Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT)

                 Satzung

             und Ordnungen

                des HVT

             Stand 01.07.2019

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
SATZUNG .................................................... 6                             § 17 - Leistungsregister ........................................... 23
Präambel                                                                                   § 18 - Besitzerregister ............................................. 23
                                                                                           § 19 - Züchterregister ............................................. 24
  § 1 - Name, Sitz, Tätigkeits- und Zuständigkeits-                                        § 20 - Züchterprämie .............................................. 24
          bereich .......................................................... 6             § 21 - Züchterprämienregister ................................. 24
  § 2 - entfällt ............................................................. 6           § 22 - Berichtigung im Zuchtbuch ............................ 25
  § 3 - Geschäftsjahr ................................................... 6                § 23 - Löschung im Zuchtbuch ................................. 26
  § 4 - Zweck ............................................................. 6              § 24 - Wiedereintragung in das Zuchtbuch .............. 26
  § 5 - entfällt ............................................................. 6           § 25 - Weitere Pflichten der Besitzer ........................ 26
  § 6 - Aufgaben .......................................................... 6              § 26 - entfällt.......................................................... 26
  § 7 - Gemeinnützigkeit .............................................. 7                  § 27 - entfällt.......................................................... 26
  § 8 - Mitglieder ......................................................... 7             § 28 - Rechtsmittel.................................................. 26
  § 9 - Pflichten der Mitglieder ..................................... 8
  § 10 - Ordnungsgewalt des HVT ................................ 8                    TRABRENNORDNUNG (TRO) ...................... 27
  § 10 A - Doping ......................................................... 9
  § 11 - Beendigung der Mitgliedschaft ........................ 9                     Teil A – Organisation ................................. 27
  § 12 - Organe des HVT .............................................. 9
  § 13 - Mitgliederversammlung ................................ 10                    § 1 - Zweck und Geltungsbereich der
  § 14 - Einberufung und Beschlussfassung der                                                 Trabrennordnung............................................ 27
          Mitgliederversammlung ............................... 10                      § 2 - entfällt ........................................................... 27
  § 15 - Aufgaben der Mitgliederversammlung........... 10                               § 3 - Aufgaben des HVT........................................... 27
  § 16 - Präsidium ..................................................... 11             § 4 - Tätigkeitsvergütung ........................................ 28
  § 17 - Einberufung und Beschlussfassung des                                           § 5 - entfällt ........................................................... 28
          Präsidiums................................................... 11              § 6 - entfällt ........................................................... 28
  § 18 - Aufgaben des Präsidiums .............................. 11                      § 7 - entfällt ........................................................... 28
  § 19 - Der Präsident ................................................ 12              § 8 - Aufgaben, Pflichten und Rechte der
  § 20 - Ausschüsse ................................................... 12                      Rennveranstalter ......................................... 28
  § 21 - entfällt ......................................................... 12          § 9 - Haftungsausschluss......................................... 29
  § 22 - Schiedsgericht............................................... 12               § 10 - Der Verein zur Förderung der Vollblutzucht
  § 23 - Besetzung des Schiedsgerichts und Verfahren 12                                         und Traberzucht e. V. .................................. 29
  § 24 - Geschäftsstelle.............................................. 12               § 11 - entfällt.......................................................... 29
  § 25 - Haushaltsplan ............................................... 12               § 12 - entfällt.......................................................... 29
  § 26 - Buchprüfung ................................................. 12               § 13 - entfällt.......................................................... 29
  § 27 - Rechnungsprüfung ........................................ 13
  § 28 - Auflösung des HVT ........................................ 13                Teil B – Trabrennen ................................... 30
  § 29 - entfällt ......................................................... 13
  § 30 - Salvatorische Klausel ..................................... 13
  § 31 - Inkrafttreten ................................................. 13
                                                                                      I.       Teilnehmer an Trabrennen ................ 30

ZUCHTBUCHORDNUNG (ZBO) .................... 14                                        a)       Zulassung der Personen ..................... 30
                                                                                           § 14 - Grundregeln ................................................. 30
                                                                                           § 15 - Besitzer ......................................................... 30
  § 1 - Zweck der Zuchtbuchordnung (ZBO) ................ 14
                                                                                           § 16 - Decknamen ................................................... 30
  § 2 - Zuchtziel und Zuchtprogramm ......................... 14
                                                                                           § 17 - Rennfarben ................................................... 30
  § 3 - Begriffsbestimmung Inländer und Ausländer ... 15
                                                                                           § 18 - entfällt.......................................................... 30
  § 4 - entfällt ........................................................... 15
                                                                                           § 19 - Ausweisinhaber............................................. 30
  § 5 - Zuchtbuch....................................................... 15
                                                                                           § 20 - Allgemeine Bestimmungen für Ausweis-
  § 6 - Registrierung von Bedeckungen: Deckliste und
                                                                                                   inhaber .......................................................... 31
          Deckschein .................................................. 16
                                                                                           § 21 A - Ausweis für Berufsfahrer und Berufstrainer 31
  § 7 - Registrierung des Bedeckungsergebnisses:
                                                                                           § 21 B - Ausweis für Amateurtrainer ........................ 32
          Deckergebnisschein ..................................... 17
                                                                                           § 22 - Besondere Pflichten des Trainers ................... 32
  § 8 - Geburtenregister ............................................ 17
                                                                                           § 23 - Fahrausweis für Auszubildende...................... 33
  § 9 - Fohlenschein ................................................... 18
                                                                                           § 24 - Fahrausweis für Amateurfahrer und
  § 10 - Einfuhrregister .............................................. 19
                                                                                                   Interimsfahrer.............................................. 33
  § 11 - Einfuhrschein ................................................ 20
                                                                                           § 25 - Ausweisinhaber anderer Verbände ................ 33
  § 12 - Ausfuhrregister ............................................. 21
                                                                                           § 26 - Fahrausweis für Gästefahrer ......................... 34
  § 13 - Ausfuhrschein ............................................... 21
  § 14 - entfällt ......................................................... 21
  § 14 A - Equidenpass (Pferdepass) ........................... 22                    b)       Zulassung von Pferden....................... 34
  § 15 - Anerkennung von Hengsten... Fehler! Textmarke                                     § 27 - Bevollmächtigte ............................................ 34
          nicht definiert.                                                                 § 28 - Grundregeln .................................................... 34
  § 16 - Deckhengstregister ....................................... 22                     § 29 - Sperre von Pferden ......................................... 35

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
§ 29 A - entfällt ...................................................... 35                 § 69 - Inhalt der Ausschreibung ............................... 46
II.       Organisation der Trabrennen ............. 35                                            § 70 - Nennung ....................................................... 46
                                                                                                  § 71 - Einsätze, Streichungen .................................. 46
a)        Grundregeln ...................................... 35                                   § 72 - Starterangabe............................................... 47
      § 30 - Definition der Trabrennen ............................. 35                           § 73 - Begrenzung und Verminderung des
      § 31 - Wilde Rennen ............................................... 36                              Starterfeldes ................................................ 47
      § 32 - Leistungsgruppen.......................................... 36                        § 74 - Rennprogramm ............................................. 48
      § 33 - entfällt ......................................................... 36                § 75 - Pflichten des Ausweisinhabers am Renntag.... 48
      § 34 - Gewinnsumme .............................................. 36                        § 76 - Ausrüstung ...................................................... 48
      § 35 - entfällt ......................................................... 36                § 77 - Parade............................................................. 49
      § 36 - Rekord .......................................................... 36                 § 78 - Start .............................................................. 49
      § 36 A - Renndistanzen ........................................... 36                       § 79 - Autostart ......................................................... 49
      § 37 - Erlaubnisse und Zulagen ................................ 37                          § 80 - Bänderstart ..................................................... 50
      § 38 - Zulagen für Pferde ........................................ 37                       § 81 - Startordnung ................................................... 50
      § 39 - Erlaubnisse für Fahrer ................................... 37                        § 82 - Gangart ........................................................ 50
                                                                                                  § 83 - Disqualifikation ............................................. 50
                                                                                                  § 83 A - Herausnahme ............................................ 51
b)        Arten der Trabrennen ........................ 37                                        § 84 - Fahrordnung ................................................. 52
      § 40 - Einteilung der Rennen ................................... 37
                                                                                                  § 85 - Wahrnehmung der Gewinnchancen ............... 53
      § 41 - Rennen für Inländer ...................................... 37
                                                                                                  § 86 - Richterspruch ................................................ 53
      § 42 - Internationale Rennen ................................... 37
                                                                                                  § 87 - Zeitmessung ................................................. 53
      § 43 - Zuchtrennen ................................................. 38
                                                                                                  § 88 - Abbruch von Rennen oder Renn-
      § 43 A - Gruppenrennen .......................................... 38
                                                                                                          veranstaltungen........................................... 53
      § 43 B - Breeders Crown-Rennen ............................ 38
                                                                                                  § 89 - Ungültigkeit von Rennen ............................... 54
      § 43 C - entfällt ....................................................... 39
                                                                                                  § 90 - entfällt.......................................................... 54
      § 43 D - Zirkel-Rennen ............................................ 39
                                                                                                  § 91 - Rennpreise .................................................... 54
      § 43 E - Standardrennen ......................................... 39
                                                                                                  § 92 - entfällt.......................................................... 54
      § 44 - Internationale Länder- und Städtevergleichs-
                                                                                                  § 93 - Doping .......................................................... 54
              rennen......................................................... 39
                                                                                                  § 94 - Verbandsmitteilungen ................................... 56
      § 45 - Late Closers .................................................. 39
      § 45 A - entfällt ...................................................... 39
      § 46 - Besondere Austragungsarten ........................ 39
                                                                                            Teil C Recht und Verfahren ....................... 57
      § 47 - Rennen mit Punktwertung ............................. 40
      § 48 - Vorlaufrennen ............................................... 40               I. Organisation und Aufgaben der Rechts-
      § 48 A - Heatrennen................................................ 40                   und Ermittlungsorgane .......................... 57
      § 49 - Einteilung der Rennen nach Ausweisinhabern 40
      § 50 - Feststellungsprüfungen ................................. 41                          § 95 - Grundregeln.................................................. 57
      § 51 - Qualifikationsrennen..................................... 41                         § 96 - Rechts- und Ermittlungsorgane...................... 57
      § 51 A- Aufbaurennen für Zweijährige ..................... 41                               § 97 - Rennleitung .................................................. 57
      § 52 - Rennen gegen die Zeit ................................... 42                         § 98 - Aufgaben der Rennleitung als Rechtsorgan .... 57
                                                                                                  § 99 - Rennausschüsse ............................................ 57
c)        Renntechnische Organisation ............. 42                                            § 100 - Aufgaben der Rennausschüsse ..................... 57
      § 53 - Rennleitung ..................................................... 42                 § 101 - entfällt ........................................................ 57
      § 54 - Funktionen der Rennleitung ............................ 42                           § 102 - Zuständigkeit des Schiedsgerichts ................ 57
      § 55 - Aufgaben und Pflichten der Rennleitung als
              Verwaltungsorgan.......................................... 42                 II.       Verfahrensvorschriften ...................... 58
      § 56 - Rennsekretär ................................................... 43
      § 57 - Aufgaben des Rennsekretärs ........................... 43                      a)        Allgemeine Verfahrensvorschriften .... 58
      § 58 - Leiter der Meldestelle...................................... 44                      § 103 - Grundregeln ................................................ 58
      § 59 - entfällt ............................................................. 44            § 104 - Verfahrensbeteiligte .................................... 58
      § 60 - entfällt............................................................. 44             § 105 - entfällt ........................................................ 58
      § 61 - entfällt............................................................. 44             § 106 - Form und Inhalt von Anträgen ..................... 58
      § 62 - Rennbahntierarzt ............................................ 44                     § 107 - Vertreter ..................................................... 58
      § 63 - Wettverbot...................................................... 44                  § 108 - Fristen ........................................................ 58
      § 64 - Rennbahnarzt .................................................. 44                   § 109 - Mündliche Verhandlung .............................. 58
      § 65 - Rennbahnhufschmied...................................... 44                          § 110 - Vorbereitung zur mündlichen Verhandlung .. 58
      § 66 - Anwesenheitspflicht der Funktionäre ............. 44                                 § 111 - Rechtliches Gehör........................................ 58
                                                                                                  § 112 - Zeugen und Sachverständige ....................... 58
d)        Durchführung der Trabrennen ................                                            § 113 - Gang der mündlichen Verhandlung .............. 59
      § 67 - Rennbahn ..................................................... 45                    § 113 A - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
      § 68 - Ausschreibung von Rennen ............................ 45                                    Ordnung ...................................................... 59

                                                                                 Seite 3 von 99
Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
§ 113 B- Rechtsbehelf ............................................. 59                § 9 - Schriftliches Verfahren .................................... 69
     § 114 - Entscheidung .............................................. 59                § 10 - Mündliche Verhandlung ................................ 69
     § 115 - Rechtsmittelbelehrung ................................ 59                     § 11 - Sitzungsordnung ........................................... 69
     § 116 - Verfahrenskosten ........................................ 59                  § 12 - Protokoll ....................................................... 69
     § 117 - Wirksamkeit der Entscheidung .................... 60                          § 13 - Erlass des Schiedsspruches ............................ 69
     § 118 - Fälligkeit von Geldbußen und                                                  § 14 - Zustellung des Schiedsspruches ..................... 70
            Verfahrenskosten......................................... 60                   § 15 - Wirkung des Schiedsspruches ........................ 70
     § 119 - Rechtsmittel gegen Entscheidungen der                                         § 16 - Beendigung des Schiedsverfahrens ................ 70
            Rennleitung ................................................. 60               § 17 - Veröffentlichung des Schiedsspruches ............ 70
     § 120 - Umfang der Überprüfung ............................ 60                        § 18 - Kosten des Verfahrens ................................... 70
     § 121 - Anrufung des Schiedsgerichts ...................... 60                        § 19 - entfällt.......................................................... 70
                                                                                           § 20 - entfällt.......................................................... 70
b)       Verfahren vor der Rennleitung ........... 61
     § 122 - Besondere Vorschriften ............................... 61                  GEBÜHRENORDNUNG (GBO) ..................... 71
     § 123 - Abgabeverfahren der Rennleitung ............... 61
                                                                                           § 1 - Gebührenpflichtige Tätigkeiten ....................... 71
III. Protestverfahren - entfällt .................. 61                                     § 2 - Höhe der Gebühren ......................................... 73
                                                                                           § 3 - Fälligkeit der Gebühren ................................... 73
     § 124 - 134 - entfällt ............................................... 61
                                                                                        Sonderbestimmungen für C-Bahn-Rennen
IV. Ordnungsverfahren ............................ 61                                   gem. § 3 TRO ............................................ 74

     § 135 - Ordnungswidrigkeiten ................................. 61                  Durchführungsbestimmung für die Aufgaben
     § 136 - Schwerer Fall .............................................. 62            des HVT gemäß § 3 TRO                 75
     § 137 - Teilnahme ................................................... 62
     § 138 - Versuch....................................................... 62
                                                                                        Durchführungsbestimmungen über die
     § 139 - Verfolgungsverjährung ................................ 62
     § 140 - Ermittlungsorgan ........................................ 62               Errichtung und Führung eines Büros für
     § 141 - Ordnungsmittel ........................................... 63              Sicherheit und Ordnung gem. § 3 Ziff. 2 u)
     § 142 - Zuständigkeit .............................................. 63            TRO ......................................................... 75
     § 143 - Vorläufige Anordnungen ............................. 63
     § 144 - Strafenbuch ................................................ 64            Durchführungsbestimmungen für die
                                                                                        Namensgebung von Trabern gem. § 8 ZBO 76
V.       Sonstige Verfahren............................. 64
                                                                                        Durchführungsbestimmungen für die
     § 145 - entfällt........................................................ 64
     § 146 - Streitigkeiten über Verwaltungsmaßnahmen 64
                                                                                        Erteilung von Decknamen gem. § 16 TRO... 76
     § 147 - entfällt........................................................ 64
     § 148 - entfällt........................................................ 64        Durchführungsbestimmungen für die
                                                                                        Verwendung von Werbezusätzen auf der
ZENTRALE VERRECHNUNGSSTELLEN-                                                           Rennfarbe gem. § 17 TRO .......................... 77
ORDNUNG (ZVSO) ..................................... 65
                                                                                        Durchführungsbestimmungen für die
     § 1 - Grundsätze ..................................................... 65          Erteilung eines Ausweises für Amateurtrainer
     § 2 - Zahlungsverkehr mit Rennveranstaltern .......... 65                          gem. § 21 B Abs. 1 TRO ............................. 77
     § 3 – entfällt ........................................................... 66
     § 4 - Rechnungsverkehr mit Teilnehmern am Zucht
                                                                                        Durchführungsbestimmungen über die
             und Rennbetrieb .......................................... 66
     § 5 - Haftung .......................................................... 67        Führung von Trainings- und Personallisten
                                                                                        gem. § 22 h) TRO ...................................... 78
SCHIEDSGERICHTSORDNUNG (SchGO)........ 68
                                                                                        Durchführungsbestimmungen über die
     § 1 - Anwendungsbereich........................................ 68                 Führung des Medikamentenbuches gem. § 22
     § 2 - Verfahrensvorschriften .................................... 68               i) TRO ....................................................... 79
     § 3 - Geschäftsstelle................................................ 68
     § 4 - Ort der Verhandlung ....................................... 68
                                                                                        Durchführungsbestimmungen für die
     § 5 - Verfahrenssprache .......................................... 68
     § 6 - Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts 68
                                                                                        Amateurfahrer-Prüfung gem. § 24 TRO...... 79
     § 7 - Ladung ........................................................... 68
     § 8 - Vorbereitungsverfahren .................................. 68

                                                                             Seite 4 von 99
Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
Durchführungsbestimmungen zur
Immunisierung gegen Pferde-Influenza gem.
§ 28 TRO .... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Durchführungsbestimmungen für das
Trabreiten gem. § 30 TRO .......................... 81

Durchführungsbestimmungen zur Bildung
von Leistungsgruppen gem. § 32 TRO ......... 81

Durchführungsbestimmungen für PMU-
Rennen gem. § 40 Abs. o) TRO .................. 82

Durchführungsbestimmungen für Breeders
Crown-Rennen gem. § 43 B TRO................. 82

Durchführungsbestimmungen über zulässige
Ausrüstungsgegenstände gem. § 76 Abs. 4
TRO .......................................................... 84

Durchführungsbestimmungen über
zugelassene Rennwagen gem. § 76 Abs. 5
TRO .......................................................... 93

Durchführungsbestimmungen zur
Startordnung gem. § 81 TRO ...................... 93

Durchführungsbestimmungen zu
Atemalkohol- und Drogenkontrollen gem. §
84 TRO ...................................................... 96

Durchführungsbestimmungen zur
Feststellung und Verhinderung von Doping
gem. § 93 TRO ........................................... 96

Durchführungsbestimmungen für
Trainingskontrollen gem. § 93 TRO ............ 99

                                                             Seite 5 von 99
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SATZUNG                                                           Verrechnungsstellen-Ordnung,
                                                                  Schiedsgerichtsordnung).
Präambel                                                      2. Für den Zuchtbetrieb erlässt der HVT die
                                                                 Zuchtbuchordnung (ZBO). Sie regelt die
Der Hauptverband für Traberzucht e. V. (HVT) ist
                                                                 Zuchtarbeit im Rahmen und nach Maßgabe
nach dem deutschen Tierzuchtgesetz (TierZG) von                  des       EU-Gemeinschaftsrechtes,   des
der zuständigen Landesbehörde als Zuchtverband                   Tierzuchtgesetzes und der zugehörigen
auf dem Gebiet der Traberzucht anerkannt.                        Durchführungsverordnungen.
                                                              3. Für den Rennbetrieb erlässt der HVT die
§ 1 - Name, Sitz, Tätigkeits- und
                                                                 Trabrennordnung   (TRO).   Diese  regelt
      Zuständigkeitsbereich                                      insbesondere:
 1. Der Zuchtverband in der Rechtsform des ein-                   a) Zulassung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
    getragenen Vereins führt den Namen:                              der Rennveranstalter sowie der Teilnehmer
                                                                     (Pferde und Personen)
      Hauptverband für Traberzucht e. V. (HVT) –
      Der Zuchtverband ist im Vereinsregister einge-              b) Organisation    und    Durchführung     der
      tragen.                                                        Rennen,
 2. Der Sitz des HVT ist Berlin.                                  c) Recht und Verfahren.

 3. Der räumliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich            4. Der HVT errichtet und unterhält als Zentrale
    auf die Bundesrepublik Deutschland und die                   Verrechnungsstelle         (ZVS)         eine
    Republik Polen                                               rechnergestützte     und     vom      übrigen
                                                                 Zahlungsverkehr und Vermögen des HVT
 4. Der sachliche Tätigkeitsbereich erstreckt sich               getrennte Einrichtung mit dem Ziel, dass alle
    auf die Tierart Pferd, Rasse Deutscher Traber.               Traberzucht und Trabrennsport betreffenden
 5. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf                 Zahlungen über die ZVS erfolgen sollen.
    die Führung des Zuchtbuches sowie die                         Für die Zentrale Verrechnungsstelle erlässt der
    Aufsicht über die vom HVT mit der                             HVT die ZVS-Ordnung, die alle mit dem
    Durchführung     der     Leistungsprüfungen                   zentralen     Zahlungsverkehr      zusammen-
    beauftragten Rennveranstalter.                                hängenden Fragen mit verbindlicher Wirkung
                                                                  für alle am Trabrennsport teilnehmenden
                                                                  natürlichen Personen, juristischen Personen
§ 2 - entfällt                                                    und sonstigen Organisationen regelt.
                                                              5. Für die Verfahren vor dem Schiedsgericht
§ 3 - Geschäftsjahr                                              gelten      die    vom   HVT     erlassene
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.                          Schiedsgerichtsordnung und die Vorschriften
                                                                 der Zivilprozessordnung.
                                                              6. Für seine Tätigkeiten erhebt der HVT
§ 4 - Zweck                                                      Gebühren. Diese sind in der Gebührenordnung
Der HVT fördert und beaufsichtigt die Traberzucht                festgesetzt.
und deren Leistungsprüfungen sowie andere                     7. Dem HVT obliegen insbesondere folgende
Trabrennen im Zuständigkeitsbereich. Er trifft im                weitere Aufgaben:
Rahmen und nach Maßgabe der hierfür geltenden                     a) Vertretung der Interessen der deutschen
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem                          Traberzucht    und     des    deutschen
EU-Gemeinschaftsrecht           sowie          des                   Trabrennsports in den internationalen
Tierzuchtgesetzes und des Tierschutzgesetzes,                        Dachverbänden,
unter Beachtung seiner Satzung und Ordnungen die                  b) Darstellung der deutschen Traberzucht und
erforderlichen Maßnahmen. Er überträgt seine                         des deutschen Trabrennsports sowie deren
eigene Verbandsstrafgewalt und die ihm von seinen                    wirtschaftlicher und ideeller Bedeutung im
korporativen        Mitgliedern        übertragene                   In- und Ausland,
Vereinsstrafgewalt auf die in der Trabrennordnung                 c) Zusammenarbeit mit anderen nationalen
vorgesehenen Rechtsorgane.                                           und internationalen Pferdezucht- und
                                                                     Pferdesportverbänden,
§ 5 - entfällt                                                    d) nationale        und       internationale
                                                                     Zusammenarbeit bezüglich Entwicklung,
§ 6 - Aufgaben                                                       Förderung und Harmonisierung des
                                                                     Regelwerks     von   Traberzucht     und
                                                                     Trabrennsport,
 1. Bestandteile dieser Satzung sind die vom HVT
    erlassenen Ordnungen (Zuchtbuchordnung,                       e) nationale      und       internationale
    Trabrennordnung, Gebührenordnung, Zentrale                       Harmonisierung der Bestimmungen zur

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
Dopingverhinderung       und    der    Doping-         § 8 - Mitglieder
        bekämpfung,
    f) Tierschutz,                                             Mitglieder des HVT können sein:
    g) entfällt
                                                                 1. Züchter
    h) entfällt
                                                               Jeder Züchter, der zur Mitwirkung an einwandfreier
    i) entfällt
                                                               züchterischer Arbeit bereit ist, hat das Recht auf
    j) Veröffentlichung von Verbandsmitteilungen               Erwerb      der    Mitgliedschaft.    Züchter   im
       sowie die Herausgabe weiterer die                       Zuständigkeitsbereich des HVT im Sinn dieser
       Traberzucht und den Trabrennsport
       betreffenden Erzeugnisse,                               Bestimmung ist, wer nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO im
                                                               Züchterregister des HVT eingetragen ist und in den
    k) entfällt                                                letzten fünf Jahren vor dem Jahr der beantragten
    l) Bestellung und Abberufung der Mitglieder                Mitgliedschaft als Züchter von mindestens einem
       im Verein zur Förderung der Vollblutzucht               Pferd nach § 19 Abs. 2 und 3 ZBO in das
       und Traberzucht e. V.                                   Züchterregister des HVT eingetragen wurde.
 8. Zur Ermöglichung seiner satzungsgemäßen
    Aufgaben wird der HVT mit der Teilnahme an                   2. Vereine und         Organisationen   (korporative
    Zucht- und Rennbetrieb von den Teilnehmern                      Mitglieder)
    bevollmächtigt, die für die Durchführung des
    Zuchtprogramms einschließlich der Ergebnisse                     1) entfällt
    der Leistungsprüfungen relevanten Daten,
                                                                     2) Verein Deutscher Trabrennstallbesitzer und
    auch sofern sie von dritter Seite erhoben wur-
                                                                        Traberzüchter Berlin e.V.
    den, anzufordern, zu speichern, zu verarbei-
    ten, weiterzugeben und Datenzugang-sowie                         3) Verein    der       Traberbesitzer       und
    Datenherausgabe geltend zu machen. Der                              Traberzüchter Berlin-Karlshorst e.V.
    HVT wird hiervon nur zu satzungsgemäßen
    Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen                       4) Norddeutscher     Traber-Besitzer-   und
    Bestimmungen Gebrauch machen. Die Teil-                             Züchter-Verein e.V. von 1912 in Hamburg
    nehmer an Zucht- und Rennbetrieb nehmen                          5) Schleswig-Holsteinischer   Verein         für
    zur Kenntnis, dass der HVT personenbezoge-                          Traberzucht und –Rennen e.V.
    nen Daten, Identifikations- und Kontaktdaten
    (Namen, Adressen, Telefonnummern, Email-                         6) Rheinischer      Traber-Besitzer-        und
    Adressen) sowie Daten der Zuchttiere und der                        Züchterverein e.V.
    Leistungsprüfungen verarbeitet und weitergibt,                   7) Traber-Allianz-West,         Vereinigung
    wenn dies zur Erfüllung der satzungsgemäßen                         Westdeutscher     Traber-Züchter-Besitzer
    Aufgaben und in der züchterischen Zusam-                            und Amateurfahrer e.V.
    menarbeit mit anderen Zuchtverbänden erfor-
    derlich ist.                                                     8) entfällt
                                                                     9) Bayerischer Trabrenn Amateurfahrerverein
                                                                        e.V.
§ 7 - Gemeinnützigkeit
                                                                     10) Berliner Amateurfahrer-Club e.V.
 1. Der    HVT verfolgt    ausschließlich und                        11) Besitzer- und Züchterverein Norddeutscher
    unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d.                              Amateurtrabrennfahrer e.V.
    Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
    Abgabenordnung.                                                  12) entfällt

 2. entfällt                                                         13) entfällt

 3. entfällt                                                         14) Münchner Trabrenn- und Zuchtverein e.V.

 4. entfällt                                                         15) entfällt

 5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in             16) Verein für Traber- und Warmblutzucht im
    erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke                             Rottal e.V.

 6. Mittel des Vereins dürfen nur für die                            17) Zucht- und Trabrennverein Straubing 1873
    satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.                             e.V.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen                        18) Berliner Trabrenn-Verein e.V.
    aus Mitteln des Vereins.
                                                                     19) entfällt
 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die
    dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder                          20) Rennclub Saarbrücken e.V.
    durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
                                                                     21) Deutscher          Trabrenn-Amateurfahrer-
    begünstigt werden.
                                                                         Verband e.V.

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
22) Bundesverband Deutscher Traber-Trainer                    HVT in gleicher Weise unterworfen wie die
       e. V.                                                     Mitglieder. Die Unterwerfung erfolgt durch ihre
                                                                 Teilnahme am Zucht- und Rennbetrieb.
Hinsichtlich des Stimmrechts der Mitglieder in der
Mitgliederversammlung gilt § 13 Abs. 4 Satzung.             3. Die Rennveranstalter sind durch einen mit dem
                                                               HVT abgeschlossenen Vertrag („Teilnahme-
                                                               vertrag“) der Satzung und den Ordnungen des
 3. entfällt                                                   HVT unterworfen.
 4. entfällt                                                4.    Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem HVT alle
                                                                 von     ihm    in    seinem     Aufgabenbereich
 5. entfällt                                                     angefragten Informationen unverzüglich und
 6. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag                vollständig zu erteilen. Die korporativen Mit-
    durch Beschluss des Präsidiums, sofern die                   glieder sind verpflichtet, den Vertretern des
    Voraussetzungen zur Mitgliedschaft nach § 8                  HVT Zutritt zu allen ihren Veranstaltungen und
    Abs. 1 der Satzung erfüllt sind. Die Aufnahme                Einrichtungen zu ermöglichen.
    wird wirksam, sobald der erste Jahresbeitrag            5. Die Mitglieder sind verpflichtet, den zum 15.
    entrichtet ist.                                            Januar fälligen Jahres-Mitgliedsbeitrag termin-
     Das Präsidium kann einen Aufnahmeantrag                   gerecht zu entrichten. Die Höhe des Jahres-
     zurückweisen, wenn beim Antragsteller                     Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitglieder-
     Gründe für einen Ausschluss i.S.d. § 11 Abs.              versammlung festgesetzt.
     3 Ziff. 4 der Satzung vorliegen. Gegen einen
     ablehnenden Bescheid ist der Einspruch zur
     Mitgliederversammlung zulässig.                      § 10 - Ordnungsgewalt des HVT
 7. Die Mitglieder üben ihre Mitgliedschaftsrechte
                                                            1. Mitglieder, Rennveranstalter und Teilnehmer
    in der Mitgliederversammlung aus. Eine
                                                               am Zucht- und Rennbetrieb sind der
    Vertretung durch Dritte oder die Übertragung
                                                               Ordnungsgewalt des HVT unterworfen.
    von Stimmrechten ist ausgeschlossen, soweit
    die Satzung nichts anderes bestimmt.                    2. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
                                                               fahrlässig den Zucht- und Rennbetrieb
     a) Jeder Züchter übt seine Mitgliedschafts-
                                                               gefährdet oder schädigt oder dadurch
        rechte persönlich aus, wenn es sich um
                                                               regelwidrig handelt, dass er die ihm durch
        eine einzelne Person handelt. Diese
                                                               Satzung und Ordnungen des HVT oder
        Person kann den Ehegatten, ein Kind, den
                                                               Durchführungsbestimmungen          auferlegten
        Vater oder die Mutter zur Vertretung der
                                                               Verpflichtungen ganz oder teilweise verletzt.
        Mitgliederversammlung zur Ausübung des
        Stimmrechts bevollmächtigen, wenn sie               3. Der HVT ist berechtigt, neben Verwaltungs-
        nicht selbst an der Mitgliederversammlung              maßnahmen durch seine zuständigen Organe
        teilnimmt.                                             folgende Ordnungsmittel zu verhängen:
     b) Jeder Züchter übt seine Mitgliedschafts-                 a) Geldbuße bis zu 10.000 €
        rechte durch einen Bevollmächtigten aus,
        wenn es sich um mehrere Personen                         b) Fahrverbot bis zu 12 Monaten
        handelt (Züchtergemeinschaft). Es kann nur               c) Ausschließung
        eine Person aus der Züchtergemeinschaft
        bevollmächtigt werden.                                   d) Ausweisung
     c) Jeder Züchter übt seine Mitgliedschafts-                 Die Ordnungsmittel können für jeweils jede
        rechte durch seinen gesetzlichen Vertreter               einzelne Ordnungswidrigkeit befristet oder auf
        aus, wenn es sich um eine juristische                    Dauer,      einzeln oder nebeneinander,
        Person handelt.                                          ausgesprochen werden.
     d) Jeder Verein und jede Organisation übt              4. Der HVT ist berechtigt, den Verfahrens-
        seine/ihre   Mitgliedschaftsrechte durch               beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
        einen Delegierten aus.
                                                            5. Der HVT ist berechtigt,            rechtskräftige
                                                               Ordnungsmittel in einem            Register zu
                                                               speichern.
§ 9 - Pflichten der Mitglieder
                                                            6. Der HVT ist berechtigt, Entscheidungen seiner
 1. Mit der Aufnahme sind die Mitglieder dieser                Organe und des Schiedsgerichtes zu
    Satzung und den Ordnungen des HVT                          veröffentlichen.
    unterworfen. Alle von den Organen des HVT
    im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefassten
    Beschlüsse      sind  für   die   Mitglieder
    rechtsverbindlich.
 2. Die Teilnehmer am Zucht- und Rennbetrieb
    sind dieser Satzung und den Ordnungen des

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
§ 10 A- Doping                                                      Mitgliederversammlung zu entscheiden. Der
                                                                    Einspruch hat aufschiebende Wirkung.
 1. Kein Pferd darf am Renntag in seinem                       5. Ausscheidende Mitglieder haben bis zum
    Gewebe, seinen Körperflüssigkeiten oder                       Schluss des Geschäftsjahres, in das ihr
    seinen Ausscheidungen Mittel enthalten, die                   Ausscheiden fällt, alle Verpflichtungen zu
    nach      den    jeweiligen     „Durchführungs-               erfüllen. Ein Anspruch auf Auszahlung eines
    bestimmungen        zur     Feststellung      und             eventuellen Ausscheidungsguthabens besteht
    Verhinderung von Doping gem. § 93 TRO“                        nicht.
    nicht erlaubt sind („nicht erlaubte Mittel“). Der
    Name des gefundenen nicht erlaubten Mittels                6. Die Mitgliedschaft erlischt ohne Ausschluss-
    soll bekannt gegeben werden.                                  verfahren, wenn
 2. Ordnungswidrig handelt, wer schuldhaft das                      a) ein Mitglied nach § 8 Abs.1 die dortigen
    Verbot des Doping verletzt (§ 93 Abs. 2 TRO).                      Voraussetzungen zur Mitgliedschaft nicht
    Als Verwaltungsmaßnahme wird das gedopte                           mehr erfüllt,
    Pferd gesperrt; die Dauer der Sperre regelt die
                                                                    b) ein Mitglied nach § 8 Abs. 1 und 2 den
    TRO.
                                                                       nachweislich      angemahnten     Jahres-
 3. Ordnungswidrig handelt ein Trainer, dessen                         Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31.03. des
    Pferd am Renntag gedopt ist (§93 Abs. 1 lit. b                     Jahres entrichtet hat oder
    TRO), wenn er sich nicht entlasten kann.
                                                                    c) ein Rennveranstalter innerhalb von zwei
 4. Alles Weitere regelt die TRO, hierunter auch                       Jahren weniger als 5 Trabrennen pro Jahr
    die Durchführung der Doping-Kontrollen                             abgehalten hat.
    während des Trainings.

                                                               7. Ein nach dem vorstehenden Absatz 6 lit.a
§ 11 - Beendigung der Mitgliedschaft                              ausgeschlossenes Mitglied kann vom Präsidi-
                                                                  um innerhalb von 12 Monaten nach dem Aus-
 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt,                      schluss auf schriftlichen Antrag hin als passi-
    Ausschluss,     Tod,      Eröffnung   des                     ves Mitglied aufgenommen werden. Das pas-
    Insolvenzverfahrens bzw. dessen Ablehnung                     sive Mitglied hat Sitz in der Mitgliederver-
    mangels Masse oder gem. Abs. 6.                               sammlung, aber kein Stimmrecht und kein An-
                                                                  tragsrecht, die Beitragspflicht bleibt bestehen.
 2. Der Austritt muss schriftlich mit einer Frist von
    6 Monaten zum Jahresende gegenüber dem
    HVT erklärt werden.                                      § 12 - Organe des HVT
 3. Der Ausschluss erfolgt, wenn:
                                                             1) Organe des HVT sind:
    1) ein Rennveranstalter innerhalb von zwei
       Jahren weniger als fünf Trabrennen pro                      1. die Mitgliederversammlung
       Jahr abgehalten hat,
                                                                   2. das Präsidium
    2) ein Verein der Züchter-, Besitzer und
       Amateurfahrer über einen Zeitraum von                       3. die Rennleitungen in ihrer Eigenschaft als
       zwei Jahren weniger als 40 eingetragene                        Rechtsorgan
       Mitglieder hat, die im Züchter- oder                        4. die Rennausschüsse
       Besitzerregister des HVT registriert sind
                                                                   5. das Schiedsgericht.
    3) entfällt
    4) ein Mitglied gegen die Satzung oder das
       Ansehen oder die Belange der Traberzucht              2) Funktionärsliste
       oder des Trabrennsports verstößt.
                                                                    Der HVT führt online eine Funktionärsliste, aus
 4. Über den Ausschluss eines Mitgliedes                            der sich die jeweils aktuelle personelle Beset-
    beschließt das Präsidium. Das betroffene                        zung seiner Organe gemäß dem vorstehenden
    Mitglied    ist  vorher zu  hören.     Der                      Abs.1 Ziff.2 bis 5 unter Bekanntgabe der Na-
    Ausschlussbescheid muss dem Mitglied durch                      men, des Alters, des Berufs und ihrer Verbun-
    eingeschriebenen Brief mit Begründung                           denheit mit dem Trabrennsport ergibt, soweit
    zugestellt werden.                                              die Funktionäre mit der Veröffentlichung dieser
                                                                    Daten einverstanden sind.
     Gegen den Ausschlussbescheid ist der
     Einspruch      zur    Mitgliederversammlung
     zulässig. Der Einspruch ist mit Begründung
     innerhalb eines Monats nach Zustellung des
     Ausschlussbescheides schriftlich bei der
     Geschäftsstelle des HVT einzulegen. Über
     den      Einspruch   hat      die    nächste

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Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) - Satzung und Ordnungen des HVT - Stand 01.07.2019
§ 13 - Mitgliederversammlung                                     der anwesenden Mitglieder. In der Einladung
                                                                 ist darauf hinzuweisen, dass über die
 1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ                 anzugebenden            Tagesordnungspunkte
    des HVT.                                                     unabhängig von der Zahl der anwesenden
                                                                 Mitglieder entschieden wird.
 2. entfällt
                                                            7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
 3. In der Mitgliederversammlung werden die                    der gültig abgegebenen Stimmen gefasst. Bei
    Mitglieder nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 22 durch              Stimmengleichheit gilt der Antrag als
    jeweils einen Delegierten vertreten. Von einem             abgelehnt. Abgestimmt wird grundsätzlich
    eingetragenen Verein können nur Personen                   offen. Bei Wahlen wird geheim abgestimmt, es
    delegiert werden, die Mitglied des jeweiligen              sei denn, alle Mitglieder erklären sich mit
    Vorstands sind.                                            offener Abstimmung einverstanden.
 4. In der Mitgliederversammlung hat jede zur               8. Die Beschlussfassung über die Auflösung des
    Versammlung durch die Satzung zugelassene                  HVT und die Änderung der Satzung mit
    Person nur einen Sitz und eine Stimme.                     Ausnahme der Ordnungen bedarf einer
                                                               Mehrheit von drei Viertel der gültig
                                                               abgegebenen Stimmen.
§ 14 - Einberufung und Beschlussfassung der
                                                                 Die Beschlussfassung über die Änderung der
       Mitgliederversammlung
                                                                 Zuchtbuchordnung bedarf einer Mehrheit von
                                                                 zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gem.
 1. Die    Mitgliederversammlung      wird    vom                § 8 Abs. 1 der Satzung bzw. Delegierten der
    Präsidenten einberufen und geleitet.                         Mitglieder gemäß 8 § Abs. 2 Ziffer 1 - 22 der
 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist                    Satzung.
    mindestens einmal im Jahr, und zwar spätes-                  Die Beschlussfassung über die Festsetzung
    tens am 04.Samstag im September eines Jah-                   der Abgaben der Rennveranstalter vom
    res, abzuhalten. Die Einberufung der ordentli-               Totalisatorumsatz zur Finanzierung des HVT
    chen Mitgliederversammlung muss spätestens                   gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 1 bedarf einer Mehrheit
    bis zum 31.Juli des Jahres erfolgen und die                  von zwei Drittel der gültig abgegebenen
    Einladung mit Tagesordnung         muss in                   Stimmen, falls der festzusetzende Satz höher
    schriftlicher Form mindestens 3 Wochen vor                   als 1,5 % des gesamten Totalisatorumsatzes
    dem anberaumten Termin erfolgen. Zur                         ist.
    Wahrung der Frist genügt die Aufgabe zur
    Post.                                                        Die Beschlussfassung über die Änderung oder
                                                                 Übertragung von Zuständigkeiten, Rechten
 3. entfällt                                                     und Pflichten der Mitglieder in den Ordnungen
 4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung                  bedarf der einfachen Mehrheit der gültig
    ist abzuhalten, wenn das Präsidium es                        abgegebenen Stimmen.
    beschließt oder mindestens ein Drittel der              8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    Mitglieder es beantragt. Sie ist innerhalb von             sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom
    acht Tagen nach dem Beschluss oder der An-                 Versammlungsleiter und vom Protokollführer
    tragstellung einzuberufen und spätestens drei              zu unterschreiben und den Mitgliedern
    Wochen nach der Einberufung abzuhalten. Die                innerhalb von vier Wochen zu übersenden.
    Tagesordnung enthält ausschließlich Angele-
    genheiten, die zur Einberufung geführt haben.
    Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt in
    schriftlicher Form an die Mitglieder mindestens       § 15 - Aufgaben der Mitgliederversammlung
    drei Wochen vor dem anberaumten Termin.
    Zur Wahrung der Frist genügt die Aufgabe zur
                                                          Der Mitgliederversammlung sind vorbehalten:
    Post.
 5. Die      Mitgliederversammlung      ist   bei
    Anwesenheit des Präsidenten oder seines                 1. Wahl des Präsidenten und          der    übrigen
    Vertreters und weiteren zehn Mitgliedern                   Mitglieder des Präsidiums.
    beschlussfähig; hiervon müssen mindestens               2. entfällt
    sechs Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 der
    Satzung oder Delegierte der Mitglieder gemäß            3. Entgegennahme des Jahresberichts,
    8 § Abs. 2 Ziffer 1 bis 13 sein.                        4. Genehmigung des Jahresabschlusses und
 6. Ist   eine    Mitgliederversammlung   nicht                Entlastung   des  Präsidiums und  des
    beschlussfähig oder wird sie während der                   Geschäftsführers,
    Versammlung beschlussunfähig, ist sie                   5. Wahl der       Rechnungsprüfer     und    deren
    frühestens nach vier Wochen erneut                         Vertreter,
    einzuberufen und innerhalb von vier Wochen
    abzuhalten. Diese Mitgliederversammlung                 6. Genehmigung       des    vom      Präsidium
    entscheidet über die auf der Tagesordnung                  aufzustellenden     Haushaltsplans      und
    stehenden Punkte unabhängig von der Zahl                   Festsetzung der Abgaben und Beiträge,

                                               Seite 10 von 99
7. entfällt                                                      muss spätestens vierzehn            Tage    nach
                                                                  Einberufung stattfinden.
 8. Beschlussfassung über      die   Satzung    und
    Trabrennordnung Teil A,                                  3. Jedes Präsidiumsmitglied hat eine Stimme.
                                                                Das Präsidium beschließt mit einfacher
 9. Beschlussfassung über die Zuchtbuchordnung,                 Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt
 10. Beschlussfassung über die Gründung von                     der Antrag als abgelehnt.
     wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben,                    4. Das Präsidium ist beschlussfähig bei
 11. Beschlussfassung über die Auflösung des                    Anwesenheit des Präsidenten oder seines
     HVT,                                                       Vertreters und insgesamt mindestens drei
                                                                Präsidiumsmitgliedern.
 12. Beschlussfassung über den Einspruch gegen
     die Ablehnung der Mitgliedschaft oder                   5. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in
     Ausschluss eines Mitgliedes durch das                      Sitzungen. Sie kann auch schriftlich erfolgen,
     Präsidium,                                                 wenn der Präsident oder sein Vertreter und
                                                                insgesamt             mindestens           drei
 13. Festsetzung         der        Höhe   der                  Präsidiumsmitglieder damit einverstanden
     Aufwandsentschädigung des Präsidenten und                  sind. Eine andere Beschlussfassung durch das
     der stellvertretenden Präsidenten.                         Präsidium ist nicht zulässig.
 14. Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts.                6. Die Beschlüsse des Präsidiums              sind zu
 15. Beschlussfassung    über    die   „Ethischen               protokollieren.  Das  Protokoll          ist   vom
     Grundsätze des Pferdefreundes“ und über die                Sitzungsleiter zu unterschreiben         und den
     „Grundlagen des Verhaltens im Trabrennsport“               Mitgliedern des HVT innerhalb             von vier
                                                                Wochen zu übersenden.

§ 16 - Präsidium
                                                           § 18 - Aufgaben des Präsidiums
 1. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten,
    dem ersten stellvertretenden Präsidenten, dem          1.     Das Präsidium ist zuständig für:
    zweiten stellvertretenden Präsidenten und                     a) Erfüllung aller im Interesse von Traberzucht
    zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern.       Drei                  und Trabrennsport liegenden Aufgaben,
    Mitglieder des Präsidiums sollen Mitglieder                      soweit          diese        nicht       der
    gem. § 8 Abs. 1 der Satzung oder Delegierte                      Mitgliederversammlung vorbehalten sind,
    der Mitglieder gemäß 8 § Abs. 2 Ziffer 1 bis 13
    sein.                                                         b) Durchführung    der    Beschlüsse         der
                                                                     Mitgliederversammlung,
 2. Die stimmberechtigten Mitglieder des HVT
    wählen zuerst den Präsidenten auf Vorschlag                   c) Überwachung der laufenden Geschäfte.
    eines Mitgliedes. Anschließend wählen die
    stimmberechtigten Mitglieder des HVT die vier
    übrigen Präsidiumsmitglieder auf Vorschlag             2.     Insbesondere obliegen dem Präsidium:
    eines Mitgliedes oder des Präsidenten.
                                                                  a) Bildung und Auflösung von Ausschüssen
 3. Die Mitglieder des HVT wählen aus den vier                       gemäß § 20 Abs. 2 und Festlegung der
    weiteren Präsidiumsmitgliedern gemäß Abs. 2                      Zahl und Wahl der Mitglieder dieser
    Satz    2    den   ersten    stellvertretenden                   Ausschüsse,
    Präsidenten und den zweiten stellvertretenden
    Präsidenten.                                                  b) Beschlussfassung     über       zuchtfördernde
                                                                     Maßnahmen,
 4. Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt vier
    Jahre. Das Präsidium bleibt bis zur Neuwahl                   c) Beschlussfassung über Trabrennordnung
    des neuen Präsidiums im Amt.                                     Teil   B      und    C,   ZVS-Ordnung
                                                                     Schiedsgerichtsordnung,       Gebühren-
 5. Die Präsidiumsmitglieder sind ehrenamtlich                       ordnung, Geschäftsordnungen und die
    tätig. Die Reisekosten und dienstlichen                          notwendigen Durchführungsbestimmungen.
    Ausgaben der Präsidiumsmitglieder werden
    vom HVT erstattet.                                            d) Beratung des Jahresberichts und des
                                                                     Jahresabschlusses und Aufstellung des
§ 17 - Einberufung und Beschlussfassung des                          Haushaltsplans,
       Präsidiums                                                 e) Genehmigung der Rennen sowie deren
                                                                     Termine,
 1. Sitzungen des Präsidiums werden             vom
    Präsidenten einberufen und geleitet.                          f) Beschlussfassung     über   die     Aufnahme
                                                                     neuer Mitglieder,
 2. Eine Sitzung muss vom Präsidenten innerhalb
    von sieben Tagen mit einer Frist von                          g) Beschlussfassung über den Ausschluss
    mindestens sieben Tagen einberufen werden,                       eines Mitgliedes gem. § 11 Abs. 4,
    wenn        dies       mindestens        drei
    Präsidiumsmitglieder beantragen. Die Sitzung

                                                Seite 11 von 99
h) Aufstellung der Tagesordnung         für   die               wählen, der bei Verhinderung des ordentlichen
        Mitgliederversammlung,                                       Mitgliedes an dessen Stelle tritt.
     i) Bestellung und Abberufung des Zuchtleiters
        und Geschäftsführers sowie des Leiters des            § 24 - Geschäftsstelle
        Büro für Sicherheit und Ordnung,
     j) Wahl der Mitglieder der Rennausschüsse.                 1. Der HVT unterhält eine Geschäftsstelle für die
                                                                   Durchführung der laufenden Geschäfte.
     k) Bestellung     der      Mitglieder         der
        Rennleitungen.                                          2. entfällt
                                                                3. Der HVT bestellt einen Zuchtleiter mit der
                                                                   gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation.
§ 19 - Der Präsident

 1. Der Präsident und seine beiden Stellvertreter             § 25 - Haushaltsplan
    sind Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie
    vertreten   den      HVT       gerichtlich und              1. Der Haushalt des HVT ist jeweils für ein
    außergerichtlich jeder allein.                                 Geschäftsjahr im Voraus in einem Haushalts-
 2. Im Innenverhältnis ist bestimmt, dass die                      plan vom Präsidium aufzustellen und der
    beiden stellvertretenden Präsidenten nur bei                   Mitgliederversammlung zur Genehmigung
    Verhinderung des Präsidenten, der zweite                       vorzulegen.
    stellvertretende     Präsident     nur     bei              2. Die Finanzierung des HVT erfolgt durch:
    Verhinderung des Präsidenten und des ersten
    stellvertretenden                  Präsidenten                   a) Abgaben     der    Rennveranstalter   vom
    vertretungsberechtigt sind. Diese Regelung gilt                     Totalisatorumsatz,
    auch für Einberufung und Leitung einer
                                                                     b) Jahresbeiträge der Mitglieder,
    Mitgliederversammlung                     oder
    Präsidiumssitzung.                                               c) Gebühren,
                                                                     d) Spenden und sonstige Erträge.
§ 20 - Ausschüsse                                               3. Die Abgaben der Rennveranstalter vom
                                                                   Totalisatorumsatz sind renntäglich fällig und
1.   entfällt                                                      innerhalb von zehn Tagen auf das Konto des
                                                                   HVT bei der Zentralen Verrechnungsstelle zu
2.   Der HVT kann bei Bedarf Ausschüsse bilden.                    entrichten.

§ 21 - entfällt                                               § 26 - Buchprüfung

§ 22 - Schiedsgericht                                         Die     rechnerische      Prüfung      und      die
                                                              Ordnungsmäßigkeit der Buch- und Kassenführung
 1. entfällt                                                  sowie des Vermögensnachweises haben durch
 2. entfällt                                                  einen vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer
                                                              zu erfolgen, der seinen Bericht dem Präsidium
 3. Das Schiedsgericht bleibt für sämtliche                   übermittelt.
    Verfahren zuständig, die bei ihm in dem
    Zeitpunkt anhängig sind, in dem die Bestellung            Der HVT hat einen von einer anerkannten
    seiner Mitglieder endet. Insoweit überdauert              Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Jahres-
    die    Bestellung    der     Mitglieder    des            abschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
    Schiedsgerichtes die in § 23 Abs. 2 Satz 1
                                                              Verlustrechnung, Liquiditätsrechnung, Anhang und
    genannte Frist.
                                                              Lagebericht innerhalb der ersten sechs Monate des
                                                              folgenden     Geschäftsjahres     der    Mitglieder-
§ 23 - Besetzung des Schiedsgerichts und                      versammlung vorzulegen.
       Verfahren

 1. Das Schiedsgericht besteht aus drei Personen,
    von denen der Obmann die Befähigung zum
    Richteramt haben muss.
 2. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden
    gem. § 15 Abs. 14 für die Dauer von drei
    Jahren    gewählt.   Die    Mitglieder     des
    Schiedsgerichts dürfen nicht Mitglieder des
    Präsidiums des HVT sein. Für jedes Mitglied
    des Schiedsgerichtes ist ein Stellvertreter zu

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§ 27 - Rechnungsprüfung                                  § 31 - Inkrafttreten

 1. Die Rechnungsprüfer haben mindestens                   1. Die Neufassung der Satzung tritt zu dem
    einmal im Jahr die Kassenführung sowie die                festgesetzten und in den Verbandsmitteilungen
    Ausgaben auf ihre sachliche Richtigkeit und               veröffentlichten Zeitpunkt in Kraft.
    Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan
    sowie die wirtschaftliche Verwendung der               2. Mit dem Inkrafttreten verliert die alte Satzung
    Mittel zu prüfen. Die Organe können hierzu                ihre Wirksamkeit.
    Prüfungsaufträge erteilen.
 2. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer
    von vier Jahren zwei Rechnungsprüfer und
    deren Stellvertreter, die nicht Mitglieder des
    Präsidiums sein dürfen. Über das Ergebnis der
    Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Die
    Rechnungsprüfer berichten der Mitglieder-
    versammlung über das Ergebnis der Prüfung
    und beantragen die Entlastung des Präsidiums
    und der Geschäftsführung.

§ 28 - Auflösung des HVT

 1. Ein Antrag auf Auflösung des HVT ist als
    besonderer Punkt auf die Tagesordnung einer
    Mitgliederversammlung zu setzen, wenn
    mindestens die Hälfte der Mitglieder dies
    beantragt    oder  das    Präsidium   einen
    entsprechenden Beschluss gefasst hat.
      Die Auflösung des HVT kann nur mit einer
      Mehrheit von drei Viertel der gültig
      abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
 2. entfällt
 3. Im Falle der Auflösung bestimmt            die
    Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
 4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
    steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
    des Vereins an den Bundesminister für
    Ernährung,         Landwirtschaft        und
    Verbraucherschutz oder dessen Rechts-
    nachfolger, der es ausschließlich und
    unmittelbar für gemeinnützige Zwecke der
    Traberzucht im Bereich des liquidierten HVT
    zu verwenden hat.

§ 29 - entfällt

§ 30 - Salvatorische Klausel

Erweist sich eine Bestimmung der Satzung oder
Ordnungen als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Die
unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame
umzudeuten, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmung unter besonderer Beachtung von
Sauberkeit und Ordnung in Traberzucht und im
Trabrennsport am nächsten kommt.

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ZUCHTBUCHORDNUNG                                            2. Das      Zuchtprogramm       umfasst
                                                               Maßnahmen, die geeignet sind, einen
                                                                                                        alle

                                                               Zuchtfortschritt im Sinne des Zuchtzieles zu
(Züchterische Grundbestimungen), Zuchtpro-                     erreichen.
gramm (ZP)                                                       Ein sich aus dem Zuchtziel ergebender
                                                                 Zuchtfortschritt wird erreicht durch strenge
§ 1 - Zweck der Zuchtbuchordnung (ZBO) und                       Selektion nach den jeweils geforderten
      des Zuchtprogramms (ZP)                                    Leistungskriterien und Anpaarung derjenigen
                                                                 Tiere, die dem Zuchtziel am besten
 1. Die Zuchtbuchordnung (ZBO) regelt die                        entsprechen. Die Leistungsprüfungen sind
    ordnungsgemäße         Durchführung        der               damit integraler Bestandteil der Zucht. Diese
    Zuchtarbeit, insbesondere die ordnungs- und                  Selektionsmethode            führt         zu
    satzungsgemäße Durchführung des Zuchtpro-                    Leistungsmerkmalen, die auch in der Zucht
    gramms, die korrekte und vollständige Auf-                   anderer Pferderassen erwünscht sind, z.B.
    zeichnung von Abstammungs- und Leistungs-                    Gesundheit, Ausdauer, Bewegungsablauf. Sie
    daten, die ordnungsgemäße Durchführung der                   dienen somit auch der Bewahrung und der
    Zuchtbuchführung, der Zuchtwertschätzung                     Veredelung des Kulturguts Pferd.
    sowie die rechtskonforme Identifizierung der in         3. Als Zuchtmethode dient die Reinzucht: Die Se-
    den Zuchtbüchern des HVT eingetragenen                     lektion wird in einer offenen Zuchtpopulation
    Pferde.                                                    durchgeführt, d.h. die Hereinnahme von
                                                               Hengsten und Stuten aus anderen Populatio-
    Der Zuchtverband arbeitet nach den Bestim-                 nen ist möglich.
    mungen der Verordnung (EU) 2016/1012 so-
    wie den einschlägigen Bestimmungen des eu-                   Es werden nur Pferde in das Zuchtbuch
    ropäischen Rechts, den tierzuchtrechtlichen,                 eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch des
    tierschutzrechtlichen und veterinärrechtlichen               HVT oder in einem anderen Zuchtbuch der
    Bestimmungen des Bundes und der Länder.                      Traberrasse der durch die UET gelisteten und
                                                                 gemäß Verordnung EU 2016/1012 anerkann-
    Der HVT ist Mitglied im Europäischen Dach-                   ten Zuchtverbände / Zuchtunternehmen
    verband für Traberzucht und Trabrennen „Uni-                 eingetragen sind (Anlage 1 zur ZBO).
    on Européenne du Trot (UET) mit Sitz in Paris.          4. Die Zuchtpopulation hat einen Umfang von ca.
    Das    Regelwerk     der  UET     (Internatio-             11.000 Trabern (Stand Juli 2018)
    nal_Agreement_On_Trotting_Races) ist für
    den HVT verbindlich. Im Zweifelsfall geht das                Stuten: 2300
    Regelwerk des HVT vor. Verantwortlich für die                Hengste: 5700
    Zuchtarbeit ist ein vom Präsidium des HVT,                   Wallache: 3000
    nach entsprechender Genehmigung durch die
    Anerkennungsbehörde, bestellter Zuchtleiter.                 Sie umfasst alle Traber, die
 2. Am Zuchtbetrieb kann nur teilnehmen, wer                     a) im Deckhengstregister
    sich der Satzung und den Ordnungen des HVT
    unterworfen hat. Die Unterwerfung erfolgt                    b) im Geburtenregister
    durch die Teilnahme am Zuchtbetrieb.
                                                                 c) in Abteilung A des Einfuhrregisters
 3. Verstöße gegen die ZBO und das ZP sowie
                                                                 d) in Abteilung B        des   Ausfuhrregisters
    die    in   ihrem   Rahmen     ergangenen
                                                                    eingetragen sind.
    Bestimmungen werden nach der Rechts- und
    Verfahrensordnung der TRO geahndet.                     5.
                                                                 a) Als Leistungsprüfungen dienen die nach
§ 2 - Zuchtziel und Zuchtprogramm                                   der TRO    gelaufenen Rennen
                                                                 b) Rennen für zwei-, drei- und vierjährige
 1. Der HVT führt das Ursprungs-Zuchtbuch des                       Inländer gemäß TRO § 41 dienen im
    Deutschen     Trabers    (Rasse   „Deutscher                    Hinblick auf das Zuchtziel der Frühreife in
    Traber“) sowie in Dienstleistung für die                        besonderem Maße der Leistungsprüfung
    „Société d’Encouragement á l’élévage du Che-                    der Zuchtpopulation.
    val Francais“ (SECF) ein separates Register
    für den in Deutschland geborenen Französi-                   c) In Zuchtrennen gemäß TRO § 43 sollen die
    schen Traber (Trotteur Francais).                               besten Pferde eines Jahrgangs ermittelt
                                                                    werden. Teilnahmeberechtigt sind zwei-,
    Das Zuchtziel ist der leistungsfähige Renn-                     drei- oder vierjährige Inländer.
    traber mit Frühreife und korrektem Exterieur,
    der auch für die Verwendung in der                           d) In Gruppenrennen und Zirkel-Rennen ge-
    Landespferdezucht geeignet ist.                                 mäß TRO §§ 43 A und D sollen die besten
                                                                    Pferde eines oder mehrerer Jahrgänge
    Erklärtes Ziel ist die Erzeugung von genetisch                  ermittelt werden.
    hochwertigen Tieren zur Weiterzucht.

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