BEBAUUNGSPLAN "KITA AM OSTPARKSTADION" - Frankenthal - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN

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BEBAUUNGSPLAN "KITA AM OSTPARKSTADION" - Frankenthal - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Frankenthal

      BEBAUUNGSPLAN „KITA AM OSTPARKSTADION“

            SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN

Projekt 855-66 / Stand: 07. August 2019
BEBAUUNGSPLAN "KITA AM OSTPARKSTADION" - Frankenthal - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 2

Frankenthal
Bebauungsplan „KiTa am Ostparkstadion“

Schalltechnisches Gutachten zu dem Bebauungsplan

Dieser Bericht besteht aus 27 Seiten und den Anhängen A bis B. (855_66_su1.doc)

Berichtsnummer:                         855-66-1

Berichtsdatum:                          07. August 2019

Auftraggeber:                           Stadt Frankenthal (Pfalz)
                                        Bereich Planen und Bauen
                                        Neumayerring 72
                                        67227 Frankenthal (Pfalz)

Aufgabenstellung:                       Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sind folgende Aufgabenstel-
                                        lungen zu untersuchen:

                                               Verkehrslärm im Plangebiet sowie

                                               Sportlärm im Plangebiet.

Erarbeitet durch:                       WSW &Partner GmbH

Bearbeitung:                            Dipl.-Ing. (FH) Ute Lehnertz

                WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
BEBAUUNGSPLAN "KITA AM OSTPARKSTADION" - Frankenthal - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                               Seite 3

Inhaltsverzeichnis

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1       Aufgabenstellung .............................................................................................................. 5

2       Grundlagen ....................................................................................................................... 5

3       Verkehrslärm im Plangebiet .............................................................................................. 6

        3.1     Vorgehensweise .................................................................................................................. 6

        3.2     Beurteilungsgrundlagen....................................................................................................... 6

        3.3     Ermittlung der Geräuschemission der maßgeblichen Verkehrswege ..................................... 8

        3.4     Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells ................................................................... 9

        3.5     Durchführung von Ausbreitungsrechnungen ...................................................................... 10

        3.6     Darstellung der Berechnungsergebnisse ............................................................................. 10

        3.7     Beurteilung der Berechnungsergebnisse ............................................................................ 11

        3.8     Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes ........................................................................... 11

4       Sportlärm an den geplanten schutzwürdigen Nutzungen ................................................. 16

        4.1     Vorgehensweise ................................................................................................................ 16

        4.2     Beurteilungsgrundlagen..................................................................................................... 16

        4.3     Nutzungsbeschreibung ...................................................................................................... 19

        4.4     Berechnung der Schallemission.......................................................................................... 20

        4.5     Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells ................................................................. 20

        4.6     Durchführung von Ausbreitungsrechnungen ...................................................................... 21

        4.7     Darstellung der Berechnungsergebnisse ............................................................................. 21

        4.8     Beurteilung der Berechnungsergebnisse ............................................................................ 22

5       Zusammenfassung .......................................................................................................... 23

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                                                 Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                                      Seite 4

Tabellen

Tabelle 1           Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß
                    Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 zur Beurteilung von Verkehrslärm .......................................................... 7
Tabelle 2           Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV................................................................................................. 8
Tabelle 3           Immissionsrichtwerte nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) .......................... 17
Tabelle 4           Beurteilungszeiten nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ............................... 17

Anhänge A bis B

Anhang A            Pläne

Plan A01            Bebauungsplan „KiTa am Ostparkstadion“, Vorabzug der Planzeichnung, Bearbeitungsstand
                    11.03.2019, Stadt Frankenthal
Plan A02            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, digitales Simulationsmodell freie Schallausbrei-
                    tung
Plan A03            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 1,2 m über Gelände, Tag
                    (06:00-22:00 Uhr)
Plan A04            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 6 m über Gelände, Tag (06:00-
                    22:00 Uhr)
Plan A05            Verkehrslärm im Plangebiet, beispielhafte Bebauung, Rasterlärmkarte 1,2 m über Gelände und
                    höchster Pegel an der Fassade, Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A06            Verkehrslärm im Plangebiet, beispielhafte Bebauung, Rasterlärmkarte 1,2 m über Gelände, Tag
                    (06:00-22:00 Uhr), Lärmschutzwand Höhe = 2 m über Gelände
Plan A07            Verkehrslärm im Plangebiet, Minderung aufgrund einer Lärmschutzwand Höhe = 2 m über Gelände
Plan A08            Verkehrslärm im Plangebiet, maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109-01 und -02 vom Januar
                    2018, Rasterlärmkarte 6 m über Gelände
Plan A09            Sportlärm im Plangebiet, Tag außerhalb der Ruhezeit (08:00-20:00 Uhr), Rasterlärmkarte 2 m über
                    Gelände sowie Beurteilungs- und Spitzenpegel an repräsentativen Immissionsorten

Anhang B            Tabellen

Tabelle B01         Straße –Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der maßgeblichen
                    Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter
Tabelle B02         Werktag Training, Bundes-Jugendspiele - Berechnung der Schallemission der Sportanlagen
Tabelle B03         Werktag Spiele - Berechnung der Schallemission der Sportanlagen während eines Spiels
Tabelle B04         Sportlärm im Plangebiet, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 5

1           Aufgabenstellung

Zur Deckung der Versorgung des Bedarfs an Kindertagesstätten beabsichtigt die Stadt Frankenthal die zeit-
nahe Entwicklung einer derzeit ungenutzten Grünfläche östlich des Ostparkstadions. Dazu wird der Bebau-
ungsplan „KiTa am Ostparkstadion“ aufgestellt, der die Fläche als Gemeinbedarfsfläche ausweist. Im Nor-
den am Nachtweidenweg und im Süden an der Straße Am Kanal ist jeweils ein Baufenster zu Errichtung ei-
ner Kindertagesstätte vorgesehen. Der Plan A01 im Anhang A zeigt einen Vorabzug der Planzeichnung, Be-
arbeitungsstand 11.03.2019.

Westlich des geplanten Kita-Standorts sind Sportanlagen vorhanden, die zu Vereinszwecken und zur Durch-
führung der Bundesjugendspiele der in der Umgebung vorhandenen Schulen genutzt werden. Teilweise
findet auch eine Nutzung zum regulären Schulsport statt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans
möchte die Stadt Frankenthal abklären lassen, ob erhebliche Geräuscheinwirkungen aufgrund der Nutzung
der Sportanlagen auf die geplante Kindertagesstätte einwirken.

Außerdem wirkt auf das Plangebiet die südlich verlaufende Bundesstraße B 9 sowie weitere umgebende
Straßen ein.

In dem schalltechnischen Gutachten waren daher folgende Aufgabenstellungen untersuchungsrelevant:

       Verkehrslärm im Plangebiet: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der auf das Plangebiet ein-
        wirkenden Verkehrswege sind zu untersuchen und anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage
        DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN 18005
        Teil 1 „Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Pla-
        nung“ vom Mai 1987 zu bewerten. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte am Tag oder in
        der Nacht ist ein Schallschutzkonzept zur Umsetzung im Bebauungsplan zu erarbeiten.
       Sportlärm im Plangebiet: Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der westlich des Plangebiets vorhan-
        denen Sportanlagen im Ostparkstadion sind zu ermitteln und zu beurteilen. Als maßgebliche Beurtei-
        lungsgrundlage ist die „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790),
        die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) und zuletzt durch Artikel 1
        der Verordnung vom 01. Juni 2017 (BGBL. I 1468) geändert worden ist und am 08. September 2017 in
        Kraft getreten ist, heranzuziehen.

2           Grundlagen

Diesem schalltechnischen Gutachten liegen die folgenden Eingangsdaten zugrunde:

(1)         Vorabzug des Bebauungsplans „KiTa am Ostparkstadion“, Bearbeitungsstand 11.03.2019, Stadt
            Frankenthal,

(2)         Katasterplan in Form digitaler Daten, Stadt Frankenthal
(3)         Verkehrsmodell Frankenthal, Nullfall 2030, Stand 13.04.2016, R+T Ingenieure für Verkehrspla-
            nung, Darmstadt,

(4)         Angaben zu den Nutzungen der Sportanlagen im Ostparkstadion, Stadt Frankenthal.

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
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Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 6

3           Verkehrslärm im Plangebiet

Auf die geplanten Kindertagesstätten im Geltungsbereich des Bebauungsplans wirken Straßen ein. Die Ge-
räuscheinwirkungen waren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans zu ermitteln und anhand der maß-
geblichen Beurteilungsgrundlage zu bewerten.

3.1         Vorgehensweise

Im Zuge der Ermittlung des Verkehrslärms im Plangebiet und dessen Beurteilung wurden folgende Arbeits-
schritte erforderlich:

      1. Beschaffung der Grundlagendaten,

      2. Berechnung der Emissionspegel der maßgeblichen Straßenabschnitte,

      3. Erarbeitung eines „Digitalen Simulationsmodells (DSM)“ der baulich-topografischen Situation im
         Untersuchungsraum,

      4. Durchführung von Ausbreitungsrechnungen auf Grundlage des DSM zur Ermittlung der Ge-
         räuscheinwirkungen an den schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet,

      5. Beurteilung der Berechnungsergebnisse anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage,

      6. Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch
         Verkehrslärm und dessen Bewertung.

3.2         Beurteilungsgrundlagen

Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet wurde
folgende Gesetzesgrundlage herangezogen:

(5)         „Bundes-Immissionsschutzgesetz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I
            S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert wor-
            den ist.

Die maßgebliche Beurteilungsrundlage zur Beurteilung des Verkehrslärms stellt die

(6)         DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“, „Hinweise für die Planung“, vom Juli 2002 in Ver-
            bindung mit dem
(7)         Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für
            die städtebauliche Planung“, vom Mai 1987,

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Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                       Seite 7

dar. Die im Beiblatt 1 der DIN 18005 genannten Orientierungswerte zur angemessenen Berücksichtigung
des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen sind in der folgenden Tabelle 1 für die Beurteilung von
Verkehrslärm aufgelistet.

Tabelle 1           Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005
                    Teil 1 zur Beurteilung von Verkehrslärm
 Gebietsart                                                                                  Orientierungswert in dB(A)
                                                                                             Tag                   Nacht
                                                                                        (06.00-22.00)          (22.00-06.00)
    Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferien-                                   50                              40
    hausgebiete
    Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und                                55                              45
    Campingplatzgebiete
    Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen                                              55                              55
    Besondere Wohngebiete (WB)                                                                 60                              45
    Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)                                                     60                              50
    Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE)                                                   65                              55
    Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach                       45 bis 65                    35 bis 65
    Nutzungsart

Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten
Schallschutzes. Nach Beiblatt 1 der DIN 18005 stellen sie eine sachverständige Konkretisierung der Anforde-
rungen an den Schallschutz im Städtebau dar. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sind sie insbesonde-
re bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig.

Außerdem führt das Beiblatt 1 aus, dass der Belang des Schallschutzes bei der in der städtebaulichen Pla-
nung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen
zu verstehen ist. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer ent-
sprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005 „Schallschutz im Städte-
bau“ Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswe-
gen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können.

Der Bebauungsplan „KiTa am Ostparkstadion“ sieht die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen, Zweckbe-
stimmung Kinderbetreuung vor. Die DIN 18005 nennt keine Orientierungswerte für Gemeinbedarfsflächen.

Als mögliche weitere Erkenntnisquelle zur Einstufung der Schutzwürdigkeit der geplanten Kindertagesstät-
ten kann die

          Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-
           schutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Ver-
           ordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist,

herangezogen werden. Diese Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen
Verkehrswegen. Die 16. BImSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswe-

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                       Seite 8

gen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte fest und regelt das Verfahren für die Berechnung des Beurtei-
lungspegels zur Feststellung der Belastung durch Verkehrsgeräusche.

Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgenden Immissionsgrenzwerte:

Tabelle 2           Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
 Gebietsart                                                                                 Immissionsgrenzwert in dB(A)
                                                                                             Tag                  Nacht
                                                                                        (06.00-22.00)         (22.00-06.00)
  Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime                                              57                              47
  Reine und Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete                                   59                              49
  Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete                                                    64                              54
  Gewerbegebiete                                                                               69                              59

Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist beim
Neubau oder einer wesentlichen Änderung öffentlicher Verkehrswege sicherzustellen, dass der Beurtei-
lungspegel im Prognosejahr die Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet.

Auch die Verkehrslärmschutzverordnung nennt nicht explizit Kindertagesstätten als schutzwürdige Nutzun-
gen, jedoch können die für Schulen genannten Immissionsgrenzwerte auch als geeignet für die Beurteilung
von Kindertagesstätten eingestuft werden.

Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf der Gemeinbedarfsfläche „Kinderbetreuung“ werden hilfs-
weise die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete sowie die Immissionsgrenzwerte
der 16. BImSchV für Schulen herangezogen. Da die im Plangebiet vorgesehenen Kindertagesstätten nur am
Tag genutzt werden, ist eine Betrachtung des Nachtzeitraums in der vorliegenden Aufgabenstellung nicht
erforderlich.

3.3         Ermittlung der Geräuschemission der maßgeblichen Verkehrswege

Die Angaben zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) für den Prognose-Nullfall 2030 für das
angrenzende Straßennetz wurden dem Verkehrsmodell Frankenthal [(3)] entnommen.

Die Lkw-Anteile sowie die Tag-Nacht-Verteilung des Verkehrs wurden entsprechend den Vorgaben der
(8)       „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)“des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe
          1990,
für die verschiedenen Straßengattungen umgesetzt.

Die sonstigen schalltechnisch relevanten Parameter für die Berechnung der Emissionspegel, wie z.B. die zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit und der Fahrbahnbelag wurden bei der Bestandsaufnahme vor Ort erfasst.
Für Straßenabschnitte mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h und außerhalb von Brü-

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
BEBAUUNGSPLAN "KITA AM OSTPARKSTADION" - Frankenthal - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 9

ckenbereichen wurde ein Fahrbahnbelag in Ansatz gebracht, für den ein Abschlag von 2 dB nach der RLS-90
erteilt werden kann.

Auf den untersuchungsrelevanten Straßenabschnitten sind keine Neigungen der Fahrbahn über 5 % zu be-
rücksichtigen. Der Plan A02 im Anhang A zeigt die maßgeblichen Straßenabschnitte.

Ausgehend von den ermittelten Verkehrsmengen und den sonstigen schalltechnisch relevanten Parametern
(Geschwindigkeit, Straßenoberfläche etc.) fand entsprechend den Vorschriften

       „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)“des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe
        1990
die Berechnung der maßgeblichen Emissionspegel Lm, E statt.

Die Tabelle B01 im Anhang B gibt für die untersuchungsrelevanten Straßenabschnitte die Verkehrsmengen
und die sonstigen schalltechnisch relevanten Daten sowie die berechneten Emissionspegel als Ausdruck aus
dem Berechnungsprogramm SoundPLAN 8.1 wieder.

3.4         Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells

Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde für den Untersuchungsraum ein „Digitales Simulationsmodell
(DSM)“ für die Berechnung des Verkehrslärms im Plangebiet erstellt, um die für die Schallausbreitung be-
deutsamen baulichen und topographischen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein
abstraktes Computermodell umzusetzen.

Das DSM berücksichtigt in der vorliegenden Aufgabenstellung

         die topographischen Gegebenheiten,

         die Lage und Höhe der vorhandenen Gebäude in der Umgebung des Plangebiets,

         die untersuchungsrelevanten Straßenabschnitte, die nach Lage und Höhe mit der entsprechenden
          Schallemission in das Digitale Simulationsmodell eingearbeitet wurden.

Die Angaben zu den vorhandenen Gebäuden wurden, soweit möglich, den vorliegenden Planungsunterla-
gen entnommen und durch eine detaillierte örtliche Bestandsaufnahme ergänzt.

Das digitale Simulationsmodell für die freie Schallausbreitung ist im Plan A02 im Anhang A dargestellt.

Zusätzlich wurde in weiteren digitalen Simulationsmodellen eine beispielhafte Bebauung in den beiden
Baufeldern berücksichtigt. Durch diese Vorgehensweise geben die Berechnungsergebnisse die schalltechni-
sche Situation wieder, die sich langfristig bei der Entwicklung des Plangebiets einstellen wird (Berücksichti-
gung der abschirmenden Wirkung der Gebäude, aber auch der Reflexionen an den Gebäuden). Das hierfür
maßgebliche digitale Simulationsmodell kann dem Plan A05 entnommen werden.

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 10

3.5         Durchführung von Ausbreitungsrechnungen

Für den Straßenverkehrslärm wurden die Ausbreitungsrechnungen auf Basis der „Richtlinien für den Lärm-
schutz an Straßen (RLS-90)“ durchgeführt.

Zur Ermittlung und Darstellung der Geräuscheinwirkungen im Untersuchungsraum wurden folgende Ver-
fahren gewählt:

       Flächendeckende Rasterlärmkarten bei freier Schallausbreitung im Plangebiet, d.h. ohne Berücksich-
        tigung einer möglichen Bebauung (ungünstige schalltechnische Situation), zeigen flächenhaft die Be-
        reiche gleicher Geräuscheinwirkungen. Als repräsentative Höhe wurde für die Berechnung zum Einen
        eine Höhe von 1,2 m über Gelände angenommen, die als repräsentativ für die Ohrhöhe der Kinder
        auf der Freifläche im Spielbereich eingestuft wird. Zum Anderen wurden die Berechnungen auf einer
        Höhe von 6 m, die ungefähr der maximal zulässigen Höhe im Bebauungsplan entspricht, durchge-
        führt.

       Zusätzlich wurden die Beurteilungspegel auch unter Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung
        ermittelt. Dazu wurden Gebäudelärmkarten berechnet, die der stockwerksweisen Ermittlung der Ge-
        räuscheinwirkungen an den Fassaden dienen. Der unterste Immissionsort, auf Höhe des Fensters im
        Erdgeschoss, wurde mit ca. 2,4 m Höhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe angenommen. Für die
        darüber liegenden Aufpunkte addiert sich je Stockwerk eine Höhe von 2,8 m.

       Zusätzlich wird auch für den Fall einer beispielhaften Bebauung des Plangebiets flächendeckend die
        Geräuscheinwirkungen auf den Freiflächen (repräsentative Höhe 1,2 m über Gelände) ermittelt.

Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten mittels des Berechnungsprogramms SoundPLAN 8.1 der
SoundPLAN GmbH, Backnang.

3.6         Darstellung der Berechnungsergebnisse

Die folgenden Pläne im Anhang A zeigen die Berechnungsergebnisse:

Plan A03            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 1,2 m über Gelände,
                    Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A04            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Rasterlärmkarte 6 m über Gelände,
                    Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A05            Verkehrslärm im Plangebiet, beispielhafte Bebauung, Rasterlärmkarte 1,2 m über Gelände
                    und höchster Pegel an der Fassade, Tag (06:00-22:00 Uhr)

In den Plänen werden die Beurteilungspegel in 2,5 dB(A)-Stufen dargestellt. Zur vereinfachten Lesbarkeit ist
die Pegelskala so abgestuft, dass auf Flächen bzw. an Fassadenpunkten, die in Grüntönen dargestellt sind,
Geräuscheinwirkungen vorliegen, die den zur Beurteilung herangezogenen Orientierungswert der
DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag einhalten. Diese Orientierungswerte werden

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 11

in der vorliegenden Aufgabenstellung hilfsweise zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen an den Kinder-
tagesstätten herangezogen. Überschreitungen des Orientierungswerts für Allgemeine Wohngebiete wer-
den durch gelbe, rote und violette Farben dargestellt. Der Orientierungswert für Mischgebiete wird noch
bei Gelbtönen eingehalten. An den Gebäuden werden Überschreitungen des von der Gebietsart abhängi-
gen Orientierungswertes durch eine schwarze Umrandung gekennzeichnet.

3.7         Beurteilung der Berechnungsergebnisse

Bei einer freien Schallausbreitung im Plangebiet werden am Tag (06:00-22:00 Uhr) auf einer Berechnungs-
höhe von 1,2 m im südlichen Baufeld Beurteilungspegel zwischen 59 dB(A) und 65 dB(A) ermittelt. Im nörd-
lichen Baufeld liegen die Beurteilungspegel zwischen 56 dB(A) und 62 dB(A). Der zur Beurteilung herange-
zogene Orientierungswert von 55 dB(A) wird um bis zu 10 dB überschritten. Auf den Freiflächen zwischen
den beiden Baufeldern, die für die Spielbereiche der Kinder genutzt werden sollen, stellen sich Beurtei-
lungspegel zwischen 55 dB(A) und 59 dB(A) ein. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Schulen von
57 dB(A) wird in den Baufeldern überschritten. Auf den zukünftigen Freibereichen wird er teilweise einge-
halten und unterschritten.

Die Beurteilungspegel auf einer Berechnungshöhe von 6 m stellen sich etwas ungünstiger dar. Im südlichen
Baufeld werden Pegel zwischen 61 dB(A) und 66 dB(A) berechnet, im nördlichen Baufeld zwischen 57 dB(A)
und 62,5 dB(A).

Bei Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung in den beiden Baufeldern werden aufgrund der Eigen-
abschirmung der Gebäude an den Seitenfassaden und an den von den Schallquellen abgewandten Fassaden
geringere Pegel erreicht. An dem nördlichen Gebäude kann teilweise der zur Beurteilung herangezogene
Orientierungswert von 55 dB(A) eingehalten werden. Auf den Freiflächen zwischen den Gebäuden reduzie-
ren sich die Beurteilungspegel auf Werte zwischen 56 dB(A) und knapp 58 dB(A). Der Orientierungswert
wird um 2-3 dB überschritten. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 57 dB(A) wird unter Berück-
sichtigung einer beispielhaften Bebauung nur noch geringfügig um bis zu 1 dB überschritten.

Im Weiteren wird hinsichtlich des einwirkenden Verkehrslärms ein Schallschutzkonzept geprüft.

3.8         Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes

Aufgrund der festgestellten Geräuscheinwirkungen auf den Gemeinbedarfsflächen und den daraus resultie-
renden Überschreitungen des Orientierungswerts am Tag werden Schallschutzmaßnahmen geprüft.

Zur Erarbeitung eines Schallschutzkonzepts stehen die folgenden grundsätzlichen Möglichkeiten zur Verfü-
gung, deren Realisierbarkeit, schalltechnische Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen
sind:

         Maßnahmen an der Quelle

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 12

         Einhalten von Mindestabständen (Trennung der Nutzungen)

         Differenzierte Baugebietsausweisungen (Nutzungsgliederung)

         Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder Lärmschutzwände)

         Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen (Grundrissorientierung, 2. Fassade, ge-
          schlossene Laubengänge, Winterloggien o.ä., passive Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der
          Schalldämmung der Außenbauteile und Einbau von technischen Lüftungseinrichtungen in Schlaf-
          und Kinderzimmern))

Maßnahmen an der Quelle

Wenn eine grundsätzliche Verbesserung der schalltechnischen Situation durch Maßnahmen an den Quellen
erreicht werden soll, werden Maßnahmen an den Straßen erforderlich. Entsprechende Maßnahmen an der
Schallquelle sind nicht im Zuge der Bauleitplanung durchsetzbar und werden daher bei der Erarbeitung des
Schallschutzkonzeptes nicht berücksichtigt.

Einhalten von Mindestabständen bzw. Vergrößerung des Abstands

Das Einhalten eines Mindestabstandes stellt in der vorliegenden Planungssituation kein geeignetes Mittel
zur Konfliktbewältigung dar, da die maßgeblichen Schallquellen von verschiedenen Richtungen einwirken
und somit die vorhandene Fläche nicht ausreichend ist, eine Einhaltung der Orientierungswerte zu errei-
chen.

Differenzierte Baugebietsausweisung (Nutzungsgliederung)

Ziel der Entwicklung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von 2 Kinderta-
gesstätten, die den Bedarf an benötigten Kindertagesstätten-Plätzen in Frankenthal decken sollen, so dass
die Ausweisung einer anderen Nutzung nicht den städtebaulichen Zielen entspricht.

Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder Lärmschutzwände)

Bei der Auswahl der einzusetzenden Schallschutzmaßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse,
hier geeignete Bedingungen für den Betrieb einer Kindertagesstätte sollte den aktiven Schallschutzmaß-
nahmen Vorrang gegeben werden, da durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen eine Verringerung der Ge-
räuschimmissionen im Wohnumfeld, d. h. auch auf Außenwohnbereichen, hier den Spielbereichen im
Freien erreicht werden kann. Als aktive Schallschutzmaßnahmen können z. B. Schallschutzwände oder Erd-
wälle in unmittelbarer Nähe der Emissionsquelle oder des Immissionsortes eingesetzt werden, um die
Schallausbreitung zwischen Emissionsquelle und schutzwürdigen Nutzungen zu erschweren und damit die
Geräuschimmissionen an den schutzwürdigen Nutzungen zu vermindern.

Zum Schutz der geplanten Gebäude kommt die Errichtung von Lärmschutzwänden aufgrund der Erschlie-
ßungssituation, des Zuschnitts des Plangebiets sowie der Lage der Gebäude nicht in Frage. Daher wurde

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 13

geprüft, ob durch die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2 m über Gelände entlang der
westlichen Grenze des Spielbereichs mit direktem Anschluss an das südliche Gebäude eine Verbesserung
der schalltechnischen Situation erreicht werden kann.

Die folgenden Pläne A06 und A07 im Anhang A zeigen die Lage der Lärmschutzwand, die Berechnungser-
gebnisse am Tag sowie die Minderungen aufgrund der Lärmschutzwand.

Plan A06            Verkehrslärm im Plangebiet, beispielhafte Bebauung, Rasterlärmkarte 1,2 m über Gelände,
                    Tag (06:00-22:00 Uhr), Lärmschutzwand Höhe = 2 m über Gelände
Plan A07            Verkehrslärm im Plangebiet, Minderung aufgrund einer Lärmschutzwand Höhe = 2 m über
                    Gelände

Es werden Minderungen zwischen 0,5 und 1,5 dB festgestellt. Dabei treten überwiegend nur Minderungen
von 0,5 dB und weniger auf. Minderung über 1 dB sind nur im unmittelbaren Nahfeld der Wand zu erwar-
ten.

Im Zuge der Prüfung und Bewertung der in Frage kommenden Schallschutzmaßnahmen kommt die Stadt
Frankenthal zu dem Ergebnis, auf die Errichtung der Lärmschutzwand zu verzichten. Die Wirksamkeit ist
sehr gering und kaum wahrnehmbar. Höhere Lärmschutzwände kommen aus städtebaulicher Sicht nicht in
Betracht und könnten sich zudem ungünstig auf die Aufenthaltsqualität auf den Freibereichen auswirken.
Da bei einer Bebauung der hilfsweise zur Beurteilung herangezogene Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV
für Schulen weitgehend eingehalten werden kann bzw. nur geringfügig um bis zu 1 dB überschritten wird,
werden die Geräuscheinwirkungen auf den Freiflächen als zumutbar eingestuft und auf die Errichtung einer
Lärmschutzwand verzichtet.

Schutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen

Als Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen kommen z. B. die Vorgabe für die Orientie-
rung von Fenstern von Aufenthaltsräumen bzw. der Aufenthaltsräume selbst oder die Durchführung passi-
ver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile sowie Einbau von
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen) in Frage. Durch
diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass als Mindestqualität in den Aufenthaltsräumen der
schutzwürdigen Nutzungen verträgliche Innenpegel erreicht werden.

Eine Grundrissorientierung ist in der vorliegenden Situation nicht geeignet, da die Geräusche von verschie-
denen Seiten auf die geplante Bebauung einwirken.

Daher wird zum Schutz der geplanten Kindertagestätten die Durchführung passiver Schallschutzmaßnah-
men (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile) zur Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschla-
gen. Sollten bei der Vorhabenplanung Räume für den „Mittagsschlaf“ der Kinder vorgesehen werden, wird
empfohlen, zu prüfen, ob das Vorsehen einer technischen Be- und Entlüftung sinnvoll bzw. erforderlich

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 14

wird, um während der Zeit des Mittagsschlafes eine ausreichende Be- und Entlüftung der Räume bei ge-
schlossenem Fenster sicherstellen zu können.

Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Schallschutzmaßnahmen bestimmen sich nach der
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Die DIN 4109 war in den letzten Jahren Gegenstand umfangreicher
Überarbeitungen, Änderungen und Neufassungen:

         DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“ vom November 1989

         DIN 4109 Teil 1 „Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen“ vom Juli 2016

         DIN 4109 Teil 2 „Schallschutz im Hochbau - Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderun-
          gen“ vom Juli 2016

         Änderungsentwurf E DIN 4109-1/A1: 2017-01 „Schallschutz im Hochbau Mindestanforderungen“;
          Änderung A1 vom Januar 2017

         DIN 4109 Teil 1 „Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen“ vom Januar 2018

         DIN 4109 Teil 2 „Schallschutz im Hochbau - Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderun-
          gen“ vom Januar 2018

Welche Normenfassung anzuwenden ist, ist z.Zt. rechtlich nicht abschließend geklärt. In Rheinland-Pfalz ist
derzeit noch die Fassung von 1989 baurechtlich eingeführt. Die DIN 4109 in den Fassungen von 1989 und
2016 wurden mittlerweile vom zuständigen DIN-Ausschuss zurückgezogen und durch die Fassung vom Ja-
nuar 2018 ersetzt. Aus fachlicher Sicht stellt die Fassung vom Januar 2018 die sachverständige Konkretisie-
rung des Stands der Technik dar. Daher wird die aktuelle Fassung der DIN 4109 Teile 1 und 2 vom Januar
2018 dem schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan „KiTa am Ostparkstadion“ zugrunde gelegt.

Die Anforderungen an die Qualität der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach den Vor-
schriften in dem Kapitel 7 der

(9)         DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ vom Januar 2018
            (DIN 4109-1: 2018-01).

Hierin werden Aussagen zu den gesamten bewerteten Bau-Schalldämmmaßen (R’w, ges), den maßgeblichen
Außenlärmpegeln, den Korrekturwerten für die Raumart, zu den Anforderungen an Decken und Dächer und
zu den Anforderungen an Lüftungseinrichtungen und/oder Rollladenkästen getroffen, die beim Bau der Ge-
bäude zu berücksichtigen sind.

Die Berechnung des für die Dimensionierung der Außenbauteile maßgeblichen Außenlärmpegels ist in der

(10)        DIN 4109-2: „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforde-
            rungen“ vom Januar 2018 (DIN 4109-2: 2018-01)

geregelt.

Für Verkehrslärm ist auf den berechneten Beurteilungspegel ein Zuschlag von 3 dB zu erteilen. Wenn die
Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht um weniger als 10 dB auseinanderliegen, wird es entsprechend

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Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 15

der DIN 4109-2: 2018-01 erforderlich, für schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf zusätzlich einen Zu-
schlag von 10 dB zum Schutz des Nachtschlafes zu addieren, um den maßgeblichen Außenlärmpegel für
diese Räume zu berechnen. Weiterhin sieht die aktuelle Fassung dieser Norm vor, dass aufgrund der Fre-
quenzzusammensetzung von Schienenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der
Schalldämm-Maße von Außenbauteilen der Beurteilungspegel, der für die Berechnung des maßgeblichen
Außenlärmpegels herangezogen wird, für den Schienenverkehr pauschal um 5 dB zu mindern ist.

Da die geplanten Kindertagesstätten nur am Tag genutzt werden, ist es ausreichend diesen Zeitraum zu be-
trachten.

Sind an den schutzwürdigen Nutzungen Geräuscheinwirkungen aufgrund von Gewerbe- und Industrieanla-
gen vorhanden/zu erwarten, so ist im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der

(11)        Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz („Technische
            Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“) vom 28. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) zu-
            letzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) in
            Kraft getreten am 9. Juni 2017

für die jeweilige Gebietskategorie nach BauNVO angegebene Tag-Immissionsrichtwert einzusetzen, wobei
zu dem Immissionsrichtwert 3 dB zu addieren sind. Dies ist in der vorgefundenen Planungssituation nicht
der Fall.

Der Plan A08 zeigt die so ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel für schutzbedürftige Räume. Dem Plan
liegt der kritische Fall der Schallausbreitung (freie Schallausbreitung auf einer Höhe von 6 m über Gelände)
zugrunde. Von diesen maßgeblichen Außenlärmpegel kann abgewichen werden, wenn im bauordnungs-
rechtlichen Verfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpe-
gel an den Fassaden vorliegen, z.B. durch Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung vorhandener Ge-
bäude oder der Eigenabschirmung der Gebäude. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbau-
teile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.

Plan A08            Verkehrslärm im Plangebiet, maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109-01 und -02 vom
                    Januar 2018, Rasterlärmkarte 6 m über Gelände

Bei Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan kann so eine mit dem einwirkenden
Verkehrslärm verträgliche Entwicklung ermöglicht werden.

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 16

4           Sportlärm an den geplanten schutzwürdigen Nutzungen

Westlich grenzen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „KiTa am Ostparkstadion“ das Ostparkstadi-
on sowie weitere Sportanlagen an, deren Geräuscheinwirkungen im Plangebiet ermittelt und beurteilt wur-
den.

4.1         Vorgehensweise

Im Zuge der Ermittlung des Sportlärms im Plangebiet und dessen Beurteilung wurden folgende Arbeits-
schritte erforderlich:

       1. Beschaffung der Grundlagendaten,
       2. Erarbeitung eines beispielhaften Nutzungskonzepts für die Sportanlagen

       3. Berechnung der Emissionspegel der maßgeblichen Schallquellen,

       4. Erarbeitung eines „Digitalen Simulationsmodells (DSM)“ der baulich-topografischen Situation im
          Untersuchungsraum,

       5. Durchführung von Ausbreitungsrechnungen auf Grundlage des DSM zur Ermittlung der Ge-
          räuscheinwirkungen an den schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet,
       6. Beurteilung der Berechnungsergebnisse anhand der maßgeblichen Beurteilungsgrundlage,

       7. Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch
          Sportlärm und dessen Bewertung.

4.2         Beurteilungsgrundlagen

Die gesetzliche Grundlage stellt das

           „Bundes-Immissionsschutzgesetz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I
            S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert wor-
            den ist.
dar.

Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist originär die

         DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 [(20)] in Verbindung mit dem

         Beiblatt 1 zu DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für
          die städtebauliche Planung“ vom Mai 1987
die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. In Beiblatt 1 der DIN 18005 werden „schalltechnische Orientie-
rungswerte“ für die städtebauliche Planung genannt, die im Sinne einer Lärmvorsorge soweit wie möglich
eingehalten werden sollen.

In Konkretisierung der DIN 18005 wird die

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                       Seite 17

(12)        „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die durch Artikel 1
            der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) und zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung
            vom 01. Juni 2017 (BGBL. I 1468) geändert worden ist und am 08. September 2017 inkraft getre-
            ten ist,

zur Beurteilung herangezogen. Sie legt immissionsschutzrechtlich verbindlich die an den schutzwürdigen
Nutzungen einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest.

Die nachfolgende Tabelle 3 listet die von der Gebietsart abhängigen Immissionsrichtwerte der Sportanla-
genlärmschutzverordnung auf.
Tabelle 3           Immissionsrichtwerte nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
                    Gebietsart                                                 Immissionsrichtwert in dB(A)
                                                       tags außerhalb der Ru-       tags innerhalb der Ru-                nachts
                                                              hezeiten                     hezeiten
                                                                                   am Morgen/im Übrigen
  Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegean-
                                                                  45                         45/45                             35
                   stalten
    Reine Wohngebiete (vgl. § 3 BauNVO)                           50                         45/50                             35
   Allgemeine Wohngebiete und Kleinsied-
                                                                  55                         50/55                             40
   lungsgebiete (vgl. § 4 und § 2 BauNVO)
 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebie-
                                                                  60                         55/60                             45
     te (vgl. § 5, § 6 und § 7 BauNVO)
       Urbane Gebiete (vgl. § 6a BauNVO)                          63                         58/63                             45
       Gewerbegebiete (vgl. § 8 BauNVO)                           65                         60/65                             50

Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind dabei wie auch die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der
DIN 18.005 auf die Gesamtbelastung durch Sportlärm anzuwenden. Mit den Immissionsrichtwerten ist der
für den Immissionsort ermittelte Beurteilungspegel zu vergleichen. Zur Ermittlung des Beurteilungspegels
wird durch energetische Mittelung über die Zeit ein Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) aus
den während der Beurteilungszeit am Immissionsort vorhandenen, meist schwankenden Geräuschen gebil-
det. Die für die Beurteilung von Sportlärm relevanten Beurteilungszeiten sind in Tabelle 4 aufgeführt.

Tabelle 4           Beurteilungszeiten nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
                                                                                   Beurteilungszeiten
 Werktage
 tags außerhalb der Ruhezeiten (08.00 bis 20.00 Uhr)                               12 Stunden
 tags während der Ruhezeiten (06.00 bis 08.00 und 20.00 bis 22.00 jeweils 2 Stunden
 Uhr)
 nachts (22.00 bis 06.00 Uhr)                                                      1 Stunde (ungünstigste volle Stunde)
 Sonn- und Feiertage
 tags außerhalb der Ruhezeiten (09.00 bis 13.00 und 15.00 bis 20.00 9 Stunden
 Uhr)
 tags während der Ruhezeiten (07.00 bis 09.00, 13.00 bis 15.00 und jeweils 2 Stunden
 20.00 bis 22.00 Uhr)
 nachts (0.00 bis 7.00 Uhr und 22.00 bis 24.00 Uhr)                                1 Stunde (ungünstigste volle Stunde)

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 18

Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nut-
zungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00
Uhr 4 Stunden und mehr beträgt. Ist die Nutzungszeit der Sportanlage oder Sportanlagen zusammenhän-
gend kürzer als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten in die Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, gilt als Beur-
teilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst.

Unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impuls-, Ton- oder Informationshaltigkeit ergibt sich aus dem
Mittelungspegel im Beurteilungszeitraum der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu
vergleichen ist. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn entweder der Beurteilungspegel höher
liegt als der Richtwert oder wenn kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tagsüber um mehr
als 30 dB(A) oder nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten (Spitzenpegelkriterium).

Neben den oben dargestellten Beurteilungsgrundlagen für eine Regelbeurteilung, also theoretisch jeden
Tag eines Jahres zulässig, kennt die 18. BImSchV so genannte Seltene Ereignisse. Seltene Ereignisse dürfen
nach den Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung höchstens an 18 Kalendertagen auftreten. Dies
gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Bei Seltenen Ereignissen dürfen die Geräu-
schimmissionen die in Tabelle 1 genannten Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls
aber die folgenden Höchstwerte überschreiten:

         Tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A),

         Tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A),

         nachts 55 dB(A).

Die geplanten Kindertagesstätten werden voraussichtlich eine Öffnungszeit von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr
haben, so dass weder der Sonn- und Feiertag noch die Ruhezeit am Abend zwischen 20:00-22:00 Uhr oder
die lauteste Nachtstunde zwischen 22:00-06:00 Uhr für die Beurteilung relevant sind. Wie die Nutzungsbe-
schreibung (siehe folgendes Kapitel) zeigt, findet auch vor 08:00 Uhr keine relevante Nutzung der Sportan-
lagen statt, so dass sich die schalltechnische Untersuchung auf den Werktag außerhalb der Ruhezeiten
(08:00-20:00 Uhr) beschränken kann.

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung nennt keine Immissionsrichtwerte für Kindertagesstätten. Als
schutzwürdige Nutzungen nennt sie außerdem Räume von Wohnungen, Krankenhäusern, Pflegeanstalten
oder ähnlich schutzbedürftigen Einrichtungen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt
sind. Im Sinne einer auf der sicheren Seite liegenden Betrachtung wird davon ausgegangen, dass es sich bei
den Kindertagesstätten um ähnlich schutzwürdige Einrichtungen handelt. Vergleichbar der Vorgehensweise
beim Verkehrslärm wird die Schutzwürdigkeit entsprechend einem Allgemeinen Wohngebiet eingestuft.

Für Sportanlagen, die sowohl dem Schulsport als auch der allgemeinen Sportausübung dienen, sieht die 18.
BImSchV folgende Sonderregelung vor: Dient die Anlage sowohl dem Schulsport als auch der allgemeinen
Sportausübung, sind bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen die dem Schulsport oder der Durchfüh-
rung von Sportstudiengängen an Hochschulen zuzurechnenden Teilzeiten nach Nummer 1.3.2.3 des An-
hangs außer Betracht zu lassen; die Beurteilungszeit wird um die dem Schulsport oder der Durchführung

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
Frankenthal, Bebauungsplan „KiTA am Ostparkstadion“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 19

von Sportstudiengängen an Hochschulen tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten verringert. Eine Nutzung
zum Schulsport findet im Ostparkstadion und auf den Bahnen zum Kugelstoßen und Weitsprung statt. Im
Sinne einer umfassenden Betrachtung wird der Schulsport bei der Modellbildung berücksichtigt.

4.3         Nutzungsbeschreibung

Die Angaben zur Nutzung der Sportanlagen wurden über die Stadt Frankenthal [4] bereitgestellt. Die west-
lich angrenzenden Sportanlagen werden überwiegend zu Vereinszwecken aber auch zum Schulsport ge-
nutzt. Die Sportplätze werden im Wesentlichen durch den VfR Frankenthal 1900 e.V. und die VT 1898 e.V.
genutzt. Eine Übersicht über die verschiedenen Sportanlagen kann dem Plan A09 im Anhang A entnommen
werden.

Außerdem nutzt der Leichtathletik-Club Frankenthal e.V. das Ostparkstadion zum Training. Von Ende April
bis Ende September findet jeden Dienstag von 17.00 bis ca. 20.00 Uhr der Sportabzeichentreff statt. Hier
werden vor allem die Laufbahn, die Sprunggruben und die Kugelstoßanlagen genutzt. Die Nutzung durch
den Leichtathletik-Club und den Sportabzeichentreff ist aus schalltechnischer Sicht als nicht relevant einzu-
stufen. Auch liegen die Trainingszeiten außerhalb der Öffnungszeiten der geplanten Kindertagesstätten.

Die Bundesjugendspiele der Schulen sowie das Training (Schulsport) finden in der Regel im Stadion sowie
an den Kugelstoßanlagen unterhalb und an den Sprunggruben am Kleinfeld-Gummiplatz statt. Die Nut-
zungsdauer kann mit ca. 4 Stunden (08:00-12:00 Uhr) abgeschätzt werden. Während der Bundesjugend-
spiele halten sich zwischen 70 bis 600 Schüler im Ostparkstadion auf. Zur Abschätzung der Schallabstrah-
lung während der Bundes-Jugendspiele werden 600 Personen, die sich während 4 Stunden normal rufend
oder vergleichbar mit Zuschauern bei einem Fußballspiel verhalten, abgeschätzt. Der gewählte Emissions-
ansatz liegt auf der sicheren Seite und deckt ggf. auftretende, kurzzeitige Lautsprecherdurchsagen ab.

Der VfR nutzt die 3 zum Plangebiet nächstgelegenen Sportplätze (Sportanlagen 1, 2 und3) zum Training. Der
Rasenplatz im Ostparkstadion (Sportanlage 5) wird zur Durchführung von Spielen geschont. Montags bis
donnerstags beginnt das Training ab 16:30 Uhr, also zu einer Zeit in der die geplanten Kindertagesstätten
voraussichtlich schließen. Somit ist im Betrieb i.d.R. nicht mit intensivem Training während der Öffnungszei-
ten der Kindertagesstätten zu rechnen. Lediglich freitags beginnt das Training bereits um 15:45 Uhr. Die
Spiele des VfR finden i.d.R. im Ostparkstadion (Sportanlage 5) statt, gelegentlich findet montagabends ab
19:30 Uhr ein Nachholspiel auf der Sportanlage 1 statt. Das früheste Spiel an einem Werktag zwischen
Montag und Freitag wird um 18:00 Uhr angepfiffen, wenn die Kindertagesstätten bereits geschlossen sind.

Die VT benutzt den nördlichen Rasenplatz (Sportanlage 4) sowie den Kunstrasenplatz Kickersplatz (Sportan-
lage 1) zum Training. Die Trainingszeiten bei der VT liegen zwischen 16:30 Uhr und 21:00 Uhr. Auch hier be-
ginnt das Training erst, wenn die Kindertagesstätten voraussichtlich schon geschlossen haben, so dass ein
tatsächliches Konfliktpotential nicht gegeben ist. Die Heimspiele der VT finden i.d.R. auf dem nördlichen Ra-
senplatz (Sportanlage 4) statt. Die Zuschauerzahl wird pro Spiel mit etwa 20 angegeben. Frühester Anpfiff
an einem Werktag zwischen Montag und Freitag ist hier um 17:30 Uhr. Auch zu diesem Zeitpunkt sind die
Kindertagestätten bereits geschlossen.

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                                                Bericht-Nr. 855-66-1, Stand 07.08.2019
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Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                  Seite 20

Die unterschiedliche Nutzung der Sportanlagen wird zu folgendem kritischen Szenario innerhalb der rele-
vanten Beurteilungszeit von 08:00-20:00 Uhr zusammengefasst, das unter Berücksichtigung der zur Verfü-
gung stehenden Informationen deutlich auf der sicheren Seite liegt:

         4 Stunden Training auf den Sportanlagen 2 und 3, z.B. zwischen 16:00-20:00 Uhr

         2 Stunden Training auf den Sportanlagen 1, 4 und 5, zusätzlich jeweils ein Spiel (1,5 Stunden) mit
          ca. 50 Zuschauern

         4 Stunden Bundes-Jugendspiele bzw. Training auf der Sportanlage 5 mit 600 Personen

Die Stellplätze der Sportanlagen befinden sich in so großem Abstand zu den geplanten Kindertagesstätten
bzw. im öffentlichen Straßenraum, dass auf eine detaillierte Berechnung verzichtet werden konnte.

Größere Veranstaltungen/Spiele/Wettkämpfe mit einer hohen Zuschauerzahl und höherer Nutzungsinten-
sität finden i.d.R. am Wochenende statt, wenn die Kindertagesstätten geschlossen sind. Solche Veranstal-
tungen/Spiele/Wettkämpfe sind aus schalltechnischer Sicht als Seltenes Ereignis einzustufen. Bei einzelnen
Veranstaltungen an einem Werktag von Montag bis Freitag (1 Veranstaltung im Jahr 2019) ist davon auszu-
gehen, dass aufgrund der deutlich höheren Immissionsrichtwerte für Seltene Ereignisse eine schalltechni-
sche Verträglichkeit gegeben ist.

4.4         Berechnung der Schallemission

Ausgehend von dem in Kapitel 4.3 beschriebenen Betriebs- und Nutzungsmodell wurden die Schallemissio-
nen der jeweils maßgeblichen Schallquellen auf Basis folgender Literaturquellen ermittelt:

(13)        VDI-Richtlinie 3770 „Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen“, Septem-
            ber 2012.

Die Annahmen und die Berechnung der Emissionen sind detailliert in den Tabellen in den Anhängen B02
und B03 dokumentiert. Die Schallquellen wurden mit einem repräsentativen Frequenzspektrum umgesetzt.
Die räumliche Lage dieser Schallquellen ist dem Plan A09 im Anhang A zu entnehmen.

4.5         Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells

Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde für die Überprüfung des beispielhaften Betriebs- und Nutzungs-
konzepts ein digitales Simulationsmodell erstellt, um die baulichen und topographischen Gegebenheiten
lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen.

In der vorliegenden Aufgabenstellung wurden berücksichtigt:

         die topographischen Gegebenheiten,

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