LeserReisen david garrett 20.07 - 22.07.2022 Zu Gast bei Thurn und Taxis - ZVW Shop

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LeserReisen david garrett 20.07 - 22.07.2022 Zu Gast bei Thurn und Taxis - ZVW Shop
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                                                              Reisepreis:
                                                           ab 1.150,- €
                                                              p. P. im DZ

david garrett
20.07. – 22.07.2022 · Zu Gast bei Thurn und Taxis

             Ihr Reiseveranstalter
                                                         Ihr Reisevermittler
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david garrett
Zu Gast bei Thurn und Taxis während der Regensburger Schlossfestspiele

Seien Sie mit dabei, wenn im Schlossgarten zum sommerabendlichen Dinner eingeladen wird und der welt-
berühmte Stargeiger David Garrett im Schlosshof der Fürstenfamilie Thurn und Taxis Sie in den Bann seiner
Musik zieht. Begeben Sie sich auf die Spuren der UNESCO Welterbestadt Regensburg und erleben Sie die
fürstlichen Räumlichkeiten aus nächster Nähe. Bewundern Sie die gotische Baukunst des bekannten Regens-
burger Domes und erfahren Sie in der „Schnupftabakfabrik“ ein Stück Regensburger Kulturgeschichte.
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Reiseprogramm

1. Tag: Mittwoch, 20.07.2022
Anreise – Museum für historische Maybach-Fahr-
zeuge – Besucherzentrum
Busfahrt von Waiblingen nach Regensburg. Unterwegs be-
suchen Sie in Neumarkt in der Oberpfalz das Museum für
historische Maybach-Fahrzeuge, wo fast zehn Prozent der
weltweit noch existierenden Maybach-Fahrzeuge bestaunt
werden können. Eine anschließende zünftige Brotzeit heißt
Sie herzlich willkommen in Bayern. Nach Ihrer Ankunft in
Regensburg erhalten Sie auf einer kleinen Führung durch
das Besucherzentrum an der Steinernen Brücke einen ersten
Einblick in die Geschichte der Stadt. Nachdem Sie Ihr Hotel
bezogen haben, erwartet Sie ein gemeinsames Abendessen.

                                                                 restaurant Goliath im Schlosspark eingeladen, bevor Sie sich
2. Tag: Donnerstag, 21.07.2022                                   von der großartigen Musik des weltbekannten Stargeigers
Schlossführung – Stadtspaziergang, Regensburger                  David Garrett im Regensburger Schlosshof mitreißen lassen.
Dom – Konzert David Garrett                                      *(abhängig von den vorort geltenden Corona-Hygiene-Maßnahmen)
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen von Schloss
St. Emmeram, das seit 1812 die prächtige Hauptresidenz der
Fürsten von Thurn und Taxis ist und noch heute als ständiger     3. Tag: Freitag, 22.07.2022
Wohnsitz der Fürstin Mariae Gloria von Thurn und Taxis dient.    Historischer Reichstag – Schnupftabakfabrik –
Beim Durchschreiten der fürstlichen Räumlichkeiten, die zum      Rückreise
Schlossmuseum gehören, erleben Sie eine Pracht, die bis          Am Vormittag besuchen Sie das Beratungszimmer
heute in den Alltag der Fürstenfamilie einfließt. Der zum        der Reichsstände im Alten Rathaus, das Sitz des
einstigen Kloster St. Emmeram gehörende Kreuzgang zählt          „Immerwährenden Reichstag“ von 1663 bis 1806 war
zu einem der eindrücklichsten Europas. Auf Ihrem anschlie-       und die Stände im Heiligen Römischen Reich vertrat.
ßenden Stadtspaziergang besuchen* Sie u.a. eine der größ-        Anschließend besichtigen Sie das ehemalige Firmengebäude
ten archäologischen Ausgrabungsstätten Deutschlands, die         der Schnupftabakfabrik Bernard, das eine der größten
sich unter der romanischen Niedermünsterkirche befindet.         komplexen Regensburger Bürgerhausarchitektur des
Als aktuelle 3D-Rekonstruktionen sowie mit einem innova-         Mittelalters darstellt. Nach einem gemeinsamen Mittagessen
tiven Lichtkonzept, erschließt sich Ihnen die historische Ent-   heißt es dann „Pfiat di“ Bayern und per Bus geht es zurück in
wicklung vom 2. bis 12. Jahrhundert der Welterbestadt Re-        das Remstal.
gensburg. Eine Führung durch den Regensburger Dom weiht
Sie in die baulichen und geschichtlichen Ereignisse des Wahr-
zeichens der Stadt ein. Am Abend sind Sie wiedermal zu Gast
bei Thurn und Taxis im Schloss St. Emmeram, diesmal sind
Sie zu einem abendlichen Dinner im sommerlichen Festspiel-
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Eingeschlossene Leistungen
 Busfahrt
         im bequemen, klimatisierten Reisebus laut
 Programm
 2 x Übernachtung im 4-Sterne-Hotel


 Frühstücksbüffet


 2 x Abendessen

 - 1 x im Restaurant
 - 1 x Gourmet-Menü (inkl. Getränke)
   im Festspielrestaurant Goliath
 1 x Mittagessen


 1 x Brotzeit
                                                                 Alles auf einen Blick
 1 x Konzert David Garrett
                                                                 david garrett
 im Schlosshof von Schloss Emmeram, Karten-Kategorie: 2
 Führungen laut Programm


 ZVW-Reisebegleitung

                                                          3 Tage Busreise
 Ausführliche Reiseunterlagen, inklusive Reiseführer

                                                          Reisepreis:             ab € 1.150,- p. P. im DZ
 (Polyglott, o.ä.)                                        Reisetermin:            20.07. – 22.07.2022
                                                          Reisedauer:             3 Tage
Nicht eingeschlossene Leistungen                          Einzelzimmer-Zuschlag: € 160,-
                                                          Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen, max. 30 Personen
 Getränke
            / Trinkgelder / Persönliche Ausgaben
                                                          Reiseveranstalter
Zusätzlich buchbar:                                       hwtours sagl
�Aufpreis  Karten-Kategorie 1: € 45,– p. P., 			          Via San Carlo 7A
 inkl. Vorverkaufsgebühren                                CH-6600 Muralto-Locarno
�City-Tax Regensburg                                      Tel. + 41 917353090
�Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) kann beim        hw@hwtours.com · www.hwtours.com
  Veranstalter gebucht werden.
                                                          Prospekt & Beratung Zeitungsverlag Waiblingen
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Ihr Hotel
                                                          Telefax 07151 566-403
Parkhotel Maximilian
Maximilianstraße 28
                                                          Allgemeiner Hinweis:
93047 Regensburg                                          Programm-, Hoteländerungen vorbehalten.
                                                          Es gelten die AGB des Reiseveranstalters, der Zeitungsverlag
                                                          Waiblingen ist lediglich der Vermittler der Reise.

Ihr Reiseveranstalter                                     Bildnachweise: hwtours-archiv, thurn und taxis-archiv, david garrett-pressefotos

                                                          Ihr Reisevermittler
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Reiseanmeldung
                                                                                               Reisepreis:
david garrett                                20.07. – 22.07.2022                            ab 1.150,- €
                                                                                              p. P. im DZ
· zur Gast bei Thurn und Taxis – Regensburger Schlossfestspielen

Anmeldung von_________Personen für die David Garrett-Leserreise, vermittelt durch den
Zeitungsverlag Waiblingen.

Name:            _________________________________       Name:          _________________________________
Vorname:         _________________________________       Vorname:       _________________________________
Geburtsdatum: ________________________________           Geburtsdatum: ________________________________
Straße / Nr.: ___________________________________        Straße / Nr.: ___________________________________
PLZ / Ort:       _________________________________       PLZ / Ort:     _________________________________
Telefon:         _________________________________       Telefon:       _________________________________
E-Mail:          _________________________________       E-Mail:        _________________________________

Ja, ich /wir buche/n                                     Karten-Kategorie
❏ Reisepreis im Doppelzimmer: € 1.150,– p. Person        ❏ Karten-Kategorie 2, ohne Aufpreis
❏ Einzelzimmer-Zuschlag: € 160,–                         ❏ Aufpreis Karten-Kategorie 1: 45,- ¤ p. Person,
                                                           inkl. Vorverkaufsgebühren

Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) kann bei Buchung beim Veranstalter gebucht werden.

Veranstalter dieser Reise ist hwtours, Via San Carlo 7a, CH- 6600 Muralto-Locarno. Der Umfang der vertragli-
chen Leistungen ergibt sich aus dieser Reiseanmeldung und der Beschreibung der Reiseausschreibung. Die vor-
stehenden Daten werden vom Zeitungsverlag Waiblingen (dem Vermittler) und hwtours zur Reiseabwicklung
und zur Kundenbetreuung gespeichert. Für die Reise gelten die Reisebedingungen von hwtours sagl
(www.hwtours.com), der Zeitungsverlag Waiblingen ist lediglich der Vermittler der Reise.

Die Reise ist mit dieser Anmeldung und der Anzahlung fest reserviert. Reisedetails und die Zahlungsmodalitäten
erhalten Sie direkt vom Reiseveranstalter hwtours.

Datum, Unterschrift:      __________________________     Datum, Unterschrift:   __________________________

Ich bin mit den AGB des Reiseveranstalters hwtours einverstanden.

Datum, Unterschrift:      __________________________     Datum, Unterschrift:   __________________________
Anmeldung schriftlich einsenden an den Vermittler:

Zeitungsverlag Waiblingen
Leserreisen
Albrecht-Villinger-Strasse 10
71332 Waiblingen
oder leserreisen@zvw.de oder
Fax: 07151 566-403
Reisveranstalter:
                              hwtours sagl
                              Via San Carlo 7A
                              CH- 6600 Muralto-Locarno (Schweiz)

                              Telefon: 0041 91 7353 090     e-mail: hw@hwtours.com      internet: www.hwtours.com

                                      FORMBLATT
              ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE
                     NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie- (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

hwtours sagl. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt hwtours sagl. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen
und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbe-förderung im Fall seiner
Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
  Pauschalreisevertrags.

– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
  Reiseleistungen.

– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
  Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
  zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
  erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor
  Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende
  vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der
  Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle
  Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises
  erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn
  der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
  Entschädigung.

– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
  Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits
  probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
  vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
  durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
  Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutsch
  land heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheb
  liche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es
  versäumt, Abhilfe zu schaffen.
2/2

– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
  nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden
  Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermitt-
  lers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rück-
  beförderung der Reisenden gewährleistet. hwtours sagl. hat eine Insolvenzabsicherung mit Swiss Travel Security
  abgeschlossen (www.star.ch).

– Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde –
  Swiss Travel Security, Zürichstrasse 49, CH- 8903 Birmensdorf, Telefon 0041 - 44 439 6060 – kontaktieren,
  wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von hwtours sagl. verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

						Stand: 01.07.2018
08          hwtours                                 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                 sentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,         c1) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsge-
                                                                unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die     sellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften,
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde            Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise         Schiffsreisen, Busreisen und andreren Reisearten
dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisever-               zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage          bis 40. Tag vor Reiseantritt 30%,
trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots                ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden          ab 39. bis 12. Tag vor Reiseantritt 65%,
sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden                 aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese            ab 11. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%,
Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige          Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseve-           am Reisetag 95 % des Reisepreises.
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.                       ranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder       d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträ-          die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu           dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die-
ger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom             machen.                                                    sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen                                                                     Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen               4. Preisanpassung                                          Pauschale.
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reise-                                                                          e) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der
vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten             Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reise-       vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent-
Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder              vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der       schädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.                   Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte          nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen
c) Orts-, Hotelprospekte und Internet Ausschreibun-             Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder          als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
gen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben              einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden     In diesem Fall ist der Reisevera.nstalter verpflichtet,
werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen               Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.             die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch      a) Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages        der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, an-
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum                bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die           derweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt               Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den        zu beziffern und zu belegen.
der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht             Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech-          f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss § 651 b
wurden.                                                         nung erhöhen:                                              BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die
d) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,         a1) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung         vorstehenden Bedingungen unberührt.
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Inter-         kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhö-
net) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt           hungsbetrag verlangen.                                     6. Umbuchungen
der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unver-            a2) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs-
züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestä-            unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,            a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
tigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des            zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der         auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Buchungsauftrags dar.                                           Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.   Reiseziels, des Ortes des
e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von           Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den             Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für          Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden       (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des
seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflich-           verlangen.                                                 Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung               b) Werden die bei Abschluß des Reisevertrages beste-       kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachste-
übernommen hat.                                                 henden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren           henden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden
f ) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah-                 gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der        erheben.
meerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie                Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag        a1) bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrs-
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich            heraufgesetzt werden.                                      gesellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften,
nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem             c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach                Schiffsreisen, Busreisen und anderen Reisearten
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.          Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in            bis 31 Tage vor Reiseantritt 200.- €
Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch        dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise              ab 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%,
den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn               dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.              ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%,
erfolgt.                                                        d) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen            ab 9. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
g) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reise-            Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin            b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf
veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein           mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führen-      der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er             den Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetre-       überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Ver-             ten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter       vertrag gemäß Ziffer 5b) bis 5e) zu den Bedingungen
trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots              nicht vorhersehbar waren.                                  und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist            e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-         den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückli-             sepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden          geringfügige Kosten verursachen.
che Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.              unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
                                                                20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö-    7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
2. Bezahlung                                                    hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt
                                                                ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten            Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
a) Der Reiseveranstalter ist Mitglied bei Swiss Travel          oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-        ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
Security (www.star.ch/de/reisegarantie/swiss-travel-security-   gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter         aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
sts.html) und garantiert die Sicherstellung im Zusam-           in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für      vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
menhang mit der Buchung einbezahlter Beträge des                den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der           Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstat-
Kunden.                                                         Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mit-       tung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich
b) Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung               teilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung      um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des              diesem gegenüber geltend zu machen.                        Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
Reisepreises, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird                                                                     wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die          5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/             handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund               Stornokosten                                            behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
abgesagt werden kann.
c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die                 a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der        8. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah-            Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem           Mindestteilnehmerzahl
lungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berech-         Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend
tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag            angegebenen Anschrift zu erklären. Es ist erforderlich,    Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten              dass der Kunde den Rücktritt schriftlich erklärt.          der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5b) Satz 2 bis 5e) zu belasten.                    b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er    zurücktreten, wenn er
                                                                die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter      a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindest-
3. Leistungsänderungen                                          den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann          teilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu
                                                                der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von      welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von                  ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor-     dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach            liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum      sein muss, angegeben hat und
Vertragsabschluss                                               Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine          b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht                Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen            und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           Reisepreis verlangen.                                      auf die entsprechenden Angaben in der Reiseaus-
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind           c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungs-        schreibung verweist.
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch-             anspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksich-      Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem
tigen.                                                          tigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts             vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un-              zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem          erklären.
berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln           prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert        Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
behaftet sind.                                                  und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhn-           sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden           lich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche         werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich               anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen              von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informie-               berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeit-      Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
ren.                                                            punkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden        erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlun-
d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer we-                 wie folgt berechnet:                                       gen unverzüglich zurück.

                                                                                     1/2
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                        hwtours                       09
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                 bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und          schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseve-
                                                             unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als         ranstalter den Kunden über den Wechsel informieren.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne             Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,        Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde              dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil        einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch
ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters            der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.           wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße           Der Reiseveranstalter haftet jedoch                        Die »Black List« ist auf folgender Internetseite
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung         b1) für Leistungen, welche die Beförderung des             abrufbar: »http://air-ban.europa.eu«
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reise-         Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Rei-         Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeför-         15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten          derungen während der Reise und die Unterbringung
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen             während der Reise beinhalten,                              a) Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung            b2) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden         eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,           die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-       dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-       nisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich       von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
brachten Beträge.                                            geworden ist.                                              Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
                                                                                                                        vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden                       12. Geltendmachung von Ansprüchen:                         Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
                                                                 Adressat, Frist, Verjährung                            wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
a) Mängelanzeige                                                                                                        in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann         a) Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG hat der            (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber        Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats           vorliegen.
verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetrete-        nach dem vertraglich                                       b) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
nen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt          vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise            Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumen-
er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reise-          geltend zu machen.                                         te, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhal-
preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die        b) Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des          ten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen          vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag       aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
Gründen unzumutbar ist.                                      der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort        z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu sei-
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige un-       staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen      nen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter
verzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis       Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages      nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht          der nächste Werktag.                                       c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige
vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reisever-            c) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen-         Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
anstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über         über dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/          jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde
die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseve-        vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.                 ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
ranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschrei-         d) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende An-       dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft
bung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,             sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul-         verletzt hat.
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe   den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht     e) Diese Frist aus 12a) gilt auch für die Anmeldung von    16. Gerichtsstand
befugt, Ansprüche anzuerkennen.                              Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim
b) Fristsetzung vor Kündigung                                Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäss Ziffer            Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reise-           10c), wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c           Sitz verklagen.
mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach §           Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht        Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden
615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter          werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck-           ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,             beschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz-       gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reise-
hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene          anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen            vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann      nach Aushändigung geltend zu machen.                       öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise-                                                                       die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige         13. Verjährung                                             im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge-
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem                                                                       wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden           a) Ansprüche des Kunden/Reisenden nach §§ 651c             nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
gerechtfertigt wird.                                         bis f BGG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers       Reiseveranstalters vereinbart
c) Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung                   oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugrei-           fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters      17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
sen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich         oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der       gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren         Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetz-
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge-             in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den       liche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
sellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,            Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen      »§ 651j:
wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.         oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reise-        1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen             veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder      voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach              Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.         gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust,      b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG       Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege-           verjähren in einem Jahr.                                   allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
päck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des      c) Die Verjährung nach Ziffer 13a) und 13b) beginnt mit    2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden
Veranstalters anzuzeigen.                                    dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes          die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2,
d) Reiseunterlagen                                           folgt.                                                     Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren,          d) Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden                  Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B.            und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den           zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom         Anspruch oder die den Anspruch begründenden Um-            Reisenden zur Last.«
Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.                 stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/
                                                             Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung        18. Reiseveranstalter
11. Beschränkung der Haftung                                 der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
                                                             frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung           hwtours sagl
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für       ein.                                                       Via San Carlo 7A CH- 6600 Muralto / Locarno
Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des                                                                   Telefon: 0041 (0)91 73 53 090
Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den         14. Informationspflichten über die Identität des           Fax: 0041 (0) 91 73 53 099 email: info@hwtours.com
dreifachen Reisepreis beschränkt,                                ausführenden Luftfahrtunternehmens
a1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätz-
lich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder            Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
a2) soweit der Reiseveranstalter für einen dem               über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines            mens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.      über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im            sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin-
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montre-                genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
aler Übereinkommen bleiben von der Beschränkung              zu informieren.
unberührt.                                                   Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö-      schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter
rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen-               verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich       Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,      Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Rei-
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun-          severanstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und               durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-       Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell-

                                                             Stand: Mai 2021      * Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Alle Preise inkl. MwSt.
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