LeserReisen david garrett 20.07 - 22.07.2022 Zu Gast bei Thurn und Taxis - ZVW Shop
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LeserReisen zvw-shop.de/reisen oder Telefon 07151 566-480 Reisepreis: ab 1.150,- € p. P. im DZ david garrett 20.07. – 22.07.2022 · Zu Gast bei Thurn und Taxis Ihr Reiseveranstalter Ihr Reisevermittler
david garrett Zu Gast bei Thurn und Taxis während der Regensburger Schlossfestspiele Seien Sie mit dabei, wenn im Schlossgarten zum sommerabendlichen Dinner eingeladen wird und der welt- berühmte Stargeiger David Garrett im Schlosshof der Fürstenfamilie Thurn und Taxis Sie in den Bann seiner Musik zieht. Begeben Sie sich auf die Spuren der UNESCO Welterbestadt Regensburg und erleben Sie die fürstlichen Räumlichkeiten aus nächster Nähe. Bewundern Sie die gotische Baukunst des bekannten Regens- burger Domes und erfahren Sie in der „Schnupftabakfabrik“ ein Stück Regensburger Kulturgeschichte.
Reiseprogramm 1. Tag: Mittwoch, 20.07.2022 Anreise – Museum für historische Maybach-Fahr- zeuge – Besucherzentrum Busfahrt von Waiblingen nach Regensburg. Unterwegs be- suchen Sie in Neumarkt in der Oberpfalz das Museum für historische Maybach-Fahrzeuge, wo fast zehn Prozent der weltweit noch existierenden Maybach-Fahrzeuge bestaunt werden können. Eine anschließende zünftige Brotzeit heißt Sie herzlich willkommen in Bayern. Nach Ihrer Ankunft in Regensburg erhalten Sie auf einer kleinen Führung durch das Besucherzentrum an der Steinernen Brücke einen ersten Einblick in die Geschichte der Stadt. Nachdem Sie Ihr Hotel bezogen haben, erwartet Sie ein gemeinsames Abendessen. restaurant Goliath im Schlosspark eingeladen, bevor Sie sich 2. Tag: Donnerstag, 21.07.2022 von der großartigen Musik des weltbekannten Stargeigers Schlossführung – Stadtspaziergang, Regensburger David Garrett im Regensburger Schlosshof mitreißen lassen. Dom – Konzert David Garrett *(abhängig von den vorort geltenden Corona-Hygiene-Maßnahmen) Der heutige Tag steht ganz im Zeichen von Schloss St. Emmeram, das seit 1812 die prächtige Hauptresidenz der Fürsten von Thurn und Taxis ist und noch heute als ständiger 3. Tag: Freitag, 22.07.2022 Wohnsitz der Fürstin Mariae Gloria von Thurn und Taxis dient. Historischer Reichstag – Schnupftabakfabrik – Beim Durchschreiten der fürstlichen Räumlichkeiten, die zum Rückreise Schlossmuseum gehören, erleben Sie eine Pracht, die bis Am Vormittag besuchen Sie das Beratungszimmer heute in den Alltag der Fürstenfamilie einfließt. Der zum der Reichsstände im Alten Rathaus, das Sitz des einstigen Kloster St. Emmeram gehörende Kreuzgang zählt „Immerwährenden Reichstag“ von 1663 bis 1806 war zu einem der eindrücklichsten Europas. Auf Ihrem anschlie- und die Stände im Heiligen Römischen Reich vertrat. ßenden Stadtspaziergang besuchen* Sie u.a. eine der größ- Anschließend besichtigen Sie das ehemalige Firmengebäude ten archäologischen Ausgrabungsstätten Deutschlands, die der Schnupftabakfabrik Bernard, das eine der größten sich unter der romanischen Niedermünsterkirche befindet. komplexen Regensburger Bürgerhausarchitektur des Als aktuelle 3D-Rekonstruktionen sowie mit einem innova- Mittelalters darstellt. Nach einem gemeinsamen Mittagessen tiven Lichtkonzept, erschließt sich Ihnen die historische Ent- heißt es dann „Pfiat di“ Bayern und per Bus geht es zurück in wicklung vom 2. bis 12. Jahrhundert der Welterbestadt Re- das Remstal. gensburg. Eine Führung durch den Regensburger Dom weiht Sie in die baulichen und geschichtlichen Ereignisse des Wahr- zeichens der Stadt ein. Am Abend sind Sie wiedermal zu Gast bei Thurn und Taxis im Schloss St. Emmeram, diesmal sind Sie zu einem abendlichen Dinner im sommerlichen Festspiel-
Eingeschlossene Leistungen Busfahrt im bequemen, klimatisierten Reisebus laut Programm 2 x Übernachtung im 4-Sterne-Hotel Frühstücksbüffet 2 x Abendessen - 1 x im Restaurant - 1 x Gourmet-Menü (inkl. Getränke) im Festspielrestaurant Goliath 1 x Mittagessen 1 x Brotzeit Alles auf einen Blick 1 x Konzert David Garrett david garrett im Schlosshof von Schloss Emmeram, Karten-Kategorie: 2 Führungen laut Programm ZVW-Reisebegleitung 3 Tage Busreise Ausführliche Reiseunterlagen, inklusive Reiseführer Reisepreis: ab € 1.150,- p. P. im DZ (Polyglott, o.ä.) Reisetermin: 20.07. – 22.07.2022 Reisedauer: 3 Tage Nicht eingeschlossene Leistungen Einzelzimmer-Zuschlag: € 160,- Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen, max. 30 Personen Getränke / Trinkgelder / Persönliche Ausgaben Reiseveranstalter Zusätzlich buchbar: hwtours sagl �Aufpreis Karten-Kategorie 1: € 45,– p. P., Via San Carlo 7A inkl. Vorverkaufsgebühren CH-6600 Muralto-Locarno �City-Tax Regensburg Tel. + 41 917353090 �Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) kann beim hw@hwtours.com · www.hwtours.com Veranstalter gebucht werden. Prospekt & Beratung Zeitungsverlag Waiblingen zvw-shop.de/reisen oder leserreisen@zvw.de Telefon 07151 566-480 Ihr Hotel Telefax 07151 566-403 Parkhotel Maximilian Maximilianstraße 28 Allgemeiner Hinweis: 93047 Regensburg Programm-, Hoteländerungen vorbehalten. Es gelten die AGB des Reiseveranstalters, der Zeitungsverlag Waiblingen ist lediglich der Vermittler der Reise. Ihr Reiseveranstalter Bildnachweise: hwtours-archiv, thurn und taxis-archiv, david garrett-pressefotos Ihr Reisevermittler
LeserReisen Reiseanmeldung Reisepreis: david garrett 20.07. – 22.07.2022 ab 1.150,- € p. P. im DZ · zur Gast bei Thurn und Taxis – Regensburger Schlossfestspielen Anmeldung von_________Personen für die David Garrett-Leserreise, vermittelt durch den Zeitungsverlag Waiblingen. Name: _________________________________ Name: _________________________________ Vorname: _________________________________ Vorname: _________________________________ Geburtsdatum: ________________________________ Geburtsdatum: ________________________________ Straße / Nr.: ___________________________________ Straße / Nr.: ___________________________________ PLZ / Ort: _________________________________ PLZ / Ort: _________________________________ Telefon: _________________________________ Telefon: _________________________________ E-Mail: _________________________________ E-Mail: _________________________________ Ja, ich /wir buche/n Karten-Kategorie ❏ Reisepreis im Doppelzimmer: € 1.150,– p. Person ❏ Karten-Kategorie 2, ohne Aufpreis ❏ Einzelzimmer-Zuschlag: € 160,– ❏ Aufpreis Karten-Kategorie 1: 45,- ¤ p. Person, inkl. Vorverkaufsgebühren Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) kann bei Buchung beim Veranstalter gebucht werden. Veranstalter dieser Reise ist hwtours, Via San Carlo 7a, CH- 6600 Muralto-Locarno. Der Umfang der vertragli- chen Leistungen ergibt sich aus dieser Reiseanmeldung und der Beschreibung der Reiseausschreibung. Die vor- stehenden Daten werden vom Zeitungsverlag Waiblingen (dem Vermittler) und hwtours zur Reiseabwicklung und zur Kundenbetreuung gespeichert. Für die Reise gelten die Reisebedingungen von hwtours sagl (www.hwtours.com), der Zeitungsverlag Waiblingen ist lediglich der Vermittler der Reise. Die Reise ist mit dieser Anmeldung und der Anzahlung fest reserviert. Reisedetails und die Zahlungsmodalitäten erhalten Sie direkt vom Reiseveranstalter hwtours. Datum, Unterschrift: __________________________ Datum, Unterschrift: __________________________ Ich bin mit den AGB des Reiseveranstalters hwtours einverstanden. Datum, Unterschrift: __________________________ Datum, Unterschrift: __________________________ Anmeldung schriftlich einsenden an den Vermittler: Zeitungsverlag Waiblingen Leserreisen Albrecht-Villinger-Strasse 10 71332 Waiblingen oder leserreisen@zvw.de oder Fax: 07151 566-403
Reisveranstalter: hwtours sagl Via San Carlo 7A CH- 6600 Muralto-Locarno (Schweiz) Telefon: 0041 91 7353 090 e-mail: hw@hwtours.com internet: www.hwtours.com FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie- (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. hwtours sagl. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt hwtours sagl. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbe-förderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutsch land heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheb liche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
2/2 – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermitt- lers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rück- beförderung der Reisenden gewährleistet. hwtours sagl. hat eine Insolvenzabsicherung mit Swiss Travel Security abgeschlossen (www.star.ch). – Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde – Swiss Travel Security, Zürichstrasse 49, CH- 8903 Birmensdorf, Telefon 0041 - 44 439 6060 – kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von hwtours sagl. verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Stand: 01.07.2018
08 hwtours Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages sentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, c1) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsge- unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die sellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften, a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise Schiffsreisen, Busreisen und andreren Reisearten dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisever- zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage bis 40. Tag vor Reiseantritt 30%, trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden ab 39. bis 12. Tag vor Reiseantritt 65%, sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese ab 11. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%, Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseve- am Reisetag 95 % des Reisepreises. Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. ranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträ- die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die- ger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom machen. sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen 4. Preisanpassung Pauschale. zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reise- e) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reise- vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent- Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der schädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen c) Orts-, Hotelprospekte und Internet Ausschreibun- Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. gen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden In diesem Fall ist der Reisevera.nstalter verpflichtet, werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch a) Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, an- ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die derweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den zu beziffern und zu belegen. der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech- f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss § 651 b wurden. nung erhöhen: BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die d) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, a1) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung vorstehenden Bedingungen unberührt. per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Inter- kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhö- net) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt hungsbetrag verlangen. 6. Umbuchungen der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unver- a2) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs- züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestä- unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss tigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Buchungsauftrags dar. Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Reiseziels, des Ortes des e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflich- verlangen. Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung b) Werden die bei Abschluß des Reisevertrages beste- kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachste- übernommen hat. henden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren henden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden f ) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah- gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der erheben. meerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag a1) bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrs- bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich heraufgesetzt werden. gesellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften, nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Schiffsreisen, Busreisen und anderen Reisearten Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in bis 31 Tage vor Reiseantritt 200.- € Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise ab 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, erfolgt. d) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen ab 9. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises g) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reise- Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führen- der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er den Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetre- überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise- für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Ver- ten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter vertrag gemäß Ziffer 5b) bis 5e) zu den Bedingungen trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots nicht vorhersehbar waren. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer- zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei- den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückli- sepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden geringfügige Kosten verursachen. che Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö- 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung 2. Bezahlung hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm a) Der Reiseveranstalter ist Mitglied bei Swiss Travel oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch Security (www.star.ch/de/reisegarantie/swiss-travel-security- gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen sts.html) und garantiert die Sicherstellung im Zusam- in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden menhang mit der Buchung einbezahlter Beträge des den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstat- Kunden. Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mit- tung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich b) Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung teilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des diesem gegenüber geltend zu machen. Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, Reisepreises, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund Stornokosten behördliche Bestimmungen entgegenstehen. abgesagt werden kann. c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Mindestteilnehmerzahl lungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berech- Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag angegebenen Anschrift zu erklären. Es ist erforderlich, Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten dass der Kunde den Rücktritt schriftlich erklärt. der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5b) Satz 2 bis 5e) zu belasten. b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er zurücktreten, wenn er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindest- 3. Leistungsänderungen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann teilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum sein muss, angegeben hat und Vertragsabschluss Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Reisepreis verlangen. auf die entsprechenden Angaben in der Reiseaus- gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungs- schreibung verweist. und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch- anspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksich- Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem tigen. tigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem erklären. berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich behaftet sind. und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhn- sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden lich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informie- berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeit- Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, ren. punkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlun- d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer we- wie folgt berechnet: gen unverzüglich zurück. 1/2
Allgemeine Geschäftsbedingungen hwtours 09 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseve- unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als ranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße Der Reiseveranstalter haftet jedoch Die »Black List« ist auf folgender Internetseite vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung b1) für Leistungen, welche die Beförderung des abrufbar: »http://air-ban.europa.eu« des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reise- Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Rei- Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeför- 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten derungen während der Reise und die Unterbringung Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen während der Reise beinhalten, a) Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung b2) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge- nisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor brachten Beträge. geworden ist. Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei Adressat, Frist, Verjährung wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten a) Mängelanzeige in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann a) Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG hat der (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats vorliegen. verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetrete- nach dem vertraglich b) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und nen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumen- er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reise- geltend zu machen. te, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhal- preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die b) Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, Gründen unzumutbar ist. der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu sei- Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige un- staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen nen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter verzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht der nächste Werktag. c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reisever- c) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen- Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die anstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über über dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/ jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseve- vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, ranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschrei- d) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende An- dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft bung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul- verletzt hat. unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht e) Diese Frist aus 12a) gilt auch für die Anmeldung von 16. Gerichtsstand befugt, Ansprüche anzuerkennen. Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim b) Fristsetzung vor Kündigung Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäss Ziffer Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reise- 10c), wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Sitz verklagen. mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck- ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, beschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz- gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reise- hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nach Aushändigung geltend zu machen. öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise- die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige 13. Verjährung im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge- Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden a) Ansprüche des Kunden/Reisenden nach §§ 651c nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des gerechtfertigt wird. bis f BGG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Reiseveranstalters vereinbart c) Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugrei- fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters 17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt sen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetz- zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den liche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: sellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen »§ 651j: wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reise- 1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege- verjähren in einem Jahr. allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. päck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des c) Die Verjährung nach Ziffer 13a) und 13b) beginnt mit 2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden Veranstalters anzuzeigen. dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, d) Reiseunterlagen folgt. Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, d) Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Anspruch oder die den Anspruch begründenden Um- Reisenden zur Last.« Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/ Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung 18. Reiseveranstalter 11. Beschränkung der Haftung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung hwtours sagl a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für ein. Via San Carlo 7A CH- 6600 Muralto / Locarno Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Telefon: 0041 (0)91 73 53 090 Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den 14. Informationspflichten über die Identität des Fax: 0041 (0) 91 73 53 099 email: info@hwtours.com dreifachen Reisepreis beschränkt, ausführenden Luftfahrtunternehmens a1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätz- lich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen a2) soweit der Reiseveranstalter für einen dem über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines mens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin- Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montre- genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung aler Übereinkommen bleiben von der Beschränkung zu informieren. unberührt. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell- b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö- schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen- verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Rei- Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun- severanstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei- Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell- Stand: Mai 2021 * Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Alle Preise inkl. MwSt.
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