INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN
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INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN Mai 2022 Informationen aufgrund des Krieges in der Ukraine Informationen des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE): Wie organisieren verschiedene EU-Staaten die Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen? Geflüchtete aus der Ukraine haben nicht überall die gleichen Rechte. Nicht-Ukrai- ner*innen, die in der Ukraine gelebt haben, bekommen zum Beispiel in einigen Län- dern wie Deutschland, Italien und Belgien Schutz nach der sogenannten EU- Massenzustrom-Richtlinie. In Österreich, Ungarn und Dänemark hingegen nicht. Wie genau die EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme und Unterbringung organisieren, hat der Europäische Flüchtlingsrat ECRE in einer neuen Übersicht zusammengefasst. Weitere Informationen sowie das Factsheet finden Sie hier. Neues aus dem Sachgebiet „Integrationsplanung“ Einstufungstest für Kinder & Jugendliche am 18. Mai 2022 Der nächste Einstufungstest zur Auswahl geeigneter Schulen mit Vorbereitungs- klasse (VKL) für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 - 14 Jahren ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen findet am 18. Mai 2022 statt. Hierzu werden die Schüler*innen von der Bildungskoordination des Landratsamtes eingeladen. Für die Einstufungstests sind im Schuljahr 2021/2022 weitere folgende Termine vor- gesehen: 22. Juni 2022 und 20. Juli 2022. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Anja Löhe, Tel. 07131 994-8472, anja.loehe@landratsamt-heilbronn.de oder Andrea Theobold, Tel. 07131 994-8473, andrea.theobold@landratsamt-heilbronn.de. Förderung der freiwilligen Ausreise von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in ihr Heimatland Unter folgenden Voraussetzungen können Drittstaatsangehörige aus der Ukraine bei freiwilliger Ausreise in ihr Heimatland eine Förderung erhalten: - Die Personen sind keine Ukrainer*innen oder EU-Bürger*innen. - Der Aufenthaltstitel in der Ukraine ist unerheblich. - Auch Illegale (in der Ukraine) können gefördert werden, dies muss jedoch nachgewiesen werden. - Eine Förderung ist erst ab einer Einreise nach Deutschland ab dem 24.02.2022 möglich. - Die behördliche Anmeldung bzw. Erfassung ist notwendig. - Eine ausländerrechtliche Registrierung ist nicht notwendig. - Drittstaatsangehörige aus der Ukraine dürfen sich bis 31.08.2022 visafrei in Deutschland aufhalten, so lange sind sie mindestens nicht vollziehbar ausreise- pflichtig. Für eine freiwillige Ausreise in ihr Heimatland ist jedoch eine behörd- liche Erfassung notwendig. INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN 1
- Für einen weiteren Aufenthalt ab dem 01.09.2022 in Deutschland muss dieser Personenkreis nach aktuellem Stand einen Asylantrag stellen. Eine geförderte freiwillige Rückkehr von Ukrainer*innen in die Ukraine ist nicht mög- lich, da es als Kriegsland kategorisiert ist. Ukrainer*innen können auf eigene Verant- wortung und Kosten in die Ukraine zurückkehren, eine Beratung durch die Rückkehrberatung des Landratsamtes Heilbronn hierzu ist grundsätzlich möglich. Erforderliche Unterlagen für eine Förderung: - Nachweis über behördliche Erfassung in Deutschland - Vorheriger Aufenthalt in der Ukraine erforderlich - Gültiges Reisedokument - Mittellosigkeitsnachweis oder eidesstattliche Versicherung - Keine Grenzübertrittsbescheinigung der Ausländerbehörde notwendig, um die Ausreise zu vereinfachen Förderleistungen: - Förderung analog den REAG/GARP-Bestimmungen durch IOM (Internationale Organisation für Migration) - Übernahme Flug und Reisebeihilfe i.H.v. 200 €, unter 18 Jahren 100 € - Übernahme 1. Starthilfe i.H.v. 1.000 € ab 18 Jahren, unter 18 Jahren 500 €, Zah- lung je nach Zielstaat möglich - Übernahme 2. Starthilfe i.H.v. 1.000 € ab 18 Jahren, unter 18 Jahren 500 €, Zah- lung über Starthilfe-Plus je nach Zielstaat möglich - Eine Förderung der Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland ist grundsätzlich möglich. In der Regel muss in diesem Land ein mindestens ein- jähriger Aufenthalt gewährleistet sein. Wiedereinreise und Rückzahlungsverpflichtung: - Grds. gilt, dass die freiwillige Ausreise auf Dauer geplant sein muss. Bei einer Wiedereinreise müssen Fördergelder zurückbezahlt werden. - Bei Wiedereinreise nach Deutschland zu Studienzwecken besteht keine Rück- zahlungsverpflichtung. - Sollte das Studium jedoch bereits beim ersten Aufenthalt in Deutschland ge- plant worden sein, besteht Rückzahlungspflicht. Nützliche Links: - https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/studying - https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerium/war-in-ukra- ine-2008510 - www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Informationen zu Förderprogrammen, Rückkehrberatungsstellen und zum Herkunfts- land bieten zudem die Onlineportale zur freiwilligen Rückkehr aus Deutschland: - www.ReturningfromGermany.de - www.startfinder.de - www.bamf.de Nähere Auskünfte und Gesprächstermine erhalten Sie bei folgenden Ansprechpart- nern der Rückkehrberatung im Landkreis Heilbronn: - Westlicher Landkreis: Herr Hirschmann, Rückkehrberater INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN 2
Tel. 07131/994-7034 Mail: Jochen.Hirschmann@landratsamt-heilbronn.de - Östlicher Landkreis: Herr Gerstle, Rückkehrberater Tel. 07131/994-7239 Mail: Matthias.Gerstle@landratsamt-heilbronn.de Veranstaltungshinweise 17. Mai 2022, 13 - 16 Uhr Neues Quararo-Modul „Weltethos“ Für das Demokratielernspiel Quararo entsteht ein neues, interreligiöses Modul auf der Basis der Weltethosgedanken (Stiftung Weltethos). Interessierte aus unterschiedli- chen Religionen, die ihr Wissen in das Spiel mit einfließen lassen möchten, können daran mittüfteln. Die Modulentwicklung dauert maximal 3 Stunden. Da die Arbeits- gruppe nicht zu groß werden sollte, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Weitere Informationen zum Workshop sowie die Anmeldung finden Sie hier. Das fertige Modul ist später bundesweit spielbar und steht dann zum kostenlosen Download auf www.quararo.de zur Verfügung. 19. Mai 2022 Online-Workshops der Arbeitsagentur Heilbronn Am 19. Mai bietet die Arbeitsagentur Heilbronn zwei kostenfreie Online-Workshops an: - 9.30 - 11.30 Uhr: Erfolgreich bewerben – Aktuelle Trends, Tipps und Tricks - 16 - 18 Uhr: Vision Board Workshop für zu Hause (Reihe „45+ Mut zu neuen Wegen“) Vormittags geht es um die Suche nach dem passenden Job – mit Tipps und Tricks aus erster Hand von einer Personalleiterin und der Möglichkeit, alle Fragen zu stellen, die sich im Bewerbungsprozess. Nachmittags werden Stellensuchende und Beschäf- tigte dabei unterstützt, ihre Ziele umzusetzen. Ganz praktisch und über den Tag hin- aus mit einem Vision Board. Die Teilnehmer*innenzahl bei den Workshops ist begrenzt, die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldung unter Heilbronn.BCA-Veran- staltungen@arbeitsagentur.de. Online-Veranstaltungen & Beratungsangebot des Welcome Centers Heilbronn-Fran- ken Im Mai bietet das Welcome Center Heilbronn-Franken mit Kooperationspartner*innen einige Veranstaltungen an. Für Unternehmen: - 18. Mai 2022, 10 - 13 Uhr: Barcamp – Fachkräftesicherung mit internationalen Fachkräften Um aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt internationale Fachkräfte einzu- stellen, welche Schritte es mit sich bringt und was zu beachten gilt, wollen die INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN 3
Welcome Center Baden-Württemberg mit Personalverantwortlichen, internati- onalen Fachkräften und regionalen Institutionen, die mit dem Thema Fachkräf- tesicherung betraut sind, ein digitales Barcamp zum Austausch gestalten. Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier. - 19. Mai 2022, 11 - 12 Uhr: Working out loud – Einsatz im Diversity Management (Reihe „Divers gedacht vor der Mittagspause“) Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier. Für internationale Fachkräfte: - 25. Mai 2022, 17 - 19 Uhr: Job interview (Online Jobcafé-Reihe auf Englisch) Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier. - 31. Mai 2022, 17 - 19 Uhr: Vorstellungsgespräch (Online Jobcafé-Reihe auf Deutsch) Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier. Nach voriger Terminvereinbarung sind zudem persönliche Beratungen vor Ort wieder möglich. Das Welcome Center bietet darüber hinaus Beratungen via Telefon, E-Mail oder virtuell an und bittet nach Möglichkeit darum, auch weiterhin vermehrt auf diese digitalen Beratungsangebote zurückzugreifen. 10. Juni 2022, 10 - 16 Uhr Fachtag des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg „Integration und innovative Konzepte“ Was ist gemeint, wenn von Integration gesprochen wird? Wer trägt welche Verant- wortung und wer leistet welchen Beitrag im Integrationsprozess? Welche Rolle spie- len Hauptamtliche und inwiefern werden die vorhandenen Angebote an Unterstützung, Beratung und Begleitung den Bedürfnissen der Geflüchteten gerecht? Diesen und anderen Fragen soll bei der Tagung des Flüchtlingsrates Baden-Würt- temberg im Gewerkschaftshaus Stuttgart Raum geben werden. Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier. 18. Juni 2022, ab 11 Uhr Demokratiefestival in Heilbronn Bildung, Wissen und Kompetenz sind zentrale Voraussetzungen für eine gelingende Demokratie. Beim Demokratiefestival beschäftigen sich die Teilnehmenden in span- nenden Workshops, Live-Aktionen, Diskussionen und Vorträgen mit Themen wie Par- tizipation, Teilhabe und Demokratie. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier. Neues aus dem Bereich Migration und Integration Jobcoaches Bad Rappenau – Beratung zu Ausbildung und Arbeit Die Jobcoaches Bad Rappenau, eine ehrenamtliche Initiative mit Sitz in Bad Rap- penau, bietet für Menschen mit Migrationsgeschichte unentgeltlich Beratung zu Ar- beit und Ausbildung an: INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN 4
- Erstgespräch (Datenerfassung/Bedarfsermittlung) - Erstellung bzw. Aktualisierung von Bewerbungsunterlagen - Berufliche Orientierung - Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Stellenrecherche - Vermittlung von Praktika - Versendung bzw. Upload der Bewerbungsunterlagen - Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche - Begleitung zu Vorstellungsgesprächen - Nachbetreuung bei Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme Die persönliche Beratung findet jeden Dienstag von 10 – 12 Uhr im Jugendhaus Bad Rappenau statt (Hinter dem Schloss 6/1, 74906 Bad Rappenau). Kontakt: Silke Naun-Bates & Klaus Harder Mobil: 0171 3755359 Mail: jobcoaches-badrappenau@gmx.de SVR-Jahresgutachten 2022: „Systemrelevant: Migration als Stütze und Herausforderung für die Gesundheitsver- sorgung in Deutschland“ Ein funktionierendes Gesundheitssystem ist maßgeblich für das Wohlergehen einer Gesellschaft. Im Jahresgutachten 2022 stellt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) fest, dass Fachkräfte mit Zuwanderungsgeschichte einen unver- zichtbaren Beitrag zum deutschen Gesundheitssystem leisten. Er analysiert, wie sich der Zugang für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als Leistungstragende und Leistungsempfangende gestaltet. Auf dieser Basis gibt der SVR unter anderem Emp- fehlungen zur Rekrutierung neuen Fachpersonals und einer diversitätssensiblen Ge- staltung der Gesundheitsversorgung. Das Jahresgutachten 2022, dessen Kernbotschaften, ein Factsheet sowie weitere In- formationen finden Sie hier. „Integration gelungen? Lebenswelten und gesellschaftliche Teilhabe von (Spät-)Aus- siedlerinnen und (Spät-)Aussiedlern“ (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sind in Deutschland insgesamt gut in- tegriert. Die Teilhabe vollzieht sich schrittweise. Je länger Zugewanderte in Deutsch- land leben, desto besser haben sie sich in vielen Bereichen eingelebt. Das sind zentrale Befunde der vom wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrats für In- tegration und Migration (SVR) und dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) gemeinsam durchgeführten Studie „Integration gelungen? Lebenswelten und gesellschaftliche Teilhabe von (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedlern“. Die Studie sowie einzelne Grafiken hieraus zum Download finden Sie hier. Gerne nehmen wir Veranstaltungshinweise und Anregungen zum Infobrief entgegen! Anmeldungen zum Infobrief können Sie an Frau Kolb richten unter michaela.kolb@landratsamt-heilbronn.de. INFOBRIEF MIGRATION UND INTEGRATION IM LANDKREIS HEILBRONN 5
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