Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
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Gemeinde Mainaschaff 2017 Beteiligungsbericht über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde Mainaschaff Beteiligungsbericht 2017 - Seite 1
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Mainaschaff Hauptstr. 10-12 63814 Mainaschaff Telefon: 06021/705-0 Telefax: 06021/70550 Internet: www.mainaschaff.de E-Mail: gde@mainaschaff.de erstellt von: Winfried Körbel E-Mail: winfried.koerbel@mainaschaff.de Telefon: 06021/705-20 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 2
Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft Abs. Absatz Art. Artikel BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG BV Verfassung des Freistaates Bayern eG eingetragene Genossenschaft GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GVBl Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt HGB Handelsgesetzbuch HRB Handelsregister Abteilung B kWh Kilowattstunde kWp Kilowatt-Peak Nr. Nummer PVA Photovoltaikanlage z.B. zum Beispiel Beteiligungsbericht 2017 - Seite 3
Inhaltsverzeichnis: Seite Impressum 2 Abkürzungsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis 4 Vorwort 5 Überblick über die wesentlichen Rechtsformen 6 Organigramm – Stand 31.12.2017 7 1. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden 8 2. Einführung 1.1 Gesetzliche Grundlagen 8 1.2 Zielsetzung des Beteiligungsberichtes 9 1.3 Aufbau des Beteiligungsberichtes 10 3. Übersicht über die Beteiligungen der Gemeinde Mainaschaff 11 4. Darstellung der Beteiligungen 12 5. Raiffeisenbank Aschaffenburg eG 13 6. SolarProjekt Mainaschaff GmbH 14-16 a. Gebaute und in Betrieb genommene Anlagen bis 31.12.2017 17 PV Ascapha Grund- und Mittelschule - Schulturnhalle 17-18 PV Feuerwehrgerätehaus 19-20 PV Multifunktionsgebäude 21-22 b. Verbindungen zum Gemeindehaushalt 23 c. Bilanz zum 31.12.2017 23 d. Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 24 e. Allgemeines 25-28 7. BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG 29-30 8. Anhang Auszug aus dem GG für die Bundesrepublik Deutschland 31 Auszug aus der Verfassung des Freistaates Bayern 32 Auszug aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern 33-35 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 4
Mainaschaff, im August 2018 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde Mainaschaff veröffentlicht nach Maßgabe des Art. 94 Abs. 3 GO einen Beteiligungsbericht, der den Mandatsträgern der Gemeinde Mainaschaff und der in- teressierten Öffentlichkeit einen Überblick über die gemeindlichen Beteiligungen und deren finanzielle Situation vermitteln soll. Der aktuelle Beteiligungsbericht basiert auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017. Er wird im Rathaus der Gemeinde Mainaschaff, Zimmer 9, 2.OG (Kämmerei) öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wird er zur besseren Unterrichtung der Öffentlichkeit auch auf der Website der Gemeinde Mainaschaff (www.mainaschaff.de) zur Verfü- gung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Horst Engler, 1. Bürgermeister Beteiligungsbericht 2017 - Seite 5
Überblick über die wesentlichen Rechtsformen Organisationsformen öffentlicher Betriebe des öffentlichen des privaten Rechts Rechts mit eigener ohne eigene Aktiengesellschaft Rechts Rechtspersönlichkeit Rechtspersönlichkeit (AG) Gesellschaft mit Anstalt Regiebetrieb beschränkter Haftung (GmbH) Stiftung Eigenbetrieb Genossenschaft Zweckverband Verein Stiftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Beteiligungsbericht 2017 - Seite 6
Organigramm Beteiligungen der Gemeinde Mainaschaff zum 31.12.2017 Privatrechtlich Gesellschaften mbH Genossenschaften SolarProjekt Mainaschaff GmbH Raiffeisenbank Aschaffenburg eG beteiligt seit 17.01.2008 beteiligt seit 19.07.1922 Anlagen der Gesellschaft: BEA PVA Ascapha-Schule – Schulturnhalle BürgerEnergieAschaffenburg eG PVA Feuerwehrgerätehaus beteiligt seit 18.05.2010 PVA Multifunktionsgebäude Beteiligungsbericht 2017 - Seite 7
1. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist Bestandteil des Selbstverwaltungs- rechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 83 BV) und wird unter dem Begriff „Daseins- vorsorge“ eingeordnet. Durch das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirt- schaftsrechts und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 24.7.1998 (GVBl S. 423) haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre Unternehmen auch in Rechtsformen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, GbR usw.) zu führen. Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens sind in Art. 87 Abs. 1 GO geregelt. Diese gelten auch für die Beteiligung an Unternehmen (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GO). Insbesondere muss das Unternehmen durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein. Nach Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BV und Art. 57 GO gehört die Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas und Strom zu den gemeindlichen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis. Die Erfüllung solcher Aufgaben durch die Gemeinde ist dabei - als stets von einem öffentlichen Zweck getragen - anzusehen. Die Errichtung bzw. Beteiligung an Unternehmen bedarf grundsätzlich keiner Ge- nehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde; es sind jedoch Anzeigepflichten zu beachten (Art. 96 Abs. 1 GO). 2. Einführung 1.1 Gesetzliche Grundlagen Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu er- stellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unter- nehmens gehört. Mit der Aufnahme der BEA Bürgerenergie Aschaffenburg eG (Anteil der Gemeinde Mainaschaff: 1.000 EUR - Anteil < 20 v.H.) und der Raiffeisen- bank Aschaffenburg eG, an der die Gemeinde Mainaschaff seit 26.10.2016 mit einem Genossenschaftsanteil von 10.000 EUR (vorher 125 EUR - Anteil < 20 v.H.) in den Beteiligungsbericht, geht die Gemeinde Mainaschaff über die Forderung des Art. 94 Abs. 3 GO hinaus. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 8
Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unter- nehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Haben die Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans ihr Ein- verständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge nicht erklärt, sind ih- re Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresab- schluss aufgenommen werden. Der Bericht ist dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, das jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann; die Einsicht ist nicht auf Gemeindebürger oder Gemeindean- gehörige beschränkt. 1.2 Zielsetzung des Beteiligungsberichtes Der Beteiligungsbericht wendet sich in erster Linie an die Mitglieder des Ge- meinderates sowie an die interessierte Öffentlichkeit, um diesen den Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde anhand der zur Verfügung stehenden Zahlen zu erläutern. Mit dem Beteiligungsbericht wird dem Ge- meinderat zusammenhängendes Basismaterial für die politische Meinungs- bildung zur Verfügung gestellt. Bei der Aufnahme der Daten in den Bericht muss einerseits abgewogen wer- den zwischen den Informationsinteressen der Öffentlichkeit und der Ver- pflichtung der Kommunen zur Schaffung von Transparenz und andererseits Beteiligungsbericht 2017 - Seite 9
den berechtigten Interessen der Beteiligungen und ihrer Träger an einer ver- traulichen Behandlung bestimmter Unternehmensdaten. 1.3 Aufbau des Beteiligungsberichtes Der Beteiligungsbericht setzt sich im Wesentlichen neben der Einführung aus zwei Teilen zusammen: Einem Übersichtsteil und einem Zweiten Teil, in dem die Beteiligungen einzeln dargestellt werden. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 10
3. Übersicht über die Beteiligungen der Gemeinde Mainaschaff: Name der Gesellschaft Anteil der Gemeinde Mainaschaff am Stammkapital € in % Raiffeisenbank Aschaffenburg eG beteiligt seit 19.07.1922 125 € Aufstockung zum 26.10.2016 um 9.875 € 10.000 € < 20 SolarProjekt Mainaschaff GmbH 12.500 € = 50 beteiligt seit 17.01.2008 BEA BürgerEnergie Aschaffenburg eG 1.000 € < 20 beteiligt seit 18.05.2010 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 11
4. Darstellung der Beteiligungen S Polar rojektM ainaschaff GmbH Beteiligungsbericht 2017 - Seite 12
5. Raiffeisenbank Aschaffenburg eG Die Mitgliedschaft besteht seit dem 19.07.1922. Die Gemeinde Mainaschaff gehört nicht zur Vertreterversammlung der Bank. Der Genossenschaftsanteil betrug zum 31.12.2017 10.000 €. Im Jahr 2017 wurde dieser Betrg mit 3,5 % verzinst. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt jährlich. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 13
6. SolarProjekt Mainaschaff GmbH Gründung der Gesellschaft Gründungsdatum: 17. Januar 2008 – Urkunden-Rolle Nr. H 105/2008 Gesellschaftervertrag: 17. Januar 2008 Handelsregister: AG Aschaffenburg (Registergericht) - HRB 10281 - Eintrag 4.3.2008 Steuernummer/Umsatzsteuer-ID: 204/137/60381 Die SolarProjekt Mainaschaff GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Sitz und Anschrift des Unternehmens SolarProjekt Mainaschaff GmbH Hauptstr. 10-12 63814 Mainaschaff Telefon: 06021/705-0 Telefax: 06021/70550 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Ascapha Grund- und Hauptschule (jetzt Ascapha-Grundschule und Ascapha-Mittelschule Mainaschaff), Schulturnhalle, Schillerstraße 1, 63814 Mainaschaff sowie möglichen anderen Photovoltaikanlagen an anderen Standorten im Gemeindegebiet der Gemeinde Mainaschaff. Die Erträge aus der Einspeisung der Energie in das öffentliche Netz dienen zur De- ckung der Betriebskosten und zur Abwicklung des Schuldendienstes. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 14
Öffentlicher Zweck Die von der SolarProjekt Mainaschaff GmbH gebauten Anlagen werden zur Erzeu- gung und Nutzung von Solarenergie betrieben. Der steigende Verbrauch fossiler Energieträger forciert den Klimawandel – mit gravierenden Folgen für viele Regionen in dieser Welt. Eine Umstellung auf eine emissionsarme Wirtschafts- und Lebens- weise ist daher dringend notwendig. Der Einsatz erneuerbarer Energiequellen erlaubt es, weniger Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Dies vermindert den Ausstoß klima- schädlicher Treibhausgase und reduziert die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger. Mit der Umstellung von fossilen Energieträgern hin zu den erneuerba- ren Energien erfüllt die Gesellschaft den öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO. Gesellschafter Anteil: Gemeinde Mainaschaff 50 % Süwag Erneuerbare Energien GmbH 50 % (seit 01.07.2014: Umbenennung in Süwag Grüne Energie und Wasser GmbH) Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Geschäftsführer: Herr Jens Völpert Der Geschäftsführer der SolarProjekt Mainaschaff GmbH hat im Jahr 2017 keine Bezüge erhalten. Mitarbeiter der Gesellschaft Die Gesellschaft verfügt über keine Mitarbeiter, sondern lediglich über einen Ge- schäftsführer und bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Personals und der Sachdienstleistungen der Gemeinde Mainaschaff und der Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 15
Stammkapital Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Beteiligungen: a) Gemeinde Mainaschaff mit einer Stammeinlage in Höhe von 12.500 € b) Süwag Erneuerbare Energien GmbH mit einer Stammeinlage in Höhe von 12.500 € Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2017: 32.197,44 €. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endet am folgenden 31. Dezember. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 16
6.a) Von der „SolarProjekt Mainaschaff GmbH“ bis 31.12.2016 gebaute und in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen: Photovoltaikanlage Ascapha Grund- und Mittelschule Standort: Schulturnhalle - Schillerstraße 1 Längengrad: 9 Breitengrad: 50 Höhe über NN: 233 m Zeitzone: Central European Time Inbetriebnahme: 20. März 2008 Kosten: 320.000 € 2017 2016 2015 Produzierte/eingespeiste Strommenge in kWh 49.686 59.649 66.936 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 17
Technische Daten: Hauptdach: Leistung: 40,32 kWp o Neigung: 5 o Ausrichtung: 180 Modultyp: Würth Solar WSG0036E063 Wechselrichtertyp: Würth Solar SolarSTAR X35 Anzahl Wechselrichter: 1 Anzahl Module: 640 2 Modulfläche: 466,58 m Vordach: Leistung: 34,56 kWp o Neigung: 5 o Ausrichtung: 180 Modultyp: Würth Solar WSG0036E080 Wechselrichtertyp: Würth Solar SolarSTAR X30 Anzahl Wechselrichter: 1 Anzahl Module: 432 2 Modulfläche: 314,94 m Beteiligungsbericht 2017 - Seite 18
Photovoltaikanlage Feuerwehrgerätehaus Standort: Robert-Koch-Straße 1 Längengrad: 9 Breitengrad: 50 Höhe über NN: 113 m Zeitzone: Central European Time Inbetriebnahme: 30. November 2009 Kosten: 64.000 € 2017 2016 2015 Produzierte/eingespeiste Strommenge in kWh 11.970 11.818 14.084 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 19
Technische Daten: Leistung: 16,32 kWp o Neigung: 16 o Ausrichtung: 195 Modultyp: Würth Solar 80 WP Dünnschicht CIS Wechselrichtertyp: Würth SolarStar S20 Anzahl Wechselrichter: 1 Anzahl Module: 204 2 Modulfläche: 163 m Beteiligungsbericht 2017 - Seite 20
Photovoltaikanlage Multifunktionsgebäude Standort: Schillerstraße 3 Längengrad: 9 Breitengrad: 50 Höhe über NN: 117 m Zeitzone: Central European Time Inbetriebnahme: 26. Mai 2010 Kosten: 99.220 € 2017 2016 2015 Produzierte/eingespeiste Strommenge in kWh: 21.703 22.999 26.219 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 21
Technische Daten: Leistung: 32,24 kWp o Neigung: 5 o Ausrichtung: 180 Modultyp: Würth WSF80 Wechselrichtertyp: Würth SolarStar S30 Anzahl Wechselrichter: 1 Anzahl Module: 403 2 Modulfläche: 320 m Beteiligungsbericht 2017 - Seite 22
6.b) Verbindungen zum Gemeindehaushalt ohne Leistungsentgelte und Darlehensbeziehungen 2017 2016 2015 € € € 1. Leistungen der Gemeinde Stammeinlagen 0 0 0 2. Leistungen der Gesellschaft Gewinnabführung 0 0 0 6.c) Bilanz zum 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015 € € € Aktiva Anlagevermögen 0 Sachanlagen 268.951,00 293.822,00 318.693,00 Umlaufvermögen 0 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65,02 3.423,20 1.340,59 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 71.746,90 75.723,52 76.869,83 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 Summe Aktiva 340.762,92 372.968,72 396.903,42 Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Gewinnrücklagen 4.209,08 4.209,08 4.209,08 Gewinnvortrag 15.385,99 17.493,88 16.051,45 Jahresüberschuss -12.397,63 -2.107,89 1.442,43 Sonderposten 0,00 0,00 0,00 Rückstellungen 5.872,65 1.155,00 0,00 Verbindlichkeiten 302.692,83 327.218,65 00 350.200,46 Summe Passiva 340.762,92 372.968,72 396.903,42 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 23
6.d) Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2016 2017 2016 2015 € € € Umsatzerlöse 37.352,39 45.052,44 47.954,01 Sonstige betriebliche Erträge 194,00 0 2.500,00 Materialaufwand - Aufwendungen für bezogene Leis- -10.037,45 -5.581,50 tungen Abschreibungen -24.871,00 -24.871,00 -24.871,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.984,93 -3.458,21 -10.029,98 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 1,86 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12.051,65 -13.247,38 -14.115,57 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -12.398,64 -2.105,65 1.439,32 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,01 -2,24 3,11 Jahresüberschuss -12.397,63 -2.107,89 1.442,43 Beteiligungsbericht 2017 - Seite 24
6.e) Allgemeines Die SolarProjekt Mainaschaff GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Ge- meinde Mainaschaff und der Süwag Erneuerbare Energien GmbH (seit 01.07.2014: Umbenennung in Süwag Grüne Energie und Wasser GmbH), Frankfurt am Main. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Ascapha Grund- und Hauptschule (jetzt: Ascapha-Grundschule- und Ascapha-Mittelschule), Schulturnhalle, Schillerstraße 1 sowie möglichen ande- ren Photovoltaikanlagen an anderen Standorten im Gemeindegebiet der Gemeinde Mainaschaff. Derzeit werden drei Anlagen betrieben. Die Gesellschaft verfügt über keine Mitarbeiter, sondern beschäftigt lediglich einen Geschäftsführer und bedient sich daher zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Personals und der Sachdienstleistungen der Gemeinde Mainaschaff und der Süwag Gruppe. Die SolarProjekt Mainaschaff GmbH ist eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a Handelsgesetzbuches (HGB). Der Jahresabschluss wird nach den entsprechenden Vorschriften des HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit be- schränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Anlagen auf den Dächern der Doppelturnhalle der Ascapha-Grundschule und Ascapha-Mittelschule und des Feuerwehrgerätehauses sowie die Anlage auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes wurden im Jahr 2017 für ein vollständiges Jahr betrieben. Für die Anlage auf der Turnhalle gelten die Einspeisevergütungen aus 2007 in Höhe von 49,21 Ct/kWh (bis 30 kW), für das Feuerwehrgerätehaus 43,01 Ct/kWh (Einspeisevergütung aus 2009). Die Einspeisevergütung für die Anlage auf dem Dach des Multifunktionsgebäudes beträgt 39,14 Ct/kWh (bis 30 kW). Die Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz der Syna GmbH erfolgte prob- lemlos und ohne netzbedingte Ausfälle. Zum 01.08.2014 traten weitreichende Änderungen des Erneuerbaren Energien Ge- setzes (EEG) in Kraft. Diese betreffen jedoch nur Anlagen, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen installiert werden und damit nicht die bestehenden Anlagen der SolarProjekt Mainaschaff GmbH. Deren o.g. Vergütungssätze bleiben weiterhin ga- Beteiligungsbericht 2017 - Seite 25
rantiert. Zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf neue Anlagen wird auf den Absatz Ausblick verwiesen. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Seit der Inbetriebnahme der Anlage auf dem Multifunktionsgebäude wurden keine neuen Anlagen durch die Gesellschaft errichtet. Alle bestehenden Anlagen sind mit Dünnschichtmodulen der Firma Würth Solar ausgeführt und für den Betrieb mit ei- nem Servicevertrag abgesichert. Da sich die Firma Würth zwischenzeitlich von ihrem Solargeschäft getrennt hat, sind die vertraglichen Beziehungen auf die Firma „E3 Energie Effizienz Experten GmbH“ als Rechtsnachfolgerin der Firma Würth Solar übergegangen. Im Geschäftsjahr 2017 stellt sich die erzeugte Leistung der PV-Anlagen wie folgt dar (Info: das Jahr 2017 war ein Jahr mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung): Doppelturnhalle 49.686 kWh (2016: 59.649kWh) Feuerwehrgerätehaus 11.970 kWh (2016: 11.818 kWh) Multifunktionsgebäude 21.704 kWh (2016: 22.999 kWh) Insgesamt wurden demnach ca. 83.360 kWh (Vorjahr: 94.465 kWh) erzeugt. Dies entspricht dem Verbrauch von ca. 24 Haushalten. Die CO2-Emmissionen pro kWh im Energiemix der Süwag Vertrieb AG & CoKG be- tragen 492 g/kWh. Daraus errechnet sich ein vermiedener CO2-Ausstoß in Höhe von ca. 41.013 kg. Die Anlage auf dem Feuerwehrgerätehaus weist im Betriebsjahr 2017 keine beson- deren Vorkommnisse auf. An der Anlage auf dem Multifunktionsgebäude läuft weiterhin eine Reklamation beim Anlagenhersteller E³. Das Ertragsgutachten eines unabhängigen Sachverständigen brachte das Ergebnis: Minderertrag I einzelne Module ziehen Ergebnisse der Strings herab. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 26
Mit E3 wurde vereinbart einzelne Module einer Laboruntersuchung zu unterziehen, um Klarheit über die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Diese Prüfung erfolgt Ende 2018. An der Anlage auf der Doppelsporthalle kam es zu einem Totalausfall eines Genera- toranschlusskastens. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Hierdurch lag die Gesamterzeugung aller Anlagen im Jahr 2017 ca. 23% unter den geplanten Er- zeugungswerten. Zum Ende des Geschäftsjahres konnten neben der Gemeinde Mainaschaff sieben Bürgern der Gemeinde Zins und Tilgung der Darlehen ausgezahlt werden. Ertragslage der Gesellschaft Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2017 Einspeisevergütungen für drei Pho- tovoltaikanlagen vereinnahmen. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum auf rund 37 Tsd. €. Aufwandsseitig wurde die Ertragslage der Gesellschaft durch Abschreibungen auf die Photovoltaikanlagen in Höhe von 25 Tsd. € sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit rund 3 Tsd. € belastet. Diese betreffen hauptsäch- lich Service- und Wartungsleistungen, Versicherungsbeiträge, Betriebsführungskos- ten, Reparaturen und Instandhaltungen, Kosten der allgemeinen Verwaltung und Ab- schreibungen auf Forderungen. Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.397,63 € aus. Der Bilanzgewinn in Höhe von 2.988,36 € (Gewinnvortrag Vorjahre: 15.385,99 € und Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres: 12.397,63 €) wird auf neue Rech- nung vorgetragen. Chancen und Risiken Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Das Ziel der Gesellschaft ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig In- formationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 27
Risiken, die auf bautechnischen Notwendigkeiten basieren (Statik, Sicherheitsein- richtungen, etc.), wurden bereits bei der Planung berücksichtigt. Wesentliche Be- triebsgefährdungen bestehen hauptsächlich durch Beschädigungen und Zerstörung der Anlagen durch Steinschlag, Vandalismus oder Hagelschlag. Im Geschäftsjahr 2017 trat ein Schaden an einem Generatoranschlusskasten auf. Herstellergarantien und eine Elektronikversicherung bei der HDI Versicherung de- cken zudem Risiken ab. Der o.g. Schaden ist der Versicherung gemeldet. Weitere Risiken betreffen die witterungsbedingten Stromertragsmöglichkeiten der Anlagen. Starker Schneefall im Winter und verregnete Sommer können die Ertrags- lage gegenüber dem prognostizierten 10-jährigen Mittel negativ beeinflussen. Günstige Witterungsbedingungen hingegen, wie ein sonnenreicher Winter oder ein gemäßigter Sommer mit vielen Sonnenscheinstunden, ermöglichen überproportiona- le Stromerträge. Ausblick Wie oben erwähnt, haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Solar- energiemarkt drastisch verändert, zuletzt durch die zum 01.08.2014 wirksam gewor- dene EEG-Reform. Die Vergütungssätze für Neuanlagen sind mittlerweile auf ein Niveau reduziert, das den Eigenverbrauch des mit einer neuen PV-Anlage erzeugten Stroms deutlich attraktiver gestaltet als die Netzeinspeisung. Jedoch unterliegt auch der Eigenverbrauch bei neuen Anlagen größer 10 kW seit 01.08.2014 der Zahlungs- pflicht der EEG-Umlage. Auf Grund dieser für Neuinvestitionen nachteiligen Geset- zesänderungen hat sich die Gesellschaft zuletzt auf den Betrieb der bestehenden Anlagen konzentriert und von Neuinvestitionen abgesehen. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 28
7. BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG Gründung der Genossenschaft Gründungsdatum: April 2010 Sitz: Aschaffenburg Rechtsform: eingetragene Genossenschaft Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg - GenRg Nr. 115 Umsatzsteuer ID: DE273713335 Steuernummer: 204/106/00057 Sitz und Anschrift des Unternehmens BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG Glattbacher Überfahrt 18 63741 Aschaffenburg http:// www.bea-aschaffenburg.de Mitglied des Genossenschaftsverbands Bayern e.V., München Beteiligungsbericht 2017 - Seite 29
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Erneuerbaren Ener- gien, u.a. auch die Errichtung und der Betrieb von Bürgersolaranlagen. Öffentlicher Zweck Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Organe der Genossenschaft A. der Vorstand: Peter Bickel Elmar Staab B. der Aufsichtsrat: Klaus Herzog Klaus Jäger Horst Engler Dieter Gerlach Jürgen Reinhard C. Aufsichtsratsvorsitzender: Klaus Herzog Stammkapital Das Geschäftsguthaben zum 31.12.2017 betrug 1.211.000 € (2016: 1.232.000 €). Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endet am folgenden 31. Dezember. Dividende 2017: 3,25 % (2016: 2,75 %) http://www.bea-aschaffenburg.de/pdf/BEA_Generalversammlung2018.pdf Beteiligungsbericht 2017 - Seite 30
8. Anhang Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - GG Artikel 28 Abs. 2 (2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirt- schaftskraftbezogene Steuerquelle. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 31
Auszug aus der Verfassung des Freistaates Bayern - BV Art. 83 (1) In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen insbesondere die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe; der örtliche Verkehr nebst Straßen- und Wegebau; die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft; Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung; Ortsplanung, Woh- nungsbau und Wohnungsaufsicht; örtliche Polizei, Feuerschutz; örtliche Kulturpflege; Volks- und Berufsschulwesen und Erwachsenenbildung; Vormundschaftswesen und Wohlfahrtspflege; örtliches Gesundheitswesen; Ehe- und Mütterberatung sowie Säug- lingspflege; Schulhygiene und körperliche Ertüchtigung der Jugend; öffentliche Bäder; Totenbestattung; Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten. 1 2 (2) Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen. Sie haben das Recht, ihren Bedarf durch öffentliche Abgaben zu decken. (3) 1 Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Auf- gaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. 2 Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. (4) 1 Die Gemeinden unterstehen der Aufsicht der Staatsbehörden. 2 In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wacht der Staat nur über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Ge- meinden. 3 In den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises sind die Gemein- 4 den überdies an die Weisungen der übergeordneten Staatsbehörden gebunden. Der Staat schützt die Gemeinden bei Durchführung ihrer Aufgaben. (5) Verwaltungsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden und dem Staate werden von den Verwaltungsgerichten entschieden. (6) Die Bestimmungen der Abs. 2 mit 5 gelten auch für die Gemeindeverbände. (7) 1 Die kommunalen Spitzenverbände sollen rechtzeitig gehört werden, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung Angelegenheiten geregelt werden, welche die Gemeinden oder 2 die Gemeindeverbände berühren. Die Staatsregierung vereinbart zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips (Abs. 3) ein Konsultationsverfahren mit den kommunalen Spitzen- verbänden. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 32
Auszug aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO Art. 57 - Aufgaben des eigenen Wirkungskreises 1 (1) Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähig- keit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhält- nissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Ge- meinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öf- fentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohl- fahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwach- senenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpfle- 2 ge; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzli- chen Vorschriften. (2) 1 Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderli- chen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten. 2 Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt. (3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen Art. 86 - Rechtsformen Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben: 1. als Eigenbetrieb, 2. als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts, 3. in den Rechtsformen des Privatrechts. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 33
Art. 87 - Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen 1 (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen im Sinn von Art. 86 nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn 1. ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert, insbesondere wenn die Gemeinde mit ihm gesetzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben gemäß Art. 83 Abs. 1 der Verfassung und Art. 57 dieses Gesetzes erfüllen will, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leis- tungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht, 3. die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind, 4. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. 2 Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde oder ihre Unterneh- men an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu 3 erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck. Soweit Unternehmen entgegen Satz 2 vor dem 1. September 1998 errichtet oder übernommen wurden, dürfen sie weiterge- führt, jedoch nicht erweitert werden. 1 (2) Die Gemeinde darf mit ihren Unternehmen außerhalb des Gemeindegebiets nur tätig werden, wenn dafür die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und die berechtigten 2 Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften gewahrt sind. Bei der Versorgung mit Strom und Gas gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes eine Einschränkung des Wettbewerbs zu- lassen. 1 (3) Für die Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen gilt Absatz 1 entsprechend. 2 Absatz 2 gilt entsprechend, wenn sich die Gemeinde an einem auch außerhalb ihres Gebiets tätigen Unternehmen in einem Ausmaß beteiligt, das den auf das Gemeindege- biet entfallenden Anteil an den Leistungen des Unternehmens erheblich übersteigt. 1 (4) Bankunternehmen darf die Gemeinde weder errichten noch sich an ihnen beteiligen. 2 Für das öffentliche Sparkassenwesen verbleibt es bei den besonderen Vorschriften. 3 Die Gemeinde kann einen einzelnen Geschäftsanteil an einer eingetragenen Kreditge- nossenschaft erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausgeschlossen oder die Haft- summe auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 34
Art. 94 Abs. 3 - Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform 1 (3) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste 2 Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesonde- re Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglie- der des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5, die Ertrags- lage und die Kreditaufnahme enthalten. 3 Haben die Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge nicht erklärt, sind ihre Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesell- schaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresab- 4 5 schluss aufgenommen werden. Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Beteiligungsbericht 2017 - Seite 35
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