Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) Satzung und Ordnungen des HVT Stand 01.07.2019 Seite 1 von 99
SATZUNG .................................................... 6 § 17 - Leistungsregister ........................................... 23 Präambel § 18 - Besitzerregister ............................................. 23 § 19 - Züchterregister ............................................. 24 § 1 - Name, Sitz, Tätigkeits- und Zuständigkeits- § 20 - Züchterprämie .............................................. 24 bereich .......................................................... 6 § 21 - Züchterprämienregister ................................. 24 § 2 - entfällt ............................................................. 6 § 22 - Berichtigung im Zuchtbuch ............................ 25 § 3 - Geschäftsjahr ................................................... 6 § 23 - Löschung im Zuchtbuch ................................. 26 § 4 - Zweck ............................................................. 6 § 24 - Wiedereintragung in das Zuchtbuch .............. 26 § 5 - entfällt ............................................................. 6 § 25 - Weitere Pflichten der Besitzer ........................ 26 § 6 - Aufgaben .......................................................... 6 § 26 - entfällt.......................................................... 26 § 7 - Gemeinnützigkeit .............................................. 7 § 27 - entfällt.......................................................... 26 § 8 - Mitglieder ......................................................... 7 § 28 - Rechtsmittel.................................................. 26 § 9 - Pflichten der Mitglieder ..................................... 8 § 10 - Ordnungsgewalt des HVT ................................ 8 TRABRENNORDNUNG (TRO) ...................... 27 § 10 A - Doping ......................................................... 9 § 11 - Beendigung der Mitgliedschaft ........................ 9 Teil A – Organisation ................................. 27 § 12 - Organe des HVT .............................................. 9 § 13 - Mitgliederversammlung ................................ 10 § 1 - Zweck und Geltungsbereich der § 14 - Einberufung und Beschlussfassung der Trabrennordnung............................................ 27 Mitgliederversammlung ............................... 10 § 2 - entfällt ........................................................... 27 § 15 - Aufgaben der Mitgliederversammlung........... 10 § 3 - Aufgaben des HVT........................................... 27 § 16 - Präsidium ..................................................... 11 § 4 - Tätigkeitsvergütung ........................................ 28 § 17 - Einberufung und Beschlussfassung des § 5 - entfällt ........................................................... 28 Präsidiums................................................... 11 § 6 - entfällt ........................................................... 28 § 18 - Aufgaben des Präsidiums .............................. 11 § 7 - entfällt ........................................................... 28 § 19 - Der Präsident ................................................ 12 § 8 - Aufgaben, Pflichten und Rechte der § 20 - Ausschüsse ................................................... 12 Rennveranstalter ......................................... 28 § 21 - entfällt ......................................................... 12 § 9 - Haftungsausschluss......................................... 29 § 22 - Schiedsgericht............................................... 12 § 10 - Der Verein zur Förderung der Vollblutzucht § 23 - Besetzung des Schiedsgerichts und Verfahren 12 und Traberzucht e. V. .................................. 29 § 24 - Geschäftsstelle.............................................. 12 § 11 - entfällt.......................................................... 29 § 25 - Haushaltsplan ............................................... 12 § 12 - entfällt.......................................................... 29 § 26 - Buchprüfung ................................................. 12 § 13 - entfällt.......................................................... 29 § 27 - Rechnungsprüfung ........................................ 13 § 28 - Auflösung des HVT ........................................ 13 Teil B – Trabrennen ................................... 30 § 29 - entfällt ......................................................... 13 § 30 - Salvatorische Klausel ..................................... 13 § 31 - Inkrafttreten ................................................. 13 I. Teilnehmer an Trabrennen ................ 30 ZUCHTBUCHORDNUNG (ZBO) .................... 14 a) Zulassung der Personen ..................... 30 § 14 - Grundregeln ................................................. 30 § 15 - Besitzer ......................................................... 30 § 1 - Zweck der Zuchtbuchordnung (ZBO) ................ 14 § 16 - Decknamen ................................................... 30 § 2 - Zuchtziel und Zuchtprogramm ......................... 14 § 17 - Rennfarben ................................................... 30 § 3 - Begriffsbestimmung Inländer und Ausländer ... 15 § 18 - entfällt.......................................................... 30 § 4 - entfällt ........................................................... 15 § 19 - Ausweisinhaber............................................. 30 § 5 - Zuchtbuch....................................................... 15 § 20 - Allgemeine Bestimmungen für Ausweis- § 6 - Registrierung von Bedeckungen: Deckliste und inhaber .......................................................... 31 Deckschein .................................................. 16 § 21 A - Ausweis für Berufsfahrer und Berufstrainer 31 § 7 - Registrierung des Bedeckungsergebnisses: § 21 B - Ausweis für Amateurtrainer ........................ 32 Deckergebnisschein ..................................... 17 § 22 - Besondere Pflichten des Trainers ................... 32 § 8 - Geburtenregister ............................................ 17 § 23 - Fahrausweis für Auszubildende...................... 33 § 9 - Fohlenschein ................................................... 18 § 24 - Fahrausweis für Amateurfahrer und § 10 - Einfuhrregister .............................................. 19 Interimsfahrer.............................................. 33 § 11 - Einfuhrschein ................................................ 20 § 25 - Ausweisinhaber anderer Verbände ................ 33 § 12 - Ausfuhrregister ............................................. 21 § 26 - Fahrausweis für Gästefahrer ......................... 34 § 13 - Ausfuhrschein ............................................... 21 § 14 - entfällt ......................................................... 21 § 14 A - Equidenpass (Pferdepass) ........................... 22 b) Zulassung von Pferden....................... 34 § 15 - Anerkennung von Hengsten... Fehler! Textmarke § 27 - Bevollmächtigte ............................................ 34 nicht definiert. § 28 - Grundregeln .................................................... 34 § 16 - Deckhengstregister ....................................... 22 § 29 - Sperre von Pferden ......................................... 35 Seite 2 von 99
§ 29 A - entfällt ...................................................... 35 § 69 - Inhalt der Ausschreibung ............................... 46 II. Organisation der Trabrennen ............. 35 § 70 - Nennung ....................................................... 46 § 71 - Einsätze, Streichungen .................................. 46 a) Grundregeln ...................................... 35 § 72 - Starterangabe............................................... 47 § 30 - Definition der Trabrennen ............................. 35 § 73 - Begrenzung und Verminderung des § 31 - Wilde Rennen ............................................... 36 Starterfeldes ................................................ 47 § 32 - Leistungsgruppen.......................................... 36 § 74 - Rennprogramm ............................................. 48 § 33 - entfällt ......................................................... 36 § 75 - Pflichten des Ausweisinhabers am Renntag.... 48 § 34 - Gewinnsumme .............................................. 36 § 76 - Ausrüstung ...................................................... 48 § 35 - entfällt ......................................................... 36 § 77 - Parade............................................................. 49 § 36 - Rekord .......................................................... 36 § 78 - Start .............................................................. 49 § 36 A - Renndistanzen ........................................... 36 § 79 - Autostart ......................................................... 49 § 37 - Erlaubnisse und Zulagen ................................ 37 § 80 - Bänderstart ..................................................... 50 § 38 - Zulagen für Pferde ........................................ 37 § 81 - Startordnung ................................................... 50 § 39 - Erlaubnisse für Fahrer ................................... 37 § 82 - Gangart ........................................................ 50 § 83 - Disqualifikation ............................................. 50 § 83 A - Herausnahme ............................................ 51 b) Arten der Trabrennen ........................ 37 § 84 - Fahrordnung ................................................. 52 § 40 - Einteilung der Rennen ................................... 37 § 85 - Wahrnehmung der Gewinnchancen ............... 53 § 41 - Rennen für Inländer ...................................... 37 § 86 - Richterspruch ................................................ 53 § 42 - Internationale Rennen ................................... 37 § 87 - Zeitmessung ................................................. 53 § 43 - Zuchtrennen ................................................. 38 § 88 - Abbruch von Rennen oder Renn- § 43 A - Gruppenrennen .......................................... 38 veranstaltungen........................................... 53 § 43 B - Breeders Crown-Rennen ............................ 38 § 89 - Ungültigkeit von Rennen ............................... 54 § 43 C - entfällt ....................................................... 39 § 90 - entfällt.......................................................... 54 § 43 D - Zirkel-Rennen ............................................ 39 § 91 - Rennpreise .................................................... 54 § 43 E - Standardrennen ......................................... 39 § 92 - entfällt.......................................................... 54 § 44 - Internationale Länder- und Städtevergleichs- § 93 - Doping .......................................................... 54 rennen......................................................... 39 § 94 - Verbandsmitteilungen ................................... 56 § 45 - Late Closers .................................................. 39 § 45 A - entfällt ...................................................... 39 § 46 - Besondere Austragungsarten ........................ 39 Teil C Recht und Verfahren ....................... 57 § 47 - Rennen mit Punktwertung ............................. 40 § 48 - Vorlaufrennen ............................................... 40 I. Organisation und Aufgaben der Rechts- § 48 A - Heatrennen................................................ 40 und Ermittlungsorgane .......................... 57 § 49 - Einteilung der Rennen nach Ausweisinhabern 40 § 50 - Feststellungsprüfungen ................................. 41 § 95 - Grundregeln.................................................. 57 § 51 - Qualifikationsrennen..................................... 41 § 96 - Rechts- und Ermittlungsorgane...................... 57 § 51 A- Aufbaurennen für Zweijährige ..................... 41 § 97 - Rennleitung .................................................. 57 § 52 - Rennen gegen die Zeit ................................... 42 § 98 - Aufgaben der Rennleitung als Rechtsorgan .... 57 § 99 - Rennausschüsse ............................................ 57 c) Renntechnische Organisation ............. 42 § 100 - Aufgaben der Rennausschüsse ..................... 57 § 53 - Rennleitung ..................................................... 42 § 101 - entfällt ........................................................ 57 § 54 - Funktionen der Rennleitung ............................ 42 § 102 - Zuständigkeit des Schiedsgerichts ................ 57 § 55 - Aufgaben und Pflichten der Rennleitung als Verwaltungsorgan.......................................... 42 II. Verfahrensvorschriften ...................... 58 § 56 - Rennsekretär ................................................... 43 § 57 - Aufgaben des Rennsekretärs ........................... 43 a) Allgemeine Verfahrensvorschriften .... 58 § 58 - Leiter der Meldestelle...................................... 44 § 103 - Grundregeln ................................................ 58 § 59 - entfällt ............................................................. 44 § 104 - Verfahrensbeteiligte .................................... 58 § 60 - entfällt............................................................. 44 § 105 - entfällt ........................................................ 58 § 61 - entfällt............................................................. 44 § 106 - Form und Inhalt von Anträgen ..................... 58 § 62 - Rennbahntierarzt ............................................ 44 § 107 - Vertreter ..................................................... 58 § 63 - Wettverbot...................................................... 44 § 108 - Fristen ........................................................ 58 § 64 - Rennbahnarzt .................................................. 44 § 109 - Mündliche Verhandlung .............................. 58 § 65 - Rennbahnhufschmied...................................... 44 § 110 - Vorbereitung zur mündlichen Verhandlung .. 58 § 66 - Anwesenheitspflicht der Funktionäre ............. 44 § 111 - Rechtliches Gehör........................................ 58 § 112 - Zeugen und Sachverständige ....................... 58 d) Durchführung der Trabrennen ................ § 113 - Gang der mündlichen Verhandlung .............. 59 § 67 - Rennbahn ..................................................... 45 § 113 A - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der § 68 - Ausschreibung von Rennen ............................ 45 Ordnung ...................................................... 59 Seite 3 von 99
§ 113 B- Rechtsbehelf ............................................. 59 § 9 - Schriftliches Verfahren .................................... 69 § 114 - Entscheidung .............................................. 59 § 10 - Mündliche Verhandlung ................................ 69 § 115 - Rechtsmittelbelehrung ................................ 59 § 11 - Sitzungsordnung ........................................... 69 § 116 - Verfahrenskosten ........................................ 59 § 12 - Protokoll ....................................................... 69 § 117 - Wirksamkeit der Entscheidung .................... 60 § 13 - Erlass des Schiedsspruches ............................ 69 § 118 - Fälligkeit von Geldbußen und § 14 - Zustellung des Schiedsspruches ..................... 70 Verfahrenskosten......................................... 60 § 15 - Wirkung des Schiedsspruches ........................ 70 § 119 - Rechtsmittel gegen Entscheidungen der § 16 - Beendigung des Schiedsverfahrens ................ 70 Rennleitung ................................................. 60 § 17 - Veröffentlichung des Schiedsspruches ............ 70 § 120 - Umfang der Überprüfung ............................ 60 § 18 - Kosten des Verfahrens ................................... 70 § 121 - Anrufung des Schiedsgerichts ...................... 60 § 19 - entfällt.......................................................... 70 § 20 - entfällt.......................................................... 70 b) Verfahren vor der Rennleitung ........... 61 § 122 - Besondere Vorschriften ............................... 61 GEBÜHRENORDNUNG (GBO) ..................... 71 § 123 - Abgabeverfahren der Rennleitung ............... 61 § 1 - Gebührenpflichtige Tätigkeiten ....................... 71 III. Protestverfahren - entfällt .................. 61 § 2 - Höhe der Gebühren ......................................... 73 § 3 - Fälligkeit der Gebühren ................................... 73 § 124 - 134 - entfällt ............................................... 61 Sonderbestimmungen für C-Bahn-Rennen IV. Ordnungsverfahren ............................ 61 gem. § 3 TRO ............................................ 74 § 135 - Ordnungswidrigkeiten ................................. 61 Durchführungsbestimmung für die Aufgaben § 136 - Schwerer Fall .............................................. 62 des HVT gemäß § 3 TRO 75 § 137 - Teilnahme ................................................... 62 § 138 - Versuch....................................................... 62 Durchführungsbestimmungen über die § 139 - Verfolgungsverjährung ................................ 62 § 140 - Ermittlungsorgan ........................................ 62 Errichtung und Führung eines Büros für § 141 - Ordnungsmittel ........................................... 63 Sicherheit und Ordnung gem. § 3 Ziff. 2 u) § 142 - Zuständigkeit .............................................. 63 TRO ......................................................... 75 § 143 - Vorläufige Anordnungen ............................. 63 § 144 - Strafenbuch ................................................ 64 Durchführungsbestimmungen für die Namensgebung von Trabern gem. § 8 ZBO 76 V. Sonstige Verfahren............................. 64 Durchführungsbestimmungen für die § 145 - entfällt........................................................ 64 § 146 - Streitigkeiten über Verwaltungsmaßnahmen 64 Erteilung von Decknamen gem. § 16 TRO... 76 § 147 - entfällt........................................................ 64 § 148 - entfällt........................................................ 64 Durchführungsbestimmungen für die Verwendung von Werbezusätzen auf der ZENTRALE VERRECHNUNGSSTELLEN- Rennfarbe gem. § 17 TRO .......................... 77 ORDNUNG (ZVSO) ..................................... 65 Durchführungsbestimmungen für die § 1 - Grundsätze ..................................................... 65 Erteilung eines Ausweises für Amateurtrainer § 2 - Zahlungsverkehr mit Rennveranstaltern .......... 65 gem. § 21 B Abs. 1 TRO ............................. 77 § 3 – entfällt ........................................................... 66 § 4 - Rechnungsverkehr mit Teilnehmern am Zucht Durchführungsbestimmungen über die und Rennbetrieb .......................................... 66 § 5 - Haftung .......................................................... 67 Führung von Trainings- und Personallisten gem. § 22 h) TRO ...................................... 78 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG (SchGO)........ 68 Durchführungsbestimmungen über die § 1 - Anwendungsbereich........................................ 68 Führung des Medikamentenbuches gem. § 22 § 2 - Verfahrensvorschriften .................................... 68 i) TRO ....................................................... 79 § 3 - Geschäftsstelle................................................ 68 § 4 - Ort der Verhandlung ....................................... 68 Durchführungsbestimmungen für die § 5 - Verfahrenssprache .......................................... 68 § 6 - Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts 68 Amateurfahrer-Prüfung gem. § 24 TRO...... 79 § 7 - Ladung ........................................................... 68 § 8 - Vorbereitungsverfahren .................................. 68 Seite 4 von 99
Durchführungsbestimmungen zur Immunisierung gegen Pferde-Influenza gem. § 28 TRO .... Fehler! Textmarke nicht definiert. Durchführungsbestimmungen für das Trabreiten gem. § 30 TRO .......................... 81 Durchführungsbestimmungen zur Bildung von Leistungsgruppen gem. § 32 TRO ......... 81 Durchführungsbestimmungen für PMU- Rennen gem. § 40 Abs. o) TRO .................. 82 Durchführungsbestimmungen für Breeders Crown-Rennen gem. § 43 B TRO................. 82 Durchführungsbestimmungen über zulässige Ausrüstungsgegenstände gem. § 76 Abs. 4 TRO .......................................................... 84 Durchführungsbestimmungen über zugelassene Rennwagen gem. § 76 Abs. 5 TRO .......................................................... 93 Durchführungsbestimmungen zur Startordnung gem. § 81 TRO ...................... 93 Durchführungsbestimmungen zu Atemalkohol- und Drogenkontrollen gem. § 84 TRO ...................................................... 96 Durchführungsbestimmungen zur Feststellung und Verhinderung von Doping gem. § 93 TRO ........................................... 96 Durchführungsbestimmungen für Trainingskontrollen gem. § 93 TRO ............ 99 Seite 5 von 99
SATZUNG Verrechnungsstellen-Ordnung, Schiedsgerichtsordnung). Präambel 2. Für den Zuchtbetrieb erlässt der HVT die Zuchtbuchordnung (ZBO). Sie regelt die Der Hauptverband für Traberzucht e. V. (HVT) ist Zuchtarbeit im Rahmen und nach Maßgabe nach dem deutschen Tierzuchtgesetz (TierZG) von des EU-Gemeinschaftsrechtes, des der zuständigen Landesbehörde als Zuchtverband Tierzuchtgesetzes und der zugehörigen auf dem Gebiet der Traberzucht anerkannt. Durchführungsverordnungen. 3. Für den Rennbetrieb erlässt der HVT die § 1 - Name, Sitz, Tätigkeits- und Trabrennordnung (TRO). Diese regelt Zuständigkeitsbereich insbesondere: 1. Der Zuchtverband in der Rechtsform des ein- a) Zulassung, Aufgaben, Pflichten und Rechte getragenen Vereins führt den Namen: der Rennveranstalter sowie der Teilnehmer (Pferde und Personen) Hauptverband für Traberzucht e. V. (HVT) – Der Zuchtverband ist im Vereinsregister einge- b) Organisation und Durchführung der tragen. Rennen, 2. Der Sitz des HVT ist Berlin. c) Recht und Verfahren. 3. Der räumliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich 4. Der HVT errichtet und unterhält als Zentrale auf die Bundesrepublik Deutschland und die Verrechnungsstelle (ZVS) eine Republik Polen rechnergestützte und vom übrigen Zahlungsverkehr und Vermögen des HVT 4. Der sachliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich getrennte Einrichtung mit dem Ziel, dass alle auf die Tierart Pferd, Rasse Deutscher Traber. Traberzucht und Trabrennsport betreffenden 5. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf Zahlungen über die ZVS erfolgen sollen. die Führung des Zuchtbuches sowie die Für die Zentrale Verrechnungsstelle erlässt der Aufsicht über die vom HVT mit der HVT die ZVS-Ordnung, die alle mit dem Durchführung der Leistungsprüfungen zentralen Zahlungsverkehr zusammen- beauftragten Rennveranstalter. hängenden Fragen mit verbindlicher Wirkung für alle am Trabrennsport teilnehmenden natürlichen Personen, juristischen Personen § 2 - entfällt und sonstigen Organisationen regelt. 5. Für die Verfahren vor dem Schiedsgericht § 3 - Geschäftsjahr gelten die vom HVT erlassene Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Schiedsgerichtsordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung. 6. Für seine Tätigkeiten erhebt der HVT § 4 - Zweck Gebühren. Diese sind in der Gebührenordnung Der HVT fördert und beaufsichtigt die Traberzucht festgesetzt. und deren Leistungsprüfungen sowie andere 7. Dem HVT obliegen insbesondere folgende Trabrennen im Zuständigkeitsbereich. Er trifft im weitere Aufgaben: Rahmen und nach Maßgabe der hierfür geltenden a) Vertretung der Interessen der deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Traberzucht und des deutschen EU-Gemeinschaftsrecht sowie des Trabrennsports in den internationalen Tierzuchtgesetzes und des Tierschutzgesetzes, Dachverbänden, unter Beachtung seiner Satzung und Ordnungen die b) Darstellung der deutschen Traberzucht und erforderlichen Maßnahmen. Er überträgt seine des deutschen Trabrennsports sowie deren eigene Verbandsstrafgewalt und die ihm von seinen wirtschaftlicher und ideeller Bedeutung im korporativen Mitgliedern übertragene In- und Ausland, Vereinsstrafgewalt auf die in der Trabrennordnung c) Zusammenarbeit mit anderen nationalen vorgesehenen Rechtsorgane. und internationalen Pferdezucht- und Pferdesportverbänden, § 5 - entfällt d) nationale und internationale Zusammenarbeit bezüglich Entwicklung, § 6 - Aufgaben Förderung und Harmonisierung des Regelwerks von Traberzucht und Trabrennsport, 1. Bestandteile dieser Satzung sind die vom HVT erlassenen Ordnungen (Zuchtbuchordnung, e) nationale und internationale Trabrennordnung, Gebührenordnung, Zentrale Harmonisierung der Bestimmungen zur Seite 6 von 99
Dopingverhinderung und der Doping- § 8 - Mitglieder bekämpfung, f) Tierschutz, Mitglieder des HVT können sein: g) entfällt 1. Züchter h) entfällt Jeder Züchter, der zur Mitwirkung an einwandfreier i) entfällt züchterischer Arbeit bereit ist, hat das Recht auf j) Veröffentlichung von Verbandsmitteilungen Erwerb der Mitgliedschaft. Züchter im sowie die Herausgabe weiterer die Zuständigkeitsbereich des HVT im Sinn dieser Traberzucht und den Trabrennsport betreffenden Erzeugnisse, Bestimmung ist, wer nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO im Züchterregister des HVT eingetragen ist und in den k) entfällt letzten fünf Jahren vor dem Jahr der beantragten l) Bestellung und Abberufung der Mitglieder Mitgliedschaft als Züchter von mindestens einem im Verein zur Förderung der Vollblutzucht Pferd nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO in das und Traberzucht e. V. Züchterregister des HVT eingetragen wurde. 8. Zur Ermöglichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben wird der HVT mit der Teilnahme an 2. Vereine und Organisationen (korporative Zucht- und Rennbetrieb von den Teilnehmern Mitglieder) bevollmächtigt, die für die Durchführung des Zuchtprogramms einschließlich der Ergebnisse 1) entfällt der Leistungsprüfungen relevanten Daten, 2) Verein Deutscher Trabrennstallbesitzer und auch sofern sie von dritter Seite erhoben wur- Traberzüchter Berlin e.V. den, anzufordern, zu speichern, zu verarbei- ten, weiterzugeben und Datenzugang-sowie 3) Verein der Traberbesitzer und Datenherausgabe geltend zu machen. Der Traberzüchter Berlin-Karlshorst e.V. HVT wird hiervon nur zu satzungsgemäßen Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen 4) Norddeutscher Traber-Besitzer- und Bestimmungen Gebrauch machen. Die Teil- Züchter-Verein e.V. von 1912 in Hamburg nehmer an Zucht- und Rennbetrieb nehmen 5) Schleswig-Holsteinischer Verein für zur Kenntnis, dass der HVT personenbezoge- Traberzucht und –Rennen e.V. nen Daten, Identifikations- und Kontaktdaten (Namen, Adressen, Telefonnummern, Email- 6) Rheinischer Traber-Besitzer- und Adressen) sowie Daten der Zuchttiere und der Züchterverein e.V. Leistungsprüfungen verarbeitet und weitergibt, 7) Traber-Allianz-West, Vereinigung wenn dies zur Erfüllung der satzungsgemäßen Westdeutscher Traber-Züchter-Besitzer Aufgaben und in der züchterischen Zusam- und Amateurfahrer e.V. menarbeit mit anderen Zuchtverbänden erfor- derlich ist. 8) entfällt 9) Bayerischer Trabrenn Amateurfahrerverein e.V. § 7 - Gemeinnützigkeit 10) Berliner Amateurfahrer-Club e.V. 1. Der HVT verfolgt ausschließlich und 11) Besitzer- und Züchterverein Norddeutscher unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Amateurtrabrennfahrer e.V. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 12) entfällt 2. entfällt 13) entfällt 3. entfällt 14) Münchner Trabrenn- und Zuchtverein e.V. 4. entfällt 15) entfällt 5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in 16) Verein für Traber- und Warmblutzucht im erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke Rottal e.V. 6. Mittel des Vereins dürfen nur für die 17) Zucht- und Trabrennverein Straubing 1873 satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. e.V. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen 18) Berliner Trabrenn-Verein e.V. aus Mitteln des Vereins. 19) entfällt 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder 20) Rennclub Saarbrücken e.V. durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen 21) Deutscher Trabrenn-Amateurfahrer- begünstigt werden. Verband e.V. Seite 7 von 99
22) Bundesverband Deutscher Traber-Trainer HVT in gleicher Weise unterworfen wie die e. V. Mitglieder. Die Unterwerfung erfolgt durch ihre Teilnahme am Zucht- und Rennbetrieb. Hinsichtlich des Stimmrechts der Mitglieder in der Mitgliederversammlung gilt § 13 Abs. 4 Satzung. 3. Die Rennveranstalter sind durch einen mit dem HVT abgeschlossenen Vertrag („Teilnahme- vertrag“) der Satzung und den Ordnungen des 3. entfällt HVT unterworfen. 4. entfällt 4. Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem HVT alle von ihm in seinem Aufgabenbereich 5. entfällt angefragten Informationen unverzüglich und 6. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag vollständig zu erteilen. Die korporativen Mit- durch Beschluss des Präsidiums, sofern die glieder sind verpflichtet, den Vertretern des Voraussetzungen zur Mitgliedschaft nach § 8 HVT Zutritt zu allen ihren Veranstaltungen und Abs. 1 der Satzung erfüllt sind. Die Aufnahme Einrichtungen zu ermöglichen. wird wirksam, sobald der erste Jahresbeitrag 5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den zum 15. entrichtet ist. Januar fälligen Jahres-Mitgliedsbeitrag termin- Das Präsidium kann einen Aufnahmeantrag gerecht zu entrichten. Die Höhe des Jahres- zurückweisen, wenn beim Antragsteller Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitglieder- Gründe für einen Ausschluss i.S.d. § 11 Abs. versammlung festgesetzt. 3 Ziff. 4 der Satzung vorliegen. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist der Einspruch zur Mitgliederversammlung zulässig. § 10 - Ordnungsgewalt des HVT 7. Die Mitglieder üben ihre Mitgliedschaftsrechte 1. Mitglieder, Rennveranstalter und Teilnehmer in der Mitgliederversammlung aus. Eine am Zucht- und Rennbetrieb sind der Vertretung durch Dritte oder die Übertragung Ordnungsgewalt des HVT unterworfen. von Stimmrechten ist ausgeschlossen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. 2. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Zucht- und Rennbetrieb a) Jeder Züchter übt seine Mitgliedschafts- gefährdet oder schädigt oder dadurch rechte persönlich aus, wenn es sich um regelwidrig handelt, dass er die ihm durch eine einzelne Person handelt. Diese Satzung und Ordnungen des HVT oder Person kann den Ehegatten, ein Kind, den Durchführungsbestimmungen auferlegten Vater oder die Mutter zur Vertretung der Verpflichtungen ganz oder teilweise verletzt. Mitgliederversammlung zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen, wenn sie 3. Der HVT ist berechtigt, neben Verwaltungs- nicht selbst an der Mitgliederversammlung maßnahmen durch seine zuständigen Organe teilnimmt. folgende Ordnungsmittel zu verhängen: b) Jeder Züchter übt seine Mitgliedschafts- a) Geldbuße bis zu 10.000 € rechte durch einen Bevollmächtigten aus, wenn es sich um mehrere Personen b) Fahrverbot bis zu 12 Monaten handelt (Züchtergemeinschaft). Es kann nur c) Ausschließung eine Person aus der Züchtergemeinschaft bevollmächtigt werden. d) Ausweisung c) Jeder Züchter übt seine Mitgliedschafts- Die Ordnungsmittel können für jeweils jede rechte durch seinen gesetzlichen Vertreter einzelne Ordnungswidrigkeit befristet oder auf aus, wenn es sich um eine juristische Dauer, einzeln oder nebeneinander, Person handelt. ausgesprochen werden. d) Jeder Verein und jede Organisation übt 4. Der HVT ist berechtigt, den Verfahrens- seine/ihre Mitgliedschaftsrechte durch beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen. einen Delegierten aus. 5. Der HVT ist berechtigt, rechtskräftige Ordnungsmittel in einem Register zu speichern. § 9 - Pflichten der Mitglieder 6. Der HVT ist berechtigt, Entscheidungen seiner 1. Mit der Aufnahme sind die Mitglieder dieser Organe und des Schiedsgerichtes zu Satzung und den Ordnungen des HVT veröffentlichen. unterworfen. Alle von den Organen des HVT im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefassten Beschlüsse sind für die Mitglieder rechtsverbindlich. 2. Die Teilnehmer am Zucht- und Rennbetrieb sind dieser Satzung und den Ordnungen des Seite 8 von 99
§ 10 A- Doping Mitgliederversammlung zu entscheiden. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. 1. Kein Pferd darf am Renntag in seinem 5. Ausscheidende Mitglieder haben bis zum Gewebe, seinen Körperflüssigkeiten oder Schluss des Geschäftsjahres, in das ihr seinen Ausscheidungen Mittel enthalten, die Ausscheiden fällt, alle Verpflichtungen zu nach den jeweiligen „Durchführungs- erfüllen. Ein Anspruch auf Auszahlung eines bestimmungen zur Feststellung und eventuellen Ausscheidungsguthabens besteht Verhinderung von Doping gem. § 93 TRO“ nicht. nicht erlaubt sind („nicht erlaubte Mittel“). Der Name des gefundenen nicht erlaubten Mittels 6. Die Mitgliedschaft erlischt ohne Ausschluss- soll bekannt gegeben werden. verfahren, wenn 2. Ordnungswidrig handelt, wer schuldhaft das a) ein Mitglied nach § 8 Abs.1 die dortigen Verbot des Doping verletzt (§ 93 Abs. 2 TRO). Voraussetzungen zur Mitgliedschaft nicht Als Verwaltungsmaßnahme wird das gedopte mehr erfüllt, Pferd gesperrt; die Dauer der Sperre regelt die b) ein Mitglied nach § 8 Abs. 1 und 2 den TRO. nachweislich angemahnten Jahres- 3. Ordnungswidrig handelt ein Trainer, dessen Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31.03. des Pferd am Renntag gedopt ist (§93 Abs. 1 lit. b Jahres entrichtet hat oder TRO), wenn er sich nicht entlasten kann. c) ein Rennveranstalter innerhalb von zwei 4. Alles Weitere regelt die TRO, hierunter auch Jahren weniger als 5 Trabrennen pro Jahr die Durchführung der Doping-Kontrollen abgehalten hat. während des Trainings. 7. Ein nach dem vorstehenden Absatz 6 lit.a § 11 - Beendigung der Mitgliedschaft ausgeschlossenes Mitglied kann vom Präsidi- um innerhalb von 12 Monaten nach dem Aus- 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, schluss auf schriftlichen Antrag hin als passi- Ausschluss, Tod, Eröffnung des ves Mitglied aufgenommen werden. Das pas- Insolvenzverfahrens bzw. dessen Ablehnung sive Mitglied hat Sitz in der Mitgliederver- mangels Masse oder gem. Abs. 6. sammlung, aber kein Stimmrecht und kein An- tragsrecht, die Beitragspflicht bleibt bestehen. 2. Der Austritt muss schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gegenüber dem HVT erklärt werden. § 12 - Organe des HVT 3. Der Ausschluss erfolgt, wenn: 1) Organe des HVT sind: 1) ein Rennveranstalter innerhalb von zwei Jahren weniger als fünf Trabrennen pro 1. die Mitgliederversammlung Jahr abgehalten hat, 2. das Präsidium 2) ein Verein der Züchter-, Besitzer und Amateurfahrer über einen Zeitraum von 3. die Rennleitungen in ihrer Eigenschaft als zwei Jahren weniger als 40 eingetragene Rechtsorgan Mitglieder hat, die im Züchter- oder 4. die Rennausschüsse Besitzerregister des HVT registriert sind 5. das Schiedsgericht. 3) entfällt 4) ein Mitglied gegen die Satzung oder das Ansehen oder die Belange der Traberzucht 2) Funktionärsliste oder des Trabrennsports verstößt. Der HVT führt online eine Funktionärsliste, aus 4. Über den Ausschluss eines Mitgliedes der sich die jeweils aktuelle personelle Beset- beschließt das Präsidium. Das betroffene zung seiner Organe gemäß dem vorstehenden Mitglied ist vorher zu hören. Der Abs.1 Ziff.2 bis 5 unter Bekanntgabe der Na- Ausschlussbescheid muss dem Mitglied durch men, des Alters, des Berufs und ihrer Verbun- eingeschriebenen Brief mit Begründung denheit mit dem Trabrennsport ergibt, soweit zugestellt werden. die Funktionäre mit der Veröffentlichung dieser Daten einverstanden sind. Gegen den Ausschlussbescheid ist der Einspruch zur Mitgliederversammlung zulässig. Der Einspruch ist mit Begründung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschlussbescheides schriftlich bei der Geschäftsstelle des HVT einzulegen. Über den Einspruch hat die nächste Seite 9 von 99
§ 13 - Mitgliederversammlung der anwesenden Mitglieder. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass über die 1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ anzugebenden Tagesordnungspunkte des HVT. unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder entschieden wird. 2. entfällt 7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit 3. In der Mitgliederversammlung werden die der gültig abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Mitglieder nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 22 durch Stimmengleichheit gilt der Antrag als jeweils einen Delegierten vertreten. Von einem abgelehnt. Abgestimmt wird grundsätzlich eingetragenen Verein können nur Personen offen. Bei Wahlen wird geheim abgestimmt, es delegiert werden, die Mitglied des jeweiligen sei denn, alle Mitglieder erklären sich mit Vorstands sind. offener Abstimmung einverstanden. 4. In der Mitgliederversammlung hat jede zur 8. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Versammlung durch die Satzung zugelassene HVT und die Änderung der Satzung mit Person nur einen Sitz und eine Stimme. Ausnahme der Ordnungen bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der gültig abgegebenen Stimmen. § 14 - Einberufung und Beschlussfassung der Die Beschlussfassung über die Änderung der Mitgliederversammlung Zuchtbuchordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gem. 1. Die Mitgliederversammlung wird vom § 8 Abs. 1 der Satzung bzw. Delegierten der Präsidenten einberufen und geleitet. Mitglieder gemäß 8 § Abs. 2 Ziffer 1 - 22 der 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist Satzung. mindestens einmal im Jahr, und zwar spätes- Die Beschlussfassung über die Festsetzung tens am 04.Samstag im September eines Jah- der Abgaben der Rennveranstalter vom res, abzuhalten. Die Einberufung der ordentli- Totalisatorumsatz zur Finanzierung des HVT chen Mitgliederversammlung muss spätestens gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 1 bedarf einer Mehrheit bis zum 31.Juli des Jahres erfolgen und die von zwei Drittel der gültig abgegebenen Einladung mit Tagesordnung muss in Stimmen, falls der festzusetzende Satz höher schriftlicher Form mindestens 3 Wochen vor als 1,5 % des gesamten Totalisatorumsatzes dem anberaumten Termin erfolgen. Zur ist. Wahrung der Frist genügt die Aufgabe zur Post. Die Beschlussfassung über die Änderung oder Übertragung von Zuständigkeiten, Rechten 3. entfällt und Pflichten der Mitglieder in den Ordnungen 4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung bedarf der einfachen Mehrheit der gültig ist abzuhalten, wenn das Präsidium es abgegebenen Stimmen. beschließt oder mindestens ein Drittel der 8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung Mitglieder es beantragt. Sie ist innerhalb von sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom acht Tagen nach dem Beschluss oder der An- Versammlungsleiter und vom Protokollführer tragstellung einzuberufen und spätestens drei zu unterschreiben und den Mitgliedern Wochen nach der Einberufung abzuhalten. Die innerhalb von vier Wochen zu übersenden. Tagesordnung enthält ausschließlich Angele- genheiten, die zur Einberufung geführt haben. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt in schriftlicher Form an die Mitglieder mindestens § 15 - Aufgaben der Mitgliederversammlung drei Wochen vor dem anberaumten Termin. Zur Wahrung der Frist genügt die Aufgabe zur Der Mitgliederversammlung sind vorbehalten: Post. 5. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit des Präsidenten oder seines 1. Wahl des Präsidenten und der übrigen Vertreters und weiteren zehn Mitgliedern Mitglieder des Präsidiums. beschlussfähig; hiervon müssen mindestens 2. entfällt sechs Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung oder Delegierte der Mitglieder gemäß 3. Entgegennahme des Jahresberichts, 8 § Abs. 2 Ziffer 1 bis 13 sein. 4. Genehmigung des Jahresabschlusses und 6. Ist eine Mitgliederversammlung nicht Entlastung des Präsidiums und des beschlussfähig oder wird sie während der Geschäftsführers, Versammlung beschlussunfähig, ist sie 5. Wahl der Rechnungsprüfer und deren frühestens nach vier Wochen erneut Vertreter, einzuberufen und innerhalb von vier Wochen abzuhalten. Diese Mitgliederversammlung 6. Genehmigung des vom Präsidium entscheidet über die auf der Tagesordnung aufzustellenden Haushaltsplans und stehenden Punkte unabhängig von der Zahl Festsetzung der Abgaben und Beiträge, Seite 10 von 99
7. entfällt muss spätestens vierzehn Tage nach Einberufung stattfinden. 8. Beschlussfassung über die Satzung und Trabrennordnung Teil A, 3. Jedes Präsidiumsmitglied hat eine Stimme. Das Präsidium beschließt mit einfacher 9. Beschlussfassung über die Zuchtbuchordnung, Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt 10. Beschlussfassung über die Gründung von der Antrag als abgelehnt. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, 4. Das Präsidium ist beschlussfähig bei 11. Beschlussfassung über die Auflösung des Anwesenheit des Präsidenten oder seines HVT, Vertreters und insgesamt mindestens drei Präsidiumsmitgliedern. 12. Beschlussfassung über den Einspruch gegen die Ablehnung der Mitgliedschaft oder 5. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in Ausschluss eines Mitgliedes durch das Sitzungen. Sie kann auch schriftlich erfolgen, Präsidium, wenn der Präsident oder sein Vertreter und insgesamt mindestens drei 13. Festsetzung der Höhe der Präsidiumsmitglieder damit einverstanden Aufwandsentschädigung des Präsidenten und sind. Eine andere Beschlussfassung durch das der stellvertretenden Präsidenten. Präsidium ist nicht zulässig. 14. Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts. 6. Die Beschlüsse des Präsidiums sind zu 15. Beschlussfassung über die „Ethischen protokollieren. Das Protokoll ist vom Grundsätze des Pferdefreundes“ und über die Sitzungsleiter zu unterschreiben und den „Grundlagen des Verhaltens im Trabrennsport“ Mitgliedern des HVT innerhalb von vier Wochen zu übersenden. § 16 - Präsidium § 18 - Aufgaben des Präsidiums 1. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem ersten stellvertretenden Präsidenten, dem 1. Das Präsidium ist zuständig für: zweiten stellvertretenden Präsidenten und a) Erfüllung aller im Interesse von Traberzucht zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern. Drei und Trabrennsport liegenden Aufgaben, Mitglieder des Präsidiums sollen Mitglieder soweit diese nicht der gem. § 8 Abs. 1 der Satzung oder Delegierte Mitgliederversammlung vorbehalten sind, der Mitglieder gemäß 8 § Abs. 2 Ziffer 1 bis 13 sein. b) Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, 2. Die stimmberechtigten Mitglieder des HVT wählen zuerst den Präsidenten auf Vorschlag c) Überwachung der laufenden Geschäfte. eines Mitgliedes. Anschließend wählen die stimmberechtigten Mitglieder des HVT die vier übrigen Präsidiumsmitglieder auf Vorschlag 2. Insbesondere obliegen dem Präsidium: eines Mitgliedes oder des Präsidenten. a) Bildung und Auflösung von Ausschüssen 3. Die Mitglieder des HVT wählen aus den vier gemäß § 20 Abs. 2 und Festlegung der weiteren Präsidiumsmitgliedern gemäß Abs. 2 Zahl und Wahl der Mitglieder dieser Satz 2 den ersten stellvertretenden Ausschüsse, Präsidenten und den zweiten stellvertretenden Präsidenten. b) Beschlussfassung über zuchtfördernde Maßnahmen, 4. Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt vier Jahre. Das Präsidium bleibt bis zur Neuwahl c) Beschlussfassung über Trabrennordnung des neuen Präsidiums im Amt. Teil B und C, ZVS-Ordnung Schiedsgerichtsordnung, Gebühren- 5. Die Präsidiumsmitglieder sind ehrenamtlich ordnung, Geschäftsordnungen und die tätig. Die Reisekosten und dienstlichen notwendigen Durchführungsbestimmungen. Ausgaben der Präsidiumsmitglieder werden vom HVT erstattet. d) Beratung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses und Aufstellung des § 17 - Einberufung und Beschlussfassung des Haushaltsplans, Präsidiums e) Genehmigung der Rennen sowie deren Termine, 1. Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten einberufen und geleitet. f) Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Mitglieder, 2. Eine Sitzung muss vom Präsidenten innerhalb von sieben Tagen mit einer Frist von g) Beschlussfassung über den Ausschluss mindestens sieben Tagen einberufen werden, eines Mitgliedes gem. § 11 Abs. 4, wenn dies mindestens drei Präsidiumsmitglieder beantragen. Die Sitzung Seite 11 von 99
h) Aufstellung der Tagesordnung für die wählen, der bei Verhinderung des ordentlichen Mitgliederversammlung, Mitgliedes an dessen Stelle tritt. i) Bestellung und Abberufung des Zuchtleiters und Geschäftsführers sowie des Leiters des § 24 - Geschäftsstelle Büro für Sicherheit und Ordnung, j) Wahl der Mitglieder der Rennausschüsse. 1. Der HVT unterhält eine Geschäftsstelle für die Durchführung der laufenden Geschäfte. k) Bestellung der Mitglieder der Rennleitungen. 2. entfällt 3. Der HVT bestellt einen Zuchtleiter mit der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation. § 19 - Der Präsident 1. Der Präsident und seine beiden Stellvertreter § 25 - Haushaltsplan sind Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie vertreten den HVT gerichtlich und 1. Der Haushalt des HVT ist jeweils für ein außergerichtlich jeder allein. Geschäftsjahr im Voraus in einem Haushalts- 2. Im Innenverhältnis ist bestimmt, dass die plan vom Präsidium aufzustellen und der beiden stellvertretenden Präsidenten nur bei Mitgliederversammlung zur Genehmigung Verhinderung des Präsidenten, der zweite vorzulegen. stellvertretende Präsident nur bei 2. Die Finanzierung des HVT erfolgt durch: Verhinderung des Präsidenten und des ersten stellvertretenden Präsidenten a) Abgaben der Rennveranstalter vom vertretungsberechtigt sind. Diese Regelung gilt Totalisatorumsatz, auch für Einberufung und Leitung einer b) Jahresbeiträge der Mitglieder, Mitgliederversammlung oder Präsidiumssitzung. c) Gebühren, d) Spenden und sonstige Erträge. § 20 - Ausschüsse 3. Die Abgaben der Rennveranstalter vom Totalisatorumsatz sind renntäglich fällig und 1. entfällt innerhalb von zehn Tagen auf das Konto des HVT bei der Zentralen Verrechnungsstelle zu 2. Der HVT kann bei Bedarf Ausschüsse bilden. entrichten. § 21 - entfällt § 26 - Buchprüfung § 22 - Schiedsgericht Die rechnerische Prüfung und die Ordnungsmäßigkeit der Buch- und Kassenführung 1. entfällt sowie des Vermögensnachweises haben durch 2. entfällt einen vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer zu erfolgen, der seinen Bericht dem Präsidium 3. Das Schiedsgericht bleibt für sämtliche übermittelt. Verfahren zuständig, die bei ihm in dem Zeitpunkt anhängig sind, in dem die Bestellung Der HVT hat einen von einer anerkannten seiner Mitglieder endet. Insoweit überdauert Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahres- die Bestellung der Mitglieder des abschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Schiedsgerichtes die in § 23 Abs. 2 Satz 1 Verlustrechnung, Liquiditätsrechnung, Anhang und genannte Frist. Lagebericht innerhalb der ersten sechs Monate des folgenden Geschäftsjahres der Mitglieder- § 23 - Besetzung des Schiedsgerichts und versammlung vorzulegen. Verfahren 1. Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen, von denen der Obmann die Befähigung zum Richteramt haben muss. 2. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden gem. § 15 Abs. 14 für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglieder des Präsidiums des HVT sein. Für jedes Mitglied des Schiedsgerichtes ist ein Stellvertreter zu Seite 12 von 99
§ 27 - Rechnungsprüfung § 31 - Inkrafttreten 1. Die Rechnungsprüfer haben mindestens 1. Die Neufassung der Satzung tritt zu dem einmal im Jahr die Kassenführung sowie die festgesetzten und in den Verbandsmitteilungen Ausgaben auf ihre sachliche Richtigkeit und veröffentlichten Zeitpunkt in Kraft. Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan sowie die wirtschaftliche Verwendung der 2. Mit dem Inkrafttreten verliert die alte Satzung Mittel zu prüfen. Die Organe können hierzu ihre Wirksamkeit. Prüfungsaufträge erteilen. 2. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von vier Jahren zwei Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter, die nicht Mitglieder des Präsidiums sein dürfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Rechnungsprüfer berichten der Mitglieder- versammlung über das Ergebnis der Prüfung und beantragen die Entlastung des Präsidiums und der Geschäftsführung. § 28 - Auflösung des HVT 1. Ein Antrag auf Auflösung des HVT ist als besonderer Punkt auf die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung zu setzen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder dies beantragt oder das Präsidium einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Die Auflösung des HVT kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der gültig abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 2. entfällt 3. Im Falle der Auflösung bestimmt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren. 4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder dessen Rechts- nachfolger, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke der Traberzucht im Bereich des liquidierten HVT zu verwenden hat. § 29 - entfällt § 30 - Salvatorische Klausel Erweist sich eine Bestimmung der Satzung oder Ordnungen als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung unter besonderer Beachtung von Sauberkeit und Ordnung in Traberzucht und im Trabrennsport am nächsten kommt. Seite 13 von 99
ZUCHTBUCHORDNUNG 2. Das Zuchtprogramm umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, einen alle Zuchtfortschritt im Sinne des Zuchtzieles zu (Züchterische Grundbestimungen), Zuchtpro- erreichen. gramm (ZP) Ein sich aus dem Zuchtziel ergebender Zuchtfortschritt wird erreicht durch strenge § 1 - Zweck der Zuchtbuchordnung (ZBO) und Selektion nach den jeweils geforderten des Zuchtprogramms (ZP) Leistungskriterien und Anpaarung derjenigen Tiere, die dem Zuchtziel am besten 1. Die Zuchtbuchordnung (ZBO) regelt die entsprechen. Die Leistungsprüfungen sind ordnungsgemäße Durchführung der damit integraler Bestandteil der Zucht. Diese Zuchtarbeit, insbesondere die ordnungs- und Selektionsmethode führt zu satzungsgemäße Durchführung des Zuchtpro- Leistungsmerkmalen, die auch in der Zucht gramms, die korrekte und vollständige Auf- anderer Pferderassen erwünscht sind, z.B. zeichnung von Abstammungs- und Leistungs- Gesundheit, Ausdauer, Bewegungsablauf. Sie daten, die ordnungsgemäße Durchführung der dienen somit auch der Bewahrung und der Zuchtbuchführung, der Zuchtwertschätzung Veredelung des Kulturguts Pferd. sowie die rechtskonforme Identifizierung der in 3. Als Zuchtmethode dient die Reinzucht: Die Se- den Zuchtbüchern des HVT eingetragenen lektion wird in einer offenen Zuchtpopulation Pferde. durchgeführt, d.h. die Hereinnahme von Hengsten und Stuten aus anderen Populatio- Der Zuchtverband arbeitet nach den Bestim- nen ist möglich. mungen der Verordnung (EU) 2016/1012 so- wie den einschlägigen Bestimmungen des eu- Es werden nur Pferde in das Zuchtbuch ropäischen Rechts, den tierzuchtrechtlichen, eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch des tierschutzrechtlichen und veterinärrechtlichen HVT oder in einem anderen Zuchtbuch der Bestimmungen des Bundes und der Länder. Traberrasse der durch die UET gelisteten und gemäß Verordnung EU 2016/1012 anerkann- Der HVT ist Mitglied im Europäischen Dach- ten Zuchtverbände / Zuchtunternehmen verband für Traberzucht und Trabrennen „Uni- eingetragen sind (Anlage 1 zur ZBO). on Européenne du Trot (UET) mit Sitz in Paris. 4. Die Zuchtpopulation hat einen Umfang von ca. Das Regelwerk der UET (Internatio- 11.000 Trabern (Stand Juli 2018) nal_Agreement_On_Trotting_Races) ist für den HVT verbindlich. Im Zweifelsfall geht das Stuten: 2300 Regelwerk des HVT vor. Verantwortlich für die Hengste: 5700 Zuchtarbeit ist ein vom Präsidium des HVT, Wallache: 3000 nach entsprechender Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde, bestellter Zuchtleiter. Sie umfasst alle Traber, die 2. Am Zuchtbetrieb kann nur teilnehmen, wer a) im Deckhengstregister sich der Satzung und den Ordnungen des HVT unterworfen hat. Die Unterwerfung erfolgt b) im Geburtenregister durch die Teilnahme am Zuchtbetrieb. c) in Abteilung A des Einfuhrregisters 3. Verstöße gegen die ZBO und das ZP sowie d) in Abteilung B des Ausfuhrregisters die in ihrem Rahmen ergangenen eingetragen sind. Bestimmungen werden nach der Rechts- und Verfahrensordnung der TRO geahndet. 5. a) Als Leistungsprüfungen dienen die nach § 2 - Zuchtziel und Zuchtprogramm der TRO gelaufenen Rennen b) Rennen für zwei-, drei- und vierjährige 1. Der HVT führt das Ursprungs-Zuchtbuch des Inländer gemäß TRO § 41 dienen im Deutschen Trabers (Rasse „Deutscher Hinblick auf das Zuchtziel der Frühreife in Traber“) sowie in Dienstleistung für die besonderem Maße der Leistungsprüfung „Société d’Encouragement á l’élévage du Che- der Zuchtpopulation. val Francais“ (SECF) ein separates Register für den in Deutschland geborenen Französi- c) In Zuchtrennen gemäß TRO § 43 sollen die schen Traber (Trotteur Francais). besten Pferde eines Jahrgangs ermittelt werden. Teilnahmeberechtigt sind zwei-, Das Zuchtziel ist der leistungsfähige Renn- drei- oder vierjährige Inländer. traber mit Frühreife und korrektem Exterieur, der auch für die Verwendung in der d) In Gruppenrennen und Zirkel-Rennen ge- Landespferdezucht geeignet ist. mäß TRO §§ 43 A und D sollen die besten Pferde eines oder mehrerer Jahrgänge Erklärtes Ziel ist die Erzeugung von genetisch ermittelt werden. hochwertigen Tieren zur Weiterzucht. Seite 14 von 99
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