Hygienekonzept Bonner Ruderverein 1882 e.V.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn Hygienekonzept Bonner Ruderverein 1882 e.V. Regelung des allgemeinen Ruderbetriebs Vereins-Information Ansprechpartner für Hygienekonzept: Dr. med. Irmgard Schuppert Email: 2.vorsitzender@bonnerruderverein.de Grundsätze Dieses Hygienekonzept orientiert sich an der Corona-Schutzverordnung NRW und den Handlungsempfehlungen des Landessportbundes NRW. Es berücksichtigt auch die im Zeitraum April 2020 bis Juni 2021 gemachten Erfahrungen im Ruderbetrieb. Es gilt für den täglichen Ruderbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich des Bootshauses. Wanderfahrten werden gesondert geregelt. Die Nutzung der Vereinsräume im Obergeschoß wird unabhängig von diesem Konzept durch die Pächterin gemäß den jeweils den gültigen Verordnungen geregelt. Zur besseren Abtrennung wird das Bootshaus und die zugehörige Anlage in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Ruderbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden. Im Übrigen wird an alle Mitglieder appelliert, wie bisher erfolgreich praktiziert, weiterhin im Sinn der Risikominimierung jeweils angepasst zu handeln und nicht jeden möglich erscheinenden Freiraum auszunutzen. 1. Allgemeine Hygieneregeln • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Zonen. • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände. Zu diesem Zweck sind im Eingangsbereich der Bootshallen Desinfektionsspender montiert und an den Waschbecken Seifenspender und Papierhandtücher deponiert. Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn • Zur Desinfektion möglicher Kontaktflächen werden darüberhinaus Desinfektionstuch- Spender bereitgestellt. 2. Verdachtsfälle Covid-19 • Eine Teilnahme am Ruderbetrieb ist für alle Beteiligten nur erlaubt bei symptomfreiem Gesundheitszustand • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. 3. Organisatorisches • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. • Ansprechpartnerin für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist die Zweite Vorsitzende, Dr. Irmgard Schuppert. • Das Bootshaus ist im Eingangsbereich sowie den Umkeideräumen mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet. • Sämtliche Hygienemaßnahmen und Regelungen sind allen Mitgliedern kommuniziert per Email, Website und Aushang am Hallentor. • Gäste des Vereins sind durch den jeweiligen Gastgeber zu informieren. • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen. 4. Zonierung Das Bootshaus wird in sechs Zonen eingeteilt: Zone „Außenbereich“ • Der Außenbereich umfasst sämtliche Bereiche des Boothauses, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind. • Da der Außenbereich ausreichend Platz für die Einhaltung der Abstandsregeln bietet, werden hier die jeweiligen Regeln für den allgemeinen öffentlichen Raum als angemessen betrachtet. Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn Zone „Bootshallen“ • Die Bootshallen umfassen die Hallen 1 - 3 und die Kellerräume der Halle 3. • Die Bootshallen sollen im Rahmen des Ruderbetriebs nur kurzzeitig zur Entnahme der Boote, zum Durchgang zu den Umkleiden sowie zu Eintragungen im Fahrtenbuch betreten werden. • Um eine gute Durchlüftung der Hallen sicherzustellen, sollen die Hallentore während der Ruderaktivitäten geöffnet bleiben. • Aufgrund des großen Luftvolumens kann bei Einhaltung dieser Regeln davon ausgegangen werden, dass der eventuelle Eintrag einer Virenlast gering ist. Daher wird davon ausgegangen, dass auf das Tragen von Schutzmasken bei Inzidenzwerten unter 100 im Allgemeinen verzichtet werden kann. Zone „Bootssteg“ • Der Bootssteg umfasst die Stegplattform und die Stegbrücke • Dem geringen Risiko durch die exponierte und stets windige Lage steht durch die räumliche Enge der Plattform ein erhöhtes Begegnungsrisiko gegenüber. Hier ist bei allen Mitgliedern ein diszipliniertes Verhalten gefordert. • Die maximal zulässige Personenzahl kann dadurch ggf. auch kleiner sein als die in 6. Genannten Vorgaben. Zone „Umkleiden“ • Die Umkleiden umfassen die Umkleideräume und die Duschräume. • Die Umkleiden sollen nur so kurz wie möglich benutzt werden • Durch Absperrbänder wird das Einhalten der Abstandsregeln markiert. Abgesperrte Plätze und Duschen dürfen nicht benutzt werden. • Zur besseren Durchlüftung sollen o während des Ruderbetriebs alle Fenster möglichst weit geöffnet und möglichst viele Türen in mindestens teilweise geöffneter Stellung festgesetzt werden. o nach dem Ruderbetrieb alle Fenster in Kippstellung gebracht und alle Türen in vollständig geöffneter Stellung festgesetzt werden. • Zur Unterstützung der Durchlüftung wird der Betrieb der Abluftanlage im Saunabereich erweitert. Zone „Mehrzweckhalle“ • Auf eine Nutzung der Mehrzweckhalle sollte in der Sommersaison möglichst verzichtet werden. • Ansonsten gelten für den Sportbetrieb die Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW in Innenbereichen. • Regelungen für die Wintersaison werden rechtzeitig bekanntgegeben. Zone „Sauna“ • Auf eine Nutzung der Sauna sollte in der Sommersaison möglichst verzichtet werden. • Ansonsten gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW im Bereich „Freizeit“. • Regelungen für die Wintersaison werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn 5. Ruderbetrieb • Die Obleute sind gehalten, auf das Einhalten der Regelungen durch die Mannschaft zu achten. Den Anweisungen der Obleute zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten. • Die erforderliche Erfassung der Kontaktdaten erfolgt durch die Eintragung der Ruderaktivitäten ins Fahrtenbuch. Hier ist noch mehr als sonst auf korrektes Erfassen der Daten zu achten. • Rudertermine sollen bei erhöhter Inzidenz zeitlich möglichst so entzerrt werden, dass nicht mehrere Mannschaften zum gleichen Zeitpunkt auf Wasser gehen möchten. • Dazu sollen sich die Wartenden nach Gesichtspunkten des „fair play“ selbst so einteilen, dass ein Boot auf Wasser geht, sobald eine ruderfähige Mannschaft zusammengekommen ist, und nicht auf eine Einteilung durch einen Koordinator warten. 6. Einschätzung des Infektionsrisikos Der Verein sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit von der jeweiligen Inzidenzlage werden folgende Hygienemaßnahmen veranlasst: (Da die Großzahl der aktiven Mitglieder aus dem Bereich der Stadt Bonn kommt, bezieht sich der Wert auf den Stadtbereich Bonn) Zone Inzidenz < 35 Inzidenz < 50 Inzidenz 100 Außenbereich Wie allgemeine Abstandsregeln für öffentliche Flächen Bootshallen Einhalten der Abstandsregeln Max. eine Mannschaft (*) Bootssteg Einhalten der Abstandsregeln Max. zwei Max. eine Mannschaften Mannschaft (*) Umkleiden Einhaltung der Herren max. 4, Max. je 1 Person gesperrt Abstandsregeln Damen max. 3 in UK und Dusche Personen (**) Maskenpflicht Mehrzweckhalle Corona-Schutzverordnung NRW „Sport im Innenbereich“ gesperrt Sauna Corona-Schutzverordnung NRW „Freizeit“ gesperrt (*) sofern Ruderbetrieb zulässig (**) gemäß Regel 10 qm/Person Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Bootshaus: Wilhelm-Spiritus-Ufer 2, 53113 Bonn Bonner Ruder-Verein 1882 e.V. | Hygienekonzept | Stand 23.06.2021
Sie können auch lesen