                                                      erfüllt sind.

Bayern              Der Unternehmer hat die er-      Es ist der Einbau einer cloud-   Die erforderlichen Nachweise    Ein gesonderter Antrag ist
                    forderliche Anzahl an TSE        basierten TSE vorgesehen,        sind der Verfahrensdoku-        nicht erforderlich.
                    bei einem Kassenfachhänd-        eine solche ist aber nach-       mentation zur Kassenführung
                    ler oder einem anderen           weislich noch nicht verfügbar.   beizufügen und für die Dauer
                    Dienstleister bis zum 30.                                         der gesetzlichen Aufbewah-
                    September 2020 nachweis-                                          rungsfrist vorzuhalten.
                    lich verbindlich bestellt oder
                    in Auftrag gegeben.

Berlin              Fristverlängerung bei der        Ist der Einbau einer cloudba-    Die Nachweise über die Vo-      Ein gesonderter Antrag bei
                    Umrüstung bis 31.03.2021         sierten technischen Sicher-      raussetzungen sind mit der      den Berliner Finanzämtern ist
                    unter der Bedingung, dass        heitseinrichtung beabsichtigt,   Verfahrensdokumentation zur     nicht erforderlich.
                    der Einbau der technischen       gilt die Fristverlängerung un-   Kassenführung aufzubewah-
                    Sicherheitseinrichtung bis       ter denselben Voraussetzun-      ren und für die Dauer der ge-
                    zum 30. August 2020 mit ei-      gen wie für eine stationäre      setzlichen Aufbewahrungs-
                    nem konkreten Termin beauf-      TSE-Lösung als bewilligt.        fristen aufzubewahren. Auf
                    tragt sein muss.                                                  Verlangen einer Dienstkraft
Erlasse der Bundesländer
zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                        (Stand: 24. Juli 2020)

       Weitere Bedingungen:                                      der Finanzverwaltung sind
                                                                 sie vorzulegen.
       Die Anbietenden der techni-
       schen Sicherheitseinrichtung
       bzw. die Dienstleistenden,
       die den Einbau vornehmen,
       müssen bestätigen, dass der
       Einbau nicht bis zum
       30.09.2020 durchgeführt wer-
       den konnte. Ferner muss be-
       reits ein konkreter Einbauter-
       min vereinbart sein.

       Alle übrigen Verpflichtungen
       des § 146a Abgabenordnung
       werden erfüllt oder deren
       Nichterfüllung wird laut BMF-
       Schreiben vom 06.11.2019
       (Az.: IV A 4 – S
       0319/19/10002 :001,
       2019/0891800; BStBl. 2019
       S. 1010) auch nach dem
       30.09.2020 weiterhin nicht
       beanstandet.

       Für die Veranlagungszeit-
       räume 2010 bis 2020 darf
       kein Straf- oder Ordnungs-
       widrigkeitenverfahren wegen
       Steuerhinterziehung bzw.
       Steuergefährdung durchge-
       führt worden sein, das mit ei-
       ner Verurteilung, einem Straf-
       befehl, einer Auflage oder ei-
       nem Bußgeldbescheid abge-
       schlossen wurde.
Erlasse der Bundesländer
             zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                                        (Stand: 24. Juli 2020)

Bundesland          Voraussetzung bei einer           Voraussetzung bei einer           Umfang des erforderlichen        Antragstellung
                    stationären TSE-Lösung            cloud TSE-Lösung                  Nachweises über Vorliegen
                                                                                        der Voraussetzungen

Hamburg             Es muss durch geeignete           Ist der Einbau einer cloud-ba-    Die genannten Nachweise          Die Billigkeitsmaßnahme gilt
                    Unterlagen belegbar sein,         sierten TSE vorgesehen,           sind im Rahmen der allge-        bei Vorliegen der Vorausset-
                    dass die erforderliche Anzahl     eine solche aber noch nicht       meinen Aufbewahrungsfris-        zungen als gewährt.
                    an TSE bis zum 30. Septem-        verfügbar, ist die Nichtverfüg-   ten aufzubewahren und auf
                    ber 2020 bei einem Kassen-        barkeit durch geeignete Do-       Verlangen vorzulegen.            Ein gesonderter Antrag ist
                    fachhändler, einem Kassen-        kumente nachzuweisen.                                              nicht erforderlich.
                    hersteller oder einem ande-
                    ren Dienstleister im Kassen-      Der Einsatz der cloudbasier-
                    bereich verbindlich bestellt o-   ten TSE muss bis zum 31.
                    der der Einbau der TSE be-        März 2021 sichergestellt wer-
                    auftragt worden ist.              den.

                    Der Einsatz der TSE muss
                    bis zum 31. März 2021 si-
                    chergestellt werden.

Hessen              Der Steuerpflichtige muss bis     Es ist der Einbau einer cloud-    Bei cloudbasierter TSE ist die   Die Billigkeitsmaßnahme gilt
                    spätestens 30. September          basierten TSE beabsichtigt,       Nichtverfügbarkeit durch ge-     bei Vorliegen der genannten
                    2020 eine TSE verbindlich         aber eine solche ist noch         eignete Dokumente nachzu-        Voraussetzungen als ge-
                    bestellt oder einen Kassen-       nicht verfügbar.                  weisen.                          währt.
                    fachhändler, einen Kassen-
                    hersteller oder einen anderen     Der funktionsfertige Einbau       Erforderliche Nachweise sind     In dem entsprechenden Um-
                    Dienstleister im Kassenbe-        einer TSE bis zum 31. März        im Rahmen der allgemeinen        fang ist ein gesonderter An-
                    reich verbindlich mit dem         2021 muss auch in diesen          Aufbewahrungsfristen aufzu-      trag durch den Steuerpflichti-
                    fristgerechten funktionsferti-    Fällen sichergestellt werden.     bewahren und auf Verlangen       gen nach §§ 146a, 148 AO
                    gen Einbau der TSE in das                                           der Finanzverwaltung vorzu-      nicht erforderlich.
                    elektronische Aufzeichnungs-                                        legen.
                    system beauftragt haben.
Erlasse der Bundesländer
                zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                                        (Stand: 24. Juli 2020)

Bundesland             Voraussetzung bei einer        Voraussetzung bei einer          Umfang des erforderlichen          Antragstellung
                       stationären TSE-Lösung         cloud TSE-Lösung                 Nachweises über Vorliegen
                                                                                       der Voraussetzungen

Niedersachsen          Der Betroffene muss nach-      Der Einbau einer cloudba-        Das Aufbewahren der den            Ein gesonderter Antrag bei
                       weislich die TSE bei einem     sierten TSE ist vorgesehen       Härtefall bestätigenden Be-        den Finanzämtern ist nicht
                       Kassenfachhändler, einem       und eine solche ist jedoch       lege reicht aus.                   erforderlich
                       Kassenhersteller oder einem    nachweislich noch nicht ver-
                       anderen Dienstleister bis      fügbar.
                       zum 31. August 2020 bestellt
                       haben und dieser bestätigt,
                       dass der Einbau bis zum 30.
                       September nicht möglich ist.

Nordrhein-Westfalen    Das Unternehmen hat bis        Bei beabsichtigter Verwen-       Bei cloudbasierter TSE muss        Ein gesonderter Antrag ist
                       spätestens 30. September       dung einer cloudbasierten        ein Nachweis durch geeig-          nicht erforderlich
                       2020 die Umrüstung bzw.        TSE ist diese nicht verfügbar.   nete Dokumente des Kas-
                       den Einbau einer TSE bei ei-                                    senherstellers oder Dienst-
                       nem Kassenhersteller oder                                       leisters (z. B. Zertifizierungs-
                       Dienstleister beauftragt.                                       antrag, Mitteilungen BSI) er-
                                                                                       bracht werden.

                                                                                       Die Erfüllung der Vorausset-
                                                                                       zungen ist durch eine ent-
                                                                                       sprechende Dokumentation
                                                                                       nachzuweisen, die der Ver-
                                                                                       fahrensdokumentation zur
                                                                                       Kassenführung beizufügen
                                                                                       und für die Dauer der gesetz-
                                                                                       lichen Aufbewahrungsfrist
                                                                                       vorzuhalten.
Erlasse der Bundesländer
             zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                                           (Stand: 24. Juli 2020)

Bundesland               Voraussetzung bei einer         Voraussetzung bei einer        Umfang des erforderlichen         Antragstellung
                         stationären TSE-Lösung          cloud TSE-Lösung               Nachweises über Vorliegen
                                                                                        der Voraussetzungen

Mecklenburg-Vorpommern   Die bestehenden Kassensys-      Bei geplantem Einsatz einer    Die genannten Vorausset-          Ein gesonderter Antrag ist
                         teme werden bis zum 31.         cloudbasierten TSE ist der     zungen sind durch eine ent-       nicht erforderlich.
                         März 2021 weiterhin nicht be-   fristgerechte Einsatz nach-    sprechende Dokumentation
                         anstandet, wenn das Unter-      weislich bis zum 30. Septem-   nachzuweisen, die der Ver-
                         nehmen bis spätestens 30.       ber 2020 zu beantragen.        fahrensdokumentation zur
                         September 2020 einen Kas-                                      Kassenführung beizufügen
                         senfachhändler, einen Kas-                                     und für die Dauer
                         senhersteller oder einen an-                                   der gesetzlichen Aufbewah-
                         deren Dienstleister im Kas-                                    rungsfrist vorzuhalten ist. Sie
                         senbereich mit dem fristge-                                    ist auf Verlangen vorzulegen.
                         rechten Einbau einer TSE                                       Eine Eigenbescheinigung
                         nachweislich beauftragt hat.                                   des/der Steuerpflichtigen ist
                                                                                        nicht als ausreichend anzu-
                                                                                        sehen.

Saarland                 Der Unternehmer muss vor        Der Unternehmer muss vor                                         Ein Antrag des Unterneh-
                         dem 30. September 2020 ei-      dem 30. September 2020 ei-                                       mers ist nicht erforderlich.
                         nen Kassenfachhändler, Kas-     nen Kassenfachhändler, Kas-
                         senhersteller oder einen an-    senhersteller oder einen an-
                         deren Dienstleister im Kas-     deren Dienstleister im Kas-
                         senbereich mit dem fachge-      senbereich mit dem Einsatz
                         rechten Einbau einer TSE        einer cloudbasierten TSE-Lö-
                         beauftragt haben.               sung beauftragt haben.
Erlasse der Bundesländer
                 zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                                          (Stand: 24. Juli 2020)

Bundesland              Voraussetzung bei einer         Voraussetzung bei einer         Umfang des erforderlichen     Antragstellung
                        stationären TSE-Lösung          cloud TSE-Lösung                Nachweises über Vorliegen
                                                                                        der Voraussetzungen

Sachsen                 Kassensysteme werden auch       Dies gilt auch, wenn der Ein-                                 Ein gesonderter Antrag ist
                        weiterhin bis zum 31. März      bau einer cloud-basierten                                     nicht erforderlich.
                        2021 nicht beanstandet,         TSE vorgesehen ist und eine
                        wenn der Einbau einer TSE       solche jedoch nachweislich
                        bis zum 31. August 2020         noch nicht verfügbar ist.
                        nachweislich in Auftrag gege-
                        ben wurde.

Sachsen-Anhalt          Aus Billigkeitsgründen wird     Bei einem geplanten Einsatz     Die Nachweise sind mit der    Ein gesonderter Antrag ist
                        es gemäß § 148 AO unter         einer cloudbasierten TSE        Verfahrensdokumentation zur   nicht erforderlich.
                        den folgenden nicht bean-       müssen Unternehmen spä-         Kassenführung nach den all-
                        standet, wenn ein elektroni-    testens bis zum 30. Septem-     gemeinen Aufbewahrungs-
                        sches Aufzeichnungssystem       ber 2020 den fristgerechten     fristen aufzubewahren und
                        längstens bis zum 31. März      Einsatz nachweislich beauf-     auf Verlangen vorzulegen.
                        2021 nicht über eine TSE        tragt haben.
                        verfügt:
                        Es muss bis spätestens 30.
                        September 2020 ein Kassen-
                        fachhändler, ein Kassenher-
                        steller oder ein anderer
                        Dienstleister im Kassenbe-
                        reich mit dem fristgerechten
                        Einbau einer TSE nachweis-
                        lich beauftragt worden sein.
Erlasse der Bundesländer
               zur Regelung der Fristverlängerung zur TSE-Aufrüstung von Kassen
                                                          (Stand: 24. Juli 2020)

Bundesland            Voraussetzung bei einer           Voraussetzung bei einer        Umfang des erforderlichen       Antragstellung
                      stationären TSE-Lösung            cloud TSE-Lösung               Nachweises über Vorliegen
                                                                                       der Voraussetzungen

Schleswig-Holstein    Es muss bis spätestens            Bei einem geplanten Einsatz    Die Nachweise sind mit der      Die Billigkeitsmaßnahme gilt
                      30. September 2020 ein Kas-       einer cloudbasierten TSE       Verfahrensdokumentation zur     bei Vorliegen der Vorausset-
                      senfachhändler, ein Kassen-       müssen Unternehmen spä-        Kassenführung nach den all-     zungen als gewährt. Ein ge-
                      hersteller oder ein anderer       testens bis zum 30. Septem-    gemeinen Aufbewahrungs-         sonderter Antrag ist nicht er-
                      Dienstleister im Kassenbe-        ber 2020 den fristgerechten    fristen aufzubewahren und       forderlich.
                      reich mit dem fristgerechten      Einsatz nachweislich beauf-    auf Verlangen vorzulegen.
                      Einbau einer TSE nachweis-        tragt haben.
                      lich beauftragt worden sein.

Thüringen             Fristverlängerung bis 31.         Der Steuerpflichtige hat den   Das Vorliegen der Vorausset-    Ein gesonderter Antrag ist
                      März 2020 unter der Voraus-       Einbau einer cloudbasierten    zungen ist lediglich gegen-     nicht erforderlich.
                      setzung, dass der Steuer-         TSE vorgesehen.                über dem Finanzamt zu er-
                      pflichtige die erforderliche                                     klären. Das kann formlos ge-
                      Anzahl an TSE bis spätes-                                        schehen oder mithilfe eines
                      tens zum 30. September                                           Vordrucks, der auf der Inter-
                      2020 bei einem Kassenfach-                                       netseite des Thüringer Fi-
                      händler, einem Kassenher-                                        nanzministeriums herunter-
                      steller oder einem anderen                                       geladen werden kann.
                      Dienstleister im Kassenbe-
                      reich verbindlich bestellt hat.
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