GEMEINDE MICHENDORF Bundestagswahl 2021 - Wahlkreis 61 Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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GEMEINDE MICHENDORF Bundestagswahl 2021 Montag, 13.09.2021, 18:00 Uhr - Schulung für Wahlvorsteher/Stellv. und Protokollanten Wahlkreis 61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II
Grußwort Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt. Damit überall in der Gemeinde Michendorf gewählt werden kann, brauchen wir jedoch Helferinnen und Helfer, die als Wahlvorstände in den Wahllokalen zum Einsatz kommen. Nur mit Ihrer Mithilfe kann eine Wahl durchgeführt werden. Der Einsatz als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer in einem Wahlvorstand ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die notwendig ist, um einen reibungslosen Ablauf des Wahltages zu ermöglichen. In 13 Wahllokalen, die über das ganze Gemeindegebiet verteilt sind, dürfen rund 10.300 wahlberechtigte Michendorferinnen und Michendorfer ihre Stimme abgeben. Dieser Vorgang muss geordnet, protokolliert, ausgezählt und schließlich in einer Niederschrift festgehalten werden. Dazu kommen sechs Briefwahllokale, in denen am Wahlsonntag die Briefwahlstimmen ausgezählt werden. In den Wahlvorständen werden rund 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, um am Abend des Wahlsonntags ein Ergebnis präsentieren zu können. Ohne Sie und Ihren Einsatz würde unsere Demokratie nicht funktionieren. Für Ihr Engagement danken wir Ihnen schon heute herzlich. C.Nowka S. Amelung Bürgermeisterin Wahlleiterin
Bundestagswahl ➢ Wahlkreis 61 ➢ Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II ➢ 13 Urnenwahllokale ➢ 6 Briefwahllokale ➢ Wahlteam im Rathaus mit 5 Erfasser/innen Frau Amelung Tel. 033205/598 – 18 (Wahlleiterin) Frau Nagler Tel. 033205/ 598 – 42 (stellv. Wahlleiterin) Frau Krämer Tel. 033205/ 598 – 40 (Team Wahlen) Frau Tonn Tel. 033205/ 598 - 41 (Team Wahlen ab 16 Uhr) Herr Skuddis Tel. 033205/ 598 - 51 (Team Wahlen ab 16 Uhr)
Inhalt Schulung 1. Aufgaben des Wahlvorstandes 2. Wahlvorbereitung 3. Hygiene 4. Wahlhandlung 5. Ermittlung des Wahlergebnisses • Stimmenzettelbeispiele • Niederschrift 6. Abschlussarbeiten
1. Aufgaben Wahlvorstand Wahlvorstand besteht aus mind. fünf Personen: ein/e Wahlvorsteher/in = Mitglieder des deren/dessen Stellvertretung Wahlvorstandes (MdW) eine schriftführende Person zwei bis sechs weitere Mitglieder Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes: Beschlussfassung durch einfache Mehrheit bei Stimmengleichheit: Stimme der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers ist ausschlaggebend
1. Aufgaben Anwesenheitspflichten des Wahlvorstandes: ➢ während der Wahlzeit von 8 Uhr bis 18 Uhr: mindestens 3 Wahlhelfende einschließlich Wahlvorsteher/in und schriftführender Person oder der jeweiligen Stellvertretung ➢ während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18 Uhr: möglichst alle, mindestens jedoch 5 Wahlhelfende einschließlich Wahlvorsteher/in und schriftführender Person oder der jeweiligen Stellvertretung
1. Aufgaben Wahlvorstehende (Stellv.) • verteilt sachgerecht vor Beginn der Wahlhandlung auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes die Aufgaben, die dem Wahlvorstand während der Wahlhandlungen sowie bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk obliegen. • muss in diesem Zusammenhang alle Mitglieder des Wahlvorstandes über den Inhalt der Aufgaben hinreichend unterrichten. Dazu gehört auch ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten. • hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder des Wahlvorstandes die ihnen übertragenen Aufgaben jederzeit ordnungsgemäß erfüllen. • hat die Verantwortung für die Handlungen aller Mitglieder. • sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahllokal. (Hinweis: Maskenpflicht) • klärt bei aufgetretenen Fragen und Vorkommnissen deren Lösung mit der Wahlbehörde. • gibt um 14 Uhr die Wahlbeteiligung durch (033205-598-18 Frau Amelung oder 033205-598-42 Frau Nagler) Seite 8
1. Aufgaben Wahlvorstehende (Stellv.) • erklärt um 18 Uhr die Wahl für geschlossen. Es werden nur noch die im Wahlraum befindlichen Wahlberechtigten zur Wahl zugelassen. • leitet die Auszählung der Stimmzettel. • gibt unmittelbar nach Feststellung des Wahlergebnisses die Schnellmeldung durch. Frau Nagler Tel. 033205/ 598 – 42 (stellv. Wahlleiterin) Frau Krämer Tel. 033205/ 598 – 40 (Team Wahlen) Frau Tonn Tel. 033205/598 -41 (Erfasserin Wahlabend ab 18 Uhr) Herr Skuddis Tel. 033205/598-51 (Erfasser Wahlabend ab 18 Uhr) Frau Amelung Tel. 033205/598 – 18 (Wahlleiterin) • Lässt alle Wahlhelfenden auf der Niederschrift unterschreiben • Zahlt das Erfrischungsgeld aus (gegen Quittierung) • gibt die Wahlniederschrift mit den zugehörigen Anlagen sowie alle anderen Wahlmaterialien nach Beendigung der Arbeiten bei der Wahlbehörde in der Poststraße 1 ab. Seite 9
1. Aufgaben schriftführende Person (Stellv.) Die schriftführende Person (und die Stellvertretung) • ist verantwortlich für die Niederschrift über die Durchführung der Wahl. In den Anlagen 6 und 7 finden sich Muster einer Wahlniederschrift zur Urnenwahl und Briefwahl. • führt das Wählerverzeichnis. • überprüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, beobachtet die Stimmzettelausgabe und trägt jede Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wähler-verzeichnisses ein. • trägt nach 18 Uhr bei der Ergebnisermittlung die ausgezählten Stimmen in die Erfassungstabelle der Auszählanleitung ein. • überträgt nach Durchgabe der Schnellmeldung alle Ergebniswerte aus der Erfassungstabelle in die Wahlniederschrift Abschnitt 4. Seite 9
2. Wahlvorbereitung ➢ a) im Wahllokal zu klären: • Sind genügend amtliche Stimmzettel für die Wählenden vorhanden? (Bei repräsentativer Wahlstatistik: Sind genügend Stimmzettel für alle Altersgruppen und Geschlechter vorhanden?) • Sind hinreichend Wahlkabinen aufgestellt und wird das Wahlgeheimnis gewahrt? Sind diese vom Platz der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers sichtbar? • Sind ausreichend Schreibstifte vorhanden? • Reichen die aufgestellten Wahlurnen? Können sie nach der Prüfung versiegelt oder verschlossen werden? Checkliste Seite 23/24
2. Wahlvorbereitung ➢ a) im Wahllokal zu klären: ➢ Liegen das richtige Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes und die Vordrucke zur Wahlniederschrift vor? ➢ Sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl (Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung) vorhanden? ➢ Liegen die folgenden Dokumente und Hilfsmittel des LWL vor? • „Auszählung der Stimmen (Urnenwahl)“ Checkliste • „Erfassungstabelle für Wahlergebnis und Schnellmeldung“ Seite 23/24 • Sortierblätter für die Zuordnung der Stimmzettel • „Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände“
2. Wahlvorbereitung ➢ a) im Wahllokal zu klären: ➢ Ist genügend Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine für die spätere Rückgabe an die Wahlbehörde vorhanden? ➢ Ist der Ablauf der Schnellmeldung geklärt? ➢ Liegen alle wichtigen Rufnummern der Wahlbehörde vor? Besteht eine direkte telefonische Verbindung, die gut hörbar und immer erreichbar ist? Ist das Handy aufgeladen und ist ein Akkuladegerät verfügbar? Checkliste Seite 23/24
2. Wahlvorbereitung ➢ Ist das Wahllokal verständlich ausgeschildert? Hängen am oder im Gebäude die Wahlbekanntmachung und ein Stimmzettelmuster in gut lesbarer Größe aus? Hängen die Plakate für die Hygienemaßnahmen aus? ➢ Ist vor und im Wahlgebäude jegliche Wahlwerbung entfernt? → „Bannkreis“ für Wahlwerbung einschließlich Unterschriftensammlungen um das Wahllokal: etwa 20 Meter Checkliste Seite 23/24
Video Urnenwahl
3. Hygienekonzept: ✓ Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske), Maskenverweigerer ✓ Abstandsregelung (mindestens 1,5 Meter), Bodenmarkierung ✓ Hygieneregeln (richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge sowie gründliches Händewaschen, Handdesinfektion) ✓ Lüften ✓ Anzahl der Personen im Wahllokal begrenzen, nur so viele Wahlberechtigte (Hilfsperson) einlassen, wie sich Wahlkabinen im Raum befinden ✓ Kugelschreiber desinfizieren ✓ Schnelltest für Wahlhelfer, Hygienetüte mit Inhalt + Hinweisen ✓ Spuckschutz im Urnenwahllokal
Schulung ➢ Fragen bis hier?
4. Wahlhandlung ➢ Öffnung der Türen ab 8 Uhr ➢ Überprüfung der Wahlurne durch Wahlvorsteher/in • Wahlurne ist vor Beginn der ersten Stimmabgabe leer • danach: öffentliche Versiegelung der Wahlurne
4. Wahlhandlung ➢ Handlungsempfehlungen zu Situationen am Wahltag → siehe Hinweise für die Wahlvorstände, Anlage 2 Seite 25 bis 28
4. Wahlhandlung ➢ Handlungsempfehlungen zu Situationen am Wahltag → siehe Hinweise für die Wahlvorstände, Anlage 2 ➢ weitere Hinweise zur Wahlhandlung • Verbot der Doppelwahl: Person mit „W“-Vermerk im Wählerverzeichnis kommt ohne Wahlschein → keine Teilnahme an der Urnenwahl, da möglicherweise Stimme bereits per Briefwahl abgegeben, Seite 26 im Hinweisheft • Korrektur der Stimmabgabe: Person will Stimmabgabe korrigieren → Aushändigung eines neuen Stimmzettels, nachdem alter Stimmzettel im Beisein der Wahlvorsteherin / des Wahlvorstehers zerrissen wurde; Voraussetzung: Stimmzettel wird einbehalten • Nachträglich aufgenommene Wähler stehen im Wählerverzeichnis immer hinten
4. Wahlhandlung weitere Hinweise zur Wahlhandlung ➢ Sicherung des Wahlgeheimnisses: • Grundsatz: pro Wahlkabine nur eine Person • Ausnahme 1: Kleinkinder, die nicht unbeaufsichtigt warten können • Ausnahme 2: Unterstützung einer körperlich beeinträchtigten (Seh-/Schreibfähigkeit) oder des Lesens unkundigen Person durch eine Hilfsperson (Begleitperson oder ein MdW) • Stimmzettel muss in Wahlkabine gefaltet werden z.B. Seite • Verbot von Selfies in der Wahlkabine beziehungsweise Fotografieren oder Filmen 13, 14
4. Wahlhandlung weitere Hinweise zur Wahlhandlung ➢ Sicherung einer störungsfreien Stimmabgabe: • Grundsatz: Ton- und Bildaufnahmen im Wahlraum unzulässig (auch für Medienvertretende) → Ausnahme: Einverständnis aller Personen, die aufgenommen werden sollen, liegt vor • bei störendem Verhalten von Personen → Gebrauch des Hausrechts durch Wahlvorstand zulässig (§ 31 BWG), dabei ruhig und bestimmend auftreten • bei überlangem Aufenthalt von Personen in der Wahlkabine → Aufforderung zum Verlassen der Wahlkabine, damit nachfolgende Personen wählen können • Maskenpflicht Hinweise, im Notfall Wahl-Team oder Polizei rufen
4. Wahlhandlung ➢ Schließung des Wahllokals um 18 Uhr • noch anwesende Personen im Wahlraum sowie Personen, die sich vor 18 Uhr in die Warteschlange eingereiht hatten, müssen zur Stimmabgabe zugelassen werden • Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach der letzten Stimmabgabe • Unterlagen (nicht ausgegebene Stimmzettel, Wählerverzeichnis, usw.) sind von den Tischen zu entfernen • Überprüfung der Wahlurne auf Unversehrtheit
5. Wahlergebnis ermitteln
5. Wahlergebnis ermitteln Auszählung ausführlich in den Schulungen: Montag, 13.09.2021, 19:30 Uhr - Schulung für Wahlhelfende (Allgemein) Dienstag, 14.09.2021, 19:30 Uhr - Schulung für Wahlhelfende (Allgemein) Oder auf der Homepage: https://www.michendorf.de/verwaltung/bundestagswahlen-2021
5. Wahlergebnis ermitteln Wille des Wählers ist sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitstimme nicht zweifelsfrei erkennbar
➢ Wahlteam im Rathaus mit 5 Erfasser/innen Frau Amelung Tel. 033205/598 – 18 (Wahlleiterin) Frau Nagler Tel. 033205/ 598 – 42 (stellv. Wahlleiterin) Frau Krämer Tel. 033205/ 598 – 40 (Team Wahlen) Frau Tonn Tel. 033205/ 598 - 41 (Erfasserin Wahlabend ab 18 Uhr) Herr Skuddis Tel. 033205/ 598 - 51 (Erfasser Wahlabend ab 18 Uhr) Schnellmeldung
5. Wahlergebnis ermitteln 12. Schritt: Übertragen der Werte in die Wahlniederschrift ➢ Übertragung aller Werte aus der Erfassungstabelle in die Wahlniederschrift durch schriftführende Person ➢ Kontrolle der Richtigkeit der übertragenen Werte ➢ Abzeichnung etwaiger Korrekturen durch die schriftführende Person ➢ Wahlniederschrift ist abschließend von allen zu unterschreiben
Niederschrift identisch… • Ergebnis Erst- und Zweitstimmen • Unterschriften
6. Abschlussarbeiten Ordnung und Verpackung aller Wahlunterlagen: • Paket 1: gültige Stimmzettel • Paket 2: Stimmzettel nur mit Zweitstimme sind zu versiegeln und mit • Paket 3: ungekennzeichnete Stimmzettel Wahlbezirksnummer sowie (Anlass zu Bedenken) Inhaltsangabe zu versehen • Paket 4: eingenommene Wahlscheine • Paket 5: unbenutzte Stimmzettel
6. Abschlussarbeiten Übergabe aller Unterlagen und Pakete durch Wahlvorsteher an Wahlbehörde: ➢ Wahlniederschrift mit Anlagen: • Niederschrift über besondere Vorkommnisse • Stimmzettel der Stapelgruppe 4 • Auszählanleitung und Erfassungstabelle ➢ Pakete 1 – 5 (Stimmenzettel + Wahlscheine) ➢ Wählerverzeichnis ➢ einbehaltene Wahlbenachrichtigungen ➢ sonstige zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände
Ohne Sie und Ihren Einsatz DANKESCHÖN! würde unsere Demokratie nicht funktionieren. Für Ihr Engagement danken wir Ihnen!!!
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