Körperschaftsteuererklärung - Einleitung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Körperschaftsteuererklärung Einleitung Das Finanzamt ist verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Gemeinnützigkeit beim Verein noch gegeben sind. Das bedeutet, dass das Finanzamt Vereinssatzung und tatsächliches Verhalten des Vereins daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigungen wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke tatsächlich erfüllt wurden. Steuerbegünstigte gemeinnützliche Vereine sind grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Anders als nicht gemeinnützige Organisationen müssen sie daher nicht unbedingt die üblichen Formulare zu Ertragssteuern abgeben, sondern lediglich das Formular KST1 und den Vordruck Gem 1 ausfüllen. Was ist die Körperschaftssteuer? Analog zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen müssen auch alle juristischen Personen ihr Einkommen versteuern. Juristische Personen sind zum Beispiel GmbHs, Vereine oder Genossenschaften. Die Grundlage dafür ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Bestimmte Unternehmen des Bundes, Berufsverbände, politische Parteien und mildtätig agierende Körperschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit. Ebenso wie die Einkommensteuer berechnet sich auch die Körperschaftsteuer aus dem zu versteuernden Einkommen, also dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss/-fehlbetrag zu- oder abzüglich bilanzieller Korrekturen zur Ermittlung der Steuerbilanz sowie außerbilanzieller Korrekturen nach dem EStG/KStG. Vorgehensweise Die Körperschaftsteuererklärung wird über das Online-Portal „ELSTER Ihr Online- Finanzamt“ der Finanzverwaltung unter www.elster.de abgeben. Wir empfehlen grundsätzlich, Ihre Ansprechperson bei dem Finanzamt (siehe Name oben rechts auf Ihrem Brief vom Finanzamt), zu kontaktieren, um sich dies bestätigen zu lassen. 1. Schritt: Registrierung ELSTER: Hier werden Daten allgemeiner Art angegeben. Bei der Registrierung klicken Sie auf „Für eine Organisation“. Für den Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und aus Sicherheitsgründen getrennt auf dem Postweg einen zugehörigen Aktivierungs-Code. Sobald Sie beides erhalten haben, können Sie die Registrierung über den Link in der E-Mail mit der Aktivierungs-ID abschließen. 1
Nach der Registrierung und den Erhalt der E-Mail mit Aktivierungs-ID und des Briefes mit dem Aktivierungs-Code aktivieren Sie den Zugang. Nach der Eingabe der Aktivierungsdaten erhalten Sie eine durch ein eigenes persönliches Passwort geschützte Zertifikatsdatei (Dateiendung ".pfx"), mit der Sie zukünftig Ihr Login durchführen können. Die Zertifikatsdatei wird auf Ihrem Computer automatisch als „pfx“-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie die Zertifikatsdatei nur ab und öffnen bzw. importieren Sie sie nicht auf Ihrem PC. Nun geben Sie beim Login immer den korrekten Pfad und Dateinamen Ihrer Zertifikatsdatei sowie das zugehörige Passwort ein. Sobald Sie auf den Button "Login" klicken, wird die Anmeldung automatisch durchgeführt. Nach der Aktivierung und erstmaliges Login werden die Formulare angezeigt, die Sie für die Körperschaftserklärung brauchen. 2. Schritt: Klicken Sie unter „alle Formulare“: Körperschaftsteuer und dann „Körperschaftserklärung (KSt1)“ 2
3. Schritt: Bei der Datenübernahmen klicken Sie auf „Ohne Datenübernahme fortfahren“. 4. Schritt: Klicken Sie unter Anlagen: Hauptvordruck (KSt 1) und Anlage Gem. 3
5. Schritt: Klicken Sie auf Anlage ZVE (zu versteuernde Einkommen) Entfernen Sie ein dort evtl. vorhandenes Kreuz (es kann passieren, dass es vorbelegt ist). 6. Schritt: Geben Sie das Land und die Steuernummer Ihres Vereins ein. 7. Schritt: Geben Sie unter der „Bezeichnung der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse“ „Kinderbetreuung“ oder den Namen des Vereins ein und klicken Sie auf eingetragener Verein (wenn er eingetragen ist). 4
8. Schritt: Füllen Sie das Formular unter „Mitwirkung bei der Anfertigung dieser Erklärung“ aus und klicken Sie weiter. Hier ist keine Eingabe nötig. 5
10. Schritt: Tragen Sie die Bankdaten des Vereins und unter „Allgemeines“ den Prüfungszeitraum ein. 11. Schritt: Klicken Sie auf Anlage Gem 7
12. Schritt: Unter „Gemeinnützigen Zwecke“ klicken Sie den Stift für „Bearbeiten“ und füllen Sie die Informationen bezüglich Ihrer Satzung aus. 13. Schritt: Unter „Gemeinnützigen Zwecke, Eintrag“ klicken Sie Förderung der Erziehung. 8
14. Schritt: Füllen Sie die Informationen über die Gesamteinnahmen ein. 15. Schritt: Unter „Wirtschaftliche Betätigung““ antworten Sie mit „ja“ auf die Frage 10. Und füllen Sie NICHT die Felder „Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ aus. Gehen Sie weiter zu „Zweckbetriebe“. 9
16. Schritt: Bei „Bezeichnung des Zweckbetriebes “ tragen Sie „Kinderbetreuung“ ein sowie Einnahmen von Vorjahr (ohne Spenden, Ohne Vereinsbeiträge). 17. Schritt: Unter „Rücklagen“ fügen Sie die Betriebsmittelrücklagen ein. 10
18. Schritt: Unter „Zuführung von Vermögen“ tragen Sie null ein. Hier muss unbedingt ein Betrag eingetragen werden. Bei Punkt 64 klicken Sie „nein“. 19. Schritt: Bei Punkt 74 müssen Sie „nein“ eintragen. 11
20. Schritt: Bei Punkt 79 müssen Sie „nein“ eintragen. 21. Schritt: Wählen Sie die Anlagen „Hauptvordruck (KSt1) und Anlage Gem und klicken danach auf „Prüfen“. . 22. Erst wenn alle Fehlermeldungen behoben sind, können Sie abschließen. 12
Sie können auch lesen