Zur Zusammenarbeit zwischen Praxis und Kosmetikinstitut
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URTEIL Cornelia Sauerbier Schönheit als willkommener Gast Zur Zusammenarbeit zwischen Praxis und Kosmetikinstitut Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Cornelia Sauerbier, Lyck & Pätzold Medizinanwälte Rosige Wangen, feine Poren, ein ebenmäßiger Teint. Das Geheimnis schöner Haut liegt nicht nur in den Genen, sondern auch in der regelmäßigen Pflege. Der regelmäßige Gang zur Kosmetikerin ist daher für viele Frauen und auch Männer durchaus Rou- tine. Ein cleveres Konzept also, in der Praxis auch das eigene Kosmetikinstitut anzusiedeln und so neben seiner ärztlichen Pro- fession (meist Dermatologie oder ästhetische Chirurgie bzw. kosmetisch ausgerichtete Operationen) auch Kosmetikleistungen anzubieten. Hiervon profitiert nicht nur der Arzt, der durch die Kosmetikleistungen zusätzliche Einnahmequellen generieren kann und nebenher noch eine langfristige Patientenbindung aufbaut. Auch der Patient kann durch die „Schön- ittel der Selbstdarstellung kommt es hier M darf nicht einfach als Institut benutzt wer- heit“ aus einer Hand, also einerseits die der- auf die richtige Präsentation an. den, beziehungsweise Praxis und Institut matologische Behandlung, wie die kosmeti- dürfen nicht in ein und derselben Rechts- sche Pflege, profitieren. Will der Dermato- Berufsrechtliche Vorschriften persönlichkeit vereint sein. Damit stellt sich loge, oder aber andere ästhetisch tätige Schönheit aus einer Hand ist eine tolle die Frage welche Form der Zusammenar- Fachgruppen, das Kosmetikinstitut jedoch Sache, wenn Sie die Produkte, welche Sie beit gewählt werden kann und darf. professionell und gewinnbringend in das zur Pflege in Ihrer Praxis empfehlen, gleich Hinsichtlich der beruflichen Zusammen- Praxiskonzept integrieren, haben sie die dem Patienten in Ihrem eigenen Kosmetik- arbeit zwischen einem Arzt und einer rechtlichen Gegebenheiten zu beachten, die institut anbieten können. Die Praxis selbst Kosmetikerin beziehungsweise einem Arzt die Berufsordnung und andere gesetzliche Rahmenbedingungen vorgeben. Dies beginnt bereits bei der Auswahl der Leistungen die in Praxis oder Institut ange- boten werden dürfen. Der Vertragsarzt beispielsweise darf in seinem Kosmetikins- titut nur Leistungen anbieten, die nicht Leistungsbestandteil der gesetzlichen Kran- kenversicherung sind. Auch der lediglich privatärztlich tätige Kollege muss Leistun- gen die er eventuell in dermatologischen Foto: © goodluz– fotolia.com Fachweiterbildungen erworben hat im Rah- men seiner Praxis ausüben und diese nach der GOÄ abrechnen. Leistungen die außer- halb seiner Fachweiterbildungen liegen sind über das Institut abrechenbar. Wie bei der Schönheit beziehungsweise Ästhetik als Abb. 1: Es ist ein cleveres Konzept in der Praxis auch das eigene Kosmetikinstitut anzusiedeln und so neben seiner ärztlichen Profession auch Kosmetikleistungen anzubieten. 186 03/15
URTEIL „Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbeson- dere eine anpreisende, irreführende oder ver- gleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Eine Wer- bung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammen- hang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzuläs- sig. Werbeverbote aufgrund anderer gesetzli- cher Bestimmungen bleiben unberührt.“ Transparente Darstellung nach außen Foto: © goodluz– fotolia.com Insbesondere sollte der Arzt die Inhaber- schaft seines Kosmetikinstituts transparent machen, andererseits jedoch Hinweise beziehungsweise Werbung unterlassen die darauf abstellen, das Kosmetikinstitut wer- Abb. 2: Der Patient kann durch die „Schönheit“ aus einer Hand, also einerseits die dermatologische Behandlung, de ärztlich geleitet. Solche Angaben sind wie die kosmetische Pflege, profitieren. meist wettbewerbswidrig, da sie suggerie- ren, dass der Arzt aufgrund seines fachli- und einem Kosmetikinstitut, ist darauf zusammenschließen. Kosmetikerinnen chen Bildung als Arzt besonders geeignet hinzuweisen, dass diese keinesfalls in Form gehören jedoch nicht zu diesen Berufsgrup- für die Behandlungen im Institut sei, bezie- einer Berufsausübungsgemeinschaft oder pen, so dass eine Berufsausübungsgemein- hungsweise hier andere Leistungen erbracht einer medizinische Kooperationsgemein- schaft oder etwa gar ein MVZ mit einer werden können als in anderen Instituten, da schaft nach der Berufsordnung in Betracht Kosmetikerin nicht möglich ist. der Arzt seine besonderen Fachkenntnisse kommen kann. einsetzen kann. Aufgrund des Gebotes ärzt- Keine gemeinsame Werbung von liche Leistungen nur in seiner Praxis zu Berufsausübungsgemeinschaft Praxis und Kosmetikinstitut erbringen, ist dies jedoch dem Arzt gar oder MVZ mit Kosmetikerin ist nicht Auch eine gemeinsame Bewerbung kosme- nicht möglich, so dass eine entsprechende möglich tischer Leistungen und der ärztlichen Praxis Bewerbung irreführend sein kann. Gemäß § 23 b der Musterberufsordnung für Ist nicht mit dem derzeitigen Berufsrecht Aus § 27 Abs. 3 der MBO ergibt sich auch, Ärzte (MBO) können sich Ärzte unter ande- vereinbar, Hier steht Ihrem Glück § 27 dass Praxis und Kosmetikinstitut selbst und rem mit selbständig tätigen und zur eigen- Abs. 3 Satz 4 MBO entgegen. Die Einhal- gerade dann wenn beide rechtlich unabhän- verantwortlichen Berufsausübung befugten tung dieser Vorschrift wird von den jewei- gig sind, keine gemeinsame Werbung schal- Berufsangehörigen anderer akademischer ligen Landesärztekammern übrigens statis- ten dürfen. Insbesondere dürfen sich auf Heilberufe im Gesundheitswesen oder staat- tisch gesehen in den meisten Fällen über- den beiden selbstständigen Internetseiten licher Ausbildungsberufe im Gesundheits- prüft, weil ein Kollege, beziehungsweise keinerlei Verlinkungen auf das jeweils wesens sowie anderen Naturwissenschaft- Mitbewerber desselben Fachgebietes eine andere Unternehmen befinden. Auch bei lern und Angehörigen sozialpädagogischer entsprechende Anzeige getätigt hat. In der der Verwendung desselben Logos bezie- Berufe zur kooperativen Berufsausübung Vorschrift heißt es wörtlich: hungsweise ähnlichen Logos ist Vorsicht 188 03/15
Wichtig bei Haut- und Haarproblemen: Zinkmangel testen! www.zinkorotat-pos.de U RTEIL geboten, da sich auch hier ein Verstoß Raum des Kosmetikstudios eintritt. Nach gegen § 27 Abs. 3 MBO aufdrängt. Die Ver- der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wendung derselben Logos birgt darüber ist der Betrieb eines Kosmetikstudios in den hinaus eine Irreführungsgefahr für die Pati- Räumen einer Arztpraxis zwar möglich, enten, da diese nicht mehr klar trennen darf aber erst nach Ende der ärztlichen können, ob sie sich im Bereich der Praxis Sprechstunde aufgenommen werden. Arzt- oder im gewerblichen Bereich des Instituts praxis und Kosmetikinstitut müssen des befinden. Weiteren streng voneinander getrennt sein. Da der Betrieb eines Kosmetikstudios Am einfachsten ist eine Trennung sicherlich zwangsläufig in Form eines Gewerbebetrie- durch eine räumliche Trennung zu gestal- bes ausgeübt werden muss, verstößt auch die ten, jedoch sollten des Weiteren in jedem Abgabe von Produkten in der Praxis gegen Fall für das Institut ein eigenes Unterneh- § 3 Abs. 2 MBO. Nach dieser Vorschrift ist es men gegründet werden, welches als Einzel- dem Arzt untersagt, im Zusammenhang mit unternehmen oder aber auch Personenge- der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit sellschaft getrennt von der Praxis firmiert. Waren und andere Gegenstände abzugeben Der Gesellschaftsvertrag dieses selbstän- oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu digen Unternehmens muss dann gewähr- lassen sowie gewerbliche Dienstleistun- leisten, dass das Institut finanziell, buch- gen zu erbringen oder erbringen zu lassen, halterisch und organisatorisch von der soweit nicht die Abgabe des Produkts oder Praxis getrennt ist. Das impliziert auch, die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit dass zum Beispiel getrennte Kassen und notwendiger Bestandteil der ärztlichen The- Konten geführt werden, Pflegeprodukte rapie ist. sind getrennt vom Praxisbedarf zu lagern, Sinn dieser Vorschriften ist es, das Ver- eine getrennte Warenbeschaffung muss trauen welches der Patient dem Arzt und stattfinden und natürlich müssen auch seinem Stand entgegenbringt nicht zur eigene Rechnungsformulare für das Kos- Verkaufsförderung für Produkte oder metikinstitut verwendet werden. Dienstleistungen welche der Patient nicht Die organisatorische Trennung beginnt Apothekenexklusiv notwendigerweise im Zusammenhang mit mit einer deutlichen Unterscheidung zwi- Zinkorotat-POS® 40 mg, magensaftresistente Tabletten. Wirkstoff: Zink- der Behandlung benötigt, zu schützen. Der schen der Praxis und dem Kosmetikinsti- orotat x 2 H2O. Zusammensetzung: Eine magensaftresistente Tablette Verkauf von Pflegeprodukten jedoch stellt tut. Eine solche sollte bereits bei der enthält 40 mg Zinkorotat x 2 H2O (dies entspricht einem reinen Zinkge- halt von 6,3 mg Zink); Dextrose-Maltose-Saccharid-Gemisch (92:3,5:4,5); eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit dar, so Beschilderung im Eingangsbereich anfan- Maisstärke; D-Mannitol; Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat; Mikr. Cellulose; Copovidon; Crospovidon; Magnesiumstearat (Ph. Eur.); Met- dass das Kosmetikinstitut streng von der gen und sich bei Außen- und Innentüren, hacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer (1:1) (Ph. Eur.); Methacrylsäu- re-Ethylacrylat-Copolymer (1:1) Dispersion 30 %; Talkum; Triethylcitrat. Praxis zu trennen ist. im Empfangsbereich und Empfangstresen Anwendungsgebiete: Zur Behandlung von Zinkmangelzuständen, die ernährungsmäßig nicht behoben werden können. Gegenanzeigen: Über- und den Untersuchungsräumen fortsetzen. empfindlichkeit gegenüber Zinkorotat oder einem der sonstigen Bestand- Sachliche, räumliche und Eine Trennung ist insbesondere dann teile des Präparates. Nebenwirkungen: Erkrankungen des Gastrointes- tinaltrakts: Magenbeschwerden, Durchfall (Häufigkeit auf Grundlage der organisatorische Trennung nicht gegeben, wenn der Eingangsbereich verfügbaren Daten nicht abschätzbar). Erkrankungen des Immunsystems: Allergische Reaktionen (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten Die Trennung muss sachlich, räumlich und der Praxis oder aber der Anmeldebereich nicht abschätzbar). Zinkorotat-POS® kann bei langfristiger Einnahme Kup- fermangel verursachen. Stand: Mai 2015. organisatorisch erfolgen und insbesondere unter anderem auch zur Präsentation und für den Patienten erkennbar sein, das heißt zum Verkauf von Produkten genutzt wird. der Patient muss erkennen können, wann er Hier ist dann von einem Verstoß gegen § 3 die Praxis verlässt und in den gewerblichen Abs. 2 MBO auszugehen. URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35 03/15 189 66129 Saarbrücken, www.ursapharm.de
URTEIL Sich teilweise überschneidende Bereiche men aus ärztlicher Tätigkeit „abfärben, was oft das Gespräch mit der Ärztekammer wei- führen dagegen nicht zwangsläufig zu einer zur Konsequenz hätte, dass sämtliche Ein- ter. Sollten Sie hier erfolglos geblieben sein, Unzulässigkeit. So sollte zumindest zum nahmen der Praxis dann der Umsatzsteuer- sollten Sie sich an einem Fachanwalt für Beispiel die gemeinsame Benutzung der pflicht unterliegen würden. Medizinrecht wenden. Toiletten, des Briefkasten möglich sein. Schlimmer als eine berufsrechtliche Ahn- Keine Überlassung von dung eines Verstoßes, ist jedoch die wettbe- Verletzung der ärztlichen Arbeitnehmern werbsrechtliche Abmahnung. Zwar ist nicht Schweigepflicht Wenn es sich bei dem Institut und der Pra- jeder Verstoß gegen das Verbot berufswid- Gemeinsame Bereiche zwischen Kosmetik- xis um zwei getrennte Betriebe handelt, riger Werbung auch ein Verstoß gegen das institut und Praxis sollten jedoch so ausge- dürfen selbstverständlich dann auch die Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder das staltet werden, dass die ärztliche Schweige- Praxismitarbeiterinnen nicht ohne weiteres Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb pflicht nicht verletzt wird. So ist ein gemein- für das Institut eingesetzt werden, da dies (UWG), jedoch wird irreführende Werbung sam genutztes Wartezimmer oder aber ein eine Arbeitnehmerüberlassung darstellen auch nach diesen Gesetzen bestraft. Sollte gemeinsamer Anmeldebereich nicht zu würde. Notwendig sind hier zusätzliche man also eine Abmahnung nebst strafbe- empfehlen, solange es zu Überschneidun- Arbeitsverträge mit den im Institut tätigen währter Unterlassungserklärung erhalten, gen bei den Sprechzeiten beziehungsweise Mitarbeitern, sowie eine entsprechende empfiehlt sich in jedem Falle der Gang zum Betriebszeiten beider Unternehmen kommt, Nebentätigkeitserlaubnis im Arbeitsvertrag Anwalt. In keinem Falle sollte man eine vor- da sich hier große Probleme hinsichtlich der mit der Praxis. gefertigte Unterlassungserklärung ohne Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht rechtliche Beratung einfach unterschreiben. ergeben könnten. Fazit Auch im Falle von steuerrechtlichen Wei- In der täglichen Praxis haben wohl die terungen hinsichtlich der Gewerbesteuer- Strikte Trennung verhindert wenigsten Praxen bisher vorstehende Aus- pflicht beziehungsweise der Umsatzsteuer- Gewerbesteuerpflicht führungen korrekt umgesetzt. Grundsätz- pflichtigkeit empfiehlt sich der Gang zum Diese strikte Trennung von Praxis und Ins- lich gilt natürlich wie immer: Wo kein Klä- Fachmann. titut hat auch den Effekt, dass der Arzt nicht ger, da kein Richter. Insbesondere dann Sieht man sich dann eventuell noch straf- Gefahr läuft mit seiner Praxis gewerbesteu- jedoch, wenn man eine gut gehende Praxis rechtlichen Vorwürfen wegen Verletzung erpflichtig zu werden. Würde er berufswid- mit angegliedertem Institut betreibt und der ärztlichen Schweigepflicht ausgesetzt, rig die Kosmetikartikel in der Praxis ver- erfolgreich von den Patienten angenommen sollte man sich unbedingt vom Anwalt kaufen, bestünde die Gefahr einer „Infekti- wird, sollte man sich um Rechtssicherheit beraten lassen. on“ aller Einkünfte mit der Gewerbesteuer- bemühen. Denn der Erfolg bringt auch Nei- Am Besten ist es jedoch von vornherein pflicht. der mit sich. Diese sind leider sehr häufig nicht angreifbar zu sein. Gerne beraten wir unter den Berufskollegen anzutreffen, die Sie bei der Umsetzung oder überprüfen ihr Trennung verhindert auch die Gefahr weniger innovativ und erfolgreich sind. Konzept bevor es Probleme gibt und Fried- von Umsatzsteuerpflicht Sollten Sie infolge eines berufsrechtlichen rich von Schiller recht behält mit seinem Erwähnenswert sind in diesem Zusammen- Verstoßes also einmal Post von der zuständi- Zitat: „Auch das Schöne muss sterben!“ hang auch die möglichen umsatzsteuer- gen Landesärztekammer bekommen, dann rechtlichen Konsequenzen, die beim Ver- heißt es zunächst Ruhe bewahren und die Korrespondenzadresse kauf von Produkten In der Arztpraxis ent- Vorwürfe prüfen. Stellen sich diese als zutref- Frau Cornelia Sauerbier, und Fachanwältin stehen können. So kann beispielsweise auf- fend heraus, sehen Sie es als Neuanfang und für Medizinrecht grund der sogenannten „Abfärbetheorie“ als Chance sich mit einem neuen Konzept LYCK & PÄTZOLD Medizinanwälte die für Einnahmen aus Produktverkauf rechtssicher neu auszurichten. Sofern Sie sich Nehringstraße 2, 61352 Bad Homburg anfallende Umsatzsteuer auf die Einnah- jedoch zu unrecht angeschrieben fühlen, hilft E-Mail: kanzlei@medizinanwaelte.de 190 03/15
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