Fußballweltmeisterschaft 2018 - Informationsblatt Zu Werbung, Schutzrechten und Public-Viewing
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Fußballweltmeisterschaft 2018 Informationsblatt Zu Werbung, Schutzrechten und Public-Viewing Stand: 2018 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon: 0385 5103–206 Telefax: 0385 5103–9206 www.ihkzuschwerin.de Ansprechpartnerin: Kristin Just just@schwerin.ihk.de © IHK zu Schwerin 2018
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Standortpolitik, International Infoblatt Fußball-WM 2018 Markenprodukt der Marken- und Schutzrechte beachten! FIFA Am 14. Juni 2018 beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Russland. Wer seine Produkte und Dienstleistungen im Kontext der Weltmeisterschaft ver- Achtung: Wer ohne eine solche markten möchte, muss dabei einige Spielregeln beachten. Andernfalls kann Lizenz den Absatz seiner Produkte und Dienstleistungen mit Begrif- eine Werbekampagne richtig teuer werden. fen rund um die WM 2018 bewer- Die WM 2018 in Russland ist eine Veranstaltung und ein Markenprodukt der ben möchte, sollte vor jeder Ver- FIFA, dem Fußball-Weltverband. Die Vermarktung der kommerziellen Rechte, wendung derartiger Begriffe das heißt Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen rechtlichen Rat einholen. Andern- ausschließlich in den Händen der FIFA. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrech- falls besteht die Gefahr, dass die te, die im Zusammenhang mit dem 2018 FIFA World Cup™ verwendet wer- Werbetätigkeit zu einer „unan- gemessenen wirtschaftlichen den. Assoziation mit der WM bzw. der FIFA“ (so heißt es in den FIFA- Neben dem Richtlinien) führen könnte und offiziellen Emblem des FIFA World Cup Russia 2018 dass der Unternehmer als Folge und dem Pokal des 2018 FIFA World Cup™ davon von der FIFA auf Unterlas- genießt auch das offizielle Maskottchen, der Wolf Zabivaka, kenn- sung, Auskunft, Beseitigung und zeichenrechtlichen Schutz. ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Insbesondere Darüber hinaus hat die FIFA eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Wort- drohen Abmahnungen, einstweili- kombinationen markenrechtlich schützen lassen, unter anderem: ge Verfügungen und Klagen, die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™, nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen kön- FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, nen. Unserer Erfahrung nach COPA 2018™, verfolgt die FIFA die Verletzung COPA MUNDIAL 2018™, ihrer Rechte sehr genau! RUSIA 2018™, RUSSIA 2018™, WM 2018™, SPIELORT-Name und 2018 für jeden Spielort (z. B. Moskau 2018) und weitere mehr. Mehr zum Thema Schutz der FIFA-Marken. Folge des Schutzes der Marken ist, dass es ausschließlich den offiziellen FIFA-Partnern, FIFA WM-Sponsoren und Regionalen Unterstützern gestattet ist, mit den geschützten Begriffen und Symbolen zu werben. Unternehmen, die weder Partner noch Sponsor sind und mit den geschütz- ten Logos und Marken werben wollen, müssen bei der FIFA hierfür eine Li- zenz („vorab schriftlich erteilte Autorisierung“) erwerben. Werbung zur Fußball-Weltmeisterschaft Alles in allem ist die Zulässig- Wie werde ich Sponsor oder Lizenznehmer für die offiziellen WM- keit der jeweiligen Werbung Produkte? eine Frage des Einzelfalls. Unternehmen können regionale Sponsoringpakete erwerben und/oder Ver- Wir empfehlen deshalb, vor Veröffentlichung eine einge- kaufsstellen für die offiziell lizenzierten Produkte werden, indem sie sich hende juristische Überprüfung hier bewerben. der Zulässigkeit der geplanten Werbung durch einen auf das Darf überhaupt nicht mit Hinweisen auf die Weltmeisterschaft geworben Wettbewerbsrecht und Marken- werden? / Kennzeichenrecht spezialisier- Das kommt darauf an: ten Rechtsanwalt. Seite 2 von 7
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Standortpolitik, International Infoblatt Fußball-WM 2018 Eine Werbung unter Bezugnahme auf die Weltmeisterschaft (in allen For- men von Print- und digitalen Medien wie etwa gedruckte Publikationen, TV, Web, Mobil-Anwendungen, Apps und Social Media) kann zulässig sein, wenn die Werbeaussage rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Rein beschreibende Angaben sind solche, die zur Beschrei- bung der Merkmale und Eigenschaften der darunter vertriebenen und be- worbenen Waren und Dienstleistungen dienen. Es darf keine unlautere Rufausnutzung oder -beeinträchtigung, keine geziel- te Behinderung und Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr bzw. Verknüpfung mit der FIFA hervorgerufen werden. Ferner darf es nicht zu einer Irreführung über eine tatsächlich nicht bestehende Partnerschaft / Sponsoreneigenschaft oder sonstige Verbindung mit der FIFA oder sonstigen Rechteinhabern kommen (keine „unangemessenen wirtschaftlichen Assozia- tion mit der WM bzw. der FIFA“). Beispiele für zulässige Werbung Werbung kann zulässig sein. – „Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der Gewusst wie! WM“, „Russische Wochen: Für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft senken wir die Preise für alle Sportartikel um 20 Prozent“, „Für jedes ge- schossene Tor der deutschen Nationalelf erhalten Sie 1 Prozent Rabatt auf unser gesamtes Sortiment“, „Fan-Wurst für 2,50 Euro“, „10 Prozent Fan- Rabatt auf alle Hosen“, „Weltmeister-Produkt“, „Während der WM gibt es bei dem Kauf von 3 Paar Schuhen eines umsonst“. Fußballaffine generelle Werbeaussagen („Fußball in Russland“), dekorative Schaufenstergestaltung mit der russischen Fahne, Fußball- Schaufensterpuppen, Bällen, Toren (immer OHNE die offiziellen FIFA- Symbole!; also keine FIFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestal- tung verwenden!) Nicht empfehlenswert ist beispielsweise: So besser nicht! Offizielle Marken/Logos und Embleme der FIFA oder Dritter ohne entspre- chende Lizenz zu verwenden (sei es in der Printwerbung, sei es in der Ver- wendung als Hyperlinks, Apps oder sonstige mobile Services, Desktop- Wallpaper, auf Social-Media-Plattformen, etc.). Verwendung von FIFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung. Die Übernahme des FIFA-Spielplans (urheberrechtlich geschützt!); aber die Gestaltung eines eigenen Spielplans ist zulässig. Geschützte Markennamen der FIFA als Teil eines Produktnamens zu verwen- den, z. B. „World Cup-Fernseher“. Einen Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förde- rer, Unterstützer oder sonstiger Partner der FIFA. Gleiches gilt, wenn der Verbraucher davon ausgehen könnte, es handle sich um offizielle FIFA- Waren bzw. spezielle Weltmeisterschaft-Produkte (Merchandising- Produkte). Seite 3 von 7
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Standortpolitik, International Infoblatt Fußball-WM 2018 Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit FIFA-Produkten vergleichbar seien. Nachahmungen von Produkten der FIFA und ihrer Sponsoren, Förderer und sonstigen Partner. Häufig gestellte Fragen: Können eigene WM-Logos entworfen und verwendet werden? Wer selbst ein WM-Logo entwerfen und verwenden will, muss darauf ach- ten, dass es keine gedankliche Verbindung zum offiziellen Emblem oder allgemein zur WM 2018 als Veranstaltung der FIFA herstellt. Dürfen Sammelbilder / Porträts von Fußballspielern geschäftlich / werb- lich verwendet werden? Ohne entsprechende und nachweisbare Zustimmung der einzelnen Fußball- spieler ist dies nicht zu empfehlen. Dürfen Merchandisingprodukte mit offiziellen FIFA-Marken oder Symbo- len vertrieben werden? Ja, wenn es sich um lizenzierte Produkte handelt. Mit dem Lizenzvertrag erwerben die Lizenznehmer die Rechte für die Verwendung der Kennzeichen der FIFA für die WM auf bestimmten Produkten. Es wird dabei vorab festge- legt, um welches Produkt es sich handelt und in welcher Region es vertrie- ben wird. Lizenznehmer dürfen aber nicht das eigene Unternehmen mit der WM in Verbindung bringen. Weitere Informationen zum Lizenzprogramm. Wer sind die offiziellen Partner, Sponsoren und Förderer? Die Lizenznehmer sind von den offiziellen FIFA-Partnern, Sponsoren und Nationalen Förderern zu unterscheiden, die das exklusive Recht haben, sich selbst und ihre Produkte oder Dienstleistungen mit der WM in Verbindung zu bringen. Unternehmen können regionale Sponsoringpakete erwerben. Sind Sonderaktionen anlässlich der WM zulässig? Sonderpreise anlässlich der WM sind grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Regeln und die Markenrechte der FIFA und sonstiger Dritter. Darf ein Gewinnspiel veranstaltet werden, bei dem es WM-Eintrittskarten zu gewinnen gibt? Gewinnspiele mit Eintrittskarten können nur von den offiziellen Partnern der WM ausgerichtet werden. Allgemein gilt: Jede Nutzung der Eintrittskarten für werbliche Zwecke – einschließlich des Verkaufs – ist unzulässig. Sportwetten während der WM Sportwetten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Glücksspiele. Sportwetten dürfen daher nur mit der erforderlichen Erlaubnis der Landes- regierung angeboten werden. Achtung! Wer ohne die erforderliche Erlaubnis Sportwetten und andere Glücksspiele ausrichtet, muss nicht nur mit wett- bewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen, sondern macht sich auch strafbar! Was passiert bei Verstößen? – „Ambush-Marketing“ Wenn Unternehmen versuchen, das offizielle Emblem, das offizielle Mas- kottchen oder den Pokal für ihre eigenen kommerziellen Zwecke illegal zu Seite 4 von 7
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Standortpolitik, International Infoblatt Fußball-WM 2018 nutzen, wird dies als "Ambush Marketing" („Trittbrett-Fahrer“) bezeichnet. Hier drohen dem betroffenen Unternehmen Unterlassungs-, Beseitigung-, Auskunfts- und Schadensersatz-Ansprüche seitens der FIFA. Das kann schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen. Unter Umständen können auch die mit dem unlauteren Verhalten erzielten Gewinne „abgeschöpft“ werden. Instrumente für die Durchsetzung der Ansprüche sind die Abmah- nung oder das gerichtliche einstweilige Verfügungs- und/oder Hauptsache- verfahren. Mehr zum Thema Schutz der FIFA-Marken und zur Durchsetzung der Ansprüche der FIFA. Public-Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft DMO als Wann benötigt der Gastronom für die öffentliche Übertragung von WM- Spielen im TV oder auf Großbildleinwand eine Lizenz? Nach dem FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen sind Lizen- zen erforderlich für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen besondere nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen. Wann ist eine Veranstaltung „gewerblich“? - Definitionen 1. gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen („Commercial Public Viewing Events“) (gebührenpflichtige Lizenz erforderlich): Aber Achtung: Auch wenn keine Lizenz nötig ist, ist der Wenn der Veranstalter die Veranstaltung zu gewerblichen Zwecken Veranstalter dennoch ver- durchführt. Ein gewerblicher Zweck gilt bei einer Public-Viewing- pflichtet, das FIFA-Reglement Veranstaltung als gegeben, wenn zum Beispiel: für Public-Viewing- Veranstaltungen vollumfäng- für die Vorführung der Übertragung direkt oder indirekt (z. B. durch lich einzuhalten Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speisen- und Getränkepreise) Eintrittsgelder verlangt werden und/oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung Sponsoring- oder andere gewerbliche Assoziierungsrechte genutzt werden und/oder aus der Veranstaltung in anderer Form ein geschäftlicher Nutzen erzielt wird. 2. besondere nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen („Special Non-Commercial Public Viewing Events“) (Lizenz erforderlich, die aber gebührenfrei ist): Wenn die nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung auf mehr als 5000 Besucher ausgerichtet ist. 3. nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen („Non-Commercial Public Viewing Events“) (es ist weder Lizenz erforderlich noch wird Ge- bühr fällig): Veranstaltungen in „gewerblichen Einrichtungen“ wie Pubs, Clubs und Bars, ohne dass direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben werden oder Sponsoringaktionen stattfinden (sonst siehe 1.), also ohne dass der Veranstalter mit der Veranstaltung einen geschäftli- chen Nutzen erzielt. Seite 5 von 7
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Standortpolitik, International Infoblatt Fußball-WM 2018 Frist für die Lizenzanträge Public-Viewing-Lizenzen sind voraussichtlich bis April/Mai 2018 zu bean- tragen. Die FIFA hat zur Beantragung einer FIFA-Public-Viewing-Lizenz eine Online-Plattform eingerichtet. Was kostet die Lizenz? Die Kosten der Lizenz für eine gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen richten sich nach Anzahl und Zuschauerkapazität der Veranstaltung. Dürfen Sponsoren bei einer Public-Viewing Veranstaltung auftreten? Liegt eine Lizenz seitens der FIFA vor, sollten zur Vermeidung von Konflikten und Auseinandersetzungen mit der FIFA die von diesen aufgestellten Bedin- gungen für die Hinzuziehung von Sponsoren und der Veranstaltungs- /Sponsoren-Werbung beachtet werden. Danach dürfen für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (oben Nr. 1) beispielsweise lokalen Anbietern lokale Sponsor-Rechte gewährt werden, wenn diese von der FIFA nicht als Wettbewerber der offiziellen WM- Sponsoren angesehen werden. Die FIFA Bedingungen sehen dafür eine vor- herige Genehmigungspflicht vor. Die lokalen Sponsoring-Rechte dürfen keinesfalls den Eindruck erwecken, der lokale Sponsor sei mit der FIFA und/oder der WM offiziell verbunden! Für nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (oben Nr. 3) oder besondere nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (oben Nr. 2) dürfen keinerlei Sponsoring-Rechte gewährt werden. Wie darf für die eigene Public-Viewing-Veranstaltung geworben werden? Dürfen Speisen, Getränke, etc. verkauft werden? Auch hier empfiehlt sich aus den besagten Gründen ein Blick in die speziel- len FIFA-Bedingungen und Richtlinien, welche nähere diesbezügliche Rege- lungen vorhalten. Sind auch GEMA- Gebühren und Rundfunkbeitrag zu zahlen? Beim Public-Viewing können zusätzliche Gebühren der GEMA sowie der Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen anfallen, ferner gegebenenfalls für eine Sky-Lizenz. Die GEMA sieht einen Sondertarif für Public-Viewing-Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM 2018 vor. Dieser wird einige Wochen vor der WM veröffentlicht. Fragen beantwortet die zuständige Bezirksdirektion. Informationen zum Rundfunkbeitrag. Rechtsverordnung: Länger Fußballgucken während der WM Öffentliche Übertragungen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft sind Weitere Infos: auch in den Abendstunden gesichert. Der Bundesrat stimmte am 27. April https://www.bundesrat.de/DE/ 2018 einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vor- Seite 6 von 7
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Standortpolitik, International Infoblatt Fußball-WM 2018 plenum/plenum- sieht und damit das so genannte Public Viewing während der WM ermög- kompakt/18/967/967- licht. pk.html#top-23 Auch Abendspiele im Freien übertragen Fußballfans sollen die WM-Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden unter freiem Himmel verfolgen kön- nen. Gleichzeitig soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommu- nen. Abwägung im Einzelfall Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten Nachtstunden übertra- gen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verord- nung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Sie entscheiden im Einzelfall und sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehüber- tragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen. Neben dem Publikumsinteresse müssen beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Auf- einanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden. Wie in den Vorjahren Die Verordnung geht auf einen Wunsch der Länder zurück. Diese haben keine landesrechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutz-Ausnahmen. Durch die Verordnung wird nun bundesweit Rechtssicherheit geschaffen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und den Europameister- schaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Verkündung und Inkrafttreten Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und am 31. Juli 2018 wieder außer Kraft treten. Ansprechpartner bei der IHK zu Schwerin: Kristin Just Fachberatung Handel und Tourismus Tel. 0385 5103-206 E-Mail: just@schwerin.ihk.de Hinweis: Dieses Infoblatt ist ein Service der IHK-Organisation für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit erhebt. Es kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl das Infoblatt mit größtmöglicher Sorg- falt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Seite 7 von 7
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