MEDIA-DATEN 2020 HOCHZEIT IM ALLGÄU - Hochzeit im Allgäu
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Impressum Hochzeit im Allgäu Oberzollbrückestr. 20 87544 Bihlerdorf Tel.: + 49 (0) 08321 / 40 71 14 7 Mobil: +49 (0)170 / 90 72 030 info@hochzeit-im-allgaeu.com www.hochzeit-im-allgaeu.com Verlagsinhaber & Medienfachwirt Edwin Zuchtriegel Tel.: +49 (0) 8321 / 40 71 14 7 Mobil: +49 (0) 170 / 90 72 030 info@hochzeit-im-allgaeu.com Chefredakteurin: S. Schmid-Berger info@hochzeit-im-allgaeu.com Bankverbindung: Sparkasse Allgäu DE66 7335 0000 0610 6468 79 Layout BYLADEM1ALG Tanja Pohl info@hochzeit-im-allgaeu.com Erscheinung: 1 mal jährlich Sommerausgabe kostenlose Auslage
Redaktionelles Konzept Erscheinungsweise: Das Magazin „Hochzeit im Allgäu“ infor- miert Sie 1 mal jährlich über unterschied- liche Themen aus den Bereichen Lifesty- 1 mal jährlich le, Fashion, Hochzeitskleider, Hochzeits- planung, Hochzeitsvorbereitung, Rund Sommerausgabe um die Hochzeit, Gesundheit, Wellnes, Juweliere, Friseure, Lokale, Gaststästen, Almhütten, Musiker, DJ, Reiseunterneh- men und bietet damit dem Leser und An- zeigenkunden ein breites Spektrum an möglichen Berichten. Es werden neue Hochzeitsideen, Hintergründe zu unter- schiedlichen Themen redaktionell hoch- wertig vorgestellt.
Druckunterlagen Lieferanschrift Austauschformate Magazinformat Hochaufgelöste PDF 1.3 (gemäß PDF/X3), 220 mm breit, 297 mm hoch EPS mit eingebetteten Schriften, Beschnitt 3 mm Hochzeit im Allgäu PDF, TIFF oder JPG. Oberzollbrückestr. 20 Satzspiegel 87544 Bihlerdorf Anwendungsdaten Anzeigen: 2-spaltig (55 mm) InDesign 180 mm breit, 255 mm hoch Tel.: + 49 (0) 8321 / 40 71 147 Mobil: +49 (0) 170 / 90 72 030 Für die einwandfreie Wiedergabe von An- Druckverfahren zeigen, die mit Office-Anwendungen erstellt Bogenoffset, gedruckt in ISO coated_V2. wurden, kann keine Gewähr übernommen Sonderfarben auf Anfrage. info@hochzeit-im-allgaeu.com werden. www.hochzeit-im-allgaeu.com Druckunterlagen Sehr gerne gestalten wir Ihre Anzeige Anlieferung digitaler Druckunterlagen erfolgt kostenfrei. durch den Auftraggeber. Weitere Infos auf Anfrage. Auf Anfrage können fast alle Formate verarbeitet werden. Datenlieferung Bitte geben Sie immer Zeitschriftentitel, Bildauflösung Ausgabennummer und Kunden-/Anzeigenbe- Halbtonbilder mindestens 72 dpi (jpg Format) zeichnung an. Strichzeichnungen mindestens 600 dpi. Farben CMYK oder Graustufen.
Anzeigenpreise Preisliste Nr. 1 | gültig ab 01 April 2020 Format Spaltenzahl Ausrichtung Breite mm Höhe mm s/w 2c 3c 4c Anzeigenpreis 1/4 1/4-spaltig hoch o quer 220 70 180,- 1/3 1/3 spaltig hoch 80 297 250,- 1/2 1/2 spaltig quer 220 140 300,- 1/1 ganzseitig 220 297 475,- Angebot: Advertorialseite 390,- Euro netto andere Anzeigenformate auf Anfrage Gestaltung mit Text, Bilder, Firmenloge usw. Sonderplatzierungen Umschlagseiten Titelseite plus 2 Seiten 1800,- 2. Umschlagseite plus 1 Seiten 1200,- 3. Umschlagseite plus 1 Seiten 900,- 4. Umschlagseite /Rückseite plus 2 Seiten 1400,- Beilagen und Sonderwerbung auf Anfrage.
Anzeigenformate Format 1/1 Format 1/1 220 x 297 mm 210 x 280 mm Format 1/2 Format 1/2 Panoramaseite 100 x 280 mm 200 x 140 mm Format 2/1
Verbreitung l A uflage l Zielgruppe Ziel- und Empfängergruppen im Verbreitungsgebiet Isny Kempten Hochzeitspaare die bei den jeweiligen Unterneh- men für Ihre Hochzeitsplanung eine Präsenz der Wangen Unternehmen findet die sich präsentieren und so- Marktoberdorf mit Ihren schönsten Tag besser uns schneller Pla- Oberstaufen Immenstadt Füssen nen können. Sonthofen • öffentliche Auslegestellen Oberstdorf • Handel • Bäckerein Kleinwalsertal • Lokale, Cafes • Friseure • Arztpraxen, Rechtsanwälte, Notare • Gesundheitswesen und Vital • Geschäfte • Sport und Freizeit 10% Gesundheit / Vital • Hotel und Gastronomie 5% 20 % Haus / Handwerk Friseure 5% Alle Öffentliche Einrichtungen, Tourismusämter, Hotel / Gastronomie Kommunen, Verwaltung und Landkreis. Tourismus 10 % Ärzte, Notare 40 % Zusätzlich zu der Auflage öffentliche werden weitere Ausgaben an Arztpraxen, auslegstellen Anwaltskanzleien, Gastronomiebetriebe, Hotels, 10 % Casino usw. verteilt, somit wird eine Leserschaft freier Vertrieb von mind. 120.000 Leser erreicht.
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: April 2020 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allge- lagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und meinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die der technischen Form nach einheitlichen, sachlich unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzuleh- Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzan- Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer nen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behörd- sprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. liche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent- sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha- 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch dens und auf das für die betreffende Anzeige oder Bei- eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestel- lage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner len oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, Musters der Beilage und deren schriftlicher Billigung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicher- sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufma- ter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Frist abgerufen und veröffentlicht wird. chung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, inner- der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Frem- nicht für grobe Fahrlässigkeiten von Erfüllungsgehilfen; halb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist danzeigen enthalten, werden nicht angenommen. in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haf- auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hin- Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftragge- tung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den aus weitere Anzeigen abzurufen. ber unverzüglich mitgeteilt. voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der 8. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße insbe- Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, sondere dem Format oder den technischen Vorga- – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Un- ben des Verlags entsprechende Lieferung des Anzei- von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg terschied zwischen dem gewährten und dem der tatsäch- gentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder geltend gemacht werden. lichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Dru- geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. ckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der 5. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm in- Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzei- Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die nerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges ge- gen-Millimeter umgerechnet. Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. setzten Frist mitgeteilt werden. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärter- 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un- 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, maßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimm- leserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach ten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druck- Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin- Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auf- beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hier- sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist trag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte An- für gestellte, angemessene Frist verstreichen oder oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist berech- zeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so tigt, Vorauskasse zu verlangen. Etwaige Nachlässe für dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsmin- vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 7: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch derung oder Rückgängigmachung des Auftrages. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Bei- Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungs- sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufen- hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag den Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für zurücktreten konnte. die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei 17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäfts- Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig- verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öf- keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch fentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Son- während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das dervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn- ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus- verfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der zahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenste- Gerichtstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auf- 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch ei- traggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der nen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzei- Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber genauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnli- oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Be- chen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes leg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stel- verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages ver- le eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages einbart. über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 18. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden 15. Kosten für die Anfertigung von Druckunterlagen so- die Vertragsparteien den Inhalt des Anzeigenauftrags, wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertre- insbesondere die Preise und Konditionen, streng ver- tende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter traulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenle- Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen. gung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Ab- zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen schluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt- durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge- schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben
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