Tagesfahrten 2021 - Ambulante Hilfen und Assistenz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tagesfahrten 2021
Einleitung Ab August bieten wir an einigen Wochenenden schöne Tagesausflüge an. Die Corona-Pandemie bringt Veränderungen. Bei allen Tagesfahrten gelten für alle die jeweils aktuellen Corona-Regeln! Aktuelle Informationen & Regeln gibt es immer kurz vor den Terminen. Bitte beachten, dass es sein kann, dass Fahrten kurz vorher abgesagt werden müssen. Wir fahren mit einen eigenen großen Reise-Bus. Treffpunkt ist immer am Chemnitzer Bus-Bahnhof. Manchmal gibt es einen zusätzlichen Treffpunkt in Reichenbach. Manchmal kommen Teilnehmende von außerhalb mit dem Zug nach Chemnitz. Wenn nötig, holen wir sie direkt am Haupt-Bahnhof ab. Die Informationen zu den Tagesfahrten und wichtige Hinweise stehen auf den folgenden Seiten. Es gibt Anpassungen bei den Kosten für Betreuung. Und Veränderungen bei den Reise-Bedingungen (ARB). Bitte Alles sehr genau durchlesen! Falls bedenkenlos möglich, werden wir auch einige Themen-Nachmittage anbieten. Informationen dazu gibt es zu gegebener Zeit!
Änderung Abrechnung Betreuungskosten Abtretungs-Erklärungen Die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung. Wegen der Einschränkungen und Maßnahmen mussten viele Angebote ausfallen oder verschoben werden. Darum hatten und haben wir teilweise hohe Einnahme-Ausfälle. Außerdem haben Kosten- und Leistungs-Träger ihre Abrechnungs-Bedingungen verändert. Es gibt jetzt andere Bedingungen für Abtretungs-Erklärungen. Diese neue Bedingungen wären nur mit viel Aufwand und Kosten zu erfüllen. Darum gibt es KEINE Abtretungs-Erklärungen mehr. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen von Ihnen bezahlt werden. Was bedeutet das für Sie? Sie müssen nicht in Vorkasse gehen! Nach Durchführung der Angebote bekommen Sie die Rechnung. Diese müssen Sie bei Ihrer Pflege-Kasse einreichen und sagen, dass das Geld auf IHR Konto gezahlt werden soll. Normalerweise ist das Geld nach wenigen Tagen auf Ihrem Konto (Anspruch auf die jeweilige Leistung vorausgesetzt). Das Geld überweisen Sie dann auf unser Konto. Bekommen wir nach 14 Tagen das Geld nicht von Ihnen, bekommen Sie von uns eine Zahlungs-Erinnerung. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Team vom Bereich Reisen. E-Mail: judith.hornemann@ah-assistenz.de Mobil: 0162 - 9097821 Telefon: 0371 - 233 743 12
Kosten für Betreuung 2021 Auf Grund steigender Kosten und Ausgaben müssen sich ALLE Teilnehmer an den Kosten für Betreuung beteiligen. Die aktuellen Kosten-Sätze für 2021 finden Sie in der folgenden Übersicht. Bitte die Kosten-Übersicht sehr genau durchlesen. Alle Teilnehmenden mit Anspruch auf Leistungen der Pflege-Kasse haben verschiedene Möglichkeiten die Kosten für Betreuung zu finanzieren: Entlastungs-Betrag, Verhinderungs-Pflege, Umwandlung Pflege-Sach-Leistung (nach § 45 a SGB XI) und Pflege-Geld Übersicht - Kosten für Betreuung Tagesfahrten 2021 • Teilnehmende mit Anspruch auf Blinden-Geld / mit Pflege-Grad die die Leistungen der Pflege-Kasse nutzen können Stundensatz: 18,00 Euro • Teilnehmende mit Pflege-Grad die die Leistungen der Pflege-Kasse NICHT nutzen können Tagessatz: 40,00 Euro • Teilnehmende ohne Pflege-Grad Tagessatz: 20,00 Euro
Wie melde ich mich für eine Tagesfahrt an? Für die Anmeldung das beiliegende Anmelde-Formular nutzen! 1. Anmelde-Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. 2. Der gesetzliche Betreuer unterschreibt das Anmelde-Formular. Damit akzeptieren Sie die Reise-Bedingungen (ARB). 3. Anmeldung an die Ambulanten Hilfen + Assistenz schicken. 4. Die Plätze werden ab dem 12.07.2021 vergeben. Wir schicken Ihnen dann eine Anmelde-Bestätigung per Post. Wir akzeptieren Anmeldungen NICHT wenn: • nur teilweise ausgefüllt • ohne Unterschrift vom gesetzlichen Betreuer • per Telefon oder WhatsApp • mit falschen Angaben An die schriftliche Anmeldung müssen Sie sich halten. Wir sagen dazu auch: Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich! Mit der Anmeldung stimmen Sie den Reise-Bedingungen (ARB) zu. Die Reise-Bedingungen (ARB) stehen am Ende dieser Übersicht. Sie müssen diese sehr genau durchlesen. Sie sind Bestandteil vom Reise-Vertrag. Wir erheben eine Gebühr für die Anmeldung. Die Gebühr in Höhe von 10 Euro ist Teil der Teilnahme-Gebühr. Die Gebühr bekommen Sie beim Rücktritt von der Tagesfahrt nicht zurück.
Übersicht - Tagesfahrten 2021 Seite 7 Freizeitpark Plohn Seite 8 Terene Hill-Museum & Floß-Party Lommatzsch & Talsperre Kriebstein Seite 9 Dresden – Blaues Wunder, Verkehrs-Museum & Stand-Seil-Bahn Dresden Seite 10 Queen Heaven Musik-Show Planetarium Jena Seite 11 Ritteressen Burg Gnandstein Seite 12 Weihnachtsfahrten Erzgebirge Dieses Jahr sind die verfügbaren Plätze sehr begrenzt. Bei kurzfristiger Absage ohne wichtigen Grund oder unentschuldigtem Fehlen bei einer Tagesfahrt muss die Teilnahme-Gebühr trotzdem vollständig bezahlt werden. Die Teilnehmenden werden von allen weiteren Fahrten ausgeschlossen, da dieses Verhalten unsolidarisch gegenüber allen Beteiligten ist, die keinen Platz für diese Tagesfahrt bekommen haben, jedoch gern an der Fahrt teilgenommen hätten.
Freizeit-Park Plohn Datum: Sonntag, 29.08.2021 Plätze: 40 Personen Teilnahmegebühr: 37 Euro Taschengeld: 15 Euro – für Mittagsimbiss & Getränke Taucht auch dieses Jahr wieder ein… in eine Welt voller Abenteuer! Im August fahren wir in den Freizeit-Park Plohn. Es gibt 8 Themenwelten mit über 80 Attraktionen. Auf alle Action-Fans warten 6 Achterbahnen und eine Wildwasserbahn. Weitere schöne Attraktionen gibt es im Märchen-Wald, der Western-Stadt und den anderen Themen-Welten. Wir teilen uns in kleine Gruppen auf. Jeder bringt bitte genügend Taschengeld für einen Mittagsimbiss und Getränke mit! Diese Tages-Fahrt ist bedingt für Rolli-Fahrer geeignet. Die Attraktionen sind nicht barrierefrei.
Terence Hill – Museum & Grill-Fest auf dem Party-Floß Lommatzsch & Talsperre Kriebstein • Datum: Samstag, 18.09.2021 • Plätze: 40 Personen • Teilnahmegebühr: 55 Euro • Taschengeld: 10 - 15 Euro Eigentlich auch schon für letztes Jahr geplant… Im September fahren wir zuerst nach Lommatzsch. Dort besuchen wir das Terence Hill Museum. Im Museum und auf der großen Freifläche gibt es viel über Bud Spencer und Terence Hill zu erfahren und Spannendes aus den Filmen zu sehen. Danach fahren wir weiter zur Talsperre Kriebstein. Dort haben wir zwei große Party-Flöße gemietet. Alle an Bord – der Grill-Spaß kann starten! Uns erwarten gedeckte Tische und ein großer Holzkohlegrill. Während der 2-stündigen Tour grillen wir selbst und treiben gemütlich übers Wasser. Jeder kann seine Lieblings-Musik mitbringen. Dann können wir einige schöne Lieder davon hören. Diese Tages-Fahrt ist nur bedingt für Rolli-Fahrer geeignet. Im Museum sind Stufen zu überwinden.
Verkehrs-Museum, Brücke BLAUES WUNDER und Stand-Seil-Bahn Dresden Datum: Samstag, 16.10.2021 Plätze: 35 Personen Teilnahmegebühr: 50 Euro Taschengeld: 15 Euro Fahrrad, Motorrad, Auto, Eisenbahn, Schiff und Flugzeug sind für uns ganz normale Verkehrs-Mittel. Doch wann wurde eigentlich das 1. Fahrrad gebaut? Wer hat das 1. Auto entwickelt? Was macht die Eisenbahn so einzigartig? Bei einem erlebnisreichen Rundgang gehen wir diesen Fragen auf den Grund. Im Museum gibt es viele große und kleine Ausstellungs-Stücke zu sehen. Wir können uns z.B. Eisenbahnen von innen anschauen. Und viele andere Sachen ausprobieren. Nachmittags möchten wir zur berühmten Brücke BLAUES WUNDER fahren. Wir spazieren über die Elbe zum Körnerplatz. Wer möchte, kann gemeinsam mit uns mit der Stand-Seil-Bahn hoch auf den Weißen Hirsch fahren. Dort haben wir einen super Blick über die Elbe und Dresden. Die Tages-Fahrt ist für Rolli-Fahrer geeignet, die einige Stufen überwinden können.
Musik-Show QUEENS HEAVEN im Zeiss Planetarium Jena Datum: Samstag, 23.10.2021 Plätze: 30 Personen Teilnahmegebühr: 60 Euro Taschengeld: 15 Euro Nachdem uns das Corona-Virus 2020 ausgebremst hat, sagen wir dieses Jahr: THE SHOW MUST GO ON! Im Planetarium Jena feiern wir die Wieder-Auferstehung der „Könige des Rock“. Wir erleben die Band QUEEN bei einer schönen Lasershow. Die unglaubliche Ausstrahlung der Band, ihre schönen Texte und die gewaltige Kraft ihrer Konzerte. All das spiegelt die schöne Musik-Show wider. An der großen Kuppel erleben wir eine tolle Show mit viel Musik. Es werden viele bekannte Bilder und Videos der Band gezeigt. Wir hören die größten Hits, wie: We Will Rock You, Who Wants To Live Forever oder We Are The Champions. Wenn möglich, schauen wir vor der Show bei einer Führung hinter die Kulissen vom Planetarium. Nach der Musik-Show ist ein schönes Abendessen geplant. Die Tages-Fahrt ist für Rolli-Fahrer geeignet.
Ritteressen Burg Gnandstein Datum: Samstag, 06.11.2021 Plätze: 42 Personen Teilnahmegebühr: 60 Euro Taschengeld: 10 Euro Im November findet unser Ritteressen auf Burg Gnandstein statt. 16 Uhr erwartet uns der Burgvoigt am Burg-Tor. Nach der Erklärung der Tisch-Regeln gibt es eine mittelalterliche Tafelei. Die Knappen und Mägde bringen uns leckere Speisen von Spanferkel, Ente, Huhn. Dazu gibt es Salate, Beilagen, Suppe und ein Dessert. Während des Ritteressens gibt es ein schönes Programm mit Fackeln, Spaß und Gaukelei. Wir werden uns wie Ritter im Mittelalter fühlen! Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit viel Spaß und Gelächter! Bei der Anmeldung bitte ankreuzen, ob alkoholische Getränke bestellt werden dürfen! Bitte beachtet, dass auf der Burg viele Stufen zu überwinden sind und das Kopfstein-Pflaster uneben ist. Das Ritteressen ist NICHT für Rolli-Fahrer geeignet.
Weihnachtsfahrten Erzgebirge Datum: Samstag, 27.11. & 04.12.2021 Teilnehmer: 42 Personen Teilnahmegebühr: 62 Euro Taschengeld: 15 Euro In der Advents-Zeit haben wir wieder 2 Weihnachtsfahrten ins Erzgebirge geplant. Bitte entscheidet euch für einen Termin! Uns erwartet ein leckeres Mittagessen ein kleines handwerkliches Programm eine gemütliche Kaffee-Runde und ein schönes Advents-Programm mit Musik zum Schunkeln und Mitsingen. Wohin die Fahrt genau geht, wird noch nicht verraten. Zum Abschluss machen wir eine Lichterfahrt durch das Erzgebirge. Lasst euch überraschen! Die Tages-Fahrt ist für Rolli-Fahrer geeignet.
Vorvertragliche Unterrichtung und Information Da wir gemäß § 651a BGB Pauschalreisen anbieten, treten wir als Reiseveranstalter in Erscheinung. Entsprechend sind wir gemäß § 651d BGB verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 EGBGB vorvertraglich zu informieren. Anlage 11 (zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB) Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Anlage 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherungs AG Wiesbaden, Tel: +49 611 533 5859, Mail: ruv@ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Bundesamt für Justiz – zentrale Kontaktstelle der Pauschalreiserichtlinie) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. verweigert werden. • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Allgemeine Reise-Bedingungen (ARB) Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. Soweit wirksam vereinbart, sind die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) Inhalt des zwischen dem Kunden (gesetzlicher Betreuer bzw. angemeldeter Teilnehmer) und den Reiseveranstalter Ambulanten Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. (im Weiteren Ambulante Hilfen + Assistenz genannt) geschlossenen Pauschalreisevertrages. Die ARB sind Ergänzungen zu den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist der Kunde Vertragspartner des Reiseveranstalters. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Teilnehmer schließt. § 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages (1) Die Reiseausschreibung der Ambulanten Hilfen + Assistenz (Broschüre, Website, individuelles Angebot, sonstiges Medium der Ambulanten Hilfen + Assistenz) ist Grundlage des Angebotes, nebst ergänzenden Informationen der Ambulanten Hilfen + Assistenz bezüglich der jeweiligen Reisen, soweit diese dem Kunden bei Anmeldung vorliegen. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde den Ambulanten Hilfen + Assistenz den Abschluss eines Reisevertrages für die angegebenen Teilnehmer verbindlich an. Die Anmeldung zur Teilnahme wird ausschließlich schriftlich auf beiliegendem Anmeldeformular von der in den Ausschreibungen angegebenen Stelle entgegengenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat. (2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) der Ambulanten Hilfen + Assistenz zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden die Ambulanten Hilfen + Assistenz dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger aushändigen. Erfolgt der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit, hat der Kunde einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform. Gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen. (3) Gibt es in der Reisebestätigung inhaltliche Abweichungen gegenüber der Reiseanmeldung, so gilt die Reisebestätigung als neues Angebot, an das die Ambulanten Hilfen + Assistenz für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern die Ambulanten Hilfen + Assistenz auf die Änderung hingewiesen haben und diesbezüglich die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Ambulanten Hilfen + Assistenz die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch Überweisung der Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises erklärt. (4) Gemäß §§ 312 Abs.7, 312g Abs.2 Satz 1 Nr.9 BGB können Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (telefonisch, per Mail) nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Pauschalreisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertrag beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers (Kunde) geführt worden. § 2 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651r Abs.4 Satz 1 BGB, Art.252 EGBGB erfolgen. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gefordert, sofern ein Sicherungsschein ausgehändigt wird. (2) Die Zahlung des Restbetrages darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651r Abs.4 Satz 1 BGB, Art.252 EGBGB erfolgen. Sie wird 8 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in § 9c genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs.4 Satz 1 BGB, Art.252 EGBGB übergeben wird. Ist eine Absage gemäß § 9c noch möglich, dann ist der Restbetrag erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem die Reise nicht mehr von den Ambulanten Hilfen + Assistenz abgesagt werden kann. (3) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 500 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. (4) Bei Buchungen kurz vor Reiseantritt, d.h. Buchungen, bei denen der gesamte Reisepreis bereits fällig ist und die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Reise nicht mehr gemäß § 651h Abs.4 Nr.1 absagen können, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu bezahlen. (5) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz erheben eine Anmeldegebühr von 60 Euro für Reisen und 20 Euro für Tagesfahrten. Die Anmeldegebühr wird auf den Reisepreis angerechnet. Im Fall eines Rücktritts durch den Kunden aus in § 6 genannten Gründen wird diese Gebühr nicht erstattet bzw. den Kunden dennoch in Rechnung gestellt. § 3 Leistungen (1) Die Reisen der Ambulanten Hilfen + Assistenz orientieren sich inhaltlich und organisatorisch an den Bedürfnissen von Menschen aller Altersgruppen mit vorwiegend geistigen Behinderungen. (2) Ausschließlich der Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseübersicht (Broschüre, Website, individuelles Angebot, sonstiges Medium der Ambulanten Hilfen + Assistenz) bildet die Grundlage für die Leistungsverpflichtung der Ambulanten Hilfen + Assistenz. Dies erfolgt unter Maßgabe aller enthaltenen Hinweise, Informationen und Erläuterungen, sowie aller relevanten vorvertraglichen Informationen gemäß Art.250 § 3 EGBGB. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen verantwortlich und nach § 651c BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmende in Schwierigkeiten befindet.
(3) Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Transferunternehmen, Hotels, usw.) sind von den Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen gemäß Art.250 § 3 EGBGB der Ambulanten Hilfen + Assistenz hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern. § 4 Kosten für Betreuung, Assistenz und Pflege (1) Um eine angemessene Betreuung, Assistenz und Pflege zu gewährleisten, stellen die Ambulanten Hilfen + Assistenz allen Teilnehmenden Kosten für Betreuung in Rechnung. Berechnungsgrundlage ist die entsprechende Kostenübersicht in der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseübersicht (Broschüre, Website, individuelles Angebot, sonstiges Medium der Ambulanten Hilfen + Assistenz). (2) Grundsätzlich wird allen Teilnehmenden der Kostensatz für >>Teilnehmende mit Pflegegrad und Anspruch auf Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
statt seiner, ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. § 7 Umbuchung durch den Kunden vor Reisebeginn (1) Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Änderung (Umbuchung) hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsart besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn eine Umbuchung auf Grund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen nach Art.250 § 3 EGBGB erforderlich ist, eine solche Umbuchung ist für den Kunden kostenfrei. (2) Wenn die Ambulanten Hilfen + Assistenz auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung nach Punkt 1 vornehmen, fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 Euro je Vorgang an. Dies ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Kunden zu bezahlen. Über einen neuen Reisepreis auf Grund der Umbuchung wird der Kunde vor der Umbuchung informiert. (3) Umbuchungswünsche können nur durchgeführt werden, falls dies möglich ist. Falls die Ersatzansprüche der Ambulanten Hilfen + Assistenz beim Umbuchungswunsch auf Grund der Stornierung der ursprünglich gebuchten Reise höher sind, als die Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 Euro, so sind diese Zusatzkosten auch vom Kunden zu bezahlen. § 8 Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz ordnungsgemäß angeboten werden, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz bemühen sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. § 9 Rücktritt und Kündigung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen: a) Sofern der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung trotz übermittelten Sicherungsschein nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet. Nach Mahnung mit Fristsetzung können die Ambulanten Hilfen + Assistenz vom Reisevertrag zurücktreten und dem Kunden die unter § 6 geregelten Stornierungskosten in Rechnung stellen. b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz, in der er zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufgefordert wurde, weiterhin nachhaltig stört. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf andere Weise, ungeachtet einer Abmahnung, weiterhin in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung der Reise für die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht mehr zumutbar ist und eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten auf Grund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigen die Ambulanten Hilfen + Assistenz, so behalten sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie müssen sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangen, einschließlich der ihnen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge c) Gemäß § 651h Abs.4 Nr.1 kann der Reiseveranstalter bei Nichterreichen einer Mindesteilnehmerzahl fristgerecht vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reisebeschreibung bzw. bei der vorvertraglichen Unterrichtung auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen hat. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird, haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurück. d) Gemäß § 651h Abs.4 Nr.2 kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis unter Nennung des Rücktrittsgrundes dem Kunden gegenüber zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurück. § 10 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Ambulanten Hilfen + Assistenz, als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrages, können die Ambulanten Hilfen + Assistenz für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. § 11 Beschränkung der Haftung, Haftungsausschluss (1) Gemäß § 651p BGB ist die vertragliche Haftung der Ambulanten Hilfen + Assistenz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können sich auch die Ambulanten Hilfen + Assistenz gegenüber dem Kunden darauf berufen. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie zum Beispiel Ausflüge,
Ausstellungen, Sportveranstaltungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs- bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der Ambulanten Hilfen + Assistenz sind. Wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten seitens der Ambulanten Hilfen + Assistenz ursächlich waren, haften die Ambulanten Hilfen + Assistenz für diese Leistungen. (3) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für Leistungen, die durch den Kunden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von den Ambulanten Hilfen + Assistenz oder deren Vertreter vor Ort, sondern zum Beispiel durch das Hotel oder andere Personen bzw. Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden. (4) Bei Einbruch und Diebstahl besteht keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch ihn sowie die von ihm mitgeführten Sachen verursacht werden. § 12 Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung (1) Gemäß § 651i Abs.3 Nr.2, 4-7 BGB hat der Kunde Ansprüche gegenüber den Ambulanten Hilfen + Assistenz geltend zu machen. Es wird empfohlen diese auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. (2) Die reisevertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Pauschalreise. (3) Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Ambulanten Hilfen + Assistenz an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. (4) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz weisen nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBS) darauf hin, dass die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu gesetzlich auch nicht verpflichtet sind. Sollte sich nach Veröffentlichung dieser ARB eine gesetzliche Pflicht zu Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollten die Ambulanten Hilfen + Assistenz freiwillig daran teilnehmen, werden die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO unter ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen. § 13 Mitwirkungspflicht (1) Reiseunterlagen Der Kunde ist verpflichtet, die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz abgeforderten Unterlagen mit Angaben beispielsweise zur Person des Reiseteilnehmers, zu gesundheitlichen Besonderheiten, pflegerischem Aufwand und Verhaltensbesonderheiten fristgerecht zum angegebenen Termin bzw. spätestens bei Reiseantritt abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussagen seinerseits. Veränderungen zu den gemachten Angaben sind unaufgefordert unverzüglich bzw. spätestens bei Reisebeginn mitzuteilen. Liegen bei Reisebeginn keine vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Unterlagen vor, ist die örtliche Reiseleitung berechtigt die Teilnahme und Betreuung des Kunden abzulehnen. Die Unterlagen sind Bestandteil des Reisevertrages. Der Kunde hat die Ambulanten Hilfen + Assistenz zu informieren, wenn er erforderliche Reiseunterlagen (z.B. Infoblatt, Anamnesebogen) nicht bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn übermittelt bekommen hat. (2) Mängelanzeigen Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, dem Kunden, die Pauschalreise frei von Mängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kunde verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die örtliche Reiseleitung ist nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und die Ambulanten Hilfen + Assistenz können entsprechend keine Abhilfe schaffen, so können Minderungsansprüche gemäß § 651 m BGB und Schadensersatzansprüche gemäß § 651 r BGB nicht geltend gemacht werden. (3) Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines in § 651i BGB genannten erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen, so hat der Kunde den Ambulanten Hilfen + Assistenz zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Abhilfe verweigern oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. (4) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. § 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (1) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften im Bestimmungsland, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Ambulanten Hilfen + Assistenz mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Verzögerung zu vertreten haben. (3) Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ambulanten Hilfen + Assistenz bedingt sind. § 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Ambulanten Hilfen + Assistenz findet deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann die Ambulanten Hilfen + Assistenz am Gerichtsstand Chemnitz verklagen. § 16 Allgemeine Bestimmungen Alle Angaben entsprechen dem Stand Dezember 2020. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz übernehmen keine Haftung für Druckfehler. § 17 Salvatorische Klausel (1) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. (2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bzw. bei Bestehen von Vertragslücken, sind die Parteien verpflichtet, eine ergänzende Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn des Gewollten am nächsten kommt. Datenschutzhinweise: Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von den Ambulanten Hilfen + Assistenz und ihren Leistungsträgern (Hotels, Beförderungsunternehmen, Fördermittelgeber, usw.) genutzt, verarbeitet und gespeichert, soweit es für die Vertragsdurchführung unerlässlich ist. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise können unter den Kontaktdaten der Ambulanten Hilfen + Assistenz angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten zur Verfügung gestellt. Während der Reisen und Veranstaltungen entstandenes Bild- und Tonmaterial kann von den Ambulanten Hilfen + Assistenz zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Kunde tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an die Ambulanten Hilfen + Assistenz ab. Ist der Kunde mit der Verwendung dieser Bilder nicht einverstanden, hat er dies dem Reiseveranstalter in schriftlicher Form mitzuteilen. Reiseversicherungen: Die Ambulanten Hilfen + Assistenz schließen keine Reiserücktrittskostenversicherung für den Kunden ab. Wir empfehlen generell den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten zur Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Fernabsatzverträge: Gemäß §§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB können Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag zwischen den Ambulanten Hilfen + Assistenz und dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Kontaktdaten: Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. Arthur-Strobel-Str. 1 09127 Chemnitz Telefon: 0371 – 233743 12 Email: judith.hornemann@ah-assistenz.de
Sie können auch lesen