GEMEINDE MICHENDORF Bundestagswahl 2021 - Wahlkreis 61 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

 
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GEMEINDE MICHENDORF Bundestagswahl 2021 - Wahlkreis 61 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
GEMEINDE MICHENDORF
               Bundestagswahl 2021
  Montag, 13.09.2021, 18:00 Uhr - Schulung für Wahlvorsteher/Stellv. und Protokollanten

                                     Wahlkreis 61
                Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
GEMEINDE MICHENDORF Bundestagswahl 2021 - Wahlkreis 61 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Grußwort
Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt. Damit überall in der
Gemeinde Michendorf gewählt werden kann, brauchen wir jedoch Helferinnen und Helfer, die als
Wahlvorstände in den Wahllokalen zum Einsatz kommen. Nur mit Ihrer Mithilfe kann eine Wahl
durchgeführt werden. Der Einsatz als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer in einem Wahlvorstand ist eine
verantwortungsvolle Tätigkeit, die notwendig ist, um einen reibungslosen Ablauf des Wahltages zu
ermöglichen. In 13 Wahllokalen, die über das ganze Gemeindegebiet verteilt sind, dürfen rund 10.300
wahlberechtigte Michendorferinnen und Michendorfer ihre Stimme abgeben. Dieser Vorgang muss
geordnet, protokolliert, ausgezählt und schließlich in einer Niederschrift festgehalten werden. Dazu
kommen sechs Briefwahllokale, in denen am Wahlsonntag die Briefwahlstimmen ausgezählt werden.
In den Wahlvorständen werden rund 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, um am Abend des
Wahlsonntags ein Ergebnis präsentieren zu können. Ohne Sie und Ihren Einsatz würde unsere
Demokratie nicht funktionieren. Für Ihr Engagement danken wir Ihnen schon heute herzlich.

C.Nowka                                                               S. Amelung
Bürgermeisterin                                                       Wahlleiterin
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Bundestagswahl
➢   Wahlkreis 61
➢   Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
➢   13 Urnenwahllokale
➢   6 Briefwahllokale
➢   Wahlteam im Rathaus mit 5 Erfasser/innen

Frau Amelung        Tel. 033205/598 – 18 (Wahlleiterin)
Frau Nagler         Tel. 033205/ 598 – 42 (stellv. Wahlleiterin)
Frau Krämer         Tel. 033205/ 598 – 40 (Team Wahlen)
Frau Tonn           Tel. 033205/ 598 - 41 (Team Wahlen ab 16 Uhr)
Herr Skuddis        Tel. 033205/ 598 - 51 (Team Wahlen ab 16 Uhr)
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Inhalt Schulung
1. Aufgaben des Wahlvorstandes
2. Wahlvorbereitung
3. Hygiene
4. Wahlhandlung
5. Ermittlung des Wahlergebnisses
• Stimmenzettelbeispiele
• Niederschrift
6. Abschlussarbeiten
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Video Wahlvorstand
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1. Aufgaben Wahlvorstand
Wahlvorstand besteht aus mind. fünf Personen:
  ein/e Wahlvorsteher/in
                                                     = Mitglieder des
  deren/dessen Stellvertretung
                                                   Wahlvorstandes (MdW)
  eine schriftführende Person
  zwei bis sechs weitere Mitglieder

Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes:
  Beschlussfassung durch einfache Mehrheit
  bei Stimmengleichheit: Stimme der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers ist
  ausschlaggebend
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1. Aufgaben
Anwesenheitspflichten des Wahlvorstandes:
➢ während der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr:
mindestens 3 Wahlhelfende einschließlich Wahlvorsteher/in und
schriftführender Person oder der jeweiligen Stellvertretung
➢ während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18
  Uhr:
möglichst alle, mindestens jedoch 5 Wahlhelfende einschließlich
Wahlvorsteher/in und schriftführender Person oder der jeweiligen
Stellvertretung
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1. Aufgaben Wahlvorstehende (Stellv.)
• verteilt sachgerecht vor Beginn der Wahlhandlung auf die einzelnen Mitglieder
  des Wahlvorstandes die Aufgaben, die dem Wahlvorstand während der
  Wahlhandlungen sowie bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
  im Wahlbezirk obliegen.
• muss in diesem Zusammenhang alle Mitglieder des Wahlvorstandes über den
  Inhalt der Aufgaben hinreichend unterrichten. Dazu gehört auch ihre
  Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
  Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
  gewordenen Angelegenheiten.
• hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder des Wahlvorstandes die ihnen
  übertragenen Aufgaben jederzeit ordnungsgemäß erfüllen.
• hat die Verantwortung für die Handlungen aller Mitglieder.
• sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahllokal. (Hinweis: Maskenpflicht)
• klärt bei aufgetretenen Fragen und Vorkommnissen deren Lösung mit der
  Wahlbehörde.
• gibt um 14 Uhr die Wahlbeteiligung durch (033205-598-18 Frau Amelung oder
  033205-598-42 Frau Nagler)
                                                               Seite 8
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1. Aufgaben Wahlvorstehende (Stellv.)
• erklärt um 18 Uhr die Wahl für geschlossen. Es werden nur noch die im Wahlraum
  befindlichen Wahlberechtigten zur Wahl zugelassen.
• leitet die Auszählung der Stimmzettel.
• gibt unmittelbar nach Feststellung des Wahlergebnisses die Schnellmeldung durch.
Frau Nagler            Tel. 033205/ 598 – 42 (stellv. Wahlleiterin)

Frau Krämer            Tel. 033205/ 598 – 40 (Team Wahlen)

Frau Tonn              Tel. 033205/598 -41 (Erfasserin Wahlabend ab 18 Uhr)

Herr Skuddis           Tel. 033205/598-51 (Erfasser Wahlabend ab 18 Uhr)

Frau Amelung           Tel. 033205/598 – 18 (Wahlleiterin)
• Lässt alle Wahlhelfenden auf der Niederschrift unterschreiben
• Zahlt das Erfrischungsgeld aus (gegen Quittierung)
• gibt die Wahlniederschrift mit den zugehörigen Anlagen sowie alle anderen
  Wahlmaterialien nach Beendigung der Arbeiten bei der Wahlbehörde in der Poststraße 1
  ab.
                                                                              Seite 9
1. Aufgaben schriftführende Person (Stellv.)
  Die schriftführende Person (und die Stellvertretung)
  • ist verantwortlich für die Niederschrift über die Durchführung der Wahl. In den
    Anlagen 6 und 7 finden sich Muster einer Wahlniederschrift zur Urnenwahl und
    Briefwahl.
  • führt das Wählerverzeichnis.
  •   überprüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, beobachtet die
      Stimmzettelausgabe und trägt jede Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte
      des Wähler-verzeichnisses ein.
  • trägt nach 18 Uhr bei der Ergebnisermittlung die ausgezählten Stimmen in die
    Erfassungstabelle der Auszählanleitung ein.
  • überträgt nach Durchgabe der Schnellmeldung alle Ergebniswerte aus der
    Erfassungstabelle in die Wahlniederschrift Abschnitt 4.
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2. Wahlvorbereitung
➢ a) im Wahllokal zu klären:
  • Sind genügend amtliche Stimmzettel für die Wählenden vorhanden?
    (Bei repräsentativer Wahlstatistik: Sind genügend Stimmzettel für alle
    Altersgruppen und Geschlechter vorhanden?)
  • Sind hinreichend Wahlkabinen aufgestellt und wird das
    Wahlgeheimnis gewahrt? Sind diese vom Platz der Wahlvorsteherin /
    des Wahlvorstehers sichtbar?
  • Sind ausreichend Schreibstifte vorhanden?
  • Reichen die aufgestellten Wahlurnen? Können sie nach der Prüfung
    versiegelt oder verschlossen werden?
                                                          Checkliste
                                                         Seite 23/24
2. Wahlvorbereitung
➢ a) im Wahllokal zu klären:
  ➢ Liegen das richtige Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes und die
    Vordrucke zur Wahlniederschrift vor?
  ➢ Sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl (Bundeswahlgesetz
    und Bundeswahlordnung) vorhanden?
  ➢ Liegen die folgenden Dokumente und Hilfsmittel des LWL vor?
     • „Auszählung der Stimmen (Urnenwahl)“
                                                                           Checkliste
     • „Erfassungstabelle für Wahlergebnis und Schnellmeldung“            Seite 23/24
     • Sortierblätter für die Zuordnung der Stimmzettel
     • „Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände“
2. Wahlvorbereitung
➢ a) im Wahllokal zu klären:
  ➢ Ist genügend Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der
    Stimmzettel und Wahlscheine für die spätere Rückgabe an die
    Wahlbehörde vorhanden?
  ➢ Ist der Ablauf der Schnellmeldung geklärt?
  ➢ Liegen alle wichtigen Rufnummern der Wahlbehörde vor? Besteht
    eine direkte telefonische Verbindung, die gut hörbar und immer
    erreichbar ist? Ist das Handy aufgeladen und ist ein Akkuladegerät
    verfügbar?

                                                         Checkliste
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2. Wahlvorbereitung
 ➢ Ist das Wahllokal verständlich ausgeschildert? Hängen am
   oder im Gebäude die Wahlbekanntmachung und ein
   Stimmzettelmuster in gut lesbarer Größe aus? Hängen die
   Plakate für die Hygienemaßnahmen aus?
 ➢ Ist vor und im Wahlgebäude jegliche Wahlwerbung
   entfernt?
  → „Bannkreis“ für Wahlwerbung einschließlich
  Unterschriftensammlungen um das Wahllokal: etwa 20 Meter

                                              Checkliste
                                             Seite 23/24
Video Urnenwahl
3. Hygienekonzept:
✓ Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske), Maskenverweigerer
✓ Abstandsregelung (mindestens 1,5 Meter), Bodenmarkierung
✓ Hygieneregeln (richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge sowie gründliches
  Händewaschen, Handdesinfektion)
✓ Lüften
✓ Anzahl der Personen im Wahllokal begrenzen, nur so viele
  Wahlberechtigte (Hilfsperson) einlassen, wie sich Wahlkabinen im Raum
  befinden
✓ Kugelschreiber desinfizieren
✓ Schnelltest für Wahlhelfer, Hygienetüte mit Inhalt + Hinweisen
✓ Spuckschutz im Urnenwahllokal
Schulung

➢ Fragen bis hier?
4. Wahlhandlung
 ➢ Öffnung der Türen ab 8 Uhr
 ➢ Überprüfung der Wahlurne durch Wahlvorsteher/in
    • Wahlurne ist vor Beginn der ersten Stimmabgabe leer
    • danach: öffentliche Versiegelung der Wahlurne
4. Wahlhandlung
➢ Handlungsempfehlungen zu Situationen am Wahltag → siehe
  Hinweise für die Wahlvorstände, Anlage 2

                                            Seite
                                          25 bis 28
4. Wahlhandlung
➢ Handlungsempfehlungen zu Situationen am Wahltag → siehe
  Hinweise für die Wahlvorstände, Anlage 2
➢ weitere Hinweise zur Wahlhandlung
  • Verbot der Doppelwahl:
     Person mit „W“-Vermerk im Wählerverzeichnis kommt ohne Wahlschein → keine Teilnahme
     an der Urnenwahl, da möglicherweise Stimme bereits per Briefwahl abgegeben, Seite 26 im
     Hinweisheft

  • Korrektur der Stimmabgabe:
     Person will Stimmabgabe korrigieren → Aushändigung eines neuen Stimmzettels, nachdem
     alter Stimmzettel im Beisein der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers zerrissen wurde;
     Voraussetzung: Stimmzettel wird einbehalten
     •   Nachträglich aufgenommene Wähler stehen im Wählerverzeichnis immer hinten
4. Wahlhandlung
weitere Hinweise zur Wahlhandlung
  ➢ Sicherung des Wahlgeheimnisses:
     •   Grundsatz: pro Wahlkabine nur eine Person
          •   Ausnahme 1: Kleinkinder, die nicht unbeaufsichtigt warten können

          •   Ausnahme 2: Unterstützung einer körperlich beeinträchtigten (Seh-/Schreibfähigkeit) oder des Lesens
              unkundigen Person durch eine Hilfsperson (Begleitperson oder ein MdW)

     •   Stimmzettel muss in Wahlkabine gefaltet werden
                                                                                                 z.B. Seite
     •   Verbot von Selfies in der Wahlkabine beziehungsweise
         Fotografieren oder Filmen                                                                 13, 14
4. Wahlhandlung
weitere Hinweise zur Wahlhandlung
  ➢ Sicherung einer störungsfreien Stimmabgabe:
     •   Grundsatz: Ton- und Bildaufnahmen im Wahlraum unzulässig (auch für
         Medienvertretende) → Ausnahme: Einverständnis aller Personen, die aufgenommen
         werden sollen, liegt vor
     •   bei störendem Verhalten von Personen
         → Gebrauch des Hausrechts durch
         Wahlvorstand zulässig (§ 31 BWG),
         dabei ruhig und bestimmend auftreten
     •   bei überlangem Aufenthalt von Personen in der Wahlkabine → Aufforderung zum
         Verlassen der Wahlkabine, damit nachfolgende Personen wählen können
     •   Maskenpflicht Hinweise, im Notfall Wahl-Team oder Polizei rufen
4. Wahlhandlung
➢ Schließung des Wahllokals um 18 Uhr
  • noch anwesende Personen im Wahlraum sowie Personen, die sich vor 18
    Uhr in die Warteschlange eingereiht hatten, müssen zur Stimmabgabe
    zugelassen werden
  • Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach der letzten Stimmabgabe
  • Unterlagen (nicht ausgegebene Stimmzettel, Wählerverzeichnis, usw.)
    sind von den Tischen zu entfernen
  • Überprüfung der Wahlurne auf Unversehrtheit
5. Wahlergebnis ermitteln
5. Wahlergebnis ermitteln
Auszählung ausführlich in den Schulungen:

Montag, 13.09.2021, 19:30 Uhr - Schulung für Wahlhelfende (Allgemein)
Dienstag, 14.09.2021, 19:30 Uhr - Schulung für Wahlhelfende (Allgemein)

Oder auf der Homepage:

https://www.michendorf.de/verwaltung/bundestagswahlen-2021
5. Wahlergebnis ermitteln
Wille des Wählers ist sowohl bei der Erst-
als auch bei der Zweitstimme nicht
zweifelsfrei erkennbar
➢ Wahlteam im Rathaus mit 5
    Erfasser/innen
Frau Amelung
Tel. 033205/598 – 18 (Wahlleiterin)
Frau Nagler
Tel. 033205/ 598 – 42
(stellv. Wahlleiterin)
Frau Krämer
Tel. 033205/ 598 – 40
(Team Wahlen)
Frau Tonn
Tel. 033205/ 598 - 41
(Erfasserin Wahlabend ab 18 Uhr)
Herr Skuddis
Tel. 033205/ 598 - 51
(Erfasser Wahlabend ab 18 Uhr)
Schnellmeldung
5. Wahlergebnis ermitteln
12. Schritt: Übertragen der Werte in die
Wahlniederschrift
  ➢ Übertragung aller Werte aus der Erfassungstabelle in die
    Wahlniederschrift durch schriftführende Person
  ➢ Kontrolle der Richtigkeit der übertragenen Werte
  ➢ Abzeichnung etwaiger Korrekturen durch die schriftführende Person
  ➢ Wahlniederschrift ist abschließend von allen zu unterschreiben
Niederschrift identisch…

• Ergebnis Erst- und Zweitstimmen
• Unterschriften
6. Abschlussarbeiten
Ordnung und Verpackung aller Wahlunterlagen:
  • Paket 1: gültige Stimmzettel
  • Paket 2: Stimmzettel nur mit Zweitstimme
                                               sind zu versiegeln und mit
  • Paket 3: ungekennzeichnete Stimmzettel     Wahlbezirksnummer sowie
           (Anlass zu Bedenken)                Inhaltsangabe zu versehen

  • Paket 4: eingenommene Wahlscheine
  • Paket 5: unbenutzte Stimmzettel
6. Abschlussarbeiten
Übergabe aller Unterlagen und Pakete durch Wahlvorsteher an
Wahlbehörde:
  ➢ Wahlniederschrift mit Anlagen:
     •   Niederschrift über besondere Vorkommnisse
     •   Stimmzettel der Stapelgruppe 4
     •   Auszählanleitung und Erfassungstabelle

  ➢ Pakete 1 – 5 (Stimmenzettel + Wahlscheine)
  ➢ Wählerverzeichnis
  ➢ einbehaltene Wahlbenachrichtigungen
  ➢ sonstige zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände
Ohne Sie und Ihren Einsatz
                              DANKESCHÖN!
würde unsere Demokratie nicht funktionieren.

Für Ihr Engagement danken wir Ihnen!!!
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