Gemeinde Neunkirchen 09 676 143 - Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Statistik kommunal 2020 - Bayerisches Landesamt ...
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Statistik kommunal 2020 Gemeinde Neunkirchen 09 676 143 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Herausgegeben im Juni 2021 BestellnummerimZ50021 Herausgegeben 202000 Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400 www.statistik.bayern.de
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- in der Tabelle nachgewiesenen Einheit bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum- – mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu nichts vorhanden oder keine Veränderung den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie- / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. rechenbar Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht. ... Angabe fällt später an x Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent () Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt ‡ entspricht Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich- nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos Newsletter Veröffentlichungen ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.B. von Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden. Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Kostenpflichtig Webshop sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Alle Veröffentlichungen sind im Internet Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. von Verzeichnissen, verfügbar unter von Beiträgen, vom Jahrbuch). www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen Impressum Statistik kommunal 2020 Vertrieb Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de für die jeweilige Regionaleinheit, Telefon 0911 98208-6311 dargestellt in Tabellen und Graphiken Telefax 0911 98208-6638 Erscheinungsweise Auskunftsdienst jährlich E-Mail info@statistik.bayern.de Telefon 0911 98208-6563 Redaktionsschluss Telefax 0911 98208-6573 31. Mai 2021 © Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021 Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, Bayerisches Landesamt für Statistik mit Quellenangabe gestattet. Nürnberger Str. 95 90762 Fürth Preise Heft 8,00 € DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 € Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
09 676 143 Neunkirchen Statistik kommunal 2020 Gemeinde Neunkirchen Regionalschlüssel............................................ 09 676 143 Landkreis......................................................... Miltenberg Regierungsbezirk............................................. Unterfranken Verwaltungsgemeinschaft............................... Erftal Region............................................................. Bayerischer Untermain Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4312654 Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5511027 Grad Minuten Sekunden Breitengrad................... N 49 42 28 Längengrad................... O 9 24 8 Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden: Die Koordinaten (Stand: 2020) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar. Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 3 Statistik
09 676 143 Neunkirchen STATISTIK kommunal führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr 2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen. Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem 2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde betroffen waren. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 4 Statistik
09 676 143 Neunkirchen Inhaltsverzeichnis Seite Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8 Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8 Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10 Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10 Bauland ................................................................................................................................... 10 Steuern ................................................................................................................................... 11 Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12 Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13 Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14 Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15 Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15 Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16 Tourismus ............................................................................................................................... 16 Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16 Schulen ................................................................................................................................... 17 Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17 Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18 Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18 Erläuterungen ......................................................................................................................... 19 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 5 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Bevölkerung Bevölkerung am 31. Dezember Volkszählung Veränderung Einwohner bzw. Jahr Veränderung zum Vorjahr 1) insgesamt 31.12.2019 je km² insgesamt Zensus gegenüber … in % Anzahl % 01.12.1840 1 202 21,7 71 2010 1 499 1 0,1 01.12.1871 1 177 24,3 69 2011 1 531 32 2,1 01.12.1900 1 160 26,1 68 2012 1 529 - 2 - 0,1 16.06.1925 1 176 24,4 69 2013 1 516 - 13 - 0,9 17.05.1939 1 151 27,1 68 2014 1 530 14 0,9 13.09.1950 1 563 - 6,4 92 2015 1 511 - 19 - 1,2 06.06.1961 1 282 14,1 75 2016 1 493 - 18 - 1,2 27.05.1970 1 261 16,0 74 2017 1 487 - 6 - 0,4 25.05.1987 1 309 11,8 77 2018 1 460 - 27 - 1,8 09.05.2011 1 553 - 5,8 91 2019 1 463 3 0,2 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen. Bevölkerungsentwicklung 1 800 1 600 1 400 1 200 1 000 800 600 400 200 0 1840 1871 1900 1925 1939 1950 1961 1970 1987 2011 2019 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011 und zwar darunter Privat- Volkszählung bzw. Zensus Bevölkerung römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer Einpersonen- haushalte Anzahl % Anzahl % Anzahl % haushalte 25. Mai 1987 1 309 1 249 95,4 42 3,2 2 0,2 390 44 9. Mai 2011 1 553 1 299 83,6 110 7,1 29 1,9 620 137 Veränderung 2011 zu 1987 in % 18,6 4,0 x 161,9 x 1350,0 x 59,0 211,4 3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht Bevölkerung 25. Mai 1987 9. Mai 2011 31. Dezember 2019 Alter von…Jahren insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % unter 6 109 8,3 50 8,0 90 5,8 48 6,3 78 5,3 35 4,8 6 bis unter 15 154 11,8 69 11,0 165 10,6 78 10,2 120 8,2 66 9,1 15 bis unter 18 66 5,0 34 5,4 67 4,3 27 3,5 49 3,3 24 3,3 18 bis unter 25 182 13,9 77 12,3 112 7,2 52 6,8 110 7,5 47 6,5 25 bis unter 30 117 8,9 56 8,9 77 5,0 39 5,1 45 3,1 23 3,2 30 bis unter 40 185 14,1 83 13,3 188 12,1 102 13,4 184 12,6 98 13,5 40 bis unter 50 137 10,5 65 10,4 288 18,5 133 17,4 185 12,6 93 12,8 50 bis unter 65 230 17,6 114 18,2 295 19,0 135 17,7 386 26,4 184 25,4 65 oder mehr 129 9,9 78 12,5 272 17,5 150 19,6 306 20,9 155 21,4 insgesamt 1 309 100,0 626 100,0 1 554 100,0 764 100,0 1 463 100,0 725 100,0 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 6 Statistik
09 676 143 Neunkirchen Altersstruktur der Bevölkerung 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2019 4. Bevölkerungsbewegung seit 1960 Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen Bevölkerungs- Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Jahr zunahme bzw. je 1 000 je 1 000 je 1 000 je 1 000 -abnahme (-) insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner 1960 43 33,6 15 11,7 50 39,1 86 67,2 - 8 1970 22 17,6 21 16,8 49 39,3 65 52,1 - 15 1980 19 14,9 13 10,2 71 55,6 52 40,7 25 1990 16 11,9 15 11,1 68 50,4 44 32,6 25 2000 20 12,8 7 4,5 81 52,0 81 52,0 13 2010 16 10,7 12 8,0 53 35,4 56 37,4 1 2016 11 7,4 11 7,4 41 27,5 59 39,5 - 18 2017 16 10,8 9 6,1 39 26,2 53 35,6 - 7 2018 11 7,5 10 6,8 36 24,7 63 43,2 - 26 2019 13 8,9 12 8,2 63 43,1 63 43,1 1 Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen 50 120 45 100 40 35 80 30 25 60 20 15 40 10 20 5 0 0 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019 Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 7 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2010 Durchschnittsalter Jugend- Alten- Jahr insgesamt männlich weiblich quotient quotient Durchschnittsalter der Bevölkerung 46,0 2010 41,9 41,1 42,8 36,5 29,3 45,0 2011 42,2 41,2 43,2 36,1 28,9 44,0 2012 42,3 41,5 43,1 37,4 29,5 43,0 2013 42,6 42,0 43,2 36,2 29,0 42,0 2014 42,7 41,9 43,6 35,3 29,2 41,0 2015 43,1 42,6 43,7 33,9 28,7 40,0 2016 43,9 43,4 44,5 34,0 30,9 39,0 2017 44,3 44,1 44,6 33,3 32,7 38,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2018 45,0 44,6 45,4 32,2 34,1 2019 45,2 44,8 45,6 31,8 34,9 insgesamt männlich weiblich 6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni 2) Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Beschäftigte am Arbeitsort 155 235 200 195 189 200 davon männlich 108 102 103 99 90 92 weiblich 47 133 97 96 99 108 darunter 1) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei . . . . . . Produzierendes Gewerbe 106 180 145 142 143 145 Handel, Verkehr, Gastgewerbe . . . . . . Unternehmensdienstleister 17 19 . . 14 13 Öffentliche und private Dienstleister 21 24 24 24 23 25 Beschäftigte am Wohnort 651 656 671 655 665 668 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2) Bei den Ergebnissen 2014 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2018 – 2019 vorläufige Ergebnisse. 7. Arbeitslosenzahlen seit 2013 Arbeitslose und zwar Jahr (Jahresdurchschnitt) Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige 2013 18 2 – – 2 3 2014 17 2 1 1 2 4 2015 16 3 1 1 3 4 2016 16 3 1 – 2 6 2017 18 3 2 – 1 7 2018 13 2 2 1 1 6 2019 12 2 1 1 1 6 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen 20 8 7 15 6 5 10 4 3 5 2 1 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 8 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 8. Landtagswahlen seit 1990 Wahl- Abgegebene Von den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf Stimm- beteili- Gesamtstimmen Wahltag Wähler berechtigte gung darunter CSU GRÜNE FW AfD SPD FDP Sonstige in % insgesamt gültige % 14.10.1990 1 007 770 76,5 1 540 1 515 81,9 1,9 X X 12,1 1,3 2,8 25.09.1994 1 057 823 77,9 1 646 1 628 77,9 3,9 X X 12,1 1,6 4,5 13.09.1998 1 115 865 77,6 1 730 1 711 74,5 2,9 1,0 X 16,2 1,0 4,5 21.09.2003 1 178 775 65,8 1 550 1 530 80,9 2,5 0,8 X 10,1 1,7 4,0 28.09.2008 1 233 828 67,2 1 656 1 605 61,9 2,6 7,0 X 11,5 6,7 10,3 22.09.2013 1 224 861 70,3 1 722 1 689 64,9 4,1 7,0 X 13,0 2,7 8,3 14.10.2018 1 202 935 77,8 1 870 1 851 55,8 12,0 11,3 7,0 5,2 3,6 5,1 9. Bundestagswahlen seit 1994 Wahl- Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf Wahl- beteili- Wahltag Wähler berechtigte gung CSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige in % Zweitstimmen % 16.10.1994 1 070 924 86,4 7 917 73,6 14,7 X 3,4 3,6 4,7 27.09.1998 1 119 981 87,7 9 972 66,5 22,3 X 3,2 3,3 4,7 22.09.2002 1 162 1 034 89,0 11 1 023 74,1 18,5 X 2,7 2,7 2,0 18.09.2005 1 223 1 058 86,5 10 1 048 70,4 14,3 X 7,1 3,9 4,3 27.09.2009 1 222 985 80,6 7 978 59,7 9,3 X 14,2 6,3 10,4 22.09.2013 1 227 968 78,9 7 961 63,8 12,8 2,2 4,7 3,6 12,9 24.09.2017 1 220 1 064 87,2 4 1 060 58,0 10,9 7,5 6,5 6,9 10,1 10. Europawahlen seit 1994 Wahl- Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf Wahl- beteili- Wahltag Wähler berechtigte gung CSU SPD GRÜNE AfD FW Sonstige in % Stimmen % 12.06.1994 1 052 698 66,3 2 696 72,7 11,8 5,7 X X 9,8 13.06.1999 1 123 556 49,5 1 555 82,5 11,4 2,0 X X 4,1 13.06.2004 1 193 603 50,5 8 595 76,8 8,2 3,9 X X 11,1 07.06.2009 1 230 656 53,3 7 649 70,4 7,1 4,2 X 2,2 16,2 25.05.2014 1 221 525 43,0 6 519 59,0 17,0 6,0 4,0 2,3 11,8 26.05.2019 1 198 848 70,8 3 845 57,3 8,3 14,7 5,0 4,0 10,8 Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in % 90 80 90 80 70 80 70 60 70 60 60 50 50 50 40 40 40 30 30 30 20 20 20 10 10 10 0 0 0 1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 1994 1999 2004 2009 2014 2019 CSU Grüne FW AfD SPD FDP Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 9 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020 Gegenstand Gewichtete Stimmen Sitze der Einheit Wert Wahlvorschlag Nachweisung Anzahl % insgesamt dar. Frauen Stimmberechtigte Anzahl 1 215 CSU – – – – Wähler Anzahl 894 GRÜNE – – – – Wahlbeteiligung % 73,6 FREIE WÄHLER – – – – Abgegebene Stimmzettel Anzahl 894 AFD – – – – dav. ungültig Anzahl 6 SPD – – – – gültig Anzahl 888 FDP – – – – gemeinsame Wahlvorschläge – – – – Wählergruppen 888 100,0 12 2 Sonstige – – – – Bürgermeister.............................. Seitz, Wolfgang, Wählergemeinschaft Umpfenbach, Neunkirchen, Richelbach, gewählt am: 15.03.2020 Landrat......................................... Scherf, Jens Marco, GRÜNE, gewählt am: 15.03.2020 12. Gemeindefinanzen seit 2015 2015 2016 2017 2018 2019 Gegenstand der Nachweisung 1 000 € Bruttoausgaben 3 221 3 166 3 975 4 061 3 524 darunter Personalausgaben 880 926 910 917 925 laufender Sachaufwand 364 315 366 373 368 Sachinvestitionen 315 180 266 505 555 Gemeindesteuereinnahmen 923 1 250 1 112 1 095 1 225 darunter Grundsteuer A 35 33 33 34 32 Grundsteuer B 117 117 117 117 122 Gewerbesteuer (netto) 71 379 169 172 256 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 679 700 766 736 773 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 18 19 23 33 36 Gewerbesteuerumlage 34 95 30 49 50 Steuereinnahmekraft 931 1 276 1 125 1 110 1 244 Steuerkraftmesszahl 679 792 795 1 016 876 Gemeindeschlüsselzuweisungen 502 500 532 450 626 Verschuldung 1 009 865 782 704 626 Verschuldung je Einwohner 1) 0,694 0,572 0,524 0,479 0,431 2) Planmäßig geleisteter Schuldendienst 153 149 – – – Finanzkraft 747 791 873 918 1 032 1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06. 2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben. 13. Bauland seit 2015 Durchschnittlicher Kaufwert von Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche Verkaufspreis Bauland Jahr Bauland baureifes Bauland baureifes Bauland baureifes Bauland baureifes insgesamt Land insgesamt Land insgesamt Land insgesamt Land Anzahl 1000 m² Tsd. Euro €/m² 2015 1 1 1 1 . . . . 2016 6 5 4 3 236 . 58 . 2017 – – – – – – – – 2018 3 3 2 2 147 147 69 69 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 10 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010 Jahr Lohn- und Gesamtbetrag der Lohn- und –– Einkommen- Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und Einkünfte Einkommensteuer Einkommensgrößenklassen steuerpflichtige Einkommensteuerpflichtigen in Euro in € Anzahl 1 000 € 40 000 2010 752 21 460 2 684 35 000 2012 737 23 406 3 280 30 000 25 000 2013 750 23 883 3 337 20 000 2014 745 25 138 3 443 15 000 2015 751 26 914 3 910 10 000 2016 744 28 223 4 282 5 000 0 Einkommensgrößenklassen 2016 2010 2012 2013 2014 2015 2016 1) unter 5 000 103 163 2 Steuerbelastung in Prozent 5 000 bis unter 10 000 35 269 2 20 10 000 bis unter 15 000 59 727 13 15 15 000 bis unter 20 000 53 920 45 20 000 bis unter 25 000 47 1 055 67 10 25 000 bis unter 30 000 55 1 506 136 5 30 000 bis unter 35 000 55 1 797 198 35 000 bis unter 50 000 156 6 440 758 0 50 000 oder mehr 181 15 346 3 062 2010 2012 2013 2014 2015 2016 1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte. 1) 15. Umsatzsteuerstatistik seit 2009 Umsatz- Lieferungen und Leistungen Jahr steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen Anzahl 1 000 € je Steuerpflichtigen in 1000 Euro 2009 56 14 945 350 2010 58 15 087 300 2011 54 14 019 250 2012 59 16 168 2013 60 15 451 200 2014 55 16 999 150 2015 62 17 507 100 2016 57 18 285 2017 53 16 079 50 2018 54 17 654 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens. Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 11 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016 Bestand am 31. Dezember Gegenstand der Nachweisung 2016 2017 2018 2019 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wohngebäude 1) 455 100,0 456 100,0 459 100,0 460 100,0 darunter mit 1 Wohnung 266 58,5 266 58,3 269 58,6 270 58,7 2 Wohnungen 167 36,7 168 36,8 168 36,6 168 36,5 3 oder mehr Wohnungen 21 4,6 21 4,6 21 4,6 21 4,6 Wohnungen 2) in Wohngebäuden 675 100,0 677 100,0 680 100,0 681 100,0 darunter in Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 334 49,5 336 49,6 336 49,4 336 49,3 3 oder mehr Wohnungen 67 9,9 67 9,9 67 9,9 67 9,8 Wohnungen 2) in Wohn- und Nichtwohngebäuden 682 100,0 684 100,0 687 100,0 688 100,0 davon 1 Raum 6 0,9 6 0,9 6 0,9 6 0,9 2 Räumen 20 2,9 21 3,1 21 3,1 21 3,1 3 Räumen 62 9,1 63 9,2 63 9,2 63 9,2 4 Räumen 129 18,9 129 18,9 129 18,8 130 18,9 5 Räumen 160 23,5 159 23,2 159 23,1 159 23,1 6 Räumen 123 18,0 122 17,8 124 18,0 124 18,0 7 oder mehr Räumen 182 26,7 184 26,9 185 26,9 185 26,9 Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m² 79 328 X 79 661 X 80 202 X 80 452 X Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² 116,3 X 116,5 X 116,7 X 116,9 X Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 3 768 X 3 779 X 3 798 X 3 805 X Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung 5,5 X 5,5 X 5,5 X 5,5 X 3) 17. Baugenehmigungen seit 2012 davon mit … Wohnung(en) davon mit … Räumen Wohnungen in Errichtung Wohn- und neuer Jahr 1 2 3 oder mehr 1) Nichtwohn- 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Wohn- gebäuden 2) 4) gebäude 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2012 2 2 100,0 – – – – 2 – – – – 2 100,0 2013 1 – – 1 100,0 – – 3 – – 3 100,0 – – 2014 1 1 100,0 – – – – 3 – – – – 3 100,0 2015 2 1 50,0 1 50,0 – – 3 1 33,3 1 33,3 1 33,3 2016 – – – – – – – – – – – – – – 2017 5 4 80,0 1 20,0 – – 6 – – 1 16,7 5 83,3 2018 6 5 83,3 1 16,7 – – 7 1 14,3 1 14,3 5 71,4 2019 2 2 100,0 – – – – 2 – – – – 2 100,0 18. Baufertigstellungen3) seit 2012 davon mit … Wohnung(en) davon mit … Räumen Wohnungen in Errichtung Wohn- und neuer Jahr 1 2 3 oder mehr 1) Nichtwohn- 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Wohn- gebäuden 2) 4) gebäude 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2012 3 1 33,3 2 66,7 – – 5 – – 2 40,0 3 60,0 2013 3 2 66,7 1 33,3 – – 4 – – 1 25,0 3 75,0 2014 3 2 66,7 1 33,3 – – 4 – – 2 50,0 2 50,0 2015 1 1 100,0 – – – – 2 – – 1 50,0 1 50,0 2016 – – – – – – – – – – – – – – 2017 2 1 50,0 1 50,0 – – 3 1 33,3 1 33,3 1 33,3 2018 3 3 100,0 – – – – 3 – – – – 3 100,0 2019 1 1 100,0 – – – – 1 – – 1 100,0 – – 1) Einschl. Wohnheime. - 2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen. 3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. - 4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 12 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019 Fläche am 31. Dezember Bodenfläche nach Nutzungsart 2018 2019 (ALKIS) ha % ha % Siedlung 114 6,9 114 6,9 dar.: Wohnbaufläche 36 2,2 36 2,2 Industrie- und Gewerbefläche 37 2,2 37 2,2 Verkehr 71 4,3 72 4,3 Vegetation 1 476 88,7 1 474 88,6 dar.: Landwirtschaft 1 090 65,5 1 090 65,5 Wald 365 21,9 365 21,9 Gewässer 3 0,2 3 0,2 Bodenfläche insgesamt 1 664 100,0 1 664 100,0 dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche 185 11,1 187 11,2 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 100 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 80 60 40 20 0 Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer 2018 2019 20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016 Fläche in ha Nutzungsart 1) 1) 2003 2007 2010 1)3) 2016 1)3) Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) 1 296 1 288 1 223 1 129 darunter Dauergrünland 82 77 60 83 2) . . . . darunter Wiesen und Weiden Ackerland 1 211 1 208 1 158 1 033 darunter Getreide 728 715 710 689 darunter Weizen insgesamt 361 388 433 426 Roggen – . . – Wintergerste 237 267 . 210 Sommergerste 89 18 . 29 Hülsenfrüchte . . . . Hackfrüchte 39 36 . . darunter Kartoffeln . . . . Gartengewächse . . – – Handelsgewächse 274 265 266 226 darunter Winterraps 274 265 266 226 Pflanzen zur Grünernte 26 55 85 43 darunter Silomais einschließlich Grünmais 24 52 63 30 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung. 3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 13 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016 Viehhalter und Viehbestand 1) 1999 2007 2016 2) Tierart Tiere je Tiere je Tiere je Halter Tiere Halter Tiere Halter Tiere Tierhalter Tierhalter Tierhalter Rinder 11 357 32 5 187 37 3 . . darunter Milchkühe 4 92 23 2 . . 1 . . Schweine 20 3 532 177 10 3 997 400 6 3 219 537 darunter Zuchtsauen 7 890 127 3 . . 1 . . andere Schweine X X X X X X 5 . . Schafe 2 . . 1 . . – – – Pferde 3) 1 . . 2 . . 1 . . Hühner 16 222 14 7 74 11 3 60 20 darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter) 16 222 14 7 74 11 3 60 20 Masthühner-/hähne – – – – – – – – – Viehhalter 1) nach Tierarten Viehbestand 1) 25 4 500 4 000 20 3 500 3 000 15 2 500 2 000 10 1 500 5 1 000 500 0 0 Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner 1999 2007 2016 1999 2007 2016 1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai. 2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere). 22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1) Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1) Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 35 33 31 25 22 davon mit einer LF von … ha unter 5 6 3 5 1 3 5 bis unter 10 7 7 6 6 6 10 bis unter 20 11 12 10 7 4 20 bis unter 50 5 5 3 5 3 50 oder mehr 6 6 7 6 6 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha). Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 14 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2013 Betriebe von rechtlichen Einheiten mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1) Gewerbeanzeigen 2) Jahr Bruttoentgelte Betriebe 3) Beschäftigte 3) Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen in 1 000 € 2013 – – – 9 8 2014 – – – 12 8 2015 – – – 6 10 2016 – – – 10 9 2017 – – – 8 4 2018 1 . . 6 8 2019 1 . . 9 7 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. - 3) Stand 30.09. 24. Bauhauptgewerbe seit 2015 Bauhauptgewerbe 1) (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) Gegenstand der Nachweisung 2015 2016 2017 2018 2019 Betriebe Ende Juni 2 2 3 2 2 Tätige Personen Ende Juni . . 23 . . Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2) . . 2 847 . . 1) 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016. 25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014 Straßenverkehrsunfälle Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Straßenverkehrsunfälle 1) 3 3 7 3 3 5 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2 3 6 3 2 4 darunter innerhalb von Ortschaften – 2 – 1 1 2 außerhalb von Ortschaften 2 1 6 2 1 2 Verunglückte 2 3 8 3 2 4 davon Getötete – – 1 – – – Verletzte 2 3 7 3 2 4 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden 1 – 1 – 1 1 1) Ohne übrige Sachschadensunfälle. Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 8 7 7 6 6 5 5 4 4 3 3 2 2 1 1 0 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2014 2015 2016 2017 2018 2019 innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften _________ Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 15 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015 Kraftfahrzeugbestand Fahrzeugart 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kraftfahrzeugbestand insgesamt 1 402 1 437 1 464 1 491 1 506 1 513 darunter Pkw insgesamt 985 1 011 1 028 1 051 1 053 1 051 Krafträder insgesamt 159 162 168 171 177 182 27. Tourismus seit 2014 Tourismus Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Beherbergungsbetriebe mit zehn1) oder mehr Gästebetten 2) Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni – – – – – – Angebotene Gästebetten im Juni – – – – – – Gästeankünfte – – – – – – davon von Gästen aus dem Inland – – – – – – von Gästen aus dem Ausland – – – – – – Gästeübernachtungen – – – – – – davon von Gästen aus dem Inland – – – – – – von Gästen aus dem Ausland – – – – – – Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen – – – – – – hiervon von Gästen aus dem Inland – – – – – – von Gästen aus dem Ausland – – – – – – Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5) Gästeankünfte – – – – – – Gästeübernachtungen – – – – – – Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen – – – – – – Durchschnittliche Auslastung Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland der angebotenen Betten in Prozent in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2) 1 1 0,9 0,8 1 0,7 0,6 1 0,5 0,4 0 0,3 0,2 0 0,1 0 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland 1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen. 2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. - 3) Einschließlich Privatquartiere. 4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte. 5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen. 28. Kindertageseinrichtungen seit 2015 Betreute Kinder nach Altersgruppen Anzahl der Genehmigte Betreute Kinder Tätige Personen Jahr Einrichtungen Plätze insgesamt unter 3 bis unter 6 6 bis unter 11 11 bis unter 14 insgesamt 3 Jahren Jahren Jahren Jahren 2015 1 62 64 12 46 6 – 10 2016 1 62 66 14 47 5 – 10 2017 1 62 61 10 43 8 – 10 2018 1 62 63 16 43 4 – 10 2019 1 62 62 14 43 5 – 11 2020 1 62 62 17 38 7 – 12 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 16 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20 davon Voll- und zwar und teilzeit- darunter Schulart Schulen Klassen Schüler Aus- öffentlich privat beschäftigte männlich männlich länder Lehrkräfte Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen – – – – – – – – – Förderzentren – – – – – – – – – Realschulen – – – – – – – – – Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung – – – – – – – – – Wirtschaftsschulen – – – – – – – – – Gymnasien – – – – – – – – – Gesamtschulen – – – – – – – – – Freie Waldorfschulen – – – – – – – – – Schulartunabhängige Orientierungsstufe – – – – – – – – – Sonstige allgemeinbildende Schulen 1) – – – – – – – – – Schulen des zweiten Bildungswegs 2) – – – – – – – – – Allgemeinbildende Schulen insgesamt – – – – – – – – – 1) Ausländische und internationale Schulen. 2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs. 30. Berufliche Schulen 2019/20 davon Voll- und zwar und teilzeit- darunter Schulart Schulen Klassen Schüler Aus- öffentlich privat beschäftigte männlich männlich länder Lehrkräfte Berufsschulen – – – – – – – – – Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung – – – – – – – – – Berufsfachschulen 1) – – – – – – – – – Berufsfachschulen des Gesundheitswesen – – – – – – – – – Landwirtschaftsschulen – – – – – – – – – Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen) – – – – – – – – – Fachoberschulen – – – – – – – – – Berufsoberschulen – – – – – – – – – Fachakademien – – – – – – – – – Berufliche Schulen insgesamt ― ― ― ― ― ― ― ― ― 1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens. 31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008 Stichtag Personal i.Einrichtungen für ältere Einrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen jeweils 15. Dezember Menschen 2008 – – – – 2010 – – – – 2012 – – – – 2014 – – – – 2016 – – – – 2018 – – – – Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 17 Statistik
09 676 143 Neunkirchen 32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 2012 nach Wohnort 4. Kapitel 3. Kapitel 5. bis 9. Kapitel Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt Sonstige Hilfen 2) bei Erwerbsminderung 1) Stichtag Von den Empfänger/-innen erhielten jeweils Hilfen nach dem 31. 6. Kapitel 7. Kapitel 3) Dezember / Empfänger/- Empfänger/- Empfänger/- Ende des Bedarfs- darunter darunter darunter innen innen innen Eingliederungs- 4. Quartals gemeinschaften insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich Hilfe hilfe für zur behinderte Pflege Menschen 2012 – – – 4 . – – – – 2013 . . – 4 . – – – – 2014 . 5 . 4 . – – – – 2015 3 6 . 5 . – – – – 2016 . . – 3 . – – – – 2017 – – – . – . . . – 2018 – – – 3 . . . . – 2019 – – – . – . . . – 1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich 2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten. 2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen. 3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. 33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016 Angeschlossene Einwohner Versorgungsart 1991 2007 2010 2013 2016 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wasserversorgung 1 394 100,0 1 531 100,0 1 507 100,0 1 538 100,0 1 511 100,0 Kanalisation 1 394 100,0 1 531 100,0 1 507 100,0 1 538 100,0 1 511 100,0 Kläranlagen - - 1 531 100,0 1 507 100,0 1 538 100,0 1 511 100,0 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 18 Statistik
Erläuterungen 1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese- der Altkatholiken und verwandter Gruppen. nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili- Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied- lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me- in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han- thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht. Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh- Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend Evangelischen Freikirchen sind nur 1987 enthalten. anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan- Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge- Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu- Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut- ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke- sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, rungsbegriff neuerer Erhebungen. gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke- diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter- rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be- Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per- stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe- nicht ausgewiesen. senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten. Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso- dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit- nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe- Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh- rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten. nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur- Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge- wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le- ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen- gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über- haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen wiegend aufhielten. eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur- auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach- gemeinsame Wohnung hatte. gewiesen. Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per- Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge- sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so- schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be- dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets- jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren. und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge- wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung 3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten nach Altersgruppen und Geschlecht Einwohnerzahlen. Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so- wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 31. Dezember 2019 wird die „Bevölkerung am Ort der und Zensus am 9. Mai 2011 Hauptwohnung“ ausgewiesen. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund- lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä 4. Bevölkerungsbewegung seit 1960 Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla- Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel- gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun- chen Gemeinden entweder mehr katholische oder genatmung eingesetzt hat. mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die letztmals beim Zensus 2011 ermittelt. gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 19 Statistik
Erläuterungen Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh- auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters- nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde- mittleren Altersgruppe vorhanden sind. pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets 6. Sozialversicherungspflichtig wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014 Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge- Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf- meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der innerhalb dieses Zeitraums zu ändern. Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge- Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite- eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr sein. 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche- Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun- sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi- gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu- chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per- Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel- Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be- vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei- schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi- gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche- den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um „Fälle ohne Angabe“. eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min- Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor- destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke- Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche- zugrunde. rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe- zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten- zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. quotient der Bevölkerung seit 2010 Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be- Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend- schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters- werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie- struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke- bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar- rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme- Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung. tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf- Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt- Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb- Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke- nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup- Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah- Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede- ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini- und die Älteren mit 65 und mehr Jahren. gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika- Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin- folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be- gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere betroffen. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 20 Statistik
Erläuterungen 7. Arbeitslosenzahlen seit 2013 andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes- listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl. Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer- der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits- den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal- einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be- errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par- schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine teien nationaler Minderheiten. versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö- chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen- Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen- Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste- 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub- (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters- sich sonst gewöhnlich aufhalten, grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben 3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder Wahlrecht ausgeschlossen sind, einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be- 8. Landtagswahlen seit 1990 stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus- landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe- Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG. „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge- Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe- Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, rechtigten wieder. sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis- tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge- bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen 10. Europawahlen seit 1994 von Erst- und Zweitstimmen dargestellt. Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen- 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für keinen Sitz (Sperrklausel). die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange- Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der wandt. Abstimmung Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh- wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh- gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 aufhalten und kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen- 3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom dung. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 1 und 2 LWG. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions- bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub- ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im lik Deutschland, die am Wahltag Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl- 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub- den Stimmberechtigten wieder. lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union eine Wohnung inne- haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 9. Bundestagswahlen seit 1994 3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun- jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe- die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit- rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut- stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung sche). der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par- Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl §§ 6 und 6a EuWG. anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah- ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 21 Statistik
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