Hygienekonzept Bonner Ruderverein 1882 e.V.

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Hygienekonzept Bonner Ruderverein 1882 e.V.
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V.
                                                                       Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn

Hygienekonzept Bonner Ruderverein 1882 e.V.
Regelung des allgemeinen Ruderbetriebs
Vereins-Information
Ansprechpartner für Hygienekonzept: Dr. med. Irmgard Schuppert
Email: 2.vorsitzender@bonnerruderverein.de

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an der Corona-Schutzverordnung NRW und den
Handlungsempfehlungen des Landessportbundes NRW. Es berücksichtigt auch die im Zeitraum
April 2020 bis Juni 2021 gemachten Erfahrungen im Ruderbetrieb.
Es gilt für den täglichen Ruderbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen
Tätigkeiten im Bereich des Bootshauses. Wanderfahrten werden gesondert geregelt.
Die Nutzung der Vereinsräume im Obergeschoß wird unabhängig von diesem Konzept durch die
Pächterin gemäß den jeweils den gültigen Verordnungen geregelt.
Zur besseren Abtrennung wird das Bootshaus und die zugehörige Anlage in Zonen eingeteilt.
Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass
eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das
Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem
Ruderbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu
Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung
kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.
Im Übrigen wird an alle Mitglieder appelliert, wie bisher erfolgreich praktiziert, weiterhin im Sinn
der Risikominimierung jeweils angepasst zu handeln und nicht jeden möglich erscheinenden
Freiraum auszunutzen.

     1. Allgemeine Hygieneregeln

     •    Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Zonen.
     •    Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
     •    Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
     •    Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden)
          und/oder Desinfizieren der Hände. Zu diesem Zweck sind im Eingangsbereich der
          Bootshallen Desinfektionsspender montiert und an den Waschbecken Seifenspender und
          Papierhandtücher deponiert.

Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
Hygienekonzept Bonner Ruderverein 1882 e.V.
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     •    Zur Desinfektion möglicher Kontaktflächen werden darüberhinaus Desinfektionstuch-
          Spender bereitgestellt.

     2. Verdachtsfälle Covid-19

     •    Eine Teilnahme am Ruderbetrieb ist für alle Beteiligten nur erlaubt bei symptomfreiem
          Gesundheitszustand
     •    Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen
          bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
              o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
              o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen
                 Haushalt vorliegen.
     •    Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur
          Quarantäne.

     3. Organisatorisches

     •    Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
     •    Ansprechpartnerin für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des
          Trainings- und Spielbetriebs ist die Zweite Vorsitzende, Dr. Irmgard Schuppert.
     •    Das Bootshaus ist im Eingangsbereich sowie den Umkeideräumen mit ausreichend
          Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
     •    Sämtliche Hygienemaßnahmen und Regelungen sind allen Mitgliedern kommuniziert per
          Email, Website und Aushang am Hallentor.
     •    Gäste des Vereins sind durch den jeweiligen Gastgeber zu informieren.
     •    Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des
          Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

     4. Zonierung

     Das Bootshaus wird in sechs Zonen eingeteilt:

     Zone „Außenbereich“
     •    Der Außenbereich umfasst sämtliche Bereiche des Boothauses, die frei zugänglich und
          unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
     •    Da der Außenbereich ausreichend Platz für die Einhaltung der Abstandsregeln bietet,
          werden hier die jeweiligen Regeln für den allgemeinen öffentlichen Raum als
          angemessen betrachtet.

Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
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     Zone „Bootshallen“
     •    Die Bootshallen umfassen die Hallen 1 - 3 und die Kellerräume der Halle 3.
     •    Die Bootshallen sollen im Rahmen des Ruderbetriebs nur kurzzeitig zur Entnahme der
          Boote, zum Durchgang zu den Umkleiden sowie zu Eintragungen im Fahrtenbuch
          betreten werden.
     •    Um eine gute Durchlüftung der Hallen sicherzustellen, sollen die Hallentore während der
          Ruderaktivitäten geöffnet bleiben.
     •    Aufgrund des großen Luftvolumens kann bei Einhaltung dieser Regeln davon
          ausgegangen werden, dass der eventuelle Eintrag einer Virenlast gering ist. Daher wird
          davon ausgegangen, dass auf das Tragen von Schutzmasken bei Inzidenzwerten unter
          100 im Allgemeinen verzichtet werden kann.

     Zone „Bootssteg“
     •    Der Bootssteg umfasst die Stegplattform und die Stegbrücke
     •    Dem geringen Risiko durch die exponierte und stets windige Lage steht durch die
          räumliche Enge der Plattform ein erhöhtes Begegnungsrisiko gegenüber. Hier ist bei allen
          Mitgliedern ein diszipliniertes Verhalten gefordert.
     •    Die maximal zulässige Personenzahl kann dadurch ggf. auch kleiner sein als die in 6.
          Genannten Vorgaben.

     Zone „Umkleiden“
     •    Die Umkleiden umfassen die Umkleideräume und die Duschräume.
     •    Die Umkleiden sollen nur so kurz wie möglich benutzt werden
     •    Durch Absperrbänder wird das Einhalten der Abstandsregeln markiert. Abgesperrte
          Plätze und Duschen dürfen nicht benutzt werden.
     •    Zur besseren Durchlüftung sollen
              o während des Ruderbetriebs alle Fenster möglichst weit geöffnet und möglichst
                 viele Türen in mindestens teilweise geöffneter Stellung festgesetzt werden.
              o nach dem Ruderbetrieb alle Fenster in Kippstellung gebracht und alle Türen in
                 vollständig geöffneter Stellung festgesetzt werden.
     •    Zur Unterstützung der Durchlüftung wird der Betrieb der Abluftanlage im Saunabereich
          erweitert.

     Zone „Mehrzweckhalle“
     •    Auf eine Nutzung der Mehrzweckhalle sollte in der Sommersaison möglichst verzichtet
          werden.
     •    Ansonsten gelten für den Sportbetrieb die Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW in
          Innenbereichen.
     •    Regelungen für die Wintersaison werden rechtzeitig bekanntgegeben.

     Zone „Sauna“
     •    Auf eine Nutzung der Sauna sollte in der Sommersaison möglichst verzichtet werden.
     •    Ansonsten gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW im Bereich „Freizeit“.
     •    Regelungen für die Wintersaison werden rechtzeitig bekanntgegeben.

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     5. Ruderbetrieb

     •    Die Obleute sind gehalten, auf das Einhalten der Regelungen durch die Mannschaft zu
          achten. Den Anweisungen der Obleute zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
     •    Die erforderliche Erfassung der Kontaktdaten erfolgt durch die Eintragung der
          Ruderaktivitäten ins Fahrtenbuch. Hier ist noch mehr als sonst auf korrektes Erfassen der
          Daten zu achten.
     •    Rudertermine sollen bei erhöhter Inzidenz zeitlich möglichst so entzerrt werden, dass
          nicht mehrere Mannschaften zum gleichen Zeitpunkt auf Wasser gehen möchten.
     •    Dazu sollen sich die Wartenden nach Gesichtspunkten des „fair play“ selbst so einteilen,
          dass ein Boot auf Wasser geht, sobald eine ruderfähige Mannschaft
          zusammengekommen ist, und nicht auf eine Einteilung durch einen Koordinator warten.

     6. Einschätzung des Infektionsrisikos

     Der Verein sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche
     Prävention. In Abhängigkeit von der jeweiligen Inzidenzlage werden folgende
     Hygienemaßnahmen veranlasst:
     (Da die Großzahl der aktiven Mitglieder aus dem Bereich der Stadt Bonn kommt, bezieht sich der Wert auf den
     Stadtbereich Bonn)

     Zone                        Inzidenz < 35             Inzidenz < 50     Inzidenz  100
     Außenbereich                                Wie allgemeine Abstandsregeln für öffentliche Flächen
     Bootshallen                                    Einhalten der Abstandsregeln                     Max. eine
                                                                                                     Mannschaft (*)
     Bootssteg                         Einhalten der Abstandsregeln          Max. zwei               Max. eine
                                                                             Mannschaften            Mannschaft (*)
     Umkleiden                   Einhaltung der            Herren max. 4,    Max. je 1 Person        gesperrt
                                 Abstandsregeln            Damen max. 3      in UK und Dusche
                                                           Personen (**)
                                                           Maskenpflicht
     Mehrzweckhalle              Corona-Schutzverordnung NRW „Sport im Innenbereich“                 gesperrt
     Sauna                       Corona-Schutzverordnung NRW „Freizeit“                              gesperrt

     (*) sofern Ruderbetrieb zulässig
     (**) gemäß Regel 10 qm/Person

Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
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