23.07.2018 NENNUNGSSCHLUSS ENTRY CLOSING DATE - AVD-OLDTIMER-GRAND-PRIX
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
A U S S C H R E I B U N G R E N N E N | S U P P L E M E N TA RY R E G U L AT I O N S R A C E S NENNUNGSSCHLUSS ENTRY CLOSING DATE 23.07.2018 Partner und Sponsoren | Partners and sponsors Medienpartner | Media partner In Zusammenarbeit mit | In cooperation with Veranstalter | Organiser: AvD-Oldtimer-Grand-Prix GmbH und Co OHG, Goldsteinstraße 237, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 6606 345
I N H A LT | C O N T E N T DIE RENNEN | THE RACES 03 GLP (Gleichmäßigkeitsprüfungen | regularity tests) 70 Lageplan ZEITPLAN | TIMETABLE 99 B 258 Potsdamer Platz Aachen/Köln/A1/Adenau GELÄNDEPLAN | SITEMAP „auto motor und sport“- Fahrsicherheitszentrum I PARKZONE D ADVAN-Bogen BILSTEIN- Kurve T12 Veedol-Schikane PARKZONE C T12a RAVENOL-Kurve Mercedes- „auto motor und sport“- Arena 3 T13 11 1 Fahrsicherheitszentrum II T10b YOKOHAMA-S 14 2 8 Jaguar-Kurve T10a T4 T4a T3 BMW M Power Tribüne 9 10 Bilstein-Tribüne 5 Mercedes- 19 7 6 4 T9 T5a Tribüne 22 12 15 16 17 18 20 T8 Michael-Schumacher-S B 258 13 13 Mayen/Koblenz Dunlop- Köln/Bonn/A48/A61 Kehre 21 T6 PARKZONE A T7 Camping am Nürburgring T5b PARKZONE B 1 Start- und Zielhaus | Start/Finish Building, 12 Driving Academy 1 Start- und Zielhaus 6 Einsatzleitung 13 Fußgängerbrücken über die B 258 19 info°center, TÜV Rheinland Tower, RAVENOL Media-Center 13 Fan Bistro TÜV Rheinland Tower 7 Polizei 14 Fußgängertunnel Start- und Endpunkt 2 Boxengebäude/HAZET-Boxen | Pit Building/HAZET Pits, 14 Fußgängerbrücken über die B 258 | Footbridges over the B 258 RAVENOL Media-Center 8 BMW Brücke 15 ring°boulevard der Backstage-Touren, 2 VIP-Lounges Boxengebäude/HAZET-Boxen 9 TÜV Rheinland business°lounge 15 16 Fußgängertunnel | Pedestrian Tunnel Event-Center Kreissparkasse Ahrweiler Grand-Prix-Fahrerlager | Grand10Prix 3VIP-Lounges BMWDrivers’ Paddock M Power Tribüne 16 17 ring°boulevard ring°arena 20 ring°werk 3 Historisches Fahrerlager | Historic 4Grand-Prix-Fahrerlager 11 Paddock Medical-Center 17 18 VerwaltungEvent-Center 21 Eifeldorf Grüne Hölle 4 Dorint Hotel 5Historisches Am Nürburgring 12 Driving Academy Fahrerlager 18 ring°arena NÜRBURGRING 1927 GmbH & Co. KG 22 Lindner Congress & Motorsport 5 Einsatzleitung 6Dorint | Operations control Hotel Am Nürburgring 19 Verwaltung |Administration Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG 7 Polizei | Police 20 info°center, Start- und Endpunkt | Starting point Backstage-Tour, 8 BMW Brücke | BMW bridge Kreissparkasse Ahrweiler 9 TÜV Rheinland business°lounge 21 ring°werk 10 BMW M Power Tribüne | BMW M Power stand 22 Eifeldorf Grüne Hölle 11 Medical Center 23 Lindner Congress & Motorsport Hotel 02 Inhalt | Content Änderungen vorbehalten | Subject to modifications (Stand | As at 30.05.2018 – AvD-S/wo)
DIE RENNEN | THE RACES ALLGEMEINER TEIL GENERAL INFORMATION 1. Einführung 04 1. Introduction 38 2. Veranstaltung 04 2. Event 39 3. Status 05 3. Status 39 4. Veranstalter/Organisationskomitee 05 4. Organiser/Organising Committee 39 5. Zeiten 05 5. Timetable 39 6. Rennstrecke 06 6. Circuit 40 7. Starterzahl 06 7. Number of Eligible Starters 40 8. Fahrerlager 06 8. Paddocks 40 9. Nennungen, Nenngeld und Nennungsschluss 07 9. Entries, Entry Closing Date and Entry Fees 41 10. Wettbewerbe 08 10. Races 43 11. Zugelassene Fahrzeuge, 11. Eligible Cars, Division into Classes, Geräuschbestimmungen und Noise Prescriptions and Rollover Structures/ Überrollvorrichtungen/Sicherheitsausrüstung 09 Safety Equipment 43 12. Fahrerbesprechung 09 12. Drivers’ Briefing 43 13. Rundenzahl und Renndistanz 09 13. Race Duration/Number of Laps/Race Distance 43 14. Training/Qualifikation 09 14. Practice/Qualifying 43 15. Start- und Startaufstellungen 09 15. Starting Grid and Starting Mode 44 16. Fahrvorschriften, Fahrweise und 16. Driving Prescriptions, Code of Driving Conduct Streckenüberwachung 11 and Track Control 45 17. Boxen und Tanken 12 17. Pits, Pit Lane, Pit Instructions and Fuel/Refuelling 47 18. Fahrerwechsel 13 18. Driver Change 47 19. Abbruch der Rennen 13 19. Stopping/Suspension of a Race 48 20. Beendigung der Rennen 13 20. Finish of the Race 48 21. Parc fermé 13 21. Parc Fermé 48 22. Zeitnahme und Wertung 14 22. Timekeeping and Classification 48 23. Verhängen von Sport- und 23. Infliction of Sports and Wertungsstrafen/Protest 14 Classification Penalties/Protests 48 24. Preise 14 24. Prizes 49 25. Haftungsbeschränkungen 14 25. Limitation of Liability 49 26. Weitere Bestimmungen 15 26. Additional Provisions 49 27. Übernachtungsmöglichkeiten 15 27. Accommodation 50 28. Offizielle 16 28. Officials 50 29. FIA Delegierte/Sportkommissare 16 29. FIA Delegates/Stewards 51 t Hotel DIE RENNEN THE RACES Rennen 1: FIA Masters Historic Formula One Championship 18 Race 1: FIA Masters Historic Formula One Championship 52 Rennen 2: FIA Lurani Trophy für Formel Junior Fahrzeuge 19 Race 2: FIA Lurani Trophy for Formula Junior Cars 53 Rennen 3: FIA Masters Historic Sports Car Championship 20 Race 3: FIA Masters Historic Sports Car Championship 54 Rennen 4: Revival Deutsche Rennsport-Meisterschaft 21 Race 4: Revival German Racing Championship 55 Rennen 5: Zweisitzige Rennwagen und GT bis 1960/61 22 Race 5: Two-seater race cars and GT up to 1960/61 56 Rennen 6: Historic Grand Prix Cars bis 1965 24 Race 6: Historic Grand Prix Cars up to 1965 58 Rennen 7: AvD-Tourenwagen- und GT-Trophäe 26 Race 7: AvD Touring Car and GT Trophy 60 Rennen 8: Formel 3 Fahrzeuge von 1964 – 1984 28 Race 8: Formula 3 cars from 1964 – 1984 62 Rennen 9: Gentlemen Drivers – GT bis 1965 29 Race 9: Gentlemen Drivers – GT up to 1965 63 Rennen 10: Tourenwagen Classics 32 Race 10: Touring Cars Classics 65 Rennen 11: Masters Endurance Legends 33 Race 11: Masters Endurance Legends 66 Rennen 12: FCD RacingSeries 34 Race 12: FCD RacingSeries 67 Rennen 13: Porsche Carrera Cup Deutschland 35 Race 13: Porsche Carrera Cup Germany 68 Änderungen Änderungen vorbehalten vorbehalten (Stand 06.06.2017 | Subject – AvD-S/wo) to modifications (Stand | As at 30.05.2018 – AvD-S/wo) Die Rennen – Allgemein Inhalt | Content 03
DIE RENNEN – ALLGEMEINER TEIL AUSSCHREIBUNG In diesem Teil werden die allgemeinen Bedingungen geregelt. Rennen 1: FIA Masters Historic Formula One Championship Rennen 2: FIA Lurani Trophy für Formel Junior Fahrzeuge Rennen 3: FIA Masters Historic Sports Car Championship R ennen 4: Revival Deutsche Rennsport-Meisterschaft Rennen 5: Zweisitzige Rennwagen und GT bis 1960/61 R ennen 6: Historic Grand Prix Cars bis 1965 Rennen 7: AvD-Tourenwagen- und GT-Trophäe Rennen 8: Formel 3 Fahrzeuge von 1964 – 1984 Rennen 9: Gentlemen Drivers – GT bis 1965 Rennen 10: Tourenwagen Classics Rennen 11: Masters Endurance Legends Rennen 12: FCD RacingSeries Rennen 13: Porsche Carrera Cup Deutschland 1. EINFÜHRUNG Grundlage dieser Ausschreibung sind die gültigen Fassun- 6. Vorliegende Ausschreibung und eventuelle Bulletins gen des Internationalen Sportgesetzes (ISG) der FIA und 7. Auflagen der Erlaubnisbehörden die jeweils gültige Fassung des Rundstrecken- und Veran- 8. Aktuelle Meisterschafts- bzw. Serienbestimmungen staltungsreglements des DMSB. Die Ausschreibung nimmt der einzelnen Rennserien in allen Teilen Bezug auf die Reglements, soweit nichts 9. Anti-Doping-Bestimmungen der WADA/NADA anderes bestimmt ist. Der Veranstalter regelt mit der Aus- sowie die FIA-Anti-Doping-Bestimmungen schreibung, insbesondere mit dem Ausschreibungsteil 2 10. Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB „Rennen“, die Besonderheiten der Veranstaltung. Im Falle 11. den Rechts- und Verfahrensregeln der FIA von Unstimmigkeiten über seine Auslegung ist der deut- 12. Umweltrichtlinien des DMSB sche Text dieser Ausschreibung alleine maßgebend. 13. dem Ethikkodex und dem Verhaltenskodex der FIA 14. dem Ethikkodex des DMSB Die Veranstaltung wird nach folgenden Gesetzen und Be- 15. Vorschriften/Auflagen stimmungen, denen sich alle Bewerber und Teilnehmer mit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG Abgabe der Nennung unterwerfen, durchgeführt: Für andere Serien gelten zusätzlich die Ausschreibungs- 1. Internationales Sportgesetz der FIA 2018, nebst Anhängen bestimmungen (Sportliches- und Technisches-Reglement) 2. Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB der jeweiligen Serie. Es sind ebenfalls die DMSB-Richtli- 3. Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB nien für die Genehmigung einer Serie/Veranstaltung im 4. Lizenzbestimmungen des DMSB Automobilsport zu berücksichtigen. Soweit durch diese 5. den allgemeinen und besonderen Prädikatsbestimmungen Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, des DMSB gelten die Regelungen der o. a. Reglements. 2. VERANSTALTUNG Titel der Veranstaltung: 46. AvD-Oldtimer-Grand-Prix 2018 DMSB Genehmigungsnummer für FIA-Prädikate: Datum, Ort: 10. – 12. August 2018, Nürburgring 150/18 vom 15.05.2018 DMSB Genehmigungsnummer: 173/18 vom 30.05.2018 FIA Genehmigungsnr. für FIA-Prädikate: 5MH.4FJ.DEU.04062018 04 Die Rennen – Allgemein Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo)
3. STATUS 1. STATUS DER VERANSTALTUNG International 2. S TATUS DER WETTBEWERBE Rennen: S tatus: 1. FIA Masters Historic Formula One Championship International – FIA Meisterschaft 2. FIA Lurani Trophy für Formel Junior Fahrzeuge International – FIA Meisterschaft 3. FIA Masters Historic Sports Car Championship International – FIA Meisterschaft 4 . Revival Deutsche Rennsport-Meisterschaft National A/NEAFP 5. Zweisitzige Rennwagen und GT bis 1960/61 National A/NEAFP 6. Historic Grand Prix Cars bis 1965 National A/NEAFP 7. AvD-Tourenwagen- und GT-Trophäe National A/NEAFP 8. Formel 3 Fahrzeuge von 1964 – 1984 National A/NEAFP 9. Gentlemen Drivers GT bis 1965 National A/NEAFP 10. Tourenwagen Classics National A/NEAFP (DMSB-Genehmigungs-Nr. 846/18) International (DMSB-Gen.-Nr. 819/18) 11. Masters Endurance Legends International (MSA-Gen.-Nr. RS2018/006) 12. FCD RacingSeries National A/NEAFP (DMSB-Gen.-Nr. 840/18) 13. Porsche Carrera Cup Deutschland International (DMSB-Gen.-Nr. 804/18) 4. VERANSTALTER / ORGANISATIONSKOMITEE 1. V ERANSTALTER IST DIE AvD-Oldtimer-Grand-Prix GmbH und Co OHG Vertreten durch die AvD Beteiligungs GmbH, Goldsteinstraße 237, D - 60528 Frankfurt/Main Tel.: +49 69 6606 345, Fax: + 49 69 6606 253, E-Mail: ogp@avd.de, Internet: www.avd-ogp.de 2. O RGANISATIONSKOMITEE Dr. Gunther Stamm, Wolfgang Vieren, Michael Wolf 3. R ENNLEITUNGSBÜRO bis 07. August 2018 ab 08. August 2018 AvD Sport AvD Sport 60525 Frankfurt/Main Rennleitungsturm – Erdgeschoss, Nürburgring Tel.: +49 69 6606 345, Fax: +49 69 6606 253 Tel.: +49 2691 302 4301, Fax: +49 69 6606 253 E-Mail: ogp@avd.de E-Mail: ogp@avd.de 4. RENNLEITUNG Rennleitungsturm – Erdgeschoss 5. OFFIZIELLE AUSHANGTAFEL Am Abnahmegebäude/Service Center – Grand Prix Fahrerlager 5. ZEITEN 1. D OKUMENTENABNAHME Die Dokumentenabnahme findet im Rennleitungsturm, 2. T ECHNISCHE ABNAHME im 1. Obergeschoss zu nachfolgenden Zeiten statt: Die Technische Abnahme findet in der Regel am zu Donnerstag, 09. August 2018 08:00 – 21:00 Uhr geteilten Standplatz des Wettbewerbsfahrzeugs statt. Freitag, 10. August 2018 08:00 – 19:00 Uhr Eingeschränkt können die Fahrzeuge zu nachfolgend auf- geführten Zeiten auch im TÜV-Abnahmegebäude/Service Zudem ist die Dokumentenabnahme auch für die Rückga- Center zur Technischen Abnahme vorgeführt werden: be der Transponder und zur Abrechnung der Tankkaution Donnerstag, 09. August 2018 11:00 – 20:00 Uhr geöffnet am: Freitag, 10. August 2018 08:00 – 19:30 Uhr Samstag, 11. August 2018 08:00 – 18:00 Uhr Samstag, 11. August 2018 08:00 – 14:00 Uhr Sonntag, 12. August 2018 10:00 – 19:00 Uhr Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo) Die Rennen – Allgemein 05
Ohne erfolgreiche Dokumentenprüfung, technische Ab- 5. T ECHNISCHE NACHKONTROLLE NACH nahme und Teilnahme an einer Fahrerbesprechung darf DEN TRAININGS/QUALIFIKATIONEN/RENNEN am betreffenden Wettbewerb einschließlich Training nicht Im Parc Fermé oder nach Anweisung der Sportwarte. teilgenommen werden. 6. B EKANNTGABE DER OFFIZIELLEN ERGEBNISSE 3. T RAININGS-/QUALIFIKATIONS- UND RENNZEITEN Per Aushang an der Offiziellen Aushangtafel am Siehe „Vorläufiger Zeitplan, Stand 07.06.2018“ Abnahmegebäude/Service Center. auf der letzten Seite dieser Ausschreibung. 7. S IEGEREHRUNG 4. T RAININGS-/QUALIFIKATIONS- UND Siegerehrungen finden nach der Auslaufrunde auf dem RENNE RGEBNISSE VERFÜGBAR Podium im Fahrerlager – Nähe Parc fermé – statt. Diese Nach jedem Training/jeder Qualifikation/Rennen im Ehrungen erfolgen unter Vorbehalt (z. B. Ablauf der Teilnehmer-Info-Büro im Rennleitungsturm sowie per Aus- Protestfrist, Abschluss der technischen Untersuchungen), hang an der Offiziellen Aushangtafel am Abnahmege- sie sind Bestandteil der Veranstaltung, Teilnahme ist bäude/Service Center. Pflicht.Weitere Ehrungen erfolgen nach Ablauf der Die Ergebnisse werden zusätzlich auf der Homepage Protestfrist, Zeit und Ort werden durch die Serienorga- der Veranstaltung (http://www.avd-ogp.de/ergebnisse/) nisationen benannt. zum Download zur Verfügung gestellt. Pokale und Preise werden nicht nachgesandt. 6. RENNSTRECKE Nürburgring Grand Prix-Strecke (Variante 6) mit YOKOHA- Uhrzeigersinn. Pole Position gemäß der Streckenlizenz: rechts MA-S, ohne Mercedes Arena und Motorrad-Variante der für rollende Starts und links für stehende Starts. Für den stehen- Veedol-Schikane, gemäß gültiger DMSB- und FIA-Strecken- den Start gilt: Die Distanz zwischen Ziellinie und Startlinie be- lizenz. Die Streckenlänge beträgt 4,638 km. Rennrichtung im trägt 238,9 m (die Ziellinie liegt vor der Startlinie). 7. STARTERZAHL › › Gemäß gültiger FIA- bzw. DMSB-Streckenlizenz › › Historische Touren- und GT-Wagen: siehe im jeweiligen Rennenteil › › Historische Renn- und Sportwagen: siehe im jeweiligen Rennenteil 8. FAHRERLAGER Das Fahrerlager ist ein Kernstück der Veranstaltung. nen Flächen platziert werden. › Der Veranstalter reserviert jedem einzelnen Teilnehmer ›D ie Fahrstraße 1 hinter der Boxenanlage muss für einen Platz für das Wettbewerbsfahrzeug, überwiegend Rettungsfahrzeuge jederzeit befahrbar sein. Die Lade- in Boxen oder Zelten. Die Platzierung wird vom Veran- klappen von Trucks müssen geschlossen sein. Treppen- stalter vorgenommen. Ein Mehrbedarf ist aus Kapazitäts- anbauten, gelagertes Material oder Tische und Stühle gründen nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich und etc. dürfen nicht in die Fahrstraße ragen. muss mit dem Veranstalter abgesprochen werden. ›E s ist darauf zu achten, dass der Belag des Fahrerlagers › Das Einbringen und Platzieren der Wettbewerbsfahrzeuge nicht durch Öl, Benzin oder andere technische Betriebs- erfolgt ausschließlich entsprechend den Anweisungen stoffe verunreinigt wird bzw. entstandene Verunreinigun- der hierfür zuständigen Sportwarte und ist erst ab Mitt- gen durch geeignete Hilfsmittel beseitigt werden. Bei Ar- woch, 08.08.2018, 12:00 Uhr und nur bis Donnerstag, beiten an den Fahrzeugen ist eine öldichte Plane/Pappe 09.08.2018, 18:00 möglich. Die Einfahrt ins Fahrer- oder ähnliches unterzulegen. lager ist nur mit einem gültigen Einfahrtsschein möglich. ›A bfälle sind in die entsprechend aufgestellten Abfallbe- › F ahrzeuge (Trucks, die lediglich Wettbewerbsfahrzeuge hälter zu entsorgen. Sonderabfälle wie z. B. Altöl in die an und abtransportieren, Wohnmobile, Anhänger, Pri- Altöldepots und feste Ölabfälle (z. B. Ölfilter, Putzlappen) vat-PKWs u. ähnliches) können nicht im Fahrerlager ver- in die roten Abfalltonnen. Altreifen, Ölkanister/-fässer, bleiben, sondern können nur im Außenbereich auf dafür Benzinkanister/-fässer etc. sind selbst zu entsorgen. vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Von dort Eventuell anfallende Kosten für die Entsorgung durch die verkehrt ein Shuttle-Service ins Fahrerlager. Historische Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG werden weiter be- Renntransporter und Werkstattwagen bis Baujahr 1970 rechnet. können, nach vorheriger Absprache mit dem Veranstal- ›D as Einschlagen von Erdnägeln, Schrauben und ähn- ter, im Grand-Prix-Fahrerlager auf speziell ausgewiese- liches in die Rennstrecke sowie in die Beton-/Asphalt- 06 Die Rennen – Allgemein Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo)
flächen des Fahrerlagers ist untersagt. Regressansprüche Veranstalter abzusprechen. des Rennstreckenbetreibers werden an den Verursacher ›D ie Einfahrt in das Fahrerlager zum Abtransport der weitergegeben. Wettbewerbsfahrzeuge, die Zurverfügungstellung der › Das Fahren von Straßenzugelassenen Fahrzeugen ist Trailer und das Verlassen des Fahrerlagers ist am nur mit der entsprechenden Fahrerlaubnis (Führerschein) Sonntag, 12.08.2018 nicht vor 16:00 Uhr möglich. möglich. Im gesamten Fahrerlager darf nur Schritt-Tempo › D en Anweisungen des Fahrerlager-Aufsichtspersonals ist gefahren werden. Zuwiderhandlungen können mit der unbedingt Folge zu leisten. Disqualifikation des Bewerbers/Fahrers aus dem Wettbe- Zuwiderhandlungen und Verstöße können von den werb geahndet werden. Die Benutzung von nicht zuge- Sportkommissaren geahndet werden. Bewerber und lassenen Mofas, Motorrollern etc. ist nicht erlaubt. Fahrer sind für ihre Team-Mitglieder/Begleitpersonen › Das Mitbringen von Tieren ist für den gesamten Renn- verantwortlich. Es ist bekannt, dass aufgrund von Nach- streckenbereich, im Fahrer- und Industrielager sowie auf folgeveranstaltungen auf dem Nürburgring der Abbau den Zuschauerplätzen nicht zulässig. im Grand-Prix-Fahrerlager bis Montag, dem 13. August › G ewerbliche Präsentation und Verkauf ist außerhalb 2018, 08:00 Uhr, abgeschlossen sein muss. Der Veran- des vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Marketen- stalter wird von einer etwaigen Inanspruchnahme durch der-Bereichs nicht gestattet. Werbung, insbesondere die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG in vollem Um- Nicht-Oldtimeraffine Werbung, ist im Vorfeld mit dem fang freigestellt. 9. NENNUNGEN, NENNUNGSSCHLUSS UND NENNGELD 1. NENNBERECHTIGUNG › ›Für die Rennen 4, 5 und 7 erfolgen die Nennungen Nennberechtigt sind nur Inhaber einer für das laufende über das Nennbüro des Veranstalters. Das Nenngeld Jahr gültigen internationalen oder nationalen Bewerber für diese Rennen ist der Nennung als Scheck (Scheck- oder Fahrerlizenz, einer Firmen Bewerberlizenz, oder datum 23. Juli 2018), ausgestellt in Euro auf die AvD- einer internationalen Clubbewerberlizenz des DMSB Oldtimer-Grand-Prix GmbH und Co OHG beizufügen. oder eines anderen ASN mit Auslandsstartgenehmigung Je Nennung (Fahrzeug/Rennen) ist ein separater gemäß der jeweiligen DMSB-genehmigten Serienaus- Scheck auszustellen. Teilnehmer, die mit Kreditkarte schreibung bzw. Angaben in dieser Ausschreibung. Aus- bezahlen möchten, legen bitte jeder Nennung das ländische Bewerber/Fahrer müssen mit der Nennung, vom Karteninhaber unterschriebene Formular bei. spätestens bei der Dokumentenabnahme, das Visum › ›Für Rennen 1, 2, 3, 10, 11, 12 und 13 können Nen- ihres ASN vorlegen. Die Vorlage der Auslandsstartge- nungen ausschließlich nur über die jeweiligen Seri- nehmigung bei der Dokumentenabnahme (wenn nicht auf enkoordinatoren erfolgen. Auch ist das Nenngeld für der Lizenz aufgedruckt) ist zwingend erforderlich. Die diese Rennen dort zu entrichten. weiteren Bestimmungen sowie zulässigen Fahrerlizenzen ›› Für das Rennen 6 erfolgen die Nennungen über das sind im jeweiligen Ausschreibungsteil Rennen geregelt. Nennbüro der Historic Grand Prix Cars Association. Auch ist das Nenngeld für dieses Rennen dort zu entrichten. 2 . D IE NENNUNG › ›Für das Rennen 8 erfolgen die Nennungen über das Die Nennung erfolgt mit dem Nennformular, welches Nennbüro der Historic Racecar Association e.V. Auch unter www.avd-ogp.de heruntergeladen werden kann. ist das Nenngeld für dieses Rennen dort zu entrichten. › ›Für das Rennen 9 erfolgen die Nennungen über das Der Nennschluss ist (wenn in den Serienreglements Nennbüro der Masters Historic Racing. Auch ist das nichts anderes bestimmt ist) für alle Rennen: Nenngeld für dieses Rennen dort zu entrichten. der 23. Juli 2018 (24:00 Uhr vorliegend) Das Nenngeld wird nur bei vollständiger Absage der Bitte senden Sie das Original der vollständig ausgefüll- Veranstaltung oder bei Nichtannahme einer Nennung ten Nennung unterschrieben per Briefpost oder per Fax/ zurückgezahlt. Mail an das Nennbüro bzw. an den entsprechenden Se- rienkoordinator. Der Veranstalter behält es sich vor, bei 3. D AS NENNGELD ausreichendem Nennungseingang zusätzliche Klassen- bzw. Das Nenngeld zum Nennungsschluss beträgt für: Jahrgangsunterteilungen zu den Klasseneinteilungen vorzu- nehmen. Der Bewerber ist für die korrekte Klasseneinstufung Rennen 1: seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Mehrfachstart eines FIA Masters Historic Formula One Championship Fahrers ist zulässig, sofern keine anders lautenden FIA-Be- Nennung und Nenngeld nur über Serienkoordinator stimmungen bestehen. Mehrfachstarter müssen für jedes Rennen und jedes Fahrzeug separate Nennungsunterlagen Rennen 2: ausfüllen und das jeweilige Nenngeld mit separatem Scheck FIA Lurani Trophy für Formel Junior Wagen oder per Kreditkartenformular einreichen. Nennung und Nenngeld nur über Serienkoordinator Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo) Die Rennen – Allgemein 07
Nennung und Nenngeld nur über Serien-Koordinator Rennen 3: FIA Masters Historic Sports Car Championship Rennen 12: Nennung und Nenngeld nur über Serien-Koordinator FCD RacingSeries Nennung und Nenngeld nur über Serien-Koordinator Rennen 4: Revival Deutsche Rennsport-Meisterschaft Rennen 13: Nenngeld pro Fahrzeug 752,11 Euro Porsche Carrera Cup Deutschland +19 % MwSt. 142,89 Euro Nennung und Nenngeld nur über Serien-Koordinator 895,00 Euro Das Nenngeld beinhaltet im Allgemeinen: Rennen 5: Zweisitzige Rennwagen und GT bis 1960/61 › Fahrer-/Teamtickets Nenngeld pro Fahrzeug 1.050,43 Euro Für die Rennen 2, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12 und 13: Vier +19 % MwSt. 199,57 Euro Fahrer-/Teamtickets (gültig für die Veranstaltungstage 1.250,00 Euro Fr/Sa/So auf allen geöffneten Tribünen und im Fahr- erlager). Rennen 1, 3 und 9 gemäß Vereinbarung. Die Rennen 6: Ausweise dürfen nicht verkauft oder weitergegeben Historic Grand Prix Cars bis 1965 werden. Nenngeld pro Fahrzeug 865,55 Euro +19 % MwSt. 164,45 Euro › B ewirtung im Fahrer-/Teamzelt 1.030,00 Euro Für die Rennen 2, 4, 5, 6, 7, 8,10, 12: Nennung und Nenngeld an Bewirtung für zwei Personen im Fahrer-/Teamzelt das Nennbüro der Historic Grand Prix Cars Association (Historic Drivers’ Club) an den drei Hauptveranstal- tungstagen Fr/Sa/So. Tausch der Bewirtungskarten Rennen 7: bei Einlass in das Zelt gegen Bewirtungsband. AvD-Tourenwagen- und GT-Trophäe Nenngeld pro Fahrzeug 697,48 Euro › R ennpullover +19 % MwSt. 132,52 Euro Für die Rennen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,10, 11, 12 830,00 Euro und 13: Ein Rennpullover der Veranstaltung. Rennen 8: Zusätzliche Fahrer-/Teamtickets und Bewirtungskarten Formel 3 Fahrzeuge 1964 – 1984 können im AvD Welcome Center oder in der Dokumen Nennung und Nenngeld an tenabnahme zum Preis von je Euro 40,– erworben das Nennbüro der Historic Racecar Association e.V. werden. Zusätzliche Pullover können am MBA-Stand im Grand Prix Fahrerlager erworben werden. Rennen 9: Gentlemen Drivers – GT bis 1965 4. B EI FRAGEN ZUR NENNUNG STEHT DAS NENNBÜRO GERNE Nennung und Nenngeld an ZUR VERFÜGUNG das Nennbüro der Masters Historic Racing Series Nennbüro der AvD-Oldtimer-Grand-Prix GmbH und Co OHG: Rennen 10: CHRSN-Sport-GmbH Tourenwagen Classics c/o Karl-Heinz Seghorn Nennung und Nenngeld nur über Serien-Koordinator Postfach 1263 26342 Bockhorn, DEUTSCHLAND Rennen 11: Tel.: +49 4453 9897278 Masters Endurance Legends (Telefonservice ab 04. Juli 2018, Montag – Freitag von 10:00 – 17:00 Uhr) Fax: +49 3222 9819019 E-Mail: office-chrsn@t-online.de 10. WETTBEWERBE Die Erfolge der Teilnehmer werden gem. den FIA/ › › R3: FIA Masters Historic Sports Car Championship DMSB-Prädikatsbestimmungen, den Pokalausschreibungen, › › R4: Revival Deutsche Rennsport-Meisterschaft den ADAC-, AvD-, ACV-, DMV-, PCD-, VfV- und ADMV-Be- › › R5: Zweisitzige Rennwagen und GT bis 1960/61 stimmungen gewertet für: › › R6: Historic Grand Prix Cars bis 1965 › › R1: FIA Masters Historic Formula One Championship › › R7: AvD-Tourenwagen- und GT-Trophäe › › R2: FIA Lurani Trophy für Formel Junior Fahrzeuge › › R8: Formel 3 Fahrzeuge von 1964 –1984 08 Die Rennen – Allgemein Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo)
› › R9: Gentlemen Drivers – GT bis 1965 Für die Sportabzeichen des ADAC, AvD, ACV-, DMV, › › R10: Tourenwagen Classics PCD-, VfV- und ADMV gelten die besonderen › › R11: Masters Endurance Legends Verleihungsbestimmungen der Verbände. › › R12: FCD Racing Series › › R13: Porsche Carrera Cup Deutschland 11. ZUGELASSENE FAHRZEUGE, GERÄUSCHBESTIMMUNGEN, ÜBERROLLVORRICHTUNG/SICHERHEITSAUSRÜSTUNG › › Es muss für alle Fahrzeuge gemäß Anhang K zum ISG ∙ Für Fahrzeuge der Masters Endurance Legends bei der Technischen Abnahme ein gültiger Historic (Rennen 11) gelten die Regelungen gemäß MSA- Technical Passport („FIA HTP“ oder „Nationaler HTP“) genehmigter Serienausschreibung vorgelegt werden, sonst kann keine Zulassung zur Quali- ∙ Für Fahrzeuge der FCD RacingSeries (Rennen 12) fikation/zum Rennen erfolgen. Sofern in den Serienregle- gelten die Regelungen gemäß DMSB-genehmigter ments ein internationaler FIA HTP vorgeschrieben ist, Serienausschreibung. müssen die internationalen FIA HTP und die Fahrzeuge ∙ Für Fahrzeuge des Porsche Carrera Cup Deutschland mit FIA-Barcodeaufklebern ausgestattet sein. gelten die Regelungen gemäß DMSB-genehmigter ∙ Für Fahrzeuge der FIA Masters Historic Formula One Serienausschreibung. Championship (Rennen 1), FIA Masters Historic Sports › › A lle Fahrzeuge müssen den Geräuschgrenzwert von Car Championship (Rennen 3) und der FIA Lurani L wa = 144dB(A) einhalten. Weiterhin gelten die Trophy für Formel Junior Fahrzeuge (Rennen 2) gelten Geräuschvorschriften gemäß DMSB-Handbuch 2018, bezüglich HTP-Vorschrift die Ausnahmeregelungen blauer Teil. Die weiteren Bestimmungen sind im jeweili- gemäß FIA-Meisterschaftsbestimmungen. gen Ausschreibungsteil Rennen geregelt. Es kommt die ∙ Für Fahrzeuge der Tourenwagen Classics (Rennen 10) DMSB-Vorbeifahrtmessmethode (siehe DMSB-Handbuch, gelten die Regelungen gemäß DMSB-genehmigter blauer Teil) zur Anwendung. Serienausschreibungen. 12. FAHRERBESPRECHUNG In der Fahrerbesprechung werden die Fahrer über die an der Offiziellen Aushangtafel ausgehängt. Besonderheiten der Veranstaltung informiert. Sofern in den › › S ollte ein Teilnehmer an einer Fahrerbesprechung nicht Serienreglements nichts anderes bestimmt ist, gilt: teilnehmen können, da er als Mehrfachstarter durch › › Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für alle Teil- ein laufendes Training/eine laufende Qualifikation/ nehmer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der gesamten ein laufendes Rennen verhindert ist, so kann er an einer Fahrerbesprechung ist Pflicht. Die Nichtteilnahme wird anderen Fahrerbesprechung teilnehmen. Die alternative mit einer Geldbuße in Höhe von 100,– EUR geahndet. Teilnahme an einer anderen Fahrerbesprechung ist mit › › O rt und Zeitpunkt der Fahrerbesprechung werden mit dem Rennsekretär vorher abzusprechen. der Nennungsbestätigung bekannt gegeben und vor Ort 13. RENNDAUER/RUNDENZAHL/RENNDISTANZ Die Bestimmungen sind im jeweiligen Ausschreibungsteil Rennen geregelt. 14. TRAINING/QUALIFIKATION Die Bestimmungen sind im jeweiligen Ausschreibungsteil Rennen geregelt. 15. STARTAUFSTELLUNG UND STARTMODUS Sofern in den Serienreglements nichts anderes bestimmt aufstellung veröffentlicht. Die endgültige Startaufstel- ist, gilt für alle Rennen: lung wird spätestens 30 Minuten vor dem Start festge- legt. Unabhängig von den Gründen hat jeder Teilneh- 1. D IE STARTAUFSTELLUNG mer, der nicht am Rennen teilnehmen wird oder kann, ›› Nach der Qualifikation wird eine vorläufige Start- den Rennleiter / Renndirektor spätestens 45 Minuten Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo) Die Rennen – Allgemein 09
vor Rennstart über die Nichtteilnahme schriftlich zu des Rennleiters nach erfolgtem Start des Feldes durch informieren. Die Startaufstellung wird entsprechend die Boxengasse möglich. Diese Teilnehmer dürfen das angepasst und wird am Offiziellen Aushang ausge- Rennen erst aufnehmen, wenn das gesamte Feld an der hängt. Die Fahrzeuge sind spätestens 20 Minuten vor Boxenausfahrt vorbeigefahren ist. Solange werden sie der Startzeit gemäß den Anweisungen der Sport Sport- von den Sportwarten an der Boxenausfahrt aufgehalten. warte am Vorstart aufzustellen. Fahrer und Fahrzeuge Dabei ist die Ampelanlage ausgangs der Boxenstraße zu dürfen danach den Platz nicht mehr verlassen. beachten. ›› Die startberechtigten Fahrzeuge werden in der Reihen- Nach dem „3 min“-Schild dürfen sich nur noch vom folge der erzielten Qualifikationsergebnisse paarweise Veranstalter eingesetzte Sportwarte und ein Starthelfer versetzt zum Start aufgestellt. Der Qualifikations- pro Fahrzeug im Startbereich aufhalten. Nach dem schnellste steht, in Fahrtrichtung gesehen, beim ste- „1 min”-Schild müssen alle Personen augenblicklich den henden Start links und beim rollenden Start rechts. Im Startplatz verlassen. Fremdstarthilfen sind erlaubt. Falle von rollendem Start hat bis 45 Minuten vor dem Start der Teilnehmer auf der Pole-Position das Recht der Rollender Start (Indianapolis-Start): Platzwahl in der ersten Startreihe. Die Inanspruchnah- 1. N ach dem Zeichen „30 Sekunden“ wird den Teil- me dieses Rechtes muss der Teilnehmer beim Rennleiter nehmern nach Ablauf der angezeigten Sekunden mit / Renndirektor schriftlich anmelden. Beim Grand-Prix- einer grünen Flagge bzw. durch Zeigen eines grünen Start besteht keine Startplatzwahl. Lichtes angezeigt, dass sie hintereinander in der Rei- ››F ahrzeuge, die sich nicht rechtzeitig in der Star- henfolge ihrer Startplätze hinter einem Führungsfahr- taufstellung einfinden, müssen aus der Boxengasse zeug eine Einführungs-/Formationsrunde zu fahren nachstarten. Evtl. freibleibende Startplätze dürfen haben. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nach Aushang der endgültigen Startaufstellung durch nicht mehr als 3 Fahrzeuglängen betragen. Aufrücken nicht mehr aufgefüllt werden. Freibleibende 2. D ie Fahrzeuge werden hinter dem Führungsfahrzeug Startreihen werden geschlossen. Reservefahrer dürfen (zeigt die gelbe Flagge/oder gelbe Blinkleuchten) bis zur max. zulässigen Starterzahl am Ende des Star- über die Rennstrecke zur Startlinie geführt (Einfüh- terfeldes aufgestellt werden. Teilnehmer, die aus der rungs-/Formationsrunde). Das Zurückfallenlassen Boxengasse nachstarten, sind gegenüber den Reser- und Startübungen sind verboten und können vom vefahrern vorrangig qualifiziert. Rennleiter/Renndirektor mit einer Wertungsstrafe ››F ür den Fall, dass eine Qualifikation nicht durchge- belegt werden. führt werden konnte, entscheiden die Sportkommissare 3. E in Überholen während der Einführungs-/Formati- über die Startaufstellung. onsrunde ist nur erlaubt, wenn ein Fahrzeug beim ››F ür Teilnehmer, deren Wettbewerb in zwei Rennen Verlassen der Startaufstellung verspätet war und die ausgefahren wird, erfolgt die Startaufstellung für das Fahrzeuge dahinter – um andere Fahrzeuge nicht zweite Rennen gemäß dem Ergebnis des ersten Ren- zu behindern – ein Vorbeifahren nicht vermeiden nens, sofern das Reglement einer Serie nichts anderes konnten. vorschreibt. 4. F ahrzeuge, die nicht vom gesamten Teilnehmerfeld überholt wurden, dürfen bis zum Grid-Schild überho- 2. S TARTMODUS len, um die Startreihenfolge wiederherzustellen und die Die Teilnehmer fahren vom Vorstart zur Startaufstellung ihnen zugewiesene Startposition wieder einnehmen. (sofern das Serienreglement nichts anderes vorschreibt) 5. Fahrzeuge, die vom gesamten Teilnehmerfeld pas- und werden dort entsprechend dem Qualifikationsergeb- siert werden, verbleiben am Ende des Starterfeldes nis aufgestellt. Fahrer, die verspätet erscheinen, verlieren und starten aus der letzten Position. Wenn mehr als den Anspruch auf ihren Startplatz, sobald das „5 min“- ein Fahrzeug davon betroffen ist, müssen sie sich in Schild gezeigt wurde. Dann dürfen ggf. vorhandene Re- der Reihenfolge am Ende des Feldes anschließen, in servefahrzeuge vom Vorstart hinter dem Feld Aufstellung welcher sie die Startaufstellung verlassen haben. Eine nehmen. Dies kann bis zum Zeigen des „3 min“-Schil- Veränderung der Position sowie plötzliche Richtungs- des erfolgen. Verspätete Teilnehmer dürfen nach dem wechsel, u. a. zum Aufwärmen der Reifen, nach dem „5min“-Schild nur nach ausdrücklicher Anweisung durch Grid-Schild sind ausdrücklich verboten. In solchen den Rennleiter in die Startaufstellung fahren. Wenn der Fällen obliegt es der Entscheidung des Rennleiters/ Rennleiter die verspäteten Teilnehmer noch zulässt, so Renndirektors den Start nicht freizugeben, eine wei- dürfen diese nur aus der Boxengasse nachstarten. tere Einführungs-/Formationsrunde fahren zu lassen Eine Nichtzulassung am Rennen wird genau dann erfol- oder eine Wertungsstrafe zu verhängen. Fahrzeuge, gen, wenn die maximale Anzahl zugelassener Fahrzeu- welche sich nach dem Grid-Schild in der Startforma- ge gem. dieser Ausschreibung bereits erreicht ist. Sollten tion befinden, dürfen aus Sicherheitsgründen unter nach dem „3 min”-Schild Fahrzeuge am Vorstart erschei- keinen Umständen bis zum Erteilen des Startsignals in nen und das Feld die maximale Anzahl von Teilnehmern die Boxengasse einfahren. Fahrer, die aufgrund eines laut Streckenlizenz noch nicht erreicht haben, ist die Defektes ihres Fahrzeuges in die Boxengasse einfah- Aufnahme des Wettbewerbs allenfalls auf Anweisung ren möchten, müssen sich an das Ende des Starterfel- 10 Die Rennen – Allgemein Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo)
des zurückfallen lassen. Verstöße werden mind. mit Ende des Starterfeldes, nach Beendigung der Ein- einer Drive Through Strafe geahndet. führungs-/Formationsrunde müssen sie die letzte(n) 6. Nach Ausscheren des Führungsfahrzeuges und Startposition(en) einnehmen. Wenn mehr als ein Senken der gelben Flagge / Ausschalten der gelben Fahrzeug davon betroffen ist, müssen sie sich in der Blinkleuchten im Führungsfahrzeug steht das Rennen Reihenfolge am Ende des Starterfeldes anschließen, unter Aufsicht des Starters. Vor dem Senken der gel- in welcher sie die Startaufstellung verlassen haben. ben Flagge / Ausschalten der gelben Blinkleuchten b) Erfolgt ein Nachstart des Teilnehmers in die Ein- des Führungsfahrzeuges darf dieses nicht überholt führungs-/ Formationsrunde mit eigener Kraft, bevor werden, auch wenn es sich bereits in der Anfahrt er vom letzten Wettbewerbsfahrzeug überholt wur- zur Boxengasse befindet. Die Fahrzeuge haben sich, de, so ist ein Überholen zur Einnahme der ursprüng- unter der Führung des Fahrzeugs auf der Pole Posi- lichen Startposition während der Einführungsrunde tion, mit gleichbleibender Geschwindigkeit in einer verboten. Am Ende der Einführungs-/Formationsrun- geordneten und geschlossenen parallelen Formation de darf der Fahrer seinen ursprünglichen Startplatz in zwei Startreihen der Startlinie zu nähern. Alle wieder einnehmen. Fahrzeuge haben dabei als Startkorridore die auf c) Fahrzeuge, die von Sportwarten angeschoben ihrer Startseite auf der Rennstrecke aufgezeichneten werden und dessen Motor nicht anspringt, werden Startboxen vom Beginn an zu überfahren. von den Sportwarten in die Boxengasse oder einen 7. Das Startzeichen wird anderen sicheren Ort verbracht. a.) mit der Startampel gegeben, indem der Starter 2. In der Einführungs-/ Formationsrunde sind Probe- die Ampel von Rot auf Grün schaltet, starts verboten. Als Probestart gilt das Anhalten oder des Fahrzeugs bis zum Stillstand und anschließend b.) mit der Nationalflagge gegeben, indem der Starter beschleunigtes Losfahren (z.B. zum Aufwärmen der die Nationalflagge vom Startpodest aus gehoben Reifen). zeigt und zum Start schnell senkt. 3. Nach Beendigung der Einführungs-/Formationsrunde 8. Mit Startfreigabe ist das Überholen erlaubt. sind die korrekten Startpositionen wieder einzunehmen. 9. F ür das Startprozedere gilt zusätzlich das jeweilige 4. N achdem die Teilnehmer auf ihrer vorgesehenen Serienreglement. Startposition stehen, wird am Ende des Feldes von einem Sportwart die grüne Flagge gezeigt. Danach Stehender Start (Grand-Prix-Start): zeigt der Starter den Teilnehmern die Tafel „5 Sekun- 1. Nach dem Zeichen „30 Sekunden“ wird den Teil- den“ und schaltet nach ca. 5 Sekunden, beim Start nehmern nach Ablauf der angezeigten Sekunden durch Lichtzeichen, die Startampel auf Rot. Nach 2 mit einer grünen Flagge bzw. durch Zeigen eines bis 3 Sekunden wird das rote Licht ausgeschaltet, grünen Lichtes angezeigt, dass sie hintereinander in womit das Startzeichen gegeben ist. der Reihenfolge ihrer Startplätze eine Einführungs-/ 5. Beim Flaggenstart wird die Nationalflagge bis zur Formationsrunde selbständig zu fahren haben Die Senkrechten langsam gehoben und das Startzeichen Rahmen- oder Veranstaltungsausschreibung kann durch schnelles Senken der Nationalflagge gegeben. ein Führungsfahrzeug vorschreiben. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nicht mehr als 3 Es gilt: Fahrzeuglängen betragen. Während dieser Runde Wenn in den entsprechenden Serienreglements nichts besteht Überholverbot. Das Medical Car kann dem anderes bestimmt ist, werden die Rennen rollend ge- Feld folgen. startet. Der Veranstalter ist berechtigt auch eine andere a) Fahrer haben, falls ihr Fahrzeug nicht angesprun- Startart zu wählen. Bei schlechtem Wetter obliegt es gen ist, die Hand zu heben oder sich in anderer Art der Rennleitung zu entscheiden, ob ein Rennen verscho- und Weise (Lichthupe, Warnblinkanlage usw.) für ben oder die Rundenzahl/Renndauer gekürzt wird. den Starter deutlich sichtbar bemerkbar zu machen. Diese Fahrzeuge dürfen nur von Sportwarten ange- Ein detaillierter Ablaufplan wird bei der Fahrerbespre- schoben werden und dem Feld in der Einführungs-/ chung bekannt gegeben. Formationsrunde nachstarten. Sie verbleiben am 16. FAHRVORSCHRIFTEN, FAHRWEISE UND STRECKENÜBERWACHUNG Alle FIA- und DMSB-Bestimmungen zu den Fahrvorschriften jedem Zeitpunkt der Veranstaltung max. 60 km/h. Die (für die Rennen der FIA Masters Meisterschaften gelten Geschwindigkeit in der Boxengasse wird mit Radar über- zusätzlich deren Serienreglements) sind genauestens zu be- wacht und Eingangs der Boxengasse wird die tatsächli- achten. Jeder Verstoß kann die Disqualifikation des betref- che, dort gefahrene Geschwindigkeit auf einem Display fenden Bewerbers aus der Veranstaltung zur Folge haben. angezeigt. Die Überwachung und Messung ist eine Sach- ›› Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu richterentscheidung, ein Protest ist nicht zulässig. Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo) Die Rennen – Allgemein 11
Überschreitungen werden während des Trainings/der › › D ie Rettungsdienste und die Streckenüberwachung sind Qualifikation mit einer Geldbuße von EUR 100,– zuzüg- nach den Bestimmungen im Anhang H sowie der gülti- lich EUR 10,– je 1km/h Überschreitung geahndet und gen DMSB Streckenlizenz organisiert, die Fahrweise auf während des Rennens mindestens mit einer Drive-Through- Rennstrecken ist im Anhang L zum Internationalen Sport- Strafe bestraft, sofern die Serienausschreibung nichts an- gesetz (ISG) geregelt. Die Fahrer sind verpflichtet, sich deres vorsieht. Jeder weitere Verstoß kann mit bis zu Euro mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen, die Signal- 400,– geahndet werden. Dies schließt eine eventuelle gebung ist zu beachten und damit erteilte Anweisungen Meldung an die Sportkommissare zur weiteren Bestrafung sind zu befolgen. nicht aus. › › Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während › › Die Flaggensignale der Streckenposten sind unbedingt der Veranstaltung Fahrzeuge der Rennleitung zur Über- zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Gelbe wachung der Fahrdisziplin und der Sicherheitsbestim- Flagge. Teilnehmer, die durch rücksichtslose Fahrweise mungen einzusetzen. Diese Fahrzeuge sind gesondert Streckenposten oder Rettungsmannschaften gefährden, gekennzeichnet. werden sofort den Sportkommissaren zur weiteren Be- › › Teilnehmer, die den Anforderungen des Trainings/der strafung gemeldet. Qualifikation bzw. des Rennens nicht gewachsen sind, ›› Fahrzeuge, die nicht schleppfähig sind, werden, wenn die dürfen an der weiteren Veranstaltung nicht mehr teilneh- Umstände dies zulassen, von Sportwarten und/oder der men. Die Eigenverantwortung des Teilnehmers, Unfälle Streckensicherungs-Staffel auf den Randstreifen gebracht zu vermeiden, steht über dem sportlichen Erfolg! und verbleiben dort bis zum Ende des Trainings/der Qua- › › S afety Car: Der Rennleiter/Renndirektor kann zur Neu- lifikation oder des Rennens. An diesen Stellen müssen die tralisation eines Rennens ein Safety-Car einsetzen. Der Teilnehmer so umsichtig fahren, dass sie weder sich selbst Ablauf des Safety-Car-Einsatzes erfolgt gemäß den ent- noch das liegen gebliebene Fahrzeug in Gefahr bringen. sprechenden Bestimmungen des Anhang H zum Internati- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veran- onalen Sportgesetz der FIA (ISG). stalter während des Trainings/der Qualifikation und des Den Anweisungen der Sportwarte ist Folge zu leisten. Eine Rennens nicht verpflichtet ist, auf den Randstreifen der Haftung des Veranstalters für entwendete oder durch Dritte Rennstrecke liegen gebliebene Fahrzeuge abzuschleppen. beschädigte Fahrzeugteile oder sonstige Gegenstände ist › › Auf der Start- und Zielgeraden muss grundsätzlich ein ausgeschlossen. Mindestabstand von einem Meter zur Boxenmauer einge- halten werden. 17. BOXEN, BOXENGASSE, BOXENANWEISUNGEN UND KRAFTSTOFF/BETANKEN 1. BOXEN, BOXENGASSE, BOXENANWEISUNGEN Zutritt in die Boxen nicht gestattet. Das Mitbringen Für die Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen, von Tieren in den Boxenbereich ist untersagt. die lediglich einen Auszug aus den FIA- und DMSB-Be- › ›A ltöl, Ölfilter, Öllappen und ölhaltige Feststoffe sind stimmungen darstellen, sind die Bewerber verantwort- in den aufgestellten Spezialbehältern zu entsorgen. lich. Jede Zuwiderhandlung kann mit der Disqualifikati- Materialien (Reifen, Werkzeuge, Ersatzteile etc.) sind on des Teilnehmers bestraft werden. möglichst Platz sparend zu lagern. › ›Während des Trainings/der Qualifikation und des › ›A us Sicherheitsgründen besteht im Bereich der Bo- Rennens haben die Fahrer und Helfer den Anweisun- xenanlage absolutes Rauchverbot, die Benutzung von gen der Boxenaufsicht unverzüglich Folge zu leisten. offenem Feuer ist strengstens verboten. Personen, die sich den Anordnungen widersetzen › ›U m den Zuschauern unseren Sport transparenter oder sich unberechtigt vor oder in den Boxen aufhal- zu machen, sollen die fahrerlagerseitigen Boxen- ten, werden aus dem Boxenbereich und im Wiederho- rolltore im Grand Prix-Fahrerlager grundsätzlich an lungsfall aus dem Fahrerlager-Bereich verwiesen. allen Veranstaltungstagen vollständig geöffnet sein, › ›Z utritt zu den Boxen/zur Boxengasse haben grund- die rennstreckenseitigen sollen geschlossen sein. sätzlich nur Fahrer, Helfer und Bewerber mit gültigem Lediglich während ihrer jeweiligen Trainings/Quali- Fahrer/Team-Ticket, deren Training/Qualifikation fikationen und Rennen sollen die Teilnehmer ihre fah- bzw. Rennen aktuell stattfindet bzw. Teams, die einen rerlagerseitigen Rolltore schließen und die rennstre- Standplatz in einer Box zugeteilt bekommen haben. ckenseitigen öffnen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich in den Boxen ››A usschließlich zum Zweck der Information (Zeichen- ausschließlich die oben genannten, für die Betreuung gebung, Signalisation) dürfen sich zwei Helfer pro zugelassenen Personen aufhalten. Personen unter 14 Fahrzeug an der Boxenmauer der Boxenstraße aufhal- Jahren dürfen sich im Boxenbereich nicht aufhalten. ten. Bewerber erhalten für die von ihnen eingesetzten Minderjährigen Personen ab 14 Jahren ist der Auf- Betreuer besondere Ausweise, die stets sichtbar zu tra- enthalt im Boxenbereich nur in Begleitung einer auf- gen und nicht übertragbar sind. Beim Überqueren der sichtspflichtigen Person gestattet. Zuschauern ist der Boxenstraße ist größte Vorsicht walten zu lassen. 12 Die Rennen – Allgemein Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo)
Alle weiteren FIA- und DMSB-Bestimmungen zu dem Nachfüllen von Motoröl. Es darf sich keine Person Boxenbereich und den Boxen sind genauestens zu be- unter dem Fahrzeug befinden. Das Fahrzeug muss folgen. Zuwiderhandlungen führen zu einer Bestrafung. während des Tankvorgangs auf eigenen Rädern ste- hen und rollfertig sein. Springt ein Fahrzeug an der 2. KRAFTSTOFF/BETANKEN Tankstelle bzw. den Boxen nicht an, so kann es durch ››Aus Sicherheitsgründen ist im Bereich der Boxenanlage Helfer angeschoben werden. Rückwärtsfahren mit Mo- der Grand Prix-Strecke die Lagerung von Kraftstoff, torkraft ist im Boxenbereich verboten. Das Tanken in das Betanken von Fahrzeugen, die Benutzung von der Boxengasse soll während des Rennens zügig er- offenem Feuer und Rauchen strengstens verboten. Der folgen. Die Tanksäulen werden von der Nürburgring Transport von Kraftstoff in Kanistern und insbesondere 1927 GmbH & Co. KG betreut. Es steht ausschließ- in anderen nicht geeigneten Gefäßen ist im Fahrerla- lich bleifreier Kraftstoff mit 98 Oktan Superplus zur ger von Freitag bis Sonntag in der Zeit von 10:00 Uhr Verfügung. Vor Beginn des Trainings/der Qualifikati- bis eine Stunde nach Ende des letzten Trainings/der on ist bei der Dokumentenabnahme eine Tankkaution letzten Qualifikation bzw. des letzten Rennens aus in Höhe von Euro 300,– pro Fahrzeug zu hinterlegen. Sicherheitsgründen untersagt. In Ausnahmefällen wenden Als Kaution können Schecks hinterlegt werden. Jedes sich die Teams/Teilnehmer bitte an die Fahrerlager- Team muss im Besitz einer eigenen Tankkarte sein. aufsicht. Es können nicht mehrere Teams auf einer Tankkarte › ›Im Rennen 5 (zweisitzige Rennwagen und GT) ist ein tanken. Die Betankung erfolgt grundsätzlich in der Nachtanken an ausgewiesenen Zapfsäulen in der Reihenfolge, in der die Fahrzeuge an der Box vor- Boxengasse möglich. Das Tragen feuerfester Kleidung fahren. Eine Reservierung und damit Blockierung der beim Tanken ist vorgeschrieben. Beim Tanken muss Zapfsäule ist verboten und wird mit Wertungs- und/ ein Helfer des Teams mit Feuerlöscher bereitstehen. oder Sportstrafe geahndet. Für den Tankvorgang darf Beim Tanken muss der Motor des zu betankenden nur eine Zapfsäule verwendet werden. Die Tankab- Fahrzeugs abgestellt sein und der Auspuff muss abge- rechnung ist in Euro in bar unverzüglich nach dem deckt werden. Während des Tankvorgangs sind jeg- Rennen vorzunehmen, spätestens jedoch bis Sonntag, liche Arbeiten am Fahrzeug verboten, mit Ausnahme 13:00 Uhr. Tanken aus Kanistern ist verboten. von Scheibenreinigen, Motorölstandkontrolle oder 18. FAHRERWECHSEL Die Bestimmungen sind im jeweiligen Ausschreibungsteil Rennen geregelt. 19. ABBRUCH/UNTERBRECHUNG DES RENNENS Sollte der Abbruch oder die Unterbrechung des Rennens Es gilt zusätzlich: Hat das führende Fahrzeug bei Abbruch erforderlich sein, wird dieser gem. Art. 16 DMSB-Rund- des Rennens weniger als zwei Runden zurückgelegt, so streckenreglement durchgeführt. Für die Rennen der FIA gilt der Start als nicht erfolgt. Es wird dann gem. Art. Masters Meisterschaften und des Porsche Carrera Cup 16.3 DMSB-Rundstreckenreglement verfahren. Die Renn- Deutschland gelten deren Serienreglements. distanz wird um 2:30 Minuten je zu kürzender Runde verringert. 20. BEENDIGUNG DES RENNENS Die Rennen werden gem. Art. 17 DMSB-Rundstreckenregle- Detaillierte Erläuterungen erfolgen in der Fahrer- ment beendet (mit Ausnahme der Rennen der FIA Masters besprechung. Meisterschaften, es gelten deren Serienreglements). 21. PARC FERMÉ ›› Der Parc fermé befindet sich im Fahrerlager neben dem dem Rennen müssen alle Fahrzeuge sofort in den Parc Gebäude der technischen Abnahme und vor dem Start-/ fermé gebracht werden. Bewerber/Fahrer, die dieser Zielhaus. Bei Bedarf kann die Rennleitung unter Einhaltung Anordnung nicht Folge leisten, können mit Wertungsaus- der geltenden Bestimmungen (Art. 18 DMSB-Rundstrecken- schluss belegt werden. reglement) weitere Bereiche als Parc fermé ausweisen. ›› Für jedes Fahrzeug muss der gültige Historic Technical Pas- › › Nach jedem Training/jeder Qualifikation und nach je- sport („FIA HTP“ oder „Nationaler HTP“) bzw. der Wagen- Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo) Die Rennen – Allgemein 13
pass oder der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung dieser Zeit dürfen keinerlei Arbeiten an den Fahrzeugen Teil 1 auf Verlangen der Rennleiter/Technischen Kommis- vorgenommen werden, es sei denn, sie wurden von den sare vorgelegt werden können. Im Falle einer Technischen Technischen Kommissaren angeordnet. Nachkontrolle muss jedes Fahrzeug von einem Teammit- › › N ach Freigabe durch den Rennleiter (in der Regel 30 glied begleitet werden, das so ausgerüstet ist, dass es alle Minuten nach Aushang der vorläufigen Ergebnisse) müs- Arbeiten, die von den Technischen Kommissaren angeord- sen alle Fahrzeuge unverzüglich aus dem Parc fermé net werden, ausführen kann. entfernt werden. › › Die Fahrzeuge verbleiben nach Beendigung des Rennens bis zur Freigabe durch den Rennleiter im Parc fermé. In 22. ZEITNAHME UND WERTUNG 1. ZEITNAHME Nach Eingang wird AvD-Oldtimer-Grand-Prix GmbH und Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder. Die Transpon- Co OHG die Fahrerlizenz an den Teilnehmer schicken. der werden bei der Dokumenten-Abnahme gegen Hin- Nicht zurückgegebene Transponder werden dem Teil- terlegung der Fahrerlizenz ausgegeben und sind nach nehmer in Rechnung gestellt. dem jeweiligen Rennen unverzüglich zurückzugeben. Es wird empfohlen, nur vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Transponder zu verwenden, da nur bei die- 2. WERTUNG sen die Funktion sicher gestellt ist. Eigene Transponder Um gewertet zu werden, müssen die jeweiligen, in den müssen dann abgeschaltet werden. Eigene permanente Meisterschafts- bzw. Serienbestimmungen aufgeführten Transponder vom Typ AMB TranX 260, können auf der Bedingungen erfüllt werden. Für die Platzierung werden Grand Prix Strecke verwendet werden. Dann ist die nur Runden, die das Fahrzeug mit eigener Motorkraft Transponder-Nummer in der Dokumentenabnahme mit- zurückgelegt hat, gewertet. Das Endergebnis für Fahr- zuteilen. Wird der Transponder nicht bis zum Ende der zeugklassen, für die mehrere Rennläufe stattfinden, Veranstaltung zurückgegeben, hat der Teilnehmer diesen ergibt sich aus der Addition der beiden Rennen. Er- auf eigene Kosten an AvD-Oldtimer-Grand-Prix GmbH gänzende Bestimmungen sind im jeweiligen Ausschrei- und Co OHG, 60525 Frankfurt/Main zu übersenden. bungsteil Rennen geregelt. 23. VERHÄNGEN VON SPORT- UND WERTUNGSSTRAFEN/PROTEST/BERUFUNG Über alle in dieser Ausschreibung und im DMSB-Reglement lassung zum Start bzw. Disqualifikation. für Rundstreckenrennen vorgesehenen Sport- und gegebenen- Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale falls Wertungsstrafen haben der Rennleiter bzw. die Sport- Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, kommissare zu befinden. Zusätzlich gilt bei Nichtabgabe der die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Be- Bordkarte oder bei nicht bestätigtem Fahrerwechsel: Nichtzu- rufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution (DMSB): Status National A 300,00 € Berufungskaution (FIA): Status International 500,00 € FIA Berufungskaution für den International Sonstige: gem. Serienbestimmungen Court of Appeal 6.000,00 € zzgl. DMSB-Kostenpauschale Berufungskaution (DMSB): S tatus National A 1.000,00 € für Internationale Berufung 3.000,00 € Status International 1.500,00 € Sonstige: gem. Serienbestimmungen Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei. 24. PREISE Die Bestimmungen sind im jeweiligen Ausschreibungsteil Rennen geregelt. 25. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Siehe DMSB Veranstaltungsreglement. 14 Die Rennen – Allgemein Änderungen vorbehalten (Stand 30.05.2018 – AvD-S/wo)
Sie können auch lesen