Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht

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Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Gemeinde Mainaschaff

                    2017

                    Beteiligungsbericht

über die wirtschaftliche Betätigung der
       Gemeinde Mainaschaff

                           Beteiligungsbericht 2017 - Seite 1
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Mainaschaff
Hauptstr. 10-12
63814 Mainaschaff

Telefon:        06021/705-0
Telefax:        06021/70550
Internet:       www.mainaschaff.de
E-Mail:         gde@mainaschaff.de

erstellt von:        Winfried Körbel
E-Mail:              winfried.koerbel@mainaschaff.de
Telefon:             06021/705-20

                                                       Beteiligungsbericht 2017 - Seite 2
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Abkürzungsverzeichnis

AG       Aktiengesellschaft

Abs.     Absatz

Art.     Artikel

BEA      BürgerEnergieAschaffenburg eG

BV       Verfassung des Freistaates Bayern

eG       eingetragene Genossenschaft

GG       Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbH     Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GO       Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

GVBl     Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt

HGB      Handelsgesetzbuch

HRB      Handelsregister Abteilung B

kWh      Kilowattstunde

kWp      Kilowatt-Peak

Nr.      Nummer

PVA      Photovoltaikanlage

z.B.     zum Beispiel

                                                    Beteiligungsbericht 2017 - Seite 3
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Inhaltsverzeichnis:

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Impressum                                                                            2

Abkürzungsverzeichnis                                                                3

Inhaltsverzeichnis                                                                   4

Vorwort                                                                              5

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen                                         6

Organigramm – Stand 31.12.2017                                                       7

 1.   Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden                                       8

 2.   Einführung
      1.1   Gesetzliche Grundlagen                                                   8

      1.2   Zielsetzung des Beteiligungsberichtes                                    9

      1.3   Aufbau des Beteiligungsberichtes                                         10

 3.   Übersicht über die Beteiligungen der Gemeinde Mainaschaff                      11

 4.   Darstellung der Beteiligungen                                                  12

 5.   Raiffeisenbank Aschaffenburg eG                                                13

 6.   SolarProjekt Mainaschaff GmbH                                                14-16

 a.   Gebaute und in Betrieb genommene Anlagen bis 31.12.2017                        17

      PV Ascapha Grund- und Mittelschule - Schulturnhalle                          17-18

      PV Feuerwehrgerätehaus                                                       19-20

      PV Multifunktionsgebäude                                                     21-22

 b.   Verbindungen zum Gemeindehaushalt                                              23

 c.   Bilanz zum 31.12.2017                                                          23

 d.   Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017                          24

 e.   Allgemeines                                                                  25-28

 7.   BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG                                            29-30

 8.   Anhang
      Auszug aus dem GG für die Bundesrepublik Deutschland                           31

      Auszug aus der Verfassung des Freistaates Bayern                               32

      Auszug aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern                      33-35

                                                         Beteiligungsbericht 2017 - Seite 4
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Mainaschaff, im August 2018
Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

die Gemeinde Mainaschaff veröffentlicht nach Maßgabe des Art. 94 Abs. 3 GO einen
Beteiligungsbericht, der den Mandatsträgern der Gemeinde Mainaschaff und der in-
teressierten Öffentlichkeit einen Überblick über die gemeindlichen Beteiligungen und
deren finanzielle Situation vermitteln soll.

Der aktuelle Beteiligungsbericht basiert auf der Grundlage des Jahresabschlusses
2017. Er wird im Rathaus der Gemeinde Mainaschaff, Zimmer 9, 2.OG (Kämmerei)
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wird er zur besseren Unterrichtung der Öffentlichkeit
auch auf der Website der Gemeinde Mainaschaff (www.mainaschaff.de) zur Verfü-
gung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Engler, 1. Bürgermeister

                                                           Beteiligungsbericht 2017 - Seite 5
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Überblick über die wesentlichen Rechtsformen

                              Organisationsformen

                              öffentlicher Betriebe

           des öffentlichen                              des privaten

                   Rechts                                    Rechts

     mit eigener                   ohne eigene                        Aktiengesellschaft
                   Rechts
 Rechtspersönlichkeit           Rechtspersönlichkeit                         (AG)

                                                                       Gesellschaft mit

                Anstalt               Regiebetrieb                      beschränkter

                                                                      Haftung (GmbH)

                Stiftung              Eigenbetrieb                     Genossenschaft

           Zweckverband                                                     Verein

                                                                           Stiftung

                                                                         Gesellschaft

                                                                         bürgerlichen

                                                                        Rechts (GbR)

                                                       Beteiligungsbericht 2017 - Seite 6
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
Organigramm

                                    Beteiligungen der

                             Gemeinde Mainaschaff

                                    zum 31.12.2017

                                    Privatrechtlich

       Gesellschaften mbH                                       Genossenschaften

   SolarProjekt Mainaschaff GmbH                        Raiffeisenbank Aschaffenburg eG

        beteiligt seit 17.01.2008                           beteiligt seit 19.07.1922

       Anlagen der Gesellschaft:
                                                                       BEA
   PVA Ascapha-Schule – Schulturnhalle
                                                        BürgerEnergieAschaffenburg eG
        PVA Feuerwehrgerätehaus
                                                            beteiligt seit 18.05.2010
       PVA Multifunktionsgebäude

                                                               Beteiligungsbericht 2017 - Seite 7
Gemeinde Mainaschaff - Beteiligungsbericht
1. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist Bestandteil des Selbstverwaltungs-
rechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 83 BV) und wird unter dem Begriff „Daseins-
vorsorge“ eingeordnet. Durch das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirt-
schaftsrechts und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 24.7.1998 (GVBl S.
423) haben die Kommunen die Möglichkeit, ihre Unternehmen auch in Rechtsformen
des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, GbR usw.) zu führen. Die Voraussetzungen für
die Errichtung eines Unternehmens sind in Art. 87 Abs. 1 GO geregelt. Diese gelten
auch für die Beteiligung an Unternehmen (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GO). Insbesondere
muss das Unternehmen durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein. Nach Art.
83 Abs. 1 Satz 1 BV und Art. 57 GO gehört die Versorgung der Bevölkerung mit
Licht, Gas und Strom zu den gemeindlichen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis.
Die Erfüllung solcher Aufgaben durch die Gemeinde ist dabei - als stets von einem
öffentlichen Zweck getragen - anzusehen.

Die Errichtung bzw. Beteiligung an Unternehmen bedarf grundsätzlich keiner Ge-
nehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde; es sind jedoch Anzeigepflichten zu
beachten (Art. 96 Abs. 1 GO).

2. Einführung
   1.1 Gesetzliche Grundlagen
       Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre
       Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu er-
       stellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unter-
       nehmens gehört.

       Mit der Aufnahme der BEA Bürgerenergie Aschaffenburg eG (Anteil der
       Gemeinde Mainaschaff: 1.000 EUR - Anteil < 20 v.H.) und der Raiffeisen-
       bank Aschaffenburg eG, an der die Gemeinde Mainaschaff seit 26.10.2016
       mit einem Genossenschaftsanteil von 10.000 EUR (vorher 125 EUR - Anteil
       < 20 v.H.) in den Beteiligungsbericht, geht die Gemeinde Mainaschaff über
       die Forderung des Art. 94 Abs. 3 GO hinaus.

                                                         Beteiligungsbericht 2017 - Seite 8
Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über

       
           die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
       
           die Beteiligungsverhältnisse,
       
           die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft,
       
           die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unter-
           nehmensorgans,
       
           die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

   Haben die Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans ihr Ein-
   verständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge nicht erklärt, sind ih-
   re Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesellschaft nach
   den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresab-
   schluss aufgenommen werden.

   Der Bericht ist dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorzulegen.

   Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, das jeder Einsicht in den Bericht
   nehmen kann; die Einsicht ist nicht auf Gemeindebürger oder Gemeindean-
   gehörige beschränkt.

1.2 Zielsetzung des Beteiligungsberichtes

   Der Beteiligungsbericht wendet sich in erster Linie an die Mitglieder des Ge-
   meinderates sowie an die interessierte Öffentlichkeit, um diesen den Umfang
   der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde anhand der zur Verfügung
   stehenden Zahlen zu erläutern. Mit dem Beteiligungsbericht wird dem Ge-
   meinderat zusammenhängendes Basismaterial für die politische Meinungs-
   bildung zur Verfügung gestellt.

   Bei der Aufnahme der Daten in den Bericht muss einerseits abgewogen wer-
   den zwischen den Informationsinteressen der Öffentlichkeit und der Ver-
   pflichtung der Kommunen zur Schaffung von Transparenz und andererseits

                                                      Beteiligungsbericht 2017 - Seite 9
den berechtigten Interessen der Beteiligungen und ihrer Träger an einer ver-
    traulichen Behandlung bestimmter Unternehmensdaten.

1.3 Aufbau des Beteiligungsberichtes

   Der Beteiligungsbericht setzt sich im Wesentlichen neben der Einführung aus
   zwei Teilen zusammen:

   Einem Übersichtsteil und einem Zweiten Teil, in dem die Beteiligungen einzeln
   dargestellt werden.

                                                    Beteiligungsbericht 2017 - Seite 10
3. Übersicht über die Beteiligungen der Gemeinde Mainaschaff:

Name der Gesellschaft                Anteil der Gemeinde Mainaschaff am Stammkapital €   in %

Raiffeisenbank Aschaffenburg eG

beteiligt seit 19.07.1922                                                      125 €

Aufstockung zum 26.10.2016 um                                                9.875 €

                                                                           10.000 €      < 20

SolarProjekt Mainaschaff GmbH                                              12.500 €      = 50

beteiligt seit 17.01.2008

BEA BürgerEnergie Aschaffenburg eG                                           1.000 €     < 20

beteiligt seit 18.05.2010

                                                          Beteiligungsbericht 2017 - Seite 11
4. Darstellung der Beteiligungen

    S Polar   rojektM    ainaschaff GmbH

                                   Beteiligungsbericht 2017 - Seite 12
5. Raiffeisenbank Aschaffenburg eG

Die Mitgliedschaft besteht seit dem 19.07.1922. Die Gemeinde Mainaschaff gehört

nicht zur Vertreterversammlung der Bank.

Der Genossenschaftsanteil betrug zum 31.12.2017 10.000 €. Im Jahr 2017 wurde

dieser Betrg mit 3,5 % verzinst. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt jährlich.

                                                           Beteiligungsbericht 2017 - Seite 13
6. SolarProjekt Mainaschaff GmbH

Gründung der Gesellschaft

Gründungsdatum:            17. Januar 2008 – Urkunden-Rolle Nr. H 105/2008
Gesellschaftervertrag:     17. Januar 2008
Handelsregister:           AG Aschaffenburg (Registergericht) - HRB 10281 - Eintrag
                           4.3.2008

Steuernummer/Umsatzsteuer-ID:            204/137/60381

Die SolarProjekt Mainaschaff GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 und 4 HGB.

Sitz und Anschrift des Unternehmens

SolarProjekt Mainaschaff GmbH
Hauptstr. 10-12
63814 Mainaschaff

Telefon:     06021/705-0
Telefax:     06021/70550

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf
dem Dach der Ascapha Grund- und Hauptschule (jetzt Ascapha-Grundschule und
Ascapha-Mittelschule     Mainaschaff),   Schulturnhalle,   Schillerstraße       1,    63814
Mainaschaff sowie möglichen anderen Photovoltaikanlagen an anderen Standorten
im Gemeindegebiet der Gemeinde Mainaschaff.

Die Erträge aus der Einspeisung der Energie in das öffentliche Netz dienen zur De-
ckung der Betriebskosten und zur Abwicklung des Schuldendienstes.

                                                           Beteiligungsbericht 2017 - Seite 14
Öffentlicher Zweck

Die von der SolarProjekt Mainaschaff GmbH gebauten Anlagen werden zur Erzeu-
gung und Nutzung von Solarenergie betrieben. Der steigende Verbrauch fossiler
Energieträger forciert den Klimawandel – mit gravierenden Folgen für viele Regionen
in dieser Welt. Eine Umstellung auf eine emissionsarme Wirtschafts- und Lebens-
weise ist daher dringend notwendig. Der Einsatz erneuerbarer Energiequellen erlaubt
es, weniger Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Dies vermindert den Ausstoß klima-
schädlicher Treibhausgase und reduziert die Abhängigkeit von Importen fossiler
Energieträger. Mit der Umstellung von fossilen Energieträgern hin zu den erneuerba-
ren Energien erfüllt die Gesellschaft den öffentlichen Zweck im Sinne des Art. 87
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

Gesellschafter
                                                                                  Anteil:

Gemeinde Mainaschaff                                                                50 %

Süwag Erneuerbare Energien GmbH                                                     50 %

(seit 01.07.2014: Umbenennung in Süwag Grüne Energie und Wasser GmbH)

Organe der Gesellschaft

      Gesellschafterversammlung

    Geschäftsführer:                                            Herr Jens Völpert

Der Geschäftsführer der SolarProjekt Mainaschaff GmbH hat im Jahr 2017 keine
Bezüge erhalten.

Mitarbeiter der Gesellschaft

Die Gesellschaft verfügt über keine Mitarbeiter, sondern lediglich über einen Ge-
schäftsführer und bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Personals und der
Sachdienstleistungen der Gemeinde Mainaschaff und der Süwag Grüne Energien
und Wasser GmbH.

                                                        Beteiligungsbericht 2017 - Seite 15
Stammkapital

Das Stammkapital beträgt 25.000 €.

Beteiligungen:

   a) Gemeinde Mainaschaff mit einer Stammeinlage in Höhe von 12.500 €

   b) Süwag Erneuerbare Energien GmbH mit einer Stammeinlage in Höhe von
      12.500 €

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2017: 32.197,44 €.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit
der Eintragung und endet am folgenden 31. Dezember.

                                                       Beteiligungsbericht 2017 - Seite 16
6.a) Von der „SolarProjekt Mainaschaff GmbH“ bis 31.12.2016 gebaute und in
    Betrieb genommene Photovoltaikanlagen:

Photovoltaikanlage Ascapha Grund- und Mittelschule

Standort:         Schulturnhalle - Schillerstraße 1
Längengrad:       9
Breitengrad:      50
Höhe über NN:     233 m
Zeitzone:         Central European Time
Inbetriebnahme:   20. März 2008
Kosten:           320.000 €

                                                         2017         2016         2015

Produzierte/eingespeiste Strommenge in kWh             49.686       59.649      66.936

                                                      Beteiligungsbericht 2017 - Seite 17
Technische Daten:

Hauptdach:

Leistung:                40,32 kWp
                             o
Neigung:                 5
                                 o
Ausrichtung:             180

Modultyp:                Würth Solar WSG0036E063

Wechselrichtertyp:       Würth Solar SolarSTAR X35

Anzahl Wechselrichter:   1

Anzahl Module:           640
                                     2
Modulfläche:             466,58 m

Vordach:

Leistung:                34,56 kWp
                             o
Neigung:                 5
                                 o
Ausrichtung:             180

Modultyp:                Würth Solar WSG0036E080

Wechselrichtertyp:       Würth Solar SolarSTAR X30

Anzahl Wechselrichter:   1

Anzahl Module:           432
                                     2
Modulfläche:             314,94 m

                                                     Beteiligungsbericht 2017 - Seite 18
Photovoltaikanlage Feuerwehrgerätehaus

Standort:         Robert-Koch-Straße 1
Längengrad:       9
Breitengrad:      50
Höhe über NN:     113 m
Zeitzone:         Central European Time
Inbetriebnahme:   30. November 2009
Kosten:           64.000 €

                                                2017         2016         2015

Produzierte/eingespeiste Strommenge in kWh    11.970       11.818      14.084

                                             Beteiligungsbericht 2017 - Seite 19
Technische Daten:

Leistung:                16,32 kWp
                              o
Neigung:                 16
                                  o
Ausrichtung:             195

Modultyp:                Würth Solar 80 WP Dünnschicht CIS

Wechselrichtertyp:       Würth SolarStar S20

Anzahl Wechselrichter:   1

Anzahl Module:           204
                                      2
Modulfläche:             163 m

                                                             Beteiligungsbericht 2017 - Seite 20
Photovoltaikanlage Multifunktionsgebäude

Standort:         Schillerstraße 3
Längengrad:       9
Breitengrad:      50
Höhe über NN:     117 m
Zeitzone:         Central European Time
Inbetriebnahme:   26. Mai 2010
Kosten:           99.220 €

                                                   2017        2016       2015

Produzierte/eingespeiste Strommenge in kWh:      21.703      22.999     26.219

                                              Beteiligungsbericht 2017 - Seite 21
Technische Daten:

Leistung:                32,24 kWp
                             o
Neigung:                 5
                                 o
Ausrichtung:             180

Modultyp:                Würth WSF80

Wechselrichtertyp:       Würth SolarStar S30

Anzahl Wechselrichter:   1

Anzahl Module:           403
                                     2
Modulfläche:             320 m

                                               Beteiligungsbericht 2017 - Seite 22
6.b) Verbindungen zum Gemeindehaushalt

ohne Leistungsentgelte und Darlehensbeziehungen     2017              2016             2015
                                                      €                 €                €
1. Leistungen der Gemeinde
        Stammeinlagen                                        0                0                0

2. Leistungen der Gesellschaft
        Gewinnabführung                                      0                0                0

6.c) Bilanz zum 31.12.2016

                                                  31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015
                                                       €                 €               €
Aktiva
Anlagevermögen                                                0

Sachanlagen                                       268.951,00         293.822,00       318.693,00

Umlaufvermögen                                                0

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände              65,02       3.423,20         1.340,59

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten        71.746,90         75.723,52        76.869,83

Rechnungsabgrenzungsposten                                                   0,00            0,00

                                  Summe Aktiva 340.762,92 372.968,72 396.903,42
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital                                25.000,00         25.000,00        25.000,00

Gewinnrücklagen                                      4.209,08          4.209,08         4.209,08

Gewinnvortrag                                       15.385,99         17.493,88        16.051,45

Jahresüberschuss                                    -12.397,63        -2.107,89         1.442,43

Sonderposten                                                0,00             0,00            0,00

Rückstellungen                                       5.872,65          1.155,00              0,00

Verbindlichkeiten                                  302.692,83        327.218,65
                                                                             00       350.200,46

                                Summe Passiva 340.762,92 372.968,72 396.903,42

                                                               Beteiligungsbericht 2017 - Seite 23
6.d) Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2016

                                                      2017            2016            2015
                                                        €               €               €
Umsatzerlöse                                          37.352,39       45.052,44      47.954,01

Sonstige betriebliche Erträge                           194,00                 0      2.500,00

Materialaufwand - Aufwendungen für bezogene Leis-    -10.037,45       -5.581,50
tungen
Abschreibungen                                       -24.871,00      -24.871,00     -24.871,00

Sonstige betriebliche Aufwendungen                    -2.984,93       -3.458,21     -10.029,98

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge                          0                0            1,86

Zinsen und ähnliche Aufwendungen                     -12.051,65      -13.247,38     -14.115,57

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit        -12.398,64      -2.105,65       1.439,32
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag                        1,01            -2,24           3,11

Jahresüberschuss                                    -12.397,63      -2.107,89       1.442,43

                                                             Beteiligungsbericht 2017 - Seite 24
6.e) Allgemeines

Die SolarProjekt Mainaschaff GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Ge-
meinde Mainaschaff und der Süwag Erneuerbare Energien GmbH (seit 01.07.2014:
Umbenennung in Süwag Grüne Energie und Wasser GmbH), Frankfurt am Main.

Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf
dem Dach der Ascapha Grund- und Hauptschule (jetzt: Ascapha-Grundschule-
und Ascapha-Mittelschule), Schulturnhalle, Schillerstraße 1 sowie möglichen ande-
ren Photovoltaikanlagen an anderen Standorten im Gemeindegebiet der Gemeinde
Mainaschaff. Derzeit werden drei Anlagen betrieben.

Die Gesellschaft verfügt über keine Mitarbeiter, sondern beschäftigt lediglich einen
Geschäftsführer und bedient sich daher zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Personals
und der Sachdienstleistungen der Gemeinde Mainaschaff und der Süwag Gruppe.

Die SolarProjekt Mainaschaff GmbH ist eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a
Handelsgesetzbuches (HGB). Der Jahresabschluss wird nach den entsprechenden
Vorschriften des HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit be-
schränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Anlagen auf den Dächern der Doppelturnhalle der Ascapha-Grundschule und
Ascapha-Mittelschule und des Feuerwehrgerätehauses sowie die Anlage auf dem
Dach des Multifunktionsgebäudes wurden im Jahr 2017 für ein vollständiges Jahr
betrieben. Für die Anlage auf der Turnhalle gelten die Einspeisevergütungen aus
2007 in Höhe von 49,21 Ct/kWh (bis 30 kW), für das Feuerwehrgerätehaus 43,01
Ct/kWh (Einspeisevergütung aus 2009). Die Einspeisevergütung für die Anlage auf
dem Dach des Multifunktionsgebäudes beträgt 39,14 Ct/kWh (bis 30 kW).

Die Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz der Syna GmbH erfolgte prob-
lemlos und ohne netzbedingte Ausfälle.

Zum 01.08.2014 traten weitreichende Änderungen des Erneuerbaren Energien Ge-
setzes (EEG) in Kraft. Diese betreffen jedoch nur Anlagen, die ab Inkrafttreten der
Gesetzesänderungen installiert werden und damit nicht die bestehenden Anlagen der
SolarProjekt Mainaschaff GmbH. Deren o.g. Vergütungssätze bleiben weiterhin ga-

                                                        Beteiligungsbericht 2017 - Seite 25
rantiert. Zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf neue Anlagen wird auf
den Absatz Ausblick verwiesen.

Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Seit der Inbetriebnahme der Anlage auf dem Multifunktionsgebäude wurden keine
neuen Anlagen durch die Gesellschaft errichtet. Alle bestehenden Anlagen sind mit
Dünnschichtmodulen der Firma Würth Solar ausgeführt und für den Betrieb mit ei-
nem Servicevertrag abgesichert. Da sich die Firma Würth zwischenzeitlich von ihrem
Solargeschäft getrennt hat, sind die vertraglichen Beziehungen auf die Firma „E3
Energie Effizienz Experten GmbH“ als Rechtsnachfolgerin der Firma Würth Solar
übergegangen.

Im Geschäftsjahr 2017 stellt sich die erzeugte Leistung der PV-Anlagen wie folgt dar
(Info: das Jahr 2017 war ein Jahr mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung):

        Doppelturnhalle               49.686 kWh (2016: 59.649kWh)
        Feuerwehrgerätehaus           11.970 kWh (2016: 11.818 kWh)
        Multifunktionsgebäude         21.704 kWh (2016: 22.999 kWh)

Insgesamt wurden demnach ca. 83.360 kWh (Vorjahr: 94.465 kWh) erzeugt. Dies
entspricht dem Verbrauch von ca. 24 Haushalten.

Die CO2-Emmissionen pro kWh im Energiemix der Süwag Vertrieb AG & CoKG be-
tragen 492 g/kWh. Daraus errechnet sich ein vermiedener CO2-Ausstoß in Höhe von
ca. 41.013 kg.

Die Anlage auf dem Feuerwehrgerätehaus weist im Betriebsjahr 2017 keine beson-
deren Vorkommnisse auf.

An der Anlage auf dem Multifunktionsgebäude läuft weiterhin eine Reklamation beim
Anlagenhersteller E³. Das Ertragsgutachten eines unabhängigen Sachverständigen
brachte das Ergebnis: Minderertrag I einzelne Module ziehen Ergebnisse der Strings
herab.

                                                         Beteiligungsbericht 2017 - Seite 26
Mit E3 wurde vereinbart einzelne Module einer Laboruntersuchung zu unterziehen,
um Klarheit über die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Diese Prüfung erfolgt Ende
2018.

An der Anlage auf der Doppelsporthalle kam es zu einem Totalausfall eines Genera-
toranschlusskastens. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Hierdurch lag
die Gesamterzeugung aller Anlagen im Jahr 2017 ca. 23% unter den geplanten Er-
zeugungswerten.

Zum Ende des Geschäftsjahres konnten neben der Gemeinde Mainaschaff sieben
Bürgern der Gemeinde Zins und Tilgung der Darlehen ausgezahlt werden.

Ertragslage der Gesellschaft

Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2017 Einspeisevergütungen für drei Pho-
tovoltaikanlagen vereinnahmen. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtszeitraum
auf rund 37 Tsd. €. Aufwandsseitig wurde die Ertragslage der Gesellschaft durch
Abschreibungen auf die Photovoltaikanlagen in Höhe von 25 Tsd. € sowie sonstigen
betrieblichen Aufwendungen mit rund 3 Tsd. € belastet. Diese betreffen hauptsäch-
lich Service- und Wartungsleistungen, Versicherungsbeiträge, Betriebsführungskos-
ten, Reparaturen und Instandhaltungen, Kosten der allgemeinen Verwaltung und Ab-
schreibungen auf Forderungen.

Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 12.397,63 € aus.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 2.988,36 € (Gewinnvortrag Vorjahre: 15.385,99 € und
Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres: 12.397,63 €) wird auf neue Rech-
nung vorgetragen.

Chancen und Risiken

Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Das Ziel der
Gesellschaft ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig In-
formationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen,
um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können.

                                                         Beteiligungsbericht 2017 - Seite 27
Risiken, die auf bautechnischen Notwendigkeiten basieren (Statik, Sicherheitsein-
richtungen, etc.), wurden bereits bei der Planung berücksichtigt. Wesentliche Be-
triebsgefährdungen bestehen hauptsächlich durch Beschädigungen und Zerstörung
der Anlagen durch Steinschlag, Vandalismus oder Hagelschlag. Im Geschäftsjahr
2017 trat ein Schaden an einem Generatoranschlusskasten auf.
Herstellergarantien und eine Elektronikversicherung bei der HDI Versicherung de-
cken zudem Risiken ab. Der o.g. Schaden ist der Versicherung gemeldet.

Weitere Risiken betreffen die witterungsbedingten Stromertragsmöglichkeiten der
Anlagen. Starker Schneefall im Winter und verregnete Sommer können die Ertrags-
lage gegenüber dem prognostizierten 10-jährigen Mittel negativ beeinflussen.

Günstige Witterungsbedingungen hingegen, wie ein sonnenreicher Winter oder ein
gemäßigter Sommer mit vielen Sonnenscheinstunden, ermöglichen überproportiona-
le Stromerträge.

Ausblick

Wie oben erwähnt, haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Solar-
energiemarkt drastisch verändert, zuletzt durch die zum 01.08.2014 wirksam gewor-
dene EEG-Reform. Die Vergütungssätze für Neuanlagen sind mittlerweile auf ein
Niveau reduziert, das den Eigenverbrauch des mit einer neuen PV-Anlage erzeugten
Stroms deutlich attraktiver gestaltet als die Netzeinspeisung. Jedoch unterliegt auch
der Eigenverbrauch bei neuen Anlagen größer 10 kW seit 01.08.2014 der Zahlungs-
pflicht der EEG-Umlage. Auf Grund dieser für Neuinvestitionen nachteiligen Geset-
zesänderungen hat sich die Gesellschaft zuletzt auf den Betrieb der bestehenden
Anlagen konzentriert und von Neuinvestitionen abgesehen.

                                                         Beteiligungsbericht 2017 - Seite 28
7. BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG

Gründung der Genossenschaft

Gründungsdatum: April 2010
Sitz:              Aschaffenburg
Rechtsform:        eingetragene Genossenschaft
Registergericht:   Amtsgericht Aschaffenburg - GenRg Nr. 115
Umsatzsteuer ID:   DE273713335
Steuernummer:      204/106/00057

Sitz und Anschrift des Unternehmens

BEA BürgerEnergieAschaffenburg eG
Glattbacher Überfahrt 18
63741 Aschaffenburg
http:// www.bea-aschaffenburg.de

Mitglied des Genossenschaftsverbands Bayern e.V., München

                                                     Beteiligungsbericht 2017 - Seite 29
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Erneuerbaren Ener-
gien, u.a. auch die Errichtung und der Betrieb von Bürgersolaranlagen.
Öffentlicher Zweck
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder
durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Organe der Genossenschaft

                                                       A.    der Vorstand:

                                                        Peter Bickel         Elmar Staab

                                                       B.    der Aufsichtsrat:

Klaus Herzog       Klaus Jäger       Horst Engler     Dieter Gerlach       Jürgen Reinhard

                                        C.   Aufsichtsratsvorsitzender:        Klaus Herzog
Stammkapital
Das Geschäftsguthaben zum 31.12.2017 betrug 1.211.000 € (2016: 1.232.000 €).
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der
Eintragung und endet am folgenden 31. Dezember.

Dividende 2017:                    3,25 % (2016: 2,75 %)

      http://www.bea-aschaffenburg.de/pdf/BEA_Generalversammlung2018.pdf

                                                              Beteiligungsbericht 2017 - Seite 30
8. Anhang

Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - GG

Artikel 28 Abs. 2

(2)   Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen
      Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die
      Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach
      Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der
      Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu
      diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirt-
      schaftskraftbezogene Steuerquelle.

                                                             Beteiligungsbericht 2017 - Seite 31
Auszug aus der Verfassung des Freistaates Bayern - BV

Art. 83

(1) In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen insbesondere die
      Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe; der örtliche Verkehr
      nebst Straßen- und Wegebau; die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas
      und elektrischer Kraft; Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung; Ortsplanung, Woh-
      nungsbau und Wohnungsaufsicht; örtliche Polizei, Feuerschutz; örtliche Kulturpflege;
      Volks- und Berufsschulwesen und Erwachsenenbildung; Vormundschaftswesen und
      Wohlfahrtspflege; örtliches Gesundheitswesen; Ehe- und Mütterberatung sowie Säug-
      lingspflege; Schulhygiene und körperliche Ertüchtigung der Jugend; öffentliche Bäder;
      Totenbestattung; Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten.

      1                                                                          2
(2)       Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.         Sie haben das
      Recht, ihren Bedarf durch öffentliche Abgaben zu decken.

(3) 1 Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Auf-
      gaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung
      bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung
      der Kosten zu treffen. 2 Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung
      der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

(4) 1 Die Gemeinden unterstehen der Aufsicht der Staatsbehörden. 2 In den Angelegenheiten
      des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wacht der Staat nur über die Erfüllung der
      gesetzlichen Pflichten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Ge-
      meinden. 3 In den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises sind die Gemein-
                                                                                               4
      den überdies an die Weisungen der übergeordneten Staatsbehörden gebunden.                    Der
      Staat schützt die Gemeinden bei Durchführung ihrer Aufgaben.

(5) Verwaltungsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden und dem Staate werden von den
      Verwaltungsgerichten entschieden.

(6) Die Bestimmungen der Abs. 2 mit 5 gelten auch für die Gemeindeverbände.

(7) 1 Die kommunalen Spitzenverbände sollen rechtzeitig gehört werden, bevor durch Gesetz
      oder Rechtsverordnung Angelegenheiten geregelt werden, welche die Gemeinden oder
                                          2
      die Gemeindeverbände berühren.          Die Staatsregierung vereinbart zur Umsetzung des
      Konnexitätsprinzips (Abs. 3) ein Konsultationsverfahren mit den kommunalen Spitzen-
      verbänden.

                                                                  Beteiligungsbericht 2017 - Seite 32
Auszug aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO

Art. 57 - Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

      1
(1)       Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähig-
      keit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhält-
      nissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Ge-
      meinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur
      Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öf-
      fentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohl-
      fahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwach-
      senenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpfle-
                                                                                               2
      ge; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen.               Die
      Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzli-
      chen Vorschriften.

(2) 1 Die Gemeinden sind unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen
      ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderli-
      chen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.
      2
          Sonstige gesetzlich festgelegte Verpflichtungen der Gemeinden bleiben unberührt.

(3) Übersteigt eine Pflichtaufgabe die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, so ist die Aufgabe
      in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen

Art. 86 - Rechtsformen

Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden
Rechtsformen betreiben:

      1. als Eigenbetrieb,
      2. als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
      3. in den Rechtsformen des Privatrechts.

                                                                  Beteiligungsbericht 2017 - Seite 33
Art. 87 - Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen

      1
(1)       Die Gemeinde darf ein Unternehmen im Sinn von Art. 86 nur errichten, übernehmen
      oder wesentlich erweitern, wenn

      1. ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert, insbesondere wenn die Gemeinde
            mit ihm gesetzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben gemäß Art. 83 Abs. 1 der
            Verfassung und Art. 57 dieses Gesetzes erfüllen will,
      2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leis-
            tungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
      3. die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb
            der allgemeinen Verwaltung geeignet sind,
      4. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht
            ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden
            kann.

      2
          Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde oder ihre Unterneh-
      men an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu
                                                           3
      erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck.         Soweit Unternehmen entgegen Satz
      2 vor dem 1. September 1998 errichtet oder übernommen wurden, dürfen sie weiterge-
      führt, jedoch nicht erweitert werden.

      1
(2)       Die Gemeinde darf mit ihren Unternehmen außerhalb des Gemeindegebiets nur tätig
      werden, wenn dafür die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und die berechtigten
                                                                                            2
      Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften gewahrt sind.                 Bei der
      Versorgung mit Strom und Gas gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den
      Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes eine Einschränkung des Wettbewerbs zu-
      lassen.

      1
(3)       Für die Beteiligung der Gemeinde an einem Unternehmen gilt Absatz 1 entsprechend.
      2
          Absatz 2 gilt entsprechend, wenn sich die Gemeinde an einem auch außerhalb ihres
      Gebiets tätigen Unternehmen in einem Ausmaß beteiligt, das den auf das Gemeindege-
      biet entfallenden Anteil an den Leistungen des Unternehmens erheblich übersteigt.

      1
(4)       Bankunternehmen darf die Gemeinde weder errichten noch sich an ihnen beteiligen.
      2
          Für das öffentliche Sparkassenwesen verbleibt es bei den besonderen Vorschriften.
      3
          Die Gemeinde kann einen einzelnen Geschäftsanteil an einer eingetragenen Kreditge-
      nossenschaft erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausgeschlossen oder die Haft-
      summe auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist.

                                                                    Beteiligungsbericht 2017 - Seite 34
Art. 94 Abs. 3 - Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform

      1
(3)       Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in
          einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste
                                                        2
          Teil der Anteile eines Unternehmens gehört.       Der Beteiligungsbericht soll insbesonde-
          re Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse,
          die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglie-
          der des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5, die Ertrags-
          lage und die Kreditaufnahme enthalten. 3 Haben die Mitglieder des geschäftsführenden
          Unternehmensorgans ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Einzelbezüge
          nicht erklärt, sind ihre Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesell-
          schaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresab-
                                          4                                                       5
          schluss aufgenommen werden.         Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen.             Die
          Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

                                                                      Beteiligungsbericht 2017 - Seite 35
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