Tarifabschluss 2018 Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie - Hessenmetall
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KONTAKT ME Saar Hessenmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen des Saarlandes e. V. Hessen e. V. Harthweg 15 Emil-von-Behring-Straße 4 66119 Saarbrücken 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 681 95434-44 Tel.: +49 69 95808-160 Fax: +49 68195434-74 Fax: +49 69 95808-166 kontakt@mesaar.de www.hessenmetall.de www.mesaar.de
Seite 2 Tarifabschluss 2018 Einleitung Tarifabschluss 2018 – Mehr Geld, mehr Flexibilität Mehr Arbeitszeitvolumen für die Betriebe, mehr Mög- Aus Sicht der Unternehmen wird neben den Kosten lichkeiten, Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren das Hauptaugenmerk der Frage gelten, wie sich für Beschäftigte, eine zu Beginn relativ hohe Kosten- die neuen Regelungen rund um die Arbeitszeit belastung, dafür Planungssicherheit durch eine lange in der betrieblichen Welt bewähren werden. Die Laufzeit und eine Differenzierungsoption für Betriebe, Tarifparteien haben deshalb auch vereinbart, die denen es nicht so gut geht: Das sind die wesentlichen Auswirkungen dieser neuen Tarifnormen nach Punkte des Tarifabschlusses, auf den sich die Tarifpar- deren Inkrafttreten Anfang 2019 zwei Jahre lang teien der Metall- und Elektroindustrie am 9. Februar gründlich zu evaluieren – um bei Bedarf auch noch 2018 in Mainz verständigt haben. einmal nachzujustieren. Vorausgegangen war dem Tarifabschluss ein monatelanger Verhandlungsmarathon, vor allem im Pilotbezirk Baden-Württemberg. Am Ende standen zwei komplett neue Tarifverträge, wesentliche Änderungen, die 2019 in den Manteltarifvertrag einfließen werden und ein neuer Entgelttarifvertrag.
Seite 3 Tarifabschluss 2018 Inhalt VORWORT Seite 5 ENTGELTE Seite 6 Tabellenerhöhung Seite 7 TV T-ZUG Seite 7 ARBEITSZEIT Seite 9 Quotenregelungen Seite 11 Kollektives Volumenmodell Seite 14 Auszahlung von Zeitguthaben Seite 15 REDUZIERUNG DER ARBEITSZEIT Seite 16 Verkürzte Vollzeit Seite 17 Wahloption Geld/Zeit Seite 18 MOBILES ARBEITEN Seite 20 WEITERE REGELUNGEN Seite 22
Seite 5 Tarifabschluss 2018 Vorwort Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, der Tarifabschluss 2018 enthält etliche neue Wenn sich die neuen Arbeitszeitregelungen nun Spielregeln für die Arbeitszeit. Dies ist vor allem auch als praxistauglich erweisen, ist uns hier aber dem Umstand geschuldet, dass es beim Thema ein innovativer Tarifbaustein gelungen, der die Arbeitszeit galt, höchst unterschiedliche Ausgangs- Attraktivität der M+E-Unternehmen als moderne positionen und Forderungen der Arbeitgeber und Arbeitgeber unter Beweis stellen kann. Was der der Gewerkschaft in eine vernünftige Balance zu Abschluss insgesamt für die Betriebe bedeutet – bringen. darüber wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre einen ersten Überblick, nicht im Sinne tarifrechtli- Dennoch ist aus unserer Sicht bei den Arbeitszeit- cher Erläuterungen, geben. themen ein ausgewogener Kompromiss heraus- gekommen, der beiden Seiten Vorteile bringen kann: den Betrieben über mehr Möglichkeiten, das Arbeitszeitvolumen im Betrieb zu erhöhen, den Beschäftigten über Optionen, ihre Arbeitszeit vorübergehend an persönliche Interessen und Ihr Ihr Herausforderungen anpassen zu können. Dirk Demmer, Dr. Thomas Brunn, Tarifpolitischer Sprecher, Verhandlungsführer, Dass die Höhe des Abschlusses für viele Betriebe ME Saar Hessenmetall eine große Herausforderung ist, wollen wir nicht verschweigen. Sie war letztlich der enormen Er- wartungshaltung der Beschäftigten geschuldet, die sich angesichts einer insgesamt doch sehr guten Konjunktur entwickelt hatte. Die Planungssicher- heit durch die lange Laufzeit sowie die Differenzie- rungsmöglichkeit sind hier aber ein gewisser Ausgleich.
Seite 6 Tarifabschluss 2018 Entgelte 01 Entgelte Pauschalbetrag 100 € im März Tabellenerhöhung + 4,3 Prozent ab dem 1. April 2018 TV T-ZUG 2019 Einführung einer dauerhaften Sonderzahlung T-ZUG (A) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts, für bestimmte Beschäftigtengruppen umwandelbar in freie Tage. Weiterhin ein einheitlicher tarifdynamischer Festbetrag T-ZUG (B), der betrieblich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden kann.
Seite 7 Tarifabschluss 2018 Entgelte Steigende Personalkosten – aber Planungssicherheit Die insgesamt vier Entgeltbausteine des Tarifab- schlusses summieren sich zu einer dauerhaften Kostenbelastung der Betriebe von etwas über sieben Prozent. Diese verteilt sich auf eine lange Laufzeit des Tarifvertrags von 27 Monaten (1. Janu- ar 2018 bis 31. März 2020). Außerdem wurde eine dauerhafte Differenzierungsmöglichkeit vereinbart, die bei Betrieben in wirtschaftlich schwieriger Situation für Entlastung sorgen kann. 2018: PAUSCHALBETRAG UND TABELLENERHÖHUNG Der Entgelttarifvertrag startet mit zwei echten Nullmonaten (Januar und Februar 2018). Für März wurde für die Beschäftigen ein einmaliger Pau- schalbetrag von 100 Euro (Auszubildende: 70 Euro) vereinbart. Zum 1. April 2018 steigen dann die tariflichen Tabellenentgelte um 4,3 Prozent. 2019: EINFÜHRUNG TARIFLICHES ZUSATZGELD Für 2019 wurden zwei Entgeltkomponenten vereinbart, die zwar nicht formal in die „Tabelle“ fließen, aber dennoch dauerhaft auszuzahlen sind, solange der entsprechende Tarifvertrag gilt. Diese Zahlungen werden in einem eigenen „Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld – TV T-ZUG“ geregelt. T-ZUG (A) Mit der ersten Komponente, dem T-ZUG (A), wird eine neue jährliche Sonderzahlung eingeführt, die am 31. Juli, spätestens jedoch am 30. September an die Beschäftigten ausgezahlt wird. Sie beläuft sich auf 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes. Bestimmte Beschäftigtengruppen können dieses T‑ZUG (A) wahlweise auch in acht freie Tage um- wandeln (siehe „Wahloption Geld oder Zeit“).
Seite 8 Tarifabschluss 2018 Entgelte März 2018 100 € Einmaliger Pauschalbetrag Ab Januar 2019 TV T-ZUG 1. April 2018 4,3 % Tabellenerhöhung Januar 2018 März 2020 T-ZUG (A): T-ZUG (B): 400 € 27,5 % eines Monatsentgelts für 2019 einmal pro Jahr T-ZUG (B) Dauerhafte Differenzierung Zudem erhalten alle Beschäftigten ab 2019 jährlich Mit dem letztgenannten T-ZUG (B) wird auch eine einen einheitlichen, verdienstunabhängigen Betrag. dauerhafte Differenzierungsmöglichkeit für Be- 2019 sind dies 400 Euro für Vollzeitbeschäftigte triebe eingeführt, denen es wirtschaftlich nicht so (Azubis: 200 Euro). In den Folgejahren beträgt er gut geht. Sie können – mit vorheriger Zustimmung dann 12,3 Prozent des Grundentgelts der Eckent- der Tarifvertragsparteien – den Betrag reduzieren, geltgruppe 5 und er wird sich durch die tarifliche streichen oder um bis zu fünf Monate verschieben. Dynamisierung weiter erhöhen. Auch Betriebe mit einem hohen Anteil unterer Entgeltgruppen, für die der Festbetrag eine über- proportionale Kostenbelastung bedeutet, bekom- BEWERTUNG men eine Abweichungsmöglichkeit: Ebenfalls mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann diese Die Höhe des Abschlusses – mehr als sieben Prozent dauerhafte Komponente „wertgleich“ anders verteilt werden. Entgelterhöhung – ist für zahlreiche Mitgliedsunternehmen sicherlich eine schwere Hypothek. Dafür gibt die lange Laufzeit des Tarifvertrags den Unternehmen für mehr als zwei Jahre Planungs sicherheit. Dabei wurde für 2019 mit umgerechnet knapp drei Prozent Entgelterhöhung ein sehr vertretbares Ergebnis erzielt. Hätte bereits 2019 in einer neuen Tarifrunde ein Abschluss gefundenwerden müssen, wäre dieser – bei weiterhin gutem Konjunkturverlauf – sicherlich höher ausgefallen. Zudem ist es endlich gelungen, unterhalb des „Pforzheim“- Prozessesfür Betriebe in wirtschaftlich schwierigerer Lage einen dauerhaften Differenzierungsbaustein in den Flächentarif einzu- bringen, der mit knapp 0,7 Prozentpunkten ein spürbares Volumen hat. Damit lässt sich künftig auch innerhalb des Flächentarifs die wirtschaftliche Heterogenität in der Mitgliedschaft besser abbilden.
Seite 9 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit 02 Arbeitszeit Mehr Beschäftigte dürfen länger arbeiten Ausdehnung der 13-Prozent-Quote auf 25 Prozent – bei nachgewiesenem Fachkräfteengpass auf 45 Prozent – wenn die Mehrheit der Beschäftigten der Entgeltgruppe 7 oder höher angehören Option auf Modell „Kollektives Arbeitszeitvolumen“ Jeder Teilzeitbeschäftigte eröffnet die Möglichkeit für zusätzliche 40-Stunden-Verträge. Auszahlung von Zeitguthaben Bis zu 50 auf Zeitkonten angesammelte zusätzliche Arbeitstunden jährlich können im Einvernehmen mit dem Betriebsrat an die Beschäftigten ohne Mehrarbeitszuschläge ausgezahlt werden.
Seite 10 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit Einleitend ein kurzer Überblick über die neuen Arbeitszeitregelungen Die neuen Regelungen zur Arbeitszeit gliedern sich Sie regeln, dass der Arbeitgeber jeden Wunsch in Ansprüche auf Arbeitszeitverkürzung einerseits eines Beschäftigten auf Verkürzung der Arbeitszeit und Optionen zur Verlängerung der Arbeitszeiten ablehnen kann (nicht muss!), wenn er keine ande- andererseits. Beide Mechanismen wurden völlig ren Beschäftigten findet, die die ausfallende Zeit unabhängig voneinander gestaltet und bieten im mit gleicher Qualifikation länger arbeiten. Damit Wesentlichen folgende Umsetzungsmöglichkeiten: ist sichergestellt, dass die neuen Möglichkeiten der Anpassung der Arbeitszeit an die individuelle Für die Ansprüche der Beschäftigten auf Verkür- Situation der Beschäftigten das Volumen der dem zung der Arbeitszeit gibt es … Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht beschneiden. einmal das Modell „Verkürzte Vollzeit“ bis zu 28 Stunden/Woche. Dieses ähnelt den bereits Für die Möglichkeiten einer Verlängerung der bekannten (bisher meist durch einvernehmliche Arbeitszeit gibt es … Verhandlungen herbeigeführten) Modellen der Teilzeit, nun allerdings auch mit einem Rück- einmal das „Quotenmodell“. Es basiert auf dem kehrrecht zur bisherigen Arbeitszeit. schon bisher bekannten Modell, wonach bis zu einem bestimmten Prozentsatz (bisher 13 %) zum Zweiten das Modell „T-ZUG (A) oder acht Beschäftigte mit 40-Stunden-Verträgen verse- freie Tage“. Dieses Modell beruht zunächst hen werden können. darauf, dass die Lohnerhöhung für 2019 für alle Dieser Prozentsatz kann zukünftig nach be- Beschäftigten in zwei Einmalbeträgen T-ZUG (A) stimmten Regeln z.T. deutlich leichter als bisher und (B) mit der Abrechnung für den Monat Juli bis auf 45 % ausgeweitet werden. gezahlt wird. Drei Gruppen der Beschäftigten (Eltern, Pflegende und Schichtarbeiter) können zum Zweiten das „Volumenmodell“: In diesem zukünftig wählen, ob sie statt des T-ZUG (A) Modell gibt es keine nach der Kopfzahl ermittel- acht freie Tage haben möchten. te Quote für verlängerte Wochenarbeitszeiten Das T-ZUG (A) wird in Höhe von 27,5 % ei- mehr, sondern nur noch einen betrieblichen nes Monatsentgelts auch in den Folgejahren Durchschnittswert für die Arbeitszeit. Dieser gewährt. Das Wahlrecht auf acht freie Tage beträgt 35,7 Stunden für die tariflich Beschäf- besteht dann ebenfalls. tigten. Bei seiner Ermittlung zählen Teilzeitkräfte (mit mind. 15 Stunden) mit. Dies senkt den Übergreifend ist für die Möglichkeiten der Arbeits- vorhandenen Durchschnitt i.d.R. auf deutlich zeitverkürzung eine wichtige Grundvoraussetzung unter 35 Stunden ab. Dadurch entsteht großer aufgenommen worden, die „kommunizierenden Spielraum zum Abschluss von 40-Stunden- Röhren“: Verträgen. Je nach Anzahl der Teilzeitkräfte im Betrieb ergibt sich nämlich ein interessanter Hebel: Für eine einzige Teilzeitkraft mit 15 Stun- den/Woche können z.B. zukünftig vier zusätzli- che Kräfte mit 40-Stunden-Verträgen oder z.B. acht mit 37,5 Stunden beschäftigt werden.
Seite 11 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit Quotenregelungen Mehr Flexibilität – obwohl die Quote bleibt Mehrere Änderungen, die ab Januar 2019 Bestand- DIE BESTANDSSCHUTZ-KLAUSEL teil des Manteltarifvertrags werden, bieten den Betrieben zahlreiche Möglichkeiten, das gesamte Betriebe, die mit den Quoten-Regeln aus dem im Betrieb zur Verfügung stehende Arbeitszeitvolu- bisherigen Tarifvertrag gut zurecht gekommen sind, men zu erhöhen. können diese auch weiterhin anwenden und in der alten Quotenwelt verbleiben. Sie verzichten damit Grundsätzlich bleibt die 35-Stunden-Woche als Re- auf die zusätzliche Flexibilität, bekommen aber gelarbeitszeit und mit ihr eine Quote von maximal auch kein verschärftes Widerspruchsrecht des 13 Prozent der Beschäftigten, die bis zu 40 Stun- Betriebsrats bei Überschreitung der Quote. den pro Woche arbeiten dürfen, bestehen. Diese Regelung, die seit der letzten Stufe der Arbeitszeit- verkürzung in den 90er Jahren besteht, war mit der IG Metall nicht verhandelbar. Im Gegenteil: Die IG Metall konnte sogar ein wirksames Widerspruchsrecht im neuen Mantelta- rifvertrag verankern, wenn die 13-Prozent-Quote deutlich (um drei Prozentpunkte) überschritten wird. Allerdings gibt es hierfür auch Ausnahmere- gelungen für die Betriebe. Interessant ist diese Klausel vor allem für Betriebe, die bisher die Grenzen des Arbeitszeitvolumens gar nicht erreicht haben, oder im Einvernehmen mit dem Betriebsrat – mit Rücksicht auf betriebliche Erfordernisse – ein Überschreiten der Quote zu- gelassen haben. Ein späterer Wechsel in die neue Quotenwelt ist jederzeit möglich.
Seite 12 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit Quotenregelungen MEHR UND LEICHTERE ZUGÄNGE 25-Prozent-Quote bei Fachkräfteengpass ZU SONDERQUOTEN Kann das Unternehmen einen Fachkräfteengpass Bereits in der Vergangenheit gab es für die im Betrieb nachweisen, kann die Quote per Be- Betriebe Optionen, die Quote der 40-Stunden- triebsvereinbarung um bis zu zwölf Prozentpunkte Verträge auf 25 bzw. 45 Prozent der Beschäftigten angehoben werden – wenn der Engpass gegenwär- zu erhöhen. Allerdings waren die Hürden, die tig nicht über den Arbeitsmarkt oder vermehrte dafür überwunden werden mussten, sehr hoch, Aus- und Weiterbildung beseitigt werden kann. Dies so dass diese Optionen nur wenig genutzt wurden. darf jedoch nicht zu einem Arbeitsplatzabbau füh- Künftig gibt es hier mehr Zugangsmöglichkeiten ren. Eine solche Regelung kann ggf. auch über eine bzw. niedrigere Hürden. Die bestehenden Wider- tarifliche Schlichtungsstelle durchgesetzt werden. spruchsrechte des Betriebsrates, wenn die Quote überschritten wird, bleiben dabei erhalten. Der bisherige – wenig genutzte – Zugang zu einer 25-Prozent-Quote über eine freiwillige Betriebs- vereinbarung zur Zeitarbeit (Tausch von externer gegen interne Flexibilität) besteht weiterhin. 45-Prozent-Quote für Technologiestandorte In Betrieben, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtbeschäftigten hochqualifiziert sind – Ein- stufung Entgeltgruppe 7 und höher – können die Betriebsparteien künftig eine Quote von bis zu 45 Prozent vereinbaren. Bisher galt hier eine solch hohe Hürde, dass die Regelung auf weniger als eine Handvoll Betriebe zutraf. Die abgesenkten Kriterien eröffnen dagegen deutlich mehr Betrieben diese Chance.
Seite 13 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit Quotenregelungen Volumenwirkung der Sonderquoten Gelingt es Betrieben, mit dem Betriebsrat eine ent- 13 % sprechende Vereinbarung zu einer höheren Quote Standardquote zurErhöhung auf 40 h/Woche zu treffen, bedeutet dies rechnerisch eine zum Teil deutliche Anhebung des Arbeitszeitvolumens, das dem Betrieb insgesamt zur Verfügung steht. 25 % 87 % Erhöhung auf 40 h/Woche bei nachgewiesenem Tarifliche Ankerarbeitszeit 35 h 40 h Fachkräfteengpass Anhebung des Arbeitszeitvolumens von 35 h/Woche durch Sonderquoten 45 % Erhöhung auf 40 h/Woche Von 13 auf 25 Prozent: wenn mehr als 50 % der durchschnittlich + 36 min. Beschäftigten der Entgelt- gruppe 7 oder höher pro Beschäftigtem und Woche angehören Von 13 auf 45 Prozent: durchschnittlich + 1 h 36 min. pro Beschäftigtem und Woche DIE ÜBERGANGSKLAUSEL Für bereits bestehende höhere Quoten (25 bzw. 45 Prozent) Von 25 auf 45 Prozent: Betriebe, die nicht ihren Verbleib in der alten tarif- sind nun weitergehende durchschnittlich + 1 h lichen Quotenwelt erklären, jedoch zu Beginn des Zugänge möglich, so dass mehr pro Beschäftigtem und Woche Jahres 2019 (Inkrafttreten des Tarifvertrags) über Betriebe die höheren Quoten der 13-Prozent-Quote liegen, können eine weitere nutzen können. Verschonungsklausel nutzen. Wenn eine der Be- triebsparteien Gesprächsbedarf anmeldet, beginnt eine 24-Monats-Frist zu laufen. In dieser Zeit können die Betriebe mit dem Betriebsrat Gesprä- che darüber aufnehmen, wie die 13-Prozent-Quote erreicht werden kann oder ob ggf. der Wechsel in eine Sonderquote oder in das kollektive Volumen- modell möglich ist. Gelingt weder das eine noch das andere, ist die am Ende der 24 Monate erreichte Quote die Grenze, ab der der Betriebsrat Arbeitsverträgen mit mehr als 35 Wochenstunden widersprechen kann.
Seite 14 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit Kollektives Volumen Mehr Arbeitszeit über kollektives Volumenmodell WECHSEL IN „KOLLEKTIVES VOLUMENWIRKUNG DES VOLUMENMODELL“ KOLLEKTIVEN ARBEITSZEITMODELLS Für viele Betriebe dürfte auch die Möglichkeit Wie viel zusätzliches Volumen ein Betrieb durch interessant sein, künftig in ein Modell zu wechseln, den Wechsel in das kollektive Volumenmodell in dem das betriebliche Arbeitszeitvolumen kollek- bekommt, hängt stark davon ab, wie hoch der tiv berechnet wird. Attraktiv wird dieses Modell, Anteil der Teilzeitkräfte ist – und wie lange diese im weil dabei auch Teilzeitkräfte, die ihr individuelles Durchschnitt arbeiten. maximales Volumen nicht „ausschöpfen“, mitge- rechnet werden und damit Platz für zusätzliche Bei einer Annahme von fünf Prozent Teilzeitbe- 40-Stunden-Verträge machen. schäftigten (Branchendurchschnitt M+E: 6 – 7 Prozent), die durchschnittlich 20 Stunden pro Berechnung der kollektiven Obergrenze: Woche arbeiten, wären dann jeweils 16 Prozent- punkte mehr 40-Stunden-Verträge möglich. Auf die In einem Betrieb, in dem die 13-Prozent-Quote Arbeitszeit bezogen, stehen den Betrieben damit angewendet wird, ergibt sich ein kollektiver Durch- pro Beschäftigtem und Woche durchschnittlich 45 schnitt von gerundet 35,7 Stunden. Minuten mehr zur Verfügung, wenn in entsprechen- dem Umfang Arbeitsverträge mit einer Arbeitszeit Wie wird gerechnet? von 40 Stunden vereinbart werden. Auch sichert das Modell dagegen ab, dass durch die neuen Theoretisch können hier maximal 13 Prozent der tariflichen Möglichkeiten für Beschäftigte, ihre Beschäftigen 40 Stunden pro Woche arbeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren, Volumen verloren geht. restlichen 87 Prozent 35 Stunden: Denn jeder zusätzliche Teilzeiter oder „verkürzte Vollzeiter“ eröffnet gleich wieder ein ausgleichba- (13 x 40 h + 87 x 35 h): 100 = 35,65 h, kaufmän- res Volumen nach oben. nisch gerundet = 35,7 h. Beispielrechnung: Werden die Sonderquoten 25 bzw. 45 Prozent angewendet, gelten für die Tarifbeschäftigten ent- In einem Betrieb arbeiten – wie tariflich zulässig – sprechende kollektive Obergrenzen von 36,3 bzw. 13 Prozent der Beschäftigten 40 Stunden. Auf der 37,3 Stunden pro Woche. Ein Widerspruchsrecht anderen Seite schöpfen fünf Prozent der Beschäf- des Betriebsrats greift erst, wenn diese kollektive tigten in Teilzeit (mit durchschnittlich 20 Stunden Obergrenze überschritten wird. pro Woche) ihr maximales Volumen gar nicht aus. Damit liegt das tatsächliche kollektive Volumen lediglich bei 34,9 Stunden: (13 x 40 h + 82 x 35 h + 5 x 20 h) : 100 = 34,9 h. Also wird erst bei 29 Prozent 40-Stunden-Verträ- gen die kollektive Obergrenze von 35,7 Stunden erreicht (16 Prozentpunkte zusätzlich): (29 x 40 h + 66 x 35 h + 5 x 20 h) : 100 = 35,7 h.
Seite 15 Tarifabschluss 2018 Arbeitszeit Kollektives Volumen Mehr Volumen: Bei 13 Prozent 40-Stündern = 35,7 Stunden/Woche reduziert die Arbeitszeit 40 h Bei 25 Prozent 40-Stündern = 36,3 Stunden/Woche 35,7 h Bei 45 Prozent 40-Stündern = 37,3 Stunden/Woche 20 h erhöhen die Arbeitszeit BEWERTUNG AUSZAHLUNG VON ZEITGUTHABEN Die neuen tariflichen Regelungen bieten den Betrieben deutlich mehr innerbetriebliche Flexibilität beim Arbeitszeitvolumen. Im neuen Tarifvertrag wurde eine weitere Möglich- Denn sie eröffnen gleich mehrere Möglichkeiten, die Kapazitäten keit vereinbart, wie Betriebe mehr Arbeitszeitvo- bedarfsgerecht zu erhöhen – ohne dass dabei überproportionale lumen ohne überproportionale Kosten bekommen Mehrkosten anfallen. können. In Addition der verschiedenen Modelle und Optionen können dies So kann künftig mit dem Betriebsrat vereinbart pro Beschäftigtem und Woche rechnerisch mehr als zwei Stunden werden, von Zeitguthaben in Zeitkonten bis zu 50 zusätzliches Volumen sein (bei Wechsel in höhere Sonderquote Stunden jährlich an die Beschäftigten ohne Mehr- oder Anwendung des kollektiven Volumenmodells, Auszahlung von arbeitszuschläge auszuzahlen – wenn es im Betrieb Zeitguthaben). Wie gut dies in der Praxis genutzt werden kann, hängt an Kapazitäten mangelt. Daraus ergibt sich rech- teilweise aber auch davon ab, ob die Betriebsräte bereit dazu sind, nerisch noch einmal durchschnittlich mehr als eine innerbetriebliche Engpässe anzuerkennen und die neuen Regeln Stunde pro Beschäftigtem und Woche zusätzliches anzuwenden. Volumen (Beispiel: Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wird im Rahmen eines Arbeitszeitkontos Für Betriebe, die heute oberhalb der Quote liegen, wurde ein auf 36 Stunden erhöht; am Jahresende werden die ausreichender Bestandsschutz vereinbart. Positiv für Beschäftigte: zusätzlichen Stunden – eine pro Woche – ausge- Mehr von ihnen erhalten bei betrieblichem Bedarf die Chance, ihre zahlt, das Zeitkonto damit wieder auf Null zurück- individuelle Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden pro Woche zu erhöhen. geführt). Das ist attraktiv für sie, da dadurch auch die Bezahlung in derselben Relation – um 14,3 Prozent – angehoben wird.
Seite 16 Tarifabschluss 2018 Reduzierung der Arbeitszeit 03 Reduzierung der Arbeitszeit Anspruch auf befristete Arbeitszeitabsenkung auf 28 Stunden Gilt für Beschäftigte mit mindestens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit Begrenzt auf 6 – 24 Monate Rückkehrrecht in Vollzeit Wiederholt möglich Widerspruchsrecht und Überlastungsschutz für Betriebe Anträge können abgelehnt werden, wenn das entfallende Arbeitszeitvolumen nicht mit der entsprechenden Qualifikation kompensiert werden kann wenn bereits zehn Prozent der Beschäftigten die verkürzte Vollzeit nutzen insgesamt mehr als 18 Prozent aller Mitarbeiter weniger als 35 Stunden pro Woche arbeiten Wahloption Geld oder Zeit Das T-ZUG (A) (27,5 Prozent eines Monatsentgelts) kann in acht zusätzliche freie Tage umgewandelt werden von Beschäftigten mit Kindern bis zur Vollendung des achten Lebensjahres von Beschäftigten mit pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 1) von Beschäftigten in Schichtarbeit
Seite 17 Tarifabschluss 2018 Verkürzte Vollzeit Verkürzte Vollzeit mit Rückfahrticket TARIFLICHER ANSPRUCH AUF Überlastungsschutz für Betriebe: BEFRISTETE ARBEITSZEITABSENKUNG Anträge können abgelehnt werden, wenn das Ab 2019 haben alle Vollzeitbeschäftigten einen entfallende Arbeitszeitvolumen voraussichtlich tariflichen Anspruch, ihre Wochenarbeitszeit nicht mit der entsprechenden Qualifikation stundenweise (3,5 Stunden geht auch) auf bis zu kompensiert werden kann und die gewünschte 28 Stunden abzusenken – befristet auf bis zu 24, Arbeitszeitabsenkung auch zu einem späteren mindestens jedoch für sechs komplette Monate. Zeitpunkt oder auf einem anderen vergleichba- ren Arbeitsplatz nicht möglich ist. Das Entgelt und übrige Leistungen (mit Ausnahme der AVWL) werden dabei entsprechend abgesenkt. Als Ablehnungsgrund gilt auch, wenn be- Nach dieser „verkürzten Vollzeit“ können die reits zehn Prozent der Beschäftigten von der Mitarbeiter wieder in die Vollzeit zurückkehren. Der „verkürzten Vollzeit“ Gebrauch machen oder Antrag kann wiederholt gestellt werden. insgesamt 18 Prozent sich in verkürzter Vollzeit oder in Teilzeit befinden. Der Anspruch gilt ab einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren. Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor der gewünschten Absenkung gestellt werden. Dabei müssen Zeitraum, Volumen BEWERTUNG der Absenkung sowie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit genannt werden. Der Beginn muss Einen gesetzlichen Teilzeitanspruch gibt es bereits seit gut 17 Jah- auf dem ersten Kalendertag eines Quartals liegen. ren in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Außerdem zeichnet sich ab, dass es bald auch noch einen gesetzlichen Anspruch auf Union und SPD planen übrigens laut Koalitionsver- eine befristete Teilzeit, aus der man sicher in Vollzeit zurückkehren trag, dass die gesetzlich befristete Teilzeit für ein kann, geben wird. Daher ergab in dieser Tarifrunde ein Widerstand bis fünf Jahre beantragt werden kann – wobei per gegen eine tarifliche Lösung keinen Sinn mehr. Vielmehr kann es Tarifvertrag von dieser Zeitspanne abgewichen wer- mit ihr sogar gelingen, die zu erwartende gesetzliche befristete den darf. Dies wollen die M+E-Tarifparteien nutzen Teilzeit einzugrenzen und für den in der Praxis häufig relevanten und die gesetzlich befristete Teilzeit auf zwei bis Zeitraum von bis zu 24 Monaten das für den Arbeitgeber günstige- fünf Jahre beschränken. Für die Dauer von 6 bis re Modell der verkürzten Vollzeit anzubieten. Mit den Regelungen 24 Monaten wäre demnach also nur die befristete zum Arbeitszeitvolumen und den Ablehnungsgründen konnte Absenkung auf 28 Wochenstunden („verkürzte zudem sichergestellt werden, dass die Betriebe einen Ausgleich für Vollzeit“) möglich – und dies nur stundenweise und die entfallende Arbeitszeit erhalten und nicht überbelastet werden. in einem geregelten Antragsverfahren. Außerdem konnte die ursprüngliche Zuschussforderung der IG Metall für bestimmte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit ab- senken, erfolgreich abgewehrt werden. Ein solcher Zuschuss hätte dieses Modell einer „verkürzten Vollzeit“ enorm attraktiv gemacht und daher zu großen Verlusten beim Arbeitszeitvolumen geführt.
Seite 18 Tarifabschluss 2018 Wahloption Wahloption Geld oder Zeit Mit der Einführung des T-ZUG (A) ab dem Jahr Beschäftigte mit Kindern oder Pflegeaufwand 2019 wurde auch eine tarifliche Freistellungszeit müssen mindestens zwei Jahre ununterbrochen in besonderen Fällen vereinbart. Dabei erhalten im Betrieb beschäftigt sein, bevor sie die Wahlop- bestimmte Beschäftigte eine Wahloption zwischen tion ausüben können. Sie können die zusätzliche dem T-ZUG (A) oder acht zusätzlichen freien Tagen. Freistellung auch höchstens zwei Mal pro Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen in Anspruch FÜR WEN GILT DIE WAHLOPTION? nehmen. Der Anspruch gilt im Wesentlichen für die drei Be- Bei den Schichtarbeitern, die die Wahloption schäftigtengruppen, für die die IG Metall ursprüng- wiederholt in Anspruch nehmen können, variie- lich eine Arbeitszeitverkürzung mit Teilentgeltaus- ren Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung in gleich gefordert hatte. Schichtarbeit je nach Schichtmodell: Drei- oder Mehrschicht bzw. Dauernachtschicht: 5 Jahre im Betrieb, 3 Jahre in Schicht Anspruchberechtigt sind folgende Beschäftigtengruppen: Wechsel-/Zweischicht: 7 Jahre im Betrieb, 5 Jahre in Schicht; für das Jahr 2019 gelten hier übergangsweise Beschäftigte mit Kindern bis acht Jahren, die im noch längere Fristen (15 Jahre im Betrieb, eigenen Haushalt betreut und erzogen werden. 10 Jahre in Schicht) Bei den Schichtarbeitern ist der Anspruch auf Beschäftigte mit Pflegeaufwand, d.h. häusliche Vollzeitbeschäftigte beschränkt. Pflege naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 1 (Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner, Bei den Anspruchsberechtigten mit Kindern oder Schwiegereltern). Pflegeaufwand dürfen zudem auch die Beschäftig- ten Zeit statt Geld wählen, die ab 2019 tarifliche oder gesetzliche Möglichkeiten zur Arbeitszeitre- Beschäftigte in Schichtarbeit. duzierung nutzen (gesetzliche Teilzeit, befristete Teilzeit, verkürzte Vollzeit).
Seite 19 Tarifabschluss 2018 Wahloption VORAUSSETZUNGEN Entscheidend für die betriebliche Kostenbelas UND ABLEHNUNGSGRÜNDE tung wird letztlich sein, in welchem Maße sich die Beschäftigten für die Option „Zeit statt Geld“ Grundsätzlich können Betriebe Anträge auf die entscheiden – und ob die Betriebe das theoretisch Wahloption „Zeit“ ablehnen, wenn sich für die ent- entfallende Arbeitszeitvolumen immer 1:1 ersetzen fallende Arbeitszeit im Betrieb kein Ersatz mit der werden. In der Produktion, also im Schichtbetrieb, entsprechenden Qualifikation findet. Zuvor sollen dürfte dies meist erforderlich sein, in den indirek- Arbeitgeber und Betriebsrat aber erörtern, welche ten Bereichen aber nicht immer zwingend. Nimmt betrieblichen und tariflichen Instrumente zum z.B. ein Sachbearbeiter die zusätzlichen freien Ausgleich genutzt werden können (z.B. Mehrarbeit, Tage, und das entfallende Volumen kann ohne Anwendung Volumenmodell, Nutzung von Arbeits- Ersatz anderweitig – durch höhere Produktivität – zeitkonten, Auszahlung von Zeitguthaben). kompensiert werden, „spart“ der Betrieb sogar das T-ZUG (A), das dann nicht ausgezahlt wird. Findet der Ausgleich darüber statt, dass andere Mitarbeiter ihre Arbeitszeit verlängern, wird dies nicht auf die Quote oder das Arbeitszeitvolumen im Volumenmodell angerechnet. Nicht erlaubt ist es BEWERTUNG zudem, während der Freistellungszeit eine Neben- tätigkeit auszuüben. Positiv an der Wahloption „Geld oder Zeit“ ist vor allem, dass damit die ursprüngliche, aus unserer Sicht rechtswidrige Zuschussforde- rung der IG Metall abgewendet werden konnte. Außerdem wurde ein moderner Baustein geschaffen, der von vielen als zeitgemäße Antwort auf die Bedürfnisse vieler Beschäftigter wahrgenommen wird. Durch diesen weiteren Freistellungsanspruch wird den Betrie- ben kein zusätzliches Arbeitszeitvolumen entzogen. Es war uns in den Verhandlungen ganz wichtig, dass Freistellungswünsche u.a. dann abgelehnt werden können, wenn ein Ausfall innerbetrieblich nicht mit entsprechender Qualifikation kompensiert werden kann (sog. „Kommunizierende Röhren“).
Seite 20 Tarifabschluss 2018 Mobiles Arbeiten 04 Mobiles Arbeiten Rahmenbedingungen für freiwillige Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten Kein Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen Keine Pflicht zur Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten Arbeitszeit kann pauschal dokumentiert werden Zuschläge entfallen, wenn die Lage oder Dauer der Arbeitszeit nicht vom Vorgesetzten angeordnet wird Verkürzung der gesetzlichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden
Seite 21 Tarifabschluss 2018 Mobiles Arbeiten Plus für Beruf und Familie NEUER TARIFVERTRAG ZU Wichtig ist auch: MOBILEM ARBEITEN Mehrarbeitszuschläge fallen nur dann an, wenn Ein neuer „Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten“ defi- Mehrarbeit vom Vorgesetzten beantragt und, niert den tariflichen Rahmen für freiwillige Betriebs- nachdem der Betriebsrat diese genehmigt vereinbarungen, die die jeweiligen Betriebsparteien hat, angeordnet wurde. Wer freiwillig spät und zum mobilen Arbeiten vereinbaren können. Darin nachts arbeitet, bekommt dafür auch keine ist zum Beispiel festgelegt, dass die gesetzlichen Spätschicht- und Nachtzuschläge – es sei denn, und tariflichen Arbeitszeitregelungen zu beachten der Arbeitgeber hat ausdrücklich angeordnet, sind. Weiter sind die Beschäftigten außerhalb der dass in diesen Zeiten gearbeitet werden soll. vereinbarten mobilen Arbeitszeit nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Einen generellen Anspruch Die tägliche ununterbrochene Ruhezeit kann zu- darauf, mobil arbeiten zu dürfen, bekommen die dem von elf auf neun Stunden verkürzt werden, Beschäftigten nicht – schließlich erfordert die wenn der Beschäftigte selbst Ende oder Beginn Arbeit in vielen Bereichen, etwa in der Produktion, der Arbeitszeit festlegen kann. eine Präsenz im Betrieb. Der Tarifvertrag definiert zudem, welche Inhalte eine Betriebsvereinbarung regeln soll, z.B. wann, BEWERTUNG wie lange und wie oft mobil gearbeitet wird, wobei sowohl die Interessen der Unternehmen als auch Mobiles Arbeiten, also die zeitweise oder regelmäßige Arbeit von die der Beschäftigten angemessen berücksichtigt zu Hause aus oder von unterwegs, ist in vielen M+E-Betrieben und ausbalanciert werden sollen. Die Arbeitszeit längst Realität. Häufig gibt es dazu auch schon Betriebsvereinba- muss dokumentiert werden (geht auch pauschal), rungen. Der neue Tarifvertrag gibt nun für künftige Betriebsverein- Datenschutz, betriebliche Präsenz, Lage der Ar- barungen einen verlässlichen Rahmen. Insbesondere die Klarstel- beitszeit und Arbeitsmittel können darüber hinaus lungen bei den Zuschlägen sowie die Möglichkeit, die Ruhezeit geregelt werden. unter bestimmten Voraussetzungen zu verkürzen, sind dabei für die Betriebe von Vorteil. Hier werden also tarifgebundene Betriebe bessergestellt als nicht tarifgebundene.
Seite 22 Tarifabschluss 2018 Weitere Regelungen Weitere Regelungen des Abschlusses NEUES ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE Im Sommer 2017 wurde das neue Betriebsrenten- In diesem Zuge haben die Tarifpartner auch verein- stärkungsgesetz verabschiedet. Dieses hat das Ziel, bart, von einer Tariföffnungsklausel in dem neuen zu einer stärkeren Verbreitung von Betriebsrenten Gesetz Gebrauch zu machen. Demnach sind die beizutragen. Wesentlicher Baustein ist dabei die Mög- M+E-Arbeitgeber weiterhin nicht verpflichtet, jene lichkeit, per Tarifvertrag eine betriebliche Altersvor- Sozialversicherungsanteile an die Beschäftigten sorge einzuführen (Sozialpartnermodell), auf dessen weiterzugeben, die für sie bei einer Umwandlung von Basis dann für die Arbeitgeber reine Beitragszusagen Bruttoentgelt in Altersvorsorge entfallen. Ohne diese ohne Haftungsrisiko möglich sind. Bestätigung hätten die Arbeitgeber bei Neuverträgen ab 2019 (bei Altverträgen ab 2022) 15 Prozentpunkte der Ersparnis an die Beschäftigten weiterreichen müssen.
Seite 23 Tarifabschluss 2018 Weitere Regelungen FREIER TAG FÜR AUSZUBILDENDE Künftig erhalten Auszubildende einen zusätzlichen freien Tag zur Vorbereitung ihrer Abschlussprüfung, bei der Prüfung im gestreckten Verfahren maximal zwei Tage. EVALUATION DER ARBEITSZEIT REGELUNGEN Die zahlreichen neuen Regelungen zur Arbeitszeit Deshalb haben die Tarifparteien vereinbart, ge- sind in ihren Auswirkungen noch nicht vollstän- meinsam zu evaluieren, wie sich die in diesem dig abzusehen. Sowohl für Betriebe als auch für Tarifabschluss vereinbarten Freistellungszeiten auf Beschäftigte werden Möglichkeiten eröffnet, die die betriebliche Praxis auswirken. Zwei Jahre hat Arbeitszeit entweder nach oben oder nach unten man für die Evaluierungsphase veranschlagt, die mit an die betrieblichen oder die individuellen Bedarfe Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2019 anzupassen. Erst die Praxis wird zeigen, ob diese beginnt. Danach wird man anhand der Ergebnisse Möglichkeiten genutzt und Ansprüche geltend darüber sprechen, ob es einen Bedarf gibt, einzelne gemacht werden können. Zu prüfen ist auch, ob Regelungen anzupassen oder zu ändern – nach bei dem nun möglichen Auf und Ab der Arbeitszeit oben wie nach unten. immer auch für einen passgenauen Ersatz gesorgt werden kann.
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