Gemeinde Mistelbach 09 472 166 - Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Statistik kommunal 2020 - Bayerisches Landesamt ...
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Statistik kommunal 2020 Gemeinde Mistelbach 09 472 166 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Herausgegeben im Juni 2021 BestellnummerimZ50021 Herausgegeben 202000 Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400 www.statistik.bayern.de
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- in der Tabelle nachgewiesenen Einheit bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum- – mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu nichts vorhanden oder keine Veränderung den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie- / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. rechenbar Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht. ... Angabe fällt später an x Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent () Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt ‡ entspricht Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich- nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos Newsletter Veröffentlichungen ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.B. von Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden. Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Kostenpflichtig Webshop sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Alle Veröffentlichungen sind im Internet Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. von Verzeichnissen, verfügbar unter von Beiträgen, vom Jahrbuch). www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen Impressum Statistik kommunal 2020 Vertrieb Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de für die jeweilige Regionaleinheit, Telefon 0911 98208-6311 dargestellt in Tabellen und Graphiken Telefax 0911 98208-6638 Erscheinungsweise Auskunftsdienst jährlich E-Mail info@statistik.bayern.de Telefon 0911 98208-6563 Redaktionsschluss Telefax 0911 98208-6573 31. Mai 2021 © Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021 Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, Bayerisches Landesamt für Statistik mit Quellenangabe gestattet. Nürnberger Str. 95 90762 Fürth Preise Heft 8,00 € DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 € Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
09 472 166 Mistelbach Statistik kommunal 2020 Gemeinde Mistelbach Regionalschlüssel............................................ 09 472 166 Landkreis......................................................... Bayreuth Regierungsbezirk............................................. Oberfranken Verwaltungsgemeinschaft............................... Mistelbach Region............................................................. Oberfranken-Ost Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4464897 Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5530740 Grad Minuten Sekunden Breitengrad................... N 49 54 48 Längengrad................... O 11 30 40 Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden: Die Koordinaten (Stand: 2020) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar. Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 3 Statistik
09 472 166 Mistelbach STATISTIK kommunal führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr 2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen. Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem 2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde betroffen waren. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 4 Statistik
09 472 166 Mistelbach Inhaltsverzeichnis Seite Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8 Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8 Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10 Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10 Bauland ................................................................................................................................... 10 Steuern ................................................................................................................................... 11 Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12 Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13 Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14 Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15 Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15 Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16 Tourismus ............................................................................................................................... 16 Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16 Schulen ................................................................................................................................... 17 Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17 Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18 Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18 Erläuterungen ......................................................................................................................... 19 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 5 Statistik
09 472 166 Mistelbach 1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Bevölkerung Bevölkerung am 31. Dezember Volkszählung Veränderung Einwohner bzw. Jahr Veränderung zum Vorjahr 1) insgesamt 31.12.2019 je km² insgesamt Zensus gegenüber … in % Anzahl % 01.12.1840 518 203,3 86 2010 1 619 – – 01.12.1871 570 175,6 95 2011 1 617 - 2 - 0,1 01.12.1900 639 145,9 107 2012 1 578 - 39 - 2,4 16.06.1925 692 127,0 115 2013 1 581 3 0,2 17.05.1939 915 71,7 153 2014 1 584 3 0,2 13.09.1950 1 415 11,0 236 2015 1 594 10 0,6 06.06.1961 1 205 30,4 201 2016 1 596 2 0,1 27.05.1970 1 340 17,2 223 2017 1 593 - 3 - 0,2 25.05.1987 1 502 4,6 250 2018 1 599 6 0,4 09.05.2011 1 614 - 2,7 269 2019 1 571 - 28 - 1,8 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen. Bevölkerungsentwicklung 1 800 1 600 1 400 1 200 1 000 800 600 400 200 0 1840 1871 1900 1925 1939 1950 1961 1970 1987 2011 2019 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011 und zwar darunter Privat- Volkszählung bzw. Zensus Bevölkerung römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer Einpersonen- haushalte Anzahl % Anzahl % Anzahl % haushalte 25. Mai 1987 1 502 302 20,1 1 171 78,0 6 0,4 584 150 9. Mai 2011 1 614 339 21,0 1 058 65,6 34 2,1 671 166 Veränderung 2011 zu 1987 in % 7,5 12,3 x - 9,6 x 466,7 x 14,9 10,7 3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht Bevölkerung 25. Mai 1987 9. Mai 2011 31. Dezember 2019 Alter von…Jahren insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % unter 6 98 6,5 48 6,4 92 5,7 49 5,9 81 5,2 39 4,8 6 bis unter 15 137 9,1 61 8,1 158 9,8 77 9,3 140 8,9 78 9,6 15 bis unter 18 68 4,5 35 4,7 54 3,3 27 3,3 54 3,4 24 3,0 18 bis unter 25 196 13,0 83 11,1 115 7,1 56 6,8 96 6,1 41 5,1 25 bis unter 30 135 9,0 67 8,9 70 4,3 31 3,8 68 4,3 41 5,1 30 bis unter 40 209 13,9 102 13,6 175 10,8 91 11,0 141 9,0 68 8,4 40 bis unter 50 225 15,0 106 14,1 291 18,0 147 17,8 228 14,5 129 15,9 50 bis unter 65 245 16,3 120 16,0 329 20,4 161 19,5 377 24,0 177 21,8 65 oder mehr 189 12,6 128 17,1 330 20,4 187 22,6 386 24,6 214 26,4 insgesamt 1 502 100,0 750 100,0 1 614 100,0 826 100,0 1 571 100,0 811 100,0 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 6 Statistik
09 472 166 Mistelbach Altersstruktur der Bevölkerung 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2019 4. Bevölkerungsbewegung seit 1960 Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen Bevölkerungs- Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Jahr zunahme bzw. je 1 000 je 1 000 je 1 000 je 1 000 -abnahme (-) insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner 1960 21 17,9 13 11,1 63 53,8 82 70,1 - 11 1970 27 19,6 7 5,1 84 61,0 52 37,8 52 1980 15 10,2 22 14,9 77 52,3 55 37,4 15 1990 13 8,4 11 7,1 82 53,1 64 41,4 20 2000 19 12,0 17 10,8 103 65,2 70 44,3 35 2010 20 12,4 13 8,0 64 39,5 71 43,9 – 2016 13 8,1 8 5,0 85 53,3 88 55,1 2 2017 9 5,6 7 4,4 72 45,2 77 48,3 - 3 2018 8 5,0 11 6,9 60 37,5 52 32,5 5 2019 19 12,1 20 12,7 69 43,9 96 61,1 - 28 Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen 30 120 25 100 20 80 15 60 10 40 5 20 0 0 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019 Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 7 Statistik
09 472 166 Mistelbach 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2010 Durchschnittsalter Jugend- Alten- Jahr insgesamt männlich weiblich quotient quotient Durchschnittsalter der Bevölkerung 48,0 2010 43,5 42,6 44,3 35,6 35,0 47,0 2011 43,8 42,7 44,9 35,6 36,9 46,0 2012 44,1 43,3 44,9 35,0 37,6 45,0 2013 44,2 43,4 44,9 36,2 38,1 44,0 2014 44,5 43,4 45,5 35,9 39,7 43,0 2015 44,4 43,5 45,2 37,4 41,3 42,0 2016 44,8 44,0 45,6 37,2 44,2 41,0 2017 45,6 44,9 46,3 35,4 44,0 40,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2018 45,8 45,1 46,5 34,8 44,1 2019 46,4 45,7 47,1 34,4 43,8 insgesamt männlich weiblich 6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni 2) Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Beschäftigte am Arbeitsort 320 329 331 326 308 285 davon männlich 119 116 118 117 129 115 weiblich 201 213 213 209 179 170 1) darunter Land- und Forstwirtschaft, Fischerei . . . . . . Produzierendes Gewerbe 85 79 83 83 95 79 Handel, Verkehr, Gastgewerbe . . . . 154 . Unternehmensdienstleister . . . . . . Öffentliche und private Dienstleister 29 31 30 29 32 28 Beschäftigte am Wohnort 550 582 597 615 631 630 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2) Bei den Ergebnissen 2014 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2018 – 2019 vorläufige Ergebnisse. 7. Arbeitslosenzahlen seit 2013 Arbeitslose und zwar Jahr (Jahresdurchschnitt) Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige 2013 22 7 1 1 1 6 2014 26 7 2 2 1 6 2015 26 9 3 3 2 10 2016 22 7 3 2 1 7 2017 20 7 3 1 – 7 2018 21 6 4 2 1 7 2019 22 8 5 4 1 9 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen 30 12 25 10 20 8 15 6 10 4 5 2 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 8 Statistik
09 472 166 Mistelbach 8. Landtagswahlen seit 1990 Wahl- Abgegebene Von den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf Stimm- beteili- Gesamtstimmen Wahltag Wähler berechtigte gung darunter CSU GRÜNE FW AfD SPD FDP Sonstige in % insgesamt gültige % 14.10.1990 1 237 921 74,5 1 842 1 815 36,6 5,2 X X 49,8 3,4 5,1 25.09.1994 1 254 964 76,9 1 928 1 909 32,5 4,4 X X 54,1 1,3 7,7 13.09.1998 1 216 947 77,9 1 894 1 875 35,4 2,9 3,0 X 47,9 1,3 9,6 21.09.2003 1 251 835 66,7 1 670 1 647 46,3 4,4 6,6 X 34,9 3,5 4,4 28.09.2008 1 288 902 70,0 1 804 1 778 37,8 6,0 12,2 X 30,1 6,4 7,5 22.09.2013 1 258 908 72,2 1 816 1 798 41,4 5,3 8,6 X 32,4 4,5 7,8 14.10.2018 1 285 1 013 78,8 2 026 2 009 41,6 11,2 10,3 6,0 22,2 3,7 5,0 9. Bundestagswahlen seit 1994 Wahl- Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf Wahl- beteili- Wahltag Wähler berechtigte gung CSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige in % Zweitstimmen % 16.10.1994 1 257 1 046 83,2 5 1 041 37,0 50,8 X 2,9 4,5 4,8 27.09.1998 1 218 1 046 85,9 12 1 034 37,0 50,8 X 3,2 4,2 4,8 22.09.2002 1 236 1 079 87,3 7 1 072 50,0 41,0 X 2,4 5,0 1,5 18.09.2005 1 281 1 075 83,9 13 1 062 42,6 40,0 X 6,9 4,3 6,2 27.09.2009 1 296 1 036 79,9 6 1 030 39,5 30,9 X 11,4 7,1 11,2 22.09.2013 1 260 975 77,4 3 972 46,8 33,7 2,4 4,8 6,2 6,1 24.09.2017 1 289 1 096 85,0 6 1 090 41,5 29,0 7,4 7,2 6,2 8,7 10. Europawahlen seit 1994 Wahl- Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf Wahl- beteili- Wahltag Wähler berechtigte gung CSU SPD GRÜNE AfD FW Sonstige in % Stimmen % 12.06.1994 1 265 773 61,1 11 762 32,5 49,7 6,4 X X 11,3 13.06.1999 1 208 603 49,9 4 599 49,7 42,4 3,2 X X 4,7 13.06.2004 1 279 563 44,0 3 560 46,8 34,6 8,2 X X 10,4 07.06.2009 1 284 679 52,9 7 672 34,2 32,4 7,1 X 11,5 14,7 25.05.2014 1 257 637 50,7 2 635 35,0 35,4 7,9 7,7 4,1 9,9 26.05.2019 1 291 842 65,2 3 839 41,6 21,5 13,9 6,0 4,9 12,2 Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in % 60 60 60 50 50 50 40 40 40 30 30 30 20 20 20 10 10 10 0 0 0 1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 1994 1999 2004 2009 2014 2019 CSU Grüne FW AfD SPD FDP Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 9 Statistik
09 472 166 Mistelbach 11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020 Gegenstand Gewichtete Stimmen Sitze der Einheit Wert Wahlvorschlag Nachweisung Anzahl % insgesamt dar. Frauen Stimmberechtigte Anzahl 1 278 CSU 251 25,6 3 1 Wähler Anzahl 987 GRÜNE – – – – Wahlbeteiligung % 77,2 FREIE WÄHLER – – – – Abgegebene Stimmzettel Anzahl 987 AFD – – – – dav. ungültig Anzahl 6 SPD 383 39,0 5 1 gültig Anzahl 981 FDP – – – – gemeinsame Wahlvorschläge – – – – Wählergruppen 347 35,4 4 2 Sonstige – – – – Bürgermeister.............................. Mann, Matthias, SPD, gewählt am: 15.03.2020 Landrat......................................... Wiedemann, Florian, Freie Wählergemeinschaft Landkreis Bayreuth, gewählt am: 29.03.2020 12. Gemeindefinanzen seit 2015 2015 2016 2017 2018 2019 Gegenstand der Nachweisung 1 000 € Bruttoausgaben 4 926 5 652 6 391 6 411 6 413 darunter Personalausgaben 465 471 509 560 528 laufender Sachaufwand 332 376 378 390 351 Sachinvestitionen 404 591 1 015 846 379 Gemeindesteuereinnahmen 1 210 1 288 1 400 1 564 1 505 darunter Grundsteuer A 5 6 6 6 6 Grundsteuer B 99 123 125 124 125 Gewerbesteuer (netto) 176 199 213 365 248 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 892 921 1 007 1 015 1 066 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 35 36 45 51 57 Gewerbesteuerumlage 42 63 54 67 91 Steuereinnahmekraft 1 317 1 373 1 486 1 686 1 608 Steuerkraftmesszahl 1 039 1 077 1 130 1 166 1 242 Gemeindeschlüsselzuweisungen 294 368 375 432 465 Verschuldung – – – – – Verschuldung je Einwohner 1) – – – – – 2) Planmäßig geleisteter Schuldendienst – – – – – Finanzkraft 723 855 921 1 078 1 176 1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06. 2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben. 13. Bauland seit 2015 Durchschnittlicher Kaufwert von Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche Verkaufspreis Bauland Jahr Bauland baureifes Bauland baureifes Bauland baureifes Bauland baureifes insgesamt Land insgesamt Land insgesamt Land insgesamt Land Anzahl 1000 m² Tsd. Euro €/m² 2015 1 1 1 1 . . . . 2016 2 2 1 1 . . . . 2017 – – – – – – – – 2018 – – – – – – – – Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 10 Statistik
09 472 166 Mistelbach 14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010 Jahr Lohn- und Gesamtbetrag der Lohn- und –– Einkommen- Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und Einkünfte Einkommensteuer Einkommensgrößenklassen steuerpflichtige Einkommensteuerpflichtigen in Euro in € Anzahl 1 000 € 60 000 2010 745 28 201 4 681 50 000 2012 753 29 864 5 032 40 000 2013 741 31 495 5 375 30 000 2014 752 36 039 6 723 20 000 2015 761 35 447 6 561 2016 767 36 595 6 640 10 000 0 Einkommensgrößenklassen 2016 2010 2012 2013 2014 2015 2016 1) unter 5 000 94 131 1 Steuerbelastung in Prozent 5 000 bis unter 10 000 50 382 14 19 10 000 bis unter 15 000 58 733 13 18 15 000 bis unter 20 000 45 791 36 20 000 bis unter 25 000 49 1 090 83 17 25 000 bis unter 30 000 61 1 657 156 16 30 000 bis unter 35 000 51 1 667 184 35 000 bis unter 50 000 130 5 418 771 15 50 000 oder mehr 229 24 725 5 382 2010 2012 2013 2014 2015 2016 1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte. 1) 15. Umsatzsteuerstatistik seit 2009 Umsatz- Lieferungen und Leistungen Jahr steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen Anzahl 1 000 € je Steuerpflichtigen in 1000 Euro 2009 55 38 415 760 2010 58 42 082 740 2011 59 40 781 720 2012 65 43 975 700 2013 65 43 859 680 2014 67 45 216 2015 65 45 210 660 2016 61 45 233 640 2017 63 46 359 620 2018 59 38 627 600 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens. Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 11 Statistik
09 472 166 Mistelbach 16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016 Bestand am 31. Dezember Gegenstand der Nachweisung 2016 2017 2018 2019 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wohngebäude 1) 504 100,0 506 100,0 508 100,0 513 100,0 darunter mit 1 Wohnung 330 65,5 332 65,6 334 65,7 337 65,7 2 Wohnungen 142 28,2 142 28,1 142 28,0 143 27,9 3 oder mehr Wohnungen 32 6,3 32 6,3 32 6,3 33 6,4 Wohnungen 2) in Wohngebäuden 722 100,0 724 100,0 726 100,0 746 100,0 darunter in Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 284 39,3 284 39,2 284 39,1 286 38,3 3 oder mehr Wohnungen 108 15,0 108 14,9 108 14,9 123 16,5 Wohnungen 2) in Wohn- und Nichtwohngebäuden 735 100,0 737 100,0 739 100,0 759 100,0 davon 1 Raum 4 0,5 4 0,5 4 0,5 13 1,7 2 Räumen 18 2,4 18 2,4 18 2,4 22 2,9 3 Räumen 98 13,3 98 13,3 98 13,3 99 13,0 4 Räumen 160 21,8 159 21,6 160 21,7 162 21,3 5 Räumen 146 19,9 146 19,8 146 19,8 146 19,2 6 Räumen 113 15,4 115 15,6 116 15,7 118 15,5 7 oder mehr Räumen 196 26,7 197 26,7 197 26,7 199 26,2 Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m² 81 257 X 81 734 X 82 002 X 83 801 X Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² 110,6 X 110,9 X 111,0 X 110,4 X Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 3 975 X 3 991 X 4 001 X 4 056 X Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung 5,4 X 5,4 X 5,4 X 5,3 X 3) 17. Baugenehmigungen seit 2012 davon mit … Wohnung(en) davon mit … Räumen Wohnungen in Errichtung Wohn- und neuer Jahr 1 2 3 oder mehr 1) Nichtwohn- 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Wohn- gebäuden 2) 4) gebäude 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2012 3 3 100,0 – – – – 3 – – – – 3 100,0 2013 5 5 100,0 – – – – 5 – – – – 5 100,0 2014 7 7 100,0 – – – – 7 – – 3 42,9 4 57,1 2015 3 3 100,0 – – – – 4 1 25,0 – – 3 75,0 2016 1 1 100,0 – – – – 13 11 84,6 – – 2 15,4 2017 – – – – – – – 1 – – 1 100,0 – – 2018 1 1 100,0 – – – – 1 – – – – 1 100,0 2019 1 1 100,0 – – – – 1 – – – – 1 100,0 18. Baufertigstellungen3) seit 2012 davon mit … Wohnung(en) davon mit … Räumen Wohnungen in Errichtung Wohn- und neuer Jahr 1 2 3 oder mehr 1) Nichtwohn- 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Wohn- gebäuden 2) 4) gebäude 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2012 – – – – – – – – – – – – – – 2013 4 4 100,0 – – – – 4 – – – – 4 100,0 2014 2 2 100,0 – – – – 2 – – – – 2 100,0 2015 4 4 100,0 – – – – 4 – – 2 50,0 2 50,0 2016 – – – – – – – – – – – – – – 2017 2 2 100,0 – – – – 2 – – - 1 - 50,0 3 150,0 2018 2 2 100,0 – – – – 2 – – 1 50,0 1 50,0 2019 4 4 100,0 – – – – 17 11 64,7 2 11,8 4 23,5 1) Einschl. Wohnheime. - 2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen. 3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. - 4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 12 Statistik
09 472 166 Mistelbach 19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019 Fläche am 31. Dezember Bodenfläche nach Nutzungsart 2018 2019 (ALKIS) ha % ha % Siedlung 81 13,2 80 13,1 dar.: Wohnbaufläche 39 6,4 39 6,4 Industrie- und Gewerbefläche 13 2,1 12 2,0 Verkehr 27 4,4 27 4,4 Vegetation 502 82,0 503 82,2 dar.: Landwirtschaft 392 64,1 391 63,9 Wald 88 14,4 85 13,9 Gewässer 3 0,5 3 0,5 Bodenfläche insgesamt 612 100,0 612 100,0 dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche 107 17,5 106 17,3 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 100 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 80 60 40 20 0 Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer 2018 2019 20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016 Fläche in ha Nutzungsart 1) 1) 2003 2007 2010 1)3) 2016 1)3) Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) 656 664 674 744 darunter Dauergrünland 318 315 320 405 2) 318 . . . darunter Wiesen und Weiden Ackerland 337 349 354 339 darunter Getreide 178 190 182 136 darunter Weizen insgesamt 41 53 76 66 Roggen – . . – Wintergerste 44 81 . . Sommergerste 58 11 . . Hülsenfrüchte . . 5 . Hackfrüchte . . . . darunter Kartoffeln . . . . Gartengewächse – – – – Handelsgewächse . . – – darunter Winterraps . . – – Pflanzen zur Grünernte 129 129 167 192 darunter Silomais einschließlich Grünmais 87 98 63 93 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung. 3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 13 Statistik
09 472 166 Mistelbach 21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016 Viehhalter und Viehbestand 1) 1999 2007 2016 2) Tierart Tiere je Tiere je Tiere je Halter Tiere Halter Tiere Halter Tiere Tierhalter Tierhalter Tierhalter Rinder 12 736 61 9 910 101 7 1 338 191 darunter Milchkühe 12 325 27 8 374 47 7 . . Schweine 5 351 70 2 . . 1 . . darunter Zuchtsauen 1 . . 1 . . – – – andere Schweine X X X X X X 1 . . Schafe 1 . . 1 . . 1 . . Pferde 3) – – – – – – – – – Hühner 5 81 16 1 . . – – – darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter) 4 75 19 1 . . – – – Masthühner-/hähne – – – – – – – – – Viehhalter 1) nach Tierarten Viehbestand 1) 14 1 600 12 1 400 1 200 10 1 000 8 800 6 600 4 400 2 200 0 0 Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner 1999 2007 2016 1999 2007 2016 1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai. 2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere). 22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1) Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1) Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 13 14 12 11 12 davon mit einer LF von … ha unter 5 – 1 – – – 5 bis unter 10 1 2 2 2 2 10 bis unter 20 3 2 1 1 2 20 bis unter 50 3 3 3 2 2 50 oder mehr 6 6 6 6 6 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha). Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 14 Statistik
09 472 166 Mistelbach 23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2013 Betriebe von rechtlichen Einheiten mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1) Gewerbeanzeigen 2) Jahr Bruttoentgelte Betriebe 3) Beschäftigte 3) Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen in 1 000 € 2013 – – – 19 9 2014 – – – 11 14 2015 – – – 8 9 2016 – – – 11 18 2017 – – – 9 3 2018 – – – 9 8 2019 – – – 12 13 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. - 3) Stand 30.09. 24. Bauhauptgewerbe seit 2015 Bauhauptgewerbe 1) (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) Gegenstand der Nachweisung 2015 2016 2017 2018 2019 Betriebe Ende Juni 3 2 3 4 4 Tätige Personen Ende Juni 16 . 16 26 23 Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2) 1 451 . 1 385 1 823 1 775 1) 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016. 25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014 Straßenverkehrsunfälle Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Straßenverkehrsunfälle 1) 6 5 2 3 2 7 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 5 4 2 3 2 6 darunter innerhalb von Ortschaften 2 3 1 – 2 2 außerhalb von Ortschaften 3 1 1 3 – 4 Verunglückte 7 6 2 5 2 11 davon Getötete – – – – – – Verletzte 7 6 2 5 2 11 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden 1 1 – – – 1 1) Ohne übrige Sachschadensunfälle. Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 8 5 7 4 4 6 3 5 3 4 2 3 2 2 1 1 1 0 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2014 2015 2016 2017 2018 2019 innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 15 Statistik
09 472 166 Mistelbach 26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015 Kraftfahrzeugbestand Fahrzeugart 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kraftfahrzeugbestand insgesamt 1 192 1 184 1 218 1 263 1 240 1 282 darunter Pkw insgesamt 965 964 987 1 030 1 018 1 046 Krafträder insgesamt 108 100 106 108 103 110 27. Tourismus seit 2014 Tourismus Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Beherbergungsbetriebe mit zehn1) oder mehr Gästebetten 2) Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 1 1 1 1 1 1 Angebotene Gästebetten im Juni . . . . . . Gästeankünfte . . . . . . davon von Gästen aus dem Inland . . . . . . von Gästen aus dem Ausland . . . . . . Gästeübernachtungen . . . . . . davon von Gästen aus dem Inland . . . . . . von Gästen aus dem Ausland . . . . . . Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen . . . . . . hiervon von Gästen aus dem Inland . . . . . . von Gästen aus dem Ausland . . . . . . Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5) Gästeankünfte – – – – – – Gästeübernachtungen – – – – – – Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen – – – – – – Durchschnittliche Auslastung Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland der angebotenen Betten in Prozent in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2) 1 1 0,9 0,8 1 0,7 0,6 1 0,5 0,4 0 0,3 0,2 0 0,1 0 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland 1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen. 2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. - 3) Einschließlich Privatquartiere. 4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte. 5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen. 28. Kindertageseinrichtungen seit 2015 Betreute Kinder nach Altersgruppen Anzahl der Genehmigte Betreute Kinder Tätige Personen Jahr Einrichtungen Plätze insgesamt unter 3 bis unter 6 6 bis unter 11 11 bis unter 14 insgesamt 3 Jahren Jahren Jahren Jahren 2015 1 104 104 14 57 33 – 14 2016 2 154 112 18 52 41 1 18 2017 2 140 125 16 49 60 – 18 2018 2 139 127 15 51 61 – 19 2019 2 140 120 14 50 56 – 16 2020 2 140 118 10 52 56 – 19 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 16 Statistik
09 472 166 Mistelbach 29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20 davon Voll- und zwar und teilzeit- darunter Schulart Schulen Klassen Schüler Aus- öffentlich privat beschäftigte männlich männlich länder Lehrkräfte Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen 1 1 – 5 – 4 75 39 1 Förderzentren – – – – – – – – – Realschulen – – – – – – – – – Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung – – – – – – – – – Wirtschaftsschulen – – – – – – – – – Gymnasien – – – – – – – – – Gesamtschulen – – – – – – – – – Freie Waldorfschulen – – – – – – – – – Schulartunabhängige Orientierungsstufe – – – – – – – – – Sonstige allgemeinbildende Schulen 1) – – – – – – – – – Schulen des zweiten Bildungswegs 2) – – – – – – – – – Allgemeinbildende Schulen insgesamt 1 1 – 5 – 4 75 39 1 1) Ausländische und internationale Schulen. 2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs. 30. Berufliche Schulen 2019/20 davon Voll- und zwar und teilzeit- darunter Schulart Schulen Klassen Schüler Aus- öffentlich privat beschäftigte männlich männlich länder Lehrkräfte Berufsschulen – – – – – – – – – Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung – – – – – – – – – Berufsfachschulen 1) – – – – – – – – – Berufsfachschulen des Gesundheitswesen – – – – – – – – – Landwirtschaftsschulen – – – – – – – – – Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen) – – – – – – – – – Fachoberschulen – – – – – – – – – Berufsoberschulen – – – – – – – – – Fachakademien – – – – – – – – – Berufliche Schulen insgesamt ― ― ― ― ― ― ― ― ― 1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens. 31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008 Stichtag Personal i.Einrichtungen für ältere Einrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen jeweils 15. Dezember Menschen 2008 – – – – 2010 – – – – 2012 – – – – 2014 – – – – 2016 – – – – 2018 – – – – Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 17 Statistik
09 472 166 Mistelbach 32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 2012 nach Wohnort 4. Kapitel 3. Kapitel 5. bis 9. Kapitel Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt Sonstige Hilfen 2) bei Erwerbsminderung 1) Stichtag Von den Empfänger/-innen erhielten jeweils Hilfen nach dem 31. 6. Kapitel 7. Kapitel 3) Dezember / Empfänger/- Empfänger/- Empfänger/- Ende des Bedarfs- darunter darunter darunter innen innen innen Eingliederungs- 4. Quartals gemeinschaften insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich Hilfe hilfe für zur behinderte Pflege Menschen 2012 – – – 4 . 5 . 5 – 2013 . . . 3 . 5 . 5 – 2014 . . . 5 . 7 3 7 – 2015 . . . 5 . 5 . 5 – 2016 . . . 4 . 5 . 5 – 2017 . . . 4 . 5 . 5 – 2018 . . . 4 . 6 3 6 – 2019 – – – 4 . 9 6 9 – 1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich 2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten. 2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen. 3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. 33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016 Angeschlossene Einwohner Versorgungsart 1991 2007 2010 2013 2016 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wasserversorgung 1 554 98,2 1 597 99,6 1 595 99,1 1 574 99,1 1 589 99,3 Kanalisation 1 561 98,7 1 583 98,7 1 587 98,6 1 565 98,6 1 579 98,7 Kläranlagen 1 561 98,7 1 583 98,7 1 587 98,6 1 565 98,6 1 579 98,7 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 18 Statistik
Erläuterungen 1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese- der Altkatholiken und verwandter Gruppen. nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili- Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied- lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me- in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han- thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht. Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh- Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend Evangelischen Freikirchen sind nur 1987 enthalten. anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan- Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge- Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu- Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut- ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke- sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, rungsbegriff neuerer Erhebungen. gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke- diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter- rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be- Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per- stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe- nicht ausgewiesen. senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten. Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso- dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit- nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe- Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh- rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten. nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur- Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge- wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le- ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen- gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über- haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen wiegend aufhielten. eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur- auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach- gemeinsame Wohnung hatte. gewiesen. Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per- Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge- sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so- schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be- dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets- jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren. und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge- wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung 3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten nach Altersgruppen und Geschlecht Einwohnerzahlen. Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so- wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 31. Dezember 2019 wird die „Bevölkerung am Ort der und Zensus am 9. Mai 2011 Hauptwohnung“ ausgewiesen. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund- lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä 4. Bevölkerungsbewegung seit 1960 Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla- Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel- gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun- chen Gemeinden entweder mehr katholische oder genatmung eingesetzt hat. mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die letztmals beim Zensus 2011 ermittelt. gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 19 Statistik
Erläuterungen Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh- auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters- nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde- mittleren Altersgruppe vorhanden sind. pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets 6. Sozialversicherungspflichtig wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014 Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge- Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf- meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der innerhalb dieses Zeitraums zu ändern. Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge- Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite- eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr sein. 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche- Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun- sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi- gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu- chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per- Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel- Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be- vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei- schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi- gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche- den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um „Fälle ohne Angabe“. eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min- Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor- destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke- Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche- zugrunde. rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe- zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten- zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. quotient der Bevölkerung seit 2010 Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be- Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend- schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters- werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie- struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke- bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar- rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme- Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung. tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf- Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt- Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb- Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke- nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup- Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah- Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede- ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini- und die Älteren mit 65 und mehr Jahren. gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika- Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin- folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be- gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere betroffen. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 20 Statistik
Erläuterungen 7. Arbeitslosenzahlen seit 2013 andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes- listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl. Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer- der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits- den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal- einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be- errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par- schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine teien nationaler Minderheiten. versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö- chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen- Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen- Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste- 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub- (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters- sich sonst gewöhnlich aufhalten, grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben 3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder Wahlrecht ausgeschlossen sind, einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be- 8. Landtagswahlen seit 1990 stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus- landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe- Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG. „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge- Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe- Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, rechtigten wieder. sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis- tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge- bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen 10. Europawahlen seit 1994 von Erst- und Zweitstimmen dargestellt. Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen- 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für keinen Sitz (Sperrklausel). die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange- Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der wandt. Abstimmung Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh- wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh- gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 aufhalten und kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen- 3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom dung. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 1 und 2 LWG. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions- bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub- ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im lik Deutschland, die am Wahltag Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl- 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub- den Stimmberechtigten wieder. lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union eine Wohnung inne- haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 9. Bundestagswahlen seit 1994 3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun- jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe- die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit- rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut- stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung sche). der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par- Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl §§ 6 und 6a EuWG. anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah- ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 21 Statistik
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