KREISBLATT des Kreises Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde

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KREISBLATT
                      des Kreises Rendsburg-Eckernförde
                  Amtliches Mitteilungsblatt des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Jahrgang 2021                          Freitag, 24. September 2021                                        Nr. 45

                                            Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die
Feststellung des Nachrückens eines Kreistagsabgeordneten                                               S. 513

Bekanntmachung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die
Feststellung des Nachrückens einer Kreistagsabgeordneten                                               S. 514

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung des Kreises Rendsburg-
Eckernförde gern. § 155 LVwG                                                                           S. 515

Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Wirtschafts raum Rendsburg
über die Abfuhr des Abwassers aus Hauskläranlagen                                                      S. 516

  Dieses Blatt erscheint mittwochs und freitags, wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist bei der Kreisverwaltung
                            Rendsburg-Eckernförde in 24768 Rendsburg, Kaiserstraße 8,
                                   Tel. 04331 / 202 - 222, Zimmer 1a, erhältlich.
-513-

                     Amtliche Bekanntmachung

      Feststellung des Nachrückens eines Kreistagsabgeordneten

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) gebe ich bekannt:

Mit Ablauf des 26.09.2021 legt Herr Kai Dolgner sein Mandat als Kreistags­
abgeordneter nieder.

Nach § 44 GKWG stelle ich nächstfolgenden, bisher noch nicht berücksichtigten
Bewerber in dem Listenwahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
(SPD),

                          Herrn Gustav Otto Jonas,
                          Bergstr. 10a,
                          24229 Schwedeneck,

ab dem 27.09.2021 als neuen Vertreter für den Kreistag des Kreises Rendsburg-
Eckernförde fest.

Jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann nach § 38 GKWG gegen mei
ne Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder.zur Niederschrift bei mir zu erheben.

Rendsburg, 21.09.2021

                            Kreis Rendsburg-Eckernförde
                                      Der Landrat
                                  als Kreiswahlleiter
-514-

                     Amtliche Bekanntmachung

      Feststellung des Nachrückens einer Kreistagsabgeordneten

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) gebe ich bekannt:

Mit Ablauf des 30.09.2021 legt Frau Christiane Ostermeyer ihr Mandat als Kreistags
Abgeordnete nieder.

Nach § 44 GKWG stelle ich nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte
Bewerberin in dem Listenwahlvorschlag der Partei Christliche Demokratische Union
(CDU),

                          Frau Rixa Kleinschmit,
                          Kleeverhof 6,
                          24784 Westerrönfeld,

ab dem 01.10.2021 als neue Vertreterin für den Kreistag des Kreises Rendsburg-
Eckernförde fest.

Jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann nach § 38 GKWG gegen
meine Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntmachung Einspruch ein-
legen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir zu erheben.

Rendsburg, 22.09.2021

                            Kreis Rendsburg-Eckernförde
                                      Der Landrat
                                  als Kreiswahlleiter
                                      im Auftrag

                                        Brück
-515-

               Kreis Rendsburg-Eckernförde
              Der Landrat
              Allgemeine Ordnungsverwaltung und Verkehr

Öffentliche Zustellung gern. § 155 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land
Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Landrat, Fachdienst Allgemeine Ordnungsverwaltung
und Verkehr, Fahrerlaubnisbehörde, benachrichtigt

Herr
Namir Nasep Faleh AI Badri
geboren am 05.06.1972
letzte hier bekannte Anschrift: 24768 Rendsburg; Ernst-Barlach-Str. 32,

dass ein Dokument vom 25.08.2021 mit dem Aktenzeichen 132-9 (2.1.2.02) AI Badri
05.06.1972/Gru im Kreishaus, Kaiserstraße 8 in 24768 Rendsburg, 5. Etage, nach vorheri­
ger Terminvereinbarung eingesehen werden kann.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument öffentlich zugestellt wird und Fristen in
Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichti­
gung zwei Wochen vergangen sind.

Im Auftrag

Rendsburg, 22.09.2021
£                                                       -516-
                        Abwasserzweckverband                                           Verbandsangehörige Gemeinden:
                                                                                       Alt Duvenstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel,
                        Wirtschaftsraum Rendsburg                                      Ostenfeld b. Rendsburg, Osterrönfeld, Rickert,
                        Der Verbandsvorsteher                                          Schülldorf, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld

                                                           Bekanntmachung

Abwasserzweckverband Dorfstraße 60      24784 Westerrönfeld                                 Westerrönfeld, den 21.09.2021

                                                                                            Ihr Ansprechpartner:   Carina Schüler
                                                                                            Telefon-Vermittlung:   04331-8478-0
                                                                                            Telefon-Durchwahl:     04331-8478-64
                                                                                            Telefax: .             04331-8478-8864
                                                                                            Bei Störung:           0172-410 42 18
                                                                                            E-Mail: carina.schuler@amt-jevenstedt.de

                                                                                            Dienstgebäude:           Meiereistraße 5
                                                                                                                     24808 Jevenstedt
                                                                                            Zimmer:                  11

Ihr Schreiben vom                  Ihr Zeichen                         Mein Schreiben vom                 Mein Zeichen
                                                                 IN.2-703-01-860-170737
Abfuhr des Abwassers aus Hauskläranlagen
Klärschlammbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg

Die Regelabfuhr des Abwassers aus Kleinkläranlagen wird 2021 in den Gemeinden Alt Duvenstedt,
Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Ostenfeld b. Rendsburg, Osterrönfeld, Rickert, Schülldorf, Schülp b.
Rendsburg und Westerrönfeld ab dem 11.10.2021 bis voraussichtlich zum Jahresende durchgeführt:

Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass sich zeitliche Verschiebungen ergeben können. Die Entleerung
erfolgt grundsätzlich zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr.

Alle Kammern der Hauskläranlage sind frei zugänglich herzurichten. Insbesondere sind Grubendeckel, die
mit Erde bedeckt sind oder auf denen Gegenstände stehen, freizulegen. Die Deckel sind so herzurichten,
dass diese mit einfachen Mitteln und wenig Kraft geöffnet werden können.

Die Entschlammung der Kleinkläranlagen erfolgt nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Carina Schüler und Frau Anja Röschmann (Tel. 04331/8478-64) gerne
zur Verfügüng.

Die beauftragte Firma wird die Kläranlage auch dann entleeren, wenn keine Hausbewohner angetroffen
werden.

Bei technisch belüfteten Kleinkläranlagen erfolgt die Entschlammung nach den Vorgaben der
Wartungsfirma nach Bedarf. Sammelgruben werden ebenfalls nach Bedarf entleert.

Im Auftrag

Carina Schüler

                                                                                                                                              1/1
Geschäftsführung : Amt Jevnstedt
Verwaltungsstelle Westerrönfeld, Dorfstraße 60, 24784 Westerrönfeld

Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags, freitags   08:00 bis 12:00 Uhr                   Bankverbindungen des AZV:
dienstags                                   14:00 bis 16:00 Uhr                   Sparkasse Mittelholstein: Konto 2200743 BIZ 21450000
donnerstags                                 14:00 bis 18:00 Uhr                   IBAN DE14214500000002200743 - BIC NOLADE21RDB
und nach Vereinbarung                                                              Volks-und Raiffeisenbank im Kreis RD Konto 4113950 BLZ 21463603
mittwochs geschlossen                                                              IBAN DE28214636030004113950 - BIC GENODEF1NTO
www.amt-ievenstedt.de
Die in diesem Schreiben angegebene E-mail Anschrift ist z. Z. nicht für den elektronischen Rechtsverkehr nutzbar.
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